1 - Meine Rechte als Opfer einer Straftat

Welche Informationen erhalte ich von den Behörden (z. B. Polizei, Staatsanwaltschaft) nach der Straftat, noch bevor ich sie zur Anzeige bringe?

Bei Ihrem ersten Kontakt mit der Polizei sollten Sie folgende Informationen erhalten:

  1. welche Unterstützung Sie von wem erhalten können;
  2. Verfahren für die Meldung der Straftat und die Rolle des Opfers in den entsprechenden Verfahren;
  3. wie und unter welchen Voraussetzungen Sie Schutz erhalten können;
  4. wie und unter welchen Voraussetzungen Sie Rechtsberatung, Prozesskostenhilfe oder sonstige Beratung in Anspruch nehmen können;
  5. wie und unter welchen Voraussetzungen Sie Entschädigung beantragen können;
  6. wie und unter welchen Voraussetzungen Sie Anspruch auf Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen haben;
  7. falls Sie in einem anderen Mitgliedstaat wohnen als dem, in dem die Straftat begangen wurde: Maßnahmen, Verfahren oder Sonderregelungen, die zum Schutz Ihrer Interessen in Malta zur Verfügung stehen;
  8. die zur Einreichung einer Beschwerde zur Verfügung stehenden Verfahren, wenn Ihre Rechte als Opfer von der Polizei verletzt werden;
  9. die Kontaktdaten für Mitteilungen zu Ihrem Fall;
  10. die verfügbaren Wiedergutmachungsleistungen;

k. wie und unter welchen Voraussetzungen Ihnen Kosten für die Teilnahme am Strafverfahren erstattet werden können.

Ich lebe nicht in dem EU-Mitgliedstaat, in dem die Straftat begangen wurde (EU- und Nicht-EU-Bürger). Wie werden meine Rechte geschützt?

Als Opfer einer in einem anderen Mitgliedstaat begangenen Straftat haben Sie, wenn Sie in Malta leben, das Recht, die Straftat bei der maltesischen Polizei anzuzeigen. Sobald Sie Anzeige erstattet haben, ist die maltesische Polizei verpflichtet, die Anzeige unverzüglich an die zuständige Behörde des Mitgliedstaats zu senden, in dem die Straftat begangen wurde, es sei denn, diese haben bereits selbst ein Verfahren eingeleitet.

Welche Informationen erhalte ich, wenn ich eine Straftat anzeige?

Wenn Sie eine Straftat zur Anzeige bringen, sollte die Polizei Ihnen eine schriftliche Bestätigung Ihrer Anzeige geben, in der die wesentlichen Elemente der Straftat dargelegt sind. Außerdem sind Sie berechtigt, auf Anfrage Informationen über Folgendes zu erhalten:

  1. jede Entscheidung, die Ermittlungen nicht fortzusetzen bzw. sie einzustellen oder keine Schritte gegen den Täter einzuleiten;
  2. Zeitpunkt und Ort des Strafverfahrens sowie Art der gegen den Täter erhobenen Beschuldigungen;
  3. jede rechtskräftige Verurteilung im Rahmen des Verfahrens;
  4. Informationen über den Stand des Strafverfahrens;
  5. die Entlassung oder Flucht des Täters aus der Haft und jede in diesem Fall zu Ihrem Schutz ergriffene Maßnahme.

In den Fällen nach den Buchstaben a und c sind die Gründe für die Entscheidung oder deren Zusammenfassung anzugeben.

Habe ich Anspruch auf kostenfreie Dolmetsch- oder Übersetzungsleistungen (bei Kontakt mit der Polizei oder anderen Behörden bzw. im Rahmen der Ermittlungen und des Gerichtsverfahrens)?

Die Polizei sollte sicherstellen, dass Sie alles verstehen und verstanden werden können. Wenn Sie des Maltesischen oder des Englischen nicht mächtig sind, haben Sie das Recht auf Verdolmetschung und Übersetzung in eine Sprache, die Sie verstehen.

Wie stellt die Behörde sicher, dass ich alles verstehe und auch verstanden werde (z. B. Kinder oder Menschen mit Behinderung)?

Die Kommunikation muss in einfacher und verständlicher Sprache erfolgen. Auch sollte ihren persönlichen Merkmalen Rechnung getragen werden, einschließlich etwaiger Behinderungen, die Ihre Fähigkeit, zu verstehen oder sich verständlich zu machen, beeinträchtigen können. Außerdem haben Sie bei der ersten Kontaktaufnahme mit der Polizei das Recht, von einer Person Ihrer Wahl begleitet zu werden, wenn Sie aufgrund der Wirkungen der Straftat Unterstützung benötigen, um zu verstehen oder sich verständlich zu machen. Handelt es sich beim Opfer um eine Person mit einer Behinderung oder um einen Minderjährigen, fordert die Polizei stets die Unterstützung von Sozialarbeitern der Appoġġ Agency (Aġenzija Appoġġ) an und kann, falls dies für notwendig erachtet wird, auch die Unterstützung weiterer einschlägiger Fachkräfte anfordern.

Opferhilfe

Wer bietet Opfern Hilfe? Wird mich die Polizei automatisch an eine Opferbetreuungsstelle verweisen?

Während Ihrer ersten Kontaktaufnahme mit der Polizei erhalten Sie Informationen darüber, welche Unterstützung Sie von wem erhalten können, einschließlich medizinischer und psychologischer Unterstützung und sogar einer alternativen Unterbringung. Darüber hinaus sollte die Polizei Sie unverzüglich an Opferbetreuungsstellen verweisen.

Wie wird meine Privatsphäre geschützt?

Die Unterstützung wird vertraulich gewährt.

Muss ich eine Straftat zur Anzeige bringen, bevor ich Opferhilfe erhalten kann?

Sie können sich an Opferbetreuungsstellen wenden, noch bevor Sie eine Straftat zur Anzeige gebracht haben.

Persönlicher Schutz gefährdeter Personen

Welche Arten von Schutz gibt es?

Die Polizei sollte unverzüglich sicherstellen, dass Sie in Sicherheit sind, wenn sich nach einer ersten Prüfung herausstellt, dass Sie in Gefahr sind. Kommt die Polizei zu dem Schluss, dass es sich bei dem Täter um eine gefährliche Person handelt, kann sie den Täter festnehmen, den Fall sofort vor Gericht bringen und das Gericht ersuchen, die Inhaftierung des Täters anzuordnen.

Sie können zudem den für Ihren Fall zuständigen Polizeibeamten ersuchen, sie in ein Zeugenschutzprogramm aufzunehmen. Sie müssen erklären, dass Sie während der Gerichtsverhandlung gegen den Täter aussagen werden. Ist der Polizeibeamte davon überzeugt, dass Ihre Aussage oder andere Beweise, die sich in Ihrem Besitz befinden, wichtig für den Fall sind, ersucht er den Generalstaatsanwalt, Sie in ein Zeugenschutzprogramm aufzunehmen. Das Programm kann sich auch auf Familienangehörige und sonstige Verwandte erstrecken. Es besteht in der Regel aus Maßnahmen des Personen- und/oder Objektschutzes.

Wer kann mir Schutz bieten?

Die Polizei.

Wird geprüft, ob vom Täter noch Gefahr für mich ausgeht?

Ja, die Polizei prüft dies.

Wird geprüft, ob ich einer von der Strafjustiz ausgehenden Gefahr ausgesetzt bin (im Rahmen der Ermittlungen und des Gerichtsverfahrens)?

Sollte sich während des Verfahrens herausstellen, dass nach wie vor Gefahr besteht, kann die Polizei das Gericht ersuchen, eine Schutzanordnung für Sie und Ihre Familie zu erlassen.

Welche Art von Schutz steht besonders schutzbedürftigen Opfern zur Verfügung?

Opfer von häuslicher Gewalt werden in speziellen Unterkünften untergebracht.

Ich bin minderjährig. Habe ich besondere Rechte?

Wenn Sie minderjährig sind, können Ihre Eltern oder Ihr Vormund die Straftat für Sie zur Anzeige bringen.

Können Ihre Eltern oder Ihr Vormund Sie aufgrund eines Interessenkonflikts nicht vertreten oder sind Sie unbegleitet oder von Ihrer Familie getrennt, bestellt das Gericht von Amts wegen einen Kinderanwalt oder einen Rechtsbeistand, um Ihre Interessen zu vertreten.

Ein Familienangehöriger kam infolge einer Straftat ums Leben. Welche Rechte habe ich?

Sie gelten als Opfer und haben die gleichen Rechte wie Opfer von Straftaten.

Ein Familienangehöriger wurde Opfer einer Straftat. Welche Rechte habe ich?

Sie können die Straftat für das Opfer melden, wenn Sie Ehegatte, Elternteil, Kind, Bruder bzw. Schwester oder Vormund des Opfers sind.

Kann ich Mediationsleistungen nutzen? Unter welchen Voraussetzungen? Werde ich während der Mediation sicher sein?

Während des Strafverfahrens steht eine Mediation zwischen dem Opfer und dem Täter zur Verfügung, wenn der Täter die Straftat gesteht oder für schuldig befunden wird. Bei einem Geständnis oder einem Schuldspruch gibt es verschiedene Möglichkeiten, über die Gerichte (Qrati tal-Ġustizzja) eine Mediation in Anspruch zu nehmen. Der Zugang zu Mediationsleistungen kann auf Antrag des Staatsanwalts und/oder des Strafverteidigers und/oder des Bewährungshelfers beim Gericht gewährt werden, sodass die Sache dann im Rahmen der Mediation behandelt werden könnte.

Gibt das Gericht dem Antrag statt, so wird die Sache an den Ausschuss für Täter-Opfer-Ausgleich (Victim Offender Mediation Committee) beim Department of Probation and Parole im maltesischen Innenministerium verwiesen. Der Ausschuss entscheidet nach Prüfung aller einschlägigen Informationen, ob eine Mediation zweckdienlich ist. Entscheidet der Ausschuss positiv, so wird die Sache einem Mediator zugewiesen. Der Mediator kontaktiert sowohl das Opfer als auch den Täter und trifft sich einzeln mit ihnen mit dem Ziel, eine dritte Sitzung zu organisieren, an der beide Parteien teilnehmen. Damit das Mediationsverfahren vorankommt, muss der Mediator sicherstellen, dass es für beide Parteien von Nutzen ist und dass kein Risiko einer sekundären Viktimisierung besteht.

Wo finde ich die Rechtsvorschriften, in denen meine Rechte stehen?

Ihre Rechte sind im „Victims of Crime Act“ (Att dwar il-Vittmi tal-Kriminalità) – Link öffnet neues FensterKapitel 539 der Gesetzessammlung „Laws of Malta“ – verankert.

Die Mediation ist im „Restorative Justice Act“ (Att dwar il-Ġustizzja Riparatriċi) – Link öffnet neues FensterKapitel 516 der Gesetzessammlung „Laws of Malta“ – geregelt.

Letzte Aktualisierung: 20/12/2016

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2 - Anzeige einer Straftat und meine Rechte im Ermittlungs- oder Gerichtsverfahren

Wie kann ich eine Straftat anzeigen?

Als Opfer einer Straftat können Sie bei der Polizei Anzeige erstatten. Ebenso können Ihr Ehegatte, Ihre Eltern, Kinder, Geschwister oder Ihr Erziehungsberechtigter die Straftat für Sie zur Anzeige bringen. Sie können die Polizei auch verständigen, wenn Sie Kenntnis von einer Straftat haben, selbst wenn Sie nicht Opfer dieser Straftat sind.

Sie können eine Straftat mündlich durch Aufsuchen der nächstgelegenen Polizeidienststelle oder telefonisch über die Notrufnummer 112 anzeigen, wenn sofortige Hilfe erforderlich ist, oder aber Sie reichen eine Anzeige bei der Polizeidienststelle ein oder übermitteln sie in einem Schreiben. Wenn Sie sich für eine schriftliche Anzeige entscheiden, können Sie sie selbst erstellen oder einen Rechtsanwalt um Unterstützung bitten. Es gibt keine verbindliche Form, die einzuhalten wäre. In der Regel ist in Englisch oder Maltesisch Anzeige zu erstatten, aber wenn Sie keine dieser Sprachen beherrschen, haben Sie das Recht, die Straftat in einer Sprache, die Sie verstehen, oder mit Hilfe eines Dolmetschers anzuzeigen. Dabei müssen Sie Ihre Personalien angeben. Anonyme Anzeigen werden grundsätzlich akzeptiert, doch leitet die Polizei nur dann Ermittlungen ein, wenn es sich um eine sehr schwere Straftat handelt.

Für die Meldung einer Straftat gibt es keine Frist. Der Täter kann jedoch nach Ablauf einer gewissen gesetzlichen Verjährungsfrist nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden. Die Verjährungsfrist reicht je nach Schwere der Straftat von drei Monaten für Bagatelldelikte (z. B. Beschimpfung) bis zu 20 Jahren für besonders schwere Straftaten (z. B. Tötungsdelikt). Nach Ablauf dieser Frist können Sie zwar noch Anzeige erstatten, aber die Polizei wird dazu keine Ermittlungen durchführen; selbst wenn sie Ermittlungen durchführen würde, würde das Gericht den Täter freisprechen müssen.

Bei einigen geringfügigen Vergehen müssen Sie bei der Polizei einen Strafantrag stellen. Dabei geht es um Fälle, in denen die Polizei ohne Ihren Strafantrag kein Ermittlungsverfahren einleiten darf. Strafanträge sind für gewöhnlich, aber nicht zwingend, schriftlich zu stellen. Sie können einen Rechtsanwalt mit der Abfassung des Strafantrags beauftragen. Der Strafantrag muss folgende Angaben enthalten: Ihre Personalien (Name, Anschrift, Personalausweisnummer), Angaben zum Täter, Beschreibung des Vorfalls, eine Liste der Zeugen, die von der Polizei befragt werden sollen, sowie ihre Anschriften. Es empfiehlt sich zudem (wenngleich es nicht obligatorisch ist), auf die Rechtsvorschrift zu verweisen, gegen die der Täter mutmaßlich verstoßen hat.

Wie kann ich erfahren, was in dem Fall unternommen wird?

Wenn Sie eine Straftat anzeigen, erhalten Sie ein Aktenzeichen. Mithilfe dieses Aktenzeichens können Sie sich über den Fortgang Ihres Falls informieren. Dies geht auch unter Angabe des Datums, zu dem Sie Anzeige erstattet haben. Die entsprechenden Informationen über den Ermittlungstand erhalten Sie, wenn Sie die Polizeidienststelle aufsuchen oder anrufen.

Habe ich Anspruch auf Prozesskostenhilfe (während der Ermittlungen oder des Gerichtsverfahrens)? Unter welchen Voraussetzungen?

Opfer von Straftaten haben Anspruch auf Prozesskostenhilfe.

Kann ich die Erstattung meiner Ausgaben beantragen (Teilnahme an den Ermittlungen/am Gerichtsverfahren)? Unter welchen Voraussetzungen?

Ja, Sie können die Erstattung entstandener Kosten beantragen.

Kann ich Rechtsmittel einlegen, wenn mein Fall eingestellt wird, bevor es zu einer Anklage vor Gericht kommt?

Trifft die Polizei die Entscheidung, den Fall nach Abschluss der Ermittlungen nicht vor Gericht zu bringen, können Sie als Opfer gegen diese Entscheidung vor dem Court of Magistrates (Qorti tal-Maġstrati) ein Rechtsmittel einlegen. Der Court of Magistrates fordert Sie dann auf, die in Ihrer Anzeige gemachten Angaben eidlich zu bestätigen und sich bereit zu erklären, als Zeuge vor Gericht auszusagen. Außerdem müssen Sie einen vom Gericht bestimmten Gebührenvorschuss als Sicherheit entrichten, dass es Ihnen mit der strafrechtlichen Verfolgung des Täters ernst ist. Der Court of Magistrates prüft die Beweislage und ordnet bei hinreichendem Tatverdacht an, dass die Polizei das Strafverfahren fortzuführen hat.

Kann ich an der Hauptverhandlung beteiligt werden?

Sie können sich als Zivilpartei an dem Verfahren beteiligen. Hierfür müssen Sie beim Gericht einen Antrag stellen. Das Gericht prüft Ihren Antrag und entscheidet, ob Sie als Zivilpartei zum Verfahren zugelassen werden. Als Zivilpartei können Sie allen Gerichtssitzungen beiwohnen, auch nicht öffentlichen Sitzungen und selbst dann, wenn Sie im Verfahren eine Aussage machen.

Welche offizielle Rolle habe ich im Justizsystem? Kann ich beispielsweise wählen zwischen Opfer, Zeuge, Zivilpartei oder Privatkläger?

Sie können – wie oben erläutert – Zeuge oder Zivilpartei sein.

Welche Rechte und Pflichten habe ich in dieser Rolle?

Ihre Rechte und Pflichten während der Verhandlung vor dem Strafgericht hängen von dem für Ihren Fall zuständigen Gericht ab:

  • Tritt in Ihrem Fall ein Polizeibeamter als Ankläger vor dem Court of Magistrates auf, haben Sie fast die gleichen Rechte wie der Angeklagte: Sie oder Ihr Rechtsanwalt können Beweise vorlegen, Zeugen ins Kreuzverhör nehmen lassen (indem Sie die Fragen durch den Strafverfolgungsbeamten stellen lassen) usw.
  • Führt der Generalstaatsanwalt, der stellvertretende Generalstaatsanwalt oder ein Staatsanwalt vor dem Strafgericht die Anklage, können Sie nur an der Anhörung teilnehmen und Argumente im Zusammenhang mit der Verurteilung vortragen, wenn die Jury den Täter für schuldig befunden hat.

Kann ich im Rahmen der Gerichtsverhandlung eine Erklärung abgeben oder eine Aussage machen? Unter welchen Voraussetzungen?

Während des Strafverfahrens dürften Sie aufgefordert werden, eine Aussage zu machen, weil das Gericht Sie als Opfer der Straftat anhören möchte.

Welche Informationen erhalte ich in der Gerichtsverhandlung?

Sie haben das Recht, über den Fortgang der Gerichtsverhandlung und über das rechtskräftige Urteil informiert zu werden.

Erhalte ich Einsicht in die Gerichtsakten?

Als Zivilpartei erhalten Sie Einsicht in die Gerichtsakten und -unterlagen.

Letzte Aktualisierung: 20/12/2016

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3 - Meine Rechte nach der Gerichtsverhandlung

Kann ich gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen?

Die Verhandlung vor Gericht endet mit einem Gerichtsurteil, mit dem der Angeklagte verurteilt oder freigesprochen wird. Wird der Angeklagte für schuldig befunden, verhängt der Richter eine Strafe gegen ihn. Nach maltesischem Recht haben nur der Angeklagte und der Generalstaatsanwalt das Recht, gegen die Verurteilung/den Freispruch und/oder gegen die Strafe vor dem Berufungsgericht für Strafsachen (Court of Criminal Appeal) Rechtsmittel einzulegen.

Wenn jedoch ein Rechtsmittel eingelegt wurde und Sie während des ersten Verfahrens eine Zivilpartei waren, kann Ihr Anwalt alle relevanten Unterlagen im Zusammenhang mit dem Rechtsmittelverfahren prüfen.

Welche Rechte habe ich nach der Verurteilung?

Nach Inkrafttreten der Verurteilung haben Sie das Recht, eine Kopie der Gerichtsentscheidung zu erhalten. Wird der Täter zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, haben Sie das Recht, darüber informiert zu werden, wenn der Täter entlassen wird oder aus der Haft flieht.

Habe ich nach der Gerichtsverhandlung Anspruch auf Unterstützung oder Schutz? Wie lange?

Sie haben nach Abschluss des Strafverfahrens, während des Gerichtsverfahrens und für einen angemessenen Zeitraum Anspruch auf Unterstützung oder Schutz.

Welche Informationen erhalte ich, wenn der Täter verurteilt wird?

Sie erhalten eine Kopie des rechtskräftigen Urteils.

Werde ich informiert, wenn der Täter entlassen wird (einschließlich vorzeitige oder bedingte Entlassung) oder aus der Haft flieht?

Ja, Sie werden benachrichtigt, wenn der Täter entlassen wird oder aus der Haft flieht.

Werde ich in die Entscheidung über die Haftentlassung oder die Strafaussetzung zur Bewährung einbezogen? Kann ich beispielsweise eine Aussage machen oder Einspruch einlegen?

Sie werden nicht in solche Entscheidungen einbezogen; gleichwohl werden Sie darüber informiert.

Letzte Aktualisierung: 20/12/2016

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4 - Entschädigung

Wie kann ich gegenüber dem Täter Ansprüche auf Schadenersatz geltend machen? (z. B. Gerichtsverfahren, Zivilklage, Schadenersatzklage)

Das Verfahren zur Geltendmachung von Ansprüchen auf Schadenersatz gegenüber dem Täter besteht in der Erhebung eines Zivilklage gegen den Täter, es sei denn, das Strafgericht hat den Täter bereits dazu verurteilt, Schadenersatz an das Opfer zu zahlen.

Das Gericht hat den Täter dazu verurteilt, mir Schadenersatz/eine Entschädigung zu zahlen. Wie kann ich sicherstellen, dass der Täter zahlt?

In diesem Fall haben Sie das Recht, das Urteil vollstrecken zu lassen, als ob das Zivilgericht zu Ihren Gunsten entschieden hätte. Folglich können Sie auch eine dinglichen Arrest oder einen Pfändungsbeschluss beantragen.

Kann der Staat eine Vorauszahlung leisten, falls der Täter nicht zahlt? Unter welchen Voraussetzungen?

Wenn der Täter nicht zahlt, kann die Regierung dem Opfer unter bestimmten Bedingungen eine Vorauszahlung leisten, die nach Ermessen des Generalstaatsanwalts festgelegt werden kann.

Habe ich Anspruch auf Entschädigung durch den Staat?

Ja, Sie haben das Recht, im Rahmen der Entschädigungsregelung für Opfer von Straftaten (Criminal Injuries Compensation Scheme) eine Entschädigung durch den Staat zu beantragen.

Link öffnet neues Fensterhttp://www.justiceservices.gov.mt/DownloadDocument.aspx?app=lom&itemid=8983&l=2

Das elektronische Formular ist abrufbar unter: Link öffnet neues Fensterhttps://eforms.gov.mt/pdfforms.aspx?fid=pjd010m

Habe ich Anspruch auf Entschädigung, wenn der Täter nicht verurteilt wird?

Ein Anspruch auf Entschädigung besteht selbst dann, wenn der Täter nicht verurteilt wurde oder unbekannt ist.

Habe ich Anspruch auf eine Sofortzahlung, solange ich auf die Entscheidung über meinen Anspruch auf Entschädigung warte?

In Ausnahmefällen kann bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung über die Schadenersatzforderung eine Sofortzahlung geleistet werden.

Letzte Aktualisierung: 20/12/2016

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5 - Mein Anspruch auf Unterstützung und Hilfe

An wen kann ich mich wenden, um Unterstützung und Hilfe zu erhalten?

Polizei
Website: Link öffnet neues Fensterhttps://pulizija.gov.mt/en/Pages/Home.aspx

National social welfare agency for children and families in need (Appoġġ)
Website: Link öffnet neues Fensterhttp://fsws.gov.mt/en/appogg/Pages/welcome-appogg.aspx

Justizministerium - für Unterstützung im Zusammenhang mit der Entschädigung für durch Straftaten verursachte Verletzungen
Kontakt:
E-Mail-Adresse: Link öffnet neues Fensterinfo.justicedepartment@gov.mt
Tel.: +356 25674330
Anschrift: 21, Triq l-Arċisqof, Valletta VLT1443

Legal Aid Malta Agency
Website: Link öffnet neues Fensterhttps://mjcl.gov.mt/en/LegalAidMalta/Pages/home.aspx

Hotline der Opferhilfe

Rufnummer 179

Ist die Opferhilfe kostenfrei?

Ja.

Welche Arten von Unterstützung kann ich von staatlichen Behörden oder Diensten erhalten?

Sie haben Anspruch auf folgende Unterstützungsleistungen:

  1. Informationen, Beratung und Unterstützung im Zusammenhang mit Opferrechten, darunter Zugang zu Entschädigungsregelungen für Opfer von Gewalttaten und Informationen über Ihre Rolle im Strafverfahren, einschließlich der Vorbereitung auf das Strafverfahren;
  2. Informationen über oder direkte Verweisung an verfügbare einschlägige Unterstützungsdienste;
  3. emotionale und – soweit verfügbar – psychologische Unterstützung;
  4. Beratung in Bezug auf finanzielle und praktische Fragen;
  5. Beratung in Bezug auf das Risiko und die Verhütung von sekundärer oder wiederholter Viktimisierung, Einschüchterung und Vergeltung.

Welche Art von Unterstützung kann ich von Nichtregierungsorganisationen erhalten?

Von Victim Support Malta können Sie emotionale Unterstützung zur Überwindung eines verbrechensbedingten Traumas, rechtliche Informationen über Strafverfahren im Zusammenhang mit Opfern von Straftaten und praktische Hilfe wie Unterstützung bei der Kommunikation mit der Polizei erhalten.
Website: Link öffnet neues Fensterhttps://victimsupport.org.mt/
Link öffnet neues FensterSt Jeanne Antide Foundation

Letzte Aktualisierung: 20/12/2016

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