1 – Wie man Rechtsberatung erhält

Es ist sehr wichtig, unabhängigen juristischen Rat einzuholen, wenn man in irgendeiner Form in ein Strafverfahren verwickelt wird. In den Informationsblättern zu diesem Thema erfahren Sie, wann und unter welchen Umständen Sie das Recht haben, sich von einem Anwalt vertreten zu lassen. Außerdem erfahren Sie, was ein Anwalt für Sie unternimmt. In diesem allgemeinen Informationsblatt erfahren Sie, wie Sie einen Anwalt finden und wie Sie die Anwaltskosten bezahlen können, wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können.

Wie findet man einen Anwalt?

Wenn Sie einer Straftat verdächtigt werden, haben Sie stets das Recht auf einen Anwalt. Die Polizei kann Sie fragen, ob Sie einen Anwalt brauchen, laut Gesetz benötigen Sie jedoch keinen Anwalt, es sein denn, Sie wurden festgenommen, verhaftet oder in Gewahrsam genommen. Wenn Sie vernommen werden, haben Sie normalerweise das Recht auf einen Anwalt Ihrer Wahl. Falls Sie der Meinung sind, dass Sie einen Anwalt brauchen, aber nicht wissen, wo Sie einen finden, kann Ihnen auch die Polizei einen Anwalt besorgen.

In Finnland gibt es kein Anwaltsmonopol. Daher kann sich jeder, der einen juristischen Abschluss besitzt, als Anwalt betätigen (das betreffende Gesetz wird derzeit überarbeitet). Wenn Sie einen auf Strafrecht spezialisierten Anwalt benötigen, ist die Website der Link öffnet neues Fensterfinnischen Anwaltskammer ein guter Ausgangspunkt für Ihre Suche. Darüber hinaus können Ihnen die Rechtsberatungsstellen helfen (Kontaktinformationen zu den Rechtsberatungsstellen finden Sie Link öffnet neues Fensterhier).

Wer muss die Anwaltskosten tragen?

Grundsätzlich müssen Sie Ihren Anwalt selbst bezahlen. Wenn Ihr Einkommen niedrig ist, können Sie Prozesskostenhilfe erhalten. In diesem Fall kommt der Staat ganz oder teilweise für die Anwaltskosten auf. Wenn Sie einer Straftat verdächtigt werden, die mit einer Freiheitsstrafe von mindestens vier Monaten bedroht ist, wird Ihnen auf Wunsch ein Verteidiger beigeordnet, dessen Kosten der Staat übernimmt. Falls Sie für die Straftat verurteilt werden, müssen Sie die Kosten des Verteidigers an den Staat zurückzahlen, es sei denn, Ihr Einkommen ist so gering, dass Sie Anspruch auf Prozesskostenhilfe haben. Wie viel Sie zahlen müssen, wird auf dieselbe Weise bestimmt wie die Höhe der Prozesskostenhilfe.

Der Verteidiger kann ein öffentlicher Rechtsbeistand, ein Rechtsanwalt oder ein anderer Anwalt sein. Wenn Sie um Beiordnung eines bestimmten Anwalts bitten, wird diesem Wunsch in der Regel entsprochen.

Links zum Thema

Link öffnet neues FensterFinnische Anwaltskammer (in finnischer Sprache)

Link öffnet neues FensterFinnische Anwaltskammer (in englischer Sprache)

Link öffnet neues FensterFinnische Anwaltskammer (in schwedischer Sprache)

Link öffnet neues FensterKontaktinformationen der Rechtsberatungsstellen (in finnischer Sprache)

Link öffnet neues FensterKontaktinformationen der Rechtsberatungsstellen (in englischer Sprache)

Link öffnet neues FensterKontaktinformationen der Rechtsberatungsstellen (in schwedischer Sprache)

Link öffnet neues FensterEinkommensgrenzen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe (in englischer Sprache)

Link öffnet neues FensterEinkommensgrenzen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe (in schwedischer Sprache)

Letzte Aktualisierung: 30/06/2019

Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.

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2 – Ihre Rechte während der strafrechtlichen Ermittlungen und bevor die Sache vor Gericht geht

Was ist der Zweck strafrechtlicher Ermittlungen?

Die Polizei ist verpflichtet, strafrechtliche Ermittlungen einzuleiten, wenn der Verdacht besteht, dass eine Straftat begangen wurde. Möglicherweise erfährt die Polizei durch das Opfer der Straftat von dem Verdacht. Die Polizei kann auch auf andere Weise Kenntnis von mutmaßlichen Straftaten erlangen und muss dann Ermittlungen einleiten (sie kann beispielsweise eine Straftat selbst beobachten).

Welche Schritte gibt es bei strafrechtlichen Ermittlungen?

Durch die Ermittlungen wird bezweckt, die Straftat aufzuklären, die daran beteiligten Personen festzustellen und die für die Anklage und die spätere Hauptverhandlung benötigten Beweismittel zu sichern. Die Ermittlungen werden von der Polizei, in einigen Fällen auch vom finnischen Grenzschutz, dem Militär oder den finnischen Zollbehörden durchgeführt. In diesen Informationsblättern werden alle zur Durchführung von Ermittlungen befugten Behörden unter dem Begriff „Polizei“ zusammengefasst.

Vernehmung

Die Polizei kann Sie auf das Polizeirevier zur Vernehmung vorladen. Die Polizei kann Sie auch anrufen und telefonisch vernehmen. Zweck der Vernehmung ist es herauszufinden, ob Verdachtsgründe für eine Straftat und Ihre Täterschaft bestehen.

Festnahme

Sie müssen der Vorladung zur Vernehmung Folge leisten, andernfalls kann die Polizei Sie zur Vernehmung abholen und gegebenenfalls auch festnehmen.

Erste Gerichtsverhandlung

Wenn die Polizei einen Haftbefehl gegen Sie beantragt, müssen Sie innerhalb von vier Tagen nach Ihrer Festnahme dem Ermittlungsrichter vorgeführt werden. In der dabei stattfindenden Verhandlung entscheidet der Ermittlungsrichter, ob Sie in Untersuchungshaft oder auf freien Fuß kommen. Wenn Sie in Untersuchungshaft kommen, legt der Ermittlungsrichter auch fest, bis wann Anklage zu erheben ist.

Beantragt die Polizei keinen Haftbefehl, kann die erste Gerichtsverhandlung in Ihrem Fall die eigentliche Hauptverhandlung sein.

Vor der Hauptverhandlung, Anklageerhebung durch den Staatsanwalt

Vor der Hauptverhandlung führt die Polizei die Ermittlungen durch und fasst alle gesammelten Materialien in einer Ermittlungsakte zusammen. Die Ermittlungsakte wird der Staatsanwaltschaft übergeben. Der Staatsanwalt entscheidet dann, ob hinreichender Verdacht auf eine Straftat und Ihre Täterschaft besteht.

Die Polizei muss Sie und Ihren Anwalt über den Fortgang der Ermittlungen und die gefundenen Beweise für Ihre Täterschaft informieren. Sie können auch selbst oder mithilfe Ihres Anwalts Beweise für Ihre Unschuld sammeln und verlangen, dass sie zur Ermittlungsakte genommen werden.

Vor der eigentlichen Hauptverhandlung können mehrere Vernehmungen stattfinden. Es können auch mehrere Haftanhörungen stattfinden.

Ihre Rechte während der Ermittlungen

Klicken Sie auf die nachstehenden Links. Sie finden dort weitere Informationen über Ihre Rechte während der einzelnen Abschnitte des Ermittlungsverfahrens.

Vernehmung (1)

Aus welchen Gründen kann die Polizei mich vernehmen?

Wenn die Polizei annimmt, dass Sie etwas über eine mutmaßliche Straftat wissen, kann sie Sie vernehmen. Zweck der Vernehmung ist die Aufklärung der mutmaßlichen Straftat und die Ermittlung des Täters. Auch wenn Sie der Straftat nicht verdächtigt werden, kann die Polizei Sie vernehmen, um herauszufinden, wer welche Vorteile aus der Straftat hatte.

Was erfahre ich über meine Rechte?

Die Polizei muss Sie schnellstmöglich und in jedem Fall vor Beginn der Vernehmung über Ihre Stellung in der Vernehmung (Opfer, Verdächtigter oder Zeuge) aufklären. Als Opfer oder Verdächtigter haben Sie grundsätzlich das Recht, zur Vernehmung einen Anwalt hinzuzuziehen. Wenn Sie als Verdächtigter vernommen werden, muss die Polizei Sie auch darüber aufklären, wessen man Sie verdächtigt.

Wenn die Polizei Sie festgenommen hat, weil Sie einer Straftat verdächtigt werden, oder wenn Sie in Gewahrsam genommen oder verhaftet worden sind, muss die Polizei Sie unverzüglich über Ihr Recht auf einen Anwalt belehren. Wenn Sie einen Anwalt verlangen, müssen Sie vor dem Eintreffen Ihres Anwalts grundsätzlich keine Fragen beantworten. Allerdings müssen Sie, auch wenn Ihr Anwalt nicht anwesend ist, gegenüber dem Vernehmungsbeamten stets korrekte Angaben zu Ihrer Person machen.

Die Polizei ist verpflichtet, Sie während der Vernehmung ruhig und besonnen zu behandeln. Die Polizei darf keine wissentlich falschen Aussagen oder Versprechungen zu besonderen Vergünstigungen machen oder die vernommene Person zermürben, bedrohen oder nötigen oder andere unangebrachte Mittel oder Methoden zur Beeinflussung des Willens, des Gedächtnisses, des Urteilsvermögens oder der Entscheidungsfreiheit der betreffenden Person anwenden, um ein Geständnis zu erlangen oder die Aussage zu beeinflussen.

Was geschieht, wenn ich der Landessprache nicht mächtig bin?

Wenn Sie weder Finnisch noch Schwedisch sprechen, stellt Ihnen die Polizei für die Dauer der Vernehmung einen Dolmetscher zur Seite. Weitere Informationen zu Ihren sprachbezogenen Rechten finden Sie im Abschnitt Sprachbezogene Rechte (6). Manche Polizeibeamte können die Vernehmung in englischer Sprache führen. Sie müssen für den Dolmetscher nicht bezahlen. Der Dolmetscher muss die Fragen der Polizei und Ihre Antworten dolmetschen.

Am Ende der Vernehmung liest Ihnen der Dolmetscher das Vernehmungsprotokoll vor, damit Sie falsch aufgenommene Aussagen sofort korrigieren können. Es ist sehr wichtig, dass Sie das Protokoll gemeinsam mit dem Dolmetscher Punkt für Punkt durchgehen, weil sein Inhalt vor Gericht gegen Sie verwendet werden kann.

Kann ich einen Anwalt hinzuziehen?

Unabhängig davon, ob Sie festgenommen worden sind oder nicht, haben Sie grundsätzlich das Recht, zur Vernehmung einen Anwalt hinzuzuziehen. Sie müssen vor dem Eintreffen Ihres Anwalts grundsätzlich keine Fragen beantworten. Falls Sie einen Dolmetscher benötigen, können Sie auch zu Gesprächen mit Ihrem Anwalt einen hinzuziehen.

Wenn Sie einen Anwalt kennen, dessen Dienste Sie in Anspruch nehmen möchten, können Sie die Polizei bitten, ihn hinzuzuziehen. Falls Ihnen kein Anwalt bekannt ist, kann die Polizei Ihnen einen besorgen. Die Polizei kann Ihnen auch eine Liste von auf Strafrecht spezialisierten Anwälten oder von Mitgliedern der finnischen Anwaltskammer geben, aus der Sie dann selbst einen Anwalt auswählen und von der Polizei hinzuziehen lassen können.

Muss ich die Fragen der Polizei beantworten?

Sie müssen gegenüber der Polizei stets korrekte Angaben zu Ihrer Person machen. Andere Fragen müssen Sie nicht unbedingt beantworten. Wenn Sie etwas wissen, das zur Aufklärung der Straftat beitragen und den Verdacht gegen Sie entkräften kann, ist es möglicherweise sinnvoll, die Fragen zu beantworten. Sie sollten sich mit Ihrem Anwalt darüber beraten, ob Sie die Fragen beantworten oder nicht.

Die Polizei muss sich auch hinsichtlich der Vernehmungszeiten an die gesetzlichen Vorschriften halten. In der Regel dürfen Vernehmungen nicht zwischen 22 Uhr und 7 Uhr stattfinden. Weitere Informationen über die zulässigen Vernehmungszeiten finden Sie Link öffnet neues Fensterhier.

Kann die Polizei eine Leibesvisitation durchführen und meine Fingerabdrücke nehmen?

Wenn Sie einer Straftat verdächtigt werden, hat die Polizei das Recht, Ihre Fingerabdrücke zu nehmen. Die Polizei darf Sie durchsuchen, also überprüfen, was Sie in Ihrer Bekleidung oder anderweitig am Körper tragen, wenn Sie einer Straftat verdächtigt werden, die mit einer Höchststrafe von mindestens sechs Monaten Haft bedroht oder in Kapitel 5 Artikel 10 des Link öffnet neues FensterGesetzes über Zwangsmaßnahmen aufgeführt ist.

Die Polizei darf eine Leibesvisitation durchführen und dabei auch eine Blutprobe nehmen und Ihren Körper anderweitig untersuchen, wenn Sie einer Straftat verdächtigt werden, die mit einer Höchststrafe von mehr als sechs Monaten Haft bedroht oder in Kapitel 5 Artikel 11 des Link öffnet neues FensterGesetzes über Zwangsmaßnahmen aufgeführt ist. In der Praxis können bei gewöhnlichen Straftaten wie Diebstahl, schwerer Körperverletzung und Drogendelikten Leibesvisitationen durchgeführt werden. Dies kann unter Umständen die Entnahme einer DNA-Probe einschließen.

Festnahme (2)

Aus welchen Gründen kann die Polizei mich festnehmen?

Zweck einer Festnahme ist die ungehinderte Durchführung der Ermittlungen. Die Polizei kann Sie festnehmen, wenn sie Sie einer schweren Straftat verdächtigt, die mit mindestens zwei Jahren Haft bedroht ist. In diesem Fall sind keine weiteren Gründe für die Festnahme erforderlich. Es muss lediglich der dringende Verdacht bestehen, dass Sie die Straftat begangen haben.

Wenn Sie einer weniger schweren Straftat wie schwerer Körperverletzung oder Diebstahl verdächtigt werden, können Sie festgenommen werden, wenn neben dem Tatverdacht Grund zu der Annahme besteht, dass Sie möglicherweise

  • flüchten oder sich den Ermittlungen auf andere Weise entziehen,
  • die Ermittlungen behindern,
  • weitere Straftaten begehen.

Außerdem kann die Polizei Sie festnehmen, wenn Sie ihr nicht bekannt sind und sich weigern, Ihren Namen und Ihre Anschrift zu nennen oder dazu offensichtlich falsche Angaben machen. Wenn Sie in Finnland keinen ständigen Wohnsitz haben und zu erwarten ist, dass Sie das Land verlassen, um sich den Ermittlungen, der Hauptverhandlung oder dem Strafvollzug zu entziehen, kann die Polizei Sie ebenfalls festnehmen.

Ob Sie festgenommen werden, entscheidet ein dazu befugter Beamter. Ein gerichtlicher Haftbefehl ist nicht erforderlich. Beamte, die über Festnahmen entscheiden können, sind höhere Polizeibeamte, der Staatsanwalt sowie höhere Zoll- und Grenzschutzbeamte. In Kapitel 1 Artikel 6 des Link öffnet neues FensterGesetzes über Zwangsmaßnahmen ist geregelt, welche Beamten zur Festnahme befugt sind.

Was erfahre ich über meine Festnahme?

Sobald Sie festgenommen oder aufgrund eines Haftbefehls verhaftet worden sind, muss die Polizei Ihnen den Grund dafür nennen. Auf Ihren Wunsch muss auch ein Familienangehöriger oder eine andere Ihnen nahestehende Person über Ihre Festnahme benachrichtigt werden.

Ich spreche nicht die Landessprache. Habe ich Anspruch auf einen Dolmetscher?

Wenn Sie weder Finnisch noch Schwedisch sprechen, besorgt Ihnen die Polizei einen Dolmetscher. Weitere Informationen zu Ihren sprachbezogenen Rechten finden Sie im Abschnitt Sprachbezogene Rechte (6). In manchen Fällen können Polizeibeamten die Vernehmung auch in englischer Sprache führen, wenn Sie beide der Meinung sind, dass Sie damit zurechtkommen. Sie müssen vor dem Eintreffen des Dolmetschers keine Fragen beantworten.

Kann ich mich mit meinem Anwalt treffen?

Wenn Sie festgenommen worden sind, haben Sie in jedem Fall das Recht, sich mit Ihrem Anwalt zu treffen. Auf Wunsch wird Ihnen auch ein Verteidiger beigeordnet, dessen Kosten der Staat übernimmt. Sie können Ihren Anwalt selbst wählen. Voraussetzung ist jedoch, dass er einen juristischen Abschluss hat.

Sie haben das Recht, mit Ihrem Anwalt unter vier Augen zu sprechen. Das Gespräch darf nicht abgehört oder aufgezeichnet werden. Wenn Sie einen Dolmetscher benötigen, kann dieser auch bei Gesprächen mit Ihrem Anwalt zugegen sein.

Muss ich die Fragen der Polizei beantworten?

Abgesehen von den Angaben zu Ihrer Person müssen Sie keine Fragen der Polizei beantworten. Es kann jedoch in Ihrem eigenen Interesse liegen, die Fragen zu beantworten, weil es zur Aufklärung der Tat beitragen und den Verdacht gegen Sie entkräften kann. Bei der Beratung über Ihren Schuldspruch kann das Gericht berücksichtigen, dass Sie die Beantwortung von Fragen verweigert haben. Die Nichtbeantwortung von Fragen ist jedoch allein kein hinreichender Grund für eine Verurteilung.

Was geschieht, wenn ich eine für meinen Fall ungünstige Aussage mache?

Es ist Ihr grundlegendes Recht, dass Sie nicht zur Feststellung Ihrer eigenen Schuld beizutragen brauchen. Das bedeutet, dass Sie nicht zu Aussagen verpflichtet sind, die Ihre Schuld belegen.

Wenn Sie jedoch über bestimmte Dinge nur vor Gericht reden wollen, müssen Sie unter Umständen erklären, warum Sie sich vorher nicht dazu geäußert haben. Wenn Sie erst in der Hauptverhandlung erklären, dass Sie sich zur Tatzeit an einem anderen Ort aufgehalten haben, kann das Gericht dies auch negativ werten. Zudem kann es der Glaubwürdigkeit Ihrer gesamten Aussage schaden.

Wenn Sie während der Vernehmung Aussagen machen, die sich später als schädlich für Ihren Fall erweisen, können sie gegen Sie verwendet werden. Wenn Ihre Aussage in der Hauptverhandlung von dem abweicht, was Sie während der Vernehmung gesagt haben, müssen Sie dies erklären können. Andernfalls kann das Gericht die Glaubwürdigkeit Ihrer Aussage bezweifeln.

Kann ich Kontakt zu meinen Familienangehörigen aufnehmen?

Sie dürfen Kontakt zu Ihren nächsten Angehörigen, etwa Ihren unmittelbaren Familienmitgliedern aufnehmen, es sei denn, die Polizei hat einen triftigen Grund, Ihre Kontakte einzuschränken. Die Polizei muss außerdem Ihre nächsten Angehörigen unverzüglich über Ihre Festnahme informieren, sofern dies die Ermittlungen nicht erschwert.

Ich komme aus einem anderen Mitgliedstaat. Kann ich mich an meine Botschaft wenden?

Sie dürfen sich an Ihre Botschaft wenden, es sei denn, die Polizei hat einen triftigen Grund, Ihre Kontakte einzuschränken. Grundsätzlich wird Ihre Botschaft spätestens dann benachrichtigt, wenn die Polizei einen Haftbefehl gegen Sie beantragt.

Kann die Polizei meine Fingerabdrücke nehmen? Darf eine DNA-Probe von mir registriert werden?

Im Falle Ihrer Festnahme ist die Polizei grundsätzlich berechtigt Ihre Fingerabdrücke zu nehmen und Ihre DNA-Probe zu registrieren.

Kann die Polizei eine Leibesvisitation durchführen?

Die Polizei kann Sie durchsuchen lassen. Dies kann in Form einer gewöhnlichen Durchsuchung geschehen, um festzustellen, was Sie in Ihrer Bekleidung oder anderweitig am Körper tragen, oder aber in Form einer Leibesvisitation, bei der auch eine Blutprobe entnommen und Ihr Körper anderweitig untersucht werden darf.

Falls für die Leibesvisitation medizinisches Fachwissen erforderlich ist, darf sie nur von einem Arzt durchgeführt werden. Andernfalls wird sie von einem Polizeibeamten oder einem Mitarbeiter des Gesundheitswesens vorgenommen.

Es ist gesetzlich festgelegt, wann eine Leibesvisitation zulässig ist (wie schwer beispielsweise der Tatverdacht sein muss). In der Praxis kann die Polizei bei allen gewöhnlichen Straftaten (Diebstahl, schwere Körperverletzung und Drogendelikte) Leibesvisitationen durchführen.

Was geschieht, wenn ich aufgrund eines Europäischen Haftbefehls festgenommen werde?

Wenn ein anderer Mitgliedstaat einen Europäischen Haftbefehl gegen Sie erlassen hat, können Sie zur Auslieferung an diesen Mitgliedstaat festgenommen und inhaftiert werden. Bei der Haftanhörung haben Sie Anspruch auf einen Verteidiger und einen Dolmetscher, deren Gebühren vom Staat übernommen werden. Sie müssen die Gebühren nicht zurückzahlen. Wie bei einer anderweitigen Straftatverdächtigung können Sie Ihren Anwalt selbst wählen.

Erste Gerichtsverhandlung (3)

Warum findet eine erste Gerichtsverhandlung statt?

Wenn die Polizei einen Haftbefehl gegen Sie beantragt, muss das Gericht darüber entscheiden. Falls Sie nicht festgenommen wurden und die Polizei keinen Haftbefehl beantragt, ist die erste Gerichtsverhandlung in der Regel die eigentliche Link öffnet neues FensterHauptverhandlung.

Falls Sie festgenommen wurden, muss die Polizei umgehend, spätestens jedoch bis 12 Uhr des dritten Tages nach Ihrer Festnahme einen Haftbefehl beantragen. Andernfalls müssen Sie auf freien Fuß gesetzt werden. Über einen beantragten Haftbefehl muss das Gericht unverzüglich entscheiden.

Falls Sie festgenommen wurden, muss über den beantragten Haftbefehl innerhalb von vier Tagen nach Ihrer Festnahme entschieden werden. In der dabei stattfindenden Verhandlung entscheidet der Ermittlungsrichter, ob Sie in Untersuchungshaft oder auf freien Fuß kommen. Anstelle Ihrer Verhaftung kann das Gericht auch ein Reiseverbot gegen Sie verhängen.

Neben Ihrer Verhaftung kann das Gericht außerdem eine Kontaktsperre anordnen. Das heißt, dass Sie nach Ihrer Inhaftierung zunächst zu niemandem außer Ihrem Anwalt Kontakt aufnehmen dürfen.

In Finnland gibt es kein Kautionssystem, Sie können also bei Gericht keine Geldsumme hinterlegen, um bis zur Hauptverhandlung auf freien Fuß zu kommen.

Habe ich Anspruch auf einen Anwalt?

Bei der Haftanhörung haben Sie Anspruch auf einen Anwalt, Auf Ihren Wunsch ist Ihnen der Anwalt als Verteidiger beizuordnen, dessen Gebühren zunächst vom Staat übernommen werden. Sie dürfen sich auch selbst verteidigen, doch wenn die Polizei einen Haftbefehl gegen Sie beantragt, ist es ratsam, sich einen Anwalt zu nehmen. Sie können Ihren Anwalt selbst wählen.

Habe ich Anspruch auf einen Dolmetscher, falls ich der Sprache nicht mächtig bin?

Wenn Sie weder Finnisch noch Schwedisch verstehen, stellt Ihnen das Gericht einen Dolmetscher zur Verfügung, dessen Kosten der Staat übernimmt. Weitere Informationen zu Ihren sprachbezogenen Rechten finden Sie im Abschnitt Sprachbezogene Rechte (6). In der Verhandlung wird Ihnen der Antrag auf Erlass eines Haftbefehls übersetzt, sofern Sie ihn nicht vor der Verhandlung gemeinsam mit Ihrem Anwalt und Dolmetscher durchgegangen sind. Außerdem werden Ihnen in der Verhandlung nötigenfalls sämtliche mündlichen Äußerungen gedolmetscht.

Muss ich während der Verhandlung aussagen?

Sie müssen während der Verhandlung keine Aussagen machen. Wenn Sie einen Anwalt haben, kann dieser für Sie zum Antrag auf Erlass des Haftbefehls Stellung nehmen. Sie haben jedoch das Recht, selbst angehört zu werden, wenn Sie dies wünschen.

Muss ich während der Verhandlung andere Angaben machen?

Im Gegensatz zu den strafrechtlichen Ermittlungen müssen Sie keine Angaben zu der mutmaßlichen Straftat machen. Allerdings können sich solche Angaben oft als hilfreich erweisen. Ihr Anwalt wird Ihnen bei der Entscheidung, ob Sie reden und Angaben machen sollen, behilflich sein.

Komme ich nach der Verhandlung in Untersuchungshaft oder werde ich freigelassen?

Falls nach Ansicht des Gerichts Haftgründe bestehen und ein Reiseverbot nicht ausreicht, kommen Sie in Untersuchungshaft. Falls Sie in Finnland keinen ständigen Wohnsitz haben, ist ein Reiseverbot praktisch unmöglich.

Falls nach Ansicht des Gerichts keine Haftgründe bestehen, ordnet es Ihre unverzügliche Freilassung an. In Finnland ist die Stellung einer Kaution nicht möglich. Am Ende der Verhandlung wird entweder Ihre Untersuchungshaft, ein Reiseverbot oder Ihre Freilassung angeordnet. Selbst wenn das Gericht Untersuchungshaft anordnet, ist es möglich, dass diese nicht vollzogen wird, falls sie, etwa wegen Ihres Gesundheitszustands, unzumutbar wäre.

Wenn Sie in Untersuchungshaft kommen, legt das Gericht fest, bis wann die Staatsanwaltschaft Anklage erheben muss. Dieser Termin kann auf Antrag der Staatsanwaltschaft verlängert werden. Für die Anklageerhebung ist keine Höchstfrist vorgesehen, jedoch darf die für den Abschluss der Ermittlungen und die Ausarbeitung der Anklageschrift erforderliche Zeit nicht überschritten werden.

Wenn sich die für die Anklageerhebung festgelegte Frist als zu kurz erweist, kann sie vom Gericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft verlängert werden. Das Gericht muss Ihnen und Ihrem Anwalt Gelegenheit geben, zu dem Antrag Stellung zu nehmen.

Ist die Haftanhörung öffentlich?

Grundsätzlich sind Gerichtsverhandlungen öffentlich. Dies gilt auch für Haftanhörungen. In der Regel beantragt die Polizei jedoch aus ermittlungstaktischen Gründen den Ausschluss der Öffentlichkeit und die Geheimhaltung der Strafakte bis zur Anklageerhebung. Das Ergebnis der Anhörung ist stets öffentlich.

Kann ich gegen die Anordnung der Untersuchungshaft Rechtsmittel einlegen?

Gegen den Haftbefehl können Sie ohne Einhaltung einer bestimmten Rechtsmittelfrist Widerspruch beim Berufungsgericht einlegen, Ihr Widerspruch wird vom Berufungsgericht im Eilverfahren behandelt. In der Regel geschieht dies im schriftlichen Verfahren.

Selbst wenn Sie keinen Widerspruch gegen den Haftbefehl eingelegt haben, muss das Gericht auf Ihren Antrag hin eine Haftprüfung durchführen, in der Regel jedoch nicht vor Ablauf von zwei Wochen nach der ersten Anhörung. Ihr Anwalt wird Sie darüber beraten, unter welchen Bedingungen ein Antrag auf Haftprüfung Aussicht auf Erfolg hat. Ihre Haftprüfung kann auch per Videokonferenz erfolgen. In diesem Fall befinden Sie sich entweder allein oder mit Ihrem Anwalt in der Haftanstalt, während der Richter allein oder mit Ihrem Anwalt im Gericht sitzt und Sie per Videokonferenz miteinander kommunizieren.

Kann ich das Land vor der Hauptverhandlung verlassen?

Falls das Gericht in der Haftanhörung Ihre Freilassung anordnet, können Sie das Land jederzeit verlassen. Verhängt das Gericht ein Reiseverbot, legt es in dem Beschluss die damit verbundenen Auflagen fest. Falls die Ermittlungen fortgesetzt werden und Sie das Land verlassen haben, können Sie nötigenfalls in Abwesenheit verhaftet werden. Falls Sie nicht erreichbar sind, wird dazu ein Europäischer Haftbefehl erlassen.

Vor der Hauptverhandlung, Anklageerhebung durch den Staatsanwalt (4)

Was geschieht vor der Hauptverhandlung?

Nach Abschluss der Ermittlungen übergibt die Polizei die Ermittlungsakte dem Staatsanwalt. Falls Ihnen ein Verteidiger beigeordnet worden ist, wird diesem die Akte ebenfalls übermittelt.

Sie und Ihr Anwalt haben das Recht, weitere Ermittlungen zu beantragen, falls die bisherigen Ermittlungen Ihrer Ansicht nach lückenhaft sind. Sie haben Anspruch auf eine Kopie der Ermittlungsakte. Falls Ihnen kein Verteidiger beigeordnet worden ist, werden die Ermittlungsunterlagen Ihnen und Ihrem Anwalt nicht automatisch übersandt.

Anschließend entscheidet der Staatsanwalt, ob Anklage erhoben wird. Im Falle einer Anklageerhebung erhalten Sie eine Kopie der Anklageschrift sowie eine Ladung zur Hauptverhandlung. In der Anklageschrift werden die Anklagepunkte sowie die Beweismittel und Zeugen aufgeführt, mit denen der Staatsanwalt Ihre Schuld zweifelsfrei nachzuweisen gedenkt.

Sie haben das Recht, eigene Beweismittel oder Zeugen zu benennen. In der Regel ist es günstiger, wenn Personen während der Ermittlungen vor der Hauptverhandlung von der Polizei vernommen werden. Sie sollten Ihren Anwalt um Rat fragen, wenn Sie eine vom Staatsanwalt nicht benannte Person als Zeugen benennen möchten.

Findet in jedem Fall eine Hauptverhandlung statt?

Kommt der Staatsanwalt zu dem Schluss, dass wahrscheinlich keine Beweise für Ihre Schuld vorliegen, wird er von einer Anklageerhebung absehen und das Verfahren in der Regel einstellen. In diesem Fall werden Sie, falls Sie in Untersuchungshaft sind, unverzüglich entlassen.

Darüber hinaus kann der Staatsanwalt, auch wenn er Sie für schuldig hält, von der Anklageerhebung absehen, wenn er eine Hauptverhandlung nicht für notwendig erachtet. Grund dafür kann sein, dass es sich um ein geringfügiges Vergehen handelt oder Sie sehr jung sind. Wenn Sie sich für unschuldig halten, obwohl der Staatsanwalt von Ihrer Schuld überzeugt ist, haben Sie das Recht, diese Frage gerichtlich entscheiden zu lassen.

Auch das Opfer ist berechtigt, Anklage zu erheben, falls der Staatsanwalt von der Anklageerhebung absieht.

Bestimmte geringfügige Vergehen können auch im Link öffnet neues Fensterschriftlichen Verfahren, d. h. ohne dass eine Hauptverhandlung stattfindet, geahndet werden. Ein schriftliches Verfahren kann beispielsweise dann durchgeführt werden, wenn Sie ein Geständnis abgelegt und dem Verfahren zugestimmt haben.

Kann ich mich vor der Hauptverhandlung schuldig bekennen?

Sie können gegenüber der Polizei ein Geständnis ablegen. Auch dann kann es zur Hauptverhandlung kommen, falls der Staatsanwalt Anklage erhebt und ein schriftliches Verfahren nicht möglich ist. Wenn Sie ein Geständnis ablegen und die Ermittlungen unterstützen, kann dies unter Umständen zu einem geringeren Strafmaß beitragen. Dies liegt jedoch im Ermessen des Gerichts.

Ein Geständnis hat keine Auswirkungen auf Ihr Recht auf Einlegung von Rechtsmitteln. Zudem können Sie Ihr Geständnis jederzeit zurückziehen. Doch selbst wenn Sie es zurückziehen, kann das Gericht, wenn es über Ihre Schuld befindet, das Geständnis berücksichtigen.

Können die Anklagepunkte vor der Hauptverhandlung geändert werden?

Je nach Fortgang der Ermittlungen können sich die Anklagepunkte während der Ermittlungen ändern. Der Staatsanwalt kann Sie auch wegen einer anderen Straftat als der, wegen der Sie unter Verdacht stehen, anklagen, sofern die Straftat durch die Ermittlungen im Wesentlichen aufgeklärt wurde (etwa wenn die Polizei Sie des Mordes verdächtigt hat und der Staatsanwalt Sie wegen Totschlags anklagt). Der Staatsanwalt kann die Anklage auch nach der Anklageerhebung um weitere Einzelheiten ergänzen.

Kann ich wegen einer Straftat angeklagt werden, wegen der ich bereits in einem anderen Mitgliedstaat angeklagt worden bin?

In der Regel können Sie nicht wegen einer Straftat angeklagt werden, wegen der Sie bereits in einem anderen Mitgliedstaat angeklagt worden sind. Dazu muss jedoch in dem anderen Mitgliedstaat ein rechtskräftiges Urteil ergangen und eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Das Verfahren wurde eingestellt.
  • Sie wurden schuldig gesprochen, aber nicht zu einer Strafe verurteilt.
  • Das Urteil wurde oder wird vollstreckt.
  • Das Urteil ist nach dem Recht des Landes, in dem es erlassen wurde, hinfällig geworden.

Wenn Sie der Ansicht sind, dass Sie einer Straftat angeklagt werden, wegen der Sie bereits in einem anderen Mitgliedstaat angeklagt worden sind, sollten Sie unbedingt mit Ihrem Anwalt darüber sprechen.

Beschwerde über polizeiliche Maßnahmen (5)

Ich glaube, die Polizei hat sich mir gegenüber nicht korrekt verhalten. Bei wem kann ich mich beschweren?

Wenn Sie der Meinung sind, dass sich ein Polizeibeamter im Dienst Ihnen gegenüber nicht korrekt verhalten hat, können Sie Verwaltungsbeschwerde einlegen. Daraufhin findet eine Untersuchung der betreffenden Vorfälle statt.

Eine Verwaltungsbeschwerde ist bei einem höheren Polizeibeamten oder dem obersten Gesetzeshüter einzureichen. Die obersten Gesetzeshüter sind der Link öffnet neues FensterJustizkanzler und der Link öffnet neues FensterParlamentarische Bürgerbeauftragte. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen. Weitere Formvorschriften sind jedoch nicht zu beachten.

Wenn Sie einen Polizeibeamten einer Straftat verdächtigen, können Sie ihn anzeigen. Die Polizei ist grundsätzlich verpflichtet, die Anzeige aufgrund Ihrer Angaben aufzunehmen. Wenn ein Polizeibeamter einer Straftat verdächtigt wird, führt die Staatsanwaltschaft in jedem Fall eine Untersuchung durch. Dabei entscheidet allein der Staatsanwalt, ob hinreichender Verdacht auf eine Straftat besteht und ein Ermittlungsverfahren einzuleiten ist. Eine Kopie der Anzeige muss die Polizei unverzüglich der zuständigen Stelle der Staatsanwaltschaft übermitteln, damit ein verantwortlicher Untersuchungsleiter eingesetzt werden kann. Sie haben außerdem das Recht zu erfahren, ob ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird und wie die Ermittlungen voranschreiten.

Wenn die Polizei Sie unangemessen behandelt, sollten Sie sich in jedem Fall mit Ihrem Anwalt beraten, wie Sie darauf reagieren sollen.

Sprachbezogene Rechte (6)

Wenn Sie einer Straftat verdächtigt werden, haben Sie in jeder Phase des Strafverfahrens das Recht, sich der finnischen oder schwedischen Sprache zu bedienen. Wenn Sie weder Finnisch noch Schwedisch sprechen, wird Ihnen sowohl für die Vernehmungen als auch für die Hauptverhandlung ein Dolmetscher zur Verfügung gestellt. Auch für Gespräche mit Ihrem Anwalt im Zusammenhang mit Vernehmungen haben Sie Anspruch auf einen Dolmetscher. Sie müssen den Dolmetscher nicht bezahlen.

Manche Polizeibeamte können die Vernehmung in englischer Sprache, in Ausnahmefällen möglicherweise auch in anderen Sprachen führen. Wenn Sie merken, dass eine Verständigung zwischen Ihnen und dem Polizeibeamten aus sprachlichen Gründen nicht möglich ist, haben Sie das Recht, einen Dolmetscher zu verlangen. Es ist sehr wichtig, dass Sie den Inhalt der Vernehmung verstehen, um das Vernehmungsprotokoll unterschreiben zu können.

Die Behörden sind nicht verpflichtet, sämtliche während der Ermittlungen gesammelten Unterlagen in eine Ihnen verständliche Sprache übersetzen zu lassen. Im Allgemeinen werden die Ermittlungsunterlagen nicht übersetzt. Deshalb ist es wichtig, dass Sie einen Anwalt haben, der die im Ermittlungsverfahren verwendete Sprache versteht. Die Anklageschrift wird Ihnen entweder schriftlich oder mündlich übersetzt.

Links zum Thema

Link öffnet neues FensterJustizsystem

Link öffnet neues FensterJustizministerium

Link öffnet neues FensterGesetz über strafrechtliche Ermittlungen in schwedischer Sprache

Link öffnet neues FensterStrafprozessordnung

Link öffnet neues FensterStrafprozessordnung in schwedischer Sprache (nichtamtliche Übersetzung)

Link öffnet neues FensterGesetz über Zwangsmaßnahmen in schwedischer Sprache

Link öffnet neues FensterPolizeiLink öffnet neues Fensterhttps://www.poliisi.fi/en

Link öffnet neues FensterGesetz über die Untersuchungshaft in schwedischer Sprache

Link öffnet neues FensterGesetz über Auslieferungen aufgrund von Straftaten zwischen Finnland und den Mitgliedstaaten der Europäischen Union

Link öffnet neues FensterGesetz über Auslieferungen in schwedischer Sprache (nichtamtliche Übersetzung)

Link öffnet neues FensterWeitere Informationen über Zwangsmaßnahmen

Link öffnet neues FensterWeitere Informationen über Zwangsmaßnahmen in schwedischer Sprache

Link öffnet neues FensterBeschwerde über polizeiliche Maßnahmen

Link öffnet neues FensterBeschwerde über polizeiliche Maßnahmen (in schwedischer Sprache)

Link öffnet neues FensterBroschüre zum Sprachengesetz in schwedischer Sprache

Letzte Aktualisierung: 30/06/2019

Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.

Tämän sivun alkukielistä versiota suomi on muutettu äskettäin. Päivitystä suomennetaan parhaillaan.

3 – Ihre Rechte während der Hauptverhandlung

Wo findet die Hauptverhandlung statt?

Die Hauptverhandlung findet in der Regel in einem ordentlichen erstinstanzlichen Gericht, also einem Link öffnet neues FensterAmtsgericht, statt. Grundsätzlich ist das in der Region, in der die mutmaßliche Straftat begangen wurde, ansässige Gericht zuständig. Die Hauptverhandlung ist normalerweise Link öffnet neues Fensteröffentlich. Somit kann jedermann an Ihrer Hauptverhandlung teilnehmen. In bestimmten Fällen, etwa bei Sexualstraftaten, kann das Gericht jedoch die Öffentlichkeit ganz oder teilweise ausschließen. Dasselbe gilt, wenn Sie zum Zeitpunkt der Anklageerhebung noch nicht 18 Jahre alt sind.

Die Zusammensetzung des Gerichts hängt von der Art der Strafsache ab. Ihre Strafsache kann vor einem Richter, einem Richter und drei Link öffnet neues FensterLaienrichtern, zwei Richtern und drei oder vier Laienrichtern oder vor drei Richtern verhandelt werden. In der Regel richtet sich die Zusammensetzung nach der Schwere der Straftat.

Kann die Anklage während der Hauptverhandlung geändert werden?

Normalerweise kann eine erhobene Anklage nicht mehr geändert werden. Der Staatsanwalt kann die Anklage jedoch auf weitere Taten ausdehnen, wenn das Gericht dies aufgrund der vorgelegten Beweismittel für geboten erachtet.

Es gilt nicht als Änderung der Anklage, wenn der Staatsanwalt die Anklage einschränkt oder eine in der Anklageschrift nicht genannte Gesetzesvorschrift einbezieht oder die Anklage durch neue Tatsachen untermauert.

Wenn Sie sich während der Hauptverhandlung in allen oder einigen Anklagepunkten schuldig bekennen, kann das Gericht die Beweisaufnahme verkürzen. In einfachen Strafsachen reicht ein Geständnis des Angeklagten gewöhnlich für eine Verurteilung aus. Je schwerer jedoch die Straftat ist, desto mehr Beweise sind zusätzlich zu einem Geständnis erforderlich.

Welche Rechte habe ich während der Hauptverhandlung?

Sie haben stets das Recht, an der Hauptverhandlung teilzunehmen, es sei denn, über Ihre Sache wird im Link öffnet neues Fensterschriftlichen Verfahren entschieden. In diesem Fall können Sie zu maximal neun Monaten Haft verurteilt werden. Allerdings muss Ihnen das Gericht Gelegenheit zur mündlichen Stellungnahme geben, wenn das Strafmaß mehr als sechs Monate Haft beträgt.

Bei bestimmten geringfügigen Vergehen können Sie auch in Abwesenheit verurteilt werden. In diesem Fall sind als Strafmaß eine Geldstrafe oder bis zu drei Monate Haft sowie die Beschlagnahme von maximal 10 000 EUR vorgesehen.

Wenn Sie zur Hauptverhandlung persönlich geladen werden, müssen Sie an der gesamten Hauptverhandlung teilnehmen, es sei denn, das Gericht gestattet Ihnen, die Verhandlung zu verlassen. Wenn Sie einen Dolmetscher benötigen, wird Ihnen einer zur Verfügung gestellt. Weitere Informationen zu Ihren sprachbezogenen Rechten finden Sie im Link öffnet neues FensterInformationsblatt 2.

Sie haben das Recht, sich selbst zu verteidigen oder sich einen Anwalt zu nehmen. Wenn Sie ohne Anwalt zur Hauptverhandlung erscheinen und nach Meinung des Gerichts nicht imstande sind, sich selbst zu verteidigen, kann Ihnen das Gericht, auch gegen Ihren Willen, einen Verteidiger beiordnen. Grundsätzlich haben Sie das Recht, Ihren Anwalt jederzeit zu wechseln.

Sie haben das Recht, aber nicht die Pflicht, während der Hauptverhandlung auszusagen. Als Angeklagter sind Sie nicht verpflichtet, dem Gericht bei der Feststellung Ihrer Schuld behilflich zu sein. Wenn Sie sich in der Sache äußern wollen, müssen Sie, abgesehen von den Angaben zu Ihrer Person und Ihrem Einkommen, nicht die Wahrheit sagen. Das Gericht vergleicht Ihre Angaben mit denen der anderen in der Sache vernommenen Personen und den Beweismitteln und beurteilt dann die Glaubwürdigkeit Ihrer Aussage.

Welche Rechte habe ich hinsichtlich der gegen mich vorgebrachten Beweise?

Sie haben das Recht, sich mit dem Beweismittel vertraut zu machen, sofern dies die Ermittlungen nicht beeinträchtigt. Grundsätzlich können jedwede Beweismittel gegen Sie vor Gericht verwendet werden. Das Gericht kann jedoch die Vorlage von Beweismitteln oder die Anhörung von Zeugen, die für die Urteilsfindung eindeutig irrelevant sind, einschränken.

Sie haben auch das Recht, eigene Beweismittel vorzulegen oder eigene Zeugen zu benennen. Dies sollte möglichst frühzeitig geschehen, Sie dürfen sie jedoch auch während der Hauptverhandlung und selbst noch in der Berufungsverhandlung vorlegen bzw. benennen. Wenn Sie jedoch zu einem sehr späten Zeitpunkt mit neuen Zeugen oder Beweismitteln aufwarten, wird das Gericht, wenn es über Ihre Schuld befindet, möglicherweise deren Bedeutung bezweifeln.

Sie und Ihr Anwalt haben das Recht, sämtliche Zeugen zu befragen. Wenn Sie einen Anwalt haben, stellt dieser in der Regel für Sie die Fragen.

Die finnischen Gerichte sind in der Beweiswürdigung frei. Das bedeutet, dass das Gericht die Bedeutung jedes Beweisstücks und Zeugen selbst beurteilt.

Werden Informationen über meine Vorstrafen berücksichtigt?

Wenn Sie in Finnland Link öffnet neues Fenstervorbestraft sind, wird dies bei der Strafzumessung berücksichtigt. Von Ihren Vorstrafen kann abhängen, ob Sie zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung oder zu einer Bewährungsstrafe verurteilt werden. Außerdem kann es sich strafverschärfend auswirken, wenn das Gericht Sie aufgrund Ihrer Vorstrafen für einen notorischen Gesetzesbrecher hält.

Eine Vorstrafe in Finnland kann sich auch strafmildernd auswirken, wenn die Möglichkeit bestanden hätte, die aktuell verhandelte Straftat in die frühere Anklage einzubeziehen. Das Gericht kann bei der Strafzumessung auch in anderen Mitgliedstaaten verhängte Freiheitsstrafen ohne Bewährung und gemeinnützige Arbeit berücksichtigen.

Wie endet die Hauptverhandlung?

Die Hauptverhandlung endet mit dem Urteil, das entweder am selben Tag oder später in nichtöffentlicher Sitzung verkündet wird. In dem Urteil werden Sie entweder in allen oder einigen Anklagepunkten schuldig gesprochen oder das Verfahren wird eingestellt.

Im Falle eines Schuldspruchs können folgende Strafen verhängt werden:

Freiheitsstrafe ohne Bewährung

Bei einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung ist ein Strafmaß von 14 Tagen bis lebenslang möglich. Eine Freiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren kann nicht zur Bewährung ausgesetzt werden.

Zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe

Eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren kann, wenn es das Gericht für zweckmäßig erachtet, zur Bewährung ausgesetzt werden. Zusätzlich zu einer zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe können Sie zu einer Geldstrafe oder, wenn die zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe mehr als ein Jahr beträgt, zu 20 bis 90 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt werden.

Bei einer zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe wird stets eine Bewährungsfrist von einem bis zu drei Jahren festgesetzt. Wenn Sie während dieser Frist keine neuen Straftaten begehen, wird Ihre Freiheitsstrafe nicht vollstreckt. Falls Sie jedoch innerhalb dieser Frist eine neue Straftat begehen und dafür zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt werden, kann das Gericht anordnen, dass Ihre zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe ebenfalls vollstreckt wird.

Gemeinnützige Arbeit

Eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung bis zu acht Monaten kann in Link öffnet neues Fenstergemeinnützige Arbeit umgewandelt werden. Dafür müssen Sie grundsätzlich einen Wohnsitz in Finnland haben. Gemeinnützige Arbeit kann möglicherweise nicht als Strafe verhängt werden, wenn Sie bereits früher zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung oder zu gemeinnütziger Arbeit verurteilt worden sind.

Jugendstrafe

Wenn Sie unter 18 Jahre alt sind und eine Straftat begehen, können Sie zu einer Link öffnet neues FensterJugendstrafe verurteilt werden. Dabei handelt es sich um eine spezielle Strafe für jugendliche Straftäter, die härter als eine Geldstrafe, aber milder als eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung ist.

Geldstrafe

Bei geringfügigen Vergehen kann gegen Sie eine Geldstrafe verhängt werden. Geldstrafen werden in Link öffnet neues FensterEinzelsätzen bemessen. Das mögliche Strafmaß reicht von einem Einzelsatz bis zu 120 Einzelsätzen. Wenn Sie für mehrere Straftaten gleichzeitig verurteilt werden, ist auch eine höhere Zahl von Einzelsätzen möglich.

Die Höhe eines Einzelsatzes richtet sich nach Ihrem Einkommen zum Zeitpunkt der Hauptverhandlung. Derzeit liegt der Mindestsatz bei sechs Euro.

Wenn Sie die vom Gericht verhängte Geldstrafe nicht bezahlen, wird diese in eine Freiheitsstrafe umgewandelt. Dabei entsprechen drei nicht bezahlte Einzelsätze einem Tag Haft.

Welche Rolle spielt das Opfer in der Hauptverhandlung?

In Finnland spielt das Opfer oder der Geschädigte in der Hauptverhandlung eine bedeutende Rolle. Der Geschädigte kann sich der vom Staatsanwalt erhobenen Anklage anschließen oder selbst Anklage erheben. Das Opfer ist auch berechtigt, Anklage zu erheben, falls der Staatsanwalt von der Anklageerhebung absieht. Darüber hinaus kann der Geschädigte von dem der Straftat Verdächtigten Schadenersatz fordern.

Der Geschädigte wird in der Regel während der Ermittlungen gefragt, ob er eine Bestrafung des Verdächtigten und/oder eine Entschädigung für die Straftat fordert. Das Opfer bzw. der Geschädigte können ihre Forderungen auch während der Hauptverhandlung vorbringen.

Links zum Thema

Link öffnet neues FensterGesetz über die Öffentlichkeit von Gerichtsverhandlungen in ordentlichen Gerichten (in englischer Sprache) und Link öffnet neues Fensterin schwedischer Sprache (nichtamtliche Übersetzung)

Link öffnet neues FensterStrafprozessordnung (in englischer Sprache) und Link öffnet neues Fensterin schwedischer Sprache (nichtamtliche Übersetzung)

Link öffnet neues FensterStrafgesetzbuch (in englischer Sprache) und Link öffnet neues Fensterin schwedischer Sprache (nichtamtliche Übersetzung)

Link öffnet neues FensterBroschüre des Justizministeriums zum Strafverfahren in Amtsgerichten (in schwedischer Sprache)

Link öffnet neues FensterBroschüre des Justizministeriums für Opfer von Straftaten

Link öffnet neues FensterGerichtsordnung (in englischer Sprache) und Link öffnet neues Fensterin schwedischer Sprache (nichtamtliche Übersetzung)

Link öffnet neues FensterZentralstelle für Rechtsregister

Letzte Aktualisierung: 30/06/2019

Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.

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4 – Ihre Rechte nach der Urteilsverkündung

Stehen mir Rechtsmittel zur Verfügung?

Gegen das Urteil des Amtsgerichts können Sie beim Berufungsgericht Berufung einlegen. Wenn Sie Entscheidungen anfechten wollen, die das Amtsgericht in der Hauptverhandlung getroffen hat (etwa die Nichtanhörung eines Zeugen), können Sie dies in der Regel nur im Rahmen Ihrer Berufung gegen das Urteil tun.

Die Berufungsfrist beträgt 30 Tage. Sie müssen dem Amtsgericht jedoch innerhalb von sieben Tagen mitteilen, dass Sie in Berufung gehen wollen. Die Berufung ist schriftlich einzulegen. Sie ist an das Link öffnet neues FensterBerufungsgericht zu richten und dem Link öffnet neues FensterAmtsgericht, dessen Urteil Sie anfechten, zu übermitteln.

Sie können Berufung einlegen, wenn Sie der Ansicht sind, dass das Gericht die Beweismittel nicht gebührend gewürdigt und/oder das Gesetz nicht richtig ausgelegt hat. Die Gegenparteien, also der Staatsanwalt und gegebenenfalls die Geschädigten, haben ebenso wie Sie das Recht, Berufung einzulegen.

Was geschieht, wenn ich Berufung einlege?

Wenn Sie Berufung einlegen, wird die im Urteil verhängte Strafe nicht vollstreckt, es sei denn, das Gericht ordnet dies an. Falls das Gericht für Sie Haft oder die Fortdauer Ihrer Haft anordnet, können Sie dagegen eine außerordentliche Beschwerde einlegen. Die Haftbeschwerde wird vom Berufungsgericht getrennt von der Hauptsache im Eilverfahren behandelt.

Wenn Sie zum Zeitpunkt der Berufung in Haft sind und Ihre Entlassung beantragen, kann das Berufungsgericht anordnen, dass Sie bis zur Entscheidung des Berufungsgerichts in der Hauptsache auf freien Fuß zu setzen sind.

Die Bearbeitung Ihrer Berufung beim Berufungsgericht kann unterschiedlich lange dauern. Falls Sie in Haft sind, wird Ihre Berufung in der Regel schneller bearbeitet. Wenn Sie die Beweiswürdigung anfechten, beraumt das Berufungsgericht in der Regel eine neue Hauptverhandlung an und es findet eine erneute Beweisaufnahme statt, wodurch sich das Verfahren gewöhnlich verzögert. In jedem Fall dauert die Bearbeitung der Berufung beim Berufungsgericht mehrere Monate.

Wenn die Gegenparteien keine Berufungsabsicht erklärt haben und Sie aber in Berufung gehen, können die Gegenparteien innerhalb von vierzehn Tagen nach Ablauf der ursprünglichen Berufungsfrist unangekündigt eine sogenannte Anschlussberufung einlegen, in der sie beispielsweise eine Erhöhung des Strafmaßes oder der Entschädigung fordern können. Wenn Sie Ihre Berufung zurücknehmen, wird die Anschlussberufung hinfällig.

Für Ihre Berufung können Sie neue Beweismittel vorlegen und neue Zeugen benennen. Neue Beweismittel können im Strafprozess selbst während der Hauptverhandlung im Berufungsgericht vorgelegt werden.

Was geschieht im Berufungsverfahren?

Nachdem Sie Berufung eingelegt haben, wird diese den Gegenparteien, also der Staatsanwaltschaft und den Geschädigten zur Kenntnisnahme übermittelt. Die Gegenparteien werden aufgefordert, innerhalb einer bestimmten Frist auf die Berufungsschrift zu erwidern. Haben die Gegenparteien Berufung eingelegt, werden deren Berufungsschriften Ihnen ebenfalls zur Kenntnisnahme übermittelt.

Nach Eingang der Berufungsschriften entscheidet das Berufungsgericht, ob eine Hauptverhandlung stattfindet. Eine Hauptverhandlung ist erforderlich, wenn eine der Parteien dies verlangt und wenn das Berufungsgericht entscheiden muss, ob das Amtsgericht die mündlichen Zeugenaussagen richtig gewürdigt hat.

Das Gericht kann Ihre Berufung auch daraufhin prüfen, ob eine Hauptverhandlung überhaupt erforderlich ist und drei Mitglieder des Berufungsgerichts das Urteil des Amtsgerichts für korrekt halten. In diesem Fall wird Ihre Berufung abgewiesen und das Urteil des Amtsgerichts wird rechtskräftig.

Was geschieht, wenn die Berufung erfolgreich/erfolglos ist?

Das Berufungsgericht prüft das Urteil des Amtsgerichts auf Richtigkeit, soweit dies in der Berufungsschrift beantragt wurde. Wenn Sie das Urteil des Amtsgerichts für völlig falsch halten, kann Ihre Berufung dazu führen, dass das Berufungsgericht sämtliche Anklagepunkte und Entschädigungsansprüche abweist. Das Berufungsgericht kann Ihrer Berufung auch teilweise stattgeben, indem es Sie beispielsweise ebenfalls schuldig spricht, jedoch das Strafmaß herabsetzt.

Wenn Ihre Berufung abgewiesen wird, müssen Sie grundsätzlich sämtliche bis dato vom Staat übernommenen Kosten für Beweismittel sowie die Anwalts- und Gerichtskosten der Geschädigten erstatten. Wenn Ihrer Berufung teilweise stattgegeben wird, müssen Sie diese Kosten möglicherweise nicht tragen. Falls Ihre Berufung erfolgreich ist, werden Ihnen gegebenenfalls Ihre eigenen Anwalts- und Gerichtskosten erstattet, es sei denn, sie wurden ohnehin vom Staat übernommen.

Wird das Verfahren aufgrund Ihrer Berufung eingestellt und das Urteil des Berufungsgerichts rechtskräftig, so wird ein etwaiger Eintrag in Ihrem Strafregister gelöscht.

Alle an einem Verfahren beteiligten Parteien können gegen ein Urteil des Berufungsgerichts Rechtsmittel einlegen, indem Sie beim Obersten Gerichtshof die Link öffnet neues FensterZulassung zur Revision beantragen. Die Revision wird in Strafsachen nur äußerst selten zugelassen. In der Praxis muss Ihre Sache, wenn die Revision zugelassen werden soll, eine gewisse Bedeutung als Präzedenzfall haben. Sie muss also von grundlegender Bedeutung sein. Mit einer Zulassung der Revision ist kaum zu rechnen, wenn Sie lediglich der Meinung sind, dass das Berufungsgericht die Beweismittel falsch gewürdigt hat.

Falls die Revision zugelassen wird, überprüft der Oberste Gerichtshof Ihren Fall erneut, und zwar entweder vollständig oder im Rahmen des Revisionsantrags (etwa in Bezug auf die Strafzumessung). In der Regel entscheidet der Oberste Gerichtshof im schriftlichen Verfahren. Das Urteil wird rechtskräftig, wenn der Oberste Gerichtshof die Revision nicht zulässt oder wenn er sie zulässt und selbst ein Urteil erlässt. Wenn niemand gegen ein Urteil des Amtsgerichts oder Berufungsgerichts Rechtsmittel einlegt, wird das Urteil spätestens nach Ablauf der Rechtsmittelfrist rechtskräftig. Spätestens wenn ein Urteil rechtskräftig wird, wird es auch vollstreckt.

Ich komme aus einem anderen Mitgliedstaat. Kann ich nach der Hauptverhandlung dorthin zurückgeschickt werden?

Wenn Sie verurteilt werden, können Sie mit einem Einreiseverbot für Finnland belegt oder in einen anderen Mitgliedstaat ausgewiesen werden, falls Sie nach Ansicht der Behörden eine Gefahr für die öffentliche Ordnung oder Sicherheit darstellen. In der Praxis werden Sie jedoch in der Regel nicht ausgewiesen, es sei denn, Sie sind für eine sehr schwere Straftat verurteilt worden. Allein die Tatsache, dass Sie einer Straftat schuldig gesprochen worden sind, reicht für eine Ausweisung nicht aus.

Ob Sie ausgewiesen werden, entscheidet die Link öffnet neues FensterFinnische Einwanderungsstelle. Sie kann Ihnen gleichzeitig ein Einreiseverbot für bis zu 15 Jahre erteilen. Gegen diese Entscheidung können Sie beim Link öffnet neues FensterVerwaltungsgericht Beschwerde einlegen.

Die Anklagepunkte werden nicht in das Link öffnet neues FensterStrafregister eingetragen. Falls Sie verurteilt werden, werden folgende Strafen in Ihr Strafregister eingetragen:

  • eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung oder eine zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe
  • eine zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe in Verbindung mit einer Geldstrafe, gemeinnütziger Arbeit oder Betreuung
  • gemeinnützige Arbeit anstelle einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung
  • eine Jugendstrafe oder eine Geldstrafe anstelle einer Jugendstrafe
  • Entlassung aus dem öffentlichen Dienst
  • Verzicht auf eine Verurteilung wegen Unzurechnungsfähigkeit

Die Strafregister werden in der Link öffnet neues FensterZentralstelle für Rechtsregister verwahrt. Die Daten sind nicht öffentlich zugänglich, können jedoch von den Behörden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen angefordert werden. Darüber hinaus können die Daten auch auf der Grundlage des Link öffnet neues FensterÜbereinkommens über die Rechtshilfe in Strafsachen Staaten außerhalb der EU bzw. des EWR übermittelt werden.

Ein Eintrag im Strafregister wird nach Ablauf einer bestimmten Frist ab dem Inkrafttreten des Urteils gelöscht. Einträge, die keine Freiheitsstrafe ohne Bewährung betreffen, werden nach Ablauf von fünf Jahren gelöscht. Einträge, die eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung bis zu zwei Jahren und gemeinnützige Arbeit betreffen, werden nach Ablauf von zehn Jahren gelöscht. Einträge, die eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung bis zu zehn Jahren betreffen, werden nach Ablauf von zwanzig Jahren gelöscht. Einträge, die eine Freiheitsstrafe von mehr als fünf Jahren betreffen, werden gelöscht, wenn die Person verstorben ist oder das 90. Lebensjahr vollendet hat.

Sie können der Speicherung der Daten im Strafregister nicht widersprechen. Sie haben jedoch mit gewissen Einschränkungen ein Recht auf Link öffnet neues FensterAuskunft über die in Ihrem Strafregister gespeicherten Daten.

Links zum Thema

Link öffnet neues FensterStrafprozessordnung und Link öffnet neues Fensterin schwedischer Sprache (nichtamtliche Übersetzung)

Link öffnet neues FensterStrafgesetzbuch und Link öffnet neues Fensterin schwedischer Sprache (nichtamtliche Übersetzung)

Link öffnet neues FensterStrafregister und Link öffnet neues Fensterin schwedischer Sprache (nichtamtliche Übersetzung)

Link öffnet neues FensterAmt für strafrechtliche Sanktionen und Link öffnet neues Fensterin schwedischer Sprache

Link öffnet neues FensterVerfahrensablauf im Berufungsgericht und Link öffnet neues Fensterin schwedischer Sprache

Letzte Aktualisierung: 30/06/2019

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5 – Verkehrsdelikte und andere geringfügige Vergehen

Wie werden geringfügige Verkehrsdelikte behandelt?

Geringfügige Verkehrsdelikte werden in der Regel mit einem Bußgeld geahndet. Bußgelder können für Vergehen verhängt werden, die mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten bedroht sind. Die Höhe des Bußgeldes kann zwischen 10 und 115 Euro liegen. Bußgelder können von Polizei‑, Grenzschutz- und Zollbeamten verhängt werden.

Wenn Sie das gegen Sie verhängte Bußgeld nicht akzeptieren, können Sie die Sache vor das Amtsgericht bringen. Dazu müssen Sie sich an die Geschäftsstelle des für den Ort des Vergehens zuständigen Amtsgerichts wenden. Sie haben dafür eine Woche ab Erhalt des Bußgeldbescheids Zeit. Gegen die Entscheidung des Amtsgerichts über das Bußgeld können Sie kein Rechtsmittel einlegen.

Falls für das betreffende Verkehrsdelikt kein Bußgeld infrage kommt, kann die Polizei auch einen summarischen Strafbefehl ausstellen und der Staatsanwaltschaft zur Bestätigung vorlegen. In diesem Fall wird die Geldstrafe im Gegensatz zum Bußgeld nicht als Festbetrag verhängt. Die Geldstrafe wird in Link öffnet neues FensterEinzelsätzen bemessen. Sie haben das Recht, gegen den summarischen Strafbefehl Widerspruch bei der Staatsanwaltschaft einzulegen.

Wenn Sie gegen den summarischen Strafbefehl Widerspruch einlegen und der Staatsanwalt beschließt, Anklage zu erheben, wird die Sache im Amtsgericht wie eine normale Strafsache behandelt. In diesem Fall haben Sie wie auch im normalen Strafverfahren das Recht, Berufung einzulegen (siehe Link öffnet neues FensterInformationsblatt 4).

Aufgrund von Verkehrsdelikten verhängte Bußgelder und ausgestellte summarische Strafbefehle sind auch in anderen Mitgliedstaaten Link öffnet neues Fenstervollstreckbar.

Wenn Sie gegen Halte- und Parkverbotsvorschriften verstoßen, erhalten Sie einen Strafzettel. Strafzettel können von der Polizei oder von Mitarbeitern des Ordnungsamts ausgestellt werden. Je nach Ort beträgt das damit verhängte Verwarnungsgeld zwischen 10 und 50 Euro. In Link öffnet neues FensterHelsinki beträgt es beispielsweise im Stadtzentrum 50 Euro und in anderen Stadtbezirken 40 Euro.

Sie haben das Recht, gegen den Strafzettel innerhalb von zwei Wochen nach dem Tag der Zahlungsaufforderung beim zuständigen Ordnungsamt Widerspruch einzulegen. Wenn das Ordnungsamt Ihrem Widerspruch stattgibt, wird die Zahlungsaufforderung zurückgenommen. Wird Ihrem Widerspruch nicht stattgegeben, können Sie beim Link öffnet neues FensterVerwaltungsgericht Beschwerde einlegen. Sie haben dafür 30 Tage ab Zustellung der Ablehnung Zeit. Gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts ist kein Rechtsmittel möglich.

Ein Strafzettel gilt als Verwaltungsmaßnahme und kann daher nicht in anderen Mitgliedstaaten vollstreckt werden.

Werden diese Vergehen in mein Strafregister eingetragen?

Bußgelder werden nicht ins Strafregister eingetragen. Wenn Sie also ein Bußgeld oder einen summarischen Strafbefehl erhalten, erscheinen diese nicht in Ihrem Strafregister. Ein Strafzettel ist kein Bußgeld, sondern eine Verwaltungsmaßnahme und wird daher ebenfalls nicht ins Strafregister eingetragen.

Links zum Thema

Link öffnet neues FensterAutomatische Geschwindigkeitskontrolle

Letzte Aktualisierung: 30/06/2019

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