Wie und wo kann ich eine Straftat anzeigen?
Wie kann ich nachverfolgen, was die Behörden nach der Anzeige unternehmen?
Wie kann ich an den Ermittlungen der Straftat beteiligt werden?
Was sind meine Rechte als Zeugin/Zeuge?
Ich bin minderjährig. Habe ich zusätzliche Rechte?
Kann ich Prozesskostenhilfe erhalten?
Wie erhalte ich Schutz, wenn ich in Gefahr bin?
Welche Dienstleistungen oder Unterstützung kann ich während der Ermittlungen der Straftat erhalten?
Wie wird mein Fall fortgeführt, nachdem die Ermittlungen abgeschlossen sind?
Ich bin Ausländer/in. Wie werden meine Rechte und Interessen geschützt?
Wenn Sie in England und Wales Opfer einer Straftat wurden, können Sie die Straftat bei der Polizei melden.
Sie können die Straftat telefonisch oder persönlich bei der nächsten Polizeidienststelle melden. Wenn es sich nicht um einen Notfall handelt, können Sie die Nummer 101 wählen, um mit der örtlichen Polizeidienststelle verbunden zu werden. In Notfällen können Sie die Notrufnummern 999 oder 112 wählen.
Als Asylbewerber oder Flüchtling können Sie sich auch an eine der Stellen der One Stop Services wenden, die Ihnen dabei helfen, die nächste Polizeidienststelle zu finden. Bei Bedarf können diese Stellen auch für den kostenlosen Beistand eines Dolmetschers sorgen.
Wenn Sie die Straftat nicht selbst melden möchten, können Sie eine andere Person bitten, dies für Sie zu tun oder Sie können die Straftat bei Crimestoppers unter der Telefonnummer 0800 555 111 oder durch Ausfüllen des Online-Formulars anonym anzeigen. Denken Sie jedoch daran, dass die Polizei, wenn Sie das Opfer der Straftat sind, irgendwann mit Ihnen sprechen muss, um die Ermittlungen voranzubringen.
Wenn Sie nicht Englisch sprechen, können Sie die Straftat auch in Ihrer Muttersprache oder einer anderen Ihnen geläufigen Sprache melden. Bei Bedarf werden kostenlose Übersetzungsdienste angeboten.
Wenn Sie bei der Polizei eine Straftat melden, werden Sie nach allen wichtigen Angaben über die Straftat, den mutmaßlichen Täter (sofern bekannt) und über ihre Personalien (z. B. Ihren Namen, Ihre Adresse und sonstigen Kontaktdaten) gefragt.
Der Polizeibeamte, bei dem Sie die Straftat melden, nimmt sie auf einem besonderen Formular auf. Bei den meisten Straftaten sind für das Erstatten der Anzeige keine Fristen einzuhalten. Sie sollten eine Straftat jedoch so schnell wie möglich melden.
Detailliertere Angaben zum Erstatten einer Anzeige sind auch online verfügbar.
Ihnen wird das Aktenzeichen Ihrer Anzeige mitgeteilt. Sie können den Fortgang der Ermittlungen anhand dieser Nummer verfolgen. Die in Ihrer Sache ermittelnde Person sollte Sie in regelmäßigen Abständen kontaktieren und Sie über den Fortgang der Ermittlungen informieren. Sollten Sie weitere Informationen benötigen, können Sie diese über die allgemeine Nummer 101 einholen, die nicht für Notrufe vorgesehen ist. Sie können auch persönlich zur Polizeidienststelle gehen. Wenn Sie dies ohne Termin tun, könnte es jedoch sein, dass Sie die in Ihrem Fall ermittelnde Person nicht antreffen.
Wenn die Polizei ermittelt, können Sie eine Persönliche Opfererklärung abgeben, in der Sie die finanziellen, emotionalen, körperlichen und psychologischen Auswirkungen der Straftat auf Sie (und gegebenenfalls Ihre Familie) angeben können. Sie können dies tun, wenn Sie die Straftat melden oder jederzeit danach. Abhängig von Ihren Bedürfnissen werden Ihnen kostenlos die Dienste eines Dolmetschers, ärztliche Untersuchungen oder andere Dienstleistungen angeboten. Dazu gehören jedoch weder eine Rechtsberatung noch die Rechtsvertretung, da das Opfer im Vereinigten Königreich keine Verfahrenspartei ist. Verfahrensparteien sind nur der Staat und der Angeklagte. Als Opfer einer Straftat können Sie als Zeuge am Verfahren beteiligt werden.
Sie haben Anspruch darauf, während der Ermittlungen regelmäßig über die neuesten Entwicklungen und über Festnahmen informiert zu werden. Es ist Ihnen jedoch nicht gestattet, Einsicht in Unterlagen oder Daten des Verfahrens zu nehmen. Eine weitere Beteiligung an dem Verfahren (z. B. eine weitere Befragung oder die Teilnahme an einer polizeilichen Gegenüberstellung) erfolgt auf eine Aufforderung durch die Polizei. Sie sind nicht zu einer weiteren Teilnahme verpflichtet, wenn Sie diese nicht wünschen (Sie können jedoch zur Teilnahme an möglicherweise folgenden Gerichtsverfahren verpflichtet sein).
Da Opfer im Vereinigten Königreich keine Verfahrensparteien sind, haben Sie keinen besonderen Anspruch auf Vertretung. Wenn Sie sich jedoch dazu entschließen, einen Rechtsanwalt (auf eigene Kosten) damit zu beauftragen, den Behörden Informationen oder Beweise vorzulegen, werden diese Erklärungen üblicherweise von den Behörden berücksichtigt.
Sie werden darüber informiert, wenn Anklage gegen einen Verdächtigen erhoben wurde. Ihre Ansichten werden von der Staatsanwaltschaft berücksichtigt. Die Staatsanwaltschaft ist nicht dazu verpflichtet, entsprechend Ihren Angaben zu handeln. Sie können der Staatsanwaltschaft jedoch Ihre Ansichten mitteilen, indem Sie eine Persönliche Opfererklärung abgeben. Diese wird in der Praxis meist berücksichtigt.
Im Allgemeinen werden Ihre Auslagen in dieser Phase des Verfahrens nicht erstattet.
Die Polizei kann Sie während der Ermittlungen zur Abgabe einer Zeugenaussage auffordern. Sie werden normalerweise zu dem Vorfall befragt, und ein Polizeibeamter nimmt Ihre Aussage zu Protokoll. Sie werden dazu aufgefordert, die Richtigkeit des Protokolls zu überprüfen und es dann zu unterzeichnen. Wenn Sie Korrekturen für erforderlich halten, wird der Polizeibeamte das Protokoll entsprechend berichtigen und Sie werden aufgefordert, das berichtigte Protokoll zu unterzeichnen.
Wenn Sie aussagen, wird die Polizei Ihre Bedürfnisse als Zeuge bewerten. Dazu gehört, wann und wie Kontakt mit Ihnen aufgenommen werden kann, welche Sprache Sie sprechen und welche Kommunikationsbedürfnisse Sie möglicherweise haben. Die Polizei wird auch prüfen, ob Ihnen ein Kommunikationsspezialist (Registered Intermediary – zugelassener Vermittler) bei der Aussage helfen könnte oder ob Ihre Zeugenaussage auf Video aufgezeichnet wird.
Ihre Zeugenaussage wird unter bestimmten Umständen nicht als Beweis vor Gericht verwendet, beispielsweise, wenn Ihre Aussage von der Verteidigung nicht angefochten wird. In der Regel wird sie aber vor Gericht verwendet, und es ist möglich, dass Sie dazu aufgefordert werden, in der Hauptverhandlung persönlich auszusagen.
Weitere Informationen zu Ihren Rechten entnehmen Sie bitte der Witness Charter (die in Kürze erscheint).
Sind Sie jünger als 18 Jahre, können Sie zusätzliche Hilfe und Unterstützung erhalten, wenn Sie vor Gericht aussagen müssen.
Sofern Sie nicht eine schriftliche Erklärung abgeben wollen, wird Ihre Zeugenaussage auf Video aufgezeichnet. Es kann jedoch trotzdem erforderlich sein, dass Sie vor Gericht erscheinen, um zu Ihrer Zeugenaussage befragt zu werden.
Wenn Sie eine Straftat bei der Polizei melden, wird Ihnen mitgeteilt, ob die Polizei Ermittlungen aufnehmen wird oder nicht, und Sie werden gefragt, wie Sie zu einer Strafverfolgung stehen.
Sie werden auch gefragt, ob Sie weitere Informationen erhalten möchten (beispielsweise über Entscheidungen bezüglich einer Strafverfolgung und über Gerichtsverfahren). Bei einer schwerwiegenden Straftat informiert Sie die Polizei regelmäßig über den Fortgang der Ermittlungen. Bei einer weniger schweren Straftat gibt Ihnen die Polizei Kontaktdaten, so dass Sie erfragen können, welchen Stand die Ermittlungen erreicht haben. Sie werden über den Abschluss der Ermittlungen informiert (z. B. darüber, ob Anklage erhoben oder eine Verwarnung ausgesprochen wurde).
Für weitere Informationen zu Fragen wie Schadensersatz werden Sie an Victim Support (Opferhilfe) verwiesen.
Bei Bedarf werden Sie auch auf andere Leistungen von Spezialisten verwiesen (z. B. in Bezug auf häusliche oder sexuelle Gewalt).
Sie haben keinen Anspruch auf Beratungs-/Prozesskostenhilfe, sofern Sie keine Privatklage erheben wollen. Dann ist in manchen Fällen Beratungs-/Prozesskostenhilfe möglich. Das liegt daran, dass Opfer im Vereinigten Königreich keine Verfahrensparteien sind und folglich normalerweise auch keine Vertretung benötigen. Nur wenn die Art des Verbrechens die Hilfe oder Bewertung durch einen Fachmann erforderlich macht (z. B. einen Arzt) wird eine Ausnahme gemacht. Diese Leistung erfolgt dann kostenlos.
Wenn Sie das Gefühl haben, dass Sie oder Ihre Familie durch strafbare Handlungen bedroht sind, sollten Sie dies unverzüglich der Polizei melden, damit entsprechende Maßnahmen ergriffen werden können. Dann gewährt Ihnen die Polizei den Schutz, den sie für erforderlich und angemessen hält. Dabei werden das Maß der Gefahr, ihre Wahrscheinlichkeit und die Dringlichkeit des Schutzes berücksichtigt.
Der Schutz kann unterschiedliche Formen annehmen, z. B. regelmäßige Patrouillen am Haus des Opfers oder ein Alarm, der direkt bei der Polizeidienststelle anschlägt. Nur in den schwersten Fällen werden stärkere Schutzmaßnahmen ergriffen (wie Anonymität während des Verfahrens oder Zeugenschutzprogramme).
Wenn die Polizei ermittelt, werden Sie an Victim Support (Opferhilfe) verwiesen, die je nach Bedarf weitere Unterstützung und Beratung gewährt.
Bei Bedarf und auf Ihren Wunsch werden Sie auch noch auf andere Leistungen von Spezialisten verwiesen (z. B. in Bezug auf häusliche oder sexuelle Gewalt).
Die Leistungen sind normalerweise unentgeltlich.
Polizei und Staatsanwaltschaft prüfen, ob die Tat auf eine andere Weise als eine Strafverfolgung gesühnt werden kann. Dazu gehört beispielsweise die Mediation. Bei einer formellen polizeilichen Verwarnung oder einer an Auflagen geknüpften Verwarnung durch die Staatsanwaltschaft wird der Täter häufig zu einer Art Schlichtung mit dem Opfer verpflichtet. Dazu könnte auch eine Mediation zählen.
Normalerweise werden Sie zur Teilnahme an dem Verfahren eingeladen. Eine Mediation kann nur mit Ihrer Einwilligung erfolgen. Sie wird von der Polizei oder von Bewährungshelfern durchgeführt.
Nach Abschluss der Ermittlungen entscheidet die Polizei, ob der Fall an die Staatsanwaltschaft verwiesen wird, damit diese über eine Anklageerhebung entscheidet. Die Staatsanwaltschaft prüft, ob genügend Beweise gegen den mutmaßlichen Täter vorliegen und ob die Strafverfolgung im Interesse der Öffentlichkeit ist. Entscheidet sich die Staatsanwaltschaft für die Strafverfolgung, wird Anklage gegen den Verdächtigen erhoben und die Sache geht vor Gericht. In weniger bedeutenden Fällen kann die Polizei diese Entscheidung selbst treffen, ohne den Fall an die Staatsanwaltschaft zu verweisen. Die Polizei informiert Sie in jedem Fall über eine Anklageerhebung, unabhängig davon ob sie oder die Staatsanwaltschaft dies entschieden hat.
Sie können keine Rechtsmittel gegen die Entscheidung der Polizei oder der Staatsanwalt einlegen, auf die Strafverfolgung zu verzichten. Sie können die Staatsanwaltschaft aber zur Überprüfung ihrer Entscheidung auffordern.
Sie können auch den High Court zur Überprüfung der Entscheidung auffordern. Es ist sehr schwierig, sich in diesem Prozess der „gerichtlichen Überprüfung“ durchzusetzen, da der High Court nur dann gegen die angefochtene Entscheidung vorgehen wird, wenn er diese für völlig unangemessen hält (d. h. nicht nur für ‚unerwünscht’). Selbst dann wird das Gericht nicht die Strafverfolgung anordnen. Stattdessen wird es verfügen, dass die Polizei oder die Staatsanwaltschaft ihre Entscheidung angesichts der Beurteilung des Gerichts überprüft. Wenn Sie diese Vorgehensweise in Betracht ziehen, benötigen Sie rechtlichen Beistand. Beratungs-/Prozesskostenhilfe ist unter bestimmten Umständen möglich, aber an sehr strenge Anforderungen gebunden (insbesondere in Bezug auf die finanzielle Situation).
Möglicherweise können Sie Privatklage erheben, obwohl das im Vereinigten Königreich nicht üblich ist. Hierfür beantragen Sie beim örtlichen Magistrates Court einen Haftbefehl für die Festnahme des Verdächtigen oder eine Ladung, in der der Verdächtige dazu aufgefordert wird, an einem bestimmten Tag vor Gericht zu erscheinen. In solchen Fällen ist es unwahrscheinlich, dass Sie Beratungs-/Prozesskostenhilfe erhalten. Wenn die Strafverfolgung wieder eingestellt wurde, wird das Verfahren normalerweise nicht noch einmal eröffnet. Es müssen ausreichende Beweise für die Schuld des mutmaßlichen Täters beigebracht werden, so dass er verurteilt würde, wenn er die Anschuldigungen nicht widerlegen kann.
Als Ausländer haben Sie alle vorgenannten Rechte.
Wenn Sie kein Englisch sprechen, stellen die Behörden darüber hinaus sicher, dass Sie die für Sie wichtigen Informationen bei Bedarf entweder in Form einer Übersetzung oder mit Hilfe eines Dolmetschers erhalten.
Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.
Wie kann ich am Gerichtsverfahren beteiligt werden?
Was sind meine Rechte als Zeugin / Zeuge?
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Wie kann ich Schutz erhalten, wenn ich in Gefahr bin?
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Sie werden über den Termin und die Art der Gerichtsverhandlung informiert. Mögliche Arten von Verhandlungen:
Sie können an der Hauptverhandlung teilnehmen:
Sie haben das Recht, bei den Gerichtsverhandlungen anwesend zu sein, es sei denn:
Sie müssen an der Hauptverhandlung nicht teilnehmen, es sein denn, Sie werden als Zeuge geladen und müssen aussagen.
Es wird Ihnen mitgeteilt, wenn Sie als Zeuge aussagen müssen. Das ist normalerweise nur dann der Fall, wenn der Angeklagte seine Schuld bestreitet. Als Zeuge müssen Sie bei der Verhandlung anwesend sein und die Fragen beantworten, die Ihnen gestellt werden.
Wenn Sie bei den Ermittlungen eine Zeugenaussage gemacht haben und geladen wurden, um in der Hauptverhandlung auszusagen, dürfen Sie sich Ihre Aussage noch einmal ansehen, bevor Sie in den Zeugenstand gerufen werden.
Am Anfang Ihrer Vernehmung werden Sie dazu aufgefordert, einen Eid zu leisten oder eine Erklärung abzugeben, dass Sie die Wahrheit sagen werden. Während der Vernehmung befragen Sie der Staatsanwalt und der Rechtsanwalt des Angeklagten. Es ist möglich, dass der Fragesteller etwas sagt oder vorschlägt, das Sie für falsch halten. Dann sollten Sie klar sagen, dass Sie nicht zustimmen. Die Aufgabe des Zeugen ist es, die Wahrheit zu sagen. Gibt es keine weiteren Fragen mehr, entlässt Sie der Richter. Wenn Sie wollen, können Sie gehen oder im Gerichtssaal bleiben und den Rest der Verhandlung anhören, sofern Sie älter als 14 Jahre sind.
Wenn Sie schutzbedürftig sind oder sich eingeschüchtert fühlen und die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, kann der Staatsanwalt das Gericht vor Ihrer Vernehmung um besondere Maßnahmen bitten, die Ihnen die Aussagen erleichtern. Das kann beispielsweise eine Trennwand sein, die Sie im Gericht vor dem Angeklagten abschirmt, oder Sie können von außerhalb des Gerichtssaals über eine Live-Videoschaltung aussagen. Das Gericht bestimmt, welche Maßnahmen in Betracht kommen, muss aber Ihre Meinung einholen, bevor es entscheidet.
Normalerweise werden Sie nur einmal als Zeuge vernommen. Sofern es erforderlich ist, können Sie jedoch erneut vor Gericht geladen werden, um zusätzliche Fragen zu beantworten.
Für die folgenden Kosten können Sie einen Antrag auf Erstattung bzw. Zuschuss stellen: Reisekosten, Essen, Verdienstausfall, sonstige finanzielle Aufwendungen beispielsweise für die Kinderbetreuung. Die Höhe des Ihnen zustehenden Betrags hängt von der Dauer der Zeit ab, die Sie von zu Hause oder von der Arbeit fernbleiben müssen, um vor Gericht zu erscheinen.
In England und Wales kann Ihnen die Unterstützung einer örtlichen Witness Care Unit (Einrichtung zur Zeugenbetreuung) zu Gute kommen. Wenn Anklage gegen den Beschuldigten erhoben wird, informiert Sie ein Zeugenbetreuer darüber, der bis zum Ende der Hauptverhandlung Ihre einzige Kontaktperson bleibt. Ihr Zeugenbetreuer kann eine Gerichtsbesichtigung für Sie organisieren, bevor Sie aussagen, damit Ihnen das Gericht nicht so fremd vorkommt. Er kümmert sich auch um alle sonstigen Hilfeleistungen, die Sie möglicherweise benötigen, wie den Transport, Dolmetscherdienste, ärztliche Hilfe usw.
Je nachdem, wo die Straftat begangen wurde, können Sie auch Hilfe vom Witness Service (Zeugendienst) erhalten. Das ist eine Freiwilligenorganisation, die Zeugen bei ihrem Gang vor Gericht mit Informationen und sonstiger Hilfe unterstützt.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Broschüre Witness in Court (Zeuge vor Gericht). Weitere Informationen zu Ihren Rechten entnehmen Sie bitte der Witness Charter.
Als Minderjähriger unter 17 Jahren können Sie den Staatsanwalt bitten, vor der Hauptverhandlung einen Antrag zu stellen, dass eine oder mehrere besondere Maßnahmen ergriffen werden, um Ihnen die Zeugenaussage zu erleichtern.
Zu den verfügbaren besonderen Maßnahmen gehören unter anderen:
Sie haben keinen Anspruch auf Beratungs-/Prozesskostenhilfe, sofern Sie keine Privatklage erheben wollen. Dann ist in manchen Fällen Beratungs-/Prozesskostenhilfe möglich. Das liegt daran, dass Opfer im Vereinigten Königreich keine Verfahrensparteien sind.
Sie können während der Hauptverhandlung denselben Schutz erhalten, wie während der Ermittlungen. Dann gewährt Ihnen die Polizei den erforderlichen und angemessenen Schutz. Dabei werden das Maß der Gefahr, ihre Wahrscheinlichkeit und die Dringlichkeit des Schutzes berücksichtigt. Der Schutz kann in unterschiedlicher Form gewährt werden, z. B. durch regelmäßige Patrouillen vor Ihrem Haus oder durch einen Alarm, der direkt bei der Polizeidienststelle anschlägt. Nur in den schwersten Fällen werden stärkere Schutzmaßnahmen in Betracht gezogen (wie Anonymität während des Verfahrens oder Zeugenschutzprogramme).
Unter bestimmten Umständen können Sie Schadensersatz vom Täter fordern. Dann müssen Sie der Polizei beim Erstatten der Anzeige oder kurz danach nähere Informationen zu den von Ihnen erlittenen Verlusten geben. Die Polizei gibt diese Informationen an die Staatsanwaltschaft weiter, die dann die Entschädigung für Sie fordert. Im Falle einer Verurteilung verfügt das verurteilende Gericht wahrscheinlich, dass der Täter alle oder einen Teil der Verluste bezahlt, die Sie erlitten haben, sofern er dazu in der Lage ist. Das kann auf einer wöchentlichen oder monatlichen Basis erfolgen. Diese Schadensersatzverfügung hat Vorrang vor allen anderen Geldbußen, die der Täter möglicherweise bezahlen muss.
Als Opfer eines Gewaltverbrechens können Sie auch einen finanziellen Ausgleich vom Staat beantragen. Sie müssen Ihren Antrag bei der Criminal Injuries Compensation Authority (Behörde für die Opferentschädigung) einreichen. Informieren Sie sich bitte anhand der Informationsblätter zur Opferentschädigung in England und Wales (verfügbar auf Englisch und einer Vielzahl anderer Sprachen) im Europäischen Justiziellen Netz.
Während der Hauptverhandlung sind je nach Art der Straftat Schlichtung und/oder Mediation möglich.
Normalerweise werden Sie zur Teilnahme an dem Verfahren eingeladen. Eine Mediation kann nur mit Ihrer Einwilligung erfolgen. Sie wird von der Polizei oder von Bewährungshelfern durchgeführt.
Als Ausländer haben Sie alle vorgenannten Rechte.
Wenn Sie nicht Englisch sprechen, stellen die Behörden sicher, dass Sie eine Übersetzung erhalten oder Ihnen ein Dolmetscher bereitgestellt wird, wenn Ihnen für Sie wichtige Informationen erteilt werden, insbesondere wenn Sie als Zeuge vor Gericht geladen wurden.
Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.
Welche Rechte habe ich, nachdem das Urteil in Kraft getreten ist?
Wenn Sie dies wünschen, wird Ihnen am Ende der Hauptverhandlung das Ergebnis und die vom Gericht verhängte Strafe mitgeteilt.
Gegen eine Entscheidung des Gerichts können Sie keine Rechtsmittel einlegen. Sie können sich nur bei bestimmten schweren Straftaten an den Generalstaatsanwalt wenden, wenn Sie mit dem Strafspruch nicht einverstanden sind. Der Generalstaatsanwalt kann beim Court of Appeal Rechtsmittel einlegen, wenn er das Urteil für zu milde hält.
Sind Sie Opfer einer Sexual- oder Gewaltstraftat, aufgrund deren der Täter zu einer Freiheitsstrafe von mindestens 12 Monaten verurteilt wurde, können Sie an dem von der Bewährungshilfe angebotenen Victim Contact Scheme (VCS, Kontaktprogramm für Opfer) teilnehmen. VCS möchte Opfer, denen die Teilnahme an diesem Programm zusteht, durch einen Opfer-Verbindungsbeamten über das strafrechtliche Verfahren informieren und sie beraten. Als Opfer sind Sie befugt, Erklärungen zu den Bedingungen abzugeben, die an die Bewährung geknüpft werden können. Darüber hinaus werden Sie über die wichtigsten Phasen der Strafverbüßung informiert, sofern sich die Bewährungshilfe nicht dagegen entscheidet.
Ihre Teilnahme an dem Programm ist vollständig freiwillig und Sie können sich jederzeit gegen eine weitere Teilnahme entscheiden.
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Refuge for Women and Children against Domestic Violence
Women’s Aid Federation of England
Unterstützung nach Mord und Totschlag
Das Justizministerium ist verantwortlich für die Politik im Bereich Strafjustiz und Betreuung von Opfern und Zeugen.
Der Opferbeauftragte
KONTAKT:
The Victims' Commissioner (der Opferbeauftragte)
Victim Support ist ein nationaler Wohltätigkeitsverein, der Opfern einer Straftat, Zeugen und ihren Familien, Freunden und allen sonstigen betroffenen Personen in England und Wales kostenlos und vertraulich hilft.
Victim Support
KONTAKT:
Die Kontaktdaten der örtlichen Büros von Victim Support erhalten Sie hier.
In den Rape Crisis Zentren bieten Fachleute in England und Wales eine Reihe von Leistungen für Frauen und Mädchen ab 13 Jahren an, die als Erwachsene oder als Kind vergewaltigt wurden oder Opfer einer anderen Form der sexuellen Gewalt wurden.
Rape Support Centres
KONTAKT:
Folgende Websites helfen bei der Suche nach Rape Support Centres:
Refuge for Women and Children against Domestic Violence ist eine nationale Wohlfahrtsorganisation und eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die ein nationales Notruftelefon und Zufluchtsstätten betreibt, psychologische Hilfe, unabhängigen Rechtsbeistand und Dienstleistungen für ethnischen Minderheiten angehörenden Frauen und Kindern bietet.
Refuge for Women and Children against Domestic Violence
KONTAKT:
Women’s Aid Federation of England ist eine sehr wichtige nationale Wohltätigkeitsorganisation, die sich die Beendigung der häuslichen Gewalt gegen Frauen und Kinder zum Ziel gesetzt hat. Sie unterstützt im Vereinigten Königreich ein Netzwerk von über 500 Stellen gegen häusliche und sexuelle Gewalt.
Women’s Aid Federation of England
KONTAKT:
Support after murder and manslaughter ist eine eingetragene, unabhängige Wohltätigkeitsorganisation, die Hinterbliebene nach dem gewaltsamen Tod eines Angehörigen oder Freundes unterstützt.
Die Organisation „Support after murder and manslaughter“
KONTAKT:
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Sie haben Anspruch darauf, schriftlich darüber informiert zu werden, was Sie von der Strafjustiz zu erwarten haben, beispielsweise mit dem Merkblatt „Information for Victims of Crime“ oder durch Verweis auf eine Website mit den entsprechenden Informationen.
Je nach Art der Straftat, Ihrer persönlichen Situation und der Bedeutung für den Stand der Ermittlungen oder des Strafverfahrens müssen Ihnen schon bei Ihrem ersten Kontakt mit der Polizei folgende Informationen mitgeteilt werden:
Sie können sich jederzeit, auch nach Abschluss der Ermittlungen und des Verfahrens, an eine Opferhilfe wenden. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie die Straftat zu Anzeige gebracht haben.
Sie haben Anspruch auf die in den Verfahrensregeln für Opfer von Straftaten (Victims' Code) aufgeführten Dienste, wenn die Straftat in England oder in Wales verübt wurde oder das Strafverfahren in England oder Wales stattfindet. [1]
[1] Ob Ihnen Entschädigungszahlungen von der Criminal Injuries Compensation Authority (CICA) zustehen, hängt auch von Ihrem Wohnsitz bzw. Ihrer Staatsangehörigkeit ab; es sei denn, Sie sind anerkanntes Opfer von Menschenhandel oder Ihnen wurde Asyl oder humanitärer Schutz gewährt oder ein Bleiberecht gewährt.
Sie haben Anspruch auf folgende Informationen der Polizei:
Sie haben Anspruch darauf, dass Ihnen die Polizei eine Opferhilfe nennt und entsprechende Kontaktdaten aushändigt, damit Sie sich jederzeit an einen solchen Dienst wenden können.
Sie haben Anspruch darauf, von der Polizei innerhalb von fünf Arbeitstagen eine Benachrichtigung mit Begründung zu erhalten, wenn ein Verdächtiger:
Falls Sie die englische Sprache weder verstehen noch sprechen, können Sie die Verdolmetschung in eine Sprache verlangen, der Sie mächtig sind, wenn Sie:
Wenn Sie die englische Sprache weder verstehen noch sprechen, können Sie die Übersetzung verlangen von:
[1] Falls Sie kein Englisch sprechen, können Sie die Straftat in einer Sprache, der Sie mächtig sind, oder mit der notwendigen sprachlichen Unterstützung anzeigen.
Die im Victims‘ Code genannten Dienstleister müssen in einfacher und verständlicher Sprache mit Ihnen kommunizieren und geeignete Maßnahmen treffen, damit Sie alles verstehen und auch verstanden werden (z. B. leichte Sprache, Braille-Schrift oder Unterstützung durch einen zugelassenen Sprachmittler). Bei der Auswahl einer geeigneten Maßnahme muss auf Ihre persönlichen Fähigkeiten eingegangen und berücksichtigt werden, wie gut Sie in der Lage sind, zu verstehen und sich verständlich zu machen.
Verschiedene Merkblätter sind in einfacher Sprache und in unterschiedlichen Formaten erhältlich.
Nach § 56 des Domestic Violence, Crime and Victims Act 2004 kann das Justizministerium Zuschüsse für Dienstleister gewähren, die Opfer von Straftaten unterstützen. Außerdem erhalten die Police and Crime Commissioners („PCCs“, Polizeibeauftragte) Zuschüsse für die örtliche Vermittlung/Bereitstellung psychologischer Unterstützung und praktischer Hilfe für die Opfer von Straftaten gemäß § 143 des Anti-social Behaviour, Crime and Policing Act 2014.
Die Polizei wird Sie darauf hinweisen, dass Ihre Angaben innerhalb von zwei Arbeitstagen nach Ihrer Anzeige automatisch an die Opferhilfe weitergeleitet werden. Sie können aber verlangen, dass Ihre Daten nicht weitergegeben werden.
Wenn Sie Opfer von sexueller oder häuslicher Gewalt geworden sind oder einen engen Angehörigen verloren haben, bittet die Polizei um Ihre ausdrückliche Zustimmung, bevor sie Ihre Daten der Opferhilfe weiterleitet.
Ist eine Weiterleitung von Daten nach dem Victims’ Code vorgesehen, müssen die betreffenden Stellen dabei zielgerichtet vorgehen und die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes von 1998 und anderer Rechtsvorschriften einhalten.
Nein, Sie können sich jederzeit, auch nach Abschluss der Ermittlungen und der Strafverfolgung, an die Opferhilfe wenden. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie die Straftat angezeigt haben.
Wenn das Opfer die Straftat bei einer Ermittlungsbehörde anzeigt, muss eine individuelle Einschätzung vorgenommen werden, um festzustellen, ob das Opfer besonderen Schutz benötigt und ob und in welchem Umfang bei der Befragung oder der Zeugenaussage Sondermaßnahmen in Betracht kommen.
Die Art der Einschätzung hängt von den Umständen ab, u. a. von der Schwere der Straftat und vom Grad der offensichtlichen Schädigung des Opfers. Dabei sind die Persönlichkeit und die Sichtweise des Opfers sowie Art und Umstände der Straftat zu berücksichtigen.
Wenn die Behörde nach der individuellen Einschätzung zu dem Ergebnis gelangt, dass das Opfer besonderen Schutz benötigt und bei der Befragung Sondermaßnahmen angebracht sind, muss sie im Rahmen ihrer betrieblichen und praktischen Möglichkeiten dafür sorgen, dass:
Sollte tatsächlich ein Verdächtiger aus dem Gewahrsam fliehen, werden Sie von der Polizei informiert. Sobald die Polizei von der Flucht Kenntnis hat oder von der Haftanstalt, dem Youth Offending Team, der Klinik oder der Abschiebeeinrichtung benachrichtigt wurde, werden Sie soweit möglich, über die Flucht und über die zu Ihrem Schutz getroffenen Maßnahmen informiert, sofern ein erhebliches Risiko besteht, dass der Verdächtige Ihnen Schaden zufügen könnte.
Wenn das Opfer die Straftat bei einer Ermittlungsbehörde anzeigt, muss eine individuelle Einschätzung vorgenommen werden, um festzustellen, ob das Opfer besonderen Schutz benötigt. In den meisten Fällen ist dies Aufgabe der Polizei.
Opfer von Straftaten haben Anspruch darauf, dass die Polizei feststellt, ob das jeweilige Opfer Unterstützung benötigt und inwieweit ihm Sondermaßnahmen zustehen. Wie umfangreich und wie eingehend diese Einschätzung ist, hängt von der Schwere der Straftat und Ihren individuellen Bedürfnissen ab. Dabei werden Ihre Persönlichkeit, Art und Umstände der Straftat und Ihre Sichtweise berücksichtigt. Je mehr Informationen Sie zu dieser Einschätzung beitragen können, desto genauer wird die Unterstützung auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten.
Opfer von Straftaten haben Anspruch darauf, dass die Polizei feststellt, ob das jeweilige Opfer Unterstützung benötigt und inwieweit ihm Sondermaßnahmen zustehen. Wie umfangreich und wie eingehend diese Einschätzung ist, hängt von der Schwere der Straftat und Ihren individuellen Bedürfnissen ab. Dabei werden Ihre Persönlichkeit, Art und Umstände der Straftat und Ihre Sichtweise berücksichtigt. Je mehr Informationen Sie zu dieser Einschätzung beitragen können, desto genauer wird die Unterstützung auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten.
Bei besonderer Schutzbedürftigkeit[1] stehen Ihnen nach dem Victims' Code besondere Rechte zu, wenn Ihre Aussage dadurch beeinträchtigt sein könnte,
[1] Das Gericht beurteilt anhand der Kriterien nach § 16 des Youth Justice and Criminal Evidence Act von 1999, ob Sondermaßnahmen in Betracht kommen (siehe Victims' Code Kapitel 1 Nummer 1.13 bis 1.15).
Wenn Sie zum Zeitpunkt der Straftat unter 18 Jahre alt waren, haben Sie als schutzbedürftiges Opfer [1] gemäß Victims’ Code besondere Rechte. Dazu zählen auch Sondermaßnahmen bei einer Aussage als Zeuge vor Gericht.
[1] Das Gericht beurteilt anhand der Kriterien nach § 16 des Youth Justice and Criminal Evidence Act von 1999, ob Sondermaßnahmen in Betracht kommen (siehe Victims' Code Kapitel 1 Nummer 1.13 bis 1.15).
Enge Angehörige der verstorbenen Person haben als Opfer eines schweren Verbrechens Anspruch auf die im Victims‘ Code genannten Dienste.
Familiensprecher für Opfer einer Straftat, die unter einer Beeinträchtigung leiden oder die durch die Straftat so schwer verletzt wurden, dass sie sich nicht selbst äußern können:
Wenn Sie unter einer Beeinträchtigung leiden oder durch eine Straftat so schwer verletzt sind, dass Sie sich nicht selbst äußern können, können Sie oder Ihre nächsten Angehörigen einen Familiensprecher als Kontaktperson für die Dienste benennen, auf die Sie gemäß Victims' Code Anspruch haben.
Eltern oder Vormund eines Opfers unter 18 Jahren:
Wenn Sie Opfer einer Straftat und noch keine 18 Jahre alt sind, stehen Ihnen und in der Regel auch Ihren Eltern oder Ihrem Vormund gemäß Victims' Code bestimmte Dienste zu [1].
[1] Außer wenn der Elternteil oder der Vormund selbst Gegenstand von Ermittlungen ist oder von der Polizei mit der Straftat in Verbindung gebracht wird oder es nach begründeter Einschätzung des betreffenden Dienstleisters nicht in Ihrem Interesse wäre, wenn Ihr Elternteil oder Ihr Vormund diese Dienste in Anspruch nimmt.
Im Rahmen der Restorative Justice (wiederherstellende Gerechtigkeit) arbeitet der Geschädigte gemeinsam mit dem Täter an einer Konfliktlösung.
Die Teilnahme daran ist freiwillig. Sowohl das Opfer als auch der Täter müssen sich vorher damit einverstanden erklären. Sie können um die Teilnahme an einem solchen Verfahren bitten, wenn für Sie der richtige Zeitpunkt gekommen ist. Möglicherweise wird Ihnen aber die Teilnahme auch vorgeschlagen, weil der Täter darum gebeten hat. Selbst wenn beide Parteien daran teilnehmen wollen, ist das Verfahren möglicherweise nicht geeignet; der Vermittler wird diese Möglichkeit prüfen.
Durch entsprechende Vorbereitungen wird in jedem Fall für Ihre Sicherheit gesorgt. Während des gesamten Treffens zwischen Opfer und Täter wird ein geschulter Vermittler anwesend sein. Wenn der Täter seine Schuld gestanden hat und bereit ist, sich mit Ihnen als Opfer zu treffen oder mit Ihnen zu sprechen, können Sie ihm schildern, wie Sie der Vorfall getroffen hat. Sie können dann entscheiden, ob der Täter sich entschuldigen oder Wiedergutmachung leisten soll.
Restorative Justice ist nicht dasselbe wie die gemeinschaftliche Konfliktbeilegung (Community Resolution). Community Resolution ist eine informelle polizeiliche Maßnahme, die es der Polizei ermöglicht, angemessen mit minder schweren Straftaten und antisozialem Verhalten umzugehen, ohne die Strafjustiz einzuschalten. Diese Art der Konfliktbeilegung richtet sich in erster Linie an Ersttäter, die echtes Schuldbewusstsein erkennen lassen. Der Geschädigte muss damit einverstanden sein, dass die Polizei kein förmliches Verfahren einleitet.
Der Code of Practice for Victims of Crime (Leitfaden für die Opfer von Straftaten, kurz „Victims' Code“) wurde gemäß § 32 des Domestic Violence, Crime and Victims Act 2004 (DVCVA 2004, Gesetz über häusliche Gewalt, Kriminalität und Opfer) erarbeitet und trat in Form einer Verordnung gemäß § 33 des DVCVA 2004 in Kraft. Die Domestic Violence, Crime and Victims Act 2004 (Victims’ Code of Practice) Order 2015 (Rechtsverordnung zum DVCVA 2004, Statutory Instrument 2015 Nr. 1817) wurde dem Parlament am 23. Oktober 2015 vorgelegt; damit trat am 16. November 2015 eine überarbeitete Fassung des Victims‘ Code in Kraft.
Der Victims‘ Code beschreibt die für Opfer von Straftaten in England und Wales von den wichtigsten Strafjustizbehörden (Einleitung, Kapitel 1 bis 4) und anderen mit entsprechenden Funktionen ausgestatteten Ämtern (Kapitel 5) zu erbringenden Dienste. Diese Behörden und Ämter fungieren als Dienstleister. Im Victims‘ Code wird erläutert, worauf Opfer von Straftaten Anspruch haben und wozu andererseits die jeweiligen Dienstleister verpflichtet sind.
In Kapitel 3 des Victims‘ Code wird in kindgerechter Sprache erläutert, was zu tun ist, wenn Kinder Opfer einer Straftat sind. Dieses Kapitel ist in Verbindung mit der Einleitung und mit Kapitel 1 und 2 zu lesen.
Absatz 1 der Einleitung und Kapitel 5 Absatz 1 des Victims‘ Code gewährleistet, dass die übergeordneten Zielsetzungen der EU-Opferrichtlinie von den zuständigen Behörden berücksichtigt werden, wenn sie ihre im Victims‘ Code beschriebenen Funktionen wahrnehmen.
Die im Victims‘ Code verankerten Rechte gelten für alle Opfer von Straftaten unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus.
§ 56 des Domestic Violence, Crime and Victims Act 2004: Das Justizministerium kann Zuschüsse für Dienstleister gewähren, die Opfer von Straftaten unterstützen. Außerdem erhalten die Police and Crime Commissioners (PCCs, Polizeibeauftragte) Zuschüsse für die örtliche Vermittlung/Bereitstellung psychologischer Unterstützung und praktischer Hilfe für die Opfer von Straftaten gemäß § 143 des Anti-social Behaviour, Crime and Policing Act 2014.
Absatz 3 der Beihilfevereinbarung zwischen dem Justizministerium und den PCCs sieht vor, dass die von den PCCs vermittelten Dienste den Anforderungen der EU-Opferrichtlinie, insbesondere Artikel 8 und 9, entsprechen müssen. Nach Absatz 4 müssen die vermittelten oder erbrachten Dienste den in Artikel 8 Absatz 1 genannten Anforderungen entsprechen.
Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.
Wenn Sie Anzeige erstatten wollen, sollten Sie sich zuerst an die Polizei wenden. Wie Sie dabei vorgehen müssen, erfahren Sie hier: Eine Straftat anzeigen
Opfer einer Straftat haben Anspruch darauf, innerhalb von fünf Arbeitstagen von der Polizei darüber informiert zu werden, ob und aus welchen Gründen ein Verdächtiger:
Sie haben Anspruch darauf, von der Polizei innerhalb von fünf Arbeitstagen, nachdem diese die Mitteilung erhalten hat, informiert zu werden:
Opfer und Zeugen sind in England und Wales keine Beteiligten im Strafverfahren und haben daher auch keinen Anspruch auf Prozesskostenhilfe.
Alle Ermittlungsbehörden haben Verfahrensregeln für die Erstattung der Kosten, die einem Opfer im Zusammenhang mit einer Zeugenaussage vor Gericht entstehen.
Weitere Informationen über die Zeugenentschädigung finden Sie hier
bzw. hier.
Wenn Sie mit der Entscheidung der Polizei oder der Staatsanwaltschaft, eine Sache nicht weiter zu verfolgen, nicht einverstanden sind, können Sie gemäß den vom Nationalen Polizeioberrat (Police Chiefs Council, NPCC) und von der Staatsanwaltschaft (Crown Prosecution Service) erlassenen Regelungen bezüglich des Rechts von Opfern auf Überprüfung einer Entscheidung (Victims' Right to Review Scheme) eine solche Überprüfung verlangen.
Diese Regelung der Staatsanwaltschaft gilt seit dem 5. Juni 2013. Die Polizei von England und Wales hat am 1. April 2015 eine Regelung über das Recht von Opfern auf Überprüfung (Victims’ Right to Review Scheme) angenommen. Aufgrund dieser Regelungen haben Opfer einer Straftat das Recht, die Überprüfung einer Entscheidung der Polizei oder der Staatsanwaltschaft zu verlangen, wenn eine Straftat nicht verfolgt oder ein Strafverfahren eingestellt werden soll.
Wenn Ihnen eine Entscheidung mitgeteilt wird, deren Überprüfung Sie gemäß den Regelungen des NPCC oder der Staatsanwaltschaft verlangen können, muss diese Mitteilung genügend Informationen enthalten, damit Sie entscheiden können, ob Sie eine Überprüfung beantragen.
Wenn Sie etwas über einen Vorfall wissen, können Sie aufgefordert werden, für die Anklage oder die Verteidigung vor Gericht als Zeuge auszusagen.
Im Sinne der Verfahrensregeln für Opfer von Straftaten (Victims’ Code) ist ein Opfer:
Wenn Sie etwas über einen Vorfall wissen, können Sie aufgefordert werden, für die Anklage oder die Verteidigung vor Gericht als Zeuge auszusagen. Wenn Sie eine der am Verfahren beteiligten Personen kennen, können Sie - in der Regel von der Verteidigung - aufgefordert werden, als Leumundszeuge auszusagen. In jedem Fall kann Ihre Aussage für die Verurteilung oder den Freispruch des Beklagten ausschlaggebend sein.
Nach ยง 6 Absatz 1 des Strafverfolgungsgesetzes (Prosecution of Offences Act) von 1985 sind auch Nebenklagen zulässig. Hierbei gelten einige Einschränkungen:
Die Verfahrensregeln für Opfer von Straftaten enthalten die Opfern zustehenden Rechte und sind hier zu finden.
Wenn Sie Zeuge einer Straftat, aber selbst kein Opfer sind, können Sie die in der Zeugen-Charta (Witness Charter) aufgeführten Dienste in Anspruch nehmen. Die Zeugen-Charta finden Sie hier.
Wenn Sie etwas über einen Vorfall wissen, können Sie aufgefordert werden, für die Anklage oder die Verteidigung vor Gericht als Zeuge auszusagen. Wenn Sie eine der am Verfahren beteiligten Personen kennen, können Sie - in der Regel von der Verteidigung - aufgefordert werden, als Leumundszeuge auszusagen.
Wenn Sie Opfer einer Straftat sind, können Sie mit einer Opfererklärung (Victim Personal Statement) in eigenen Worten erläutern, welche körperlichen, emotionalen, finanziellen oder sonstigen Folgen die Straftat für Sie hatte. Diese Erklärung unterscheidet sich von einer Zeugenaussage, in der Sie nur angeben, was zu dem betreffenden Zeitpunkt geschah und was Sie gesehen oder gehört haben.
Die Opfererklärung gibt Ihnen eine Stimme im Strafverfahren. Ihre Meinung zum Urteil oder zur Strafe für den Beschuldigten dürfen Sie allerdings nicht äußern, denn darüber hat das Gericht zu entscheiden.
Ihnen muss Gelegenheit gegeben werden, gleichzeitig mit Ihrer Zeugenaussage bei der Polizei eine Opfererklärung abzugeben.
Wird der Angeklagte schuldig gesprochen, können Sie entscheiden, ob Ihre Opfererklärung vor Gericht verlesen oder (sofern sie aufgezeichnet wurde) abgespielt werden soll. Sie können auch entscheiden, ob Sie Ihre Erklärung selbst vorlesen oder von einer anderen Person (z. B. von einem Familienmitglied oder dem Vertreter der Staatsanwaltschaft) verlesen lassen wollen. Bevor Sie entscheiden, ob Ihre Erklärung vor Gericht verlesen oder abgespielt werden soll, werden Sie über die möglichen Konsequenzen aufgeklärt und u. a. darauf hingewiesen, dass in den Medien über Ihre Erklärung berichtet werden könnte. Möglicherweise werden Sie vor Gericht auch von der Verteidigung zu Ihrer Erklärung befragt.
Wenn Sie möchten, dass Ihre Opfererklärung vor Gericht verlesen oder abgespielt werden soll, muss das Gericht unter Wahrung Ihrer Interessen entscheiden, ob und welche Abschnitte der Erklärung verlesen oder abgespielt werden und wer sie verliest. In den meisten Fällen wird die Opfererklärung ganz oder teilweise verlesen oder abgespielt, solange nach Einschätzung des Gerichts keine triftigen Gründe dagegen sprechen. Die Entscheidung des Gerichts wird Ihnen mitgeteilt.
Sie haben Anspruch darauf,
Als Zeuge in einem Verfahren sind Sie berechtigt:
In Teil 5 der Zivilprozessordnung ist geregelt, wem Einsicht in die Gerichtsakten gewährt wird. Am ehesten dürften hier die Artikel 5.4C und 5.4D zur Anwendung kommen. Sie finden sie hier.
Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.
Opfer einer Straftat können keine Rechtsmittel gegen die Verurteilung oder das Strafmaß des Täters einlegen.
Nach dem Gerichtsverfahren haben Sie Anspruch auf:
(i) Wenn beim Crown Court ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Magistrates’ Court eingelegt wird,
haben Sie Anspruch darauf, dass die Zeugenkontaktstelle innerhalb eines Arbeitstages nach der Benachrichtigung durch das Gericht folgende Informationen an Sie weitergibt:
Außerdem haben Sie Anspruch darauf:
(ii) Wenn gegen ein Urteil beim Court of Appeal (Berufungsgericht) oder in einer Strafsache beim Supreme Court (Obersten Gerichtshof) ein Rechtsmittel eingelegt wird,
haben Sie Anspruch darauf:
Wenn Sie einen engen Angehörigen verloren haben, haben Sie als Hinterbliebener nach Zulassung eines Rechtsmittels Anspruch auf ein Treffen mit einem Vertreter der Staatsanwaltschaft, um sich die Art des Rechtsmittels und den Ablauf des Gerichtsverfahrens erläutern zu lassen.
Kommission zur Überprüfung von Strafsachen
Bei Eingang eines Antrags von einem Straftäter prüft die Kommission (Criminal Cases Review Commission) die gegen den Straftäter verhängten Urteile und Strafen. Die Kommission kann erneute Rechtsmittel gegen ein Urteil zulassen, wenn neue Informationen oder Argumente vorliegen, die dazu führen könnten, dass das Urteil möglicherweise nicht mehr begründet oder das Strafmaß zu hoch ist. Jedes Jahr gehen bei der Kommission etwa 1000 Anträge von verurteilten Personen ein. Davon werden 30 bis 40 Fälle an das Gericht zurückverwiesen. Bei der Überprüfung eines Falls bewertet die Kommission die möglichen Folgen für Sie und entscheidet, ob Sie informiert werden sollten. Die Kommission dokumentiert die Gründe ihrer Entscheidung hinsichtlich einer Kontaktaufnahme mit Ihnen und informiert gegebenenfalls die Polizei darüber.
Die Inanspruchnahme der gesetzlichen Opferkontaktregelung (Victim Contact Scheme) der Bewährungshilfe (National Probation Service) wird Opfern von Gewalt- und Sexualverbrechen angeboten, wenn der Straftäter zu einer Strafe von mindestens 12 Monaten verurteilt worden ist. Im Rahmen der Opferkontaktregelung soll eine Kontaktperson (Victim Liaison Officer) dem Opfer mit Informationen und Beratung über das Strafverfahren zur Seite stehen. Dazu gehört, dass das Opfer nach Ermessen der Bewährungshilfe über die wichtigsten Etappen der Strafverbüßung - wie die Verlegung des Täters in den offenen Vollzug oder seine Entlassung - informiert wird und dass Bedingungen in Bezug auf das Opfer vorgetragen werden, die bei der bedingten Entlassung des Straftäters eine Rolle spielen können.
Wenn Sie Opfer eines Gewalt- oder Sexualstraftäters[1] sind, der zu einer Freiheitsstrafe von mindestens 12 Monaten verurteilt oder nach Maßgabe des Mental Health Act von 1983 in einer Klinik untergebracht wurde, haben Sie Anspruch darauf, dass Ihre Zeugenkontaktstelle Sie über die Opferkontaktregelung und darüber informiert, dass Ihre Daten innerhalb von 20 Arbeitstagen automatisch an die Bewährungshilfe weitergeleitet werden, sofern Sie der Weitergabe nicht widersprochen haben.
Im Rahmen der Opferkontaktregelung sind Sie berechtigt:
Auch als Hinterbliebener des Opfers eines Straftäters, der
wegen eines Gewalt- oder Sexualverbrechens zu einer Haftstrafe von mindestens 12 Monaten verurteilt wurde oder in einer geschlossenen Klinik zur Behandlung untergebracht ist, können Sie die Opferkontaktregelung in Anspruch nehmen. Wenn Sie nicht zu den nächsten Angehörigen des Opfers gehören, liegt die Entscheidung über die Inanspruchnahme der Regelung im Ermessen der Bewährungshilfe.
Wenn Sie Elternteil oder Vormund oder Betreuer eines Opfers unter 18 Jahren, eines schutzbedürftigen Erwachsenen oder einer Person sind, die auf andere Weise nicht in der Lage ist, die Opferkontaktregelung in Anspruch zu nehmen, können Sie dies im Namen der betreffenden Person tun. Ein Elternteil, Vormund oder Betreuer wird jedoch nicht dazu aufgefordert, wenn davon ausgegangen wird, dass dies nicht im Interesse des Opfers ist.
Maßnahmen zum Schutz des Opfers bei Flucht des Straftäters
Sollte tatsächlich ein Täter aus dem Gewahrsam fliehen, werden Sie von der Polizei informiert. Sobald die Polizei Kenntnis von der Flucht hat oder von der Haftanstalt, dem Youth Offending Team, der Klinik oder der Abschiebeeinrichtung benachrichtigt wurde, werden Sie nach Möglichkeit über die Flucht und über die zu Ihrem Schutz getroffenen Maßnahmen informiert, falls ein erhebliches Risiko besteht, dass der Täter Ihnen erneut Schaden zufügen könnte.
[1] Gemäß ยง 45 Absatz 2 des Domestic Violence, Crime and Victims Act 2004.
Wenn Sie die Opferkontaktregelung in Anspruch nehmen und der Bewährungsausschuss (Parole Board) die Entlassung des Straftäters oder seine Entlassung in den offenen Vollzug prüft, sind Sie berechtigt:
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Criminal Injuries Compensation Scheme 2012
Die Entschädigungsregelung für Opfer von Gewalttaten (Criminal Injuries Compensation Scheme) ist eine staatlich finanzierte Regelung zur Entschädigung unschuldiger Opfer von Gewalttaten in Großbritannien. Die dafür zuständige Behörde (Criminal Injuries Compensation Authority) verwaltet die Regelung und entscheidet über alle Ansprüche. Nicht jeder Anspruch auf Entschädigung wird positiv beschieden. Dafür muss der Antragsteller die Anforderungen nach Maßgabe der Regelung erfüllen.
Einen Leitfaden zur Entschädigungsregelung finden Sie hier
Einen Antrag können Sie hier stellen.
Gerichtlich angeordnete Entschädigung
Magistrates' Courts können pro Anklage eine Entschädigungszahlung bis zu 5000 Pfund anordnen. Der Crown Court ist nicht an einen Höchstbetrag gebunden, muss jedoch die finanziellen Verhältnisse des Täters berücksichtigen.
Das Gericht muss eine angemessene Entschädigung unter Berücksichtigung aller Beweise und Aussagen von Anklage und Verteidigung festlegen.
Die Gerichte messen der Entschädigungsanordnung große Bedeutung bei. Wird keine entsprechende Anordnung erlassen, muss dies begründet werden.
Weitere Informationen zu Entschädigungsanordnungen des Crown Court finden Sie hier.
Privatklage
Ob Sie eine Privatklage anstrengen wollen, bleibt Ihnen als Opfer überlassen. Ihre Klage kann sich auf andere Entschädigungsansprüche auswirken. Am besten nehmen Sie eine Rechtsberatung in Anspruch.
Wie Sie eine Privatklage anstrengen können, erfahren Sie hier.
Die Vollstreckung einer Entschädigungsanordnung ist Sache der Gerichte.
Nein, in England und Wales ist keine Vorauszahlung auf eine gerichtlich angeordnete Entschädigung möglich.
Möglicherweise steht Ihnen aufgrund der Entschädigungsregelung für Opfer von Gewalttaten eine Entschädigung zu; weitere Informationen finden Sie hier.
Nach der Entschädigungsregelung für Opfer von Gewalttaten können Sie auch dann einen Anspruch auf Entschädigung haben, wenn der Täter unbekannt ist oder nicht verurteilt wurde. Weitere Informationen finden Sie hier.
Wenn die zuständige Behörde festgestellt hat, dass Sie die Voraussetzungen für eine Entschädigung erfüllen, die endgültige Entscheidung aber noch aussteht, wird sie möglicherweise eine Abschlagszahlung leisten. Eine endgültige Entscheidung wird die zuständige Behörde vermutlich erst dann treffen, wenn die Langzeitfolgen Ihrer Verletzung feststehen.
Weitere Informationen finden Sie hier.Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.
Der Opferinformationsdienst (Victims‘ Information Service) bietet Informationen über die in Ihrer Nähe befindlichen Unterstützungsdienste, Möglichkeiten der Restorative Justice, das Strafjustizsystem sowie den Verfahrensregeln für Opfer von Straftaten (Victims‘ Code) und der Zeugen-Charta (Witness Charter): Victims’ Information Service.
Das Justizministerium gewährt Zuschüsse für die Unterstützung von Dienstleistungen für Opfer. Außerdem erhalten die Polizeibeauftragten (Police and Crime Commissioners) Zuschüsse für die örtliche Vermittlung/Bereitstellung psychologischer Unterstützung und praktischer Hilfe für Opfer von Straftaten gemäß ยง 143 des Anti-social Behaviour, Crime and Policing Act von 2014.
Auf lokaler Ebene finanzierte Dienste finden Sie auf den Websites der zuständigen Polizeibeauftragten (Police and Crime Commissioners). Den jeweiligen Polizeibeauftragten finden Siehier.
Informationen zum nächstgelegenen Beratungszentrum für Opfer von Sexualstraftaten (Sexual Assault Referral Centre) erhalten Sie über das BeratungstelefonNHS 111 non-emergency service, Ihren Hausarzt, die Notaufnahme des örtlichen Krankenhauses (Accident & Emergency, A&E) oder die Website des Nationalen Gesundheitsdiensts NHS Choices.https://www.nhs.uk/Service-Search/Rape-and-sexual-assault-referral-centres/LocationSearch/364
Der Opferinformationsdienst hat folgende Rufnummer: +44 808 168 9293.
Ja.
Die Polizei muss Sie darüber informieren, wo und wie Sie Beratung oder Unterstützung, ärztliche Hilfe und fachliche (z. B. psychologische) Unterstützung bekommen und wo Sie alternative Unterbringungsmöglichkeiten finden.
NachTeil 7 des Housing Act von 1996 müssen die örtlichen Wohnungsämter Einzelpersonen und Familien, die wohnungslos sind und Hilfe benötigen, unterstützen.
Der Nationale Gesundheitsdienst (NHS) bietet Unterstützung für:
Viele Nichtregierungsorganisationen und gemeinnützige Einrichtungen bieten Opfern von Verbrechen auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene Hilfe, Unterstützung und Beratung sowie andere allgemeine und fachspezifische Dienste.
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