Es ist wichtig, unabhängigen juristischen Rat einzuholen, wenn man verdächtigt oder angeklagt wird, eine Straftat begangen zu haben. In diesem Informationsblatt erfahren Sie, wie man einen Anwalt findet und wer die Anwaltskosten bezahlen muss.
Wenn Sie auf einer Polizeidienststelle befragt oder vernommen werden, haben Sie, auch wenn keine Festnahme erfolgt, das Recht auf einen unentgeltlichen Rechtsbeistand. Sie können die Polizei bitten, eine Kanzlei Ihrer Wahl oder einen Pflichtverteidiger zu verständigen. Bei dem Pflichtverteidiger handelt es sich um einen von der Polizei unabhängigen Rechtsbeistand, der 24 Stunden am Tag in Bereitschaft ist. In manchen Fällen wird die Rechtsberatung telefonisch erteilt. Bei schwereren Vergehen kann der Rechtsbeistand auch zu Ihnen auf die Polizeidienststelle kommen.
Wenn Sie es vorziehen, einen anderen Rechtsanwalt zu kontaktieren, können Sie mit Hilfe der Law Society, dem Bar Council, dem Citizens Advice Bureau oder dem Civil Legal Advice einen Strafverteidiger finden. Wenn Sie sich entscheiden, einen anderen Anwalt als den Pflichtverteidiger mit Ihrer Verteidigung zu beauftragen, müssen Sie einen Teil der Kosten eventuell selbst tragen.
Wenn Sie um rechtlichen Beistand bitten, muss die Polizei mit der Vernehmung warten, bis Sie mit einem Anwalt gesprochen haben. Wenn Sie zunächst keinen Anwalt hinzuziehen möchten, später aber Ihre Meinung ändern, können Sie jederzeit nach einem Anwalt verlangen, dessen Dienste Sie unentgeltlich in Anspruch nehmen können.
Wenn Sie einer Straftat bezichtigt werden und sich nicht in Polizeigewahrsam befinden, sollten Sie sich möglichst rasch mit einem Anwalt in Verbindung setzen. Wenn Ihnen kein Anwalt bekannt ist, können Sie mit Hilfe der Law Society, dem Bar Council, dem Citizens Advice Bureau oder dem Civil Legal Advice einen Strafverteidiger finden. Je nachdem, in welchen Einkommens- und Vermögensverhältnissen Sie leben, haben Sie eventuell einen Anspruch auf unentgeltliche Beratungs- und Prozesskostenhilfe. Ein Anwalt wird Sie darüber informieren können, ob ein solcher Anspruch besteht. Allerdings werden Sie Angaben über ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse, zum Beispiel eine Gehaltsabrechnung, vorlegen müssen.
Unentgeltliche Anwaltsleistungen werden ausschließlich von Anwälten der Legal Aid Agency und, sofern in der jeweiligen Stadt vorhanden, des Public Defender Service (Stelle zur Bereitstellung von Pflichtverteidigern) angeboten. Vom Civil Legal Advice. kann man erfahren, welche Anwälte für diese Stellen arbeiten.
Wenn Ihr Fall vor Gericht geht, haben Sie Anspruch auf einen Strafverteidiger. Die Criminal Legal Aid garantiert jeder Person, die vor Gericht steht, juristischen Beistand und die Vertretung durch einen Rechtsanwalt. Ob die Anwaltsleistungen für den Angeklagten unentgeltlich erbracht werden, hängt von der Schwere des Tatvorwurfs und den finanziellen Verhältnissen des Angeklagten ab. Wenn Sie keinen Anwalt haben, bitten Sie nach Ihrem Eintreffen bei Gericht am besten sofort darum, mit dem Pflichtverteidiger (Duty Solicitor) sprechen zu können.
Vor einem Magistrates’ Court ist die anwaltliche Beratung und Vertretung bei schwerwiegenden Fällen kostenfrei. Ansonsten müssen Sie eventuell für einen Teil der Anwaltskosten aufkommen, je nachdem, wie die Anklage lautet, wie alt Sie sind und über welches Einkommen Sie verfügen. Wenn Sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder bestimmte Sozialleistungen beziehen, können Sie unentgeltlich die Dienste eines Strafverteidigers in Anspruch nehmen. Der Pflichtverteidiger oder ein Mitarbeiter des Gerichts kann Ihnen die Einzelheiten erläutern.
Findet Ihr Gerichtsverfahren vor dem Crown Court statt, haben Sie Anspruch auf rechtliche Beratung und Vertretung. Wenn Ihr verfügbares Jahreshaushaltseinkommen 37 500 GBP oder mehr beträgt, haben Sie keinen Anspruch auf Prozesskostenhilfe. Je nach Ihrer Finanzlage müssen Sie unter Umständen einen Beitrag zu Ihrer anwaltlichen Vertretung leisten, der sich nach Ihrem Einkommen oder Ihren Kapitalerträgen bemisst.
Bei einem Freispruch durch den Crown Court können Ihnen die Kosten zurückerstattet werden. Bei einer Verurteilung durch den Crown Court müssen Sie eventuell für einen Teil der Kosten aufkommen.
Beratung durch die Law Society
Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.
In den einzelnen Kapiteln dieses Informationsblatts wird das strafrechtliche Ermittlungsverfahren dargelegt. Ferner wird erklärt, was nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens und vor Beginn der Gerichtsverhandlung geschieht.
Eine strafrechtliche Ermittlung setzt ein, wenn die Polizei den Verdacht hegt, dass eine Straftat begangen wurde. Die Polizeibehörden führen die Ermittlungen durch und sammeln Beweise. Bei einem schwerwiegenden Tatverdacht setzen sich die Polizeidienststellen mit der Staatsanwaltschaft (Crown Prosecution Service (CPS)) in Verbindung, sobald die Beweise nach ihrer Auffassung ausreichen, um Anklage zu erheben. Der zuständige Staatsanwalt entscheidet in der Regel, welche Tatvorwürfe zutreffend sind, und kann auch verlangen, dass weitere Ermittlungsmaßnahmen durchgeführt werden.
Wenn die Polizei einen Tatverdächtigen identifiziert hat, besteht der erste wichtige Schritt des Ermittlungsverfahrens darin, die betreffende Person festzunehmen.
An den Polizeigewahrsam, der durchgeführt wird, damit der mutmaßliche Täter von der Polizei vernommen werden kann, schließt sich als nächster wichtiger Verfahrensschritt die Entscheidung darüber an, ob Anklage erhoben wird. Muss die Polizei weitere Ermittlungen durchführen und ist ein Verbleib in Untersuchungshaft nicht gerechtfertigt, wird der Verdächtigte entweder ohne Weiteres oder gegen Kaution auf freien Fuß gesetzt mit der Auflage, an einem späteren Termin wieder auf einer Polizeidienststelle vorstellig zu werden.
Wenn Sie allerdings angeklagt werden und nach Auffassung der zuständigen Polizeibehörde im Polizeigewahrsam verbleiben sollten, werden Sie einem Gericht vorgeführt, das entscheidet, ob Sie vor der Hauptverhandlung gegen Sicherheitsleistung auf freien Fuß gesetzt werden können.
Wird gegen Sie wegen mutmaßlicher terroristischer Straftaten ermittelt, gelten andere als die nachfolgend beschriebenen Rechte und auch die Polizeibefugnisse sind andere (siehe hierzu den Terrorism Act 2000, auf den an dieser Stelle jedoch nicht näher eingegangen werden soll).
Für Tatverdächtige, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sieht das Gesetz einen besonderen Schutz vor. Ihr Anwalt wird Ihnen nähere Angaben machen können.
Klicken Sie auf die nachstehenden Links. Sie finden dort weitere Informationen zu den Rechten, über die Sie bis zur Eröffnung der Hauptverhandlung verfügen:
Wird Sie die Polizei befragen?
Wenn die Polizeibehörden den Verdacht haben, dass Sie eine Straftat begangen haben oder Angaben zu einer Straftat machen können, sind diese befugt, Sie zu befragen.
Müssen Sie zur Polizeidienststelle kommen?
Polizeibeamte haben die Befugnis, Sie auf der Straße oder an anderen öffentlichen Orten anzuhalten, Sie zu durchsuchen und Ihnen im begrenzten Umfang Fragen zu stellen. Wenn Sie danach gefragt werden, sollten Sie Polizeibeamten Ihren Namen und Ihre Anschrift mitteilen. Wenn Sie von der Polizei einer Straftat verdächtigt werden, fordert man sie unter Umständen auf, freiwillig zu einer Polizeidienststelle mitzukommen. Polizeibeamte sind auch berechtigt, Sie festzunehmen und Sie gegen Ihren Willen auf eine Polizeidienststelle zu bringen. Den Grund hierfür müssen Ihnen die Polizeibeamten mitteilen.
Dürfen Sie die Polizeidienststelle verlassen?
Wenn Sie sich als Tatverdächtiger oder als potenzieller Zeuge auf einer Polizeidienststelle befinden, aber nicht festgenommen wurden, sind Sie berechtigt, die Polizeidienststelle jederzeit zu verlassen.
Was geschieht nach einer Festnahme?
Wenn die Polizeibeamten nicht wollen, dass Sie die Polizeidienststelle verlassen, müssen sie Sie festnehmen. Sie sind verpflichtet, Ihnen die Gründe der Festnahme zu nennen, und der Freiheitsentzug muss notwendig sein. Die Polizeibeamten sind befugt, Sie zu durchsuchen, Ihre Fingerabdrücke zu nehmen, DNA-Proben zu entnehmen und andere Leibesvisitationen durchzuführen, die hier näher erläutert werden.
Was geschieht, wenn Sie nicht englisch sprechen?
Wenn Sie die englische Sprache nicht beherrschen, muss die Polizei Ihnen kostenlos einen Dolmetscher zur Verfügung stellen. Sie dürfen nur in Anwesenheit des Dolmetschers vernommen werden.
Dürfen Sie einen Anwalt kontaktieren?
Wenn Sie festgenommen wurden, haben Sie das Recht, einen Anwalt zu konsultieren. Ist Ihnen kein Anwalt bekannt, wird die Polizei den Pflichtverteidiger hinzuziehen. Nähere Informationen finden Sie in Informationsblatt 1.
Was geschieht, wenn man jünger als 17 Jahre ist oder als Erwachsener eines besonderen Schutzes bedarf?
Wenn Sie das 17. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder als Erwachsener eines besonderen Schutzes bedürfen, darf man Sie nur in Anwesenheit eines geeigneten Erwachsenen vernehmen. Die Polizei wird die erforderlichen Schritte in die Wege leiten.
Diese Person wird Sie bei den Gesprächen mit der Polizei unterstützen und Ihnen mit Rat zur Seite stehen. Da es sich nicht um einen Rechtsanwalt handelt, darf sie Ihnen jedoch keine Rechtsauskünfte erteilen. Ein geeigneter Erwachsener kann ein Familienangehöriger, ein Freund, ein Inhaber eines Ehrenamts oder eine Mitarbeiterin des Sozial- oder Gesundheitsdienstes sein.
Darf die Polizei Sie durchsuchen?
Die Polizei darf Sie und Ihr Kraftfahrzeug bei hinreichendem Verdacht, dass sich gestohlene oder verbotene Gegenstände in Ihrem Besitz befinden oder dass Sie eine Straftat begangen haben, auch dann anhalten und durchsuchen, wenn Sie nicht festgenommen wurden.
Darf Ihnen die Polizei Fingerabdrücke oder DNA-Proben abnehmen?
Solange Sie nicht festgenommen sind, müssen Sie es nicht dulden, dass die Polizei Fingerabdrücke bzw. DNA- oder andere Proben von Ihnen nimmt. Die Polizei darf diese Maßnahmen dann nicht gegen Ihren Willen durchführen. Nach einer Festnahme ist die Polizei jedoch berechtigt, auch gegen Ihren Willen Blut- und Speichelproben oder Proben von anderen Körpergeweben zu nehmen.
Müssen Sie an einer Gegenüberstellung teilnehmen?
Nach einer Festnahme kann die Polizei Sie auffordern, an einer Gegenüberstellung teilzunehmen. Wenn Sie die Teilnahme verweigern, kann dies bei Gericht als Argument gegen Sie verwendet werden. Normalerweise werden dem Opfer oder dem (den) Zeugen bei einer Gegenüberstellung lediglich Videobilder gezeigt. Sie dürfen sich diesbezüglich mit Ihrem Pflichtverteidiger beraten.
Darf die Polizei Ihr Kraftfahrzeug, Ihr Haus, Ihre Wohnung oder Ihr Grundstück durchsuchen?
Nach einer Festnahme darf die Polizei mit der Erlaubnis eines leitenden Beamten Ihr Kraftfahrzeug, Ihre Wohnung/Ihr Haus und Ihr Grundstück durchsuchen und Gegenstände, die sich in Ihrem Eigentum befinden, daraus entfernen, wenn es den Ermittlungen dient.
Dürfen Sie einen Freund oder einen Familienangehörigen benachrichtigen?
Ja, Sie dürfen jemandem mitteilen, wo Sie sich aufhalten.
Können Sie nötigenfalls einen Arzt sprechen?
Wenn Sie medizinische Hilfe benötigen, haben Sie das Recht auf ärztliche Betreuung.
Dürfen Sie sich mit Ihrer Botschaft in Verbindung setzen, wenn Sie aus einem anderen Mitgliedstaat kommen?
Ja. Ein Vertreter der Botschaft kommt dann zur Polizeidienststelle oder setzt sich auf andere Weise mit Ihnen in Verbindung, um in Erfahrung zu bringen, ob Sie Unterstützung benötigen. Die Polizeibehörden müssen, wenn Sie verhaftet wurden, das Konsulat eines der folgenden EU-Staaten benachrichtigen: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Österreich, Polen, Rumänien, Schweden, Slowakei, Spanien, Tschechische Republik oder Ungarn.
Was geschieht, wenn Sie aufgrund eines Europäischen Haftbefehls festgenommen werden?
Wenn in einem Mitgliedstaat ein Europäischer Haftbefehl gegen Sie ausgestellt wurde, können Sie in einem anderen Mitgliedstaat verhaftet und in das betreffende Land überstellt werden, nachdem Sie von einem Richter angehört wurden. Sie haben dabei Anspruch auf rechtlichen Beistand und bei Bedarf auf Hinzuziehung eines Dolmetschers. Siehe auch Informationsblatt 1.
Wann wird Anklage erhoben?
Wenn die Polizei der Auffassung ist, dass genügend Beweise gegen Sie vorliegen, kann Anklage gegen Sie erhoben werden. Darin wird Ihnen mitgeteilt, welche Straftat Ihnen zur Last gelegt wird. Nach der Anklageerhebung darf die Polizei Sie nicht mehr zu der betreffenden Straftat befragen oder vernehmen.
Wie lange kann Sie die Polizei nach einer Festnahme festhalten?
Die Polizei darf Sie nach einer Festnahme bis zu 24 Stunden auf der Polizeidienststelle in Gewahrsam nehmen. Ein leitender Polizeibeamter kann diese Frist auf 36 Stunden verlängern, wenn er berechtigten Grund zu der Annahme hat, dass dies für die Beweiserhebung unerlässlich ist, dass ein schwerwiegender Tatverdacht vorliegt und dass das Ermittlungsverfahren ordnungsgemäß durchgeführt wird. Nach Ablauf dieser Frist müssen Sie aus dem Polizeigewahrsam entlassen werden, es sei denn, es wird Anklage gegen Sie erhoben. Wenn die Polizeibeamten Sie über diese Frist hinaus in Gewahrsam halten wollen, müssen sie die Erlaubnis des Magistrates‘ Court einholen. Das Gericht kann die Dauer des Polizeigewahrsams auf höchstens 96 Stunden verlängern.
Beschwerden gegen die Polizei
Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie von der Polizei unangemessen behandelt wurden, können Sie entweder bei der Polizei oder bei der Independent Police Complaints Commission Beschwerde einlegen.
Wann können Sie vernommen werden?
Wenn Sie nach einer Festnahme in Polizeigewahrsam genommen werden, muss der Gewahrsamsbeamte sicherstellen, dass Sie physisch und psychisch in der Lage sind, an einer Vernehmung teilzunehmen. Während eines Zeitraums von jeweils 24 Stunden muss man Ihnen eine ununterbrochene Ruheperiode von mindestens acht Stunden gewähren, in der Sie nicht befragt oder vernommen werden dürfen. Im Verlauf einer Vernehmung sollte Ihnen alle zwei Stunden eine 15‑minütige Erholungspause zugestanden werden. In der Regel darf Ihr Anwalt bei der Vernehmung zugegen sein.
Sind Sie verpflichtet, die Fragen der Polizei zu beantworten?
Sie müssen keine Fragen beantworten. Wenn Sie verdächtigt werden, eine Straftat begangen zu haben, muss die Polizei Sie vor der Vernehmung förmlich über Ihre Rechte belehren. Man wird Ihnen mitteilen, dass Sie nicht verpflichtet sind, auf Fragen der Polizei zu antworten und dass Ihre Aussage als Beweismittel vor Gericht verwendet werden kann, wenn Sie bereit sind auszusagen. Die Polizei muss auch darauf hinweisen, dass es für Sie in der Gerichtsverhandlung unter Umständen von Nachteil sein kann, wenn Sie es zu diesem frühen Zeitpunkt versäumen, eine Aussage zu machen, auf die Sie sich später bei Gericht berufen möchten.
Wie wird eine polizeiliche Vernehmung durchgeführt?
Eine polizeiliche Vernehmung wird immer in einem Vernehmungsraum durchgeführt und auf einem Tonträger aufgezeichnet. Es muss Ihnen vor der Vernehmung erklärt werden, wie die Tonaufzeichnung vonstatten geht.
Wann wird Anklage erhoben?
Wenn die Polizeibeamten der Auffassung sind, dass genügend Beweise gegen Sie vorliegen, kann Anklage erhoben werden. Nach der Anklageerhebung darf die Polizei Sie nicht mehr zu der betreffenden Straftat vernehmen oder befragen. Die Anklagepunkte dürfen in einem späteren Verfahrensstadium noch abgeändert werden.
Wann erscheinen Sie das erste Mal vor Gericht?
Wenn Sie sich in Polizeigewahrsam befinden, müssen Sie bei nächster Gelegenheit einem Richter vorgeführt werden. Normalerweise findet die erste Anhörung vor dem Magistrates‘ Court statt.
Haben Sie Anspruch auf einen Strafverteidiger?
Sie haben vor Gericht ein Anrecht auf juristischen Beistand. Wenn Sie keinen Verteidiger Ihrer Wahl beauftragt haben, wird ein Pflichtverteidiger bestellt (siehe auch Informationsblatt 1).
Wird ein Dolmetscher anwesend sein, wenn Sie nicht englisch sprechen?
Wenn Sie die englische Sprache nicht beherrschen, wird Ihnen unentgeltlich ein Dolmetscher zur Seite gestellt, der die gesamte Gerichtsverhandlung in Ihre Sprache überträgt.
Können Sie Haftverschonung beantragen?
Wenn Sie sich in Gewahrsam befinden, können Sie bei Gericht beantragen, gegen Kaution aus der Haft entlassen zu werden. Die Haftverschonung muss nicht zwangsläufig mit der Hinterlegung einer Kaution verbunden sein.
In der Regel wird Haftverschonung dann gewährt, wenn Sie noch nicht vorbestraft sind und das Gericht der Auffassung ist, dass Sie keine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen, dass Sie nicht versuchen werden, Zeugen zu beeinflussen, und dass Sie auf Verlangen bei Gericht erscheinen werden. Die Haftverschonung kann mit Auflagen verbunden werden. Diese können zum Beispiel darin bestehen, dass Sie sich an einem bestimmten Ort aufhalten, Ihren Reisepass der Polizei aushändigen oder eine elektronische Fußfessel tragen müssen.
Lehnt das Gericht eine Haftverschonung ab, kommen Sie bis zur Hauptverhandlung in Untersuchungshaft.
Können Sie gegen die Anordnung von Untersuchungshaft Rechtsmittel einlegen?
Ja, Ihr Anwalt wird Sie in dieser Angelegenheit beraten.
Werden Sie vor der Hauptverhandlung ein weiteres Mal vor Gericht erscheinen?
Ja, Ihr Anwalt wird Sie in dieser Hinsicht beraten.
Wie lange darf die Untersuchungshaft dauern?
Wenn Sie sich in Untersuchungshaft befinden, muss Ihre Gerichtsverhandlung innerhalb bestimmter Fristen stattfinden.
Ein Verfahren vor dem Crown Court sollte generell binnen einer Frist von 182 Tagen ab dem Datum Ihrer Einweisung in die Haftanstalt stattfinden. Andernfalls können Sie beantragen, gegen eine Sicherheit freigelassen zu werden. In weniger schwerwiegenden Fällen muss das Verfahren binnen einer Frist von 56 Tagen stattfinden. Ist dies nicht der Fall, werden Sie gegen eine Sicherheitsleistung aus der Haft entlassen.
Was geschieht vor der Hauptverhandlung?
Der Crown Prosecution Service (CPS) prüft bis zur Hauptverhandlung, ob die strafrechtliche Verfolgung durch den Tatvorwurf gerechtfertigt ist. Der Staatsanwalt wird Ihrem Strafverteidiger Einsicht in die Beweismittel gewähren, die in der Hauptverhandlung gegen Sie verwendet werden. Wenn zum Beispiel Zeugen vernommen werden sollen, erhalten Sie vorab deren schriftliche Aussage. Die Staatsanwaltschaft muss Ihnen gegenüber auch alles entlastende Material offenlegen. Die Staatsanwaltschaft ist verpflichtet, die Beweismittel kontinuierlich zu überprüfen und Sie über alle Beweismittel zu informieren, die einer solchen Überprüfung unterzogen wurden.
Müssen Sie bis zur Hauptverhandlung in England bzw. Wales bleiben, wenn Sie aus einem anderen Mitgliedstaat kommen?
Wenn keine Untersuchungshaft angeordnet wurde oder Sie gegen Kaution auf freien Fuß gesetzt wurden, können Sie in Ihre Heimat zurückkehren. Es ist auch möglich, dass Ihnen keine Haftverschonung gewährt wird, wenn der Staatsanwalt der Auffassung ist, dass Sie bis zum Abschluss der Ermittlungen in England bzw. Wales bleiben müssen. Das Gericht kann Haftverschonung auch nur mit der Auflage gewähren, dass Sie das Land nicht verlassen. Wenn Sie gegen diese Auflage verstoßen, begehen Sie eine Straftat. Wenn Sie gegen Kaution aus der Haft entlassen werden, müssen Sie eine Kontaktadresse im Vereinigten Königreich angegeben. Hierbei kann es sich auch um die Anschrift Ihres Anwalts handeln.
Müssen Sie vor der Hauptverhandlung nach England bzw. Wales zurückkommen, wenn Sie in Ihren Heimatmitgliedstaat zurückgekehrt sind?
Dies wird aller Wahrscheinlichkeit nach der Fall sein. Ihr Anwalt kann eventuell beantragen, dass Sie bei einigen gerichtlichen Voruntersuchungen von Ihrer Anwesenheitspflicht entbunden werden oder dass Sie per Videoschaltung teilnehmen können.
Findet in jedem Fall eine Hauptverhandlung statt?
Über Ihren Fall wird nicht notwendigerweise in einer Gerichtsverhandlung entschieden. Der Crown Prosecution Service kann auch beschließen, das Verfahren einzustellen, oder vorschlagen, dass eine mit Auflagen versehene Verwarnung – gegebenenfalls zusammen mit einer Geldstrafe – ausgesprochen wird. Wenn Sie diesen Vorschlag annehmen, kommt das einem Schuldeingeständnis gleich. Die Straftat wird dann in das Strafregister eingetragen, und Sie können keine Rechtsmittel mehr einlegen.
Welche Arten von Beweismitteln wird die Staatsanwaltschaft erheben?
Die Polizei wird Zeugen vernehmen und gegebenenfalls auch Sachbeweise und gerichtsmedizinische Beweise sichern. Dementsprechend ist die Polizei befugt, an Ihrem Arbeitsplatz oder in Ihrer Privatwohnung Dokumente sicherzustellen, sie kann Ihr Kraftfahrzeug durchsuchen oder zum Beispiel aus Ihrem Speichel oder Ihren Haaren DNA-Proben entnehmen.
Können Sie die Staatsanwaltschaft daran hindern, bestimmte Arten von Beweismitteln zu erheben?
Manchmal muss die Polizei erst einen Durchsuchungsbefehl einholen, gegen den Beschwerde eingelegt werden kann. Der Durchsuchungsbefehl muss grundsätzlich genaue Angaben über den Grund und den Gegenstand der Durchsuchung enthalten. Halten sich die Polizeibeamten nicht an den Durchsuchungsbefehl, dürfen die gesicherten Beweise in der Gerichtsverhandlung unter Umständen nicht verwertet werden.
Werden Informationen über Ihr Vorstrafenregister eingeholt?
Die Staatsanwaltschaft wird sich über Ihre Vorstrafen informieren, auch über Verurteilungen außerhalb des Vereinigten Königreichs.
Kann die Anklage vor der Hauptverhandlung abgeändert werden?
Ja, je nachdem, wie die Staatsanwaltschaft die Beweismittel würdigt. Ihr Anwalt kann beantragen, dass Anklagepunkte abgeändert werden.
Was geschieht, wenn Sie wegen der Ihnen zur Last gelegten Straftat schon in einem anderen Mitgliedstaat verurteilt oder vom Vorwurf freigesprochen wurden?
Wenn in einem anderen Mitgliedstaat bereits ein rechtskräftiges Urteil existiert, können Sie wegen derselben Sache nicht erneut in einem anderen Mitgliedstaat angeklagt werden.
Können Sie vor der Hauptverhandlung ein Geständnis ablegen?
In den meisten Fällen können Sie vor der Hauptverhandlung in Bezug auf einzelne oder alle Anklagepunkte ein Geständnis ablegen. Bei einem Schuldeingeständnis ist das Strafmaß generell sehr viel niedriger als bei einem anfänglichen Leugnen der Tat. Wenn Sie vor der Hauptverhandlung ein Geständnis ablegen, können Sie in der Regel keine Rechtsmittel mehr gegen das Urteil einlegen und die Entscheidung wird in Ihr Vorstrafenregister eingetragen.
Criminal Procedure and Investigations Act 1996 (in der neuesten Fassung)
Criminal Justice Act 2003 (in der neuesten Fassung)
Police and Criminal Evidence Act 1984
Bail Act 1976http://www.homeoffice.gov.uk/police/powers/pace-codes/(in der neuesten Fassung)
Prosecution of Offences Act 1985, Paragraf 22 (in der neuesten Fassung)
Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.
Alle Strafverfahren beginnen vor einem Magistrates' Court. Danach gibt es drei verschiedene Möglichkeiten für die Fortsetzung des Verfahrens.
Bei geringfügigen Vergehen ist das gesamte Verfahren am Magistrates‘ Court durchzuführen. Die Kammer besteht dann entweder aus drei Friedensrichtern oder einem Berufsrichter, dem District Judge.
Bei schwerwiegenderen Vergehen kann das Verfahren am Magistrates‘ Court oder am Crown Court vor einem Geschworenengericht stattfinden, das sich aus einem Richter und zwölf Geschworenen zusammensetzt.
Die Friedensrichter bzw. der District Judge des Magistrates‘ Court entscheiden, welche Verfahrensart zweckmäßig ist, nachdem sie die Ausführungen Ihres Strafverteidigers zur Kenntnis genommen haben. Sofern angebracht, findet Ihr Verfahren vor dem Magistrates‘ Court statt. Andernfalls oder wenn Sie auf einer Verhandlung vor dem Crown Court bestehen, wird ihr Fall an dieses Gericht verwiesen. Bei Volljährigen ist die Hauptverhandlung grundsätzlich öffentlich.
Wenn Sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, findet das Verfahren vor einem Jugendgericht statt, es sei denn, es handelt sich um eine sehr schwerwiegende Anklage. Die Kammer besteht dann aus einem Berufsrichter oder drei besonders geschulten Friedensrichtern. Das Verfahren findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Die Anklagepunkte können im Rahmen einer gerichtlichen Voruntersuchung noch geändert werden. Sobald das Gericht mit der Beweisaufnahme begonnen hat, ist das in der Regel nicht mehr möglich. Weniger schwerwiegende Fälle müssen binnen sechs Monaten ab dem Tatzeitpunkt vor Gericht gebracht werden. Sie können sich bei allen oder bei einzelnen Anklagepunkten schuldig bekennen. Die Staatsanwaltschaft kann Ihr Geständnis wegen einer weniger schwerwiegend Straftat als der, deren Sie angeklagt sind, annehmen.
Wenn Sie trotz Vorladung nicht bei Gericht erscheinen, begehen Sie eine Straftat. Das Verfahren kann auch in Ihrer Abwesenheit fortgesetzt werden. Bei geringfügigen Vergehen kann man sich häufig durch einen Anwalt vertreten oder dem Gericht auf dem Postweg eine schriftliche Schuldanerkenntnis zukommen lassen oder seine Zustimmung zur Fortsetzung des Verfahrens in Abwesenheit der eigenen Person geben. Verfahren vor dem Crown Court können in der Regel nicht ohne die Anwesenheit des Angeklagten stattfinden. Wenn Sie allerdings die Sitzung stören oder sich dem Verfahren entziehen, kann es in Ihrer Abwesenheit fortgesetzt werden. Wenn Sie einer Ladung des Gerichts ohne triftigen Grund nicht Folge leisten, begehen Sie eine strafbare Handlung.
In der Regel ist dies nicht möglich, auch wenn es bei manchen Verhandlungen gestattet ist, eine Person aus einer Haftanstalt oder einer Polizeidienststelle im Rahmen einer Videokonferenz zuzuschalten. In diesem Fall befinden sich die Friedensrichter bzw. der Richter und der Staatsanwalt im Gerichtsaal. Ihr Anwalt ist entweder auf der Polizeidienststelle oder im Gerichtssaal anwesend und hat die Möglichkeit, durch die Videoschaltung mit Ihnen zu sprechen und Sie auf einem Bildschirm zu sehen.
Wenn Sie die englische Sprache nicht beherrschen, wird das Gericht einen Dolmetscher für Sie bestellen.
Sie sind grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, sich bei Gericht durch einen Anwalt vertreten lassen. Es wird Ihnen allerdings dringend angeraten, einen Anwalt mit Ihrer Verteidigung zu beauftragen. In bestimmten Verfahren muss der Angeklagte einen Strafverteidiger haben, zum Beispiel bei Vergewaltigungsprozessen oder wenn minderjährige Zeugen vernommen werden.
Ja, weitere Informationen hierzu finden Sie im Informationsblatt 1.
Es steht Ihnen frei, vor Gericht auszusagen, aber man kann Sie nicht dazu zwingen. Ihr Anwalt wird Sie dahingehend beraten, ob Sie einer Vernehmung durch das Gericht zustimmen sollten. Sollten Sie ohne nachvollziehbaren Grund keine Aussage leisten, kann dies unter Umständen gegen Sie sprechen. Eine Verurteilung allein aufgrund einer Aussageverweigerung ist jedoch unzulässig.
Wenn Sie damit einverstanden sind, kann eine Zeugenaussage verlesen oder in zusammengefasster Form wiedergegeben werden. Wenn Sie den Inhalt einer Zeugenaussage bestreiten, ist es in der Regel erforderlich, dass der Zeuge seine Aussage vor Gericht wiederholt. Dann haben Sie die Möglichkeit, die Aussage zu entkräften, indem Sie den Zeugen kritisch befragen. Wenn der Staatsanwalt Urkundenbeweise zum Nachweis Ihrer Schuld vorlegen möchte, muss er Ihren Anwalt vor der Gerichtsverhandlung davon in Kenntnis setzen. Ihr Anwalt hat das Recht, Einspruch gegen die Vorlage des betreffenden Dokuments einzulegen. Er kann jeden Belastungszeugen befragen, um dessen Aussage zu entkräften.
Ja, das dürfen Sie. Das Beweismaterial kann aus Urkunden oder Sachbeweisen bestehen. Sie können auch Entlastungszeugen angeben, die dann gerichtlich vorgeladen werden. Ihre Entlastungszeugen werden vom Staatsanwalt und von Ihrem Verteidiger befragt.
Vor der Hauptverhandlung wird der Staatsanwalt Auskünfte über etwaige Vorstrafen einholen. Dazu zählen unter Umständen auch Urteile, die in anderen Ländern ergangen sind. Ihr Vorstrafenregister kann dem Gericht unter bestimmten Umständen offengelegt werden. Ihr Anwalt hat jedoch die Möglichkeit, Einspruch dagegen einzulegen. Selbst wenn Ihr Vorstrafenregister in die Gerichtsverhandlung eingebracht wird, kann man Sie nicht aufgrund der bloßen Tatsache verurteilen, dass Sie vorbestraft sind.
Nach Abschluss der Beweisaufnahme entscheidet das Gericht, ob Sie schuldig oder unschuldig sind. Vor dem Magistrates‘ Court obliegt der Urteilsspruch den Friedensrichtern. Vor dem Crown Court sind ausschließlich die Geschworenen für die Urteilsfindung zuständig. Bei einem Freispruch ist der Fall abgeschlossen und Sie dürfen das Gericht verlassen, wenn keine anderen Tatvorwürfe gegen Sie vorliegen. Im Fall einer Verurteilung trägt die Verteidigung ihre Argumente für die Bemessung des Strafmaßes vor. Es kann sein, dass für die Verkündung des Strafmaßes ein gesonderter Termin anberaumt wird.
Das Strafmaß hängt von der Schwere der Tat ab. Das Gericht wird dabei die staatlichen Richtlinien zugrunde legen, die eine Höchststrafe für jede strafbare Handlung festlegen. Für manche Straftaten bestehen auch Mindeststrafen.
Weitere Informationen über das mögliche Strafmaß erhalten Sie hier. Die Strafe kann aus dem Folgenden bestehen:
Das Opfer ist keine Prozesspartei, kann aber in der Verhandlung als Zeuge aussagen. Bei der Festsetzung des Strafmaßes wird der Richter die Aussage des Opfers über die Folgen der Straftat berücksichtigen. Der Richter kann Sie zwar nicht dazu verurteilen, zivilrechtlichen Schadensersatz zu leisten, aber er darf im strafrechtlichen Verfahren eine Entschädigungsverfügung erlassen. Das Opfer kann eine Privatklage gegen Sie in die Wege leiten.
Per Videoschaltung in Echtzeit an einer Gerichtsverhandlung teilnehmen
Richtlinien für die Strafbemessung
Sorgentelefon für die Angehörigen inhaftierter Personen
Children and Young Persons Act 1933 (in der neusten Fassung)
Magistrates‘ Courts Act 1980 (in der neuesten Fassung)
Criminal Justice and Public Order Act 1994 (in der neuesten Fassung)
Criminal Procedure and Investigations Act 1996 (in der neuesten Fassung)
Crime and Disorder Act 1998 (in der neuesten Fassung)
Powers of Criminal Courts (Sentencing ) Act 2000 (in der neuesten Fassung)
Criminal Justice Act 2003 (in der jeweils geltenden Fassung)
UK Borders Act 2007 (in der neuesten Fassung)
Criminal Justice and Immigration Act 2008 (in der neuesten Fassung)
Coroners and Justice Act 2009 (in der neuesten Fassung)
Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.
Wenn Sie von einem Magistrates’ Court verurteilt wurden, haben Sie das Recht, beim örtlich zuständigen Crown Court Berufung einzulegen. Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Richter am Magistrates‘ Court das Gesetz falsch ausgelegt haben, können Sie auch beim Administrative Court in London Revision beantragen.
Wenn Sie durch einen Crown Court verurteilt wurden, können Sie nur Rechtsmittel einlegen, nachdem dies für zulässig erklärt wurde, zum Beispiel weil ein Fehler aufseiten des Gerichts vorliegt. Die Rechtsmittelinstanz für den Crown Court ist der Court of Appeal in London.
Bei einem Verfahren vor dem Magistrates‘ Court müssen Sie innerhalb von 21 Tagen Rechtsmittel einlegen. Beim Crown Court beträgt diese Frist 28 Tage. Ihr Anwalt wird Sie beraten, ob es sinnvoll ist, das Urteil anzufechten, und wie das Rechtsmittelverfahren in die Wege zu leiten ist.
Sie haben das Recht, jede Entscheidung des Magistrates’ Court anzufechten. Hierzu müssen Sie ein Gerichtsformular ausfüllen und bei Gericht einreichen.
Wenn Sie Rechtsmittel gegen eine Entscheidung des Crown Court einlegen möchten, müssen Sie gewisse Formalitäten beachten. So sind Sie verpflichtet, Ihre Gründe detailliert zu erläutern, wenn Sie das Rechtsmittel einlegen. Ein Urteil kann zum Beispiel aus den folgenden Gründen angefochten werden:
Das Strafmaß kann zum Beispiel aus folgenden Gründen angefochten werden:
Bei Rechtsmittelverhandlungen gegen eine Entscheidung des Magistrates’ Court besteht das Gericht üblicherweise aus einem Berufsrichter und zwei Friedensrichtern, die nicht mit denen identisch sind, die in der ersten Instanz über den Fall entschieden haben. Das Verfahren wird wiederaufgenommen, und es können neue Beweise oder Tatsachen angeführt werden. Wenn nur das Strafmaß angefochten wird, hat der Crown Court die Möglichkeit, das Strafmaß herabzusetzen, zu bestätigen oder zu erhöhen.
Wenn Sie beim Administrative Court gegen die Gesetzesauslegung der Richter am Magistrates‘ Court Revision einlegen, wird das Urteil aufgehoben, sofern der Crown Court zu dem Schluss kommt, dass die Interpretation der vorinstanzlichen Richter nicht richtig ist. Unter bestimmten Umständen kann der Fall an den Magistrates‘ Court zurückverwiesen werden, der dann noch einmal über den Fall verhandelt.
Für Rechtsmittel gegen ein Urteil des Crown Court ist der Court of Appeal zuständig. Ihr Anwalt und der Staatsanwalt werden vortragen, wie sie die wesentlichen Aspekte des von Ihnen eingelegten Rechtsmittels jeweils einschätzen. Das Gericht kann die Vorlage weiterer Beweise verlangen. In der Regel ist es nicht möglich, sich nachträglich auf Beweise zu berufen, die zum Zeitpunkt der Hauptverhandlung bereits verfügbar waren und die Sie zu diesem Zeitpunkt nicht verwerten wollten. Rechtsmittelverfahren sind öffentlich.
Wenn Sie sich nicht in Haft befinden, sind Sie berechtigt, bei der Rechtsmittelverhandlung anwesend zu sein. Auch wenn Sie eine Freiheitsstrafe verbüßen, dürfen Sie an der Rechtsmittelverhandlung teilnehmen, es sei denn es wurde ausschließlich wegen einer Rechtsfrage Revision eingelegt. Das Gericht kann Ihnen gestatten, per Videoschaltung an der Verhandlung teilzunehmen.
Nachdem Sie das Rechtsmittel eingelegt haben, können Sie beantragen, bis zur Rechtsmittelverhandlung auf freien Fuß gesetzt zu werden. Allerdings kommt es selten vor, dass jemand unter diesen Umständen aus der Haftanstalt entlassen wird. Wenn Haftverschonung gewährt wird, kann sie mit Auflagen verbunden sein.
Wenn Sie sich in Haft befinden, wird in der Regel schnell über Rechtsmittel gegen die Entscheidung eines Magistrates’ Court verhandelt. Ansonsten dauert es drei bis sechs Monate bis zur Revisions- oder Berufungsverhandlung. Wenn Sie eine Entscheidung des Crown Court vor dem Court of Appeal anfechten möchten, muss ein ranghoher Richter das Rechtsmittel für zulässig erklären. Im Durchschnitt wird innerhalb von acht Monaten über Rechtsmittel gegen eine Verurteilung verhandelt und innerhalb von fünf Monaten über Rechtsmittel gegen ein festgesetztes Strafmaß. Sie können das Rechtsmittel jederzeit durch ein Schreiben an das Criminal Appeal Office zurücknehmen.
Wenn die Rechtsmittelverhandlung zu Ihren Gunsten entschieden wird, hebt das Gericht die Verurteilung auf und sie wird aus dem amtlichen Verzeichnis gelöscht. Unter bestimmten Umständen kann das Gericht das Urteil außer Kraft setzen und der Staatsanwaltschaft gestatten, ein neues Verfahren gegen Sie in die Wege zu leiten.
Wenn das Rechtsmittel nicht erfolgreich ist, wird der Urteilsspruch in der Regel bestätigt. Manchmal kann das Rechtsmittelgericht die vorinstanzliche Entscheidung allerdings auch dahingehend abändern, dass der Angeklagte wegen einer weniger schweren Straftat verurteilt wird. Dies ist allerdings nicht möglich, wenn gegen eine Entscheidung des Magistrates‘ Court Rechtsmittel eingelegt werden.
Wenn in der Rechtsmittelverhandlung zu Ihren Gunsten entschieden wird, verhängt das Gericht ein niedrigeres Strafmaß. Ist das Rechtsmittel nicht erfolgreich, kann das Rechtsmittelgericht das ursprüngliche Strafmaß bestätigen oder erhöhen.
Wenn Sie eine Entscheidung des Magistrates’ Court angefochten haben und die Berufung vom Crown Court abgewiesen wurde, können Sie bei der Criminal Cases Review Commission (CCRC) beantragen, Ihren Fall an den Crown Court zurückzuverweisen. Dieser Fall tritt selten ein.
Wenn Sie Rechtsmittel beim Administrative Court oder beim Court of Appeal eingelegt haben, haben Sie eventuell noch die Möglichkeit, beim Supreme Court des Vereinigten Königreichs Revision zu beantragen, wenn dadurch eine Rechtsfrage von allgemeinem Interesse behandelt wird.
Sie können innerhalb von zwei Jahren durch das Ausfüllen dieses Formulars eine Entschädigung beantragen. Die Entscheidung darüber obliegt der Regierung. Ihr Anwalt wird Ihnen das Verfahren erläutern.
In Ausnahmefällen können Sie eventuell noch einmal Rechtsmittel einlegen, wenn neue Gründe dafür bekannt werden. Wenn Sie neue Beweise vorlegen möchten, müssen Sie erklären, weshalb diese nicht in die Hauptverhandlung eingebracht wurden.
Sie können bei der CCRC beantragen zu prüfen, ob ein Justizirrtum vorliegt. Diese Stelle kann Ihren Fall an das zuständige Rechtsmittelgericht verweisen. Wenn dies geschieht, wird Ihr Fall in einem regulären Rechtsmittelverfahren verhandelt.
Wenn Sie zu einer Haftstrafe verurteilt wurden, können Sie nach Ihrer Freilassung eventuell der Abschiebung unterliegen. Wenn Sie kein britischer Staatsbürger sind und zu einer Haftstrafe von mindestens zwölf Monaten oder wegen bestimmter schwerwiegender Straftaten verurteilt wurden, ordnet die Regierung in der Regel an, dass Sie am Ende Ihrer Haftzeit abgeschoben werden.
Bei jeder anderen mit Freiheitsstrafe bedrohten Straftat kann der Richter die Empfehlung aussprechen, Sie nach der Urteilsverkündung abzuschieben, sofern Sie das 17. Lebensjahr vollendet haben. Dabei ist es gleichgültig, ob Sie zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurden oder die Haftstrafe tatsächlich antreten müssen. Die Regierung wird ihre Entscheidung auf der Grundlage der richterlichen Empfehlung treffen. Die Empfehlung des Richters ist Bestandteil des Urteils und kann, wie vorstehend beschrieben, angefochten werden. Die Regierung kann auch dann versuchen, Sie abzuschieben, wenn dies „im Interesse der Allgemeinheit“ liegt.
Wenn Sie die Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaats besitzen, können Sie nur aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit abgeschoben werden. Die Verurteilung wegen einer Straftat stellt für sich genommen noch keinen Rechtfertigungsgrund für eine Abschiebung dar. Gegen einen Abschiebungsbeschluss können Sie bei einer speziellen Beschwerdestelle Rechtsmittel einlegen.
Wenn Sie durch ein Gericht des Vereinigten Königreichs wegen einer Straftat verurteilt oder von einer Anklage freigesprochen wurden, können Sie im Vereinigten Königreich wegen desselben Delikts nicht mehr angeklagt werden, es sei denn, es liegen besondere Umstände vor. Das gleiche gilt, wenn das Verfahren in einem anderen Mitgliedstaat stattfand und das Urteil dort erging.
Urteile und Maßregeln werden im nationalen Datenverarbeitungssystem der Polizei (Police National Computer, PNC) erfasst, bis der Betroffene das 100. Lebensjahr vollendet hat. Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre Eintragung fehlerhaft ist, können Sie sich beschweren. Ihr Anwalt wird Ihnen erläutern, wie hierbei vorzugehen ist. Sie können auch beim Polizeipräsidenten (Chief Constable), der für den Tatort zuständig ist, beantragen, dass die Eintragung geändert oder gelöscht wird.
Maßregeln (cautions) bei Erwachsenen sowie Rügen (reprimands) und letzte Warnungen (final warnings) bei Jugendlichen werden wie Urteile behandelt.
Selbst wenn Sie die Strafe verbüßt haben, müssen Sie die Verurteilung oder Maßregel bis zum Ablauf der Tilgungsfrist nötigenfalls offenlegen, zum Beispiel wenn Sie sich um eine Arbeitsstelle bewerben. Die Dauer dieser Frist hängt von der Art der Straftat und dem Strafmaß ab.
Ein Bußgeldbescheid (Fixed Penalty Notice) oder eine gebührenpflichtige Verwarnung wegen Störung der öffentlichen Ordnung (Penalty Notice for Disorder) wird nicht in Ihr Vorstrafenregister eingetragen.
Leitfaden für die Einleitung des Rechtsmittelverfahrens vor dem Court of Appeal
Supreme Court des Vereinigten Königreichs
Criminal Cases Review Commission
Resozialisierung von Straftätern
Criminal Appeal Act 1968 (in der neuesten Fassung)
Rehabilitation of Offenders Act 1974 (in der neuesten Fassung)
Bail Act 1976 (in der neuesten Fassung)
Magistrates’ Court Act 1980 (in der neuesten Fassung)
Senior Courts Act 1981 (in der neuesten Fassung)
Criminal Appeal Act 1995 (in der neuesten Fassung)
Police Act 1997 (in der neuesten Fassung)
Human Rights Act 1998 (in der neuesten Fassung)
Police and Justice Act 2006 (in der neuesten Fassung)
Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten
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Wenn Sie Ihr Fahrzeug auf einem öffentlichen Verkehrsweg im Park- oder Halteverbot abstellen, kann Ihnen unter Umständen eine schriftliche Verwarnung erteilt werden. Für die Durchsetzung der Parkvorschriften und die Ausstellung schriftlicher Verwarnungen sind an unterschiedlichen Orten verschiedene Stellen zuständig, zum Beispiel die Stadt- oder Gemeindeverwaltung, die Polizei, Privatunternehmen oder die Organisation Transport for London. Die meisten Parkverstöße auf öffentlichen Verkehrswegen werden von Parkwächtern geahndet, die bei den Kommunalverwaltungen beschäftigt sind und zivilrechtliche Bußgeldbescheide (Penalty Charge Notices) ausstellen. In Bereichen hingegen, in denen Parkverstöße noch strafrechtlich geahndet werden, sind Bedienstete der Polizei (Traffic Wardens) tätig, die Strafbefehle (Fixed Penalty Notices) ausstellen.
Bußgeldbescheide werden in der Regel an der Windschutzscheibe befestigt oder dem jeweiligen Führer des Fahrzeugs übergeben. Sie können auch auf dem Postweg zugestellt werden. Normalerweise müssen Sie einen Bußgeldbescheid innerhalb von 28 Tagen bezahlen oder Einspruch dagegen einlegen. Darüber hinaus kann Ihnen bei rascher Zahlung ein Teil des Bußgelds erlassen werden. Man kann, ohne an bestimmte Formvorschriften gebunden zu sein, einen schriftlichen Einspruch einlegen. Wenn Sie Einspruch einlegen möchten, sollten Sie das Bußgeld vorerst nicht bezahlen, da es weitgehend unmöglich ist, eine Rückerstattung zu erhalten.
Unter bestimmten Umständen sind die Kommunalbehörden in England und Wales befugt, ein Kraftfahrzeug abschleppen oder mit einer Parkkralle versehen zu lassen. Die Parkralle sollte allerdings erst dann an Ihrem Fahrzeug befestigt werden, wenn nach der Ausstellung des Bußgeldbescheids 30 Minuten verstrichen sind. Wenn Sie der Auffassung sind, dass Sie zu Unrecht durch eine Parkkralle am Wegfahren gehindert wurden, können Sie Einspruch dagegen einlegen. Allerdings müssen Sie zunächst die angefallenen Gebühren entrichten, um wieder in den Besitz Ihres Fahrzeugs zu gelangen. Wenn der Stadt- oder Gemeinderat nicht innerhalb von 56 Tagen antwortet, nachdem Ihr schriftlicher Einspruch bei ihm eingegangen ist, muss er die schriftliche Verwarnung widerrufen und die Gebühr, die Sie für die Auslösung Ihres Fahrzeugs entrichtet haben, rückerstatten.
Informationen darüber, welche Schritte Sie ergreifen sollten, wenn Ihr Fahrzeug auf einem Privatgrundstück mit einer Parkkralle versehen wurde, finden Sie hier.
Wenn die Stadt- oder Gemeindeverwaltung einen formlosen Einspruch zurückweist, können Sie einen förmlichen Einspruch einlegen. Die betreffende Kommunalverwaltung wird Ihnen mitteilen, wie Sie dabei vorzugehen haben. Wenn auch der förmliche Einspruch keinen Erfolg hat, wird dem Fahrzeughalter eine Zahlungsaufforderung (Notice to Owner) zugestellt, durch die er zur Entrichtung des ursprünglichen Bußgelds aufgefordert wird. In dieser Zahlungsaufforderung wird er auch darüber belehrt, wie er bei einer unabhängigen Beschwerdestelle ein weiteres Rechtsmittel einlegen kann. Es gibt verschiedene Beschwerdestellen, bei denen Einspruch gegen die Verhängung von Bußgeldern bei Parkverstößen eingelegt werden kann: PATAS ist für London zuständig und das Traffic Penalty Tribunal für England und Wales mit Ausnahme Londons.
Ab dem Tag der Zustellung der Zahlungsaufforderung an den Fahrzeughalter muss binnen 28 Tagen das Bußgeld beglichen oder ein förmlicher Einspruch eingelegt werden. Wenn Sie untätig bleiben, ist die Kommunalbehörde berechtigt, das Bußgeld um 50 Prozent zu erhöhen. Wenn Sie das Verwarnungsgeld auch dann noch nicht bezahlen, kann die Kommunalbehörde ein zivilrechtliches Verfahren in die Wege leiten, um den ausstehenden Betrag einzutreiben.
Strafbefehle wegen Falschparkens werden von Polizeibeamten oder von Polizeihelfern ausgestellt und sind eine Maßnahme des Strafrechts. Die einzige Möglichkeit, ein förmliches Rechtsmittel gegen einen Strafbefehl wegen Falschparkens einzulegen, besteht darin, den Fall vor Gericht verhandeln zu lassen und sich für unschuldig zu erklären. Allerdings räumen einige Polizeibehörden auch die Möglichkeit ein, informell gegen einen Strafbefehl wegen Falschparkens vorzugehen. Dann können Sie schriftlich erläutern, weshalb Sie der Ansicht sind, dass der Strafbefehl zu Unrecht erging. Wenn die örtlich zuständige Polizeibehörde diese Möglichkeit zulässt, sind nähere Informationen dem Strafbefehl zu entnehmen.
Geschwindigkeitsüberschreitungen, die von der Polizei oder einer Überwachungskamera erfasst wurden, können folgendermaßen geahndet werden:
Polizeibeamte sind befugt, jeden Fahrzeugführer anzuhalten. Jeder Fahrer, der einer entsprechenden Aufforderung der Polizei nicht Folge leistet, begeht eine strafbare Handlung. Wenn Sie von der Polizei zum Halten aufgefordert werden, können die Polizeibeamten die Vorlage Ihres Führerscheins, eines Versicherungsnachweises und des Kraftfahrzeugscheins verlangen. Wenn Sie diese Dokumente nicht bei sich führen, sind sie verpflichtet, sie innerhalb von sieben Tagen auf einer Polizeidienststelle vorzulegen.
Wenn Sie wegen eines Verkehrsdelikts von der Polizei angehalten werden, können Ihnen die Beamten eine Strafbefehl oder eine Aufforderung zur Behebung von Fahrzeugmängeln ausstellen.
Wenn Sie ein geringfügiges Verkehrsdelikt begangen haben, zum Beispiel Fahren ohne Sicherheitsgurt oder Inbetriebnahme eines Fahrzeugs mit defektem Scheinwerfer, kann die Polizei einen Strafbefehl gegen Sie erlassen. Polizeibeamte sind nicht befugt, Sie dazu aufzufordern, Geldstrafen sofort zu entrichten. Ihnen stehen 28 Tage zu, um eine Geldstrafe zu begleichen oder den Fall vor Gericht zu bringen. Nach Ablauf dieser Frist erhöht sich die Geldstrafe um 50 %. Wenn Sie es versäumen, einen Strafbefehl, der gegen Sie wegen eines Verkehrsdelikts ergangen ist, das mithilfe einer automatischen Überwachungskamera erfasst wurde, binnen 28 Tagen zu begleichen, wird ein strafrechtliches Verfahren gegen Sie in die Wege geleitet.
Ihnen kann eine Aufforderung zur Behebung von Fahrzeugmängeln ausgestellt werden, wenn die Verkehrssicherheit Ihres Fahrzeugs nicht mehr gegeben ist, weil zum Beispiel ein Blinker defekt ist.
Die Polizei darf Sie einem Alkoholtest unterziehen, d. h. Sie müssen in ein Röhrchen blasen, wenn der Verdacht besteht, dass Sie Alkohol zu sich genommen haben. Bei positivem Testergebnis werden Sie zur Polizeidienststelle gebracht, wo Anzeige gegen Sie erstattet und das Beweismaterial, also die Alkoholmessung, einbehalten wird. Sie dürfen Ihr Fahrzeug erst dann wieder lenken, wenn Sie wieder nüchtern sind. Es ist auch möglich, dass eine andere Person mit Ihrer Zustimmung Ihren Wagen fährt. Wenn bei der Messung Ihres Atemalkohols ein Ergebnis festgestellt wurde, das nur geringfügig über dem Grenzwert liegt, können Sie eine Blutprobe zur Feststellung des Blutalkohols entnehmen lassen. Wenn Sie der Aufforderung zur Durchführung einer Atemalkoholanalyse nicht Folge leisten, begehen Sie eine Straftat. Trunkenheit am Steuer zieht zwingend den Entzug der Fahrerlaubnis nach sich.
Strafregistereintragungen werden vom Criminal Records Bureau (CRB) verwaltet. Jede gerichtliche Verurteilung wird in das Strafregister eingetragen. Wenn die Strafe nicht durch ein Gericht festgesetzt wurde, wird sie nicht in das Strafregister aufgenommen. Deshalb werden Strafbefehle nur dann in das Strafregister eingetragen, wenn sie von einem Gericht erlassen wurden.
Ihre Rechte bei schriftlichen Verwarnungen wegen Falschparkens
Weitere Informationen über Parkdelikte
Die Befugnisse der Polizei im Straßenverkehr
Ihre Rechte bei Geldstrafen und Bußgeldern wegen Geschwindigkeitsüberschreitung
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