O texto desta página na língua original neerlandês foi recentemente alterado. A tradução deste texto para português está em curso.
Traduções já disponíveis nas seguintes línguas: francês.

1 – Wie man Rechtsberatung erhält

Es ist sehr wichtig, unabhängigen juristischen Rat einzuholen, wenn man in irgendeiner Form in ein Strafverfahren verwickelt wird. In den Informationsblättern zu diesem Thema erfahren Sie, wann und unter welchen Umständen Sie das Recht haben, von einem Anwalt vertreten zu werden, und was konkret ein Anwalt für Sie tun kann. In diesem allgemeinen Informationsblatt erfahren Sie, wie man einen Anwalt findet und wie man die Anwaltskosten bezahlen kann, wenn man sich einen Anwalt nicht leisten kann.

Wie findet man einen Anwalt?

Jeder belgische Anwalt gehört zu der Anwaltskammer (Barreau) des Gerichtsbezirks, in dem seine Kanzlei gelegen ist. Die Brüsseler Anwaltskammer in eine französischsprachige und eine niederländischsprachige Abteilung unterteilt.

Der französisch- und deutschsprachigen Anwaltkammer (Ordre des Barreaux francophones et germanophone (O.B.F.G)) gehören die Anwälte der Region Wallonien und die französischsprachigen Anwälte aus Brüssel an.

Die niederländischsprachigen Anwälte aus Brüssel und die Anwälte aus Flandern sind im Orde van de Vlaamse Balies (O.V.B.) zusammengefasst.

Ein Verzeichnis der Anwälte finden Sie im Telefonbuch, in den Gelben Seiten oder im Internet (Link öffnet neues Fensterhttps://avocats.be oder Link öffnet neues Fensterhttp://www.advocaat.be/). Einen Strafverteidiger können unter dem Fachgebiet (matière préférentielle auf Französisch und voorkeurmaterië auf Niederländisch) „Strafrecht“ (droit pénal bzw. strafrecht) finden.

Einen Anwalt in Ihrer Nähe finden Sie, wenn Sie eine Suche nach Gemeinde oder Gerichtsbezirk durchführen.

Auch bei den Sekretariaten der Anwaltskammern sind die Anwaltsverzeichnisse erhältlich.

Natürlich können Sie auch einen Anwalt, der Ihnen empfohlen wurde, direkt per E-Mail, Post oder Telefon kontaktieren.

Wer muss die Anwaltskosten tragen?

Im Regelfall haben Sie die Anwaltskosten zu tragen. Vor jedem Tätigwerden des Anwalts kann dieser von Ihnen einen Vorschuss verlangen. Die Höhe des Honorars ist gesetzlich nicht geregelt. Der Anwalt hat Sie jedoch darüber aufzuklären, wie er seine Leistungen in Rechnung stellt: Er kann nach Stunden abrechnen, also nach dem Zeitaufwand für Ihre Verteidigung, oder er verlangt einen Pauschalbetrag pro Leistung (Beratung, Lesen der Akte, Plädoyer usw.).

Seinem Honorar sind noch die seiner Kanzlei entstandenen Kosten sowie die bei der Justizverwaltung ausgelegten Beträge hinzuzufügen.

Verfügen Sie nicht über ausreichende Mittel, um Ihren Anwalt zu bezahlen, können Sie bei der für Ihren Anwalt zuständigen Prozesskostenhilfestelle Prozesskostenhilfe beantragen. Das Verzeichnis der Prozesskostenhilfestellen kann im Internet eingesehen werden:

Wenn Sie C.P.A.S.-Sozialhilfeempfänger sind, Mindest- oder Erwerbsminderungsrente beziehen, für ein Kind unterhaltspflichtig sind, das Anspruch auf sogenannte Familienleistungen hat, oder Mieter einer Sozialwohnung, minderjährig, überschuldet (im privaten Insolvenzverfahren), in Haft, im Eilverfahren vorgeladener Beschuldigter oder geistig behindert sind, wird Ihnen kostenlos ein Anwalt zur Seite gestellt.

Gleiches gilt, wenn Sie allein stehend sind und über ein Monatseinkommen von weniger als 860 EUR verfügen oder wenn Sie nicht allein leben, die Summe aller Einkommen der mit Ihnen lebenden volljährigen Personen aber unter 1 104 EUR (plus 145,16 EUR pro unterhaltsberechtigter Person) liegt.

Letzte Aktualisierung: 21/12/2012

Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.

O texto desta página na língua original neerlandês foi recentemente alterado. A tradução deste texto para português está em curso.
Traduções já disponíveis nas seguintes línguas: francês.

2 – Ihre Rechte während der strafrechtlichen Ermittlungen und bevor die Sache vor Gericht geht

Welchen Zweck hat ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren?

Das strafrechtliche Ermittlungsverfahren dient der Erhebung von Beweismitteln für die Feststellung der Straftat und der Überprüfung von Elementen, die den Beschuldigten entlasten oder erbringen, dass kein Delikt vorliegt.

Welche Schritte umfasst das strafrechtliche Ermittlungsverfahren? Wer führt die einzelnen Schritte durch?

Die Polizei ermittelt in Strafsachen, sucht die Täter und sammelt Beweise.

Wenn sie eine Straftat vermutet, informiert sie den Staatsanwalt, der dann beschließt,

  • entweder das Verfahren einzustellen,
  • oder das Ermittlungsverfahren an sich zu ziehen (staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren),
  • oder einen Untersuchungsrichter mit der Sache zu befassen, der nicht gegen eine bestimmte Person ermittelt , sondern in der Sache (richterliches Ermittlungsverfahren).

Die Befugnisse des Staatsanwalts sind nicht so weitreichend wie die des Untersuchungsrichters. Das Ermittlungsverfahren wird vom Untersuchungsrichter oder vom Staatsanwalt geleitet; sie erteilen den Polizeibeamten Weisungen, die die vorgeschriebenen Ermittlungshandlungen vornehmen (Vernehmungen, Durchsuchungen, Entnahme von DNS-Proben usw.).

Die Ermittlungen sind abgeschlossen

Entweder bleibt die Sache beim Staatsanwalt, der dann folgende Möglichkeit hat: Er kann

  • das Verfahren einstellen;
  • eine Geldbuße vorschlagen: Das Verfahren wird gegen Zahlung eines Geldbetrags eingestellt (keine Strafverfolgung) (klassisches Verfahren bei Verkehrsdelikten);
  • eine Schlichtung vorschlagen (bei Bagatellsachen): keine Strafverfolgung, jedoch muss der Täter dem Opfer eine Entschädigung zahlen und gegebenenfalls sich einer Therapie unterziehen oder eine Schulung machen;
  • den Beschuldigten unmittelbar dem zuständigen Richter vorführen;
  • ihn im Eilverfahren vor ein erkennendes Gericht laden: die Ladung wird dem Beschuldigten bei seiner Festnahme (für höchstens 24 Stunden) oder bei seiner Vernehmung durch die Staatsanwaltschaft überreicht, um das Verfahren zu beschleunigen.

Oder die Sache tritt in das gerichtliche Ermittlungsverfahren ein; in diesem Fall wird die Akte der Staatsanwaltschaft übergeben, die die endgültige Anklageschrift verfasst. Der Beschuldigte kann dann Einsicht in seine Akte nehmen. Er wird vor die Chambre du conseil geladen, die nach Anhörung des Untersuchungsberichts des Untersuchungsrichters, des/der möglicherweise auftretenden Privatkläger (Opfer) und den Anträgen der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung einen der folgenden Beschlüsse fasst:

  • Entweder verweist sie die Sache für weitere Ermittlungen an den Untersuchungsrichter zurück
  • Oder sie erlässt nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens einen der folgenden Beschlüsse:
  • Anordnung der Aussetzung des Verfahrens, falls eine öffentliche Verhandlung dem Beschuldigten schaden könnte;
  • Anordnung der Einweisung des Beschuldigten in eine psychiatrische Einrichtung, wenn er die Tat im Zustand einer schweren geistigen Störung begangen hat, aufgrund derer er zum Zeitpunkt der Tat unzurechnungsfähig war, und wenn dieser Zustand anhält;
  • Verweisung der Sache zur Entscheidung an das zuständige Gericht (in Strafsachen tätiges Tribunal de police oder Tribunal correctionnel/Amts- oder Landgericht); ist die Sache ihrer Auffassung nach vor dem Schwurgericht zu verhandeln, erlässt sie einen Beschluss zur Übermittlung der Unterlagen an den Generalstaatsanwalt, da nur die Chambre des mises en accusation das Schwurgericht befassen kann.

Das auf bestimmte Verfahrensfragen beschränkte Recht des Beschuldigten auf Rechtsmitteleinlegung wird vor der Chambre des mises en accusation geltend gemacht.

Der Untersuchungsrichter kann während des Ermittlungsverfahrens unter bestimmten Bedingungen einen Haftbefehl erlassen:

  • Es besteht dringender Tatverdacht.
  • Die zur Last gelegte Tat ist mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bedroht.
  • Eine Inhaftierung ist aus Gründen der öffentlichen Sicherheit unbedingt erforderlich.

Beträgt die Höchststrafe 15 Jahre Freiheitsentzug, kann ein Haftbefehl nur bei akuter Flucht- und Wiederholungsgefahr, der Gefahr, dass sich Beschuldigte der Justiz entzieht oder bei Verdunklungsgefahr erlassen werden.

Der Beschuldigte hat innerhalb von fünf Tagen nach Zustellung des Haftbefehls vor der Chambre du conseil zu erscheinen, dann einmal monatlich bis zum Abschluss des Ermittlungsverfahrens (alle drei Monate bei einem Verbrechen, das nicht zu einem Vergehen heruntergestuft werden kann).

Die Rechte des Beschuldigten im Ermittlungsverfahren

Festnahme und polizeiliche Vernehmung (1)

In welchen Fällen und wie lange können Sie von der Polizei festgehalten werden?

Sie können festgenommen werden, wenn Sie auf frischer Tat ertappt werden, oder bei dringendem Tatverdacht auf Beschluss des Staatsanwalts oder des Untersuchungsrichters. Die vorläufige Festnahme durch die Polizei darf 24 Stunden nicht überschreiten.

Dürfen Sie durchsucht werden?

Ja, bei Ihrer Festnahme oder wenn begründeter Anlass zu der Annahme besteht, dass Sie eine Waffe oder einen gefährlichen Gegenstand bei sich tragen, oder wenn die öffentliche Ordnung bedroht ist.

Darf die Polizei Ihre Wohnung betreten?

Ja, wenn Sie auf frischer Tat ertappt werden oder wenn Sie ihre Einwilligung geben.

Dürfen Ihre Geschäftsräume oder Ihr Auto durchsucht werden?

Ja, hier gelten die gleichen Bedingungen wie für Ihre Wohnung. Bestimmte Räume sind jedoch unverletzlich, andere sind besonders geschützt. Für ihre Durchsuchung ist ein besonderes Verfahren erforderlich (Büros von Diplomaten, Parlamentsabgeordneten, Räumlichkeiten von Personen, die dem Berufsgeheimnis unterliegen, usw.).

Ihr Auto kann durchsucht werden, wenn der dringende Verdacht besteht, dass es zur Begehung einer Straftat, zur Beförderung gesuchter Personen, von Beweisstücken oder Beweismitteln oder von Gegenständen, die eine Gefahr für die öffentliche Ordnung darstellen, genutzt wurde.

Können Sie Kontakt zu einem Familienmitglied, einem Freund, einem Arzt, einem Vertreter Ihrer Botschaft aufnehmen?

Wenn es die Polizeibeamten für sinnvoll halten oder Sie es wünschen, werden Sie von einem Arzt untersucht. In dieser Phase entscheidet die Polizei auch darüber, ob Sie telefonieren dürfen oder nicht. Wenn Sie minderjährig sind, ist die Polizei verpflichtet, Ihre Eltern, Ihren Vormund oder Ihren Betreuer unverzüglich schriftlich oder mündlich zu informieren.

Welche Rechte haben Sie während der polizeilichen Vernehmung?

Sie haben das Recht zu schweigen und sich nicht selbst zu belasten, d. h., Sie brauchen nicht an der Erhebung von Sie belastenden Beweismitteln mitzuwirken.

Zu Beginn der Vernehmung werden Sie über Folgendes belehrt:

  • Sie können verlangen, dass alle Ihnen gestellten Fragen sowie Ihre Antworten darauf wortwörtlich zu Protokoll genommen werden.
  • Sie können verlangen, dass eine bestimmte Ermittlungshandlung vorgenommen oder eine bestimmte Vernehmung durchgeführt wird.
  • Ihre Aussage kann in der Verhandlung als Beweismittel verwendet werden.

Sie können in Ihrem Besitz befindliche Unterlagen verwenden, ohne dass dies zu einem Aufschub in der Vernehmung führt. Sie können während oder nach der Vernehmung verlangen, dass diese Unterlagen dem Vernehmungsprotokoll als Anlage beigefügt oder bei der Geschäftsstelle hinterlegt werden.

Zum Abschluss der Vernehmung erhalten Sie das Protokoll zur Durchsicht, falls Sie nicht verlangen, dass es Ihnen vorgelesen wird. Sie werden gefragt, ob Ihre Aussage geändert oder ergänzt werden soll.

Wollen Sie sich in einer anderen als der Verfahrenssprache äußern, wird ein beeidigter Dolmetscher hinzugezogen oder Ihre Aussage wird in Ihrer Sprache aufgezeichnet oder aber Sie werden aufgefordert, Ihre Aussage schriftlich zu machen. Findet die Vernehmung im Beisein eines Dolmetschers statt, werden seine Identität und sein Stand als beeidigter Dolmetscher im Protokoll erwähnt.

Sie werden darüber aufgeklärt, dass Sie eine kostenlose Abschrift Ihres Vernehmungsprotokolls erhalten können.

Müssen Sie über Ihre Vorstrafen Auskunft geben?

Die Polizeidienststellen haben Zugriff auf das zentrale Strafregister.

Ist die Anwesenheit eines Anwalts bei der Vernehmung zulässig?

Ihr Anwalt darf an keiner Vernehmung teilnehmen und darf Sie während der 24 Stunden nach der vorläufigen Festnahme nicht treffen.

Staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren (2)

Das Ermittlungsverfahren wird von der Staatsanwaltschaft geleitet. Die Vorermittlung erfolgt nach dem Untersuchungsgrundsatz: sie ist geheim, erfolgt schriftlich und ist nicht kontradiktorisch.

Welche Schritte kann die Staatsanwaltschaft im staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren unternehmen?

Abgesehen von im Gesetz vorgesehenen Ausnahmen dürfen die Ermittlungshandlungen keinerlei Zwangshandlung beinhalten und nicht die Rechte und Freiheiten der Person verletzen. Unter bestimmten Bedingungen können Vermögensgegenstände beschlagnahmt werden.

Unter anderem kann der Staatsanwalt

  • den Tatort besichtigen
  • Beschuldigte und Zeugen vernehmen oder durch die Polizei vernehmen lassen
  • eine Person, die auf frischer Tat ertappt wird, für 24 Stunden festnehmen lassen
  • mit Zustimmung des Beschuldigten eine DNS-Analyse vornehmen lassen
  • Briefe abfangen und beschlagnahmen (aber nicht öffnen)
  • unter bestimmten Bedingungen Bankauskünfte einholen
  • Durchsuchungen veranlassen, wenn jemand auf frischer Tat ertappt wurde oder die die Räumlichkeiten tatsächlich nutzende Person ihre Einwilligung erteilt hat
  • besondere Nachforschungsmethoden einsetzen, die auch in die Privatsphäre eindringen können.

Was können Sie tun, wenn eine Ermittlungshandlung Ihre Rechte verletzt?

Sie können mit einem begründeten Antrag auf einstweilige Verfügung ihre Aufhebung fordern (référé pénal), wenn beispielsweise Ihre Vermögensgegenstände als Beweismittel beschlagnahmt wurden. Die Staatsanwaltschaft muss sich hierzu innerhalb von 15 Tagen äußern. Erfolgt keine oder eine abschlägige Antwort, können Sie bei der Chambre des mises en accusation Beschwerde einlegen.

Sie können auch beim Staatsanwalt beantragen, dass er die für Beschlagnahme und Einziehung von Vermögensgegenständen zuständige Stelle mit dem Verkauf des Vermögensgegenstands beauftragt oder Ihnen diesen gegen eine Kaution herausgibt.

Können Sie Akteneinsicht nehmen?

Im Gegensatz zum richterlichen Ermittlungsverfahren gibt es im staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren keine besonderen Vorschriften für die teilweise oder vollständige Übermittlung der Akte an die Parteien. Sie können bei der Staatsanwaltschaft einen Antrag auf Akteneinsicht stellen, die über einen gewissen Ermessensspielraum verfügt und Ihrem Antrag stattgeben oder ihn ablehnen kann.

Können Sie auf den weiteren Gang der Ereignisse Einfluss nehmen?

Nein. Der Staatsanwalt entscheidet allein darüber, ob er das Verfahren einstellt, einen Untersuchungsrichter befasst, Sie vorlädt oder im Eilverfahren vor das erkennende Gericht lädt oder Ihnen eine alternative Form der Einstellung des Verfahrens (Verhängung einer Geldbuße oder Mediation) vorschlägt. In diesem Fall findet dann keine Hauptverhandlung statt, wenn sie die Geldstrafe bezahlen oder wenn Sie die Ihnen bei der Mediation auferlegten Bedingungen einhalten.

Richterliches Ermittlungsverfahren (3)

Das richterliche Ermittlungsverfahren wird unter der Leitung und Aufsicht des Untersuchungsrichters durchgeführt, der von der Staatsanwaltschaft oder dem mutmaßlichen Opfer einer Straftat im Wege einer Privatklage befasst wurde.

Welche Handlungen kann ein Untersuchungsrichter veranlassen?

Er kann alle Handlungen veranlassen, die auch der Staatsanwalt veranlassen kann; außerdem stehen ihm weitreichende Zwangsmaßnahmen zur Verfügung: Er kann Haftbefehle erlassen, Telefone abhören lassen, Durchsuchungen ohne Einwilligung des Betroffenen vornehmen lassen und noch weiter gehende besondere Ermittlungsmethoden anwenden…

Müssen Sie vom Untersuchungsrichter vernommen werden?

Eine Vernehmung durch den Untersuchungsrichter ist nur bei Ausstellung eines Haftbefehls vorgeschrieben.

Muss Sie der Richter auf die Existenz eines Ermittlungsverfahrens hinweisen?

Grundsätzlich muss der Richter Anklage gegen Sie erheben, wenn gegen Sie ein dringender Tatverdacht besteht. Die Anklageerhebung erfolgt nach einer Vernehmung oder schriftlich; danach haben Sie das Recht, Einsicht in die Ermittlungsakten zu nehmen und zusätzliche Ermittlungsmaßnahmen zu fordern.

Kann der Richter Ihr Telefon abhören lassen?

Ja, allerdings nur unter genauen, im Gesetz geregelten Bedingungen.

Können Sie gegen eine Durchsuchung Beschwerde einlegen?

Ihre Wohnung kann auf einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss hin außer in Ausnahmefällen zwischen 5 und 21 Uhr durchsucht werden.

Kann der Richter Sie mit körperlichem Zwang zum Abgeben einer DNS-Probe zwingen?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen.

Was können Sie tun, wenn eine richterliche Ermittlungshandlung Ihre Rechte verletzt?

Sie können eine einstweilige Verfügung beantragen (vgl. staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren).

Erhalten Sie während des Ermittlungsverfahrens Akteneinsicht?

Als nicht inhaftierter Beschuldigter können Sie beim Untersuchungsrichter Akteneinsicht beantragen; der Richter kann Ihren Antrag ablehnen, muss seine Ablehnung aber begründen. Reagiert der Richter auf Ihren Antrag gar nicht oder bescheidet er ihn abschlägig, können Sie bei der Chambre des mises en accusation Beschwerde einlegen.

Können Sie die Durchführung bestimmter Ermittlungshandlungen fordern?

Ja, und zwar unabhängig davon, ob Sie inhaftiert sind oder nicht. Sie können die Ermittlungshandlung beantragen. Der Untersuchungsrichter kann Ihren Antrag ablehnen, wenn er der Ansicht ist, dass die Maßnahme für die Wahrheitsfindung nicht erforderlich ist oder sich nachteilig auf die Ermittlungen auswirken könnte. Dagegen können Sie einen Rechtsbehelf einlegen.

Der Sonderfall der Untersuchungshaft (4)

Wie hat die richterliche Vernehmung zu erfolgen?

Eine Vernehmung vor Erlass eines Haftbefehls hat innerhalb von 24 Stunden nach der vorläufigen Festnahme zu erfolgen; andernfalls ist der Haftbefehl ungültig. Gegenstand der Vernehmung sind insbesondere die mögliche Ausstellung eines Haftbefehls sowie die dem Beschuldigten zur Last gelegte Tat.

Ihr Anwalt darf nicht anwesend sein.

Können Sie vom Richter erneut vernommen werden?

Sie können eine erneute Vernehmung zum gesamten Sachstand (interrogatoire récapitulatif) beantragen. Dies ist die einzige Vernehmung, die im Beisein Ihres Anwalts erfolgen kann.

Wann können Sie Ihren Anwalt sehen?

Nach Ihrer ersten Vernehmung durch den Untersuchungsrichter.

Können Sie die Rechtmäßigkeit oder die Begründung des Haftbefehls anfechten?

Gegen den Beschluss zum Erlass eines Haftbefehls können Sie keine Berufung einlegen.

Innerhalb von fünf Tagen nach Ausstellung des Haftbefehls haben Sie vor der Chambre du conseil zu erscheinen. Am Vortag können Sie Akteneinsicht nehmen. Ihr Anwalt oder Sie selbst können Ihre Freilassung fordern.

Eine Unregelmäßigkeit im Haftbefehl kann Ihr Anwalt nur bei diesem ersten Erscheinen vor der Chambre du conseil ansprechen (sowie in der Berufung). Wird der Haftbefehl bestätigt, können Sie Berufung einlegen. Innerhalb von 15 Tagen werden Sie dann vor die Chambre des mises en accusation geladen. Bei Nichteinhaltung dieser Fristen werden Sie sofort freigelassen.

Die Bestätigung der Untersuchungshaft gilt für einen bzw. drei Monate. Sie können bei jeder Vernehmung durch den Richter die Notwendigkeit des Haftbefehls und/oder den dringenden Tatverdacht bestreiten. Die Akten stehen Ihnen jeweils zwei Tage vor jedem Erscheinen vor Gericht zur Verfügung.

Können Sie in der Haft mit Dritten Kontakt halten?

Mit Ihrem Anwalt können Sie jederzeit kommunizieren.

Der Untersuchungsrichter kann Ihnen jedoch untersagen, mit weiteren Personen zu kommunizieren (dies gilt für maximal drei Tage).

Wann kann Ihre Freilassung erfolgen?

Jederzeit durch den Untersuchungsrichter oder bei Ihrem Erscheinen vor dem ermittelnden Gericht auf dessen Beschluss hin. Eine Freilassung kann mit Auflagen oder gegen Kaution erfolgen.

Sie sind Angehöriger eines anderen Mitgliedstaats. Müssen Sie während des Ermittlungsverfahrens anwesend sein?

Es kann ein Haftbefehl erlassen werden, wenn die Gefahr besteht, dass Sie sich der Justiz entziehen. Der Untersuchungsrichter oder das für die Voruntersuchung der Strafsache zuständige Gericht können Sie gegen Kaution freilassen. Wenn Sie in allen Phasen des Verfahrens zur Verhandlung erscheinen, wird Ihnen der hinterlegte Betrag zurückgezahlt.

Wenn Sie auf freiem Fuß bleiben, werden Sie aufgefordert, vor Gericht (in der Regel dem erkennenden Gericht) zu erscheinen. Der Untersuchungsrichter kann Ihnen bei einer Haftentlassung gegen Kaution auferlegen, das Land nicht zu verlassen. Die Auflagen können für jeweils drei Monate verlängert werden. Sie können dagegen Beschwerde vor der Chambre du conseil einlegen.

Abschluss des Ermittlungsverfahrens (5)

Was können Sie unternehmen, wenn das Ermittlungsverfahren verschleppt wird?

Nach einem Jahr können Sie mit einem begründeten Antrag die Chambre des mises en accusation befassen, die dann den Ablauf des Ermittlungsverfahrens überprüft.

Können Anklagepunkte vor der Hauptverhandlung geändert werden?

Der Staatsanwalt prüft die ihm vom Richter übermittelte Akte und verfasst eine Anklageschrift mit den Anklagepunkten, wegen deren sich der Beschuldigte seiner Auffassung nach vor Gericht verantworten muss. Er kann ferner einen Antrag auf Einstellung des Verfahrens stellen oder beim Untersuchungsrichter die Durchführung weiterer Ermittlungsmaßnahmen beantragen. In diesem Stadium kann die Staatsanwaltschaft oder die Chambre du conseil, die über den weiteren Gang der Ereignisse entscheidet, noch etwas an der strafrechtlichen Bewertung des Falls ändern.

 

Können Sie vor der Hauptverhandlung in allen oder einigen Anklagepunkten auf schuldig plädieren?

Nein, es gilt für Sie bis zu Ihrer Verurteilung durch ein in der Sache zuständiges Gericht die Unschuldsvermutung.

Wie wird das Ermittlungsverfahren abgeschlossen?

Die Chambre du conseil entscheidet nach Anhörung des Berichts des Untersuchungsrichters, des eventuellen Privatklägers, des Staatsanwalts und des Verteidigers,

  • den Beschuldigten dem zuständigen Gericht vorzuführen
  • das Verfahren einzustellen
  • den Urteilsspruch auszusetzen: Der Sachverhalt wird für festgestellt erklärt, aber es wird keine Strafe verhängt. Der Richter legt eine bestimmte Bewährungszeit fest und erlässt in diesem Zusammenhang bestimmte Auflagen;
  • erklärt den Beschuldigten für unzurechnungsfähig (Einweisung in eine psychiatrische Einrichtung).

Welche Rechte haben Sie in diesem Verfahrensabschnitt?

Sie können Einsicht in Ihre Akte nehmen und vor der mündlichen Vernehmung durch die Chambre du conseil Schriftstücke kopieren. Sie können ferner weitere Ermittlungen beantragen. Lehnt der Untersuchungsrichter dies ab, können Sie dagegen vor der Chambre des mises en accusation Rechtsmittel einlegen.

Können Sie Berufung einlegen?

Gegen einen Eröffnungsbeschluss können Sie keine Berufung einlegen, es sei denn, sie plädieren auf Unzulässigkeit oder Einstellung des Verfahrens wegen einer Unregelmäßigkeit, einer Unterlassung oder des Bestehens eines Nichtigkeitsgrunds im Zuge der Ermittlungen, bei der Beweiserhebung oder der Verweisung der Sache an das erkennende Gericht.

Können Sie der Begehung einer Straftat beschuldigt werden, die Ihnen schon in einem anderen Mitgliedstaat zur Last gelegt wurde?

In aller Regel ist dies nicht möglich.

Letzte Aktualisierung: 21/12/2012

Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.

O texto desta página na língua original francês foi recentemente alterado. A tradução deste texto para português está em curso.
Traduções já disponíveis nas seguintes línguas: neerlandês.

3 – Ihre Rechte vor Gericht

Wo findet die Hauptverhandlung statt?

  • Das Amtsgericht (Tribunal de police) ist für Bagatelldelikte (Zuwiderhandlungen, die mit einem Bußgeld zwischen einem und 25 EUR geahndet werden, wie z. B. Verstöße gegen das Feldgesetzbuch) sowie alle Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (tödliche Unfälle usw.) zuständig.
  • Vor dem Landgericht (Tribunal correctionnel) werden Straftaten oder zu Vergehen umgestufte Verbrechen (bei denen von vornherein auf mildernde Umstände erkannt wurde) verhandelt.
  • Das Schwurgericht (Cour d’assises) entscheidet bei besonders schweren Straftaten (bei denen auf mildernde Umstände nicht erkannt werden kann oder soll).

Ist die Hauptverhandlung öffentlich?

Die Hauptverhandlung ist grundsätzlich öffentlich und wird in einem der Öffentlichkeit (Zuschauer, Journalisten) zugänglichen Saal abgehalten, sofern nicht Sicherheitsüberlegungen dagegen sprechen.

Stehen Sie wegen eines Sittlichkeitsverbrechens vor Gericht (Vergewaltigung usw.), können Sie bei Gericht beantragen, die Hauptverhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit abzuhalten, also den Zugang zum Verhandlungssaal auf die Verfahrensbeteiligten zu beschränken.

Geht es darum, einen Täter einzuweisen, der aufgrund einer schweren geistigen Störung zum Tatzeitpunkt unzurechnungsfähig war, kann dieser den Ausschluss der Öffentlichkeit beantragen; die Staatsanwaltschaft kann diesem Antrag widersprechen.

Wer entscheidet die Sache?

Beim Tribunal de police und beim Tribunal correctionnel wird das Urteil von Berufsrichtern gefällt. Beim Schwurgericht hingegen entscheiden allein die 12 Geschworenen über die Schuld des Angeklagten. Über das Strafmaß entscheiden sie dann zusammen mit drei Berufsrichtern.

Können die Anklagepunkte während der Hauptverhandlung geändert werden?

Die dem Angeklagten zur Last gelegten Sachverhalte können von der Staatsanwaltschaft und vom Richter unterschiedlich beurteilt werden. Haben Sie beispielsweise ein Autofenster eingeschlagen, kann die Staatsanwaltschaft Sie wegen versuchten Diebstahls verfolgen, während Sie lediglich das Fenster einschlagen wollten. Das Gericht mag die Sache anders einstufen und von einer Sachbeschädigung sprechen. Es muss Sie allerdings hierüber in Kenntnis setzen, damit Sie Ihre Verteidigung an diesem neuen Vorwurf ausrichten können.

Was geschieht, wenn Sie während der Hauptverhandlung in allen oder einigen Anklagepunkten auf schuldig plädieren?

Das Strafmaß verringert sich damit nicht zwangsläufig.

Welche Rechte haben Sie in der Hauptverhandlung?

Müssen Sie an der Hauptverhandlung teilnehmen? Müssen Sie während der gesamten Hauptverhandlung anwesend sein?

Sie können immer von einem Anwalt vertreten werden. In Ausnahmefällen müssen Sie jedoch persönlich erscheinen, wenn das Gericht einen entsprechenden Beschluss erlassen hat, den es Ihnen vor der mündlichen Verhandlung zukommen lassen muss.

Kann die Hauptverhandlung auch in Ihrer Abwesenheit durchgeführt werden?

Sind Sie nicht anwesend oder lassen Sie sich nicht von einem Anwalt vertreten, um auf die Anklagepunkte zu antworten, findet die Hauptverhandlung ohne Sie statt und das Urteil ergeht in Ihrer Abwesenheit.

Sie leben in einem anderen Mitgliedstaat. Können Sie per Videoverbindung an der Hauptverhandlung teilnehmen?

Nein.

Wird Ihnen ein Dolmetscher zur Verfügung gestellt, wenn Sie die Verfahrenssprache nicht verstehen?

Ja.

Brauche ich einen Anwalt?

Nein, nur vor dem Schwurgericht.

Erhalte ich einen Pflichverteidiger?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen (vgl. Link öffnet neues FensterInformationsblatt 1).

Können Sie den Anwalt wechseln?

Ja, auch ohne Begründung.

Können Sie sich in der Hauptverhandlung zu Wort melden?

Ja.

Müssen Sie in der Hauptverhandlung aussagen?

Sie Sind dazu nicht verpflichtet.

Was passiert, wenn Sie vor Gericht die Unwahrheit sagen?

Sie müssen sich nicht selber belasten und haben das Recht, Ihre Verteidigungsstrategie nach Ihren Vorstellungen zu gestalten. Dazu gehört auch das Recht zu schweigen.

Welche Rechte haben Sie hinsichtlich der gegen Sie vorgebrachten Beweise?

Können Sie gegen Sie vorgebrachte Beweise bestreiten?

Ja.

Wie?

Sie stellen in der mündlichen Verhandlung beim Richter einen Beweismittelantrag.

Warum?

Um zu beweisen, dass die Anschuldigung jeglicher Grundlage entbehrt.

Welche Beweise können Sie zu Ihren Gunsten vorbringen?

Vorlage neuer Unterlagen, Beantragung eines Gegengutachtens, Anhörung eines neuen Zeugen usw.

Können Sie einen Privatdetektiv engagieren, der für Sie Beweise sammelt?

Ja.

Sind derartige Beweise zulässig?

Ja.

Können Sie Zeugen zu Ihrer Entlastung aufrufen?

Ja.

Können Sie oder Ihr Anwalt die anderen Zeugen in der Sache befragen?

Ja, das erledigt die Polizei oder der Richter.

Können Sie oder Ihr Anwalt diese Zeugenaussagen bestreiten?

Ja.

Werden Auskünfte über Ihr Strafregister berücksichtigt?

Ja.

  • Welche Auskünfte?

Vorstrafen.

  • Unter welchen Umständen? In welcher Phase?

Bei Vorstrafen kann das maximale Strafmaß verdoppelt oder von Hafterleichterungen abgesehen werden.

  • Werden frühere Verurteilungen in anderen Mitgliedstaaten berücksichtigt?

Ja, sie können dem Richter übermittelt werden.

Wie endet die Hauptverhandlung?

Welchen Ausgang kann die Hauptverhandlung nehmen?

  • Die Strafverfolgung war unzulässig, wenn eine wichtige Regel nicht eingehalten wurde. Dessen ungeachtet kann eine neue Hauptverhandlung anberaumt werden.
  • Freispruch, wenn Ihre Schuld nicht hinreichend nachgewiesen werden konnte.
  • Verurteilung.

Bei einer Verurteilung stehen dem Gericht je nach Art der Straftat und Ihrer Vorstrafen fünf Möglichkeiten zur Verfügung:

  • Freiheitsstrafe;
  • Verurteilung zu gemeinnütziger Arbeit: Sie haben dann innerhalb eines Jahres unentgeltlich gemeinnützige Arbeit zu verrichten; andernfalls können Sie zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe verurteilt werden;
  • Geldstrafe;
  • Aufschub der Vollstreckung des Urteils mit oder ohne Bewährung (Sie dürfen keine Straftat begehen, müssen eine Ausbildung machen, sich von bestimmten Orten fernhalten usw.) für einen Zeitraum zwischen einem und fünf Jahren;
  • Sie werden einfach für schuldig erklärt.

Welche Rolle spielt das Opfer in der Hauptverhandlung?

Es kann sich zu den es betreffenden Sachverhalten äußern und eine Geldentschädigung fordern.

Wie?

Mündlich oder mit einer schriftlichen Erklärung.

In welcher Phase?

In der mündlichen Verhandlung, unmittelbar nach Ihrer Befragung durch das Gericht.

Nähere Auskünfte finden Sie in den Informationsblättern über die Rechte des Opfers.

Links zum Thema

Link öffnet neues FensterAdressen der Gerichtsbarkeiten

Link öffnet neues FensterWebsite des Justizministeriums

Link öffnet neues FensterAdressen der Justizvollzugsanstalten

Letzte Aktualisierung: 21/12/2012

Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.

O texto desta página na língua original neerlandês foi recentemente alterado. A tradução deste texto para português está em curso.
Traduções já disponíveis nas seguintes línguas: francês.

4 – Ihre Rechte, nachdem das Gericht entschieden hat

Stehen Ihnen Rechtsmittel zur Verfügung?

Können Sie Rechtsmittel gegen die Verurteilung und/oder das Strafmaß einlegen?

Ein gegen Sie in Ihrer Abwesenheit oder nur in Anwesenheit Ihres Anwalts verhängtes Urteil ergeht als Versäumnisurteil. Hiergegen kann ein spezifisches Rechtsmittel eingelegt werden, der Einspruch. Auch eine Berufung ist möglich.

Wurde das Urteil in Ihrer Anwesenheit verkündet, ergeht es nach Anhörung in Anwesenheit der Parteien. Das Rechtsmittel ist die Berufung, die allerdings nur dann vorgesehen ist, wenn das Urteil von einem Amts- oder Landgericht (Tribunal) verhängt wurde. Gegen Urteile des Berufungsgerichts (Cour d’appel) und des Schwurgerichts kann keine Berufung eingelegt werden.

Wie? Bei wem?

Sind Sie in Haft, können Einspruch und Berufung bei der Geschäftsstelle der Vollzugsanstalt eingelegt werden. Sind Sie in Freiheit, erfolgt der Einspruch über einen Gerichtsvollzieher, während die Berufung bei der Geschäftsstelle des Gerichts eingelegt werden muss, das das Urteil verhängt hat.

Welche Fristen sind einzuhalten?

Das Rechtsmittel muss innerhalb von 15 Tagen eingelegt werden.

  • Die Einspruchsfrist beginnt am nächstfolgenden Tag nach dem Tag, an dem Sie schriftlich (per Zustellung) Kenntnis von der Entscheidung erhalten haben.
  • Die Berufungsfrist beginnt am nächstfolgenden Tag nach dem Tag der mündlichen Verhandlung, bei der das Urteil verkündet wurde.

Aus welchen Gründen können Rechtsmittel eingelegt werden?

Fehlende Zustimmung zu den festgestellten Sachverhalten und den rechtlichen Entscheidungsgründen.

Was passiert, wenn Sie Rechtsmittel einlegen?

Was passiert, wenn Sie als Inhaftierter Rechtsmittel einlegen?

Geht es bei dem Rechtsmittel um die Sache, aufgrund derer Sie in Haft sind und zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurden, bleiben Sie so lange in Haft, bis eine neue Entscheidung ergeht. Während der Berufungsverhandlung kann ein Antrag auf einstweilige Freilassung gestellt werden.

Sind Sie wegen einer anderen Sache in Haft, wirkt sich das Rechtsmittel nicht auf diese Tatsache aus.

Wie lange dauert es bis zur Berufungsverhandlung?

Über den Einspruch wird innerhalb von 15 Tagen nach Einlegung des Rechtmittels verhandelt, wenn Sie in Freiheit sind, bzw. innerhalb von drei Tagen, wenn Sie in Haft sind. Eine Entscheidung über den Einspruch ergeht spätestens 60 Tage nach Einlegung des Rechtsmittels.

Können Sie im Rechtsmittelverfahren neue Beweise vorlegen?

Ja.

Welche Regeln gelten hier?

Es gelten dieselben Regeln wie in der ersten Instanz (vgl. Link öffnet neues FensterInformationsblatt 3).

Was geschieht in der Berufungsverhandlung?

Das Gericht prüft zunächst, ob das Rechtsmittel fristgerecht eingelegt wurde und entscheidet dann erneut über den vorgetragenen Sachverhalt und das eventuell zu verhängende Strafmaß.

Zu welcher Entscheidung kann das Gericht kommen?

Was geschieht, wenn Ihrem Rechtsmittel stattgegeben / nicht stattgegeben wird?

Wird Ihrem Rechtsmittel (Einspruch oder Berufung) stattgegeben, bestehen zwei Möglichkeiten:

  • Unzulässigkeit der Strafverfolgung oder Freispruch; in diesen Fällen werden Sie, falls Sie inhaftiert waren, sofort in die Freiheit entlassen;
  • Verurteilung zu einer geringeren Strafe.

Wird dem Rechtsmittel nicht stattgegeben,

  • wird bei einem Einspruch das Urteil bestätigt, aber nie verschärft;
  • kann in der Berufung das Urteil bestätigt oder verschärft werden.

Haben Sie das Recht, bei einem höherinstanzlichen / anderen Gericht Rechtsmittel einzulegen?

Gegen die Entscheidung eines Tribunal über den Einspruch kann Berufung eingelegt werden. Ein Revisionsbegehren gegen die Entscheidung der Berufungsinstanz kann innerhalb von 15 Tagen beim Kassationsgerichtshof per Erklärung bei der Geschäftsstelle der Berufungsinstanz vorgetragen werden. Damit wird die Vollstreckung der Strafe allerdings nicht ausgesetzt.

Unter welchen Umständen?

Die Revision ist nur bei einer Rechtsverletzung oder einem Verstoß gegen die Verfahrensvorschriften gerechtfertigt.

Erhalten Sie eine Entschädigung, falls die erstinstanzliche Entscheidung falsch war?

Ja, wenn Sie wegen dieser Sache in Haft waren.

In welcher Form?

In Form einer Haftentschädigung.

Wie?

Auf schriftlichen Antrag beim föderalen Justizministerium (Service public fédéral Justice).

Wird das Ersturteil im Strafregister vermerkt, wenn Ihrem Rechtsmittel stattgegeben wird?

Nein.

Wann ist ein Urteil rechtskräftig?

Wenn innerhalb von 15 Tagen nach der Zustellung des Versäumnisurteils kein Einspruch eingelegt worden ist.

Wenn innerhalb von 25 Tagen nach der Urteilsverkündung weder Sie noch die Staatsanwaltschaft in Berufung gegangen sind.

Sie kommen aus einem anderen Mitgliedstaat. Können Sie nach der Hauptverhandlung in Belgien in Ihr Land zurückgeschickt werden?

Ja.

Erfolgt die Überstellung automatisch?

Nein, Belgien und der andere Mitgliedstaat müssen stets zustimmen.

Unter welchen Umständen?

  • Erster Fall: Zur Vollstreckung in Ihrem Herkunftsland eines in Belgien verhängten Urteils, gegen das keine Berufung eingelegt werden kann und das auf eine Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten lautet (vgl. hierzu: Link öffnet neues FensterDie Justiz von A bis Z )
    a) mit Ihrer Einwilligung, allerdings nur, wenn Sie über einen Aufenthaltstitel für Belgien verfügen (vgl. Link öffnet neues FensterEuropäisches Übereinkommen),
    b) ohne Ihre Einwilligung, wenn Sie keinen Aufenthaltstitel für Belgien (mehr) haben (vgl. Link öffnet neues FensterEuropäisches Übereinkommen) oder wenn gegen Sie ein von Belgien ausgestellter Europäischer Haftbefehl mit Garantie für die Rückkehr in Ihr Herkunftsland bestanden hat.
  • Zweiter Fall: Ohne Ihre Einwilligung, wenn Sie in Ihrem Herkunftsland aufgrund eines Europäischen Haftbefehls vor Gericht gestellt werden sollen, der von dem Staat ausgestellt wurde, dessen Staatsangehörigkeit Sie besitzen. Wenn Sie in Belgien noch eine Strafe zu verbüßen haben, kann Belgien deren Ende abwarten und Sie dann in Ihr Herkunftsland überstellen, oder es kann Sie vorübergehend dorthin überstellen, damit Sie dort vor Gericht gestellt werden können. Anschließend werden Sie zur Verbüßung der belgischen Reststrafe wieder nach Belgien zurücküberstellt. Haben Sie Ihren ständigen Aufenthalt in Belgien, können Sie bei den belgischen Behörden beantragen, dass Sie unter der Bedingung der Rücküberstellung ausgeliefert werden, damit Sie Ihre ausländische Strafe in Belgien verbüßen können.
  • Dritter Fall: Ohne Ihre Einwilligung, wenn Sie in Ihrem Herkunftsland aufgrund eines Europäischen Haftbefehls verurteilt wurden, der von dem Staat ausgestellt wurde, dessen Staatsangehörigkeit Sie besitzen. Wenn Sie in Belgien noch eine Strafe zu verbüßen haben, wartet Belgien ab, bis Sie die Strafe verbüßt haben und überstellt Sie dann an Ihr Herkunftsland. Haben Sie Ihren ständigen Aufenthalt in Belgien, können Sie bei den belgischen Behörden beantragen, die Vollstreckung des Haftbefehls zu verweigern, damit Sie die Strafe in Belgien und nicht in Ihren Herkunftsland verbüßen können.

Können Sie Rechtsmittel gegen die Entscheidung, Sie zu überstellen, einlegen ?

Ja, es sei denn, es handelt sich um eine freiwillige Überstellung, der Sie zugestimmt haben.

Bei einer Rückkehr in Ihr Herkunftsland zum Zweck der Verbüßung der in Belgien verhängten Strafe (erster Fall) kann innerhalb von 60 Tagen beim Staatsrat eine Nichtigkeitsklage und ein Antrag auf Aussetzung eingereicht werden sowie im Eilverfahren eine Beschwerde bei dem zuständigen Richter (juge des référés) eingelegt werden.

Bei der Vollstreckung eines von Ihrem Herkunftsland ausgestellten Europäischen Haftbefehls (zweiter und dritter Fall) nimmt der Untersuchungsrichter eine erste Prüfung vor; seine Entscheidung wird innerhalb von 15 Tagen nach der Festnahme von der Chambre du conseil überprüft. Ein Einspruch kann innerhalb von 24 Stunden nach der Verkündung des Beschlusses der Chambre du conseil bei der Chambre des mises en accusation eingelegt werden (vgl. Link öffnet neues FensterInformationsblatt 3). Ein Revisionsbegehren kann ebenfalls innerhalb von 24 Stunden nach dem Urteil der Chambre des mises en accusation beim Kassationsgerichtshof eingereicht werden.

Können Sie nach einer Verurteilung in Belgien erneut wegen derselben Straftat angeklagt werden?

Nein.

Angaben zu den Anklagepunkten/zur Verurteilung

Werden Angaben zu der Verurteilung und den dazu gehörenden Anklagepunkten Ihrem Strafregister hinzugefügt?

Ja.

Wie und wo werden diese Angaben gespeichert?

Sie werden in der Datenbank „Zentrales Strafregister“ beim Justizministerium gespeichert.

Wie lange werden sie gespeichert?

Verurteilungen zu Übertretungsstrafen (1 bis 7 Tage Haft, 1 bis 25 EUR Geldstrafe, 20 bis 45 Stunden gemeinnützige Arbeit) werden nach drei Jahren aus dem Strafregister gelöscht.

Die anderen Strafen verbleiben für immer im Strafregister. Sie können jedoch im Rahmen eines Rehabilitierungsverfahrens gelöscht werden.

Können sie ohne Ihre Einwilligung gespeichert werden?

Ja.

Können Sie gegen die Speicherung dieser Daten Einspruch erheben?

Nein.

Wer kann auf Ihr Register zugreifen?

Justiz- und Polizeibehörden haben unbeschränkten Zugriff.

Das Strafregister ist nicht mit dem Auszug aus dem Strafregister zu verwechseln, den manche Behörden oder Privatpersonen (Arbeitgeber usw.) gelegentlich fordern; darin stehen nicht alle Angaben, die sich im Strafregister befinden. So werden beispielsweise einfache Schuldbekenntnisse, Freiheitsstrafen bis zu sechs Monaten und Geldstrafen bis zu 500 EUR oder Geldbußen bei Verkehrsdelikten ohne Entzug der Fahrerlaubnis für mehr als drei Jahre nach drei Jahren und 25 Tagen ab der Urteilsverkündung dort nicht mehr vermerkt. Die einfache Aussetzung des Urteils bzw. Aussetzung zur Bewährung wird im Strafregisterauszug niemals erwähnt.

Letzte Aktualisierung: 21/12/2012

Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.

O texto desta página na língua original neerlandês foi recentemente alterado. A tradução deste texto para português está em curso.
Traduções já disponíveis nas seguintes línguas: francês.

5 – Geringfügige Verkehrsdelikte

Wie werden geringfügige Verkehrsdelikte behandelt?

Stellt die örtliche Polizei einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung fest, kann sie dem Halter des Fahrzeugs, der einen Strafzettel erhalten hat, ein Formular zuschicken, um die Identität des Fahrers zum Zeitpunkt des Verstoßes festzustellen. Die Staatsanwaltschaft kann Ihnen daraufhin vorschlagen, die Strafverfolgung nach Zahlung eines bestimmten Betrags per Banküberweisung an die Steuerverwaltung (Administration fiscale de la taxe ajoutée, de l'enregistrement et des domaines) einzustellen.

Mit der Zahlung dieses Betrags können Sie es sich ersparen, vor das Amtsgericht geladen und zu einer höheren Geldstrafe verurteilt zu werden und darüber hinaus noch die weiteren Gerichtskosten tragen zu müssen.

Eine solche außergerichtliche Streitbeilegung bedeutet allerdings, dass Sie Ihr Verschulden zugeben und gegenüber eventuellen Opfern zu Ihrer Verantwortung stehen, sofern durch Ihr Delikt ein anderer Verkehrsteilnehmer zu Schaden gekommen ist.

Wer befasst sich mit Verkehrsdelikten?

Vorgeschlagen wird ein solche außergerichtliche Streitbeilegung von der Staatsanwaltschaft beim zuständigen Amtsgericht. Die Bußgeldabteilung der Steuerverwaltung führt über die Zahlungen Buch und setzt die Staatsanwaltschaft über Zahlungseingänge in Kenntnis.

Verfahren?

Der Vorschlag zur außergerichtlichen Regelung wird dem Zuwiderhandelnden per eingeschriebenem Brief oder durch einen von der Polizei überbrachten Bescheid übermittelt. Die Zahlungsfrist beträgt zwischen 15 Tagen und drei Monaten; in Ausnahmefällen kann sie bei sechs Monaten liegen.

Sanktionen?

Erfolgt keine Zahlung oder wird die außergerichtliche Streitbeilegung abgelehnt, lädt die Staatsanwaltschaft den Zuwiderhandelnden vor das Amtsgericht und beantragt dort seine Verurteilung zu einer im Gesetz vorgesehenen Strafe (Geldstrafe, Freiheitsstrafe, Entzug der Fahrerlaubnis)

Werden solche Delikte auch bei Bürgern anderer Mitgliedstaaten verfolgt?

Ja.

Wie?

Der den Verstoß feststellende Polizeibeamte schlägt die außergerichtliche Regelung der Zuwiderhandlung vor.

Wird dies abgelehnt, kann er die sofortige Zahlung der gesetzlich vorgesehenen Mindeststrafe fordern oder das Fahrzeug, gegen dessen Fahrer der Strafzettel ausgestellt wurde, unverzüglich beschlagnahmen.

Bei Ablehnung einer außergerichtlichen Regelung kann der eingezogene Betrag nach Ergehen des Urteils des Amtsgerichts erstattet oder abgezogen werden.

Wie werden andere Bagatelldelikte behandelt?

Geringfügige Ordnungswidrigkeiten (nicht bezahlte Parkgebühren, Missachtung der Sauberkeit auf den Straßen) fallen in die Zuständigkeit der Kommunalverwaltungen. Bei ausbleibender Zahlung können Sie vor den örtlichen Friedensrichter zitiert werden.

Im Bereich der Sozialleistungen und der Gewährleistung der Sicherheit bei Fußballspielen oder im öffentlichen Fern- und Nahverkehr u. a. sind die jeweils zuständigen Behörden befugt, Ordnungsstrafen zu verhängen. Dagenen können vor den Zivilgerichten verschiedene Rechtsmittel eingelegt werden.

Werden diese Delikte meinen Vorstrafen hinzugefügt?

Verurteilungen wegen Verkehrsdelikten werden in das Strafregister eingetragen. Ordnungsstrafen und Strafen aufgrund des Fußballgesetzes werden nicht in das Strafregister eingetragen.

Letzte Aktualisierung: 21/12/2012

Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.