Von den Behörden erhalten Sie Informationen darüber,
Weitere Anleitungen finden Sie auch auf der Website des Polizei- und Grenzschutzamts.
Ihre Rechte werden unabhängig davon geschützt, in welchem EU-Land Sie Opfer der Straftat geworden sind. Sie können die Straftat zur Anzeige bringen und gegebenenfalls sowohl in dem Land, in dem die Straftat verübt wurde, als auch in Ihrem Wohnsitzland Opferhilfe erhalten.
Nach Anzeige einer Straftat haben Sie das Recht auf folgende Informationen:
Jede Person, die kein Estnisch versteht oder spricht, hat während des Verfahrens Anspruch auf Dolmetschleistungen. Sie haben das Recht, auf Anfrage eine Übersetzung jedes Textes zu erhalten, der für das Verständnis der Entscheidung über die Einstellung des Strafverfahrens, für das Verständnis des Gerichtsurteils oder zur Gewährleistung der Fairness des Verfahrens wesentlich ist.
Die Behörden müssen sicherstellen, dass Sie verstehen, was Ihnen erklärt wird, und dass Sie selbst verstanden werden. Zu diesem Zweck stehen bei Polizei und Staatsanwaltschaft Informationsblätter in leicht verständlicher Sprache sowie geschulte Fachkräfte zur Verfügung. Sie haben außerdem immer Anspruch auf einen Gebärdensprachdolmetscher.
Opfer erhalten beim estnischen Sozialversicherungsamt Unterstützung.
Opfer von Gewalt gegen Frauen können sich auch an Beratungsstellen für Frauen in Not wenden.
Die Polizei wird Sie über die Möglichkeiten der Opferhilfe informieren und Sie erforderlichenfalls an einen Opferhelfer verweisen. In vielen Polizeistationen ist rund um die Uhr ein Opferhelfer anwesend.
Alle im Rahmen eines Strafverfahrens gesammelten Informationen sind vertraulich und werden vor der öffentlichen Verhandlung nicht an die Öffentlichkeit weitergegeben. Das Gericht kann auch entscheiden, dass Ihre Verhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfindet; in diesem Fall bleiben auch die bei der Verhandlung erörterten Informationen vertraulich.
Nein, jeder hat Zugang zur allgemeinen Opferhilfe, unabhängig davon, ob die Straftat zur Anzeige gebracht worden ist oder nicht. Es gibt allerdings bestimmte Formen der Opferhilfe, wie Schmerzensgeld für Opfer von Gewalt oder Zuschüsse für psychologische Unterstützung, die nur nach Anzeige einer Straftat gewährt werden können.
Sie können den Staatsanwalt bitten, bei Gericht eine einstweilige Verfügung gegen den Verdächtigen zu erwirken. Durch eine einstweilige Verfügung wird der Verdächtige angewiesen, von Orten, die durch das Gericht festgelegt werden, fernzubleiben sowie sich von bestimmten, vom Gericht benannten Personen fernzuhalten und nicht mit ihnen zu kommunizieren.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft können Sie auch durch polizeiliche Zeugenschutzmaßnahmen geschützt werden.
Wenden Sie sich an die Polizei, wenn Sie in Gefahr sind. Sie wird für Ihre Sicherheit sorgen.
Die Polizei muss jeden Fall prüfen und sicherstellen, dass jeglicher Schaden verhindert wird.
Alle an der Durchführung des Verfahrens beteiligten Behörden sind verpflichtet, immer Ihre Interessen zu berücksichtigen und dafür zu sorgen, dass Sie als Opfer vor weiteren mittelbaren Folgen geschützt sind.
Wenn Sie Opfer eines schweren Verbrechens geworden sind, kann verfügt werden, dass Sie nicht vor Gericht aussagen müssen; alternativ kann eine Vernehmung per Videoübertragung zugestanden oder eine Trennwand aufgestellt werden, damit der Angeklagte Sie während der Vernehmung nicht sehen kann.
Die verfahrensführende Behörde kann bei der Befragung eines minderjährigen Opfers einen Kinderschutzbeauftragten, Sozialarbeiter oder Psychologen hinzuziehen. In schwerwiegenden Fällen ist das zwingend erforderlich, wenn die Person, die das Verfahren leitet, nicht entsprechend geschult ist.
Wenn die Interessen eines minderjährigen Opfers im Widerspruch zu denen seines gesetzlichen Vertreters oder seiner Eltern stehen, kann die verfahrensführende Behörde dem Opfer kostenfrei einen Anwalt als Rechtsbeistand bestellen.
Minderjährige mit geistiger Behinderung, alle Kinder unter 10 Jahren und Kinder unter 14 Jahren in Fällen häuslicher oder sexueller Gewalt werden nicht vor Gericht vernommen. Stattdessen wird die polizeiliche Befragung des Minderjährigen auf Video aufgezeichnet und kann als Beweismittel vor Gericht verwendet werden.
Wenn ein Familienangehöriger infolge der Straftat ums Leben gekommen ist, stehen Ihnen während des Verfahrens alle Rechte eines Opfers zu.
Wenn ein Familienangehöriger Opfer einer Straftat geworden ist, haben Sie bei Bedarf Anspruch auf die gleiche Opferhilfe wie das Opfer selbst.
Mit Ihrer Zustimmung und der des Verdächtigen kann die Staatsanwaltschaft die Einstellung des Strafverfahrens durch Schlichtung (Mediation) beschließen. Der Schlichtungsdienst wird von einem Opferhelfer erbracht.
Sie haben jederzeit das Recht, sich aus dem Schlichtungsverfahren zurückzuziehen.
Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.
Um eine Straftat anzuzeigen, können Sie die Polizei-Notrufnummer 112 anrufen (wenn Sie zudem auch dringend polizeiliche Hilfe benötigen), bei der nächsten Polizeidienststelle schriftlich Anzeige erstatten oder eine Anzeige per E-Mail an die zuständige Polizeidienststelle schicken. Weitere Informationen zur Anzeige einer Straftat finden Sie hier.
Nach Ihrer Strafanzeige werden Sie kontaktiert und über das weitere Vorgehen informiert (Sie werden zum Beispiel gebeten, eine Aussage zu machen, Informationen über mögliche Zeugen anzugeben, bei der Beweiserhebung mitzuhelfen usw.). Falls erforderlich erhalten Sie auch Informationen über Möglichkeiten für Opferhilfe und andere Schutzmaßnahmen.
Notieren Sie nach Ihrer Befragung das Aktenzeichen der Strafsache und den Namen des zuständigen Ermittlungsbeamten. So erhalten Sie später leichter Informationen bei der Polizei.
Sie haben das Recht auf Anwesenheit eines Anwalts während des Verfahrens. Falls Sie nicht über die Mittel zur Beauftragung eines Anwalts verfügen, können Sie bei Gericht staatliche Prozesskostenhilfe beantragen.
Minderjährige Opfer, deren Interessen im Widerspruch zu denen ihrer gesetzlichen Vertreter stehen, haben grundsätzlich Anspruch auf kostenlose staatliche Prozesskostenhilfe.
Opfer und Zeugen haben Anspruch auf Erstattung von aufgrund des Strafverfahrens entstandenen Ausgaben oder entgangenen Einkünften. So können Sie zum Beispiel Reisekosten oder Verdienstausfälle geltend machen, die Ihnen durch Ihre Zeugenaussage entstehen. Um Kosten geltend zu machen, benachrichtigen Sie die vorladende Behörde, die Ihnen mitteilen wird, wie Sie Ihren Antrag einreichen können.
Bei Einstellung eines Strafverfahrens wird eine Abschrift der entsprechenden Entscheidung umgehend an Sie bzw. Ihren Vertreter geschickt. Als Opfer können Sie innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Entscheidung über die Einstellung des Strafverfahrens Einsicht in die Strafakte beantragen. Innerhalb dieser 10 Tage haben Sie ferner das Recht, die Staatsanwaltschaft um Überprüfung des Urteils zu ersuchen.
Als Opfer sind Sie eine gleichberechtigte Prozesspartei und haben das Recht, an der Verhandlung teilzunehmen.
Wenn gegen Sie eine Straftat verübt wurde, sind Sie im Strafverfahren ein Opfer. Sie haben jedoch auch das Recht, im Rahmen desselben Verfahrens Zivilklage einzureichen. Das Konzept der Privatklage existiert im estnischen Recht nicht.
Nach der Strafprozessordnung ist das Opfer dazu berechtigt,
Ein Opfer ist verpflichtet,
Sie dürfen während der Verhandlung Erklärungen abgeben und Ihre Meinung äußern. Sie haben das Recht, vor Gericht auszusagen, wenn die Staatsanwaltschaft Ihre Anhörung verlangt.
Das Gericht informiert Sie darüber, wann und wo die Gerichtsverhandlungen stattfinden. Außerdem werden Sie über das Gerichtsurteil informiert; dieses wird Ihnen zugestellt, sofern Sie nicht bei der Urteilsverkündung persönlich vor Gericht anwesend sind.
Sie sind berechtigt, die Gerichtsakten nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens oder nach Einstellung des Strafverfahrens bei der Staatsanwaltschaft einzusehen. Die Staatsanwaltschaft wird Sie über dieses Recht informieren und Ihnen mitteilen, wie Sie Akteneinsicht erhalten können.
Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.
Als Prozesspartei haben Sie das Recht, innerhalb von 30 Tagen nach der Entscheidung bei einem Bezirksgericht Rechtsmittel gegen die Entscheidung einzulegen.
Sie haben das Recht, im Falle einer vorzeitigen Haftentlassung des verurteilten Straftäters benachrichtigt zu werden, wenn Sie dies während des Verfahrens beantragen.
Der Verlauf des Strafverfahrens hat keinen Einfluss darauf, wie lange Sie Opferhilfe erhalten können. Sie können nach Abschluss des Strafverfahrens ohne zeitliche Begrenzung weiterhin Opferhilfe erhalten.
Sie werden über die gerichtliche Entscheidung informiert. Darin ist auch die Dauer der gegen den Verdächtigen verhängten Haftstrafe angegeben. Ferner werden Sie auf Wunsch benachrichtigt, wenn der verurteilte Straftäter vorzeitig aus der Haft entlassen wird.
Sofern Sie dies bei Ihrer Anhörung beantragt haben, werden Sie benachrichtigt, wenn der verurteilte Straftäter freigelassen wird oder aus dem Gefängnis entflohen ist.
Sie werden möglicherweise im Rahmen eines Verfahrens zur vorzeitigen Haftentlassung um eine Stellungnahme gebeten, aber Sie können Entscheidungen über die Haftentlassung nicht anfechten.
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Sie haben das Recht, im Rahmen des Strafverfahrens Zivilklage auf Schadensersatz gegen den Angeklagten einzureichen. Sie können die Zivilklage innerhalb von 10 Tagen nach Einsichtnahme in die Strafakte einreichen. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, bei der Staatsanwaltschaft eine Verlängerung dieser Frist zu beantragen.
Wenn der verurteilte Straftäter den gerichtlich festgesetzten Betrag nicht zahlt, sind Sie berechtigt, sich an einen Gerichtsvollzieher zu wenden, der ein Vollstreckungsverfahren in die Wege leitet.
Nein, der Staat leistet keine von einem verurteilten Straftäter geschuldeten Schadensersatzzahlungen.
Wenn Sie einer Person nahe stehen, die infolge einer Straftat ums Leben gekommen ist, oder wenn Sie selbst Opfer eines Gewaltverbrechens geworden sind und infolge der Straftat eine mindestens vier Monate andauernde Gesundheitsstörung erlitten haben, können Sie für die folgenden Schäden eine Entschädigung durch den Staat beantragen:
Um Entschädigung beanspruchen zu können, müssen Sie die Straftat innerhalb von 15 Tagen nach der Tat oder ab dem Zeitpunkt, zu dem Ihnen die Erstattung der Anzeige möglich ist, bei der Polizei zur Anzeige bringen.
Der Antrag auf Entschädigung muss innerhalb von drei Jahren nach Begehung der Straftat oder nach dem Tod des Opfers beim estnischen Sozialversicherungsamt eingereicht werden. Diese Regelung gilt nicht, wenn:
Sie können eine staatliche Entschädigung für Opfer von Straftaten beantragen, wenn der Täter der Straftat im Strafverfahren nicht ermittelt werden kann.
Wenn der Tatverdächtige vor Gericht freigesprochen wird, Sie aber weiterhin überzeugt sind, dass diese Person Ihnen Schaden zugefügt hat, können Sie Zivilklage einreichen.
Die Entscheidung über die Gewährung einer Entschädigung an ein Opfer von Gewalt kann bis zur Entscheidung eines Landgerichts aufgeschoben werden, wenn:
Wird die Entschädigungszahlung aufgeschoben, kann das estnische Sozialversicherungsamt auf Antrag des Antragstellers eine Vorauszahlung leisten, wenn der Antragstellende einen eindeutigen Entschädigungsanspruch hat und sich in einer schwierigen wirtschaftlichen Lage befindet.
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Ja, die Opferhilfe ist kostenfrei.
Der Staat bietet in folgenden Bereichen Opferhilfe an:
Die staatlichen Einrichtungen von Opferhilfe können Sie an geeignete Nichtregierungsorganisationen weiterleiten.
Beratungsstellen für Frauen in Not
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