1 - Meine Rechte als Opfer einer Straftat

Welche Informationen erhalte ich von den Behörden (z. B. Polizei, Staatsanwaltschaft) nach der Straftat, noch bevor ich sie zur Anzeige bringe?

Von den Behörden erhalten Sie Informationen darüber,

  • wie Sie vorgehen müssen, um die Straftat zur Anzeige zu bringen und
  • welche Unterstützung Ihnen als Opfer auch ohne Anzeige der Straftat zur Verfügung steht.

Weitere Anleitungen finden Sie auch auf der Website des Link öffnet neues FensterPolizei- und Grenzschutzamts.

Ich lebe nicht in dem EU-Mitgliedstaat, in dem die Straftat begangen wurde (EU- und Nicht-EU-Bürger). Wie werden meine Rechte geschützt?

Ihre Rechte werden unabhängig davon geschützt, in welchem EU-Land Sie Opfer der Straftat geworden sind. Sie können die Straftat zur Anzeige bringen und gegebenenfalls sowohl in dem Land, in dem die Straftat verübt wurde, als auch in Ihrem Wohnsitzland Opferhilfe erhalten.

Welche Informationen erhalte ich, wenn ich eine Straftat anzeige?

Nach Anzeige einer Straftat haben Sie das Recht auf folgende Informationen:

  • Auf Wunsch erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung, dass Sie eine Straftat zur Anzeige gebracht haben.
  • Innerhalb von zehn Tagen werden Sie darüber informiert, ob ein Strafverfahren eingeleitet wird oder nicht.
  • Falls ein Strafverfahren eingeleitet wird, werden Sie als Opfer befragt; dabei werden Sie auch gefragt, ob Sie über die Festnahme und die Freilassung der verdächtigen Person sowie über Ort und Zeit der Gerichtsverhandlung informiert werden möchten.
  • Ferner wird Sie die Staatsanwaltschaft nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens darüber informieren, dass Sie das Recht auf Einsicht in die Strafakte haben.

Habe ich Anspruch auf kostenfreie Dolmetsch- oder Übersetzungsleistungen (bei Kontakt mit der Polizei oder anderen Behörden bzw. im Rahmen der Ermittlungen und des Gerichtsverfahrens)?

Jede Person, die kein Estnisch versteht oder spricht, hat während des Verfahrens Anspruch auf Dolmetschleistungen. Sie haben das Recht, auf Anfrage eine Übersetzung jedes Textes zu erhalten, der für das Verständnis der Entscheidung über die Einstellung des Strafverfahrens, für das Verständnis des Gerichtsurteils oder zur Gewährleistung der Fairness des Verfahrens wesentlich ist.

Wie stellt die Behörde sicher, dass ich alles verstehe und auch verstanden werde (z. B. Kinder oder Menschen mit Behinderung)?

Die Behörden müssen sicherstellen, dass Sie verstehen, was Ihnen erklärt wird, und dass Sie selbst verstanden werden. Zu diesem Zweck stehen bei Polizei und Staatsanwaltschaft Informationsblätter in leicht verständlicher Sprache sowie geschulte Fachkräfte zur Verfügung. Sie haben außerdem immer Anspruch auf einen Gebärdensprachdolmetscher.

Opferhilfe

Wer bietet Opfern Hilfe?

Opfer erhalten beim Link öffnet neues Fensterestnischen Sozialversicherungsamt Unterstützung.

Opfer von Gewalt gegen Frauen können sich auch an Link öffnet neues FensterBeratungsstellen für Frauen in Not wenden.

Wird mich die Polizei automatisch an eine Opferbetreuungsstelle verweisen?

Die Polizei wird Sie über die Möglichkeiten der Opferhilfe informieren und Sie erforderlichenfalls an einen Opferhelfer verweisen. In vielen Polizeistationen ist rund um die Uhr ein Opferhelfer anwesend.

Wie wird meine Privatsphäre geschützt?

Alle im Rahmen eines Strafverfahrens gesammelten Informationen sind vertraulich und werden vor der öffentlichen Verhandlung nicht an die Öffentlichkeit weitergegeben. Das Gericht kann auch entscheiden, dass Ihre Verhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfindet; in diesem Fall bleiben auch die bei der Verhandlung erörterten Informationen vertraulich.

Muss ich eine Straftat zur Anzeige bringen, bevor ich Opferhilfe erhalten kann?

Nein, jeder hat Zugang zur allgemeinen Opferhilfe, unabhängig davon, ob die Straftat zur Anzeige gebracht worden ist oder nicht. Es gibt allerdings bestimmte Formen der Opferhilfe, wie Schmerzensgeld für Opfer von Gewalt oder Zuschüsse für psychologische Unterstützung, die nur nach Anzeige einer Straftat gewährt werden können.

Persönlicher Schutz gefährdeter Personen

Welche Arten von Schutz gibt es?

Sie können den Staatsanwalt bitten, bei Gericht eine einstweilige Verfügung gegen den Verdächtigen zu erwirken. Durch eine einstweilige Verfügung wird der Verdächtige angewiesen, von Orten, die durch das Gericht festgelegt werden, fernzubleiben sowie sich von bestimmten, vom Gericht benannten Personen fernzuhalten und nicht mit ihnen zu kommunizieren.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft können Sie auch durch polizeiliche Zeugenschutzmaßnahmen geschützt werden.

Wer kann mir Schutz bieten?

Wenden Sie sich an die Polizei, wenn Sie in Gefahr sind. Sie wird für Ihre Sicherheit sorgen.

Wird geprüft, ob ich einem weiteren Schadensrisiko durch den Täter ausgesetzt bin?

Die Polizei muss jeden Fall prüfen und sicherstellen, dass jeglicher Schaden verhindert wird.

Wird geprüft, ob ich einem weiteren Schadensrisiko durch die Strafjustiz ausgesetzt bin (im Rahmen der Ermittlungen und des Gerichtsverfahrens)?

Alle an der Durchführung des Verfahrens beteiligten Behörden sind verpflichtet, immer Ihre Interessen zu berücksichtigen und dafür zu sorgen, dass Sie als Opfer vor weiteren mittelbaren Folgen geschützt sind.

Welcher Schutz steht besonders schutzbedürftigen Opfern zur Verfügung?

Wenn Sie Opfer eines schweren Verbrechens geworden sind, kann verfügt werden, dass Sie nicht vor Gericht aussagen müssen; alternativ kann eine Vernehmung per Videoübertragung zugestanden oder eine Trennwand aufgestellt werden, damit der Angeklagte Sie während der Vernehmung nicht sehen kann.

Ich bin minderjährig. Habe ich besondere Rechte?

Die verfahrensführende Behörde kann bei der Befragung eines minderjährigen Opfers einen Kinderschutzbeauftragten, Sozialarbeiter oder Psychologen hinzuziehen. In schwerwiegenden Fällen ist das zwingend erforderlich, wenn die Person, die das Verfahren leitet, nicht entsprechend geschult ist.

Wenn die Interessen eines minderjährigen Opfers im Widerspruch zu denen seines gesetzlichen Vertreters oder seiner Eltern stehen, kann die verfahrensführende Behörde dem Opfer kostenfrei einen Anwalt als Rechtsbeistand bestellen.

Minderjährige mit geistiger Behinderung, alle Kinder unter 10 Jahren und Kinder unter 14 Jahren in Fällen häuslicher oder sexueller Gewalt werden nicht vor Gericht vernommen. Stattdessen wird die polizeiliche Befragung des Minderjährigen auf Video aufgezeichnet und kann als Beweismittel vor Gericht verwendet werden.

Ein Familienangehöriger kam infolge einer Straftat ums Leben. Welche Rechte habe ich?

Wenn ein Familienangehöriger infolge der Straftat ums Leben gekommen ist, stehen Ihnen während des Verfahrens alle Rechte eines Opfers zu.

Ein Familienangehöriger wurde Opfer einer Straftat. Welche Rechte habe ich?

Wenn ein Familienangehöriger Opfer einer Straftat geworden ist, haben Sie bei Bedarf Anspruch auf die gleiche Opferhilfe wie das Opfer selbst.

Kann ich Mediationsleistungen nutzen? Unter welchen Voraussetzungen? Werde ich während der Mediation sicher sein?

Mit Ihrer Zustimmung und der des Verdächtigen kann die Staatsanwaltschaft die Einstellung des Strafverfahrens durch Schlichtung (Mediation) beschließen. Der Schlichtungsdienst wird von einem Opferhelfer erbracht.

Sie haben jederzeit das Recht, sich aus dem Schlichtungsverfahren zurückzuziehen.

Wo finde ich die Rechtsvorschriften, in denen meine Rechte stehen?

Link öffnet neues FensterStrafprozessordnung

Link öffnet neues FensterOpferhilfegesetz

Letzte Aktualisierung: 01/10/2020

Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.

2 - Anzeige einer Straftat und meine Rechte im Ermittlungs- oder Gerichtsverfahren

Wie kann ich eine Straftat anzeigen?

Um eine Straftat anzuzeigen, können Sie die Polizei-Notrufnummer 112 anrufen (wenn Sie zudem auch dringend polizeiliche Hilfe benötigen), bei der nächsten Polizeidienststelle schriftlich Anzeige erstatten oder eine Anzeige per E-Mail an die zuständige Polizeidienststelle schicken. Weitere Informationen zur Anzeige einer Straftat finden Sie Link öffnet neues Fensterhier.

Wie kann ich erfahren, was in dem Fall unternommen wird?

Nach Ihrer Strafanzeige werden Sie kontaktiert und über das weitere Vorgehen informiert (Sie werden zum Beispiel gebeten, eine Aussage zu machen, Informationen über mögliche Zeugen anzugeben, bei der Beweiserhebung mitzuhelfen usw.). Falls erforderlich erhalten Sie auch Informationen über Möglichkeiten für Opferhilfe und andere Schutzmaßnahmen.

Notieren Sie nach Ihrer Befragung das Aktenzeichen der Strafsache und den Namen des zuständigen Ermittlungsbeamten. So erhalten Sie später leichter Informationen bei der Polizei.

Habe ich Anspruch auf Prozesskostenhilfe (während der Ermittlungen oder des Gerichtsverfahrens)? Unter welchen Voraussetzungen?

Sie haben das Recht auf Anwesenheit eines Anwalts während des Verfahrens. Falls Sie nicht über die Mittel zur Beauftragung eines Anwalts verfügen, können Sie bei Gericht staatliche Prozesskostenhilfe beantragen.

Minderjährige Opfer, deren Interessen im Widerspruch zu denen ihrer gesetzlichen Vertreter stehen, haben grundsätzlich Anspruch auf kostenlose staatliche Prozesskostenhilfe.

Kann ich die Erstattung meiner Ausgaben beantragen (Teilnahme an den Ermittlungen/am Gerichtsverfahren)? Unter welchen Voraussetzungen?

Opfer und Zeugen haben Anspruch auf Erstattung von aufgrund des Strafverfahrens entstandenen Ausgaben oder entgangenen Einkünften. So können Sie zum Beispiel Reisekosten oder Verdienstausfälle geltend machen, die Ihnen durch Ihre Zeugenaussage entstehen. Um Kosten geltend zu machen, benachrichtigen Sie die vorladende Behörde, die Ihnen mitteilen wird, wie Sie Ihren Antrag einreichen können.

Kann ich Rechtsmittel einlegen, wenn mein Fall eingestellt wird, bevor es zu einer Anklage vor Gericht kommt?

Bei Einstellung eines Strafverfahrens wird eine Abschrift der entsprechenden Entscheidung umgehend an Sie bzw. Ihren Vertreter geschickt. Als Opfer können Sie innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Entscheidung über die Einstellung des Strafverfahrens Einsicht in die Strafakte beantragen. Innerhalb dieser 10 Tage haben Sie ferner das Recht, die Staatsanwaltschaft um Überprüfung des Urteils zu ersuchen.

Kann ich an der Hauptverhandlung beteiligt werden?

Als Opfer sind Sie eine gleichberechtigte Prozesspartei und haben das Recht, an der Verhandlung teilzunehmen.

Welche offizielle Rolle habe ich im Justizsystem? Ist meine Rolle festgelegt oder kann ich wählen zwischen Opfer, Zeuge, Zivilpartei oder Privatkläger?

Wenn gegen Sie eine Straftat verübt wurde, sind Sie im Strafverfahren ein Opfer. Sie haben jedoch auch das Recht, im Rahmen desselben Verfahrens Zivilklage einzureichen. Das Konzept der Privatklage existiert im estnischen Recht nicht.

Welche Rechte und Pflichten habe ich in dieser Rolle?

Link öffnet neues FensterNach der Strafprozessordnung ist das Opfer dazu berechtigt,

  1. die Einstellung eines Strafverfahrens anzufechten;
  2. über eine Ermittlungsbehörde oder die Staatsanwaltschaft Zivilklage einzureichen;
  3. gegen nahestehende Personen auszusagen oder die Aussage gegen nahestehende Personen zu verweigern;
  4. Beweismaterial vorzulegen;
  5. Anträge und Beschwerden einzureichen;
  6. die Verfahrensprotokolle einzusehen und Erklärungen über die Bedingungen, den Verlauf, die Ergebnisse und die Protokolle des Verfahrens abzugeben (Ihre Erklärungen werden schriftlich festgehalten);
  7. die Strafakte nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens einzusehen;
  8. an der Gerichtsverhandlung teilzunehmen;
  9. der Anwendung eines Vergleichsverfahrens zuzustimmen oder dies abzulehnen und sich zu den Anklagepunkten und der Strafe sowie zu der Höhe des in den Anklagepunkten und der Zivilklage genannten Schadensersatzes zu äußern;
  10. der Anwendung einer einstweiligen Verfügung zuzustimmen und eine einstweilige Verfügung zu beantragen;
  11. bei sexueller Gewalt, geschlechtsspezifischer Gewalt oder einer in enger Beziehung begangenen Straftat von einer Person gleichen Geschlechts befragt zu werden, es sei denn, die Befragung wird von einem Staatsanwalt oder Richter durchgeführt oder der Verlauf des Verfahrens würde dadurch behindert.

Ein Opfer ist verpflichtet,

  1. nach Vorladung durch eine Ermittlungsbehörde, eine Staatsanwaltschaft oder ein Gericht zu erscheinen;
  2. an Verfahrenshandlungen teilzunehmen und den Anweisungen der Ermittlungsbehörde, der Staatsanwaltschaft und des Gerichts Folge zu leisten.

Kann ich im Rahmen der Gerichtsverhandlung eine Erklärung abgeben oder eine Aussage machen? Unter welchen Voraussetzungen?

Sie dürfen während der Verhandlung Erklärungen abgeben und Ihre Meinung äußern. Sie haben das Recht, vor Gericht auszusagen, wenn die Staatsanwaltschaft Ihre Anhörung verlangt.

Welche Informationen erhalte ich in der Gerichtsverhandlung?

Das Gericht informiert Sie darüber, wann und wo die Gerichtsverhandlungen stattfinden. Außerdem werden Sie über das Gerichtsurteil informiert; dieses wird Ihnen zugestellt, sofern Sie nicht bei der Urteilsverkündung persönlich vor Gericht anwesend sind.

Erhalte ich Einsicht in die Gerichtsakten?

Sie sind berechtigt, die Gerichtsakten nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens oder nach Einstellung des Strafverfahrens bei der Staatsanwaltschaft einzusehen. Die Staatsanwaltschaft wird Sie über dieses Recht informieren und Ihnen mitteilen, wie Sie Akteneinsicht erhalten können.

Letzte Aktualisierung: 01/10/2020

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3 - Meine Rechte nach der Gerichtsverhandlung

Kann ich gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen?

Als Prozesspartei haben Sie das Recht, innerhalb von 30 Tagen nach der Entscheidung bei einem Bezirksgericht Rechtsmittel gegen die Entscheidung einzulegen.

Welche Rechte habe ich nach der Verurteilung?

Sie haben das Recht, im Falle einer vorzeitigen Haftentlassung des verurteilten Straftäters benachrichtigt zu werden, wenn Sie dies während des Verfahrens beantragen.

Habe ich nach der Gerichtsverhandlung Anspruch auf Unterstützung oder Schutz? Wie lange?

Der Verlauf des Strafverfahrens hat keinen Einfluss darauf, wie lange Sie Opferhilfe erhalten können. Sie können nach Abschluss des Strafverfahrens ohne zeitliche Begrenzung weiterhin Opferhilfe erhalten.

Welche Informationen erhalte ich, wenn der Täter verurteilt wird?

Sie werden über die gerichtliche Entscheidung informiert. Darin ist auch die Dauer der gegen den Verdächtigen verhängten Haftstrafe angegeben. Ferner werden Sie auf Wunsch benachrichtigt, wenn der verurteilte Straftäter vorzeitig aus der Haft entlassen wird.

Werde ich informiert, wenn der Täter entlassen wird (einschließlich vorzeitige oder bedingte Entlassung) oder aus der Haft flieht?

Sofern Sie dies bei Ihrer Anhörung beantragt haben, werden Sie benachrichtigt, wenn der verurteilte Straftäter freigelassen wird oder aus dem Gefängnis entflohen ist.

Werde ich in die Entscheidung über die Haftentlassung oder die Strafaussetzung zur Bewährung einbezogen? Kann ich beispielsweise eine Aussage machen oder Einspruch einlegen?

Sie werden möglicherweise im Rahmen eines Verfahrens zur vorzeitigen Haftentlassung um eine Stellungnahme gebeten, aber Sie können Entscheidungen über die Haftentlassung nicht anfechten.

Letzte Aktualisierung: 01/10/2020

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4 - Entschädigung

Wie kann ich gegenüber dem Täter Ansprüche auf Schadenersatz geltend machen? (z. B. Gerichtsverfahren, Zivilklage, Adhäsionsverfahren)

Sie haben das Recht, im Rahmen des Strafverfahrens Zivilklage auf Schadensersatz gegen den Angeklagten einzureichen. Sie können die Zivilklage innerhalb von 10 Tagen nach Einsichtnahme in die Strafakte einreichen. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, bei der Staatsanwaltschaft eine Verlängerung dieser Frist zu beantragen.

Das Gericht hat den Täter dazu verurteilt, mir Schadenersatz/eine Entschädigung zu zahlen. Wie kann ich sicherstellen, dass der Täter zahlt?

Wenn der verurteilte Straftäter den gerichtlich festgesetzten Betrag nicht zahlt, sind Sie berechtigt, sich an einen Gerichtsvollzieher zu wenden, der ein Vollstreckungsverfahren in die Wege leitet.

Kann der Staat eine Vorauszahlung leisten, falls der Täter nicht zahlt? Unter welchen Voraussetzungen?

Nein, der Staat leistet keine von einem verurteilten Straftäter geschuldeten Schadensersatzzahlungen.

Habe ich Anspruch auf Entschädigung durch den Staat?

Wenn Sie einer Person nahe stehen, die infolge einer Straftat ums Leben gekommen ist, oder wenn Sie selbst Opfer eines Gewaltverbrechens geworden sind und infolge der Straftat eine mindestens vier Monate andauernde Gesundheitsstörung erlitten haben, können Sie für die folgenden Schäden eine Entschädigung durch den Staat beantragen:

  1. Schäden durch Arbeitsunfähigkeit oder verminderte Leistungsfähigkeit;
  2. Kosten, die aufgrund von Gesundheitsschäden des Opfers entstehen;
  3. Schäden infolge des Todes des Opfers;
  4. Schäden an Brillen, Zahnprothesen, Kontaktlinsen oder anderen Geräten, die Körperfunktionen ersetzen, oder an Kleidungsstücken;
  5. Kosten für die Beerdigung des Opfers.

Um Entschädigung beanspruchen zu können, müssen Sie die Straftat innerhalb von 15 Tagen nach der Tat oder ab dem Zeitpunkt, zu dem Ihnen die Erstattung der Anzeige möglich ist, bei der Polizei zur Anzeige bringen.

Der Antrag auf Entschädigung muss innerhalb von drei Jahren nach Begehung der Straftat oder nach dem Tod des Opfers beim estnischen Sozialversicherungsamt eingereicht werden. Diese Regelung gilt nicht, wenn:

  1. der Anspruchsberechtigte mehr als ein Jahr nach dem Todesdatum vom Tod des Opfers erfahren hat und der Antrag innerhalb von drei Jahren nach Bekanntwerden des Todes des Opfers gestellt wird;
  2. der Antragstellende eine mehr als ein Jahr andauernde gesundheitliche Störung erlitten hat und den Antrag aufgrund seines Gesundheitszustands nicht fristgerecht einreichen konnte, und der Antrag innerhalb von drei Jahren nach der Verbesserung seines Gesundheitszustands eingereicht wird;
  3. die Grundlage für den Entschädigungsantrag eine Sexualstraftat gegen einen Minderjährigen ist und der Antrag innerhalb von drei Jahren nach Volljährigkeit des Opfers gestellt wird, es sei denn, der Grund für das Strafverfahren wurde vor Erreichen der Volljährigkeit bekannt.

Habe ich Anspruch auf Entschädigung, wenn der Täter nicht verurteilt wird?

Sie können eine staatliche Entschädigung für Opfer von Straftaten beantragen, wenn der Täter der Straftat im Strafverfahren nicht ermittelt werden kann.

Wenn der Tatverdächtige vor Gericht freigesprochen wird, Sie aber weiterhin überzeugt sind, dass diese Person Ihnen Schaden zugefügt hat, können Sie Zivilklage einreichen.

Habe ich Anspruch auf eine Sofortzahlung, solange ich auf die Entscheidung über meinen Anspruch auf Entschädigung warte?

Die Entscheidung über die Gewährung einer Entschädigung an ein Opfer von Gewalt kann bis zur Entscheidung eines Landgerichts aufgeschoben werden, wenn:

  1. unklar ist, ob der Antragstellende einen Entschädigungsanspruch gegenüber der Person hat, die für den durch die Straftat verursachten Schaden verantwortlich ist, oder
  2. die Person, die für den durch die Straftat verursachten Schaden verantwortlich ist, offensichtlich bereit und in der Lage ist, für den Schaden aufzukommen.

Wird die Entschädigungszahlung aufgeschoben, kann das estnische Sozialversicherungsamt auf Antrag des Antragstellers eine Vorauszahlung leisten, wenn der Antragstellende einen eindeutigen Entschädigungsanspruch hat und sich in einer schwierigen wirtschaftlichen Lage befindet.

Letzte Aktualisierung: 01/10/2020

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5 - Mein Anspruch auf Unterstützung und Hilfe

Ich bin Opfer einer Straftat geworden. An wen kann ich mich wenden, um Unterstützung und Hilfe zu erhalten?

  1. Link öffnet neues FensterEstnisches Sozialversicherungsamt – Abteilung für Opferhilfe
  2. Link öffnet neues FensterZentren für Frauenhilfe
  3. Link öffnet neues FensterPolizei- und Grenzschutzamt

Hotline der Opferhilfe

  1. Hotline der Opferhilfe: 6121360 oder 16106 (die Hotline ist Mo-Fr von 9.00-17.00 Uhr besetzt).
  2. Hotline der Kinderhilfe: 16111 (für hilfsbedürftige Kinder; die Hotline ist rund um die Uhr besetzt).

Ist die Opferhilfe kostenfrei?

Ja, die Opferhilfe ist kostenfrei.

Welche Art von Unterstützung kann ich von staatlichen Behörden oder Diensten erhalten?

Der Staat bietet in folgenden Bereichen Opferhilfe an:

  1. Opferberatung;
  2. Unterstützung von Opfern bei der Kommunikation mit staatlichen und kommunalen Behörden und juristischen Personen;
  3. Sicherstellung einer sicheren Unterkunft;
  4. Sicherstellung der Verpflegung;
  5. Sicherstellung des Zugangs zur notwendigen Gesundheitsversorgung;
  6. Bereitstellung der notwendigen materiellen Unterstützung;
  7. Bereitstellung der notwendigen psychologischen Unterstützung;
  8. Vermittlung der für die Betreuung der Opfer erforderlichen Übersetzungs- und Dolmetschdienste;
  9. Bereitstellung anderer für die physische und psychosoziale Rehabilitation der Opfer erforderlichen Dienste.

Welche Art von Unterstützung kann ich von Nichtregierungsorganisation erhalten?

Die staatlichen Einrichtungen von Opferhilfe können Sie an geeignete Nichtregierungsorganisationen weiterleiten.

Link öffnet neues FensterBeratungsstellen für Frauen in Not

Letzte Aktualisierung: 01/10/2020

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