Die Polizei unterrichtet Sie unverzüglich über Ihr Recht, Informationen zu folgenden Punkten zu erhalten:
Wenn Sie in einem anderen Mitgliedstaat leben, nimmt die zyprische Polizei direkt bei Erstattung der Anzeige Ihre Aussage auf, um Schwierigkeiten bei der Organisation des Verfahrens auf ein Minimum zu begrenzen.
Wenn die Straftat in der Republik Zypern begangen wurde und Sie in einem anderen Mitgliedstaat leben, können Sie bei den zuständigen Behörden Ihres Wohnsitzmitgliedstaats Anzeige erstatten, wenn Sie die Straftat nicht in Zypern anzeigen konnten oder – bei schweren Straftaten – wollten.
Wenn Sie bei der zyprischen Polizei eine Straftat anzeigen, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat begangen wurde, muss die zyprische Polizei, sofern sie nicht selbst zur Einleitung des Verfahrens berechtigt ist, Ihre Anzeige an die zuständige Behörde des Mitgliedstaats weiterleiten, in dem die Straftat begangen wurde.
Wenn Sie bei der Polizei eine Straftat anzeigen, erhalten Sie entsprechend der Verfahrensphase, in der sich Ihre Anzeige befindet, folgende Informationen:
Wenn Sie eine Straftat anzeigen wollen, jedoch kein Griechisch verstehen oder sprechen, können Sie mithilfe entsprechender sprachlicher Unterstützung die Anzeige in einer Sprache erstatten, die Sie verstehen.
Des Weiteren muss die Polizei sicherstellen, dass Ihnen Folgendes angeboten wird:
Wenn Sie minderjährig sind, erhalten Sie zudem Informationen der staatlichen Sozialfürsorge. Dies geschieht in einer Sprache, die Sie verstehen (bei Bedarf wird ein Dolmetscher hinzugezogen), wobei Ihr Alter und Ihre Reife berücksichtigt werden. Wenn Sie durch eine Behinderung eingeschränkt sind, erhalten Sie Informationen in einer Form, die Sie verstehen (z. B. in Gebärdensprache).
Die folgenden Organisationen bieten Opferhilfe:
Die Sozialfürsorge des Ministeriums für Beschäftigung, Fürsorge und soziale Sicherheit bietet schutzbedürftigen Personengruppen, u. a. Opfern von Straftaten, in folgenden Bereichen Unterstützung an:
Die Polizei wird Sie an staatliche oder andere Unterstützungs- und Hilfsstellen verweisen, wenn sie dies als notwendig erachtet. Sie wird Sie über die oben genannten Dienste informieren.
Die Polizeibeamten sind an die Vorgaben der Verfassung und der geltenden Gesetze sowie an den polizeilichen Verhaltenskodex gebunden. Diese Vorschriften gewährleisten, dass Ihre Privatsphäre und Ihr Familienleben respektiert und Ihre personenbezogenen Daten angemessen geschützt werden.
Ihr Name und die Inhalte Ihrer Aussage dürfen gemäß den geltenden Gesetzen unter keinen Umständen veröffentlicht oder anderweitig weitergegeben werden.
Die Datenverarbeitung wird durch besondere Rechtsvorschriften geregelt, die den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten gewährleisten.
Ja. Nachdem Sie bei der Polizei Anzeige erstatten, stellt die Sozialfürsorge sicher, dass Sie entsprechend Ihren Bedürfnissen kostenfreie Unterstützungsleistungen erhalten, darunter auch Leistungen von NRO, die besondere Unterstützungsdienste anbieten.
Die Polizei wird alle Schritte ergreifen, die erforderlich sind, um Ihre Sicherheit zu gewährleisten, insbesondere dann, wenn ein besonderer Schutzbedarf besteht. Je nach Art/Umständen der Straftat, Ihrer persönlichen Situation und einem etwaigen besonderen Schutzbedarf werden in den verschiedenen Phasen des Strafverfahrens bestimmte Schutzmaßnahmen ergriffen:
(1) Aufnahme der Opfer in Zeugenschutzprogramme unter Aufsicht und Kontrolle der Generalstaatsanwaltschaft
Auf Beschluss der Generalstaatsanwaltschaft können Sie in ein Zeugenschutzprogramm aufgenommen werden, das polizeiliche Maßnahmen umfasst, die Ihre persönliche Sicherheit und bei Bedarf auch die Ihrer Familie sicherstellen.
(2) Opferschutz während der strafrechtlichen Ermittlungen:
Während der strafrechtlichen Ermittlungen
(3) Recht auf Schutz für Opfer mit besonderem Schutzbedarf während Strafverfahren:
Wenn Sie ein Opfer mit besonderem Schutzbedarf sind, haben Sie folgende Möglichkeiten:
Für bestimmte Opfergruppen gelten besondere Regelungen:
Wenn Sie Opfer häuslicher Gewalt sind,
Wenn Sie ein minderjähriges Opfer sexuellen Missbrauchs sind,
Wenn Sie Opfer von Menschenhandel und Ausbeutung sind,
In erster Linie ist die Polizei für Ihren Schutz zuständig. Bei Bedarf kooperiert die Polizei mit anderen zuständigen Stellen aus dem öffentlichen oder privaten Sektor, um sicherzustellen, dass Sie wirksam geschützt werden.
Die Polizei prüft Ihren Fall, um
(a) einen etwaigen besonderen Schutzbedarf festzustellen, und
(b) um zu bewerten, ob und in welchem Umfang Sie im Laufe des Verfahrens aufgrund Ihrer besonderen Anfälligkeit für sekundäre und wiederholte Viktimisierung, Einschüchterung und Vergeltungsmaßnahmen von besonderen Schutzmaßnahmen profitieren würden.
Die Prüfung erfolgt für jeden Einzelfall und in enger Zusammenarbeit mit Ihnen. Ihre Wünsche werden berücksichtigt – auch dann, wenn Sie beispielsweise keine besonderen Maßnahmen in Anspruch nehmen wollen.
Die Einzelfallprüfung beinhaltet eine Prüfung Ihres Risikos für eine sekundäre oder wiederholte Viktimisierung, um jede Möglichkeit, dass Sie durch die Strafjustizbehörden eine sekundäre und/oder wiederholte Viktimisierung erleiden, auszuschließen.
Besonders schutzbedürftigen Opfern werden folgende Schutzmöglichkeiten angeboten:
(1) Aufnahme der Opfer in Zeugenschutzprogramme unter Aufsicht und Kontrolle der Generalstaatsanwaltschaft
Auf Beschluss der Generalstaatsanwaltschaft können Sie in ein Zeugenschutzprogramm aufgenommen werden, das polizeiliche Maßnahmen umfasst, die Ihre persönliche Sicherheit und bei Bedarf auch die Ihrer Familie sicherstellen.
(2) Opferschutz während der strafrechtlichen Ermittlungen:
Während der strafrechtlichen Ermittlungen
(3) Schutz von Opfern mit besonderem Schutzbedarf während des Strafverfahrens:
Wenn Sie ein Opfer mit besonderem Schutzbedarf sind, haben Sie folgende Möglichkeiten:
Wenn Sie minderjährig sind, werden Ihre Interessen geschützt. Diese werden individuell unter Berücksichtigung Ihres Alters sowie Ihrer Reife, Ansichten, Bedürfnisse und Belange bewertet.
Als Minderjährige/r haben Sie einige zusätzliche Rechte:
Bei den Vernehmungen können Sie von Ihrem gesetzlichen Vertreter oder einer erwachsenen Person Ihrer Wahl begleitet werden, sofern keine begründete Entscheidung gegen die Anwesenheit dieser Person getroffen wurde.
Die Vernehmungen
Bei folgenden Opferbetreuungsstellen erhalten Sie Unterstützung:
Das Gesetz räumt Ihnen das Recht ein, den Täter auf Schadenersatz zu verklagen. Bei der Sozialfürsorge erhalten Sie Informationen über Ihr Recht auf Schadenersatz.
Bei folgenden Opferbetreuungsstellen erhalten Sie Unterstützung:
Bei folgenden Opferbetreuungsstellen erhalten Sie Unterstützung:
In Zypern sind Mediationsleistungen nicht gesetzlich geregelt.
Ihre Rechte finden Sie in folgenden Rechtsvorschriften:
Die Rechtsvorschriften, in denen Ihre Rechte stehen, finden Sie auf der Website der zyprischen Rechtsanwaltsvereinigung: http://www.cylaw.org/
Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.
Sie können bei jeder Polizeidienststelle Anzeige erstatten. Die Polizei untersucht Ihren Fall, sobald Sie offiziell Anzeige erstatten und eine schriftliche Zeugenaussage abgeben.
Sie können den Polizei-/Ermittlungsbeamten, der für Ihren Fall zuständig ist, um Informationen zu den Ermittlungsfortschritten bitten. Sobald der Fall an das Gericht verwiesen wird, erhalten Sie von dem Beamten der Rechtsabteilung, der bei Gericht für Ihren Fall zuständig ist, Informationen zum Verlauf des Verfahrens.
Gemäß dem Prozesskostenhilfegesetz haben Sie bei Verfahren, die bestimmte Menschenrechtsverletzungen zum Gegenstand haben, Anspruch auf Prozesskostenhilfe.
Mit „Verfahren, die bestimmte Menschenrechtsverletzungen zum Gegenstand haben“, sind folgende Verfahren gemeint:
(a) Vor einem Gericht anhängige Zivilverfahren in jeder Phase, in denen die Republik Zypern aufgrund bestimmter Menschenrechtsverletzungen, die einer Person zugefügt wurden, auf Schadenersatz verklagt wurde,
(b) Strafverfahren, die von einer beliebigen Person angestrengt wurden und die bestimmte Menschenrechtsverletzungen zum Gegenstand haben.
Die im genannten Gesetz vorgesehene Prozesskostenhilfe deckt folgende Leistungen ab:
(a) Bei gegen die Republik Zypern eingeleiteten Zivilverfahren oder bei Strafverfahren Beratungs-, Unterstützungs- und Vertretungsleistungen und
(b) bei gegen die Republik Zypern eingeleiteten Zivilverfahren ausschließlich Beratungsleistungen.
Die durch das genannte Gesetz geschützten Menschenrechte werden durch folgende Rechtsvorschriften garantiert:
(a) Kapitel II der Verfassung der Republik Zypern
(b) Gesetz von 1962 zur Ratifizierung der Europäischen Menschenrechtskonvention
(c) Gesetze 1967–1995 zur Ratifizierung des Internationalen Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung
(d) Gesetz von 1969 zur Ratifizierung der internationalen Pakte (über wirtschaftliche, soziale und kulturelle sowie bürgerliche und politische Rechte)
(e) Gesetz von 1989 zur Ratifizierung des Europäischen Übereinkommens zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe
(f) Gesetze von 1990 und 1993 zur Ratifizierung des Übereinkommens gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe
(g) Gesetz von 1985 zur Ratifizierung des UN-Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau
(h) Gesetz von 1990 zur Ratifizierung des Übereinkommens über die Rechte des Kindes
Folgende Personen haben Anspruch auf Prozesskostenhilfe:
Des Weiteren hat jedes Kind, das Opfer einer Straftat im Sinne des Gesetzes über Prävention und Kontrolle von sexuellem Missbrauch, sexueller Ausbeutung von Kindern und Kinderpornografie ist, unabhängig davon, ob es zu Ermittlungs-, Strafverfolgungs- oder Zwecken des Gerichtsverfahrens mit den Strafverfolgungsbehörden zusammenarbeiten möchte, in jeder Phase des Verfahrens direkten Zugang zu kostenfreier Beratung nach dem Rechtsanwaltsgesetz sowie – unabhängig von den Bestimmungen des Prozesskostenhilfegesetzes – Anspruch auf Prozesskostenhilfe, falls ihm die nötigen Mittel fehlen.
Wenn das minderjährige Opfer ein Recht auf Vertretung hat, hat es die Möglichkeit, Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen. Zudem kann ihm ein gesetzlicher Vertreter zugeteilt werden, der in Verfahren, in denen ein Interessenkonflikt zwischen dem minderjährigen Opfer und den Trägern der elterlichen Verantwortung bestehen könnte, im Namen des Kindes handelt.
Des Weiteren hat jede Person, die Opfer einer Straftat im Sinne des Gesetzes über Prävention und Bekämpfung von Menschenhandel und Ausbeutung und über Opferschutz ist, unabhängig davon, ob sie zu Ermittlungs-, Strafverfolgungs- oder Zwecken des Gerichtsverfahrens mit den Strafverfolgungsbehörden zusammenarbeiten möchte, direkten Zugang zu kostenfreier Beratung nach dem Rechtsanwaltsgesetz sowie – im Einklang mit den Bestimmungen des Prozesskostenhilfegesetzes – Anspruch auf Prozesskostenhilfe, falls ihr die nötigen Mittel fehlen.
Für die Gewährung von Prozesskostenhilfe müssen Sie vor dem Gericht, an dem Ihr Fall verhandelt wird, einen schriftlichen Antrag stellen. Das Gericht kann auf folgender Grundlage einen Bescheid über Prozesskostenhilfe erlassen:
(a) Sozio-ökonomischer Bericht des Fürsorgeamts über Ihre finanzielle Situation und die Ihrer Familie, Ihr regelmäßiges Einkommen oder andere Einkommensarten wie z. B. Ihre Beschäftigung oder andere Quellen, Ihre üblichen Lebenshaltungskosten und die Ihrer Familie sowie etwaige andere Verbindlichkeiten oder Bedürfnisse, die Sie haben;
(b) Schwere der Lage oder andere Umstände, um festzustellen, ob es im Interesse der Rechtspflege liegt, Ihnen zur Vorbereitung und Abwicklung Ihres Falls Prozesskostenhilfe zu gewähren.
Die Empfänger der Prozesskostenhilfe sind per Gesetz berechtigt, unter denjenigen Rechtsanwälten, die diese Art von Leistungen anbieten, einen Rechtsbeistand auszuwählen. Falls der Empfänger keinen Anwalt seiner Wahl benennt, wählt das Gericht nach den einschlägigen Vorschriften aus einer von der zyprischen Rechtsanwaltsvereinigung erstellten Liste einen Rechtsbeistand aus.
Die Republik Zypern erstattet Ihnen alle Ausgaben, für die eine solche Erstattung per Gesetz vorgesehen ist. Informationen darüber, ob und zu welchen Bedingungen Sie eine Erstattung der Ausgaben beantragen können, erhalten Sie bei den bei der Polizei auf lokaler Ebene angesiedelten Staatsanwaltschaften.
Sie können von der Polizei eine Begründung verlangen, falls eine Ermittlung oder Strafverfolgung nicht fortgesetzt wurde oder eingestellt wird.
Sie können als Belastungszeuge an der Verhandlung teilnehmen und vor dem Gericht aussagen, an dem die Sache verhandelt wird.
Im Kontext von Strafverfahren ist Ihre Rolle auf die des Belastungszeugen festgelegt. Wenn Sie den Täter auf Schadenersatz verklagen, übernehmen Sie im entsprechenden Zivilverfahren die Rolle des Klägers.
Als Belastungszeuge sind Sie verpflichtet, vor dem Gericht auszusagen, an dem die Sache verhandelt wird. Wenn Sie eine Schadenersatzklage eingereicht haben, erhalten Sie von dem Rechtsanwalt, der Sie vor den Zivilgerichten vertritt, Informationen zu Ihren Rechten und Pflichten.
In jedem Verfahren, in dem Sie als Belastungszeuge auftreten, können Sie die Aussage, die Sie vor der Polizei abgegeben haben, verlesen und sich zu eigen machen oder die Beweise vorlegen, die Sie der Polizei im Rahmen der Ermittlung zugänglich gemacht haben. Wenn Sie zusätzlich zu Ihrer ursprünglichen Erklärung oder den der Polizei zugänglich gemachten Beweisen eine Erklärung abgeben oder weitere Angaben machen möchten, sollten Sie mit dem Leiter der Rechtsabteilung, der Ihren Fall bei Gericht bearbeitet, Rücksprache halten.
Während der Gerichtsverhandlung informiert die Staatsanwaltschaft Sie darüber, wann und wie Anhörungen stattfinden und welche Vergehen dem Täter zur Last gelegt werden. Zudem können Sie beantragen, über das im Laufe des Verfahrens ergangene rechtskräftige Urteil in Kenntnis gesetzt zu werden.
Sie haben kein Recht auf Einsicht in die Gerichtsakten.
Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.
Sie könnten gegen ein in erster Instanz ergangenes Urteil keine Rechtsmittel einlegen. Dieses Recht ist der Generalstaatsanwaltschaft vorbehalten.
Ihr Rechtsanwalt kann die Verurteilung nutzen, wenn Sie den Täter auf Schadenersatz verklagen.
Sie haben nach der Gerichtsverhandlung für einen angemessenen Zeitraum (Ihren Bedürfnissen zu diesem Zeitpunkt entsprechend) Anspruch auf Unterstützung und/oder Schutz.
Auf Antrag werden Sie von der Polizei über die Verurteilung des Täters in Kenntnis gesetzt.
Auf Antrag werden Sie informiert,
(a) wenn die Person, die aufgrund der Sie betreffenden Straftat in Gewahrsam genommen, strafrechtlich verfolgt oder verurteilt wurde, entlassen wurde oder geflohen ist;
(b) wenn im Falle der Entlassung oder Flucht der Person, die aufgrund der Sie betreffenden Straftat in Gewahrsam genommen, strafrechtlich verfolgt oder verurteilt wurde, Maßnahmen zu Ihrem Schutz ergriffen werden.
Bitte beachten Sie, dass diese Informationen zurückgehalten werden können, wenn für den Täter eine potenzielle oder festgestellte Gefährdung besteht.
Sie haben kein Recht darauf, bei der Entscheidung über die Haftentlassung oder die Strafaussetzung zur Bewährung einbezogen zu werden.
Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.
Sie haben das Recht, aufgrund der gegen Sie begangenen Straftat ein Gerichtsverfahren gegen den Täter anzustrengen. Bei der Sozialfürsorge erhalten Sie Informationen über Ihr Recht auf Schadenersatz.
Minderjährige unter 18 Jahren können alle haftbaren Parteien aufgrund von Straftaten im Sinne des Gesetzes über Prävention und Kontrolle von sexuellem Missbrauch, sexueller Ausbeutung von Kindern und Kinderpornografie und aufgrund von Menschenrechtsverletzungen auf Schadenersatz verklagen. Der Täter haftet zivilrechtlich auf Schadenersatz für alle konkreten oder allgemeinen Schäden, die dem/den Opfer(n) entstanden sind.
Jede Person, die Opfer im Sinne des Gesetzes über Prävention und Bekämpfung von Menschenhandel und Ausbeutung und über Opferschutz ist, hat das Recht, alle haftbaren Parteien aufgrund der in diesem Gesetz beschriebenen, gegen sie begangenen Straftaten und aufgrund von gegen sie begangenen Menschenrechtsverletzungen auf Schadenersatz zu verklagen. Der Täter haftet zivilrechtlich auf Schadenersatz für alle konkreten oder allgemeinen Schäden, die dem/den Opfer(n) entstanden sind. Darunter fallen auch Lohnrückstände, die der Täter dem/den Opfer(n) von Zwangsarbeit schuldet.
Wenn der Täter den vom Gericht zuerkannten Schadenersatz nicht zahlt, können Sie sich über Ihren Rechtsanwalt an das Gericht werden, das daraufhin dem Täter einen Zahlungsbefehl über den zuerkannten Schadenersatz zustellt. Falls der Täter diesem Zahlungsbefehl nicht nachkommt, wird er umgehend festgenommen und inhaftiert.
Eine staatliche Vorauszahlung an Opfer ist gesetzlich nicht vorgesehen.
Opfer von Gewaltverbrechen oder ihre anspruchsberechtigten Angehörigen erhalten unter folgenden Voraussetzungen eine Entschädigung durch den Staat in der Form, die im Gesetz über die Entschädigung von Opfern von Gewaltverbrechen von 1997 (Gesetz 51(I)/97) vorgesehenen ist:
(a) Der Täter ist aus einem beliebigen Grund nicht in der Lage, dem Opfer oder dessen anspruchsberechtigten Angehörigen eine Entschädigung zu zahlen, und
(b) es ist keine Entschädigung aus anderen Quellen verfügbar oder eine solche Entschädigung fällt geringer aus als der im genannten Gesetz vorgesehene Betrag.
Die im genannten Gesetz vorgesehene Entschädigung ist selbst dann zahlbar, wenn der Täter nicht strafrechtlich verfolgt oder verurteilt werden kann.
Wenn die aus anderen Quellen verfügbare Entschädigung geringer ausfällt als die im genannten Gesetz vorgesehene Entschädigung, zahlt der Staat die Differenz.
Das Gesetz legt auch fest, unter welchen Umständen eine Entschädigung verweigert wird und was im Betrag der zahlbaren Entschädigung enthalten ist.
„Gewaltverbrechen“ meint jedes in der Republik Zypern unter Gewaltanwendung mit Vorsatz begangene Verbrechen, das direkt zum Tode, zu schwerer Körperverletzung oder zu dauerhaften körperlichen und psychischen Beeinträchtigungen führt. Dazu zählen auch die folgenden Straftaten, sofern sie zum Tode, zu schwerer Körperverletzung oder zu dauerhaften körperlichen und psychischen Beeinträchtigungen führen:
Vorsätzlicher Mord (Artikel 203 und 204), versuchter Mord (Artikel 214), Vergewaltigung (Artikel 144), versuchte Vergewaltigung (Artikel 146), Entführung (Artikel 148), Entführung einer weiblichen Person unter 16 Jahren (Artikel 149), Taten mit dem Ziel der schweren Körperverletzung (Artikel 228), schwere Körperverletzung (Artikel 231), versuchte Körperverletzung durch Verwendung von Sprengstoffen (Artikel 232), böswillige Verwendung von Gift (Artikel 233), Körperverletzung (Artikel 234), Übergriff mit Körperverletzung (Artikel 243), andere Übergriffe (Artikel 244), Verbrechen gegen die persönliche Freiheit (Artikel 245 bis 254), Brandstiftung (Artikel 315).
Ein Antrag auf Schadenersatz gemäß dem genannten Gesetz ist dem Leiter der Sozialversicherung innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens vorzulegen, spätestens innerhalb von zwei Jahren nach Verursachung der Körperverletzung/der dauerhaften körperlichen und psychischen Beeinträchtigungen/des Todes.
Dem Antrag sind ein Polizeibericht, ein ärztliches Attest und ggf. weitere, für die Bewertung hilfreiche Dokumente beizulegen. Der Leiter der Sozialversicherung kann im Einzelfall und im eigenen Ermessen weitere Belege anfordern, unter anderem Belege dafür, dass keine Entschädigung aus anderen Quellen gezahlt wurde oder gezahlt werden wird. Ein solcher Beleg kann z. B. eine eidesstaatliche Erklärung des Antragstellers sein.
Die Zuerkennung einer Entschädigung zugunsten der Opfer ist nicht von der Verurteilung des Täters abhängig. Das Gericht entscheidet in einem gesonderten Schadenersatzverfahren über die Zuerkennung eines Schadenersatzes. Der Ausgang des Strafverfahrens ist dabei nicht relevant.
Nein, Sie erhalten keine Sofortzahlung, da dies im Gesetz nicht vorgesehen ist.
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An die Polizei unter 199/1460.
An die staatlichen Erstversorgungseinrichtungen
An die lokalen Sozialdienste
An den bildungspsychologischen Dienst
An den psychologischen/psychiatrischen Dienst
Hotline der Opferhilfe
Nichtregierungsorganisationen (NRO)
Die folgenden Notrufnummern stehen Ihnen in der Republik Zypern zur Verfügung:
1460 – Bürgerhotline
1440 – Beratung bei häuslicher Gewalt
1498 – Drogenberatung/Suchthilfe
116111 – Kinder- und Jugendhilfe
116000 – Zyprische Hotline für vermisste Kinder
Die Opferhilfe der staatlichen Stellen und der Nichtregierungsorganisationen ist kostenfrei.
Die staatlichen Dienste bieten die folgende Art von Unterstützung:
Wenn Sie Opfer häuslicher Gewalt, minderjähriges Opfer sexuellen Missbrauchs oder Opfer von Menschenhandel sind, informiert Sie die Sozialfürsorge über Ihre Rechte und bietet Ihnen Unterstützung. Sie stellt auch den Kontakt zu allen zuständigen staatlichen Stellen und Nichtregierungsorganisationen her, die Ihren Fall bearbeiten und Ihnen Unterstützung bieten können. Falls Ihre Interessen denen Ihrer Eltern entgegenstehen, ergreift die Leitung der Sozialfürsorge alle Schritte, die erforderlich sind, um Sie zu schützen.
Die Nichtregierungsorganisationen bieten die folgende Art von Unterstützung:
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