Ziel der ERA ist es, das Verständnis und bewährte Verfahrensweisen des EU-Rechts zu fördern. Dies geschieht im Rahmen von Fortbildungsveranstaltungen für Angehörige der Rechtsberufe aus ganz Europa und die Bereitstellung eines Forums für Diskussion und Austausch.
Die ERA arbeitet mit allen Rechtsanwendern zusammen:
Wie die Europäische Kommission in ihrer Mitteilung zur justiziellen Aus- und Fortbildung vom September 2011 darlegt, „verfügt [die ERA] über umfangreiche Erfahrungen mit der erfolgreichen Durchführung von Seminaren über das Unionsrecht für ein multikulturelles Publikum.“ Das Bildungsangebot der Rechtsakademie umfasst Konferenzen sowie Seminare für unterschiedliche Zielgruppen an ihrem Standort in Trier (unweit der Gerichtshauptstadt der Europäischen Union Luxemburg), in Brüssel und in vielen weiteren europäischen Städten. Zu den Fortbildungsveranstaltungen gehören:
Zudem beinhaltet das Angebot der ERA:
Die Fortbildungsprogramme der ERA umfassen das gesamte Spektrum des EU-Rechts:
2015 wurden von der ERA 157 Schulungsveranstaltungen organisiert, an denen 6903 Rechtsanwender aus 54 Ländern teilnahmen. Darüber hinaus bot die Rechtsakademie 7 E-Learning-Kurse und rund 60 E-Präsentationen an.
Die Teilnehmer nach Berufsgruppen in Prozent:
Die ERA gehört zu den Gründungsmitgliedern des Europäischen Netzes für die Aus- und Fortbildung von Richtern und Staatsanwälten (EJTN) und wurde 2013 erneut für den Zeitraum von 2014 bis 2017 in den Lenkungsausschuss des EJTN gewählt. Für denselben Zeitraum wurde die ERA zur Vorsitzenden der netzeigenen Arbeitsgruppe Programme und zum Mitglied der Arbeitsgruppe Technologie gewählt. Zudem unterhält die ERA enge Beziehungen zu verschiedenen nationalen Fortbildungseinrichtungen für Richter und Staatsanwälte. Mit mehreren dieser Bildungsträger bestehen Rahmenvereinbarungen über die gemeinsame Organisation von Fortbildungsveranstaltungen für diese Berufsgruppen.
Darüber hinaus arbeitet die ERA regelmäßig projektbezogen mit dem Rat der Anwaltschaften der Europäischen Union (CCBE), dem Rat der Notariate der Europäischen Union (CNUE), dem Europäischen Verband der Unternehmensjuristen (ECLA) sowie weiteren Anwaltsverbänden auf europäischer und nationaler Ebene zusammen.
Als gemeinnützige Stiftung ist die ERA Mitglied des Europäischen Stiftungszentrums.
Die ERA wurde 1992 auf Initiative des Europäischen Parlaments gegründet. Die Gründungsstifter waren das Großherzogtum Luxemburg, das Land Rheinland-Pfalz, die Stadt Trier und der Verein zur Förderung der Europäischen Rechtsakademie. In späteren Jahren sind unter anderem 25 der 27 EU-Mitgliedstaaten der Stiftung beigetreten.
E-Mail: info@era.int
Zahl der Mitarbeiter: 74
Rechtsstellung: Die ERA ist eine gemeinnützige öffentliche Stiftung.
Diese Seite wird von der Europäischen Kommission verwaltet. Die Informationen auf dieser Seite geben nicht unbedingt den offiziellen Standpunkt der Europäischen Kommission wieder. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.
Das Europäische Zentrum für Juristen und Rechtsexperten ist eine spezialisierte Außenstelle des Europäischen Instituts für öffentliche Verwaltung (EIPA). Das in Luxemburg angesiedelte Zentrum bietet Fortbildungsprogramme für Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte und Verwaltungsjuristen aus den EU-Mitgliedstaaten, den Kandidatenländern, aus Ländern, die ein Assoziierungsabkommen mit der EU geschlossen haben, und den EFTA-Staaten an.
In der Mitteilung der Europäischen Kommission vom September 2011 über justizielle Aus- und Fortbildung wird das EIPA als einer der wenigen Anbieter von Fortbildungsmaßnahmen für Vertreter der Rechtsberufe auf europäischer Ebene genannt. Die meisten dieser Fortbildungsveranstaltungen werden vom Europäischen Zentrum für Juristen und Rechtsexperten (ECJL), einer Außenstelle des EIPA, entwickelt und durchgeführt.
Neben offenen Schulungen und Konferenzen bietet das Zentrum eine Vielzahl von kundenspezifischen, praxisorientierten Fortbildungsmaßnahmen sowie Beratungs- und Coachingdienstleistungen an und nimmt vergleichende Untersuchungen über die Umsetzung von EU-Recht und die Fortbildung für Juristen aus den EU-Mitgliedstaaten und mit der EU assoziierten Ländern (Kandidatenländern, EFTA-Staaten usw.) vor. Diese Leistungen werden auf der Grundlage von mit den EU-Institutionen geschlossenen Verträgen und maßnahmenbezogenen EU-Finanzhilfen oder im Rahmen bilateraler Verträge mit den nationalen Behörden erbracht.
Das Angebot des Zentrums an offenen Veranstaltungen umfasst:
In der Reihe der vertraglich vereinbarten Fortbildungsmaßnahmen richten das EIPA und dessen Europäisches Zentrum für Juristen und Rechtsexperten verschiedene auf die speziellen Bedürfnisse der Kunden zugeschnittene Veranstaltungen aus wie etwa:
Das Schulungsangebot des Zentrums erstreckt sich auf folgende Themen:
Außerdem ist das Zentrum auf Fortbildungs- und Coachingmaßnahmen spezialisiert, die auf eine Stärkung der Unabhängigkeit der Justiz und eine Verbesserung der Justizverwaltung und der Qualität der Justiz durch das Zusammentragen und die gemeinsame Nutzung von Wissen und praktischer Erfahrung in folgenden Bereichen abzielen:
Das EIPA führt durchschnittlich 600 bis 700 Fortbildungsveranstaltungen im Jahr durch, an denen zwischen 12 000 und 14 000 Personen teilnehmen. Davon entfallen auf das Zentrum für Juristen und Rechtsexperten 110 bis 130 Veranstaltungen pro Jahr, die sich an die oben genannten Zielgruppen richten.
Zahl der Fortbildungsveranstaltungen (einschließlich Einführungskurse und Studienreisen) 2015 insgesamt: 131
Zahl der Teilnehmer 2015 insgesamt: 2423
Durchschnittliche Zahl der Tage je Teilnehmer 2015 insgesamt: 2
Die vorstehenden statistischen Daten beinhalten Einführungskurse, Fortbildungsmaßnahmen, Coaching und Studienreisen und schließen Teilnehmer aus EU-Mitgliedstaaten und Drittstaaten ein. In der Statistik nicht erfasst ist das Masterprogramm des Zentrums. Ausgewiesen sind außerdem die Zahlen zu den offenen Veranstaltungen, den von der EU teilfinanzierten Veranstaltungen (z. B. durch maßnahmenbezogene Finanzhilfen der GD Justiz) und zu vollständig von der EU und nationalen Einrichtungen auf vertraglicher Basis finanzierten Maßnahmen. Nicht berücksichtigt sind hingegen Schulungen für Richter und Rechtsanwälte, die im Rahmen des vom EIPA geleiteten Projekts EuroMed Justice III durchgeführt wurden.
Das EIPA ist Mitglied des Europäischen Netzes der öffentlichen Verwaltungen (European Public Administration Network, EUPAN).
Das ECJL hat bilaterale Kooperationsvereinbarungen mit nationalen justiziellen Aus- und Fortbildungseinrichtungen in mehreren EU-Mitgliedstaaten und Kandidatenländern geschlossen.
Seit Jahren arbeitet das EIPA auf Projektbasis mit nationalen Fortbildungseinrichtungen für Juristen in ganz Europa sowie mit europäischen Verbänden verschiedener Rechtsberufe, z. B. dem Rat der Notariate der Europäischen Union (CNUE, Conseil des Notariats de l’Union Européenne), der Europäischen Gerichtsvollzieherkammer (CEHJ, Chambre européenne des huissiers de justice) und dem Rat der Europäischen Anwaltschaften (CCBE, Conseil des Barreaux européens), zusammen.
Das EIPA wurde 1981 als eigenständige gemeinnützige Stiftung gegründet. Es bietet gezielte Fortbildungsveranstaltungen zu Themen der europäischen Integration an, die speziell auf die Bedürfnisse nationaler Behörden (einschließlich der Justiz) der EU-Mitgliedstaaten und der europäischen Institutionen zugeschnitten sind. 22 EU-Mitgliedstaaten und Norwegen sind Mitglieder des EIPA.
1992 gründete das EIPA in Luxemburg seine erste Außenstelle, das Europäische Zentrum für Juristen und Rechtsexperten. Aufgabe des Zentrums ist die Durchführung von Fortbildungsmaßnahmen für Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte und Verwaltungsjuristen zur Auslegung und Anwendung des Gemeinschaftsrechts bzw. des EU-Rechts.
Seit 2012 ist die Tätigkeit des Europäischen Zentrums für Juristen und Rechtsexperten speziell auf seine Hauptzielgruppen zugeschnitten. Insbesondere für Mitglieder der Justiz (nicht nur Richter) und andere Rechtsberufe bietet das Zentrum kundenspezifische, praxisorientierte Fortbildungsprogramme sowie Beratung und Coaching an. Ziel ist es, nicht nur Wissen, sondern auch Praxiskenntnisse und bewährte Verfahren zu vermitteln und darüber hinaus den Aufbau von grenzübergreifendem Vertrauen zu fördern.
EIPA Luxembourg – European Centre for Judges and Lawyers
2, circuit de la Foire Internationale, 1347 Luxemburg, LUXEMBURG
E-Mail: info-lux@eipa.eu
Zahl der Mitarbeiter: 15
Rechtsstellung: gemeinnützige Stiftung
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Das EJTN hat sich der Exzellenz in der justiziellen Aus- und Fortbildung verschrieben. Es ist die wichtigste Plattform und zugleich der wichtigste Förderer für die Aus- und Fortbildung europäischer Juristen und ihren gegenseitigen Wissensaustausch. Das EJTN repräsentiert die Interessen von über 120 000 europäischen Richtern, Staatsanwälten und Fortbildern in verschiedenen Bereichen, darunter europäisches Zivilrecht, Strafrecht und Handelsrecht sowie fremdsprachliche Terminologie und gesellschaftliche Themen.
Das EJTN will an der Entstehung einer gemeinsamen europäischen Rechts- und Justizkultur mitwirken. Es soll zur Schaffung eines europäischen Rechtsraumes und zur Verbreitung der Kenntnis der Rechtssysteme in der Europäischen Union beitragen, um auf diese Weise Verständnis und Vertrauen zwischen Richtern und Staatsanwälten in den EU-Mitgliedstaaten herzustellen und ihre Zusammenarbeit zu fördern. Das EJTN ermittelt den Bedarf an Aus- und Fortbildungsmaßnahmen, entwickelt Schulungsstandards und Curricula, koordiniert Austausch- und Schulungsprogramme für Angehörige der Rechtsberufe, sorgt für die Vermittlung von Schulungskompetenzen und fördert die Zusammenarbeit zwischen Aus- und Fortbildungseinrichtungen für Juristen in der EU.
Dank der stetigen Erweiterung des Netzwerks auch im Jahr 2015 konnten 5032 Richter und Staatsanwälte aus allen EU-Mitgliedstaaten an insgesamt 1815 Austauschprogrammen und 84 Seminaren teilnehmen. Damit erhöhte sich die Zahl der angebotenen Fortbildungstage gegenüber dem Vorjahr um 14,38 %. Hinzu kam die erneute Erweiterung des Portfolios der EJTN-Aktivitäten.
Die jüngste Entwicklung des EJTN hat weitere Ausbaumöglichkeiten eröffnet und nicht nur die Kernaufgaben des Netzes gestärkt, sondern auch neue Partnerschaften begründet; dazu zählt insbesondere die Unterzeichnung der Absichtserklärung mit verschiedenen europäischen Netzwerken und Vereinigungen von Angehörigen der Rechtsberufe im Juni 2014.
In den Schlussfolgerungen des Rates „Schulung von Angehörigen der Rechtsberufe: ein wichtiges Instrument für die Konsolidierung des EU-Besitzstands“ (2014/C 443/04) heißt es, auf EU‑Ebene sei „das EJTN am besten gerüstet, um durch seine Mitglieder nationale Aus- und Fortbildungstätigkeiten zu koordinieren und ein grenzüberschreitendes Aus- und Fortbildungsangebot für Richter und Staatsanwälte zu konzipieren“.
Die bisherigen Ergebnisse des EJTN lassen sich wie folgt beschreiben:
Diese Ergebnisse bereiten den Weg zur Verwirklichung der strategischen Ziele für den Zeitraum 2014-2020:
Durch die intensive Auseinandersetzung mit einer ausländischen Rechtsordnung kann ein Juristenaustausch die gegenseitige Weitergabe von bewährten Verfahren, Fachwissen und Erfahrung fördern und das Zugehörigkeitsgefühl zu einer gemeinsamen Rechtskultur stärken.
Seit seiner Einführung im Jahr 2005 ist das Austauschprogramm exponentiell gewachsen. 2015 konnte das EJTN mit Stolz auf das zehnjährige Bestehen des Austauschprogramms für Angehörige der Rechtsberufe blicken. Die Zahl der teilnehmenden Personen und Länder ist stetig gestiegen, und das Programmangebot ist immer vielfältiger geworden. Hatten im Anfangsjahr 2005 noch 169 Richter und Staatsanwälte aus der EU an den Austauschprogrammen teilgenommen, so waren es im Jahr 2015 bereits 1815 Teilnehmer.
Im Laufe der Jahre wurde das Austauschangebot breiter gefächert; immer neue Schulungsveranstaltungen kamen hinzu, um dem unterschiedlichen Bedarf der Juristen gerecht zu werden:
Das EJTN will seine Austauschangebote für Angehörige der Rechtsberufe in der EU weiter ausbauen. So sollen ab 2016 spezielle Austauschprogramme für Gerichtspräsidenten und Leiter von Staatsanwaltschaften in den Mitgliedstaaten eingeführt werden.
Im Rahmen von AIAKOS werden zweiwöchige Austauschprogramme (eine Woche im Ausland und eine Woche mit ausländischen Kollegen im eigenen Land) für gemischte Gruppen aus in- und ausländischen Referendaren oder neu berufenen Richtern und Staatsanwälten an anderen europäischen Fortbildungseinrichtungen, Gerichten und Staatsanwaltschaften angeboten.
Vorrangiges Ziel des Projekts ist es, den Teilnehmern die europäische Dimension ihrer (künftigen) Tätigkeit nahezubringen und das gegenseitige Verständnis für die unterschiedlichen Rechtskulturen und -systeme in Europa zu fördern. 2015 nahmen 401 künftige Richter und Staatsanwälte am Programm AIAKOS teil.
Zwei- bis fünftägige Studienbesuche beim Gerichtshof der Europäischen Union, beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, bei Eurojust und anderen EU-Einrichtungen in Brüssel ermöglichen es Richtern, Staatsanwälten und Fortbildern aus ganz Europa, sich mit der Arbeitsweise dieser Institutionen vertraut zu machen und Fachkenntnisse, Erfahrungen und bewährte Verfahrensweisen auszutauschen.
2015 nahmen fast 400 Richter und Staatsanwälte an solchen Studienbesuchen teil.
Gegenseitiges Vertrauen bildet die Grundlage für eine wirksame Anwendung der Strafjustiz in der Europäischen Union. Justizielle Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet des Strafrechts gewährleistet eine reibungslose grenzübergreifende Zusammenarbeit, die Anerkennung von Strafgerichtsurteilen und das Vertrauen der Rechtsanwender in andere Strafrechtssysteme.
Innovative Aus- und Fortbildungsmodelle (Learning by Doing) fördert das EJTN durch seine Seminare zur Strafrechtspflege, die Juristen den rechtlichen Rahmen der Strafjustiz in der EU verständlich machen sollen, um eine grenzübergreifende Zusammenarbeit der Rechtsanwender zu ermöglichen.
Die verstärkte Zusammenarbeit zwischen verschiedenen europäischen Einrichtungen und dem EJTN bildet die Grundlage für die vom EJTN auf dem Gebiet des Strafrechts entwickelten Projekte. Bei den Seminaren des EJTN gehören das EJN und Eurojust zu den Hauptakteuren, die die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen fördern. Die Gemeinschaftsseminare von gemeinsamen Ermittlungsteams (JIT) und CEPOL in Zusammenarbeit mit dem JIT-Netz sollen Richter und Staatsanwälte zu einer besseren grenzübergreifenden Kooperation in komplexen Ermittlungsverfahren befähigen. Das EJTN und das Europäische Netzwerk für die Ermittlung und Strafverfolgung bei Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen (Genozid-Netzwerk) haben gemeinsam ein erfolgreiches Schulungsprogramm aufgelegt, das sich mit schweren internationalen Verbrechen und ihren Auswirkungen in der EU befasst.
Die EU-Seminare über strafrechtliche Verfahrensgarantien (eine neue, für 2016 geplante Seminarreihe) sollen einen Einblick in die Strafverteidigungsrechte nach EU-Recht vermitteln, die in mehreren EU-Richtlinien zur Stärkung der Verfahrensgarantien verankert sind (Recht auf Übersetzung und Dolmetschleistungen, Recht auf Belehrung und Unterrichtung, Recht auf Rechtsbeistand), und sie verständlicher machen.
2015 nahmen mehr als 400 Teilnehmer an Seminaren zur Strafrechtspflege teil.
Das EJTN legt besonderen Wert auf die Schulung europäischer Juristen in englischer und französischer Rechtssprache. Seit 2011 finden jedes Jahr in verschiedenen Mitgliedstaaten mehrere rechtssprachliche Seminare zur justiziellen Zusammenarbeit in Straf-/Zivilsachen statt. Ziel dieser Kurse ist es, sowohl die juristischen als auch die sprachlichen Fähigkeiten der Teilnehmer durch eine praxisorientierte, dynamische Vermittlung von Rechtsinformationen und Sprachübungen zu verbessern. Damit sollen auch die Voraussetzungen für eine direkte Kontaktaufnahme zwischen Juristen aus den verschiedenen Mitgliedstaaten geschaffen werden, um auf diese Weise eine gemeinsame europäische Rechtskultur zu fördern.
Mit seinem Sprachenprogramm für 2015 präsentierte das EJTN den europäischen Juristen ein breit gefächertes Angebot. So gab es fremdsprachliche Kurse nicht nur zur justiziellen Zusammenarbeit in Straf-/Zivilsachen, sondern auch zur Menschenrechtsthematik. Außerdem wurden e-Learning-Module angeboten.
Ergänzend dazu wurde ein aktualisiertes Handbuch mit englischer und französischer Strafrechtsterminologie vorgelegt.
Das Terminologiehandbuch in elektronischer Form kann hier heruntergeladen werden.
2015 war der Meilenstein von 1000 teilnehmenden Richtern und Staatsanwälten seit dem ersten fremdsprachlichen Seminar (Februar 2011) erreicht; allein im Jahr 2015 nahmen mehr als 300 europäische Rechtsanwender aus über 20 EU-Mitgliedstaaten am Sprachenprogramm des EJTN auf den Gebieten Zivilrecht, Strafrecht und Menschenrechte teil.
Mit der Unterarbeitsgruppe Verwaltungsrecht trägt das EJTN dem Schulungsbedarf der Rechtsanwender in ganz Europa Rechnung. Angeboten werden verschiedene Fortbildungsmaßnahmen zu so unterschiedlichen Themen wie öffentliche Auftragsvergabe in der EU, Asylrecht, alternative Streitbeilegung, Menschenrechte, Zugang zur Justiz, Steuerrecht usw. Auf diesen Veranstaltungen erfahren die Teilnehmer in Diskussionen über Rechtsfragen mit Experten aus den jeweiligen Fachbereichen viel über ihre Kollegen in anderen Mitgliedstaaten. Darüber hinaus bietet der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Teilnehmern die Möglichkeit, einer Anhörung in der Großen Kammer beizuwohnen und das Ergebnis verschiedener Verfahren mit derzeitigen und ehemaligen Angehörigen des Gerichts zu erörtern. 2015 hat sich die Unterarbeitsgruppe Verwaltungsrecht mit Partnern aus der Europäischen Richtervereinigung für Mediation (GEMME), der Vereinigung der europäischen Verwaltungsrichter (AEAJ) und der Internationalen Vereinigung der Richter/innen des Flüchtlingsrechts (IARLJ) zusammengetan und gemeinsam hochkarätige Schulungen zu den Themenbereichen Menschenrechte, alternative Streitbeilegung und Asylrecht organisiert. Das Projekt, das auch von Mitarbeitern der derzeitigen und der vorherigen Europäischen Kommission, des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) und des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) sowie vom HELP-Programm des Europarates unterstützt wurde, bietet Schulungen auf der Grundlage von Austauschprogrammen und praxisbezogenen Übungen an. Um noch mehr Interessenten zu erreichen, will die Unterarbeitsgruppe Verwaltungsrecht jedes Jahr mindestens zwei ihrer Schulungen als Podcast anbieten. 2015 wurden zwei Podcasts, einer zur öffentlichen Auftragsvergabe und ein weiterer zum europäischen Asylrecht, veröffentlicht.
2015 nahmen mehr als 200 Richter, Staatsanwälte und Fortbilder für Juristen an Veranstaltungen der Unterarbeitsgruppe Verwaltungsrecht teil.
Das Projekt Zivilrecht zielt auf eine Verbesserung der justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen ab. Die Entwicklung der Rechtssysteme der teilnehmenden Länder und die Rechtskultur sowie wesentliche Aspekte des EU-Rechts stehen im Mittelpunkt. Kernthemen der Zivilrechtsseminare sind Familienrecht, Gesellschaftsrecht, europäisches Verfahrensrecht und Handelsrecht.
Im Rahmen des Projekts Zivilrecht werden zweitägige Schulungen für Richter und Staatsanwälte in den 27 Mitgliedstaaten angeboten.
Die Zivilrechtsseminare sollen künftig ein noch breiteres Themenspektrum anbieten, um den Schulungsbedarf europäischer Juristen noch besser abzudecken. Außerdem richtet die EJTN-Unterarbeitsgruppe Zivilrecht im Jahr 2016 weitere Podcast-basierte Seminare ein, die allen interessierten Juristen in der EU freien Zugang zu den Schulungsprogrammen ermöglichen. Im Rahmen der Zusammenarbeit mit EJTN-Projektpartnern strebt die Unterarbeitsgruppe Zivilrecht auf der Suche nach immer neuen Herausforderungen im Aus- und Fortbildungsbereich eine Kooperation mit der Europäischen Richtervereinigung für Mediation (GEMME) an, um die bereits mehrfach erfolgreich wiederholte Schulung zum europäischen Zivilverfahren in Familiensachen durchzuführen.
Im Jahr 2015 haben 239 Amtsrichter aus der EU an Zivilrechtsseminaren teilgenommen.
Im Jahr 2015 liefen offiziell die ersten Veranstaltungen zu Methoden der justiziellen Aus- und Fortbildung (JTM, Judicial Training Methods) an. Mit der Einrichtung der Arbeitsgruppe wurde folgenden Erfordernissen Rechnung getragen:
Die Methoden der justiziellen Aus- und Fortbildung sind das Bindeglied zwischen allen anderen Aktivitäten des EJTN. Damit sollen besonders effiziente und konkrete Schulungsmethoden angeboten und die Verbreitung bewährter Verfahren vorangebracht werden, denn dies sind die wichtigsten Anforderungen, die an alle justiziellen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen gestellt werden.
2015 konzentrierte sich die Arbeit der Arbeitsgruppe JTM auf drei Kernthemen und drei Hauptaktionsbereiche: Evaluierung/Bewertung, handwerkliches Können und Führung.
Mit besonderem Augenmerk auf den Instrumenten hat sie das EJTN Handbook on Judicial Training Methodology in Europe (2013 unter dem Titel „Ausbildung der Ausbilder“ veröffentlicht) aktualisiert, um es leichter und besser zugänglich zu machen. Außerdem wurden Bewertungsbögen und ein Handbuch für die Bewertung von Schulungen entwickelt, um den Austausch über bewährte Verfahren unter den Aus- und Fortbildungseinrichtungen der Mitgliedstaaten zu fördern.
Im ersten Jahr des Programms nahmen 131 Teilnehmer an JTM-Veranstaltungen teil.
Am Wettbewerb THEMIS des EJTN können Referendare aus ganz Europa teilnehmen. Ziel ist es, einen Ideenaustausch in Gang zu bringen und neue Herangehensweisen an Themen im Zusammenhang mit internationaler Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Zivil- und Strafrechts sowie in Menschenrechtsfragen und juristischer Deontologie zu entwickeln. Vor allem aber soll der Wettbewerb künftige Amtsrichter aus den europäischen Mitgliedstaaten zusammenbringen und ihnen die Möglichkeit eröffnen, gemeinsame Werte und Erfahrungen auszutauschen und neue Perspektiven in Bereichen von gemeinsamem Interesse zu erörtern.
Der Wettbewerb, den das EJTN in jedem Jahr veranstaltet, steht Rechtsreferendaren aus allen Aus- und Fortbildungseinrichtungen offen, die Mitglied oder Beobachter des EJTN sind. Teams aus drei Referendaren mit jeweils einem Ausbilder/Tutor können sich zu dem Wettbewerb anmelden, der aus vier Halbfinalrunden und dem Finale besteht. Die jeweils Ersten und Zweiten jeder Halbfinalrunde nehmen am großen Finale teil. Preis für das Gewinnerteam ist ein einwöchiger Studienbesuch in einer europäischen Rechtsinstitution, organisiert und finanziert vom EJTN. Die Themen der Halbfinalrunden und des großen Finales variieren. 2015 wurden die internationale Zusammenarbeit in Strafsachen, die internationale justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen (europäisches Familienrecht), die internationale justizielle Kooperation in Zivilsachen (europäisches Zivilverfahren), Rechtsethik und Berufsethos und das Recht auf ein faires Verfahren (Artikel 47 der EU-Charta der Grundrechte und Artikel 6 der EMRK) behandelt.
2015 traten 44 Teams mit insgesamt 164 Teilnehmern zu dem Wettbewerb an.
Seit 2003 veröffentlicht das EJTN den allgemeinen Katalog, ein Verzeichnis der von EJTN-Mitgliedern veranstalteten und ausgewählten Fortbildungsmaßnahmen, die allen Angehörigen der Rechtsberufe in den EU-Mitgliedstaaten offenstehen. 2015 haben 16 Justizeinrichtungen insgesamt 216 Seminare in diesem Katalog präsentiert. Die Hauptthemen waren Grundlagen der beruflichen Praxis, gesellschaftliche Themen, Rechtssprache, juristisches Handwerkszeug, Menschenrechte, Forensik, europäisches internationales Recht, Strafrecht, Zivilrecht und Verwaltungsrecht. Insgesamt 1407 ausländische Teilnehmer haben das Programmangebot des allgemeinen Katalogs für 2015 genutzt.
Im Rahmen dieses Projekts können europäische Amtsrichter an Schulungen teilnehmen, die von juristischen Fortbildungseinrichtungen, die Mitglied des EJTN sind, angeboten werden. 2015 haben 17 Justizeinrichtungen im Rahmen dieses Projekts jeweils ein Seminar zu einem Rechtsgebiet veranstaltet. Für ausländische Teilnehmer standen insgesamt 280 Plätze zur Verfügung. Der Erfolg des Programms lässt sich daran ablesen, dass 72% der angebotenen Schulungsplätze von 206 ausländischen Teilnehmern genutzt wurden. Darüber hinaus nahmen 1251 Teilnehmer aus dem jeweiligen Mitgliedstaat an Seminaren aus dem Katalog+ teil, die von Fortbildungseinrichtungen ihres eigenen Landes angeboten wurden. 2015 durchliefen insgesamt 1457 Amtsrichter eine Schulung.
2015 wurde ein umfassendes Schulungsprogramm zur Bekämpfung von Terrorismus und zu gewaltbereitem Extremismus führender Radikalisierung gestartet.
Seit über einem Jahrzehnt wird das EJTN stetig erweitert, um den Herausforderungen Rechnung zu tragen, mit denen die Justiz in Europa konfrontiert ist. Wiederholt wurde in jüngster Zeit auf höchster Ebene betont, dass gemeinsame, koordinierte Maßnahmen und Schulungsprogramme, die sich mit den Ursachen für gewaltbereiten Extremismus und mit der Vorbeugung von Radikalisierung befassen, sowie die justizielle Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Terrorismus und der Austausch bewährter Verfahren in Bezug auf Ermittlung, Strafverfolgung, Rehabilitation und Wiedereingliederung von terroristischen Straftätern unbedingt erforderlich sind. Diese Einschätzung hat sich durch die jüngsten Ereignisse in Europa leider bestätigt. In diesem Zusammenhang hat die Europäische Kommission das EJTN und seine Mitglieder und Partner mit der Entwicklung eines umfassenden Schulungsprogramms zur Bekämpfung von Terrorismus und zu gewaltbereitem Extremismus führender Radikalisierung beauftragt, das zwischen September 2015 und Mai 2016 umgesetzt werden soll und auf die Bedürfnisse der maßgeblichen Interessenträger und Rechtsanwender in der EU zugeschnitten ist. Damit steht Richtern, Staatsanwälten und anderen Angehörigen von Rechtsberufen ein einzigartiges Forum für den Austausch von Erfahrungen und bewährten Verfahren mit ihren jeweiligen Kollegen aus ganz Europa zur Verfügung. Auf diesem Forum können die jüngsten Entwicklungen auf dem Gebiet des Rechts und Herausforderungen in der Strafverfolgung und Rechtsprechung im Zusammenhang mit ausländischen terroristischen Kämpfern und anderen gewaltbereiten Extremisten sowie die Mechanismen zur Vorbeugung und Aufdeckung von Radikalisierung erörtert werden.
Im ersten Jahr nahmen mehr als 100 Amtsrichter aus der EU an Seminaren zur Bekämpfung von Terrorismus teil.
Das EJTN befasst sich mit der Entwicklung verschiedener e-Tools, um das Angebot an justiziellen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen besser zugänglich zu machen und all jenen, die für solche Schulungsprogramme und -inhalte verantwortlich sind, die dafür erforderlichen Ressourcen zur Verfügung zu stellen.
Es besteht ständiger Bedarf an der weiteren Verbreitung von justiziellen Schulungen und juristischem Fachwissen. Außerdem muss die Verwaltung justizieller Aus- und Fortbildungsprogramme und ihrer Teilnehmer effizienter werden. Ebenso wichtig für eine erfolgreiche Arbeit derjenigen, die Schulungsmaßnahmen planen oder entwickeln, sind der Zugang zu Informationen sowie Möglichkeiten zur Aufnahme von Kontakten. Für alle diese Zwecke sind e-Tools geeignet. Das EJTN hat eine ganze Reihe von e-Tools wie verschiedene Online-Plattformen, ein Online-Programmanwendungssystem, e-Learning-Kurse und kombinierte Lernangebote, Podcasts und Webinare sowie eine Sammlung virtueller Ressourcen bereitgestellt. Beispiele dafür sind:
Das im Jahr 2000 gegründete EJTN ist eine internationale Organisation ohne Erwerbszweck.
Anschrift: Rue du Commerce 123, 1000 Brüssel, Belgien
Rechtsform: Association internationale sans but lucratif (aisbl) nach belgischem Recht
E-Mail: ejtn@ejtn.eu
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