Sie erhalten ab Ihrem ersten Kontakt mit der Polizei Informationen, die es Ihnen ermöglichen, Ihre Rechte richtig auszuüben. Sie erhalten insbesondere Informationen über:
Ihnen werden die gleichen Rechte garantiert, die Bürger der Tschechischen Republik und Personen haben, die in der Tschechischen Republik ansässig sind. Wenn Sie angeben, kein Tschechisch zu sprechen, werden Sie in einer Ihnen verständlichen Sprache über Ihre Rechte aufgeklärt oder in der Amtssprache des Staates, dessen Bürger Sie sind.
Wenn Sie bei der Polizei Anzeige erstatten, müssen Sie alle oben aufgeführten Informationen erhalten, die Ihnen bei Ihrem ersten Kontakt mit der Polizei erteilt werden müssen.
Wenn Sie beim Staatsanwalt Strafanzeige erstatten, müssen Ihnen immer folgende Informationen erteilt werden:
Wenn Sie kein Tschechisch sprechen, können Sie beim Umgang mit den Strafverfolgungsbehörden Ihre Muttersprache verwenden oder eine Sprache, von der Sie angegeben haben, dass Sie sie sprechen.
Wenn möglich erhalten Sie auf Anfrage die Übersetzung der endgültigen Entscheidung, mit der das Verfahren beendet wird. Insoweit, als dies für die Ausübung Ihrer Rechte in dem Verfahren erforderlich ist, kann für Sie auch eine Übersetzung anderer Dokumente bereitgestellt werden, wenn Sie einen begründeten Antrag stellen.
Die Behörden sind dazu verpflichtet, Opfer auf eine verständliche Weise zu informieren und dabei ihr Alter, ihre geistige und volitionale Entwicklung, ihre Lese- und Schreibfertigkeiten und ihre Gesundheit einschließlich ihrer psychischen Verfassung zu berücksichtigen. Wenn möglich müssen speziell geschulte Personen die Gespräche mit Kindern und Menschen mit Behinderung führen.
Verschiedene Einrichtungen bieten Opfern Unterstützung. Zu diesen gehören die staatlichen Zentren des Bewährungs- und Mediationsdienstes sowie private Einrichtungen, die vom Justizministerium für die Bereitstellung von rechtlichen Informationen und/oder Wiedergutmachungsprogrammen zugelassen wurden, sowie Einrichtungen, die durch das Gesetz über soziale Dienste bevollmächtigt sind, psychologische und soziale Beratungsdienste anzubieten. Einige Rechtsanwälte bieten Opfern rechtlichen Beistand. Diese Einrichtungen sind im Register der Anbieter von Opferhilfe eingetragen, das vom Justizministerium unterhalten wird und das über die Website des Justizministeriums unter https://www.justice.cz/ abgerufen werden kann.
Ja, Sie werden bei Ihrem ersten Kontakt mit der Polizei automatisch über Opferhilfe informiert. Sie erhalten die Kontaktdaten der Behörden, die Hilfe bieten.
Im Allgemeinen dürfen Strafverfolgungsbehörden keine Informationen veröffentlichen, die nicht direkt mit einer kriminellen Tätigkeit im Zusammenhang stehen. Im Ermittlungsverfahren dürfen keine Informationen offengelegt werden, die dazu führen, dass Ihre Identität bekannt wird. Die Privatsphäre von Menschen unter 18 Jahren wird besonders geschützt. Wenn Sie darum bitten, werden Informationen über Ihr Privatleben (Ihre Adresse und Lieferanschrift, Ihr Arbeitsplatz oder Geschäftssitz und Ihre persönliche und familiäre Situation sowie Ihre Besitzverhältnisse) auf eine solche Weise aufbewahrt, dass nur Strafverfolgungsbehörden, Polizeibeamte und mit dem Fall befasste Mitarbeiter des Bewährungs- und Mediationsdienstes auf diese zugreifen können. Diese Informationen dürfen nur dann zugänglich gemacht werden, wenn dies für den Zweck des Strafverfahrens erforderlich ist oder damit die Person, gegen die das Strafverfahren geführt wird, ihr Verteidigungsrecht ordnungsgemäß ausüben kann.
Nein, professionelle Hilfe ist bereits vor Beginn des Strafverfahrens verfügbar. Wenn es erforderlich und sinnvoll ist, können Sie bereits professionelle Hilfe erhalten, bevor die Straftat angezeigt wurde.
Für den Schutz von Opfern gibt es verschiedene Möglichkeiten.
Die Polizei kann Ihnen „kurzfristigen Schutz“ gewähren, wenn Sie der Gefahr einer Körperverletzung oder einer anderen ernsthaften Bedrohung ausgesetzt sind. Dazu können physischer Schutz, ein Wechsel des Wohnorts und beratende oder vorbeugende Maßnahmen gehören. Wenn Gefahr für Ihr Leben oder Ihre Gesundheit besteht, kann die Polizei auch anordnen, dass die beschuldigte Person für die Dauer von zehn Tagen den Haushalt verlässt, in dem Sie zusammen leben, und sich nicht in Ihrer Nähe aufhält.
Besteht Gefahr für die Sicherheit des Opfers, ergreift die Polizei Maßnahmen, um dessen Sicherheit zu gewährleisten. Diese Verpflichtung gilt auch für Gefängnisbedienstete, Angehörige der Militärpolizei und der kommunalen Polizei.
In ernsteren Situationen steht Ihnen unter bestimmten Umständen ein besonderer Schutz zu, der für Zeugen und andere Personen bereitgestellt wird, die im Zusammenhang mit Strafverfahren wahrscheinlich der Gefahr einer Körperverletzung oder einer anderen ernsthaften Bedrohung ausgesetzt sind. Zu einem solchen Schutz zählen der persönliche Schutz, ein Wohnortwechsel, Hilfe bei der sozialen Eingliederung in der neuen Umgebung, das Verbergen der wahren Identität usw. Dies ist eine sehr schwerwiegende Maßnahme, die nur im Notfall ergriffen werden sollte.
Gerichte oder Staatsanwälte können im Strafverfahren Schutz in Form von Sicherheitsmaßnahmen bereitstellen. So kann der beschuldigten Person beispielsweise verboten werden, Kontakt mit dem Opfer aufzunehmen oder den gemeinsamen Haushalt zu betreten, in dem das Opfer lebt. Das Gericht kann ähnliche Sicherheitsmaßnahmen auch im Zivilverfahren ergreifen. Die beschuldigte Person kann inhaftiert werden, wenn dies für Ihren Schutz als Opfer oder geschädigte Partei erforderlich ist und es Grund zur Annahme gibt, dass die beschuldigte Person die Straftat erneut verüben oder diese vollenden wird, oder dass sie eine Straftat verüben wird, die sie vorbereitet oder angedroht hat.
Darüber hinaus können Sie verlangen, dass in dem Strafverfahren Schritte unternommen werden, um Ihren Kontakt mit dem mutmaßlichen Täter zu verhindern.
Wenn Sie es beantragen, haben Sie das Recht, über die Entlassung oder Flucht der beschuldigten Person aus der Untersuchungshaft, dem Gefängnis oder dem Sicherheitsgewahrsam informiert zu werden oder ähnliche Informationen zu erhalten.
Als Zeuge können Sie unter bestimmten Umständen anonym aussagen.
Eine Justizbehörde kann für Ihren Schutz auch eine Europäische Schutzanordnung erlassen.
Schutz wird von den oben genannten Behörden geboten, insbesondere von der Polizei und den Gerichten durch ihre Entscheidungen.
Die Situation wird stets von den Strafverfolgungsbehörden bewertet. Sehen sie Gefahr, ergreifen sie die erforderlichen Maßnahmen.
Die Strafverfolgungsbehörden müssen immer so handeln, dass sie einen weiteren Schaden als Folge der Straftat oder Sekundärschäden verhindern.
Wenn eine Strafverfolgungsbehörde Ihre Rechte verletzt hat oder Sie diese nicht vollständig ausüben konnten, haben Sie das Recht, einen Rechtsbehelf einzulegen. Sie haben insbesondere das Recht, eine Überprüfung des Verhaltens der Polizeibehörde zu verlangen oder einen Prozess auf Ersatz des materiellen und immateriellen Schadens anzustrengen, den die Behörde bei der Ausübung ihrer Befugnisse verursacht hat.
Zu besonders schutzbedürftigen Opfern zählen Kinder, ältere Menschen oder Menschen mit Behinderung sowie die Opfer bestimmter Straftaten wie Menschenhandel, terroristische Anschläge, sexuelle Straftaten gegen die Menschenwürde oder bestimmte Gewaltverbrechen. Besonders schutzbedürftige Opfer können natürlich von allen oben genannten Schutzmöglichkeiten Gebrauch machen, und häufig ist die zuständige Behörde im Prinzip dazu gezwungen, dem Antrag einer besonders schutzbedürftigen Person stattzugeben. Besonders schutzbedürftige Opfer haben generell mehr Rechte; dies gilt jedoch nicht direkt für den Schutz der Opfer, der stärker davon abhängt, ob das Opfer der Gefahr einer Körperverletzung oder einer anderen ernsthaften Bedrohung ausgesetzt ist.
Ja, als Kind (eine Person, die jünger als 18 Jahre ist), sind Sie ein besonders schutzbedürftiges Opfer und haben besondere Rechte. Zu diesen gehören das Recht auf kostenfreien Rechtsbeistand in Strafverfahren, das Recht, dass die Befragungen auf besonders einfühlsame Weise von einer geschulten Person geführt werden und ihre Wiederholung beschränkt wird, das Recht, einen unmittelbaren Sichtkontakt mit dem Täter zu vermeiden, sowie das Recht, Ausnahmen von einigen anderen Rechten aller Opfer einzuschränken.
Wenn Sie einen Schaden erleiden, weil ein Familienangehöriger infolge einer Straftat ums Leben gekommen ist, gelten Sie selbst als Opfer und Ihnen stehen die Rechte zu, die mit dem Status eines Opfers einhergehen.
In diesem Fall werden Sie nicht als Opfer angesehen. Sie können jedoch die Person des Vertrauens des Opfers werden, wenn das Opfer Sie dazu bestimmt. Das Opfer hat das Recht, bei Strafverfahren und beim Abgeben von Erklärungen von einer Person seines Vertrauens begleitet zu werden. Eine Person des Vertrauens darf nur in Ausnahmefällen ausgeschlossen werden.
Ja. Der Bewährungs- und Mediationsdienst, einer der Anbieter von Opferhilfe, bietet Mediationsleistungen an. Die Mediation ist frei und basiert auf der Einwilligung beider Parteien, d. h. des Opfers und des Täters. Eine Mediation wird von einem Experten für Konfliktlösung geleitet, der eine freundliche und ausgewogene Haltung gegenüber beiden Parteien vertritt und hilft, eine Lösung zu finden. Der Bewährungs- und Mediationsdienst ist eine staatliche Stelle, deren Aufgabe es unter anderem ist, eine wirksame und sozial vorteilhafte Lösung für Konflikte zu finden, die auf einer Straftat beruhen. Als solches ist dieser Dienst auch dazu in der Lage, die Sicherheit des Opfers während der Mediationsverhandlungen sicherzustellen.
Die wichtigsten Bestimmungen sind in dem Gesetz Nr. 45/2013 über die Opfer von Straftaten niedergelegt. An Arbeitstagen kann die Gesetzessammlung bei jeder kommunalen und regionalen Behörde eingesehen werden (auch im Prager Rathaus). Wie andere Rechtsvorschriften steht dieses Gesetz auch online über das Portal der öffentlichen Verwaltung oder die Website des Innenministeriums zur Verfügung.
Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.
Sie können bei jeder Polizeidienststelle oder bei jedem Staatsanwalt schriftlich, mündlich oder auf elektronischem Weg eine Strafanzeige erstatten. Dabei sollten Sie die Beweismittel angeben, die Ihrer Meinung nach belegen, dass die Straftat begangen wurde.
Wenn Sie dies bei Erstattung der Anzeige beantragen, muss die zuständige Behörde Sie innerhalb eines Monats über die ergriffenen Maßnahmen in Kenntnis setzen. Als Opfer sind Sie im Prinzip die geschädigte Partei und haben als solche das Recht, Akteneinsicht zu nehmen. Sie können auch einen Antrag stellen, dass Sie über den Stand des Verfahrens informiert werden. Die zuständige Behörde muss Ihnen diese Informationen geben; das gilt jedoch nicht, wenn solche Informationen dem Zweck des Strafverfahrens entgegenstehen.
Ja. Sie können rechtlichen Beistand bereits vor der Einleitung des Strafverfahrens, während des gesamten Verfahrens und nach seiner Beendigung erhalten. Rechtlicher Beistand wird von Rechtsanwälten bereitgestellt. Besonders schutzbedürftige Opfer können im Strafverfahren kostenfreien rechtlichen Beistand erhalten. Auch Opfer, die aufgrund einer vorsätzlichen Straftat einen schweren Schaden erlitten haben oder Hinterbliebene eines Opfers, das infolge einer Straftat gestorben ist, können rechtlichen Beistand kostenfrei oder zu einem ermäßigten Satz erhalten. Diese Personen müssen nachweisen, dass sie nicht über ausreichende Mittel verfügen. Andere Opfer haben Anspruch auf rechtlichen Beistand gegen eine Gebühr.
Wenn Sie in einem Strafverfahren die geschädigte Partei sind und den Ersatz Ihres materiellen und immateriellen Schadens oder die Rückgabe im Fall einer ungerechtfertigten Bereicherung fordern und dieser Forderung zumindest teilweise stattgegeben wird, ist die verurteilte Person dazu verpflichtet, Ihnen die Ausgaben zu erstatten, die für die angemessene Geltendmachung dieser Forderung in dem Verfahren anfallen. Wenn Sie einen solchen Antrag auf Entschädigung stellen, kann das Gericht diesem stattgeben, selbst wenn Ihre Klage erfolglos war.
Als Zeuge steht Ihnen eine Zeugenentschädigung zu. Sie müssen diese innerhalb von drei Tagen nach der Vernehmung beantragen.
Dagegen können Sie Beschwerde einlegen. Die Beschwerde ist ein Rechtsmittel gegen die Entscheidungen der Polizeibehörde und gegen einige Entscheidungen des Staatsanwalts im Ermittlungsverfahren, die die Form eines Beschlusses haben. Auf diese Weise können Sie als geschädigte Partei beispielsweise gegen den Beschluss Einspruch einlegen, die Rechtssache nicht weiter zu verfolgen oder die Strafverfolgung einzustellen.
Ja. Sie (als geschädigte Partei) werden darüber in Kenntnis gesetzt, wann das Gericht die Hauptverhandlung abhält.
Die tschechische Rechtsordnung unterscheidet zwischen den Begriffen „Opfer“ und „geschädigte Partei“. Eine geschädigte Partei ist eine der Parteien im Strafverfahren. Der Begriff umfasst grundsätzlich alle Opfer, mit Ausnahme der Personen, die aufgrund ihres Verwandtschaftsverhältnisses mit einer Person, die infolge einer Straftat ums Leben kam, als Opfer gelten.
Deshalb sind Sie im tschechischen Rechtssystem das Opfer und die geschädigte Partei (und folglich eine Partei im Strafverfahren; dies gilt nicht im oben genannten Fall) – als Opfer können Sie eine Entschädigung für materielle und immaterielle Schäden oder in Bezug auf eine ungerechtfertigte Bereicherung beantragen. Sie sind grundsätzlich auch ein Zeuge. Im tschechischen Rechtssystem gibt es keine private Rechtsdurchsetzung; deshalb können Sie kein Privatkläger sein.
Die Rechte des Opfers sind hauptsächlich im Gesetz über die Opfer von Straftaten geregelt und werden in anderen Antworten beschrieben.
Die geschädigte Partei hat nach dem Gesetz Nr. 141/1961, Strafprozessordnung, eine Reihe von Rechten, zu denen auch die Möglichkeit gehört, Schadenersatzansprüche für durch eine Straftat verursachte materielle und immaterielle Schäden oder in Bezug auf eine ungerechtfertigte Bereicherung geltend zu machen oder gegen den Urteilstenor der Entscheidung zum Schadenersatz oder zur ungerechtfertigten Bereicherung Rechtsmittel einzulegen. Die geschädigte Partei hat auch das Recht, Anträge auf zusätzliche Beweismittel zu stellen, die Akten einzusehen, bei der Verhandlung und bei den öffentlichen Rechtsmittelverhandlungen anwesend zu sein und ihre Meinung zu dem Fall vor dem Ende des Verfahrens zum Ausdruck zu bringen. Sie ist berechtigt, an den Verhandlungen über Schuld und Strafe teilzunehmen und bei den öffentlichen Vergleichsverhandlungen anwesend zu sein, sich von einem Bevollmächtigten vertreten zu lassen und in bestimmten Fällen Rechtsbehelfe einzureichen und Anträge zu stellen.
Ja, Sie können in jedem Abschnitt des Strafverfahrens eine schriftliche oder mündliche Erklärung über die Auswirkungen der Straftat auf Ihr Leben abgeben. Als Opfer, also als eine der Parteien des Verfahrens, können Sie Beweismittel suchen, vorlegen und beantragen.
Auf Antrag werden Sie informiert:
Sie erhalten auch die abschließende Entscheidung, mit der das Verfahren beendet wird.
Ja, als geschädigte Partei haben Sie das Recht, Akteneinsicht zu nehmen. Im Ermittlungsverfahren können Ihnen der Staatsanwalt oder die Polizeibehörde dieses Recht jedoch aus wichtigen Gründen verwehren.
Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.
Ja, aber als Opfer können Sie nur gegen den Urteilstenor der Entscheidung zum materiellen oder immateriellen Schadenersatz oder zur ungerechtfertigten Bereicherung Rechtsmittel einlegen.
Siehe die anderen Antworten.
Unterstützung (professionelle Unterstützung) kann selbst nach der Beendigung des Gerichtsverfahrens so lange gewährt werden, bis ihr Zweck erfüllt ist. Besonderer Schutz (oben erwähnt) kann häufig eine bleibende Veränderung der Lebensweise bedeuten und wird deshalb aufgrund seiner Natur selbst nach der Beendigung des Strafverfahrens gewährt.
Sie können beantragen, das abschließende Urteil zu erhalten, das Informationen zur Strafe und ihrer Form enthält. Wenn Sie Schadenersatzansprüche für materielle und immaterielle Schäden oder in Bezug auf eine ungerechtfertigte Bereicherung geltend machen, wird Ihnen das Urteil stets zugestellt.
Darüber hinaus erhalten Sie auf Anfrage vom Gefängnis oder von der Einrichtung, in welcher der Sicherungs- oder Schutzgewahrsam durchgeführt wird, einige zusätzliche Informationen, insbesondere über:
Wenn der Beschuldigte freigelassen wurde oder geflüchtet ist und Sie in Gefahr sind, weil Sie Zeuge sind, müssen die zuständigen Behörden unverzüglich die Polizei darüber in Kenntnis setzen, die die notwendigen Maßnahmen ergreift, um Sie zu schützen und zu informieren.
Ja, siehe oben.
Sie haben während jeder Stufe des Strafverfahrens das Recht, eine Erklärung über die bisherigen Auswirkungen der Straftat auf Ihr Leben abzugeben.
Sie können jedoch keine Rechtsmittel gegen die Entscheidung auf bedingte Entlassung einer bedingt verurteilten Person oder auf ihre Entlassung wegen guter Führung einlegen.
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Das Opfer kann vom Täter im Rahmen eines Zivilverfahrens Schadenersatz fordern; es kann die Schadenersatzforderung jedoch auch im Rahmen der Strafverfolgung des Täters geltend machen („Adhäsionsverfahren“).
Wenn der Täter absichtlich die vom Gericht auferlegte Pflicht zum Ersatz des Schadens nicht erfüllt, hat die anspruchsberechtigte Person (das Opfer) das Recht, beim Gericht die Vollstreckung der Verpflichtung zu beantragen. Opfer einer Straftat können seit dem 1. Januar 2018 kraft Gesetzes verlangen, dass der Staat die ihnen zustehende Entschädigung aus den Mitteln begleicht, die er als Vermögensstrafe vom Täter eingezogen hat.
Die Tschechische Republik leistet keine Vorauszahlungen für eine Leistung, die sich aus der Verpflichtung des Täters zum Ersatz der Schäden ergibt, die durch die Straftat verursacht wurden. Das tschechische Rechtssystem trennt strikt zwischen dem Recht des Opfers auf Ersatz des vom Täter verursachten Schadens (Delikthaftung) und dem Recht auf finanzielle Unterstützung nach dem Gesetz Nr. 45/2013 über die Opfer von Straftaten (Geldleistung des Staates zur Linderung der sozialen Auswirkungen der Viktimisierung).
Der Staat leistet keinen Schadenersatz im engeren Sinn (siehe oben), d. h. er greift nicht in die vermögensrechtlichen Verpflichtungen des Täters ein und übernimmt diese nicht, sondern bietet den Opfern einer Straftat finanzielle Unterstützung. Nach dem Gesetz Nr. 45/2013 über die Opfer von Straftaten kann den Opfern finanzielle Unterstützung gewährt werden, die aufgrund der Straftat einen Gesundheitsschaden erlitten haben, der einem gesetzlich festgelegten Mindestmaß entspricht, sowie den Opfern von Sexualstraftaten gegen die Menschenwürde, gefolterten Kindern und Hinterbliebenen (aus einer gesetzlich festgelegten Gruppe) derjenigen, die infolge einer Straftat gestorben sind. Diese Unterstützung bewegt sich in der Regel zwischen 10 000 CZK (ungefähr 370 EUR) und 200 000 CZK (ungefähr 7400 EUR) und entspricht entweder einem gesetzlich festgelegten Pauschalbetrag oder dem nachgewiesenen Verdienstausfall und den nachgewiesenen Behandlungskosten oder gegebenenfalls den Kosten für eine spezielle Therapie zur Linderung der erlittenen immateriellen Schäden. Das Justizministerium entscheidet über die Anträge auf Zahlung einer finanziellen Unterstützung, die innerhalb von zwei Jahren ab dem Datum eingereicht werden müssen, an dem das Opfer Kenntnis von den durch die Straftat erlittenen Schäden erlangt hat, und spätestens fünf Jahre, nachdem die Straftat begangen wurde.
Der Ersatz des von einem Straftäter verursachten Schadens (d. h. Schadenersatzpflicht aus Delikthaftung) kann nicht geltend gemacht werden, wenn der Täter aus dem einfachen Grund nicht verurteilt wurde, dass er unbekannt ist, d. h. wenn es keine haftbare Person gibt, oder die Tat nicht bewiesen wurde oder der Täter strafrechtlich für seine Handlungen nicht verantwortlich ist. Das heißt, die beschuldigte Person kann nicht für Schäden haftbar gemacht werden, die durch Handlungen verursacht wurden, die sie nicht begangen hat, die keine Straftat darstellen oder für die sie nicht verantwortlich ist. Dagegen kann einer Person schon vor der Verurteilung des Täters ein Anspruch auf finanzielle Unterstützung durch den Staat (siehe oben) zustehen. Die Unterstützung steht dem Opfer selbst dann zu, wenn der Täter unbekannt ist, oder für seine Handlungen strafrechtlich nicht haftbar ist, vorausgesetzt, es besteht kein Zweifel daran, dass das Opfer aufgrund von Handlungen einen Schaden erlitten hat, die ihrer Natur nach eine Straftat sind (oder dass ein Verwandter des Opfers infolge der Straftat gestorben ist).
Nach dem Gesetz Nr. 45/2013 über die Opfer von Straftaten darf das Justizministerium keine Vorauszahlung leisten, solange über die finanzielle Unterstützung noch nicht entschieden wurde. Dringende Grundbedürfnisse der Opfer werden auf andere Weise vom staatlichen System der Sozialfürsorge oder Unterstützung befriedigt.
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Die Einrichtungen, an die Sie sich wenden können, werden im Register der Anbieter von Hilfeleistungen für Opfer von Straftaten geführt. Das Register ist auf der Website des Justizministeriums verfügbar unter: http://portal.justice.cz/Justice2/MS/ms.aspx?o=23&j=33&k=6115&d=330753.
Das Register hat vier Bereiche, die Informationen über alle Arten von Anbietern von Hilfeleistungen für Opfer enthalten, nämlich:
Das Register enthält relativ detaillierte Angaben zu den Anbietern von Hilfeleistungen für die Opfer von Straftaten und ermöglicht die Suche nach diesen Anbietern über ihren Namen und Bezirk. Es kann auch eine erweiterte Suche unter Verwendung anderer Kriterien durchgeführt werden.
(+420) 116 006 (Notrufnummer für Opfer - einheitliche Nummer, die auch in anderen EU-Mitgliedstaaten verwendet wird)
Die Hilfe von Fachleuten wird besonders hilfsbedürftigen Opfern, die diese benötigen, im dargelegten Umfang kostenfrei zur Verfügung gestellt. Solche Opfer erhalten auch kostenfreien Rechtsbeistand im dargelegten Umfang. Anderen Opfern steht keine kostenfreie Hilfe zu, diese kann ihnen jedoch nach Ermessen des Anbieters kostenfrei gewährt werden. Die Unterstützung des Bewährungs- und Mediationsdienstes ist stets kostenfrei.
Der Bewährungs- und Mediationsdienst, bei dem es sich um eine Behörde handelt, bietet den Opfern rechtliche Informationen, psychologische Unterstützung und Wiedergutmachungsprogramme wie Mediation, die helfen können, durch informelle außergerichtliche Verhandlungen mit dem Täter eine Lösung herbeizuführen. Es gibt 74 Zentren des Bewährungs- und Mediationsdienstes. Sie befinden sich in allen Teilen der Tschechischen Republik und bieten ihre Dienste kostenfrei an.
Je nach Art bieten Nichtregierungsorganisationen und Einzelpersonen rechtliche Informationen, psychologische und soziale Beratung, Rechtsbeistand oder Wiedergutmachungsprogramme an.
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