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Beschuldigte (Strafverfahren)

Estland

Es ist sehr wichtig, unabhängigen juristischen Rat einzuholen, wenn man in irgendeiner Form in ein Strafverfahren verwickelt wird. In den Informationsblättern zu diesem Thema erfahren Sie, wann und unter welchen Umständen Sie das Recht haben, von einem Anwalt vertreten zu werden und was ein Anwalt für Sie tut. In diesem allgemeinen Informationsblatt erfahren Sie, wie man einen Anwalt findet und wie die Anwaltskosten bezahlt werden können, wenn Sie sich die Rechtsberatung nicht leisten können.

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Ist ein Anwalt erforderlich?

In der Voruntersuchung benötigen Sie einen Anwalt, sobald Sie die Möglichkeit zur Einsichtnahme in die Strafakte haben (siehe Informationsblatt 2). Vor diesem Verfahrensschritt brauchen Sie in den folgenden Fällen einen Anwalt:

  • wenn Sie zum Tatzeitpunkt minderjährig waren;
  • wenn Sie sich aufgrund einer körperlichen oder geistigen Behinderung nicht selbst verteidigen können oder wenn eine Verteidigung aufgrund dieser Behinderung schwierig für Sie ist;
  • wenn Sie einer Straftat verdächtigt sind, die mit einer lebenslangen Haftstrafe bedroht ist;
  • wenn Ihr Fall mit dem Fall einer anderen Person kollidiert, die durch einen Verteidiger vertreten ist;
  • wenn Sie sechs Monate oder länger in Untersuchungshaft waren;
  • wenn über den Fall im Schnellverfahren verhandelt wird,

Während der Hauptverhandlung brauchen Sie einen Anwalt. Seine Teilnahme an der Hauptverhandlung ist vorgeschrieben.

Wie findet man einen Anwalt?

Sie haben das Recht, ihren Anwalt selbst zu wählen. Dieser übernimmt Ihre Vertretung auf der Grundlage eines Vertrags. Sie können die Namen und Kontaktinformationen von Anwälten bei der estnischen Anwaltskammer erhalten.

Wenn Sie keinen Anwalt haben oder wenn Ihr Anwalt Sie nicht vertreten kann, haben Sie das Recht, die Bestellung eines Anwalts für Sie zu beantragen. In dem Fall bestellt die estnische Anwaltskammer einen Anwalt, der Sie vertritt.

Ihr Recht auf Bestellung eines Anwalts durch die estnische Anwaltskammer ist unabhängig von Ihrer wirtschaftlichen Situation. Sie müssen keine Einzelheiten über ihre finanzielle Situation offenlegen, wenn Sie den Antrag auf einen Anwalt stellen.

Wenn Sie möchten, dass die estnische Anwaltskammer einen Anwalt bestellt, müssen Sie dies bei der Ermittlungsbehörde, der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht  beantragen.

In bestimmten Verfahren ist die Teilnahme eines Anwalts Vorschrift. Wenn Sie in einem solchen Verfahren nicht selbst einen Anwalt gewählt haben, wird von der Ermittlungsbehörde, der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht ein Anwalt für Sie bestellt, ohne dass Sie dies beantragen müssen.

Wer muss die Anwaltskosten tragen?

Sie müssen den Anwalt bezahlen, den Sie gewählt haben. Sein Honorar und die Zahlungsbedingungen sind in dem Vertrag mit dem Mandanten geregelt.

Wenn Sie nicht selbst einen Anwalt beauftragen wollen, haben Sie das Recht auf einen staatlich bestellten Anwalt. Der Staat bezahlt den von der estnischen Anwaltskammer bestellten Anwalt, Sie müssen dafür nicht aufkommen. Wenn das Gericht Sie schuldig spricht, müssen Sie dem Staat das Anwaltshonorar erstatten.

Kann man den Anwalt wechseln?

Sie haben das Recht, den von Ihnen gewählten Anwalt zu wechseln. Wenn der Anwalt für Sie bestellt wurde, haben Sie das Recht, ihn zu wechseln, sofern dieser und der neue Anwalt zustimmen. Wenn der für Sie bestellte Anwalt inkompetent oder nachlässig war, können Sie bei dem Gericht beantragen, dass diesem Anwalt das Mandat entzogen wird und die estnische Anwaltskammer einen neuen Anwalt bestellt.

Links zum Thema

Die estnische Anwaltskammer

Letzte Aktualisierung: 01/10/2020

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