Brussels IIa Regulation - Matrimonial matters and matters of parental responsibility forms


Landesspezifische Informationen und Online-Formulare gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2201/2003


Die Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 des Rates (Brüssel-IIa-Verordnung) gilt für vor dem 1. August 2022 in Ehesachen oder in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung eingeleitete Verfahren, förmlich errichtete oder eingetragene öffentliche Urkunden und gebilligte oder geschlossene gerichtliche Vergleiche.

Für am oder nach dem 1. August 2022 eingeleitete Verfahren wurde die Brüssel-IIa-Verordnung durch die Verordnung (EU) 2019/1111 des Rates (Brüssel-IIb-Verordnung) ersetzt. Zusätzliche Informationen zur Brüssel-IIb-Verordnung: Mitteilungen und Online-Formulare.

Die Brüssel-IIa-Verordnung gilt in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit Ausnahme Dänemarks.

In der Brüssel-IIa-Verordnung wird festgelegt, welche Gerichte welches Mitgliedstaats in Fällen mit internationalem Bezug für Entscheidungen in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung oder in Ehesachen zuständig sind. Sie sieht ferner vor, dass eine in einem Mitgliedstaat ergangene Entscheidung in Ehesachen oder in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung in den anderen Mitgliedstaaten anerkannt wird, ohne dass es hierfür eines besonderen Verfahrens bedarf. Je nach Art der Entscheidung kann eine Vollstreckbarerklärung („Exequatur“) erforderlich sein.

Ferner ergänzt und stärkt die Brüssel-IIa-Verordnung das Haager Übereinkommen von 1980 durch Vorschriften für die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten in Fällen von Kindesentführung durch einen Elternteil.

Jeder Mitgliedstaat benennt mindestens eine Zentrale Behörde, die die Anwendung der Brüssel-IIa-Verordnung unterstützt.

Die Verordnung sieht vier Formulare vor.

Übermittlung von Formularen an die zuständige Behörde

Die ausgefüllten Formulare sollten der zuständigen Behörde in der von der Behörde vorgegebenen Weise übermittelt werden. Weitere Informationen zu den Kontaktdaten der zuständigen Behörden, des nationalen Gesetzgebers usw. finden Sie im Abschnitt Europäischer Gerichtsatlas. Diese Seite enthält eine Suchfunktion, mit der die zuständigen Behörden aufgerufen werden können, an die die ausgefüllten Formulare zu senden sind.

You can complete these forms online by clicking one of the links below. If you have already started a form and saved a draft, you can upload it using the "Load draft" button.

As of 1 January 2021, the United Kingdom is no longer an EU Member State. However, in the field of civil justice, pending procedures and proceedings initiated before the end of the transition period will continue under EU law. Until the end of 2024, the United Kingdom can continue to be selected in online (dynamic) forms for the purpose of these proceedings and procedures. An exception to this rule are the Public documents forms, in which the UK should not be selected.

Please note that if you exceed 30 minutes of inactivity, all of your input will be lost unless you save a draft!

  • Certificate referred to in Article 39 concerning judgments in matrimonial matters
    • in English
  • Certificate referred to in Article 39 concerning judgments on parental responsibility
    • in English
  • Certificate referred to in Article 41(1) concerning judgments on rights of access
    • in English
  • Certificate referred to in Article 42(1) concerning the return of the child
    • in English

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Letzte Aktualisierung : 27/09/2022