European Payment Order forms


Landesspezifische Informationen und Online-Formulare gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006


Die Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 zur Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens ermöglicht Gläubigern die Beitreibung unbestrittener Forderungen in Zivil- und Handelssachen nach einem einheitlichen Verfahren auf der Grundlage von Formblättern.

Die Verordnung gilt in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit Ausnahme Dänemarks.

Europäische Zahlungsbefehle werden – außer in Ungarn – von Gerichten ausgestellt. In Ungarn fällt das Mahnverfahren in den Zuständigkeitsbereich der Notare (Zivilrecht).

Bei diesem Verfahren ist keine Anwesenheit bei Gericht erforderlich. Der Antragsteller muss nur seinen Antrag einreichen, und das Verfahren geht ohne weiteres Zutun des Antragstellers seinen Gang.

In der Verordnung sind sieben Formblätter vorgesehen, die durch die Verordnung (EU) Nr. 936/2012 der Kommission vom 4. Oktober 2012 ersetzt wurden.
Bitte beachten Sie, dass seit 14. Juli 2017 ein geändertes Antragsformular (Formblatt A) gilt. Sie können das Formblatt hier abrufen.
Die wichtigen Änderungen betreffen lediglich Anhang 2 und beziehen sich auf die Änderungen des Europäischen Mahnverfahrens, die am 14. Juli 2017 in Kraft getreten sind.
Legt der Antragsgegner Einspruch gegen einen Zahlungsbefehl ein, steht es dem Antragsteller frei, den Fall im Wege eines Europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen fortzuführen, um seine Forderung geltend zu machen. Allerdings muss die Forderung die Voraussetzungen für das Verfahren für geringfügige Forderungen erfüllen.

Es sei darauf hingewiesen, dass die zwei Änderungen, die am 14. Juli 2017 in Kraft getreten sind, nicht berücksichtigt sind. Mit der ersten Änderung wird die Option eingeführt, ein Verfahren im Fall eines Einspruchs im Einklang mit den Bestimmungen der Verordnung (EG)Nr. 861/2007 zur Einführung eines europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen fortzuführen. Mit der zweiten Änderung wird die Anwendung des Verfahrens für geringfügige Forderungen auf Forderungen mit einem Wert von bis zu 5 000 EUR ausgeweitet.

Weiterführende Informationen hierzu sind dem neuen Artikel 17 der Verordnung sowie dem Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 861/2007 in der durch die Verordnung (EU) 2015/2421 geänderten Fassung zu entnehmen.

Dokumente zum Thema

Bitte beachten Sie, dass die Änderungen, die am 14. Juli 2017 in Kraft getreten sind und die ein Fortführen des Verfahrens im Falle eines Einspruchs durch den Antragsgegner gemäß den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 861/2007 zur Einführung eines europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen vorsehen, nicht in dem Leitfaden berücksichtigt sind. Weiterführende Informationen diesbezüglich sind dem neuen Wortlaut für Artikel 17 der Verordnung zu entnehmen.

Leitfaden zur Anwendung der Verordnung über das Europäische Mahnverfahren PDF (5830 Kb) de

Für weitere Informationen besuchen Sie bitte unsere Seite über den Europäischen Zahlungsbefehl.

Übermittlung von Formularen an die zuständige Behörde

Die ausgefüllten Formulare sollten der zuständigen Behörde in der von der Behörde vorgegebenen Weise übermittelt werden. Weitere Informationen zu den Kontaktdaten der zuständigen Behörden, des nationalen Gesetzgebers usw. finden Sie im Abschnitt Europäischer Gerichtsatlas. Diese Seite enthält eine Suchfunktion, mit der die zuständigen Behörden aufgerufen werden können, an die die ausgefüllten Formulare zu senden sind.

You can complete these forms online by clicking one of the links below. If you have already started a form and saved a draft, you can upload it using the "Load draft" button.

As of 1 January 2021, the United Kingdom is no longer an EU Member State. However, in the field of civil justice, pending procedures and proceedings initiated before the end of the transition period will continue under EU law. Until the end of 2024, the United Kingdom can continue to be selected in online (dynamic) forms for the purpose of these proceedings and procedures. An exception to this rule are the Public documents forms, in which the UK should not be selected.

Please note that if you exceed 30 minutes of inactivity, all of your input will be lost unless you save a draft!

  • Form A - Application for a European order for payment
    • in English
  • Form B - Request to the claimant to complete and/or rectify an application for a European order for payment
    • in English
  • Form C - Proposal to the claimant to modify an application for a European order for payment
    • in English
  • Form D - Decision to reject the application for a European order for payment
    • in English
  • Form E - European order for payment
    • in English
  • Form F - Opposition to a European order for payment
    • in English
  • Form G - Declaration of enforceability
    • in English

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Letzte Aktualisierung : 23/01/2023