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Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Rochusstr. 1
53123 Bonn
Tel.: +49 228 99527 0
Fax: +49 228 99527 4134
E-Mail: dub@bmas.bund.de
Weitere Informationen finden Sie hier:
Anspruch auf Entschädigung bei Gewalttaten im europäischen Ausland
Compensation for victims of violent crimes committed in another EU Member State
Die Deutsche Unterstützungsbehörde beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist Opfern von Gewalttaten mit Wohnsitz in Deutschland dabei behilflich, ihre Entschädigungsansprüche in dem europäischen Mitgliedsstaat geltend zu machen, in dem sie geschädigt worden sind.
Zu ihren Aufgaben gehört insbesondere,
Über einen Antrag entscheiden die EU-Mitgliedstaaten ausschließlich nach ihrem nationalen Recht. Die Deutsche Unterstützungsbehörde kann weder auf das dortige Verfahren noch auf die Entscheidung Einfluss nehmen.
Sie können die erforderlichen Unterlagen in Ihrer Landessprache übersenden. Diese werden für Sie kostenfrei übersetzt.
Es werden von deutscher Seite aus keine Gebühren erhoben. Es ist möglich, dass andere EU-Mitgliedstaaten eine Gebühr verlangen, bevor Ihr Antrag bearbeitet wird.
Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.