Opferrechte – nach Mitgliedstaat

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Wie kann ich gegenüber dem Täter Ansprüche auf Schadenersatz geltend machen? (z. B. Gerichtsverfahren, Zivilklage, Adhäsionsverfahren)

Im Rahmen eines Strafverfahrens können Sie als Opfer in erster Linie als Zivilkläger Schadensersatzansprüche für Schäden geltend machen, die aufgrund der in der Anklage vorgeworfenen Tat entstanden sind. In diesem Fall wird das als Teil des Strafverfahrens zur Durchsetzung einer Zivilklage geführte Verfahren als Adhäsions- oder Nebenverfahren bezeichnet. Zivilrechtliche Ansprüche können auch auf anderen Rechtswegen geltend gemacht werden. Die Tatsache, dass das Opfer nicht als Zivilkläger aufgetreten ist, schließt die Möglichkeit der Durchsetzung des Anspruchs nicht aus. Unter den in der Zivilprozessordnung genannten Bedingungen kann anstelle des Opfers auch die Staatsanwaltschaft zivilrechtliche Ansprüche geltend machen.

Das Gericht hat den Täter dazu verurteilt, mir Schadenersatz/eine Entschädigung zu zahlen. Wie kann ich sicherstellen, dass der Täter zahlt?

Das Vollstreckungsverfahren kann innerhalb von 30 Tagen nach Ablauf der vom Gericht für die Erfüllung der Verpflichtungen festgelegten Frist eingeleitet werden. Dazu stellt das Gericht eine Vollstreckungsakte aus und stützt sich dabei auf den die Zivilklage betreffenden Teil der Entscheidung in der Strafsache.

Kann der Staat eine Vorauszahlung leisten, falls der Täter nicht zahlt? Unter welchen Voraussetzungen?

Der Staat kann keine Vorauszahlung leisten. Wenn Sie aber Opfer einer vorsätzlichen Gewalttat geworden sind und infolgedessen eine körperliche Verletzung und gesundheitliche Beeinträchtigung erlitten haben, können Sie eine staatliche Entschädigung erhalten. Die staatliche Entschädigung ist unabhängig vom zivilrechtlichen Anspruch. Sollte jedoch innerhalb von drei Jahren nach der endgültigen Entscheidung über Ihren Entschädigungsantrag eine andere Stelle (z. B. ein Gericht oder ein Versicherer) Ersatz für Ihren Verlust bzw. Schaden leisten, müssen Sie die vom Staat gezahlte Entschädigung zurückerstatten.

Habe ich Anspruch auf Entschädigung durch den Staat?

Sie haben Anspruch auf eine staatliche Entschädigung, wenn Sie Opfer einer vorsätzlichen Gewalttat geworden sind, die eine schwerwiegende Schädigung Ihrer körperlichen Integrität und Gesundheit zur Folge hatte.

Unter Umständen haben Sie auch Anspruch auf eine staatliche Entschädigung, wenn Sie ein enger Verwandter oder Unterhaltsberechtigter eines solchen Opfers sind oder die Beerdigungskosten eines verstorbenen Opfers getragen haben.

Nur Opfer, die aufgrund ihrer finanziellen Lage oder anderer gesetzlich festgelegter Umstände in Not geraten sind, können eine staatliche Entschädigung erhalten.

Sie können Ihren Antrag auf staatliche Entschädigung bei jeder Opferhilfestelle einreichen (Bezirksamt). Bei der Entscheidung über Ihren Antrag prüft die Behörde den ursächlichen Zusammenhang zwischen der Höhe des Schadens und der Straftat.

Entschädigungsanträge können in der Regel binnen drei Monaten ab dem Datum der Straftat gestellt werden. Der Entschädigungshöchstbetrag lag im Jahr 2017 bei 1 599 105 HUF.

Habe ich Anspruch auf Entschädigung, wenn der Täter nicht verurteilt wird?

Wird Ihre Strafanzeige zurückgewiesen, die Untersuchung eingestellt oder der Beschuldigte aus gesetzlich festgelegten Ausschlussgründen (d. h. bei Minderjährigkeit, schwerer geistiger Behinderung, Zwang oder Nötigung, Irrtum, Notwehr, Notstand oder Befehlsnotstand) entlastet, haben Sie Anspruch auf staatliche Entschädigung.

Die staatliche Entschädigung ist unabhängig vom zivilrechtlichen Anspruch. Sollte jedoch innerhalb von drei Jahren nach der endgültigen Entscheidung über Ihren Entschädigungsantrag eine andere Stelle (z. B. ein Gericht oder ein Versicherer) Ersatz für Ihren Verlust bzw. Schaden leisten, müssen Sie die vom Staat gezahlte Entschädigung zurückerstatten.

Wenn Sie Ihren zivilrechtlichen Anspruch außerhalb des Strafverfahrens geltend machen, wird die Frage der strafrechtlichen Haftung von der Entschädigung abgekoppelt, sodass in beiden Verfahren womöglich unterschiedlich entschieden wird.

Habe ich Anspruch auf eine Sofortzahlung, solange ich auf die Entscheidung über meinen Anspruch auf Entschädigung warte?

Als Opfer eines Verbrechens oder eines Vergehens haben Sie möglicherweise Anspruch auf finanzielle Soforthilfe, damit Sie die durch die Straftat sehr kurzfristig entstandene Notsituation besser bewältigen können. Sie können Ihren Antrag bei der Opferhilfestelle (eines Bezirksamts) einreichen. Voraussetzung für den Erhalt der Soforthilfe ist, dass die Straftat bei der Polizei zur Anzeige gebracht wurde. Über die Zahlung der Soforthilfe wird nach dem Grundsatz der Billigkeit entschieden, und sie kann Opfern auch ohne Bedürftigkeitsprüfung gewährt werden. Während des Verfahrens muss jedoch geprüft werden, ob die aufgrund der Straftat entstandenen persönlichen Verhältnisse des Opfers diese Form der finanziellen Hilfe rechtfertigen. Die finanzielle Soforthilfe ist keine Entschädigungsleistung und soll nicht dazu dienen, den durch die Straftat verursachten Schaden zu kompensieren oder zu mildern. Sie kann für die Deckung der Kosten für Verpflegung, Unterkunft, Reisen, Kleidung, medizinische Versorgung und Beerdigung des Opfers gewährt werden. Die Höhe der Soforthilfe richtet sich danach, in welcher Situation sich das Opfer aufgrund der Straftat befindet und wie lange das Opfer nicht in der Lage ist, seine finanziellen Schwierigkeiten selbst zu lösen. 2017 wurden maximal 106 607 HUF als Soforthilfe bewilligt.

Letzte Aktualisierung: 08/11/2018

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