Opferrechte – nach Mitgliedstaat

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Wie kann ich gegenüber dem Täter Ansprüche auf Schadenersatz geltend machen? (z. B. Gerichtsverfahren, Zivilklage, Adhäsionsverfahren)

Sie haben das Recht, im Rahmen des Strafverfahrens Zivilklage auf Schadensersatz gegen den Angeklagten einzureichen. Sie können die Zivilklage innerhalb von 10 Tagen nach Einsichtnahme in die Strafakte einreichen. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, bei der Staatsanwaltschaft eine Verlängerung dieser Frist zu beantragen.

Das Gericht hat den Täter dazu verurteilt, mir Schadenersatz/eine Entschädigung zu zahlen. Wie kann ich sicherstellen, dass der Täter zahlt?

Wenn der verurteilte Straftäter den gerichtlich festgesetzten Betrag nicht zahlt, sind Sie berechtigt, sich an einen Gerichtsvollzieher zu wenden, der ein Vollstreckungsverfahren in die Wege leitet.

Kann der Staat eine Vorauszahlung leisten, falls der Täter nicht zahlt? Unter welchen Voraussetzungen?

Nein, der Staat leistet keine von einem verurteilten Straftäter geschuldeten Schadensersatzzahlungen.

Habe ich Anspruch auf Entschädigung durch den Staat?

Wenn Sie einer Person nahe stehen, die infolge einer Straftat ums Leben gekommen ist, oder wenn Sie selbst Opfer eines Gewaltverbrechens geworden sind und infolge der Straftat eine mindestens vier Monate andauernde Gesundheitsstörung erlitten haben, können Sie für die folgenden Schäden eine Entschädigung durch den Staat beantragen:

  1. Schäden durch Arbeitsunfähigkeit oder verminderte Leistungsfähigkeit;
  2. Kosten, die aufgrund von Gesundheitsschäden des Opfers entstehen;
  3. Schäden infolge des Todes des Opfers;
  4. Schäden an Brillen, Zahnprothesen, Kontaktlinsen oder anderen Geräten, die Körperfunktionen ersetzen, oder an Kleidungsstücken;
  5. Kosten für die Beerdigung des Opfers.

Um Entschädigung beanspruchen zu können, müssen Sie die Straftat innerhalb von 15 Tagen nach der Tat oder ab dem Zeitpunkt, zu dem Ihnen die Erstattung der Anzeige möglich ist, bei der Polizei zur Anzeige bringen.

Der Antrag auf Entschädigung muss innerhalb von drei Jahren nach Begehung der Straftat oder nach dem Tod des Opfers beim estnischen Sozialversicherungsamt eingereicht werden. Diese Regelung gilt nicht, wenn:

  1. der Anspruchsberechtigte mehr als ein Jahr nach dem Todesdatum vom Tod des Opfers erfahren hat und der Antrag innerhalb von drei Jahren nach Bekanntwerden des Todes des Opfers gestellt wird;
  2. der Antragstellende eine mehr als ein Jahr andauernde gesundheitliche Störung erlitten hat und den Antrag aufgrund seines Gesundheitszustands nicht fristgerecht einreichen konnte, und der Antrag innerhalb von drei Jahren nach der Verbesserung seines Gesundheitszustands eingereicht wird;
  3. die Grundlage für den Entschädigungsantrag eine Sexualstraftat gegen einen Minderjährigen ist und der Antrag innerhalb von drei Jahren nach Volljährigkeit des Opfers gestellt wird, es sei denn, der Grund für das Strafverfahren wurde vor Erreichen der Volljährigkeit bekannt.

Habe ich Anspruch auf Entschädigung, wenn der Täter nicht verurteilt wird?

Sie können eine staatliche Entschädigung für Opfer von Straftaten beantragen, wenn der Täter der Straftat im Strafverfahren nicht ermittelt werden kann.

Wenn der Tatverdächtige vor Gericht freigesprochen wird, Sie aber weiterhin überzeugt sind, dass diese Person Ihnen Schaden zugefügt hat, können Sie Zivilklage einreichen.

Habe ich Anspruch auf eine Sofortzahlung, solange ich auf die Entscheidung über meinen Anspruch auf Entschädigung warte?

Die Entscheidung über die Gewährung einer Entschädigung an ein Opfer von Gewalt kann bis zur Entscheidung eines Landgerichts aufgeschoben werden, wenn:

  1. unklar ist, ob der Antragstellende einen Entschädigungsanspruch gegenüber der Person hat, die für den durch die Straftat verursachten Schaden verantwortlich ist, oder
  2. die Person, die für den durch die Straftat verursachten Schaden verantwortlich ist, offensichtlich bereit und in der Lage ist, für den Schaden aufzukommen.

Wird die Entschädigungszahlung aufgeschoben, kann das estnische Sozialversicherungsamt auf Antrag des Antragstellers eine Vorauszahlung leisten, wenn der Antragstellende einen eindeutigen Entschädigungsanspruch hat und sich in einer schwierigen wirtschaftlichen Lage befindet.

Letzte Aktualisierung: 01/10/2020

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