Opferrechte – nach Mitgliedstaat

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Kann ich gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen?

Als Prozesspartei haben Sie das Recht, innerhalb von 30 Tagen nach der Entscheidung bei einem Bezirksgericht Rechtsmittel gegen die Entscheidung einzulegen.

Welche Rechte habe ich nach der Verurteilung?

Sie haben das Recht, im Falle einer vorzeitigen Haftentlassung des verurteilten Straftäters benachrichtigt zu werden, wenn Sie dies während des Verfahrens beantragen.

Habe ich nach der Gerichtsverhandlung Anspruch auf Unterstützung oder Schutz? Wie lange?

Der Verlauf des Strafverfahrens hat keinen Einfluss darauf, wie lange Sie Opferhilfe erhalten können. Sie können nach Abschluss des Strafverfahrens ohne zeitliche Begrenzung weiterhin Opferhilfe erhalten.

Welche Informationen erhalte ich, wenn der Täter verurteilt wird?

Sie werden über die gerichtliche Entscheidung informiert. Darin ist auch die Dauer der gegen den Verdächtigen verhängten Haftstrafe angegeben. Ferner werden Sie auf Wunsch benachrichtigt, wenn der verurteilte Straftäter vorzeitig aus der Haft entlassen wird.

Werde ich informiert, wenn der Täter entlassen wird (einschließlich vorzeitige oder bedingte Entlassung) oder aus der Haft flieht?

Sofern Sie dies bei Ihrer Anhörung beantragt haben, werden Sie benachrichtigt, wenn der verurteilte Straftäter freigelassen wird oder aus dem Gefängnis entflohen ist.

Werde ich in die Entscheidung über die Haftentlassung oder die Strafaussetzung zur Bewährung einbezogen? Kann ich beispielsweise eine Aussage machen oder Einspruch einlegen?

Sie werden möglicherweise im Rahmen eines Verfahrens zur vorzeitigen Haftentlassung um eine Stellungnahme gebeten, aber Sie können Entscheidungen über die Haftentlassung nicht anfechten.

Letzte Aktualisierung: 01/10/2020

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