Opferrechte – nach Mitgliedstaat

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Welche Informationen erhalte ich von den Behörden (z. B. Polizei, Staatsanwaltschaft) nach der Straftat, noch bevor ich sie zur Anzeige bringe?

Von den Behörden erhalten Sie Informationen darüber,

  • wie Sie vorgehen müssen, um die Straftat zur Anzeige zu bringen und
  • welche Unterstützung Ihnen als Opfer auch ohne Anzeige der Straftat zur Verfügung steht.

Weitere Anleitungen finden Sie auch auf der Website des Polizei- und Grenzschutzamts.

Ich lebe nicht in dem EU-Mitgliedstaat, in dem die Straftat begangen wurde (EU- und Nicht-EU-Bürger). Wie werden meine Rechte geschützt?

Ihre Rechte werden unabhängig davon geschützt, in welchem EU-Land Sie Opfer der Straftat geworden sind. Sie können die Straftat zur Anzeige bringen und gegebenenfalls sowohl in dem Land, in dem die Straftat verübt wurde, als auch in Ihrem Wohnsitzland Opferhilfe erhalten.

Welche Informationen erhalte ich, wenn ich eine Straftat anzeige?

Nach Anzeige einer Straftat haben Sie das Recht auf folgende Informationen:

  • Auf Wunsch erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung, dass Sie eine Straftat zur Anzeige gebracht haben.
  • Innerhalb von zehn Tagen werden Sie darüber informiert, ob ein Strafverfahren eingeleitet wird oder nicht.
  • Falls ein Strafverfahren eingeleitet wird, werden Sie als Opfer befragt; dabei werden Sie auch gefragt, ob Sie über die Festnahme und die Freilassung der verdächtigen Person sowie über Ort und Zeit der Gerichtsverhandlung informiert werden möchten.
  • Ferner wird Sie die Staatsanwaltschaft nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens darüber informieren, dass Sie das Recht auf Einsicht in die Strafakte haben.

Habe ich Anspruch auf kostenfreie Dolmetsch- oder Übersetzungsleistungen (bei Kontakt mit der Polizei oder anderen Behörden bzw. im Rahmen der Ermittlungen und des Gerichtsverfahrens)?

Jede Person, die kein Estnisch versteht oder spricht, hat während des Verfahrens Anspruch auf Dolmetschleistungen. Sie haben das Recht, auf Anfrage eine Übersetzung jedes Textes zu erhalten, der für das Verständnis der Entscheidung über die Einstellung des Strafverfahrens, für das Verständnis des Gerichtsurteils oder zur Gewährleistung der Fairness des Verfahrens wesentlich ist.

Wie stellt die Behörde sicher, dass ich alles verstehe und auch verstanden werde (z. B. Kinder oder Menschen mit Behinderung)?

Die Behörden müssen sicherstellen, dass Sie verstehen, was Ihnen erklärt wird, und dass Sie selbst verstanden werden. Zu diesem Zweck stehen bei Polizei und Staatsanwaltschaft Informationsblätter in leicht verständlicher Sprache sowie geschulte Fachkräfte zur Verfügung. Sie haben außerdem immer Anspruch auf einen Gebärdensprachdolmetscher.

Opferhilfe

Wer bietet Opfern Hilfe?

Opfer erhalten beim estnischen Sozialversicherungsamt Unterstützung.

Opfer von Gewalt gegen Frauen können sich auch an Beratungsstellen für Frauen in Not wenden.

Wird mich die Polizei automatisch an eine Opferbetreuungsstelle verweisen?

Die Polizei wird Sie über die Möglichkeiten der Opferhilfe informieren und Sie erforderlichenfalls an einen Opferhelfer verweisen. In vielen Polizeistationen ist rund um die Uhr ein Opferhelfer anwesend.

Wie wird meine Privatsphäre geschützt?

Alle im Rahmen eines Strafverfahrens gesammelten Informationen sind vertraulich und werden vor der öffentlichen Verhandlung nicht an die Öffentlichkeit weitergegeben. Das Gericht kann auch entscheiden, dass Ihre Verhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfindet; in diesem Fall bleiben auch die bei der Verhandlung erörterten Informationen vertraulich.

Muss ich eine Straftat zur Anzeige bringen, bevor ich Opferhilfe erhalten kann?

Nein, jeder hat Zugang zur allgemeinen Opferhilfe, unabhängig davon, ob die Straftat zur Anzeige gebracht worden ist oder nicht. Es gibt allerdings bestimmte Formen der Opferhilfe, wie Schmerzensgeld für Opfer von Gewalt oder Zuschüsse für psychologische Unterstützung, die nur nach Anzeige einer Straftat gewährt werden können.

Persönlicher Schutz gefährdeter Personen

Welche Arten von Schutz gibt es?

Sie können den Staatsanwalt bitten, bei Gericht eine einstweilige Verfügung gegen den Verdächtigen zu erwirken. Durch eine einstweilige Verfügung wird der Verdächtige angewiesen, von Orten, die durch das Gericht festgelegt werden, fernzubleiben sowie sich von bestimmten, vom Gericht benannten Personen fernzuhalten und nicht mit ihnen zu kommunizieren.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft können Sie auch durch polizeiliche Zeugenschutzmaßnahmen geschützt werden.

Wer kann mir Schutz bieten?

Wenden Sie sich an die Polizei, wenn Sie in Gefahr sind. Sie wird für Ihre Sicherheit sorgen.

Wird geprüft, ob ich einem weiteren Schadensrisiko durch den Täter ausgesetzt bin?

Die Polizei muss jeden Fall prüfen und sicherstellen, dass jeglicher Schaden verhindert wird.

Wird geprüft, ob ich einem weiteren Schadensrisiko durch die Strafjustiz ausgesetzt bin (im Rahmen der Ermittlungen und des Gerichtsverfahrens)?

Alle an der Durchführung des Verfahrens beteiligten Behörden sind verpflichtet, immer Ihre Interessen zu berücksichtigen und dafür zu sorgen, dass Sie als Opfer vor weiteren mittelbaren Folgen geschützt sind.

Welcher Schutz steht besonders schutzbedürftigen Opfern zur Verfügung?

Wenn Sie Opfer eines schweren Verbrechens geworden sind, kann verfügt werden, dass Sie nicht vor Gericht aussagen müssen; alternativ kann eine Vernehmung per Videoübertragung zugestanden oder eine Trennwand aufgestellt werden, damit der Angeklagte Sie während der Vernehmung nicht sehen kann.

Ich bin minderjährig. Habe ich besondere Rechte?

Die verfahrensführende Behörde kann bei der Befragung eines minderjährigen Opfers einen Kinderschutzbeauftragten, Sozialarbeiter oder Psychologen hinzuziehen. In schwerwiegenden Fällen ist das zwingend erforderlich, wenn die Person, die das Verfahren leitet, nicht entsprechend geschult ist.

Wenn die Interessen eines minderjährigen Opfers im Widerspruch zu denen seines gesetzlichen Vertreters oder seiner Eltern stehen, kann die verfahrensführende Behörde dem Opfer kostenfrei einen Anwalt als Rechtsbeistand bestellen.

Minderjährige mit geistiger Behinderung, alle Kinder unter 10 Jahren und Kinder unter 14 Jahren in Fällen häuslicher oder sexueller Gewalt werden nicht vor Gericht vernommen. Stattdessen wird die polizeiliche Befragung des Minderjährigen auf Video aufgezeichnet und kann als Beweismittel vor Gericht verwendet werden.

Ein Familienangehöriger kam infolge einer Straftat ums Leben. Welche Rechte habe ich?

Wenn ein Familienangehöriger infolge der Straftat ums Leben gekommen ist, stehen Ihnen während des Verfahrens alle Rechte eines Opfers zu.

Ein Familienangehöriger wurde Opfer einer Straftat. Welche Rechte habe ich?

Wenn ein Familienangehöriger Opfer einer Straftat geworden ist, haben Sie bei Bedarf Anspruch auf die gleiche Opferhilfe wie das Opfer selbst.

Kann ich Mediationsleistungen nutzen? Unter welchen Voraussetzungen? Werde ich während der Mediation sicher sein?

Mit Ihrer Zustimmung und der des Verdächtigen kann die Staatsanwaltschaft die Einstellung des Strafverfahrens durch Schlichtung (Mediation) beschließen. Der Schlichtungsdienst wird von einem Opferhelfer erbracht.

Sie haben jederzeit das Recht, sich aus dem Schlichtungsverfahren zurückzuziehen.

Wo finde ich die Rechtsvorschriften, in denen meine Rechte stehen?

Strafprozessordnung

Opferhilfegesetz

Letzte Aktualisierung: 01/10/2020

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