Opferrechte – nach Mitgliedstaat

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Kann ich gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen?

Ja, aber als Opfer können Sie nur gegen den Urteilstenor der Entscheidung zum materiellen oder immateriellen Schadenersatz oder zur ungerechtfertigten Bereicherung Rechtsmittel einlegen.

Welche Rechte habe ich nach der Verurteilung?

Siehe die anderen Antworten.

Habe ich nach der Gerichtsverhandlung Anspruch auf Unterstützung oder Schutz? Wie lange?

Unterstützung (professionelle Unterstützung) kann selbst nach der Beendigung des Gerichtsverfahrens so lange gewährt werden, bis ihr Zweck erfüllt ist. Besonderer Schutz (oben erwähnt) kann häufig eine bleibende Veränderung der Lebensweise bedeuten und wird deshalb aufgrund seiner Natur selbst nach der Beendigung des Strafverfahrens gewährt.

Welche Informationen erhalte ich, wenn der Täter verurteilt wird?

Sie können beantragen, das abschließende Urteil zu erhalten, das Informationen zur Strafe und ihrer Form enthält. Wenn Sie Schadenersatzansprüche für materielle und immaterielle Schäden oder in Bezug auf eine ungerechtfertigte Bereicherung geltend machen, wird Ihnen das Urteil stets zugestellt.

Darüber hinaus erhalten Sie auf Anfrage vom Gefängnis oder von der Einrichtung, in welcher der Sicherungs- oder Schutzgewahrsam durchgeführt wird, einige zusätzliche Informationen, insbesondere über:

  • die Entlassung oder Flucht der verurteilten Person aus dem Gefängnis, dem Sicherungs- oder Schutzgewahrsam
  • die Aussetzung der Haftstrafe
  • die Abschiebung der verurteilten Person in einen ausländischen Staat oder die Überführung in einen EU-Mitgliedstaat

Wenn der Beschuldigte freigelassen wurde oder geflüchtet ist und Sie in Gefahr sind, weil Sie Zeuge sind, müssen die zuständigen Behörden unverzüglich die Polizei darüber in Kenntnis setzen, die die notwendigen Maßnahmen ergreift, um Sie zu schützen und zu informieren.

Werde ich informiert, wenn der Täter entlassen wird (einschließlich vorzeitige oder bedingte Entlassung) oder aus der Haft flieht?

Ja, siehe oben.

Werde ich in die Entscheidung über die Haftentlassung oder die Strafaussetzung zur Bewährung einbezogen? Kann ich beispielsweise eine Aussage machen oder Einspruch einlegen?

Sie haben während jeder Stufe des Strafverfahrens das Recht, eine Erklärung über die bisherigen Auswirkungen der Straftat auf Ihr Leben abzugeben.

Sie können jedoch keine Rechtsmittel gegen die Entscheidung auf bedingte Entlassung einer bedingt verurteilten Person oder auf ihre Entlassung wegen guter Führung einlegen.

Letzte Aktualisierung: 16/09/2020

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