Opferrechte – nach Mitgliedstaat

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Wie kann ich eine Straftat anzeigen?

Sie können bei jeder Polizeidienststelle oder bei jedem Staatsanwalt schriftlich, mündlich oder auf elektronischem Weg eine Strafanzeige erstatten. Dabei sollten Sie die Beweismittel angeben, die Ihrer Meinung nach belegen, dass die Straftat begangen wurde.

Wie kann ich erfahren, was in dem Fall unternommen wird?

Wenn Sie dies bei Erstattung der Anzeige beantragen, muss die zuständige Behörde Sie innerhalb eines Monats über die ergriffenen Maßnahmen in Kenntnis setzen. Als Opfer sind Sie im Prinzip die geschädigte Partei und haben als solche das Recht, Akteneinsicht zu nehmen. Sie können auch einen Antrag stellen, dass Sie über den Stand des Verfahrens informiert werden. Die zuständige Behörde muss Ihnen diese Informationen geben; das gilt jedoch nicht, wenn solche Informationen dem Zweck des Strafverfahrens entgegenstehen.

Habe ich Anspruch auf Prozesskostenhilfe (während der Ermittlungen oder des Gerichtsverfahrens)? Unter welchen Voraussetzungen?

Ja. Sie können rechtlichen Beistand bereits vor der Einleitung des Strafverfahrens, während des gesamten Verfahrens und nach seiner Beendigung erhalten. Rechtlicher Beistand wird von Rechtsanwälten bereitgestellt. Besonders schutzbedürftige Opfer können im Strafverfahren kostenfreien rechtlichen Beistand erhalten. Auch Opfer, die aufgrund einer vorsätzlichen Straftat einen schweren Schaden erlitten haben oder Hinterbliebene eines Opfers, das infolge einer Straftat gestorben ist, können rechtlichen Beistand kostenfrei oder zu einem ermäßigten Satz erhalten. Diese Personen müssen nachweisen, dass sie nicht über ausreichende Mittel verfügen. Andere Opfer haben Anspruch auf rechtlichen Beistand gegen eine Gebühr.

Kann ich die Erstattung meiner Ausgaben beantragen (Teilnahme an den Ermittlungen/am Gerichtsverfahren)? Unter welchen Voraussetzungen?

Wenn Sie in einem Strafverfahren die geschädigte Partei sind und den Ersatz Ihres materiellen und immateriellen Schadens oder die Rückgabe im Fall einer ungerechtfertigten Bereicherung fordern und dieser Forderung zumindest teilweise stattgegeben wird, ist die verurteilte Person dazu verpflichtet, Ihnen die Ausgaben zu erstatten, die für die angemessene Geltendmachung dieser Forderung in dem Verfahren anfallen. Wenn Sie einen solchen Antrag auf Entschädigung stellen, kann das Gericht diesem stattgeben, selbst wenn Ihre Klage erfolglos war.

Als Zeuge steht Ihnen eine Zeugenentschädigung zu. Sie müssen diese innerhalb von drei Tagen nach der Vernehmung beantragen.

Kann ich Rechtsmittel einlegen, wenn mein Fall eingestellt wird, bevor es zu einer Anklage vor Gericht kommt?

Dagegen können Sie Beschwerde einlegen. Die Beschwerde ist ein Rechtsmittel gegen die Entscheidungen der Polizeibehörde und gegen einige Entscheidungen des Staatsanwalts im Ermittlungsverfahren, die die Form eines Beschlusses haben. Auf diese Weise können Sie als geschädigte Partei beispielsweise gegen den Beschluss Einspruch einlegen, die Rechtssache nicht weiter zu verfolgen oder die Strafverfolgung einzustellen.

Kann ich an der Hauptverhandlung beteiligt werden?

Ja. Sie (als geschädigte Partei) werden darüber in Kenntnis gesetzt, wann das Gericht die Hauptverhandlung abhält.

Welche offizielle Rolle habe ich im Justizsystem? Ist meine Rolle festgelegt oder kann ich wählen zwischen Opfer, Zeuge, Zivilpartei oder Privatkläger?

Die tschechische Rechtsordnung unterscheidet zwischen den Begriffen „Opfer“ und „geschädigte Partei“. Eine geschädigte Partei ist eine der Parteien im Strafverfahren. Der Begriff umfasst grundsätzlich alle Opfer, mit Ausnahme der Personen, die aufgrund ihres Verwandtschaftsverhältnisses mit einer Person, die infolge einer Straftat ums Leben kam, als Opfer gelten.

Deshalb sind Sie im tschechischen Rechtssystem das Opfer und die geschädigte Partei (und folglich eine Partei im Strafverfahren; dies gilt nicht im oben genannten Fall) – als Opfer können Sie eine Entschädigung für materielle und immaterielle Schäden oder in Bezug auf eine ungerechtfertigte Bereicherung beantragen. Sie sind grundsätzlich auch ein Zeuge. Im tschechischen Rechtssystem gibt es keine private Rechtsdurchsetzung; deshalb können Sie kein Privatkläger sein.

Welche Rechte und Pflichten habe ich in dieser Rolle?

Die Rechte des Opfers sind hauptsächlich im Gesetz über die Opfer von Straftaten geregelt und werden in anderen Antworten beschrieben.

Die geschädigte Partei hat nach dem Gesetz Nr. 141/1961, Strafprozessordnung, eine Reihe von Rechten, zu denen auch die Möglichkeit gehört, Schadenersatzansprüche für durch eine Straftat verursachte materielle und immaterielle Schäden oder in Bezug auf eine ungerechtfertigte Bereicherung geltend zu machen oder gegen den Urteilstenor der Entscheidung zum Schadenersatz oder zur ungerechtfertigten Bereicherung Rechtsmittel einzulegen. Die geschädigte Partei hat auch das Recht, Anträge auf zusätzliche Beweismittel zu stellen, die Akten einzusehen, bei der Verhandlung und bei den öffentlichen Rechtsmittelverhandlungen anwesend zu sein und ihre Meinung zu dem Fall vor dem Ende des Verfahrens zum Ausdruck zu bringen. Sie ist berechtigt, an den Verhandlungen über Schuld und Strafe teilzunehmen und bei den öffentlichen Vergleichsverhandlungen anwesend zu sein, sich von einem Bevollmächtigten vertreten zu lassen und in bestimmten Fällen Rechtsbehelfe einzureichen und Anträge zu stellen.

Kann ich im Rahmen der Gerichtsverhandlung eine Erklärung abgeben oder eine Aussage machen? Unter welchen Voraussetzungen?

Ja, Sie können in jedem Abschnitt des Strafverfahrens eine schriftliche oder mündliche Erklärung über die Auswirkungen der Straftat auf Ihr Leben abgeben. Als Opfer, also als eine der Parteien des Verfahrens, können Sie Beweismittel suchen, vorlegen und beantragen.

Welche Informationen erhalte ich in der Gerichtsverhandlung?

Auf Antrag werden Sie informiert:

  • wenn das Strafverfahren nicht eingeleitet wird;
  • über den Stand des Strafverfahrens;
  • über die Qualifizierung der Handlung, die der Person zur Last gelegt wird;
  • über Zeitpunkt und Ort der öffentlichen Verhandlung der Sache vor Gericht.

Sie erhalten auch die abschließende Entscheidung, mit der das Verfahren beendet wird.

Erhalte ich Einsicht in die Gerichtsakten?

Ja, als geschädigte Partei haben Sie das Recht, Akteneinsicht zu nehmen. Im Ermittlungsverfahren können Ihnen der Staatsanwalt oder die Polizeibehörde dieses Recht jedoch aus wichtigen Gründen verwehren.

Letzte Aktualisierung: 16/09/2020

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