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Opferrechte – nach Mitgliedstaat

Belgium

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Lokale und föderale Polizei

Föderaler Öffentlicher Dienst - Justiz

Kommission zur finanziellen Unterstützung von Opfern vorsätzlicher Gewalttaten

Centra Algemeen Welzijnswerk (CAW)

Services Laïques d'Aide aux Justiciables

Sozial-Psychologisches Zentrum (SPZ)

Vertrauenszentren Kindesmisshandlung

Teams SOS Enfants

Jugendhilfedienst (JHD)

Lokale und föderale Polizei

Die lokale und die föderale Polizei sind dem Innenminister unterstellt. Die lokale Polizei ist für die grundlegende Polizeiarbeit zuständig und arbeitet als Gemeindepolizei. Der föderalen Polizei obliegen die stärker spezialisierten Polizeiaufgaben.

Die lokale und die föderale Polizei

  • empfangen Opfer auf eine höfliche und respektvolle Weise;
  • bieten Opfern einer Straftat praktische Unterstützung und Informationen und verweisen sie an die entsprechenden Dienste;
  • nehmen die Angaben zur Person eines Opfers sowie dessen Wunsch, über den Fortgang des Strafverfahrens informiert zu werden, korrekt zu Protokoll;
  • können kurze Zeit nach der Strafanzeige erneut Kontakt mit dem Opfer aufnehmen.

KONTAKT:

E-Mail: ibznet@ibz.fgov.be

Föderaler Öffentlicher Dienst – Justiz

Beim Föderalen Öffentlichen Dienst Justiz gibt es mehrere Abteilungen und Ausschüsse, die sich um die Interessen der Opfer kümmern, darunter die Generaldirektion Gesetzgebung, Grundrechte und -freiheiten und die für die Justizhäuser zuständige Generaldirektion.

Die Generaldirektion Gesetzgebung, Grundrechte und -freiheiten

  • ist mit der Vorbereitung und Ausarbeitung von Gesetzesentwürfen befasst;
  • berät den Justizminister und andere Akteure, verfasst Antworten auf parlamentarische Anfragen und nimmt an internationalen Verhandlungen teil;
  • arbeitet eng mit anderen Abteilungen, wie der für die Justizhäuser zuständigen Generaldirektion, und mit externen Akteuren zusammen.

Die für die Justizhäuser zuständige Generaldirektion

  • verwaltet 28 Justizhäuser (maisons de justice/justitiehuizen), die dem Justizministerium unterstellt sind (in Flandern und Wallonien gibt es je 13 Justizhäuser und in Brüssel zwei, ein französischsprachiges und ein niederländischsprachiges);
  • unterhält in jedem Justizhaus ein Büro für die Aufnahme von Opfern, in dem dafür speziell ausgebildete Mitarbeiter tätig sind.

KONTAKT:

Föderaler Öffentlicher Dienst Justiz: Website: https://justitie.belgium.be

Die Kontaktangaben für die Justizhäuser erhalten Sie hier.

Die Kommission zur finanziellen Unterstützung von Opfern vorsätzlicher Gewalttaten

Die Kommission zur finanziellen Unterstützung von Opfern vorsätzlicher Gewalttaten (Commission pour l’aide financière aux victimes d'actes intentionnels de violence/Commissie voor financiële hulp aan slachtoffers van opzettelijke gewelddaden) geht auf ein Gesetz vom 1. August 1985 zurück. Sie spielt eine wichtige Rolle bei der Gewährung von staatlicher finanzieller Hilfe für die Opfer von Gewaltverbrechen.

Die Kommission

  • gewährt Opfern vorsätzlicher Gewalttaten und in manchen Fällen auch ihren Familien finanzielle Hilfe;
  • verfügt über ein Verfahren zur finanziellen Unterstützung von Opfern von Gewalttaten, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union verübt wurden;
  • kann auch dann Hilfe gewähren, wenn der Täter unbekannt ist oder als unzurechnungsfähig gilt;
  • wird nicht aktiv bei Straftatbeständen, die auf Unachtsamkeit oder Fahrlässigkeit zurückzuführen sind.

KONTAKT:

Website: https://justice.belgium.be

Centra Algemeen Welzijnswerk (CAW)

In Flandern und Brüssel gibt es 11 Gemeinwohlzentren (Centra Algemeen Welzijnswerk – CAW), die alle über eine Abteilung zur Unterstützung von Verbrechensopfern verfügen.

Die Zentren

  • sind über die Hilfsorganisation Steunpunt Algemeen Welzijnswerk an Victim Support Europe angeschlossen;
  • stehen allen Menschen mit Fragen oder Problemen offen;
  • stellen Opferhilfsdienste in Flandern und Brüssel bereit;
  • bieten psychosoziale Hilfe für Opfer von Straftaten und deren Familien, für Angehörige von Selbstmördern sowie für Katastrophenopfer und Opfer von Verkehrsunfällen und deren Familien;
  • geben Opfern psychologische, praktische und rechtliche Unterstützung.

KONTAKT:

Website: http://https://www.caw.be

Die Kontaktangaben für alle 25 CAW erhalten Sie hier.

Services Laïques d'Aide aux Justiciables

In Wallonien bieten nicht konfessionsgebundene Hilfsdienste (Services Laïques d'Aide aux Justiciables) nicht nur Hilfe und Unterstützung für Opfer, sondern beispielsweise auch für Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene.

Diese Dienste

  • verfügen über fünf Zweigstellen, eine in jeder wallonischen Provinz;
  • werden von der französischsprachigen Gemeinschaft finanziert;
  • bieten psychologische, psychiatrische und soziale Hilfe für in Freiheit oder Gewahrsam befindliche Tatverdächtige, verurteilte Straftäter, Opfer und/oder die Familien dieser Personen;
  • verfügen über Fachleute, die in multidisziplinären Teams zusammenarbeiten.

KONTAKT:

Website: http://www.ulb.ac.be/

Die Kontaktangaben für die Zweigstellen erhalten Sie hier.

Sozial-Psychologisches Zentrum (SPZ)

Das SPZ ist eine im deutschsprachigen Teil des Landes tätige Organisation, die Opfern von Straftaten Hilfe bietet.

Das Zentrum

  • ist eine Nichtregierungsorganisation, die im deutschsprachigen Teil Belgiens tätig ist;
  • hat Zweigstellen in St. Vith und Eupen;
  • bietet mit seinem multidisziplinären Team bestehend aus Psychologen, Therapeuten, Sozialarbeitern und einem Psychiater einen individuellen Ansatz für alle Opfer von Straftaten.

KONTAKT:

SPZ Eupen: info.eupen@spz.be

SPZ St. Vith: http://www.ulb.ac.be/

Vertrauenszentren Kindesmisshandlung

Die Vertrauenszentren Kindesmisshandlung (Vertrouwenscentra Kindermishandeling) wurden von den flämischen Behörden eingerichtet und sorgen mit einem spezialisierten Ansatz für die Sicherheit und das Wohlergehen von Kindern.

Die Zentren

  • gibt es in jeder flämischen Provinz und in Brüssel;
  • bestehen aus multidisziplinären Teams mit psychosozialen, erzieherischen und sozialen Funktionen;
  • bieten Beratung und Unterstützung bei Verdacht auf Kindesmisshandlung;
  • bieten kostenlose Unterstützung und Informationen;
  • können in jeder Situation, in der ein Kind aktiver oder passiver physischer, psychischer oder sexueller Gewalt ausgesetzt ist, tätig werden;
  • ermöglichen eine anonyme Anzeige bei allen Fällen von Kindesmisshandlung.

KONTAKT:

Website: http://www.kindinnood.org/

Die Kontaktangaben für die Zentren erhalten Sie hier.

Teams SOS Enfants

Die Teams SOS Enfants (Fédération des Équipes S.O.S.Enfants) bieten spezialisierte Hilfe für Opfer von Kindesmisshandlung in Wallonien.

Die Teams

  • sind aktiv im Bereich der Prävention und der Behandlung individueller Fälle von Kindesmisshandlung;
  • nehmen eine Beurteilung des Kindes und seiner Umgebung aus multidisziplinärer Sicht vor;
  • bieten den Kindern und ihren Familien psychiatrische, psychologische und soziale Hilfe;
  • sorgen für eine kontinuierliche Verbreitung ihrer Kenntnisse im Bereich der Prävention und der Behandlung von Kindesmisshandlung.

KONTAKT:

Website: http://www.federationsosenfants.be/

Jugendhilfedienst (JHD)

Der JHD ist darauf spezialisiert, im deutschsprachigen Teil Belgiens minderjährigen Opfern von Straftaten Hilfe zu gewähren.

Der Dienst

  • besteht aus Zentren, die Beratung und Unterstützung in Fällen von Kindesmisshandlung bieten;
  • unterbreitet Hilfsangebote für Kinder, Jugendliche und ihre Eltern im deutschsprachigen Teil Belgiens;
  • kann gegebenenfalls den Staatsanwalt oder das Jugendgericht von Vorfällen in Kenntnis setzen.

KONTAKT:

Website: https://ostbelgienlive.be/desktopdefault.aspx/tabid-6204/10670_read-3830/

Letzte Aktualisierung: 16/12/2015

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