Beschuldigte (Strafverfahren)

Malta

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A. Wenn ich Ausländer bin, wirkt sich dies auf das Ermittlungsverfahren aus?

Strafrechtliche Schritte können gegen jede Person eingeleitet werden, die eine Straftat begeht und für die die maltesischen Behörden zuständig sind. Die Ermittlungsverfahren sind für maltesische und ausländische Staatsangehörige identisch. Das Gesetz garantiert jedoch bestimmte Rechte für Personen, die nicht die maltesische Staatsangehörigkeit besitzen oder ihren Wohnsitz in Malta haben, insbesondere das Recht auf einen Dolmetscher, wenn die verdächtige Person die maltesische Sprache nicht verstehen und sprechen kann, sowie das Recht der Person, während des Freiheitsentzugs mit den Konsularbehörden zu kommunizieren.

B. Aus welchen Schritten besteht ein Ermittlungsverfahren?

i) Sammeln von Beweismitteln / Befugnis der Ermittlungsbehörden

Strafrechtliche Schritte werden eingeleitet, wenn die Polizei eine Anzeige, einen Hinweis oder eine Beschwerde erhält. Sobald die Polizei auf einem dieser Wege benachrichtigt wird, beginnt sie mit ihren Ermittlungen, indem sie Beweise sammelt, um festzustellen, ob eine Straftat begangen wurde und wer für die Begehung dieser Straftat zur Verantwortung gezogen werden muss.

Zu diesem Zweck ist die Polizei ermächtigt, jede Person, die Informationen über die untersuchte Straftat hat, zu verpflichten, diese Informationen zur Verfügung zu stellen. Dazu gehören die Sammlung von Beweismaterial und die Aufnahme von Zeugenaussagen.

ii) Polizeigewahrsam

Sobald ein begründeter Verdacht besteht, dass eine Person eine Straftat begangen hat, kann die Polizei beim Richter einen Haftbefehl gegen die verdächtige Person beantragen. Unter bestimmten Umständen kann die Polizei eine Person zu Ermittlungszwecken in Gewahrsam nehmen, ohne einen richterlichen Haftbefehl zu benötigen.

Bei der Festnahme wird die verdächtige Person in einer ihr verständlichen Sprache über ihre Rechte informiert, einschließlich des Grundes für ihre Festnahme, ihres Rechts zu schweigen und ihres Rechts, einen Anwalt ihrer Wahl zu konsultieren. Sie erhält auch eine Kopie des Schreibens, in dem ihre Rechte aufgeführt sind.

Während dieses Zeitraums kann die Polizei die in Gewahrsam befindliche Person durchsuchen, um etwaige Beweise für die Straftat sicherzustellen, oder wenn der Verdacht besteht, dass die Person eine Gefahr für sich selbst oder andere darstellt oder etwas besitzt, mit dem sie sich dem Gewahrsam entziehen könnte.

Die Polizei kann auch Körperproben und Fingerabdrücke nehmen. Die DNA kann mit der entsprechenden Einwilligung entnommen und registriert werden. Weigert sich die Person, ihre Fingerabdrücke abzugeben, kann sie durch eine richterliche Anordnung dazu gezwungen werden. Die Registrierung der DNA kann hingegen nicht zwangsweise erfolgen.

iii) Vernehmung

Verdächtige können von der Polizei im Zusammenhang mit einer Straftat, wegen der ermittelt wird, vernommen werden. Während der Vernehmung kann die Polizei alle Fragen stellen, die dazu beitragen können, Informationen zu sammeln, die als Beweismittel sowohl gegen die verdächtige Person als auch zu ihren Gunsten verwendet werden können. Die verdächtige Person kann verlangen, bei der Vernehmung von einem Anwalt ihrer Wahl begleitet zu werden.

iv) Untersuchungshaft

Nach maltesischem Recht darf eine Person nicht länger als nötig und auf keinen Fall länger als achtundvierzig (48) Stunden in Gewahrsam gehalten werden. Die Polizei muss in dieser Zeit entscheiden, ob sie die verdächtige Person unverzüglich einem Gericht vorführen will oder ob sie sie freilässt, weil der begründete Verdacht nicht mehr besteht oder weitere Ermittlungen notwendig sind, bevor über die Verweisung der Sache an das Gericht entschieden wird.

C. Welche Rechte habe ich während des Ermittlungsverfahrens?

i) Welche Rechte habe ich in Bezug auf einen Dolmetscher und Übersetzungen?

Wenn Sie die Sprache, die von der Polizei oder anderen zuständigen Behörden verwendet wird, nicht sprechen oder nicht verstehen, haben Sie Anspruch auf einen Dolmetscher, dessen Kosten Sie nicht tragen müssen.

Der Dolmetscher kann Sie bei den Gesprächen mit Ihrem Rechtsanwalt unterstützen und muss den Inhalt dieses Gesprächs vertraulich behandeln.

Sie haben das Recht auf eine Übersetzung mindestens der wichtigen Abschnitte wesentlicher Dokumente; zu den wesentlichen Dokumenten gehören alle Anordnungen eines Richters (judge oder magistrate), mit denen Ihre Festnahme oder Ihr Verbleib in Gewahrsam gestattet wird, sowie alle Beschuldigungs- oder Anklageschriften und alle Urteile. Unter bestimmten Umständen kann Ihnen eine mündliche Übersetzung oder eine zusammenfassende Übersetzung zur Verfügung gestellt werden.

ii) Welche Rechte habe ich in Bezug auf Auskunftserteilung und Akteneinsicht?

Wenn Sie festgenommen und inhaftiert werden, haben Sie (oder Ihr Rechtsanwalt) das Recht auf Einsicht in wesentliche Dokumente, die Sie benötigen, um sich gegen die Festnahme oder Inhaftierung zu wehren.

Wenn Ihr Fall vor Gericht gebracht wird, haben Sie (oder Ihr Rechtsanwalt) das Recht auf Zugang zu den für oder gegen Sie sprechenden Beweismitteln.

iii) Welches Recht habe ich in Bezug auf Zugang zu einem Rechtsbeistand und auf Unterrichtung eines Dritten über meine Situation?

Sie haben das Recht auf Zugang zu einem Anwalt, während Sie inhaftiert sind. Dieses Recht wird ab dem Zeitpunkt der Festnahme und vor der Vernehmung wirksam.

Sie haben das Recht, eine Liste von Rechtsanwälten und Prozessbevollmächtigten zu erhalten, aus der Sie einen Rechtsbeistand auswählen können, oder sich von einem Anwalt im Rahmen der Gewährung von Prozesskostenhilfe unterstützen zu lassen. Im letzteren Fall erfolgt die rechtliche Unterstützung unentgeltlich.

Die Polizei kann Ihnen nicht den Namen eines Anwalts nennen, den Sie während des Gewahrsams oder der Inhaftierung beauftragen können.

Spätestens eine Stunde vor Beginn der Vernehmung haben Sie und Ihr Anwalt das Recht, über die mutmaßliche Straftat, die Gegenstand der Vernehmung ist, informiert zu werden. Diese Informationen sollten Ihnen mindestens eine Stunde vor Beginn der Vernehmung zur Verfügung gestellt werden.

Sobald Sie sich in Haft befinden, und auch bevor Sie von der Polizei vernommen werden, haben Sie das Recht, sich mit dem Anwalt, der Sie vertritt, zu treffen und unter vier Augen mit ihm zu sprechen.

Ihr Anwalt darf bei Ihrer Vernehmung anwesend sein und effektiv mitwirken.

Die gesamte Vernehmung, alle gegebenen Antworten und die Verfahren im Zusammenhang mit der Vernehmung der verdächtigen oder beschuldigten Person sollten auf audiovisuellem Wege aufgezeichnet werden, wenn der vernehmende Beamte dies für möglich hält. Sie haben das Recht, nach Abschluss der Vernehmung eine Kopie der Aufzeichnung zu erhalten.

Sie haben das Recht, die Anwesenheit Ihres Anwalts bei den folgenden Untersuchungshandlungen und Beweisdurchführungen zu verlangen:

  1. Gegenüberstellungen von Verdächtigen zu Identifizierungszwecken;
  2. Vernehmungsgegenüberstellungen;
  3. Tatortrekonstruktionen.

Bei der Wahrnehmung Ihres Rechts auf Zugang zu einem Anwalt sollte die Vertraulichkeit der Kommunikation mit Ihrem Anwalt gewahrt werden.

Wenn Sie festgenommen werden, sollten Sie über Ihr Recht informiert werden, dass mindestens eine Person, z. B. ein Verwandter, ein Lehrer oder eine andere Person Ihrer Wahl, darüber benachrichtigt wird.

In bestimmten, gesetzlich geregelten Fällen kann das Recht auf Benachrichtigung eines Dritten über die Inhaftierung vorübergehend eingeschränkt sein.

Die Polizei wird Sie gegebenenfalls darüber informieren.

Wenn Sie Ausländer sind, können Sie der Polizei mitteilen, dass Ihre Konsularbehörde oder Botschaft über Ihre Festnahme informiert werden soll.

Sie können sich auch an die Polizei wenden, wenn Sie einen Beamten Ihrer Konsularbehörde oder Botschaft kontaktieren möchten.

iv) Welche Rechte habe ich in Bezug auf Prozesskostenhilfe?

Die Polizei wird Sie fragen, welchen Rechtsanwalt oder Rechtsbeistand Sie zurate ziehen möchten. Die Polizei wird Sie auch fragen, ob Sie von einem Anwalt im Rahmen der Gewährung von Prozesskostenhilfe unterstützt werden möchten. Wenn Sie sich für die Unterstützung durch einen Anwalt im Rahmen der Gewährung von Prozesskostenhilfe entscheiden, ist diese kostenlos.

Bei der Festnahme ist die Rechtsberatung auf eine Stunde vor der Vernehmung begrenzt. Sie können sich auch telefonisch beraten lassen.

v) Das Wichtigste in Bezug auf:

a) die Unschuldsvermutung

Ungeachtet aller vorbeugenden Maßnahmen, die im Interesse der Rechtspflege ergriffen werden können, gilt für jede Person die Unschuldsvermutung, bis das befasste Gericht ein endgültiges und rechtskräftiges Urteil erlässt, in dem festgestellt wird, ob diese Person die Straftat begangen hat oder nicht.

b) das Recht, die Aussage zu verweigern und sich nicht selbst belasten zu müssen

Wenn Sie von der Polizei oder anderen zuständigen Behörden verhört werden, haben Sie das Recht zu schweigen und sich nicht selbst zu belasten.

Ihr Rechtsanwalt kann Ihnen bei dieser Entscheidung helfen.

c) die Beweislast

Die Beweislast für die Feststellung der Schuld der verdächtigen oder beschuldigten Person liegt bei der Staatsanwaltschaft, außer in den Fällen, in denen das Gesetz den Nachweis bestimmter Tatsachen durch die betroffene Person vorsieht.

Jeder begründete Zweifel an der Schuld sollte der verdächtigen oder beschuldigten Person zugutekommen, auch in Fällen, in denen das Gericht prüft, ob die beschuldigte Person freigelassen werden soll.

Die verdächtige oder beschuldigte Person kann die sie belastenden Beweise anfechten. Wenn es sich dabei um Zeugen handelt, kann die betroffene Person diese ins Kreuzverhör nehmen oder eigene Zeugen benennen, um ihre Aussagen zu widerlegen.

Handelt es sich um Urkundenbeweise, kann die verdächtige oder beschuldigte Person den Zeugen oder Sachverständigen, der das Beweisstück vorgelegt hat, ins Kreuzverhör nehmen oder eigene Zeugen benennen, um das Beweisstück zu entkräften. Sie dürfen jedoch kein eigenes Sachverständigengutachten vorlegen. Sachverständigengutachten können nur durch ein Kreuzverhör des Sachverständigen in Bezug auf seine Feststellungen oder seine Kompetenz entkräftet werden.

Die verdächtige oder beschuldigte Person kann zu ihrer Verteidigung Zeugen benennen und Urkundenbeweise vorlegen.

Wenn die Hauptverhandlung vor dem Criminal Court stattfindet, muss die verdächtige oder beschuldigte Person innerhalb einer gesetzlich festgelegten Frist, die ab der Zustellung der Anklageschrift läuft, sämtliche Zeugen und anderen Beweismittel benennen, die sie in der Hauptverhandlung zu Ihrer Verteidigung vorbringen will. Eine solche Beschränkung gilt nicht, wenn die Hauptverhandlung vor dem Court of Magistrates stattfindet.

vi) Welche besonderen Verfahrensgarantien gelten für Kinder?

Nach gängiger Polizei- und Gerichtspraxis werden minderjährige Zeugen oder Opfer mutmaßlicher Straftaten nach Möglichkeit nicht vor Gericht geladen. Es gibt jedoch auch Ausnahmen. Für Zeugenaussagen von Minderjährigen führen die Gerichte in der Regel Videokonferenzen durch. Minderjährige Opfer werden vom Richter mit Unterstützung eines Kinderpsychologen in einem eigens dafür vorgesehenen Raum, der sich im Gerichtsgebäude befinden kann, per Videokonferenz befragt, sodass sich der Minderjährige nicht im selben Raum wie der Angeklagte befindet. Nach dem Gesetz sind die Gerichte, insbesondere das Jugendgericht, auch befugt, einen Kinderanwalt zu bestellen (Kapitel 602 Artikel 25 und Durchführungsvorschrift 12.20), der die Rechte von Minderjährigen verteidigt, unabhängig davon, ob sie Opfer oder Beschuldigte sind. Dies geht auch aus Kapitel 602 der Gesetzessammlung „Laws of Malta“ sowie vor allem aus dem Kindergesetz eindeutig hervor. In diesem Kapitel ist auch ein entsprechend ausgestatteter Ort außerhalb des Gerichtsgebäudes vorgesehen, das sogenannte „Kinderhaus“, an dem ein schutzbedürftiges minderjähriges Opfer sowohl vom Richter als auch von einer Gruppe geschulter Experten (child interviewers) befragt werden kann.

vii) Welche besonderen Verfahrensgarantien gelten für schutzbedürftige Verdächtige?

Wenn es aufgrund des psychischen und physischen Zustands der verdächtigen Person oder der Art der Straftat für notwendig erachtet wird, die festgenommene Person während der Ermittlungen im Polizeigewahrsam unterzubringen, wird sie unter „ständiger Bewachung“ gestellt, das heißt, die Zelle wird rund um die Uhr von einem Polizeibeamten physisch bewacht, um die Unversehrtheit des Festgenommenen zu schützen. Wie bei allen verdächtigen oder festgenommenen Personen wird, wenn die Person um irgendeine Art von medizinischer Hilfe bittet, diese sofort geleistet, einschließlich des Transports in eine Klinik oder ein Krankenhaus, je nach den Umständen. Wenn ein Arzt nach der Untersuchung der verdächtigen schutzbedürftigen Person feststellt, dass sie nicht in einer Zelle festgehalten werden sollte, wird der ermittelnde Beamte unverzüglich informiert, und es werden entsprechende Abhilfemaßnahmen (wie die Hinterlegung einer Polizeikaution) getroffen.

D. Welche gesetzlichen Fristen gelten während des Ermittlungsverfahrens?

Die gesetzlichen Fristen während der Ermittlungen hängen in erster Linie von der Art der Straftat ab. Jede Straftat wird nach dem Strafgesetzbuch geahndet. So sind beispielsweise in Kapitel 9 Artikel 688 der Gesetzessammlung „Laws of Malta“ die Standardparameter für die gesetzlichen Fristen festgelegt, innerhalb derer eine Straftat verfolgt werden kann. Nach Ablauf dieser Fristen tritt die Verjährung ein und die polizeilichen Ermittlungen zu dieser Straftat verjähren. In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass gemäß Kapitel 9 Artikel 692 der Gesetzessammlung „Laws of Malta“ die Verjährungsfrist nicht beginnt, wenn in einer Strafsache die Identität des mutmaßlichen Täters nicht bekannt ist und dies nicht auf ein Versäumnis der Ermittlungsbehörden zurückzuführen ist. Ein Beispiel hierfür könnte ein Mordfall sein, bei dem es zwar ein Opfer gibt, aber keine Hinweise darauf, wer der Mörder sein könnte.

E. Welche vorgerichtlichen Verfahrensschritte gibt es, einschließlich Alternativen zur Untersuchungshaft und Möglichkeiten der Überstellung in den Herkunftsstaat (Europäische Überwachungsanordnung)?

Bevor die Anhörung vor Gericht beginnen kann, werden unter anderem folgende Maßnahmen von der Polizei getroffen:

  • Die Ladung von Zeugen in der Sache.
  • Wird die Person als Angeklagte geladen, sollte der Staatsanwalt sicherstellen, dass ihr die Ladung, die die Anklage enthält, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zugestellt wird.
  • Sofern es sich nicht um eine Straftat handelt, an der das Büro des Generalstaatsanwalts unmittelbar beteiligt ist, sollte die Strafverfolgungsbehörde den Fall und insbesondere die Anklagepunkte mit diesem erörtern, vor allem, wenn es sich um einen komplizierten Fall handelt.
  • Wenn die Person angeklagt wird, während sie sich in Haft befindet, sollte die Strafverfolgungsbehörde den Verteidiger des Angeklagten informieren, und der Angeklagte wird von der Polizei zum Gericht begleitet.

Zu den Alternativen zur Untersuchungshaft gehören Fälle, in denen die Person durch eine Ladung angeklagt wird oder sie eine Polizeikaution hinterlegt hat, bis die Ermittlungsbeamten ihre Ermittlungen abgeschlossen haben und die Person anschließend entweder in Haft oder durch eine Ladung angeklagt wird.

Die Möglichkeit der Überstellung an den Herkunftsstaat ist Gegenstand von Ad-hoc-Verfahren, die in die Zuständigkeit des Generalstaatsanwalts fallen. Diese Verfahren kommen nur in bestimmten Fällen zur Anwendung, z. B. bei einem Auslieferungsersuchen oder wenn ein Verurteilter, der eine Freiheitsstrafe verbüßt, bei den zuständigen maltesischen Behörden und den Behörden seines Wohnsitzlandes beantragt, die restliche Strafe in seinem eigenen Land zu verbüßen.

Letzte Aktualisierung: 23/03/2023

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