Beschuldigte (Strafverfahren)

Czechia

Content provided by:
Czechia

A. Habe ich das Recht, die Entscheidung des Gerichts anzufechten?

Ja, Sie können eine erstinstanzliche Gerichtsentscheidung mit einem Rechtsmittel anfechten; das Rechtsmittel hat aufschiebende Wirkung. Ein Urteil, mit dem das Gericht eine Verständigung über Schuld und Strafmaß genehmigt hat, kann nur angefochten werden, wenn das Urteil nicht mit der Verständigung, die die Staatsanwaltschaft dem Gericht zur Genehmigung vorgelegt hat, vereinbar ist.

Im Rahmen der Einlegung eines Rechtsmittels können Sie geltend machen, dass die Sie unmittelbar betreffenden Abschnitte des Urteilstenors unrichtig sind, es sei denn, dem Schuldspruch liegt ein vom Gericht angenommenes Schuldbekenntnis zu Grunde. Ein Rechtsmittel muss innerhalb von acht Tagen nach Zustellung einer Ausfertigung des Urteils eingelegt werden, und zwar bei dem Gericht, das das angefochtene Urteil erlassen hat.

B. Welche anderen Rechtsmittel stehen mir zur Verfügung?

In Strafverfahren stehen Ihnen ordentliche Rechtsbehelfe (Rechtsmittel, Beschwerde, Einspruch) und außerordentliche Rechtsbehelfe (Rechtsbeschwerde, Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens) zur Verfügung. Außerdem können Sie die Einreichung einer Beschwerde wegen Gesetzesverstoß beantragen.

Eine Beschwerde dient als Rechtsbehelf gegen eine gerichtliche Entscheidung (Beschluss) und muss innerhalb von drei Tagen nach ihrer Zustellung bei der Behörde, die die Entscheidung erlassen hat, eingelegt werden. Entscheidungen (Beschlüsse) von Gerichten (und von Staatsanwaltschaften) können nur in den gesetzlich vorgeschriebenen Fällen durch Beschwerde angefochten werden. Eine gerichtliche Entscheidung (Beschluss) kann wegen eines Fehlers in einem Abschnitt ihres Tenors angefochten werden oder wegen Verstoß gegen eine Vorschrift, die das Verfahren vor der gerichtlichen Entscheidung (Beschluss) regelt, wenn der betreffende Verstoß zu einem Fehler in einem der Abschnitte des Tenors hätte führen können. Eine Beschwerde hat nur dann aufschiebende Wirkung, wenn dies ausdrücklich gesetzlich vorgesehen ist.

Gegen einen Strafbefehl können Sie bis zu acht Tage nach Zustellung bei dem Gericht, das den Strafbefehl erlassen hat, Einspruch einlegen. Wurde innerhalb der gesetzten Frist Einspruch gegen einen Strafbefehl eingelegt, so wird der Strafbefehl automatisch aufgehoben, und der Einzelrichter ordnet die Durchführung einer Hauptverhandlung an.

Rechtsbeschwerde (dovolání) kann nur gegen ein rechtskräftiges dingliches Urteil eines Gerichts zweiter Instanz eingelegt werden und nur, wenn dies von Gesetzes wegen zulässig ist. Sie können eine Rechtsbeschwerde mit der Begründung einlegen, dass ein bestimmter, Sie unmittelbar betreffender Abschnitt des Tenors der Gerichtsentscheidung fehlerhaft ist, jedoch nur, wenn einer der gesetzlich vorgesehenen Beschwerdegründe vorliegt. Eine solche Beschwerde müssen Sie stets über einen Verteidiger – Ihren Rechtsanwalt – innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung der angefochtenen Entscheidung bei dem Gericht einlegen, das die dingliche Entscheidung in erster Instanz erlassen hat. Eine Rechtsbeschwerde hat keine aufschiebende Wirkung, sofern das Oberste Gericht nicht etwas anderes bestimmt.

Sie haben auch das Recht, einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens zu stellen. Im Allgemeinen ist die Wiederaufnahme eines Verfahrens, das mit einem rechtskräftigen Urteil oder einem Strafbefehl abgeschlossen wurde, zulässig, wenn Tatsachen oder Beweismittel, die dem Gericht zuvor nicht bekannt waren, zutage treten und diese Tatsachen oder Beweismittel – entweder allein oder in Verbindung mit den bereits bekannten Tatsachen und Beweismitteln – einen anderen Schuldspruch rechtfertigen könnten oder wenn die ursprünglich verhängte Strafe in einem offensichtlichen Missverhältnis zu Art und Schwere der Straftat oder zu Ihren persönlichen, familiären oder finanziellen und sonstigen Umständen steht oder wenn die Art der Strafe dem Zweck der Strafe zuwiderlaufen würde. Ein Antrag auf Wiederaufnahme eines Verfahrens, das mit einem rechtskräftigen Urteil oder einem Strafbefehl abgeschlossen wurde, wird von dem Gericht verhandelt und entschieden, das in erster Instanz für den Fall zuständig war. Das Gesetz sieht keine Frist für die Einreichung eines Wiederaufnahmeantrags vor.

Darüber hinaus können Sie auch die Einlegung einer Beschwerde wegen Gesetzesverstoß beantragen. Dieser außerordentliche Rechtsbehelf steht jedoch nur dem Justizminister zur Verfügung, und es ist seine Sache darüber zu entscheiden, ob eine solche Beschwerde eingelegt wird oder nicht. Eine Beschwerde wegen Gesetzesverstoß kann gegen jede rechtskräftige gerichtliche Entscheidung (mit Ausnahme von Entscheidungen des Obersten Gerichts) oder gegen jede Entscheidung der Staatsanwaltschaft erhoben werden. Voraussetzung ist, dass die betreffende Entscheidung gegen das Gesetz verstößt oder auf der Grundlage eines fehlerhaften Verfahrens ergangen ist. Das Gesetz sieht keine Frist für die Einlegung einer solchen Beschwerde vor.

C. Welche Folgen hat es, wenn ich verurteilt werde?

Das Vollstreckungsverfahren beginnt, sobald die Verurteilung wegen einer Straftat rechtskräftig geworden ist. In diesem Verfahrensabschnitt werden die Strafe oder die Sicherungsmaßregel und die damit zusammenhängenden Handlungen vollstreckt.

Wenn Sie wegen einer bestimmten Straftat rechtskräftig verurteilt wurden, können Sie wegen derselben Straftat nicht erneut vor Gericht gestellt werden (auch nicht in einem anderen Mitgliedstaat), sofern keine Wiederaufnahme des Verfahrens erfolgt.

Die Verurteilung wird in das Strafregister eingetragen und erscheint bis zu ihrer Tilgung in jedem Registerauszug. Dies kann negative Auswirkungen auf die Ausübung eines bestimmten Berufs, den Erhalt einer bestimmten Genehmigung oder Lizenz oder den Erhalt eines Waffenscheins usw. haben.

Nach Tilgung Ihrer Verurteilung im Strafregister werden Sie so behandelt, als wären Sie nie verurteilt worden. Die Strafverfolgungsbehörden und einige andere Behörden können jedoch weiterhin eine „Kopie“ des Strafregisters erhalten, in der Ihre Verurteilung auch nach ihrer Tilgung vermerkt ist.

i. Strafregister

Sobald das Urteil rechtskräftig geworden ist, erfolgt ein Eintrag in das Strafregister, in dem Verurteilungen und andere für das Strafverfahren relevante Tatsachen erfasst werden. Diese Informationen werden ab Ihrer Geburt 100 Jahre lang aufbewahrt, unabhängig davon, ob Sie damit einverstanden sind oder nicht. Sobald Ihre Verurteilung getilgt wurde, erscheinen die Informationen zwar nicht mehr in Ihrem Strafregisterauszug, bleiben jedoch weiterhin in einer Kopie des Strafregisters vermerkt (siehe oben). Je nach Schwere der Verurteilung kann eine Verurteilung innerhalb der im Strafgesetzbuch festgelegten Fristen getilgt werden. Diese Fristen reichen von einem Jahr bis zu 15 Jahren ab dem Tag der Verbüßung Ihrer Strafe, und bei einigen Strafen werden Sie, sobald Sie die Strafe verbüßt haben, so behandelt, als wären Sie nicht verurteilt worden.

Wenn Sie Staatsangehöriger eines anderen EU-Mitgliedstaats sind, werden die Informationen über Ihre Verurteilung an die zuständige Behörde des EU-Mitgliedstaats, dessen Staatsangehörigkeit Sie besitzen, weitergeleitet.

v. Urteilsvollstreckung, Überstellung von Häftlingen, Bewährung und alternative Sanktionen

Sobald ein Urteil rechtskräftig geworden ist, ordnet der Kammerpräsident seine Vollstreckung an.

Wenn Sie rechtswirksam zu einer nicht zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe verurteilt worden sind, übermittelt der Präsident der zuständigen Justizvollzugsanstalt eine Vollstreckungsanordnung. Befinden Sie sich zu diesem Zeitpunkt nicht schon in Haft, werden Sie aufgefordert, die Haft innerhalb der gesetzten Frist anzutreten. Wenn Sie versuchen, sich der Vollstreckung Ihrer Strafe zu entziehen, kann die tschechische Polizei Sie in die Justizvollzugsanstalt verbringen.

Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, kann das Gericht beschließen, den Haftantritt zu verschieben, die Art und Weise der Strafvollstreckung zu ändern, ihre Vollstreckung auszusetzen, die Strafe zur Bewährung auszusetzen usw. Außerdem kann das Gericht von der Vollstreckung der Freiheitsstrafe oder der Reststrafe absehen, wenn Sie in ein anderes Land ausgeliefert oder abgeschoben werden sollen.

Ähnlich wird verfahren, wenn das Gericht Ihre Einweisung in eine therapeutische Einrichtung oder Ihre Sicherungsverwahrung angeordnet hat, d. h. sobald die Entscheidung, mit der die gerichtlich angeordnete Einweisung in eine therapeutische Einrichtung oder die Sicherungsverwahrung vollzogen werden soll, vollstreckbar geworden ist, übermittelt der Kammerpräsident der betreffenden Einrichtung oder Anstalt, in der die Maßnahme vollzogen werden soll, eine Vollstreckungsanordnung und fordert Sie auf, die Maßnahme in der betreffenden Einrichtung oder Anstalt anzutreten. Wenn Sie versuchen, sich der Sicherungsmaßregel zu entziehen, kann Sie die tschechische Polizei in die betreffende Anstalt verbringen.

Wenn die gesetzlich oder in einem internationalen Vertrag festgelegten Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie zur Verbüßung einer nicht zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe oder Sicherungsmaßregel in Ihr Heimatland oder in einen anderen Staat überstellt werden, wenn Sie dies beantragen und der betreffende Staat zustimmt. Im Rahmen des Schuldspruchs können Sie auch zu einer Ersatzstrafe verurteilt werden. Ersatzstrafen sind Strafen, die nicht den sofortigen Antritt einer Haftstrafe beinhalten. Sie können auch der Führungsaufsicht eines Bewährungshelfers unterstellt werden; dieser überwacht, dass Sie die Ihnen auferlegten Pflichten erfüllen, und hilft Ihnen dabei, sich in die Gesellschaft wiedereinzugliedern und ein geordnetes Leben zu führen. Wenn Sie einer Führungsaufsicht unterstellt wurden, müssen Sie:

  • mit dem Bewährungshelfer entsprechend seinen Vorgaben kooperieren und den Bewährungsplan einhalten;
  • zu den vom Bewährungshelfer festgesetzten Zeiten bei ihm erscheinen;
  • den Bewährungshelfer über Ihren Aufenthaltsort, Ihre Beschäftigung und Ihren Lebensunterhalt, über die Einhaltung der vom Gericht auferlegten Beschränkungen und Pflichten sowie über alle anderen wichtigen Umstände, die für die Führungsaufsicht von Bedeutung sind, in Kenntnis setzen;
  • dem Bewährungshelfer Zugang zu Ihrer Wohnung gewähren.

Wenn Sie vom Gericht zur Teilnahme an einem Sozialtraining, einem Umerziehungsprogramm oder einer psychologischen Beratung verpflichtet wurden, können Sie in ein Bewährungs- und Resozialisierungsprogramm aufgenommen werden. Wenn Sie die Aufnahmebedingungen erfüllen, können Sie auch ohne gerichtliche Anordnung an einem solchen Programm teilnehmen. In diesem Fall kann die Teilnahme an dem Programm mit dem Bewährungshelfer vereinbart und in den Bewährungsplan aufgenommen werden. Soll das Programm im Rahmen einer Haftstrafe absolviert werden, ist ein spezieller Mitarbeiter der tschechischen Strafvollzugsbehörde dafür zuständig, mit Ihnen die Teilnahme an dem Programm zu vereinbaren.

Einige dieser Ersatzstrafen können Sie auch in Ihrem Heimatland oder in einem anderen Staat, zu dem Sie eine Verbindung haben, ableisten, sofern die gesetzlich und in einem internationalen Vertrag festgelegten Bedingungen erfüllt sind und die Vollstreckung der Ersatzstrafe überwacht oder auf andere Weise kontrolliert werden kann. Inwieweit Ihnen diese Option offensteht, hängt davon ab, ob es sich bei dem betreffenden Land um einen EU-Mitgliedstaat oder einen Nicht-EU-Mitgliedstaat handelt (im letzteren Fall sind die Optionen begrenzter).

Letzte Aktualisierung: 21/03/2023

Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.