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Beschuldigte (Strafverfahren)

Belgium

Es ist sehr wichtig, unabhängigen juristischen Rat einzuholen, wenn man in irgendeiner Form in ein Strafverfahren verwickelt wird. In den Informationsblättern zu diesem Thema erfahren Sie, wann und unter welchen Umständen Sie das Recht haben, von einem Anwalt vertreten zu werden, und was konkret ein Anwalt für Sie tun kann. In diesem allgemeinen Informationsblatt erfahren Sie, wie man einen Anwalt findet und wie man die Anwaltskosten bezahlen kann, wenn man sich einen Anwalt nicht leisten kann.

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Wie findet man einen Anwalt?

Jeder belgische Anwalt gehört zu der Anwaltskammer (Barreau) des Gerichtsbezirks, in dem seine Kanzlei gelegen ist. Die Brüsseler Anwaltskammer in eine französischsprachige und eine niederländischsprachige Abteilung unterteilt.

Der französisch- und deutschsprachigen Anwaltkammer (Ordre des Barreaux francophones et germanophone (O.B.F.G)) gehören die Anwälte der Region Wallonien und die französischsprachigen Anwälte aus Brüssel an.

Die niederländischsprachigen Anwälte aus Brüssel und die Anwälte aus Flandern sind im Orde van de Vlaamse Balies (O.V.B.) zusammengefasst.

Ein Verzeichnis der Anwälte finden Sie im Telefonbuch, in den Gelben Seiten oder im Internet (https://avocats.be oder http://www.advocaat.be/). Einen Strafverteidiger können unter dem Fachgebiet (matière préférentielle auf Französisch und voorkeurmaterië auf Niederländisch) „Strafrecht“ (droit pénal bzw. strafrecht) finden.

Einen Anwalt in Ihrer Nähe finden Sie, wenn Sie eine Suche nach Gemeinde oder Gerichtsbezirk durchführen.

Auch bei den Sekretariaten der Anwaltskammern sind die Anwaltsverzeichnisse erhältlich.

Natürlich können Sie auch einen Anwalt, der Ihnen empfohlen wurde, direkt per E-Mail, Post oder Telefon kontaktieren.

Wer muss die Anwaltskosten tragen?

Im Regelfall haben Sie die Anwaltskosten zu tragen. Vor jedem Tätigwerden des Anwalts kann dieser von Ihnen einen Vorschuss verlangen. Die Höhe des Honorars ist gesetzlich nicht geregelt. Der Anwalt hat Sie jedoch darüber aufzuklären, wie er seine Leistungen in Rechnung stellt: Er kann nach Stunden abrechnen, also nach dem Zeitaufwand für Ihre Verteidigung, oder er verlangt einen Pauschalbetrag pro Leistung (Beratung, Lesen der Akte, Plädoyer usw.).

Seinem Honorar sind noch die seiner Kanzlei entstandenen Kosten sowie die bei der Justizverwaltung ausgelegten Beträge hinzuzufügen.

Verfügen Sie nicht über ausreichende Mittel, um Ihren Anwalt zu bezahlen, können Sie bei der für Ihren Anwalt zuständigen Prozesskostenhilfestelle Prozesskostenhilfe beantragen. Das Verzeichnis der Prozesskostenhilfestellen kann im Internet eingesehen werden:

Wenn Sie C.P.A.S.-Sozialhilfeempfänger sind, Mindest- oder Erwerbsminderungsrente beziehen, für ein Kind unterhaltspflichtig sind, das Anspruch auf sogenannte Familienleistungen hat, oder Mieter einer Sozialwohnung, minderjährig, überschuldet (im privaten Insolvenzverfahren), in Haft, im Eilverfahren vorgeladener Beschuldigter oder geistig behindert sind, wird Ihnen kostenlos ein Anwalt zur Seite gestellt.

Gleiches gilt, wenn Sie allein stehend sind und über ein Monatseinkommen von weniger als 860 EUR verfügen oder wenn Sie nicht allein leben, die Summe aller Einkommen der mit Ihnen lebenden volljährigen Personen aber unter 1 104 EUR (plus 145,16 EUR pro unterhaltsberechtigter Person) liegt.

Letzte Aktualisierung: 21/12/2012

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