LandEstland

InstrumentEuropäischer Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung

Art der ZuständigkeitDie für einen Rechtsbehelf zuständigen Gerichte oder Vollstreckungsbehörden

Auf der Grundlage Ihrer Angaben ist für dieses Rechtsinstrument mehr als ein Gericht / eine Behörde zuständig. Hier die Liste: