Land: Estland
Instrument: Europäischer Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung
Art der Zuständigkeit: Für einen Rechtsbehelf gegen eine Ablehnung des Antrags auf Erlass eines Europäischen Beschlusses zur vorläufigen Pfändung zuständige Gerichte
Auf der Grundlage Ihrer Angaben ist für dieses Rechtsinstrument mehr als ein Gericht / eine Behörde zuständig. Hier die Liste:
- Tallinna Ringkonnakohus
- Pärnu mnt 7
- Ort/Gemeinde : Tallinn
- PLZ : 15084
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+372 628 2737
-
+372 628 2790
- Zulässige Sprachen : Estnisch (et)
- Tartu Ringkonnakohus
- Kalevi 1
- Ort/Gemeinde : Tartu
- PLZ : 50050
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+372 750 0702, +372 750 0703
-
+372 750 0701
- Zulässige Sprachen : Estnisch (et)