Land: Schweden
Instrument: Europäischer Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung
Art der Zuständigkeit: Die für einen Rechtsbehelf zuständigen Gerichte oder Vollstreckungsbehörden
Auf der Grundlage Ihrer Angaben ist für dieses Rechtsinstrument mehr als ein Gericht / eine Behörde zuständig. Hier die Liste:
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