LandEstland

InstrumentEuropäischer Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung

Art der ZuständigkeitVollstreckungsbehörden

Vollstreckungsverfahren in Estland werden von Gerichtsvollziehern durchgeführt. Die Liste der Gerichtsvollzieher finden Sie auf der Website der Kammer der Gerichtsvollzieher und Insolvenzverwalter: http://kpkoda.ee/content/avaliku-poole-lingid/kontaktinfo-0