LandEstland

InstrumentEuropäischer Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung

Art der ZuständigkeitFür einen Rechtsbehelf gegen eine Ablehnung des Antrags auf Erlass eines Europäischen Beschlusses zur vorläufigen Pfändung zuständige Gerichte

Auf der Grundlage Ihrer Angaben ist für dieses Rechtsinstrument mehr als ein Gericht / eine Behörde zuständig. Hier die Liste:

    • Tallinna Ringkonnakohus
    • Tartu Ringkonnakohus