Land: Estland
Instrument: Europäischer Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung
Art der Zuständigkeit: Die für einen Rechtsbehelf zuständigen Gerichte oder Vollstreckungsbehörden
Auf der Grundlage Ihrer Angaben ist für dieses Rechtsinstrument mehr als ein Gericht / eine Behörde zuständig. Hier die Liste: