Ein Rechtsbehelf gegen eine Entscheidung über die Vollstreckbarerklärung wird beim litauischen Appellationsgericht (apeliacinis teismas) eingelegt. Ein auf einen rechtlichen Gesichtspunkt gestützter Rechtsbehelf wird beim Obersten Gerichtshof Litauens (Aukščiausiasis Teismas) eingelegt.
Auf der Grundlage Ihrer Angaben ist für dieses Rechtsinstrument mehr als ein Gericht / eine Behörde zuständig. Hier die Liste: