LandLitauen

InstrumentAnerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen – Brüssel-I-Verordnung

Art der ZuständigkeitFür Anträge zuständige Gerichte

LandLitauen

InstrumentAnerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen – Brüssel-I-Verordnung

Art der ZuständigkeitBerufungsgerichte

Ein Rechtsbehelf gegen eine Entscheidung über die Vollstreckbarerklärung wird beim litauischen Appellationsgericht (apeliacinis teismas) eingelegt. Ein auf einen rechtlichen Gesichtspunkt gestützter Rechtsbehelf wird beim Obersten Gerichtshof Litauens (Aukščiausiasis Teismas) eingelegt.

Auf der Grundlage Ihrer Angaben ist für dieses Rechtsinstrument mehr als ein Gericht / eine Behörde zuständig. Hier die Liste:

    • Lietuvos apeliacinis teismas
    • Lietuvos Aukščiausiasis Teismas