ECRIS (Europäisches Strafregisterinformationssystem) wurde im April 2012 zur Erleichterung des EU-weiten Informationsaustauschs über Strafregister eingerichtet. Es stellt elektronische Vernetzungen zwischen den Mitgliedstaaten her und führt Vorschriften ein, um sicherzustellen, dass die in den Strafregistern der Mitgliedstaaten enthaltenen Informationen zu Verurteilungen über elektronische Standardformate auf einheitliche und zügige Weise und innerhalb kurzer gesetzlicher Fristen ausgetauscht werden können.
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Der Fall des Serienmörders Michel Fourniret aus dem Jahr 2004 und zahlreiche nachfolgende Untersuchungen haben gezeigt, dass es häufig vorkam, dass die einzelstaatlichen Gerichte Strafen ohne jedwede Kenntnis möglicher früherer Verurteilungen in anderen Mitgliedstaaten verhängten. Fehlende Informationen führten zu unangemessenen Urteilen, die die Vorstrafen einer Person nicht berücksichtigten, und verhinderten, dass Maßnahmen zur Vermeidung des erneuten Begehens derselben Art von Straftat ergriffen wurden.
Seit 2008 müssen Strafregisterinformationen in Anwendung des Rahmenbeschlusses 2008/675 des Rates zur Berücksichtigung früherer Verurteilungen in einem neuen Strafverfahren gegen dieselbe Person im Rahmen neuer Strafverfahren gegen eine Person ausgetauscht werden.
Die Einrichtung von ECRIS erfolgte als Reaktion auf den Bedarf, den Austausch von Informationen aus den Strafregistern auf europäischer Ebene zu verbessern und zu vereinfachen. Die in den nationalen Strafregistern enthaltenen Informationen können über eine sichere Informationsinfrastruktur zügig, einheitlich und einfach elektronisch ausgetauscht werden. Es gestattet Richtern, Staatsanwälten und den zuständigen Verwaltungsbehörden (über eine in jedem Mitgliedstaat festgelegte „Zentralbehörde“) den einfachen Zugriff auf umfassende Informationen über die Vorstrafen jedes Unionsbürgers, ganz gleich, in welchem Mitgliedstaat die betreffende Person bisher schon verurteilt worden ist.
Nach Maßgabe des Rahmenbeschlusses und der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften kann der Informationsaustausch für eine Vielzahl von Zwecken erfolgen:
Die Grundsätze, nach denen der Informationsaustausch und das Informationssystem funktionieren, sind im Rahmenbeschluss über den Austausch von Strafregisterinformationen und im Beschluss des Rates zur Einrichtung des Europäischen Strafregisterinformationssystems (ECRIS) geregelt.
Um die Mitgliedstaaten bei der Schaffung der technischen Infrastruktur für die Vernetzung ihrer Strafregisterdatenbanken bis April 2012 (die gesetzliche Durchführungsfrist) und darüber hinaus zu unterstützen, wurden eine Reihe technischer und finanzieller Maßnahmen ergriffen. Die Kommission hat den Mitgliedstaaten eine spezielle Software zur Verfügung gestellt, die ihnen helfen soll, die elektronische Verbindung untereinander herzustellen (‚Referenzimplementierungssoftware’). Im Rahmen des Programms „Strafjustiz" konnten die Mitgliedstaaten für die Modernisierung ihrer nationalen Strafregistersysteme auch finanzielle Unterstützung in Form von Finanzhilfen von der EU in Anspruch nehmen.
2017 waren alle Mitgliedstaaten an ECRIS angeschlossen. Nicht alle Mitgliedstaaten sind jedoch mit allen anderen Mitgliedstaaten verbunden. Für weitere Einzelheiten siehe den am 29. Juni 2017 veröffentlichten ersten statistischen Bericht der Kommission über den Einsatz von ECRIS.
In Einklang mit den Bestimmungen des Rahmenbeschlusses 2009/315/JI des Rates und des Beschlusses 2009/316/JI des Rates sowie mit nationalen Bestimmungen kann der Austausch von Strafregisterinformationen für andere Zwecke als Strafverfahren erfolgen. Nähere Informationen dazu, wie Strafregisterauszüge für solche andere Zwecke erhältlich sind, sind der Seite des betreffenden Mitgliedstaats zu entnehmen, die durch Anklicken der entsprechenden Flagge an anderer Stelle auf dieser Seite aufgerufen werden kann.
Im Hinblick auf Staatsangehörige der EU funktioniert ECRIS effizient auf Grundlage des Grundsatzes, dass der Herkunftsmitgliedstaat die zentrale Erfassungs- und Speicherstelle für alle Informationen über Verurteilungen ist. Der Austausch von Informationen über Verurteilungen von Drittstaatsangehörigen und Staatenlosen (TCN) wird von ECRIS jedoch nicht in gleicher Weise unterstützt, da es keine zentrale Erfassungs- und Speicherstelle für TCN-Informationen gibt. Gegenwärtig ist es ohne Einsichtnahme in alle Erfassungs- und Speicherstellen daher nicht möglich, festzustellen, ob und in welchem Mitgliedstaat ein bestimmter TCN verurteilt wurde.
Zur Behebung dieser Situation nahm die Kommission am 19. Januar 2016 einen Vorschlag für eine Richtlinie zur Änderung des Rahmenbeschlusses 2009/315/JI über ECRIS und am 29. Juni 2017 einen ergänzenden Vorschlag für eine Verordnung zur Einrichtung eines zentralen ECRIS-TCN an, um den (die) Mitgliedstaat(en), der (die) einen bestimmten TCN verurteilt hat (haben), wirksam ermitteln zu können.
In der vorgeschlagenen Verordnung wird die Einrichtung eines zentralen ECRIS-TCN in der Agentur eu-LISA geregelt. Das System besteht aus Identitätsdaten (alphanumerische Daten und Fingerabdruckdaten) sämtlicher in den Mitgliedstaaten verurteilten TCN. Ein Suchmechanismus ermöglicht den Mitgliedstaaten die Online-Durchsuchung des Inhaltsverzeichnisses. Ein „Treffer“ ermittelt den (die) Mitgliedstaat(en), in dem (denen) ein bestimmter TCN verurteilt wurde. Im Anschluss daran kann (können) der (die) ermittelte(n) Mitgliedstaat(en) um die Bereitstellung der vollständigen Strafregisterinformationen über das bestehende ECRIS ersucht werden.
Die vorgeschlagene Richtlinie regelt die Verpflichtungen der Mitgliedstaaten in Bezug auf ECRIS-TCN auf nationaler Ebene sowie den zwischen den Mitgliedstaaten erfolgenden Austausch der vollständigen Informationen zu Verurteilungen.
Die vorgeschlagene Richtlinie und die vorgeschlagene Verordnung werden gegenwärtig im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens des europäischen Gesetzgebers – Rat und Parlament – verhandelt, angepasst und vollendet.
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