Der Europäische Haftbefehl (EuHb) ist ein vereinfachtes grenzüberschreitendes justizielles Verfahren für die Übergabe gesuchter Personen zur Strafverfolgung oder Vollstreckung einer Freiheitsstrafe oder einer freiheitsentziehenden Maßregel der Sicherung. Ein EuHb, der von einer Justizbehörde eines EU-Landes ausgestellt wurde, gilt im gesamten Gebiet der Europäischen Union. Der Europäische Haftbefehl kann seit dem 1. Januar 2004 verwendet werden. Er hat die langwierigen Auslieferungsverfahren ersetzt, die bis dahin zwischen den EU-Ländern angewandt wurden.
Mit dem Europäischen Haftbefehl ersucht die Justizbehörde eines EU-Mitgliedstaats um Festnahme einer Person in einem anderen EU-Mitgliedstaat und um Übergabe dieser Person zwecks Strafverfolgung oder Vollstreckung einer Freiheitsstrafe oder einer freiheitsentziehenden Maßregel der Sicherung. Das Verfahren beruht auf dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung gerichtlicher Entscheidungen. Es findet in allen EU-Ländern Anwendung.
Das Verfahren wird im direkten Kontakt zwischen den beteiligten Justizbehörden abgewickelt.
Bei der Anwendung des EuHb müssen die Behörden die Verfahrensrechte der Verdächtigen oder Beschuldigten wahren, z. B. das Recht auf Information, auf Hinzuziehung eines Rechtsanwalts, eines Dolmetschers und das Recht auf Prozesskostenhilfe nach Maßgabe des Rechts des Landes, in dem die Festnahme erfolgt.
Die Europäische Kommission hat ein Handbuch mit Hinweisen zur Ausstellung und Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls (2002 Kb)
herausgegeben, um den Justizbehörden den Umgang mit dem EuHb im Alltag zu erleichtern. Das Handbuch informiert ausführlich über die zur Ausstellung und Vollstreckung eines EuHb erforderlichen Verfahrensschritte. Darüber hinaus enthält es einen umfassenden Überblick über die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union zu einzelnen Bestimmungen des EuHb-Rahmenbeschlusses.
Das Handbuch liegt in allen EU-Sprachen vor: BG (2700 Kb)
, CS
(1854 Kb)
, DA
(1766 Kb)
, DE
(1659 Kb)
, ET
(1783 Kb)
, EL
(2439 Kb)
, ES
(1649 Kb)
, FR
(1892 Kb)
, HR
(1789 Kb)
, IT
(2141 Kb)
, LV
(2158 Kb)
, LT
(1865 Kb)
, HU
(1908 Kb)
, MT
(2560 Kb)
, NL
(2047 Kb)
, PL
(2200 Kb)
, PT
(1968 Kb)
, RO
(1926 Kb)
, SL
(1797 Kb)
, SK
(1977 Kb)
, FI
(2172 Kb)
, SV
(1591 Kb)
.
2017 wurde die gesuchte Person übergeben:
Antworten auf den Fragebogen zum EuHb 2014 | 2015 | 2016 | 2017
Auch wenn nicht zu allen Ländern Daten vorliegen, sind die Daten zu den 2015, 2016 und 2017 ausgestellten Europäischen Haftbefehlen vollständig.
2005 |
2006 |
2007 |
2008 |
2009 |
2010 |
2011 |
2012 |
2013 |
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
|
Ausgestellt |
6894 |
6889 |
10 883 |
14 910 |
15 827 |
13 891 |
9784 |
10 665 |
13 142 |
14 948 |
16 144 |
16 636 |
17 491 |
Vollstreckt |
836 |
1223 |
2221 |
3078 |
4431 |
4293 |
3153 |
3652 |
3467 |
5535 |
5304 |
5 812 |
6 317 |
Diese Seite wird von der Europäischen Kommission verwaltet. Die Informationen auf dieser Seite geben nicht unbedingt den offiziellen Standpunkt der Europäischen Kommission wieder. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.