In welchem Mitgliedstaat befindet sich das zuständige Gericht?

Malta
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European Judicial Network
Europäisches Justizielles Netz (für Zivil- und Handelssachen)

1 Muss ich bei einem ordentlichen Gericht oder bei einem Fachgericht (z. B. einem Arbeitsgericht) Klage erheben?

Die Wahl des Gerichts hängt von der Art Ihrer Rechtssache ab. Die überwiegende Mehrheit der Zivil- und Handelssachen fällt in die Zuständigkeit der ordentlichen Zivilgerichte, da es kein Handelsgericht gibt. Es gibt ein paar Fachgerichte. Zu diesen zählen:

Das Arbeitsgericht (Industrial Tribunal - Tribunal Industrijali) – verhandelt Fälle bei ungerechtfertigter Entlassung sowie bei diskriminierender oder anderer widerrechtlicher Behandlung am Arbeitsplatz.

Die Mietaufsichtskommission (Rent Regulation Board - Bord tal-Kera) – verhandelt Fälle in Bezug auf die Abänderung von Mietverträgen. Dazu gehören Mieterhöhungen und die Kündigungen eines Mietvertrages. Die Fälle müssen sich jedoch auf vor dem 1. Juni 1995 geschlossene Mietverträge beziehen.

Die Enteignungskommission (Land Arbitration Board - Bord tal-Arbitraġġ dwar Artijiet) – verhandelt Fälle in Bezug auf die Klassifizierung enteigneten Landes und für die dem Eigentümer zustehende Entschädigung.

Die genannten Fachgerichte halten die Verhandlungen in Valletta in demselben Gebäude ab, in dem auch die ordentlichen Gerichte untergebracht sind.

Siehe auch die Antwort zu Frage 4 der Webseite „Klage vor Gericht“.

2 Wie finde ich im Falle der Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte heraus, bei welchem Gericht ich konkret Klage erheben muss?

Es ist wichtig, dass Sie Kapitel 12 der Gesetze von Malta, d. h. die Gerichtsverfassungs- und Zivilprozessordnung (Code of Organization and Civil Procedure) konsultieren, um festzustellen, bei welchem Gericht Sie die Klage einreichen müssen.

2.1 Gibt es eine Unterscheidung zwischen unteren und oberen erstinstanzlichen Zivilgerichten (z. B. Amtsgerichte als untere Zivilgerichte und Landgerichte als obere Zivilgerichte) und wenn ja, welches ist für meinen Fall zuständig?

Ja, es wird zwischen oberen und unteren Gerichten unterschieden. Die unteren Gerichte sind für Rechtssachen rein zivilrechtlicher Natur zuständig mit einem Streitwert bis 15 000 EUR. Die oberen Gerichte entscheiden über Zivilsachen mit einem Streitwert über 15 000 EUR sowie über alle Sachen (unabhängig von der Höhe des Streitwerts), bei denen es um Immobilien geht oder um Dienstbarkeiten, Belastungen oder sonstige Rechte im Zusammenhang mit Immobilien, einschließlich Klagen auf Räumung oder Zwangsräumung einer Immobilie, unbeschadet ob es sich um eine städtische oder ländliche Immobilie handelt, ob sie vermietet oder von Personen bewohnt wird, die dort ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Siehe auch die Antwort zu Nummer 4 der Webseite „Klage vor Gericht“.

2.2 Örtliche Zuständigkeit (ist das Gericht der Stadt A für meinen Fall zuständig oder das Gericht in Stadt B?)

Grundsätzlich gilt, dass sich die örtliche Zuständigkeit der Gerichte nach dem Wohnort des Beklagten bestimmt. In Malta gibt es eine örtliche Zuständigkeit für die Insel Malta und eine örtliche Zuständigkeit für die Insel Gozo. Es gibt keine Gerichte, die für einzelne Städte zuständig sind. Personen, die auf der Insel Malta leben oder dort ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, müssen sich an ein Gericht auf der Insel Malta wenden. Entsprechend gilt für Personen, die auf der Insel Gozo leben oder dort ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, dass sie bei einem Gericht auf Gozo Klage erheben müssen.

2.2.1 Die Grundregel zur örtlichen Zuständigkeit

Siehe die Antwort zu Frage 2.2.

2.2.2 Ausnahmen von dieser Grundregel

Es gibt jedoch eine Ausnahme zu der oben genannten Grundregel, wenn eine Verpflichtung auf einer bestimmten Insel erfüllt werden muss. Ist beispielsweise ein Beklagter auf Gozo wohnhaft, aber die die Klage begründende Verpflichtung ist in Malta zu erfüllen, dann sind die Gerichte in Malta zuständig. Sämtliche Gerichtsverfahren sind dann auf der Insel Malta anzustrengen, obwohl der Beklagte auf Gozo wohnt.

2.2.2.1 In welchen Fällen kann ich zwischen dem Gericht am Wohnsitz des Beklagten (entsprechend der Grundregel) und einem anderen Gericht wählen?

Die maltesischen Regeln für die örtliche Zuständigkeit sehen keine Wahl des Gerichtsstands vor.

2.2.2.2 In welchen Fällen muss ich bei einem anderen Gericht als dem am Wohnsitz des Beklagten (entsprechend der Grundregel) Klage erheben?

Wenn eine Verpflichtung auf einer bestimmten Insel erfüllt werden muss.

2.2.2.3 Können die Parteien eines Rechtsstreits die Zuständigkeit eines Gerichts vereinbaren, das ansonsten unzuständig wäre?

Hierzu gibt es keine Rechtsvorschriften. Nach maltesischem Recht können die Parteien nicht vereinbaren, dass ein anderes Gericht als das gesetzlich zuständige Gericht zuständig sein soll. Die Unzuständigkeit des Gerichts kann auch vom Gericht selbst angeführt werden, da die gerichtliche Zuständigkeit zwingend festgelegt ist.

3 Wie finde ich im Falle der Zuständigkeit einer Fachgerichtsbarkeit heraus, wo ich konkret Klage erheben muss?

Auf der Website https://judiciary.mt/il-qrati/ finden Sie Informationen über das für Sie zuständige Gericht. Auf der Website https://legislation.mt/ haben Sie darüber hinaus Zugang zu den maltesischen Gesetzen und können prüfen, wo die Klage einzureichen ist. Sie sollten sich auch von dem Anwalt oder Legal Procurator beraten lassen, der die Schriftstücke unterzeichnet. Die Zuständigkeit der Fachgerichte geht aus den einschlägigen Gesetzen hervor.

http://www.justice.gov.mt Englisch

Letzte Aktualisierung: 28/11/2019

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