In welchem Mitgliedstaat befindet sich das zuständige Gericht?

Bulgarien
Inhalt bereitgestellt von
European Judicial Network
Europäisches Justizielles Netz (für Zivil- und Handelssachen)

1 Muss ich bei einem ordentlichen Gericht oder bei einem Fachgericht (z. B. einem Arbeitsgericht) Klage erheben?

In Zivilverfahren prüfen und entscheiden ordentliche Gerichte Streitigkeiten und andere Rechtsfragen, die sich aus zivilrechtlichen Beziehungen ergeben (Artikel 14 Absatz 1 der Zivilprozessordnung (Grazhdanski protsesualen kodeks). Einige große Bezirksgerichte verfügen über eigenständige Handelskammern, die von den Straf- und Zivilkammern getrennt sind.

Klagen auf Ersatz des Schadens, der natürlichen oder juristischen Personen durch rechtswidrige Handlungen, Handlungen oder Unterlassungen von Exekutivbehörden und deren Beamten in Ausübung oder im Zusammenhang mit der Ausübung von Verwaltungstätigkeiten entstanden ist, stellen eine Ausnahme von dieser Regel dar. Solche Fälle fallen in die ursprüngliche Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte, die für alle Verwaltungssachen zuständig sind, die den Erlass, die Änderung, den Widerruf oder die Aufhebung von Verwaltungsakten und Verwaltungsverträgen sowie den Schutz vor rechtswidrigen Handlungen und Unterlassungen der Verwaltung betreffen. Hiervon ausgenommen sind die Fälle, die in die Zuständigkeit des Obersten Verwaltungsgerichts (Varhoven administrativen sad) fallen. Im Bereich des Zivilrechts bestehen keine weiteren Fachgerichte.

Nach bulgarischem Recht kann ein Opfer einer Straftat sowohl im Rahmen eines Zivilverfahrens als auch im Rahmen eines gegen den Beschuldigten eingeleiteten Strafverfahrens Klage auf Ersatz des erlittenen Schadens erheben. Eine zivilrechtliche Klage im Strafverfahren kann sowohl gegen den Beklagten als auch gegen andere Personen erhoben werden, die für den durch die Straftat verursachten Schaden zivilrechtlich haftbar sind. Dabei ist zu beachten, dass das Gericht die Prüfung der Zivilklage im Strafverfahren ablehnen kann. In diesem Fall kann das Opfer Klage erheben und seine Rechte im Rahmen des üblichen Zivilverfahrens geltend machen.

2 Wie finde ich im Falle der Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte heraus, bei welchem Gericht ich konkret Klage erheben muss?

2.1 Gibt es eine Unterscheidung zwischen unteren und oberen erstinstanzlichen Zivilgerichten (z. B. Amtsgerichte als untere Zivilgerichte und Landgerichte als obere Zivilgerichte) und wenn ja, welches ist für meinen Fall zuständig?

Das Kreisgericht (rayonen sad) ist das Hauptgericht, das zunächst für Zivilsachen zuständig ist, die nicht in die ursprüngliche Zuständigkeit des Bezirksgerichts (okrazhen sad) fallen (Artikel 103 der Zivilprozessordnung).

Nach Artikel 104 der Zivilprozessordnung sind die Bezirksgerichte ursprünglich zuständig für:

Feststellung oder Anfechtung der Elternschaft, Beendigung eines Adoptionsverhältnisses, Erklärung der Geschäftsunfähigkeit einer Person oder Aufhebung einer solchen Erklärung;

Eigentum oder dingliche Rechte an Vermögenswerten, sofern der Wert der Forderung über 50 000 BGN liegt;

zivil- oder handelsrechtliche Streitigkeiten über eine Summe von mehr als 25 000 BGN (außer bei Unterhaltszahlungen, arbeitsrechtlichen Klagen oder der Rückforderung nicht genehmigter Ausgaben);

Forderungen (wertunabhängig), die im Rahmen der Zuständigkeit eines Bezirksgerichts in einem einzigen Antrag zusammengefasst werden, sofern sie im selben Verfahren geprüft werden sollen.

eine Streitigkeit, die gemäß sonstigen Rechtsvorschriften von einem Bezirksgericht zu prüfen ist;

Nach dem Handelsgesetzbuch (Targovski Zakon) werden Klagen im Zusammenhang mit der Verteidigung der eigenen Rechte als Teilhaber an einem Unternehmen, der Anfechtung einer Entscheidung der Aktionäre eines Unternehmens, der Rückgängigmachung der Eintragung eines Unternehmens in das Handelsregister, der Schließung eines Unternehmens oder der Einleitung eines Insolvenzverfahrens vom Bezirksgericht am Sitz des Unternehmens geprüft. Zuständiges Insolvenzgericht ist das Bezirksgericht, das zum Zeitpunkt des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens für das Gebiet zuständig ist, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat.

Die Verwaltungsgerichte sind ursprünglich für Klagen auf Ersatz von Schäden zuständig, die durch rechtswidrige Handlungen, Handlungen oder Unterlassungen von Verwaltungsbehörden und Beamten verursacht wurden.

Eine in einem Strafverfahren erhobene Zivilklage wird von dem Gericht geprüft, das für die begangene Straftat zuständig ist.

2.2 Örtliche Zuständigkeit (ist das Gericht der Stadt A für meinen Fall zuständig oder das Gericht in Stadt B?)

2.2.1 Die Grundregel zur örtlichen Zuständigkeit

Klage ist bei dem Gericht zu erheben, das für den Kreis (rayon) zuständig ist, in dem der Beklagte seinen Wohnsitz oder seinen Firmensitz hat.

Klagen gegen juristische Personen sind bei dem Gericht zu erheben, das für ihren eingetragenen Sitz zuständig ist. Bei Streitigkeiten, die sich aus direkten Geschäften mit Abteilungen oder Zweigniederlassungen juristischer Personen ergeben, kann alternativ das Gericht angerufen werden, das für den Standort dieser Abteilungen oder Zweigniederlassungen zuständig ist.

Klagen gegen den Staat und Regierungsstellen, einschließlich deren Abteilungen und Zweigstellen, müssen bei dem Gericht erhoben werden, in dessen Zuständigkeitsbereich das der Streitigkeit zugrundeliegende Rechtsverhältnis entstanden ist. Wurde dieses Rechtsverhältnis im Ausland begründet, so ist die Klage vor dem zuständigen Gericht in Sofia zu erheben.

Eine Klage gegen eine Person ohne bekannte Anschrift ist bei dem Gericht zu erheben, das für den Wohnsitz ihres Anwalts oder Rechtsvertreters oder, falls dies nicht möglich ist, für den Wohnsitz des Antragstellers zuständig ist. Letzteres gilt auch, wenn der Antragsgegner nicht in Bulgarien wohnhaft ist. Ist der Antragsteller ebenfalls nicht in Bulgarien wohnhaft, so ist die Klage vor dem zuständigen Gericht in Sofia zu erheben.

Klagen gegen Minderjährige oder Personen ohne Rechtsfähigkeit sind vor dem Gericht zu erheben, das für den Wohnsitz ihres gesetzlichen Vertreters zuständig ist.

Klagen in Bezug auf Erbschaftssachen, die vollständige oder teilweise Aufhebung eines Testaments, die Aufteilung einer Erbschaft oder die Widerrufung einer freiwilligen Aufteilung sind bei dem Gericht zu erheben, das für den Ort zuständig ist, an dem der Nachlass eröffnet wurde. Wenn der Verstorbene bulgarischer Staatsangehöriger ist, der Nachlass jedoch außerhalb Bulgariens eröffnet wurde, ist die Klage entweder bei dem für den letzten bulgarischen Wohnsitz des Verstorbenen zuständigen Gericht oder dem am Ort des Nachlasses zuständigen Gericht zu erheben.

2.2.2 Ausnahmen von dieser Grundregel

2.2.2.1 In welchen Fällen kann ich zwischen dem Gericht am Wohnsitz des Beklagten (entsprechend der Grundregel) und einem anderen Gericht wählen?

Eine Klage zur Befriedigung eines vertraglichen finanziellen Anspruchs kann bei dem Gericht erhoben werden, das für den aktuellen Wohnsitz des Antragsgegners zuständig ist.

Unterhaltsklagen können auch bei dem Gericht erhoben werden, das für den Wohnsitz des Antragstellers zuständig ist.

Arbeitnehmer können auch an ihrem gewöhnlichen Arbeitsort Klage gegen ihren Arbeitgeber erheben.

Arbeitsrechtliche Streitigkeiten zwischen ausländischen Personen, Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen mit Sitz in Bulgarien einerseits und ausländischen Arbeitnehmern, die in Bulgarien für sie tätig sind, andererseits, werden – sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben – an dem Gericht verhandelt, das für den Geschäftssitz des Arbeitgebers zuständig ist.

Im Falle von Arbeitnehmern mit bulgarischer Staatsangehörigkeit, die im Ausland für bulgarische Arbeitgeber tätig sind, werden arbeitsrechtliche Streitigkeiten vor Gerichten in Sofia verhandelt, wenn es sich um eine Klage gegen den Arbeitgeber handelt. Für Klagen gegen den Arbeitnehmer ist hingegen das Gericht am bulgarischen Wohnsitz des Arbeitnehmers zuständig.

Eine Schadensersatzklage kann bei dem Gericht erhoben werden, das für den Ort zuständig sind, an dem der Schaden eingetreten ist.

Eine Klage, die gegen Antragsgegner aus verschiedenen Gerichtsbezirken angestrengt wird oder über mehrere Gerichtsbezirke verteilte Vermögensgegenstände betrifft, kann bei dem Gericht der Wahl des Antragstellers in einem dieser Bezirke erhoben werden.

2.2.2.2 In welchen Fällen muss ich bei einem anderen Gericht als dem am Wohnsitz des Beklagten (entsprechend der Grundregel) Klage erheben?

Klagen im Zusammenhang mit dinglichen Rechten an Grundstücken, der Aufteilung von Miteigentum oder der Festlegung der Grenzen eines Grundstücks bzw. der Wiederherstellung von Eigentumsrechten an Letzterem müssen vor dem Gericht erhoben werden, das an dem Ort zuständig ist, an dem sich das Grundstück befindet. Klagen in Bezug auf eine Urkunde, mit der dingliche Rechte an Grundstücken bestätigt werden oder die auf die Abtrennung, Auflösung oder Ungültigerklärung einer Urkunde über Grundbesitz gerichtet sind, sind ebenfalls vor dem für das Grundstück zuständigen Gericht zu erheben.

Klagen von und gegen Verbraucher sind vor dem Gericht zu erheben, das für die aktuelle Anschrift des Verbrauchers zuständig ist. Falls es eine solche nicht gibt, ist das Gericht am ständigen Wohnsitz des Verbrauchers zuständig.

Schadensersatzklagen nach dem Versicherungsgesetzbuch (Kodeks za zastrahovaneto), die der Geschädigte gegen einen Versicherer, den Garantiefonds (Garantsionen fond) oder das Nationale Büro der bulgarischen Kfz-Versicherer (Natsionalno byuro na balgarskite avtomobilni zastrahovateli) erhebt, sind bei dem Gericht einzureichen, das für den Ort zuständig ist, an dem sich der ständige Wohnsitz oder der eingetragene Sitz des Klägers zum Zeitpunkt des versicherten Ereignisses befand.

Eine Klage auf Ersatz des durch eine Straftat entstandenen Schadens muss zur gleichzeitigen Prüfung im Strafverfahren bei dem Gericht erhoben werden, bei dem die Anklage erhoben wird.

2.2.2.3 Können die Parteien eines Rechtsstreits die Zuständigkeit eines Gerichts vereinbaren, das ansonsten unzuständig wäre?

Grundsätzlich kann eine gesetzlich festgelegte Zuständigkeit nicht durch Vereinbarung zwischen den Parteien neu bestimmt werden.

Die Parteien einer Eigentumsstreitigkeit können von den Vorschriften der örtlichen Zuständigkeit abweichen, indem sie eine Vereinbarung unterzeichnen, die einem bestimmten Gericht die Zuständigkeit verleiht. Dies ist jedoch nicht möglich, wenn es um dingliche Rechte, die Aufteilung von Miteigentum, die Festlegung der Grenzen eines Grundstücks bzw. die Wiederherstellung von Eigentumsrechten an Letzterem, eine Urkunde, die dingliche Rechte an besagtem Grundstück bescheinigt, oder die Auflösung, Aufhebung oder Annullierung einer solchen Urkunde geht. In diesen Fällen ist gesetzlich geregelt, welches Gericht die örtliche Zuständigkeit besitzt.

In Verfahren, die den Verbraucherschutz oder das Arbeitsrecht betreffen, sind Gerichtsstandsvereinbarungen zwischen den Parteien nur gültig, wenn sie nach Entstehung der Streitigkeit unterzeichnet wurden.

Parteien von Grundstücksstreitigkeiten können vereinbaren, die Angelegenheit durch ein Schiedsverfahren beizulegen, sofern sie nicht dingliche Rechte oder Grundstücke, Unterhaltszahlungen oder arbeitsrechtliche Sachverhalte betreffen. Um ein Schiedsverfahren einzuleiten, müssen alle beteiligten Parteien eine Schiedsvereinbarung (arbitrazhno sporazumenie) unterzeichnen. Dem Schiedsgericht stehen alle einschlägigen Quellen internationalen Rechts zur Verfügung sowie eine besondere bulgarische Quelle: das Gesetz über Schiedsverfahren in internationalen Handelsstreitigkeiten (Zakon za mezhdunarodniya targovski arbitrazh).

Gemäß diesem Gesetz impliziert eine Schiedsvereinbarung, dass alle beteiligten Parteien ein Schiedsgericht ersuchen, alle oder einen Teil der Streitigkeiten beizulegen, die im Rahmen einer vertraglichen oder außervertraglichen Beziehung zwischen ihnen entstehen könnten oder entstanden sind. Diese Vereinbarung kann in Form einer Schiedsklausel in einem anderen Vertrag oder in Form einer gesonderten Vereinbarung erfolgen. Eine Schiedsvereinbarung erfordert die Schriftform. Bei dem Schiedsgericht kann es sich entweder um eine ständige Einrichtung handeln oder es kann eigens zur Beilegung eines bestimmten Streits einberufen werden. Das Schiedsgericht kann sich außerhalb Bulgariens befinden, wenn eine der Parteien sich für gewöhnlich dort aufhält und gemäß seiner Satzung dort seinen Geschäftssitz oder seine zentrale Leitung hat.

3 Wie finde ich im Falle der Zuständigkeit einer Fachgerichtsbarkeit heraus, wo ich konkret Klage erheben muss?

Die einzigen Fachgerichte in Bulgarien, die für zivilrechtliche Streitigkeiten zuständig sind, sind die Verwaltungsgerichte.

Schadensersatzklagen gegen die Exekutive können vor dem Verwaltungsgericht erhoben werden, das für den Ort, an dem der Schaden eingetreten ist oder an dem sich die aktuelle Anschrift oder der eingetragene Sitz des Geschädigten befinden, zuständig ist. Werden diese Klagen mit einer Anfechtung des Verwaltungsakts selbst verbunden, so müssen sie bei dem Gericht erhoben werden, das für die Anschrift oder den eingetragenen Sitz des Rechtsmittelführers zuständig ist (Artikel 133 Absatz 5 der Verwaltungsprozessordnung (Administrativno protsesualen kodeks)).

Alle Verwaltungssachen – mit Ausnahme derer, für die das Oberste Verwaltungsgericht zuständig ist – fallen in die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte. Das Oberste Verwaltungsgericht ist ursprünglich zuständig, wenn Folgendes angefochten werden soll: eine Verordnung einer Behörde (mit Ausnahme eines Gemeinderates), eine Verordnung des Ministerrates, des Premierministers, eines stellvertretenden Premierministers oder eines Ministers, eine Entscheidung des Obersten Justizrates, eine Verordnung der Bulgarischen Nationalbank oder jede andere Verordnung, für die das Oberste Verwaltungsgericht kraft Gesetzes ursprünglich zuständig ist.

Letzte Aktualisierung: 10/09/2021

Die landessprachliche Fassung dieser Seite wird von der entsprechenden EJN-Kontaktstelle verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Weder das Europäische Justizielle Netz (EJN) noch die Europäische Kommission übernimmt Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.