Im Bereich der Ziviljustiz kommt für vor dem Ablauf des Übergangszeitraums eingeleitete und noch anhängige Verfahren weiterhin EU-Recht zur Anwendung. Die Informationen über das Vereinigte Königreich werden im gegenseitigen Einvernehmen bis Ende 2024 über das Europäische Justizportal verfügbar bleiben.

Sicherung von Vermögenswerten in der EU

Schottland
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Europäisches Justizielles Netz (für Zivil- und Handelssachen)

1 Welche unterschiedlichen Arten von Maßnahmen gibt es?

Vorläufige Sicherungsmaßnahmen (diligence on the dependence)

Diligence on the dependence ist eine Sicherungsmaßnahme, die während eines laufenden Gerichtsverfahrens oder kurz vor dessen Beginn angeordnet werden kann. Sie ermöglicht einem Kläger (Gläubiger), das Vermögen des Beklagten zu sichern, sodass es für die Befriedigung seiner durch Gerichtsurteil (decree) festgestellten Forderung zur Verfügung steht.

Es gibt zwei Arten vorläufiger Sicherungsmaßnahmen: Bei der ersten handelt es sich um den Arrest in den Streitgegenstand (arrestment on the dependence). Damit kann ein Gläubiger, der eine Geldforderung vor Gericht einklagt, Geld oder Vermögenswerte des Beklagten, die sich in Händen Dritter befinden, effektiv „einfrieren“. Diesen Dritten ist es daraufhin untersagt, das Geld auszuzahlen oder den Vermögenswert zu übertragen. Eine zweite vorläufige Sicherungsmaßnahme ist das Verfügungsverbot (inhibition on the dependence). Dadurch wird der Beklagte daran gehindert, in seinem Besitz befindliches vererbliches (d. h. nach schottischem Recht unbewegliches) Eigentum zu übertragen oder zu veräußern. Das Verfügungsverbot gilt für Land oder Grundstücke (anstelle von Geld oder beweglichen Sachen) und hindert den Beklagten daran, mit seinem Eigentum in einer Weise zu verfahren, die für den Kläger nachteilig ist (z. B. indem er das Eigentum verkauft und dann über den Erlös verfügt).

Sowohl die Arrestanordnung als auch das Verfügungsverbot können in eine normale Vollstreckungsmaßnahme umgewandelt werden, wenn in der Hauptsache ein Urteil zugunsten des Klägers ergeht.

Vorläufige Sicherungspfändung (interim attachment)

Bei der vorläufigen Sicherungspfändung handelt es sich – ähnlich wie bei der vorläufigen Sicherung – um eine vorläufige Vollstreckungsmaßnahme, die es einem Kläger ermöglicht, während eines Gerichtsverfahrens bewegliche Vermögensgegenstände des Beklagten zu pfänden. Bis eine gerichtliche Entscheidung in der Sache ergangen ist, wird so die Verfügungsgewalt des Beklagten über die sich in seinem Besitz befindlichen gepfändeten beweglichen Sachen wirksam eingeschränkt. Eine vorläufige Sicherungspfändung darf jedoch nicht in einer Wohnung durchgeführt werden, und bestimmte Gegenstände stehen unter Pfändungsschutz. Wurde ein Urteil erwirkt, erfolgt daraufhin nicht gleich die Zwangsvollstreckung; eine Zahlungsaufforderung und eine weitere Pfändung sind erforderlich, bevor die gepfändeten Gegenstände versteigert werden können.

Einstweiliges Verfügungsverbot (interim interdict)

Ein Verfügungsverbot ist eine gerichtliche Anordnung, die eine Person daran hindert, etwas zu tun (z. B. sich von Vermögenswerten zu trennen), und die dazu verwendet werden kann, den Besitzstand des Beklagten zu erhalten. Das einstweilige Verfügungsverbot hat die gleiche Rechtskraft wie ein Verfügungsverbot (interdict), wird jedoch in der Regel in einem frühen Verfahrensstadium nach Stellung eines Antrags auf Erlass einer Verfügung und vor der Sachverhaltsfeststellung erteilt. Es wird daher häufiger angefochten oder aufgehoben.

Sicherung von Dokumenten und sonstigen Vermögenswerten

Ein Gericht kann die einstweilige Sicherung von Dokumenten und anderen Vermögenswerten (einschließlich Land) anordnen, die es einer Partei ermöglichen, materielle Beweismittel zu sichern oder zu beschaffen.

2 Unter welchen Voraussetzungen können diese Maßnahmen angeordnet werden?

2.1 Beschreibung des Antragsverfahrens und Kosten

Vorläufige Sicherungsmaßnahmen (diligence on the dependence)

Vorläufige Sicherungsmaßnahmen können nur von einem Gericht angeordnet werden. Sowohl das oberste schottische Zivilgericht (Court of Session) als auch die Gerichte der unteren Instanzen (Sheriff Courts) können einen Arrest in den Streitgegenstand, ein Verfügungsverbot oder eine vorläufige Sicherungspfändung anordnen. Ein Arrest oder eine vorläufige Sicherungspfändung können nur dann angeordnet werden, wenn die Klage auf Zahlung eines Geldbetrags gerichtet ist, bei dem es sich nicht um Ausgaben oder Auslagen handelt. Ein Verfügungsverbot kann angeordnet werden, wenn mit der Klage ein ähnliches Ziel verfolgt oder die konkrete Erfüllung einer Verpflichtung zur Übereignung vererblichen Eigentums an den Kläger oder die Einräumung eines dinglichen Sicherungsrechts an vererblichem Eigentum angestrebt wird.

Bei einer Klage vor dem Sheriff Court beantragt der Kläger die Vollstreckung einer vorläufigen Sicherungsmaßnahme in der Regel im verfahrenseinleitenden Schriftstück (initial writ). Darin macht der Kläger seinen Anspruch geltend. Bis zum Erlass eines rechtskräftigen Urteils zugunsten des Klägers ist jederzeit eine Sicherungsmaßnahme möglich. Die Zustellung der Arrestanordnung, des Verfügungsverbots oder der Sicherungspfändung erfolgt in der Regel durch einen Sheriff Officer (ein Gerichtsbediensteter, der mit der Zustellung von Schriftstücken und der Vollstreckung von Anordnungen betraut ist).

Beim obersten Zivilgericht in Schottland, dem Court of Session, werden vorläufige Sicherungsmaßnahmen auf Antrag vom Lord Ordinary (Richter im Outer House des Court of Session) angeordnet. Die Arrestanordnung, das Verfügungsverbot oder die Sicherungspfändung wird in der Regel von einem Messenger-at-Arms (einem Gerichtsvollzieher des Court of Session, der mit der Zustellung von Schriftstücken und der Vollstreckung von gerichtlichen Anordnungen betraut ist) zugestellt.

Sicherung von Dokumenten und sonstigen Vermögenswerten

Wurde das Verfahren, auf das sich die Dokumente oder Vermögenswerte beziehen, noch nicht eingeleitet, muss der Antragsteller – bevor das Gericht eine Anordnung erlassen kann – nachweisen, dass mit großer Wahrscheinlichkeit ein Zivilverfahren eingeleitet wird und dass in einem solchen Verfahren Fragen zu den relevanten Dokumenten oder anderen Vermögenswerten auftreten können. Wurde die Klage bereits erhoben, wird die Anordnung nur dann gewährt, wenn der Antragsteller nachweist, dass sie erforderlich ist, um seine Behauptungen weiter stützen zu können (d. h. seine Aussagen zu beweisen). Wird dem Antrag stattgegeben, wird in der Anordnung angegeben, wie dieser nachzukommen ist. Danach muss den Parteien, gegen die die Anordnung erlassen wurde, eine beglaubigte Abschrift zugestellt werden.

2.2 Beschreibung der wesentlichen Voraussetzungen für einstweilige Maßnahmen

Vorläufige Sicherungsmaßnahmen (diligence on the dependence)

Die Anordnung vorläufiger Sicherungsmaßnahmen liegt im Ermessen des Gerichts und wird nur nach Maßgabe des Schottischen Schuldnergesetzes von 1987 (Debtors (Scotland) Act 1987) und nur dann erteilt, wenn dies unter Berücksichtigung aller Umstände angemessen ist. Der Antragsteller muss das Gericht davon überzeugen, dass die Sicherungsmaßnahme angeordnet werden sollte.

Einstweiliges Verfügungsverbot (interim interdict)

Vor Erlass eines einstweiligen Verfügungsverbots muss der Sheriff von der Dringlichkeit der Angelegenheit und der Stichhaltigkeit des Antrags überzeugt sein. Das Verfügungsverbot muss unter Berücksichtigung aller Umstände angemessen sein. Der Sheriff muss sicher sein, dass dem Antragsteller durch die Nichtanordnung des Verfügungsverbots mehr Unannehmlichkeiten entstehen als dem Antragsgegner durch die Anordnung des Verfügungsverbots.

Sicherung von Dokumenten und sonstigen Vermögenswerten

Bevor das Gericht eine entsprechende Anordnung erlassen kann, muss der Antragsteller nachweisen, dass mit großer Wahrscheinlichkeit ein Zivilverfahren eingeleitet wird und dass in einem solchen Verfahren Fragen zu den relevanten Dokumenten oder anderen Vermögenswerten auftreten können. Wenn bereits ein Zivilverfahren eingeleitet wurde, wird die Anordnung nur dann erlassen, wenn der Antragsteller ihre Notwendigkeit nachweist (siehe 2.1).

3 Gegenstand und Art dieser Maßnahmen

3.1 Welche Arten von Vermögenswerten können unter diese Maßnahmen fallen?

Vorläufige Sicherungsmaßnahmen (diligence on the dependence)

Mithilfe einer Arrestanordnung werden Gegenstände oder Geld „eingefroren“, die zwar dem Beklagten gehören, sich jedoch in den Händen Dritter befinden. Besagter Dritte wird als „arrestee“ (Pfandhalter) bezeichnet. Der Gläubiger kann die betreffenden Gelder oder Gegenstände erst dann in Besitz nehmen oder veräußern, wenn ein Urteil zu seinen Gunsten ergangen ist. In diesem Fall können Gelder automatisch freigegeben werden. Für die Freigabe von Gegenständen muss jedoch ein eigenes Verfahren (action of furthcoming) angestrengt werden.

Ein Verfügungsverbot ist eine persönliche Sicherungsmaßnahme, durch die ein Beklagter daran gehindert wird, seine Rechte an ihm gehörendes vererbliches Eigentum zum Nachteil der Gläubiger zu veräußern oder eine Sicherheit daran zu bestellen. Verfügungsverbote werden eher gegen vererbliches Eigentum erlassen, das dem Beklagten gehört, als gegen Vermögenswerte, die ihm von einem Dritten geschuldet werden.

Eine vorläufige Sicherungspfändung kann – vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen – körperliche bewegliche Sachen zum Gegenstand haben. Zu den Ausnahmen gehören sämtliche Gegenstände, die sich in der Wohnung des Beklagten befinden oder für die gewerbliche oder geschäftliche Tätigkeit des Beklagten erforderlich sind, sowie verderbliche Waren und bis zu einem bestimmten Wert das Fahrzeug des Beklagten.

Einstweiliges Verfügungsverbot (interim interdict)

Durch ein einstweiliges Verfügungsverbot ist es einem Beklagten mit sofortiger Wirkung untersagt, eine bestimmte Handlung vorzunehmen.Durch sie kann ein Beklagter oder ein Dritter daran gehindert werden, Maßnahmen in Bezug auf Vermögenswerte jeglicher Art zu ergreifen.

Sicherung von Dokumenten und sonstigen Vermögenswerten

Der Court of Session und der Sheriff Court verfügen über weitreichende Befugnisse, um die Sicherung, den Arrest und die Verwahrung von Dokumenten und anderen Vermögenswerten (einschließlich Land) anzuordnen, die in einem bestehenden oder künftigen Gerichtsverfahren von Bedeutung sein können. Das Gericht kann die Beschaffung und Einziehung solcher Vermögenswerte sowie die Entnahme von Proben anordnen und diese auf jede mögliche Art untersuchen.

3.2 Welche Wirkungen haben diese Maßnahmen?

Vorläufige Sicherungsmaßnahmen (diligence on the dependence)

Ein Arrest in den Streitgegenstand hat zur Folge, dass Gegenstände oder Gelder, die zwar dem Beklagten gehören, sich jedoch in Händen eines Dritten befinden, „eingefroren“ werden. Veräußert der Dritte die gepfändeten Vermögenswerte, so haftet er dem Kläger gegenüber für deren Wert. Wenn der Kläger mit seiner Klage erfolgreich ist, hat er ein Vorrecht auf das gepfändete Vermögen. Durch den Arrest in den Streitgegenstand wird der Vermögensgegenstand eingefroren, das Eigentum aber nicht auf den Kläger übertragen.

Ein Verfügungsverbot in Bezug auf den Streitgegenstand verleiht dem Kläger kein dingliches Recht an dem betreffenden Gegenstand. Auch kann er keine Maßnahmen ergreifen, um den Gegenstand in Besitz zu nehmen oder zu veräußern. Ziel dieser Sicherungsmaßnahme ist es, den Gegenstand als Teil des Vermögens des Beklagten zu erhalten. Der Beklagte kann somit nicht mehr über sein Eigentumsrecht verfügen oder eine Sicherheit daran bestellen. Jede vorsätzliche Rechtshandlung, die sich nach Wirksamwerden des Verfügungsverbots auf das Vermögen auswirkt, kann auf Antrag des Klägers aufgehoben werden, sofern seine Interessen beeinträchtigt werden.

Einstweiliges Verfügungsverbot (interim interdict)

Missachtet der Beklagte ein Verfügungsverbot, kann der Kläger wegen Verstoßes gegen das Verfügungsverbot gegen ihn vorgehen. Wird das Verfahren zugelassen oder die Missachtung des Verbots bewiesen, kann der Beklagte mit einer Geld- oder einer möglichen Haftstrafe belegt werden.

Sicherung von Dokumenten und sonstigen Vermögenswerten

Die Nichtbeachtung der Anordnung kann dazu führen, dass im Hauptverfahren ein Versäumnisurteil gegen die Partei erlassen wird, die der Anordnung nicht nachkommt.  Darüber hinaus kann ein Verfahren wegen Missachtung des Gerichts gegen jeden eingeleitet werden, der im Besitz eines im Verfügungsverbot genannten Dokuments oder Vermögenswertes ist.

3.3 Wie lange sind diese Maßnahmen rechtswirksam?

Vorläufige Sicherungsmaßnahmen (diligence on the dependence)

Kann der Beklagte das Verfahren für sich entscheiden, wird der Arrest in den Streitgegenstand mit Erlass des endgültigen Urteils aufgehoben.Entscheidet jedoch der Kläger das Verfahren für sich, ist die Arrestanordnung ab dem Erlass des Urteils bis zu drei Jahre lang vollstreckbar.

Durch ein Verfügungsverbot wird der Beklagte daran gehindert, über sein vererbliches Eigentum zu verfügen oder es als Sicherheit zu begeben. Ein einstweiliges Verfügungsverbot in Bezug auf den Streitgegenstand wird in ein allgemeines Verfügungsverbot umgewandelt, sobald das Urteil ergangen ist. Das Verbot gilt für fünf Jahre, kann aber verlängert werden.

Wird eine vorläufige Sicherungspfändung erlassen, so gilt diese für sechs Monate oder bis diese aufgehoben wird. Wird die gegen den Beklagten erhobene Klage abgewiesen, endet damit auch die vorläufige Sicherungspfändung.

Einstweiliges Verfügungsverbot (interim interdict)

Ein einstweiliges Verfügungsverbot gilt so lange, bis es aufgehoben oder die Klage abgewiesen wird. Unterliegt das Verfügungsverbot einer Frist, so gilt es so lange, bis die Frist abgelaufen ist.

Sicherung von Dokumenten und sonstigen Vermögenswerten

Die Anordnung wird mit der endgültigen Beilegung des Rechtsstreits aufgehoben.

4 Können gegen diese Maßnahmen Rechtsmittel eingelegt werden?

Vorläufige Sicherungsmaßnahmen (diligence on the dependence)

Ein Beklagter hat in zwei Fällen die Möglichkeit, eine Verfügung gegen den Erlass einer Arrestanordnung zu erwirken. Zum ersten, wenn umgehend festgestellt werden kann, dass die Arrestanordnung ohne Vollstreckungsbeschluss, unrechtmäßig, in böswilliger Absicht und ohne hinreichenden Verdacht erlassen wurde. Zum zweiten, wenn der Beklagte die Hauptschuld vor Gericht bereits beglichen hat.

Wurden Sicherungsmaßnahmen in den Streitgegenstand erlassen, kann der Beklagte – oder jede andere Person, die ein Interesse hat – deren Aufhebung oder Beschränkung beantragen. Die Aufhebung bewirkt den vollständigen Wegfall der Anordnung und aller sich daraus ergebender Sicherungsmaßnahmen. Werden eine Arrestanordnung, ein Verfügungsverbot oder eine vorläufige Sicherungspfändung nach ihrer Vollstreckung als unzulässig erachtet, so sind diese aufzuheben.

War der Beschluss zwar gültig, der Arrest, das Verfügungsverbot oder die vorläufige Sicherungspfändung jedoch unwirksam oder rechtswidrig, kann die Sicherungsmaßnahme beschränkt werden.

Fordert der Beklagte die Aufhebung oder Beschränkung der Sicherungsmaßnahme in den Streitgegenstand, ist es Sache des Klägers, das Gericht davon zu überzeugen, dass die Maßnahme weder aufgehoben noch beschränkt werden sollte. Das Gericht kann auch verlangen, dass der Beklagte eine Sicherheit in Höhe der gepfändeten Geldmittel oder für gewöhnlich in Höhe der gesamten eingeklagten Forderungen leistet, die bei Erlass eines gegen ihn ergangenen Urteils dem Kläger überlassen wird.

Einstweiliges Verfügungsverbot (interim interdict)

Gegen einen Beschluss des Sheriff Court, durch den ein vorläufiges Verfügungsverbot erlassen oder verwehrt wird, können ohne Erlaubnis beim Sheriff Principal (dem Oberrichter des Bezirks) oder mit Erlaubnis beim Court of Session Rechtsmittel eingelegt werden.

Gegen einen Beschluss des Court of Session, durch den ein vorläufiges Verfügungsverbot erlassen oder verwehrt wird, können innerhalb von 14 Tagen nach Erlass des Beschlusses Rechtsmittel eingelegt werden.

Sicherung von Dokumenten und sonstigen Vermögenswerten

Gegen einen Beschluss des Sheriff Court, mit dem einem Antrag auf Sicherung von Dokumenten oder Vermögenswerten stattgegeben wird, können innerhalb von 14 Tagen nach Erlass des Beschlusses Rechtsmittel eingelegt werden.

Jede Person, die die Anweisung zur Sicherung von Dokumenten und Vermögenswerten erhält, kann vor dem Court of Session erscheinen und der Anweisung widersprechen, wenn sie dies wünscht. Bei Vollstreckung des Beschlusses informiert der vom Gericht dazu ernannte Beauftragte (Commissioner) den Empfänger über sein Recht, rechtlichen Rat einzuholen. Holt der Empfänger rechtlichen Rat ein, um entscheiden zu können, ob er das Gericht um eine Änderung des Beschlusses ersuchen soll, sieht der Beauftragte von der Suche nach den aufgelisteten Gegenständen oder deren Beschlagnahme oder Sicherung ab.

Links zum Thema

Scottish Courts and Tribunals Service

Accountant in Bankruptcy

Letzte Aktualisierung: 28/09/2021

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