Sicherung von Vermögenswerten in der EU

Malta
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European Judicial Network
Europäisches Justizielles Netz (für Zivil- und Handelssachen)

1 Welche unterschiedlichen Arten von Maßnahmen gibt es?

Es gibt in Malta folgende Arten von vorläufigen Maßnahmen:

  • warrant of description (Sicherungsverfügung in Bezug auf bestimmte bewegliche Sachen)
  • warrant of seizure (Beschlagnahmeverfügung)
  • warrant of seizure of a commercial going concern (Beschlagnahmeverfügung in Bezug auf einen Gewerbebetrieb)
  • garnishee order (Pfändungs- und Überweisungsbeschluss)
  • warrant of impediment of departure (Verfügung zur Unterbindung des Auslaufens eines Schiffes)
  • warrant of arrest of sea vessels (Verfügung zur Festsetzung eines Schiffes)
  • warrant of arrest of aircraft (Verfügung zur Festsetzung eines Luftfahrzeugs)
  • warrant of prohibitory injunction (einstweilige Unterlassungsverfügung)

2 Unter welchen Voraussetzungen können diese Maßnahmen angeordnet werden?

Die Maßnahmen sind in den Artikeln 829 ff. Kap. 12 der Gesetze von Malta geregelt. In einigen Fällen sind auch bestimmte spezielle Gesetze anwendbar.

2.1 Beschreibung des Verfahrens

Der Antrag auf eine der genannten Maßnahmen muss mit einer eidlichen Versicherung des Antragstellers versehen sein und den Ursprung und die Art der zu sichernden Schuld oder Forderung enthalten: Handelt es sich bei dem zu sichernden Recht um eine Schuld oder eine Forderung, die durch die Zahlung eines Geldbetrags befriedigt werden kann, muss der Betrag in dem Antrag genannt werden.

2.2 Beschreibung der wesentlichen Voraussetzungen

Diese Verfügungen werden vom Gericht angeordnet. Eine Sicherungsverfügung in Bezug auf bestimmte bewegliche Sachen (warrant of description) oder eine Verfügung zur Unterbindung des Auslaufens eines Schiffes (warrant of impediment of departure) kann nicht gegen den Eid des Antragsgegners vom Court of Magistrates (Malta) oder vom Court of Magistrates (Gozo) in seiner unteren Gerichtsbarkeit angeordnet werden. Außerdem können keine Beschlagnahmeverfügungen oder Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse zur Sicherung von Rechten oder Forderungen gegen die Regierung angeordnet werden. Es können auch keine Beschlagnahmeverfügungen oder Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse zur Sicherung von Rechten oder Forderungen gegen Angehörige der Streitkräfte oder der Besatzung eines Schiffes, das vollständig im Dienst der Regierung von Malta gechartert wurde, angeordnet werden, wenn die betreffende Person mit den Streitkräften, denen sie angehört, oder dem Schiff, auf dem sie stationiert ist, in Malta ist. Es kann keine Verfügung zur Unterbindung des Auslaufens eines Schiffes zur Sicherung eines Rechts oder einer Forderung gegen einen Kapitän, Seemann oder gegen eine sonstige ordnungsgemäß angeheuerte Person angeordnet werden, wenn das Schiff, zu dem diese Person gehört, die Freigabe erhalten hat. Dies gilt auch für Ingenieure unabhängig von ihrem Dienstgrad, die auf einem Dampfschiff beschäftigt sind.

Es muss stets Bezug genommen werden auf die Artikel 829 ff. Kap. 12 der Gesetze von Malta. In einigen Fällen sind auch bestimmte spezielle Gesetze anwendbar.

3 Gegenstand und Art dieser Maßnahmen

3.1 Welche Arten von Vermögenswerten können unter diese Maßnahmen fallen?

Gegenstand dieser Maßnahmen können bewegliche und unbewegliche Vermögenswerte sein. Eine Beschlagnahmeverfügung kann sich auch gegen einen laufenden Gewerbebetrieb richten. Eine Sicherungsbeschlagnahme kann in Bezug auf Schiffe, die länger als zehn Meter sind, und in Bezug auf Luftfahrzeuge angeordnet werden.

3.2 Welche Wirkungen haben diese Maßnahmen?

Die Wirkungen sind je nach Art der Maßnahme unterschiedlich, aber im Allgemeinen können weder bewegliche noch unbewegliche Vermögenswerte verkauft oder auf Dritte übertragen werden.

Ein warrant of description kann zur Sicherung eines Rechts in Bezug auf bewegliche Gegenstände angeordnet werden: In diesem Fall kann es im Interesse des Antragstellers sein, dass die Gegenstände an ihrem derzeitigen Ort und in ihrem derzeitigen Zustand bleiben. Im Fall einer Beschlagnahmeverfügung in Bezug auf bewegliches Vermögen beschlagnahmt der Registrar (Leiter der Geschäftsstelle des Gerichts) beim Schuldner die im Antrag aufgeführten Gegenstände. Mit einer Beschlagnahmeverfügung gegen einen laufenden Gewerbebetrieb soll sichergestellt werden, dass die Gesamtheit der Vermögenswerte des laufenden Betriebs bewahrt werden, einschließlich der Lizenzen und des Geschäftswerts, und dass das Unternehmen nicht ganz oder teilweise veräußert wird, sondern dass es fortbestehen bleibt. Das Gericht gibt dem Antrag auf Beschlagnahmeverfügung jedoch nicht statt, wenn es überzeugt ist, dass es auch andere Mittel zur Sicherung des fälligen Betrags gibt. Mit der Verfügung zur Festsetzung von Schiffen, die länger als zehn Meter sind, oder von Luftfahrzeugen wird die Behörde, in deren Zuständigkeitsbereich sich das betreffende Schiff oder Luftfahrzeug befindet, angewiesen, das Schiff oder das Luftfahrzeug nicht freizugeben und es dem Schuldner nicht zu gestatten, dieses ganz oder teilweise zu verkaufen oder Rechte an demselben an eine andere Person zu übertragen oder auf diese Rechte zu verzichten. Mit der einstweiligen Verfügung auf Unterlassung soll eine Person davon abgehalten werden, etwas zu tun, das sich nachteilig auf die Person auswirken könnte, die die Verfügung beantragt hat.

3.3 Wie lange sind diese Maßnahmen rechtswirksam?

Vorläufige Maßnahmen bleiben noch 15 Tage in Kraft, nachdem der Rechtsstreit rechtskräftig entschieden ist, es sei denn, sie werden vorher vom Gericht aufgehoben oder von der antragstellenden Partei zurückgezogen.

4 Können gegen diese Maßnahmen Rechtsmittel eingelegt werden?

Gegen diese Maßnahmen können keine Rechtsmittel eingelegt werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit, eine Gegenverfügung zu beantragen. In diesem Fall kann der Antragsgegner, gegen den eine vorläufige Maßnahme gerichtet ist, bei dem Gericht, das die Maßnahme angeordnet hat, einen entsprechenden Antrag stellen. Wurde Klage erhoben, kann er bei dem für die Hauptsache zuständigen Gericht beantragen, dass die vorläufige Maßnahme aus den folgenden Gründen ganz oder teilweise aufgehoben wird:

  • Die vorläufige Maßnahme ist nicht mehr in Kraft.
  • Eine der gesetzlichen Voraussetzungen für die Anordnung einer vorläufigen Maßnahme ist nicht mehr gegeben.
  • Es besteht eine andere angemessene Sicherheit, mit der die Forderung der Person befriedigt werden kann, auf deren Antrag die vorläufige Maßnahme angeordnet wurde; entweder durch die Anordnung einer anderen Maßnahme oder weil diese andere Sicherheit die Forderung zur Zufriedenheit des Gerichts angemessen absichern kann.
  • Der geforderte Betrag ist nachweislich auf den ersten Blick nicht gerechtfertigt oder überhöht.
  • Das Gericht bewertet die angebotene Sicherheit als ausreichend.
  • Unter den gegebenen Umständen wäre es nachweislich unvernünftig, die vorläufige Maßnahme ganz oder teilweise aufrechtzuerhalten, bzw. die vorläufige Maßnahme ist ganz oder teilweise nicht länger erforderlich oder gerechtfertigt.
Letzte Aktualisierung: 22/03/2017

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