Sicherung von Vermögenswerten in der EU

Luxemburg
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Europäisches Justizielles Netz (für Zivil- und Handelssachen)

1 Welche unterschiedlichen Arten von Maßnahmen gibt es?

Das luxemburgische Recht kennt verschiedene Formen vorläufiger Maßnahmen, mit denen bis zum Ausgang eines Verfahrens, in dem über die Ansprüche endgültig entschieden wird, die Rechte der Parteien gewahrt werden sollen.

Es ist zu unterscheiden zwischen:

  • Maßnahmen, die vom Gericht ohne streitige Verhandlung angeordnet werden. In diesem Fall wird das Gericht durch einseitigen Antrag der Partei, die die vorläufige Maßnahme oder die Sicherungsmaßnahme erwirken möchte, angerufen und entscheidet nur auf der Grundlage der von dieser Partei vorgelegten Informationen;
  • Maßnahmen, die vom Gericht nach einer streitigen Verhandlung angeordnet werden. In diesem Fall trifft das Gericht seine Entscheidung erst nach einer öffentlichen Verhandlung (bzw. in manchen Fällen nach einer nichtöffentlichen Verhandlung), in der die Parteien ihren Standpunkt darlegen können. Die Verhandlung wird je nach den im Gesetz vorgesehenen Verfahrensmodalitäten durch Zustellung einer Ladung durch den Gerichtsvollzieher (assignation) oder die Geschäftsstelle (convocation) einberufen.

2 Unter welchen Voraussetzungen können diese Maßnahmen angeordnet werden?

In allen dringenden Fällen kann der für die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zuständige Richter (juge des référés) im summarischen Verfahren alle Maßnahmen anordnen, denen nicht ernsthaft widersprochen wird oder die durch das Vorliegen eines Rechtsstreits gerechtfertigt sind.

Der Richter kann auch über Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Vollstreckung seiner eigenen Anordnungen entscheiden.

Der Präsident des Gerichts oder sein Vertreter kann stets im summarischen Verfahren Sicherungsmaßnahmen oder Instandsetzungsmaßnahmen anordnen, die notwendig sind, um einen drohenden Schaden zu verhindern oder um eine offensichtlich rechtswidrige Störung zu beenden.

2.1 Beschreibung des Antragsverfahrens und Kosten

Der Antrag ist Gegenstand einer Verhandlung, die per Ladung (assignation) an dem für summarische Verfahren üblichen Tag zur üblichen Zeit einberufen wird.

Wenn jedoch im konkreten Fall besondere Eile geboten ist, kann der Präsident des Gerichts oder sein Vertreter auch die Ladung zur Verhandlung am Wochenende, an einem Feiertag oder an einem normalerweise arbeitsfreien Tag zur angegebenen Zeit im Gericht oder in seiner Privatwohnung anordnen.

In allen dringenden Fällen kann der Präsident des Gerichts oder sein Vertreter im summarischen Verfahren alle Maßnahmen anordnen, denen nicht ernsthaft widersprochen wird oder die durch das Vorliegen eines Rechtsstreits gerechtfertigt sind. Der Richter kann auch über Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Vollstreckung eines Urteils oder eines anderen vollstreckbaren Titels entscheiden. Wenn es in dem summarischen Verfahren um Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Vollstreckung eines Titels oder Urteils geht, ist das Gericht des Ortes der Vollstreckung zuständig.

Der Präsident des Gerichts oder sein Vertreter kann stets im summarischen Verfahren Sicherungsmaßnahmen oder Instandsetzungsmaßnahmen anordnen, die notwendig sind, um einen drohenden Schaden zu verhindern oder um eine offensichtlich rechtswidrige Störung zu beenden. Um eine Verschlechterung der Beweislage zu verhindern, kann er jede zweckmäßige Beweisaufnahme einschließlich der Vernehmung von Zeugen anordnen.

Es gibt zahlreiche besondere Gesetzesbestimmungen für vorläufige Maßnahmen oder Sicherungsmaßnahmen in bestimmten Bereichen (z. B. Mietverträge, Gesamthands- und Miteigentum, Erbrecht oder eheliche Güterstände). Die Zuständigkeit ist in der Regel ausdrücklich in dem Gesetz geregelt, mit dem das Gericht zur Anordnung dieser Maßnahmen ermächtigt wird. Eine allgemeine Zuständigkeitsvorschrift gibt es nicht, für gewöhnlich ist aber der Präsident des Gerichts, das in der Hauptsache entscheidet, auch für die Anordnung vorläufiger Maßnahmen zuständig.

Wenn kein besonderes Verfahren vorgesehen ist, muss sich die Partei, die eine vorläufige Maßnahme erwirken möchte, an den für die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zuständigen Richter wenden. Je nach Streitwert ist dies (bis 15 000 EUR) der Friedensrichter (juge de paix) oder der für die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zuständige Richter am Bezirksgericht (tribunal d’arrondissement). Diese Richter sind allgemein für die Anordnung von Sicherungsmaßnahmen oder Instandsetzungsmaßnahmen zuständig, die notwendig sind, um einen drohenden Schaden zu verhindern oder um eine offensichtlich rechtswidrige Störung zu beenden.

Grundsätzlich besteht keine Pflicht, sich durch einen Rechtsanwalt vertreten zu lassen.

2.2 Beschreibung der wesentlichen Voraussetzungen für einstweilige Maßnahmen

Die Anordnung dieser Maßnahmen durch das Gericht setzt in der Regel Notwendigkeit oder Dringlichkeit voraus, über die das Gericht zu befinden hat.

Wenn ein Gläubiger die Ermächtigung zur Pfändung beantragt, muss das Gericht auf der Grundlage der ihm vorliegenden Schriftstücke und Erläuterungen prüfen, ob die Forderung zumindest grundsätzlich begründet erscheint.

3 Gegenstand und Art dieser Maßnahmen

3.1 Welche Arten von Vermögenswerten können unter diese Maßnahmen fallen?

Vorläufige Maßnahmen können das gesamte bewegliche Vermögen einer Person betreffen. Nur bestimmte lebensnotwendige Güter des täglichen Bedarfs sind nach dem Gesetz unpfändbar. Siehe auch das Informationsblatt „Vollstreckung einer Gerichtsentscheidung – Luxemburg“.

Nach luxemburgischem Recht ist die Sicherungspfändung von Löhnen und Gehältern und sogar die Pfändung von Ersatzeinkommen (Pensionen, Renten usw.) zulässig. Ein bestimmter Teil des Einkommens, nämlich der Betrag, der als für die Bestreitung des Lebensunterhalts unverzichtbar angesehen wird, ist jedoch immer unpfändbar.

Die Sicherungspfändung von Immobilien ist nicht möglich. Immobilien können nur aufgrund einer rechtskräftigen Gerichtsentscheidung gepfändet werden.

3.2 Welche Wirkungen haben diese Maßnahmen?

In den meisten Rechtssachen legt das Gericht selbst die Wirkung der Maßnahmen fest, die es anordnet. Es kann die Wirkung seiner Anordnung zeitlich begrenzen oder auf bestimmte Vermögenswerte oder Handlungen beschränken.

Bei Pfändungen, die vom Gericht auf einseitigen Antrag einer Partei genehmigt werden, sieht das Gesetz bestimmte Fristen vor, innerhalb deren bei Gericht ein Antrag auf Bestätigung (demande de validation) gestellt werden muss. Wenn die Bestätigung nicht fristgerecht beantragt wird, ist die Pfändung von Rechts wegen nichtig.

3.3 Wie lange sind diese Maßnahmen rechtswirksam?

Von vorläufigen Maßnahmen spricht man, wenn das Gericht gesetzlich befugt ist, eine streitige Situation für die Zeit bis zu einer endgültigen Entscheidung in der Hauptsache zu regeln.

Nach der Definition des Gerichtshofs der Europäischen Union handelt es sich dabei um Maßnahmen, die „eine Sach- oder Rechtslage erhalten sollen, um Rechte zu sichern, deren Anerkennung im Übrigen bei dem in der Hauptsache zuständigen Gericht beantragt wird“.

Dazu gehören auch Maßnahmen, mit denen eine Verschlechterung der Lage verhindert werden soll.

In der Praxis kann sich ein Gläubiger durch diese Maßnahmen auf zweierlei Weise gegen die Gefahr absichern, dass seine Forderungen nicht beglichen werden. Das Vermögen des Schuldners kann mit einem Veräußerungsverbot belegt oder mit Sicherheiten belastet werden, die dem Gläubiger ein Verfolgungsrecht einräumen, wenn die betreffenden Vermögenswerte den Eigentümer wechseln.

4 Können gegen diese Maßnahmen Rechtsmittel eingelegt werden?

Gegen Maßnahmen, die von dem für die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zuständigen Gericht nach einer streitigen Verhandlung angeordnet werden, kann Berufung eingelegt werden. Die Berufungsfrist beträgt jedoch nur 15 Tage nach Zustellung der Entscheidung.

Entscheidungen, die von einem Richter auf einseitigen Antrag getroffen werden, können nicht angefochten werden. Wenn eine Partei der Auffassung ist, dass die Maßnahme zu Unrecht getroffen wurde, kann sie bei dem für die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zuständigen Richter eine neue Sicherungsmaßnahme beantragen, mit der die Wirkungen der Maßnahme, die auf den einseitigen Antrag getroffen wurde, ausgesetzt werden.

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Letzte Aktualisierung: 11/01/2024

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