Sicherung von Vermögenswerten in der EU

Irland
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European Judicial Network
Europäisches Justizielles Netz (für Zivil- und Handelssachen)

1 Welche unterschiedlichen Arten von Maßnahmen gibt es?

Als vorläufige Maßnahmen können die irischen Gerichte auf gerichtliche Anordnungen zurückgreifen. Bei einer gerichtlichen Anordnung handelt es sich um eine vom Gericht an eine Partei gerichtete Verfügung, eine bestimmte Handlung vorzunehmen oder zu unterlassen. Die Zuwiderhandlung gegen eine gerichtliche Anordnung stellt eine Missachtung des Gerichts dar und eine Person, die eine Anordnung nicht befolgt, kann zu einer Freiheitsstrafe verurteilt werden. Eine gerichtliche Anordnung kann entweder:

i) dauerhaft gültig sein,

ii) für einen festgelegten Zeitraum gelten oder

iii) vorübergehend während des laufenden Gerichtsverfahrens ausgestellt werden.

Ist der Kläger der Auffassung, dass der Beklagte wesentliche Objekte oder Unterlagen beiseiteschaffen oder vernichten könnte, kann er einseitig vor Gericht eine sogenannte „Anton Piller order“ beantragen, nach der die beklagte Partei dazu verpflichtet wird, dem Kläger Zutritt zu ihren Räumlichkeiten zu gestatten, damit dieser Dokumente oder andere Objekte einsehen und alle in seinem Eigentum befindlichen Gegenstände zu mitnehmen kann. Befürchtet der Kläger, dass der Beklagte Teile oder die Gesamtheit seiner Vermögenswerte beiseiteschaffen könnte und nach einem für die klagende Partei erfolgreichen Gerichtsurteil am Ende nicht in der Lage sein könnte, die Forderungen des Klägers zu befriedigen, kann der Kläger vor Gericht eine „Mareva injunction“, d. h. ein Verfügungsverbot beantragen, die den Beklagten daran hindert, während der Geltungsfrist dieses Verbots über sein Vermögen zu verfügen. Im Allgemeinen dient die Mareva injunction dazu, einen Beklagten, der sich außerhalb des Hoheitsgebiets des Gerichts befindet, aber über ein Vermögen im Hoheitsgebiet verfügt, daran zu hindern, vor dem Gerichtsverfahrens das Vermögen beiseitezuschaffen.

Bezieht sich die Forderung des Klägers auf einen Geldbetrag, kann die klagende Partei das Gericht darum ersuchen, eine Anordnung zu erlassen, mit der der Beklagte dazu angewiesen wird, eine Zwischenzahlung des geforderten Teilbetrages oder des Gesamtbetrages an das Gericht vorzunehmen. Umgekehrt kann der Beklagte, wenn er befürchtet, dass der Kläger bei einem verlorenen Gerichtsverfahren nicht in der Lage sein könnte, die der beklagten Partei entstandenen Kosten einer erfolgreichen Verteidigung zu bezahlen, vor Gericht beantragen, dass der Kläger eine Sicherheit für die Verfahrenskosten entrichtet, indem ein Geldbetrag an das Gericht überwiesen wird. Wird der beklagten Partei eine Prozesskostensicherheit zuerkannt, kann die Klägerpartei erst nach Einzahlung des vom Gericht angeordneten Geldbetrags mit ihrer Klage fortfahren.

Das High Court (Oberstes Zivil- und Strafgericht) ist ebenfalls dafür zuständig, einstweilige Anordnungen zur Unterstützung von Verfahren vor ausländischen Gerichten zu erlassen, wenn dies angebracht ist. Das Gericht kann ein weltweit gültiges Verfügungsverbot bezüglich Vermögenswerten im Ausland verfügen, wenn eine Befürchtung besteht, die beklagte Partei könnte versuchen ihre Vermögenswerte aufzulösen, um einer Verurteilung zu entkommen.

2 Unter welchen Voraussetzungen können diese Maßnahmen angeordnet werden?

2.1 Beschreibung des Antragsverfahrens und Kosten

In den meisten Fällen können die Anträge auf eine gerichtliche Anordnung entweder bei dem Circuit Court (Bezirksgericht) oder bei dem High Court gestellt werden. Bestimmte Kategorien der vorläufigen Rechtsschutzmaßnahmen, so z. B. Verfügungsverbote, „Anton Piller orders“ und Anordnungen in Bezug auf auswärtige Verfahren, können jedoch nur vor dem High Court beantragt werden.

Die Partei, die eine einstweilige Anordnung beantragen möchte, muss einen von einer eidesstattlichen Versicherung begleiteten Antrag stellen. Der Antragsteller muss alle sachrelevanten Fakten offenlegen, insbesondere wenn der Antrag ohne Benachrichtigung der Gegenpartei gestellt wird. Der eidesstattlichen Erklärung ist ein Entwurf der Anordnung beizufügen, aus dem genau ersichtlich ist, was bei dem Gericht beantragt wird. Weitere Informationen über die erforderlichen Gerichtsformulare sind auf der Website des irischen Gerichtsdienstes verfügbar.

Kann die eine gerichtliche Anordnung beantragende Partei die ersuchte Anordnung erwirken, muss sie im Normalfall eine sogenannte Verpflichtung zur Schadensersatzleistung eingehen, für den Fall, dass sie bei der Gerichtsverhandlung am Ende keinen Erfolg haben sollte, sodass die Gegenpartei, gegen die die gerichtliche Anordnung beantragt wurde, die dadurch entstandenen Kosten erstattet bekommen kann.

Die Anträge auf eine gerichtliche Anordnung können einseitig ohne Benachrichtigung der Gegenpartei gestellt werden, wenn gute Gründe für ein solches Vorgehen vorliegen. Sie können außerdem bereits vor der Einleitung der Gerichtsverhandlung gestellt werden, wenn bei der klagenden Partei eine bestimmte Dringlichkeit vorliegt. [Informationen über einstweilige Verfügungen oder vorläufige Rechtsschutzmaßnahmen bei Handelsgerichten finden Sie unter Order 63A Rule 6(3) der Rules of the Superior Courts 1986].

2.2 Beschreibung der wesentlichen Voraussetzungen für einstweilige Maßnahmen

Die Gerichte entscheiden nach ihrem Ermessen, ob einem Antrag auf eine einstweilige Verfügung stattgegeben wird oder nicht und gewähren eine entsprechende Anordnung, wenn dies gerechtfertigt und angemessen ist. [Order 50 Rule 6(1) der Rules of the Superior Courts 1986]. Bei der Beurteilung, ob eine einstweilige Verfügung angemessen ist, sollte das Gericht folgende Aspekte prüfen:

i) Ist die Klage möglicherweise missbräuchlich?

ii) Wäre die Festsetzung von Schadensersatz- oder Entschädigungsleistungen eine angemessene Maßnahme für den Fall, dass dem Antragsteller die Ausstellung einer Anordnung verwehrt würde, dieser aber anschließend bei der Gerichtsverhandlung erfolgreich wäre?

iii) Die Ergebnisse der Interessenabwägung bezüglich des Sachverhalts.

Die erste Anforderung besteht darin, dass der Antragsteller nachweisen muss, dass keine missbräuchliche Klage vorliegt. Dies stellt eine relativ niedrige Hürde dar, doch ist es in den letzten Jahren schwieriger geworden, diesen Teil der Prüfung in den Fällen zu bestehen, in denen die vom Antragsteller ersuchte einstweilige Maßnahme eine Anordnung ist, mit der die Gegenpartei zur Vornahme einer bestimmten Handlung gezwungen werden sollte. In einem solchen Fall ist es nun von Seiten der Behörden eindeutig festgelegt, dass der Antragsteller nachweisen muss, dass er ein Anliegen mit hohen Erfolgsaussichten vor Gericht vorlegt.

3 Gegenstand und Art dieser Maßnahmen

3.1 Welche Arten von Vermögenswerten können unter diese Maßnahmen fallen?

Für die Beantragung einer gerichtlichen Anordnung gibt es eine Vielzahl von Gründen; so kann man beispielsweise eine Partei daran hindern, Grundstücke unter Verstoß gegen geltende Planungsbedingungen oder Auflagen zu entwickeln oder zu nutzen, eine Anordnung für die Durchsuchung eines Objektes und die Beschlagnahme von Gegenständen erlassen, einen Arbeitgeber dazu verpflichten, einem Arbeitnehmer weiterhin Entgelt zu zahlen, oder einen Arbeitgeber daran hindern, vor dem Abschluss eines Arbeitsstreits neue Arbeitnehmer zu beschäftigen. Bei dem Erlass eines Verfügungsverbots oder einer Anordnung der Mareva-Art darf die Partei, an die diese Anordnung gerichtet ist, über ihr Vermögen nicht in einer Weise verfügen, die mit der gerichtlichen Anordnung inkompatibel ist. So kann sie beispielsweise dazu verpflichtet werden, nur festgelegte Beträge von einem Bankkonto abzuheben und ihr Vermögen nicht unter einen bestimmten Schwellenwert zu reduzieren, bis die Gerichtsverhandlung vollständig abgeschlossen ist.

3.2 Welche Wirkungen haben diese Maßnahmen?

Verstößt eine Partei gegen eine einstweilige Anordnung, kann dies als Missachtung des Gerichtes aufgefasst werden und die Person kann zu einer Freiheitsstrafe oder einer Geldbuße verurteilt werden, oder ihr Vermögen kann beschlagnahmt werden. Die Anordnung sollte auf der Vorderseite eine Strafbarkeitsbelehrung enthalten, mit der der Empfänger über mögliche Folgen eines Verstoßes gegen die Bestimmungen der Anordnung in Kenntnis gesetzt wird. Wenn eine Drittpartei den Beklagten wissentlich dabei unterstützt, Vermögenswerte, die Gegenstand einer Anordnung sind, beiseitezuschaffen, macht sich diese Person möglicherweise ebenfalls einer Missachtung des Gerichtes schuldig. Folglich werden Kopien des vom Gericht ausgestellten Verfügungsverbots üblicherweise allen interessierten Drittparteien, wie Bankmanagern, Rechnungsprüfern und Rechtsanwälten zugestellt, die von der Partei, an die die Entscheidung gerichtet ist, beschäftigt sind oder in ihrem Dienst stehen.

Alle Verträge, die einen Verstoß gegen die Anordnung darstellen, sind rechtswidrig und von keiner Partei, die von der Anordnung Kenntnis hat, durchsetzbar. Eine Eigentumsübertragung im Rahmen eines rechtswidrigen Vertrags ist jedoch möglich, daher ist nach der Ausführung eines solchen Vertrags im Allgemeinen eine Rückübertragung der Vermögenswerte nicht möglich, sodass der Klägerpartei in einem solchem Fall als einzige Rechtsmaßnahme eine Entschädigung infrage kommt.

3.3 Wie lange sind diese Maßnahmen rechtswirksam?

Im Normalfall ist eine gerichtliche Anordnung bis zum Abschluss des Gerichtsverfahrens gültig (einstweilige Verfügung). Wird eine einstweilige Verfügung ohne Benachrichtigung der Gegenpartei angeordnet, ist diese gewöhnlich nur für einen bestimmten Zeitraum gültig, nach dessen Ablauf eine weitere Anordnung erforderlich ist.

4 Können gegen diese Maßnahmen Rechtsmittel eingelegt werden?

Ja. Der Beklagte oder jede andere von einer einstweiligen Anordnung betroffene Partei kann jederzeit beim Gericht beantragen, die Anordnung abzuändern oder aufzuheben. Die Partei, die eine Anordnung anfechten möchte, muss den Rechtsanwalt der Gegenpartei von dem Antrag benachrichtigen. Das Gericht kann eine Anordnung aufheben, wenn der Beklagte nachweisen kann, dass sie nicht hätte ausgestellt werden dürfen, wenn seit der Ausstellung der Anordnung wesentliche Änderungen der maßgeblichen Umstände eingetreten sind oder das Gericht dies für recht und billig hält. Wie weiter oben angemerkt, kann das Gericht die Partei, die eine Anordnung beantragt, dazu auffordern, eine sogenannte Verpflichtung zur Schadensersatzleistung einzugehen, sodass in dem Fall, dass sie bei der Gerichtsverhandlung keinen Erfolg haben sollte, die Gegenpartei, gegen die die gerichtliche Anordnung beantragt wurde, einen gewissen Schutz im Hinblick auf die dadurch entstehenden Kosten erfährt.

Letzte Aktualisierung: 16/04/2024

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