Handbuch

1.2. Überblick über den rechtlichen Rahmen in der Europäischen Union

8. Die Ersuchen in Strafverfahren unterliegen in der Regel den einzelstaatlichen Rechts-vorschriften sowie dem Übereinkommen vom 29. Mai 2000 über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (nachstehend "Rechtshilfe-übereinkommen von 2000" genannt).

9. Auch in Zivilsachen können Ersuchen gestellt werden, und zwar auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 1206/2001 des Rates vom 28. Mai 2001 über die Zusammenarbeit zwischen den Gerichten der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der Beweisaufnahme in Zivil- oder Handelssachen (nachstehend "Beweisaufnahmeverordnung von 2001" genannt).

10. Die Standardformulare und Informationen über Verfahren sind ferner auf den Websites des Europäischen Justiziellen Netzes für Zivil  und Handelssachen (im Europäischen Gerichts-atlas) und des Europäischen Justiziellen Netzes für Strafsachen abrufbar.

11. Weitere Möglichkeiten des Einsatzes von Videokonferenzen im EU-Rahmen finden sich in der Richtlinie 2004/80/EG des Rates vom 29. April 2004 zur Entschädigung der Opfer von Straftaten. Gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe a dieser Richtlinie kann der Antragsteller mittels einer Videokonferenz angehört werden.

In Artikel 9 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 861/2007 vom 11. Juli 2007 zur Einführung eines europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen ist vorgesehen, dass die Beweisaufnahme über Video-Konferenz erfolgen kann, wenn die entsprechenden technischen Mittel verfügbar sind.

Ferner wird in der Richtlinie 2008/52/EG vom 21. Mai 2008 über bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen darauf verwiesen, dass die Richtlinie dem Einsatz moderner Kommunikations¬technologien im Mediationsverfahren in keiner Weise entgegenstehen sollte.

12. In Bezug auf die meisten EU Mitgliedstaaten sind diese Rechtsinstrumente zum größten Teil bereits anwendbar (wobei einige Mitgliedstaaten Vorbehalte haben, insbesondere in Bezug auf die Vernehmung von Beschuldigten per Videokonferenz).

Letzte Aktualisierung: 17/11/2021

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