Die neuen Technologien stellen bestimmte herkömmliche Vorgehensweisen in Gerichtsverfahren infrage, denn sie bieten Instrumente, mit denen sich das Gerichtsverfahren effizienter, flexibler und zweckmäßiger gestalten lässt, und zwar für alle Beteiligten: die Gerichte, die Parteien und auch die Zeugen.
Für Videokonferenzdienste gibt es auf Ebene der EU und ihrer 27 Mitgliedstaaten vielfältige Einsatzmöglichkeiten.
Viele Mitgliedstaaten verfügen bereits über praktische Erfahrungen mit der Organisation von Videokonferenzen zwischen Behörden in verschiedenen Regionen oder mit anderen Ländern.
Im Rahmen der europäischen E-Justiz haben die Mitgliedstaaten der EU vereinbart, gemeinsam den Einsatz der Videokonferenz zu fördern und Erfahrungen und bewährte Praktiken auszutauschen. Dies findet innerhalb des bestehenden Rechtsrahmens und unter Einhaltung der verfahrensrechtlichen Schutzvorschriften sowohl der Mitgliedstaaten als auch der Europäischen Union statt.
In grenzüberschreitenden Fällen spielt die Kommunikation zwischen den Justizbehörden der verschiedenen Mitgliedstaaten eine entscheidende Rolle. Der Einsatz der Videokonferenz stellt eine Möglichkeit dar, diese Kommunikation zu vereinfachen und zu fördern.
Die Verwendung von Videokonferenzanlagen gibt den Gerichten mehr Flexibilität in der Frage, wann und wie Zeugen oder Sachverständige aus anderen Mitgliedstaaten vernommen werden sollen.
Im Rahmen der einschlägigen Rechtsvorschriften der Europäischen Union gibt es zahlreiche Möglichkeiten, grenzüberschreitende Videokonferenzen zu organisieren, so insbesondere zur Vernehmung von Zeugen, Sachverständigen oder Opfern im Wege der Videokonferenz. Als Beispiel seien folgende EU-Regelungen genannt:
Die beigefügte Broschüre bietet einen kurzen Überblick über den Rechtsrahmen; ausführlicher informiert das Handbuch.
Die Mitgliedstaaten haben vereinbart, die Arbeiten zur Erleichterung des Einsatzes von Videokonferenzen voranzutreiben. Zu diesem Zweck sollen künftig gegebenenfalls noch andere Instrumente über das Europäische Justizportal bereitgestellt werden. Hierzu könnten insbesondere gehören:
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