Wie Studien gezeigt haben, sind die Videokonferenzsysteme, die in den verschiedenen Mitgliedstaaten bei Gerichtsverfahren mit Auslandsbezug eingesetzt werden, technisch kompatibel. In mehreren Mitgliedstaaten sind Videokonferenzanlagen in Gerichtssälen weit verbreitet. Da also keine technischen Hindernisse vorhanden sind, sollte man der Sensibilisierung für die Vorteile, die die Videokonferenz bieten kann, und der Schaffung der praktischen Instrumente für einen leichteren Einsatz der Videokonferenz mehr Beachtung schenken.
Dazu finden Sie in diesem Abschnitt die folgenden Informationen:
Empfehlungen des Rates – „Förderung des Einsatzes grenzüberschreitender Videokonferenzen im Bereich der Justiz in den Mitgliedstaaten und auf EU-Ebene und Austausch entsprechender bewährter Vorgehensweisen“
Abschlussbericht
(1210 Kb)
der Arbeitsgruppe „E-Recht“ des Rates - Expertengruppe für Videokonferenzdienste (Anhänge nachstehend)
Leitfaden für die Anwendung der Verordnung über die Beweisaufnahme
(74 Kb) ![]()
Diese Seite wird von der Europäischen Kommission verwaltet. Die Informationen auf dieser Seite geben nicht unbedingt den offiziellen Standpunkt der Europäischen Kommission wieder. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.
Diese Website wird derzeit vor dem Hintergrund des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union aktualisiert. Falls Inhalte diesem Austritt noch nicht Rechnung tragen, ist dies unbeabsichtigt und wird berichtigt.
