Allgemeine Informationen

Wie Studien gezeigt haben, sind die Videokonferenzsysteme, die in den verschiedenen Mitgliedstaaten bei Gerichtsverfahren mit Auslandsbezug eingesetzt werden, technisch kompatibel. In mehreren Mitgliedstaaten sind Videokonferenzanlagen in Gerichtssälen weit verbreitet. Da also keine technischen Hindernisse vorhanden sind, sollte man der Sensibilisierung für die Vorteile, die die Videokonferenz bieten kann, und der Schaffung der praktischen Instrumente für einen leichteren Einsatz der Videokonferenz mehr Beachtung schenken.

Dazu finden Sie in diesem Abschnitt die folgenden Informationen:

  • Informationen über die allgemeine Videokonferenzpolitik;
  • eine vom Rat der Europäischen Union erstellte Broschüre mit allgemeinen Informationen zum Rechtsrahmen, zu technischen Fragen und bewährten Verfahren bei grenzüberschreitenden Videokonferenzen – siehe beiliegendes Dokument;
  • ein Handbuch mit ausführlicheren Informationen für Angehörige der Rechtsberufe (z. B. Richter, Urkundsbeamte, Gerichtstechniker);
  • Beweisaufnahme im Wege von Videokonferenzen;
  • Informationen über Anlagen in den Mitgliedstaaten‚ die Angehörigen der Rechtsberufe Aufschluss darüber geben, ob ein bestimmtes Gericht in einem anderen Mitgliedstaat über eine Videokonferenzanlage verfügt (die Informationen in diesem Abschnitt beruhen auf den Angaben der Justizministerien aller Mitgliedstaaten);
  • dynamische Formulare‚ die derzeit nur grenzüberschreitende Verfahren in Zivil- und Handelssachen gemäß der Verordnung des Rates vom 28. Mai 2001 betreffen (siehe Rechtsrahmen). Sie ermöglichen es dem ersuchenden Gericht, seine Ersuchen online einzugeben und auf Vollständigkeit zu überprüfen und diese Unterlagen dann auszudrucken, abzuspeichern, in die Sprache des ersuchten Gerichts zu übersetzen und per E-Mail zu übermitteln;
  • die Ergebnisse des Projekts „Multi-aspect Initiative to Improve Cross-border Videoconferencing“ (Verschiedene Aspekte berücksichtigende Initiative zur Verbesserung grenzüberschreitender Videokonferenzen), das von den an der Expertengruppe für Videokonferenzen teilnehmenden Mitgliedstaaten durchgeführt und im Rahmen des Programms „Justiz“ finanziert wurde. Ziel des Projekts war es, die praktische Nutzung und den Austausch von bewährten Verfahren und Fachwissen über grenzüberschreitende Videokonferenzen zu fördern. Die Ergebnisse des Projekts richten sich an Richter, Staatsanwälte und Urkundsbeamte der Gerichte und Justizbehörden der Mitgliedstaaten, die an grenzüberschreitenden Fällen beteiligt sind, sowie an technisches Personal, das mit der Planung und Unterstützung von Videokonferenzen befasst ist.

Verbundene Anlagen

Broschüre  PDF (3073 Kb) en

Empfehlungen des Rates – „Förderung des Einsatzes grenzüberschreitender Videokonferenzen im Bereich der Justiz in den Mitgliedstaaten und auf EU-Ebene und Austausch entsprechender bewährter Vorgehensweisen“

Abschlussbericht  PDF (1210 Kb) en der Arbeitsgruppe „E-Recht“ des Rates - Expertengruppe für Videokonferenzdienste (Anhänge nachstehend)

Ergebnisse des Projekts „Multi-aspect Initiative to Improve Cross-border Videoconferencing“  ZIP (2019 Kb) en

Leitfaden für die Anwendung der Verordnung über die Beweisaufnahme  PDF (74 Kb) en

Letzte Aktualisierung: 17/11/2021

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