Opfer müssen in Strafverfahren gegen den Täter zu Wort kommen. In Strafverfahren geht es zwar im Wesentlichen darum, die Verantwortung des bzw. der Täter festzustellen, doch können auch Opfer in der Regel aktiv und eigenständig am Verfahren teilnehmen. Die Richtlinie von 2012 über Opferrechte stärkt nicht nur die Rechte der Opfer, sondern auch die Verfahrensrechte.
Die Stellung der Opfer in Strafverfahren und die entsprechenden Rechtsvorschriften sind von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat sehr unterschiedlich. Um in allen Mitgliedstaaten einen Mindestsockel an Opferrechten zu gewährleisten, hat die EU mehrere EU-Rechtsinstrumente mit gemeinsamen Regeln zum Schutz und zur Unterstützung der Opfer von Straftaten erlassen: Dabei handelt es sich sowohl um allgemeine Regelungen zu den Opferrechten als auch um besondere Regelungen zu Schutzmaßnahmen, finanzieller Entschädigung und materiellrechtliche Regelungen zum Menschenhandel und zur sexuellen Ausbeutung von Kindern.
Die Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie bis 16. November 2015 in nationales Recht umsetzen. Die GD Justiz hat als Hilfe für die Mitgliedstaaten Leitlinien
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herausgegeben. In diesen Leitlinien wird jede einzelne Richtlinienbestimmung erläutert, und es werden Möglichkeiten für ihre Umsetzung aufgezeigt. Den nationalen Behörden, Rechtsanwendern und Anbietern einschlägiger Dienste wird auf diese Weise vermittelt, was zu tun ist, damit die in der Richtlinie erfassten Opferrechte überall in der EU Wirklichkeit werden.
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