Opfer (Strafverfahren)

Opfer müssen in Strafverfahren gegen den Täter zu Wort kommen. In Strafverfahren geht es zwar im Wesentlichen darum, die Verantwortung des bzw. der Täter festzustellen, doch können auch Opfer in der Regel aktiv und eigenständig am Verfahren teilnehmen. Die Richtlinie von 2012 über Opferrechte stärkt nicht nur die Rechte der Opfer, sondern auch die Verfahrensrechte.

Die Stellung der Opfer in Strafverfahren und die entsprechenden Rechtsvorschriften sind von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat sehr unterschiedlich. Um in allen Mitgliedstaaten einen Mindestsockel an Opferrechten zu gewährleisten, hat die EU mehrere EU-Rechtsinstrumente mit gemeinsamen Regeln zum Schutz und zur Unterstützung der Opfer von Straftaten erlassen: Dabei handelt es sich sowohl um allgemeine Regelungen zu den Opferrechten als auch um besondere Regelungen zu Schutzmaßnahmen, finanzieller Entschädigung und materiellrechtliche Regelungen zum Menschenhandel und zur sexuellen Ausbeutung von Kindern.

Stärkung der Opferrechte in der EU

  • Die Richtlinie 2012/29/EU über Mindeststandards für die Rechte, die Unterstützung und den Schutz von Opfern von Straftaten stellt sicher, dass die Opfer als solche anerkannt und respektvoll behandelt werden und dass sie angemessenen Schutz, Hilfe und Zugang zu den Gerichten erhalten. Durch die Richtlinie, die den Rahmenbeschluss von 2001 über die Stellung des Opfers im Strafverfahren ersetzt, werden die Rechte der Opfer und ihrer Angehörigen auf Information, Unterstützung und Schutz sowie die Verfahrensrechte der Opfer in Strafverfahren deutlich gestärkt. Die Mitgliedstaaten müssen dafür sorgen, dass Bedienstete, die voraussichtlich mit Opfern in Kontakt kommen, eine angemessene Schulung erhalten. Die Richtlinie hält die Mitgliedstaaten darüber hinaus zur Zusammenarbeit und zur Koordinierung ihrer nationalen Dienste an, die im Bereich der Opferrechte tätig sind.

Die Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie bis 16. November 2015 in nationales Recht umsetzen. Die GD Justiz hat als Hilfe für die Mitgliedstaaten Leitlinien PDF (273 Kb) en herausgegeben. In diesen Leitlinien wird jede einzelne Richtlinienbestimmung erläutert, und es werden Möglichkeiten für ihre Umsetzung aufgezeigt. Den nationalen Behörden, Rechtsanwendern und Anbietern einschlägiger Dienste wird auf diese Weise vermittelt, was zu tun ist, damit die in der Richtlinie erfassten Opferrechte überall in der EU Wirklichkeit werden.

Letzte Aktualisierung: 07/10/2021

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