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Mediation in den Mitgliedstaaten

Slovenija

Wäre es nicht gut, wenn Sie Ihren Rechtsstreit durch Mediation beilegen könnten, anstatt vor Gericht gehen zu müssen? Die Mediation ist ein Verfahren der alternativen Streitschlichtung (nach dem englischen Begriff „Alternative Dispute Resolution“ auch kurz als ADR bezeichnet), bei dem ein Mediator den an einem Streit Beteiligten dabei hilft, zu einer Einigung zu gelangen. Der Staat und die Justiz Sloweniens sind sich der Vorteile der Mediation bewusst.

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An welche Stellen kann man sich wenden?

Gemäß dem Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Justizangelegenheiten (ZARSS, Amtsblatt der Republik Slowenien Nr. 97/09 und 40/12 – ZUJF), das am 19. November 2009 verabschiedet wurde und am 15. Juni 2010 in Kraft trat, mussten die erst- und zweitinstanzlichen Gerichte ein Programm zur alternativen Streitbeilegung annehmen und umsetzen, um den Parteien in Handels-, Arbeits-, Familien- und sonstigen Zivilsachen die Inanspruchnahme alternativer Formen der Streitbeilegung zu ermöglichen. Im Rahmen dieses Programms sind die Gerichte verpflichtet, den Parteien die Anwendung von Mediation und anderen Formen der alternativen Streitbeilegung zu gestatten.

Das Ministerium der Justiz und der öffentlichen Verwaltung führt ein zentrales Register der Mediatoren, die im Rahmen von Programmen zur alternativen Streitbeilegung in Gerichten arbeiten.

Auch mehrere Nichtregierungsorganisationen sind im Bereich Mediation tätig:

Unter der Schirmherrschaft des Ministeriums der Justiz und der öffentlichen Verwaltung arbeitet seit März 2009 ein Rat für alternative Streitschlichtung. Dabei handelt es sich um ein zentralisiertes unabhängiges Sachverständigengremium des Ministeriums mit koordinierender und beratender Funktion.

In welchen Bereichen ist die Mediation zulässig und/oder besonders verbreitet?

Mediation ist in Zivil-, Familien-, Handels-, Arbeits- und anderen Vermögenssachen bei Forderungen zulässig, die die Parteien selbst regeln und erledigen können. Solange sie nicht gesetzlich ausgeschlossen ist, ist die Mediation auch in anderen Angelegenheiten zulässig.

Am weitesten verbreitet ist die Mediation in Zivil-, Familien- und Handelssachen.

Sind besondere Vorschriften zu beachten?

Die Mediation ist freiwillig. Das Gesetz über die Mediation in Zivil- und Handelssachen (ZMCGZ, Amtsblatt der Republik Slowenien Nr. 56/08) bezieht sich auf die Mediation im Allgemeinen, d. h. sowohl auf Mediation in Gerichtsverfahren als auch auf außergerichtliche Mediation. Festgelegt sind darin nur die grundsätzlichen Regeln für Mediationsverfahren; darüber hinaus unterliegen diese Selbstregulierungsmechanismen. Festgelegt sind in diesem Gesetz z. B. die Fragen, wo Mediation beginnt und endet und wer den Mediator benennt, grundsätzliche Verhaltensregeln für Mediatoren, die Form der Mediationsvereinbarung und deren Durchsetzung usw. Die Parteien können – abgesehen von den Bestimmungen zur Unabhängigkeit des Mediators und den Auswirkungen der Mediation auf Ausschluss- und Verjährungsfristen – von dem Gesetz abweichen.

Der Slowenische Verband der Mediatoren hat einen Verhaltenskodex für Mediatoren angenommen, der allerdings nur für die Verbandsmitglieder gilt.

Information und Ausbildung

Wichtige Informationen über Mediation und die Kontaktaufnahme zu einem Mediator finden Sie auf verschiedenen Websites von Nichtregierungsorganisationen. Hierzu zählen:

Schulungen für Mediatoren bieten verschiedene Nichtregierungsorganisationen sowie das Zentrum für die Ausbildung im Rechtsbereich im Ministerium der Justiz und der öffentlichen Verwaltung.

Wie viel kostet die Mediation?

In Streitfällen, die sich aus der Eltern-Kind-Beziehung ergeben, sowie in arbeitsrechtlichen Streitsachen ist die gerichtliche Mediation, die gemäß dem ZARSS durchgeführt wird, für die Parteien kostenlos; die Parteien bezahlen lediglich ihre Anwaltskosten. In allen anderen Streitfällen mit Ausnahme von Handelsstreitigkeiten übernimmt das Gericht die Mediatorenkosten für die ersten drei Stunden der Mediation.

Private Organisationen berechnen unterschiedliche Gebühren für Mediation.

Sind Mediationsvereinbarungen vollstreckbar?

Mediationsvereinbarungen sind nicht direkt vollstreckbar. Die Parteien können jedoch vereinbaren, dass die Vereinbarung als unmittelbar vollstreckbare notarielle Urkunde, als gerichtlicher Vergleich oder als ein auf dem Vergleich beruhender Schiedsspruch bestätigt wird.

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Letzte Aktualisierung: 23/03/2018

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