Mediation in den Mitgliedstaaten

Autriche

Warum sollte ein Streit nicht durch Mediation statt vor Gericht beigelegt werden? Die Mediation ist ein alternatives Verfahren der Streitbehebung, bei dem ein Mediator die Parteien bei der Problemlösung unterstützt.

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An welche Stellen kann man sich wenden?

Das Bundesministerium für Justiz führt auch eine Liste der eingetragenen Mediator*innen. In diese Liste werden nur Mediator*innen eingetragen, die aufgrund einer entsprechenden Ausbildung fachlich qualifiziert sind.

Es gibt keine für Mediationsdienste zuständige Behörde.

Es gibt gewerbliche und nichtgewerbliche Verbände, die Mediation anbieten sowie einige Nicht-Regierungs-Organisationen, die Mediatoren unterstützen.

Wann sollte eine Mediation durchgeführt werden?

Mediation in Zivilrechtssachen dient der Lösung von Konflikten, für deren Entscheidung an sich die ordentlichen Gerichte zuständig sind. Die Teilnahme an einer Mediation erfolgt freiwillig, um Streitparteien eine selbst verantwortete Lösung zu ermöglichen.

In bestimmten Nachbarschaftsstreitigkeiten muss vor Klagseinbringung der Versuch einer außergerichtlichen Streitbeilegung durch Befassung einer Schlichtungsstelle, durch einen prätorischen Vergleichsversuch vor Gericht oder durch Mediation vorgenommen werden.

Sind besondere Vorschriften zu beachten?

Es gibt weder eine spezielle Verordnung noch einen Verhaltenskodex für Mediator*innen. Lediglich für die in die Liste der Mediator*innen eingetragene Personen gelten besondere Rechte und Pflichten.

Mediator*innen werden nicht nach Fachbereichen eingetragen, wie z. B. Mediator*in für Familien-, Arzt- oder Bausachen, die Tätigkeitsbereiche der eingetragenen Mediator*innen werden gesondert angeführt.

Jede Person mit der vorgesehenen Ausbildung kann entsprechend den geltenden Bestimmungen in die Liste der „eingetragenen Mediator*innen“ eingetragen werden. „Mediator*in“ ist keine geschützte Berufsbezeichnung; die Bezeichnung „eingetragene*r Mediator*in“ darf jedoch nicht unbefugt geführt werden.

Information und Ausbildung

Hier können weitere Informationen unter anderem zur Ausbildung und zu den Voraussetzungen für eine Eintragung als Mediator*in in Österreich abgerufen werden. Die Informationen sind nur in deutscher Sprache verfügbar.

Wie viel kostet die Mediation?

Eine Mediation ist in der Regel nicht kostenlos.

Das Mediationshonorar wird zwischen der bzw. dem privaten Mediator*in und den Streitparteien vereinbart.

Sind Mediationsvereinbarungen vollstreckbar?

Gemäß Richtlinie 2008/52/EG müssen die Parteien beantragen können, dass der Inhalt einer im Mediationsverfahren erzielten schriftlichen Vereinbarung für vollstreckbar erklärt wird. Die Mitgliedstaaten teilen mit, welche Gerichte oder sonstigen öffentlichen Stellen für einen solchen Antrag zuständig sind.

Der Inhalt einer im Mediationsverfahren erzielten Vereinbarung ist nur dann vollstreckbar, wenn sie vor einem Gericht als Vergleich oder vor einem Notar als Notariatsakt abgeschlossen wird.

Letzte Aktualisierung: 28/03/2023

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