Mediation in EU countries

Mediation is at varying stages of development in Member States. There are some Member States with comprehensive legislation or procedural rules on mediation. In others, legislative bodies have shown little interest in regulating mediation. However, there are Member States with a solid mediation culture, which rely mostly on self-regulation.

More and more disputes are being brought to court. As a result, this has meant not only longer waiting periods for disputes to be resolved, but it has also pushed up legal costs to such levels that they can often be disproportionate to the value of the dispute.

Mediation is in most cases faster and, therefore, usually cheaper than ordinary court proceedings. This is especially true in countries where the court system has substantial backlogs and the average court proceeding takes several years.

This is why, despite the diversity in areas and methods of mediation throughout the European Union, there is an increasing interest for in this means of resolving disputes as an alternative to judicial decisions.

Please select the relevant country's flag to obtain detailed national information.

Last update: 17/11/2021

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Mediation in den Mitgliedstaaten - Belgien

Warum gleich vor Gericht gehen, anstatt zu versuchen, den Konflikt durch Mediation zu lösen? Die Mediation ist eine alternative Möglichkeit der Konfliktlösung, bei der ein Mediator die Parteien bei ihrer Suche nach Lösungsmöglichkeiten begleitet. In Belgien stehen sowohl Regierung als auch Juristen den Vorteilen einer Mediation aufgeschlossen gegenüber.

An welche Stelle kann man sich wenden?

Die Föderale Kommission für Mediation.

Die Föderale Kommission führt zwar selbst keine Mediationen durch, ist aber für die Regelung dieses Bereichs zuständig und führt eine Liste zertifizierter Mediatoren.

Das Sekretariat der Kommission stellt Informationen in Link öffnet neues Fensterniederländischer und Link öffnet neues Fensterfranzösischer Sprache zur Verfügung. Sie erreichen das Sekretariat per Link öffnet neues FensterE-mail oder unter folgender Adresse:

SPF Justice
Commission fédérale de médiation
Rue de la Loi, 34
1000 Bruxelles
Tel: (+32) 2 224 99 01
Fax: (+32) 2 224 99 07

Durch die Zertifizierung der Mediatoren stellt die Föderale Mediationskommission die Qualität und die Weiterentwicklung der Mediation sicher.

Die Liste der Mediatoren ist in Link öffnet neues Fensterniederländischer und Link öffnet neues Fensterfranzösischer Sprache verfügbar.

In welchen Bereichen ist Mediation zulässig und/oder besonders verbreitet?

Die Mediation ist zulässig im:

  • Zivilrecht (einschließlich Familienstreitigkeiten)
  • Handelsrecht
  • Arbeitsrecht
  • Darüber hinaus gibt es Mediation auch in Straf- und in Entschädigungssachen; diese Bereiche fallen jedoch nicht in die Zuständigkeit der Föderalen Mediationskommission.

Am häufigsten kommt die Mediation im Zivilrecht zur Anwendung, vornehmlich bei Familienangelegenheiten.

Welche Vorschriften sind zu beachten?

Die Inanspruchnahme der Mediation ist eine freiwillige Entscheidung der Parteien. Scheitert sie, hat keine der Parteien Sanktionen zu befürchten.

Nach den in jüngerer Zeit erlassenen familienrechtlichen Bestimmungen muss der Richter die Parteien über die Möglichkeit und die Vorteile der Mediation aufklären.

Der Verhaltenskodex für Mediatoren ist in Link öffnet neues Fensterniederländischer und Link öffnet neues Fensterfranzösischer Sprache verfügbar.

Information und Ausbildung

Im Internet finden Sie eine Fülle von Informationen zur Mediation in Link öffnet neues Fensterniederländischer und Link öffnet neues Fensterfranzösischer Sprache, ebenso wie Auskünfte zu weiteren Aspekten der Mediation (Ablauf, Kosten, Adressen usw.)

Die „Profi-Ecke“ (coin des professionnels)

Unter dieser Rubrik der Website findet man die Zulassungs- und Ausbildungskriterien für Mediatoren.

Die föderale Mediationskommission hat zwar die Ausbildung von Mediatoren geregelt, die Ausbildung selbst liegt jedoch in der Hand privater Einrichtungen.

Das Schulungsprogramm umfasst eine Basisausbildung von 60 Stunden mit mindestens 25 Stunden theoretischem und 25 Stunden praktischem Unterricht.

  • Der theoretische Teil befasst sich mit den allgemeinen Grundsätze der Mediation (Ethik, Philosophie), den verschiedenen alternativen Verfahren zur Streitbeilegung, dem anwendbaren Recht, soziologischen und psychologischen Aspekten und dem Ablauf einer Mediation.
  • Die praktischen Übungen bestehen im Wesentlichen aus Rollenspielen zur Entwicklung und Vertiefung der Verhandlungs- und Kommunikationskompetenzen.

Neben der Basisausbildung gibt es für jede Mediationsart Sonderschulungen (mindestens 30 Stunden, frei aufgeteilt in theoretischen und praktischen Unterricht).

Für die Mediation in Familien-, Zivil-, Handels- und Sozialsachen werden Sonderprogramme angeboten.

Zulassungskriterien

  • Kriterien für die Zulassung als Mediator
  • Leitlinien für die Einreichung eines Antragsdossiers für die Zulassung als Mediator auf der Grundlage des Gesetzes vom 21. Februar 2005
  • Liste der für die Anerkennung als Mediator erforderlichen Antragsunterlagen (Word)

Aus- und Weiterbildung

Grundausbildung

  • Entscheid vom 1. Februar 2007 zur Festlegung der Bedingungen und Zulassungsverfahren für Ausbildungszentren und Ausbildungsprogramme für zertifizierte Mediatoren (PDF).
  • von der Föderalen Mediationskommission zugelassene Schulungs- und Ausbildungszentren.

Weiterbildung

  • Entscheid vom 18. Dezember 2008 über die Weiterbildungspflicht der zertifizierten Mediatoren und die Kriterien für die Zulassung von Weiterbildungsprogrammen.

Verhaltenskodex

  • Verhaltenskodex für zertifizierte Mediatoren (Word)

Umgang mit Bescherden

  • Entscheid über das Verfahren zum Entzug der Zertifizierung, die Festlegung von Sanktionen entsprechend dem Verhaltenskodex und deren Anwendung

Wie viel kostet die Mediation?

Eine Mediation ist nicht kostenlos. Das Honorar des Mediators ist nicht gesetzlich geregelt und wird zwischen dem privaten Mediator und den Parteien ausgehandelt. In der Regel teilen sich die Parteien die Mediationskosten.

Verfügt eine Partei nur über geringe Einkünfte, kann sie für die Mediationskosten eine Beihilfe beantragen, sofern der Mediator zertifiziert ist.

Sind Mediationsvereinbarungen vollstreckbar?

Nach der Link öffnet neues FensterRichtlinie 2008/52/EG des Europäischen Parlaments und des Rates muss es möglich sein, einen Antrag auf Vollstreckung einer im Mediationsverfahren erzielten schriftlichen Vereinbarung zu stellen. Die Mitgliedstaaten geben an, bei welchen Gerichten oder sonstigen öffentlichen Stellen ein solcher Antrag gestellt werden kann. Belgien hat diesbezüglich noch keine Angaben gemacht.

Nach Artikel 1733 und 1736 der Prozessordnung (Code judiciaire) besteht jedoch die Möglichkeit, eine Mediationsvereinbarung gerichtlich anerkennen zu lassen. Durch die richterliche Anerkennung erlangt sie die Wirkung eines vollwertigen Gerichtsurteils.

Es gibt jedoch eine Alternative zur richterlichen Anerkennung. Durch notarielle Beurkundung wird die Mediationsvereinbarung ebenfalls verbindlich und vollstreckbar, eine Option, die jedoch das Einverständnis beider Parteien voraussetzt.

Links zum Thema

Link öffnet neues FensterFöderaler Öffentlicher Dienst Justiz

Link öffnet neues FensterFöderale Mediationskommission

Letzte Aktualisierung: 06/08/2019

Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.

Mediation in den Mitgliedstaaten - Bulgarien

Warum sollte ein Streit nicht durch Mediation statt vor Gericht beigelegt werden? Mediation ist ein alternatives Verfahren zur Streitbeilegung, bei dem ein Mediator die Parteien bei der Problemlösung unterstützt. Die Vorteile der Mediation sind in Bulgarien sowohl den staatlichen Stellen als auch den Angehörigen der Rechtsberufe bekannt.

An welche Stellen kann man sich wenden?

Das bulgarische Justizministerium hat ein Mediatorenregister als Teil des Zentralregisters für gemeinnützige Körperschaften, die gemeinnützige Dienstleistungen anbieten, eingerichtet.

Die Website des Link öffnet neues FensterJustizministeriums bietet Zugang zu

In welchen Bereichen ist Mediation zulässig und/oder besonders verbreitet?

Die Mediation ist in vielen Rechtsgebieten zulässig. Diese Gebiete sind allerdings nicht durch Rechtsvorschriften geregelt oder eingeschränkt. Bisher sind die meisten registrierten Mediatoren spezialisiert auf die Mediation in Geschäfts- und Unternehmensfragen.

Sind besondere Vorschriften zu beachten?

Die Inanspruchnahme der Mediation ist völlig freiwillig. Auch wenn mit der Mediation eine Alternative für die außergerichtliche Streitbeilegung zur Verfügung steht, ist sie keine Voraussetzung für die Einleitung von Gerichtsverfahren.

Es gibt keinen speziellen Verhaltenskodex für Mediatoren. Bestimmungen über berufsethische Standards sind jedoch im Mediationsgesetz und in der Verordnung Nr. 2 vom 15. März 2007 enthalten, in der die Voraussetzungen und das Verfahren für die Zulassung von Einrichtungen, die Mediatoren ausbilden, festgelegt sind.

Information und Ausbildung

Die Einrichtungen, die eine Ausbildung für Mediatoren anbieten, gehören dem Privatsektor an.

Zu den Themen der Ausbildungsseminare gehören Gerichtsverfahren und berufsethische Verhaltensregeln für Mediatoren sowie das im Mediationsgesetz und in der Verordnung Nr. 2 vom 15. März 2007 festgelegte Verfahren.

Wie viel kostet die Mediation?

Die Mediation ist nicht kostenlos; die Vergütung wird zwischen dem Mediator und den beteiligten Parteien vereinbart.

Sind Mediationsvereinbarungen vollstreckbar?

Gemäß der Link öffnet neues FensterRichtlinie 2008/52/EG (deren Ziel es ist, die Mediation als alternative Form der Beilegung von grenzüberschreitenden Streitigkeiten zu fördern und zu erleichtern) müssen die Parteien beantragen können, dass der Inhalt einer im Mediationsverfahren erzielten schriftlichen Vereinbarung vollstreckbar gemacht wird.

Die Bestimmungen der Link öffnet neues FensterRichtlinie 2008/52/EG über die Vollstreckbarkeit von Mediationsvereinbarungen wurden durch das Mediationsgesetz umgesetzt.

Die Mitgliedstaaten setzen die Gerichte und die anderen zuständigen Behörden, die solche Anträge entgegennehmen, davon in Kenntnis.

Letzte Aktualisierung: 22/05/2023

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Mediation in den Mitgliedstaaten - Tschechien

Warum sollte ein Streit nicht durch Mediation statt vor Gericht beigelegt werden?

Die Mediation ist ein alternatives Verfahren der Streitbeilegung (ADR), bei dem ein Mediator den Streitparteien hilft, eine Einigung zu erzielen. Der Vorteil der Mediation liegt darin, dass diese Form der Streitbeilegung (gegenüber einem langwierigen Gerichtsverfahren) Zeit und (gemessen an den Kosten eines Gerichtsverfahrens) oft auch Geld spart.

An welche Stelle kann man sich wenden?

Der Link öffnet neues FensterBewährungs- und Mediationsdienst der Tschechischen Republik (Probační a mediační služba ČR) ist die zentrale Stelle, die für Mediation als Mittel zur Regelung der Folgen einer Straftat zwischen Schuldigen und Opfern in einem Strafverfahren zuständig ist. Dieser Dienst untersteht dem Justizministerium der Tschechischen Republik.

Zur Mediation in Zivilrechtssachen kann man sich an einen der Mediatoren wenden, die diesen Dienst anbieten. Kontaktdaten für in der Tschechischen Republik tätige Mediatoren sind auf verschiedenen Websites durch Eingabe des Suchbegriffs „Mediation“ zu finden.

So bieten beispielsweise die Websites des tschechischen Mediatorenverbands, der tschechischen Anwaltskammer und der Vereinigung für Schieds- und Mediationsverfahren der Tschechischen Republik ein Mediatorenverzeichnis. Kontaktangaben zum Bewährungs- und Mediationsdienst der Tschechischen Republik, der im Bereich des jeweiligen Kreisgerichts tätig ist, sind der Website des Dienstes zu entnehmen.

Ein vom Justizministerium geführtes Verzeichnis der Mediatoren, die gemäß dem Gesetz Nr. 202/2012 über die Mediation eingetragen sind, ist Link öffnet neues Fensterhier aufrufbar.

Auf dem Gebiet der Mediation sind auch eine Reihe von Nicht-Regierungsorganisationen (NRO) und anderen nichtstaatlichen Trägern aktiv.

In welchen Bereichen ist Mediation zulässig und/oder besonders verbreitet?

Mediation ist in jedem Rechtsgebiet – z. B. im Familienrecht, Handelsrecht und Strafrecht – zulässig, sofern sie nicht gesetzlich ausgeschlossen ist. Gemäß der Zivilprozessordnung kann der vorsitzende Richter – wenn es praktisch und sinnvoll ist – anordnen, dass die Parteien des Verfahrens zunächst ein dreistündiges Treffen mit einem Mediator abhalten. In solchen Fällen kann ein Verfahren für bis zu drei Monate ausgesetzt werden.

Sind besondere Vorschriften zu beachten?

Ja, denn die Mediation wird sowohl durch das Gesetz Nr. 202/2012 über Mediation als auch – bei Strafverfahren – durch das Gesetz Nr. 257/2000 über den Bewährungs- und Mediationsdienst der Tschechischen Republik geregelt.

Information und Ausbildung

Ein eingetragener und gemäß dem Gesetz Nr. 202/2012 über die Mediation tätiger Mediator muss vor einer vom Justizministerium eingesetzten Kommission eine Fachprüfung mit Erfolg abgelegt haben. Für die Tätigkeit im Rahmen des Bewährungs- und Mediationsdienstes gemäß Gesetz Nr. 257/2000 über den Bewährungs- und Mediationsdienst der Tschechischen Republik ist der erfolgreiche Abschluss einer entsprechenden Befähigungsprüfung erforderlich.

Für die Ausbildung von Mediatoren für das Strafjustizsystem ist der Bewährungs- und Mediationsdienst zuständig; Schulungen für Mediation außerhalb des Strafrechts werden von einer Vielzahl von Organisationen und Bildungseinrichtungen angeboten.

Wie viel kostet die Mediation?

Die Mediation durch den Bewährungs- und Mediationsdienst ist kostenlos oder wird vom Staat bezahlt.

Wenn ein Gericht ein zivilrechtliches Verfahren aussetzt und anordnet, dass die Parteien erst ein Treffen mit einem Mediator abhalten müssen, gilt für die ersten drei Stunden dieses Mediationstreffens der in den Durchführungsvorschriften festgelegte Satz (400 CZK für jede angefangene Stunde). Diese Gebühr wird von beiden Parteien zu gleichen Teilen getragen (sind die Parteien von Gerichtsgebühren befreit, werden diese vom Staat übernommen). Geht die Mediation über drei Stunden hinaus, werden die weiteren Kosten von beiden Parteien zu gleichen Teilen getragen, und zwar bis zu einem zwischen dem Mediator und den Parteien der Mediation (d. h. des Verfahrens) vereinbarten Betrag.

Sind Mediationsvereinbarungen vollstreckbar?

Gemäß Link öffnet neues FensterRichtlinie 2008/52/EG müssen die Parteien beantragen können, dass der Inhalt einer im Mediationsverfahren erzielten schriftlichen Vereinbarung für vollstreckbar erklärt wird. Eine Übereinkunft der Mediationsparteien in einer Zivilsache kann dem Gericht im Rahmen des weiteren Verfahrens zur Zustimmung vorgelegt werden. Die Ergebnisse einer Mediation durch den Bewährungs- und Mediationsdienst in Verbindung mit einer Strafsache können von der Staatsanwaltschaft und vom Gericht bei der Entscheidung im jeweiligen Verfahren berücksichtigt werden.

Letzte Aktualisierung: 14/01/2022

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Mediation in den Mitgliedstaaten - Dänemark

In Dänemark besteht die Möglichkeit, auf privater Basis die Dienste eines Mediators in Anspruch zu nehmen. Die Mediation auf privater Basis ist nicht gesetzlich geregelt und die Parteien müssen die entstehenden Kosten selbst tragen. Darüber hinaus ist die Mediation nach dem Gesetz über Mediation in Zivilsachen vor einem Amtsgericht, Landgericht oder dem See- und Handelsgericht möglich. Es besteht auch die Möglichkeit der Konfliktlösung in Strafsachen (siehe unten).

Mediation in Zivilsachen

Kapitel 27 des Justizverwaltungsgesetzes legt die Bestimmungen zur gerichtlichen Mediation in Zivilsachen vor einem Amtsgericht, Landgericht oder dem See- und Handelsgericht fest.

Auf Antrag der Parteien kann das Gericht einen Gerichtsmediator bestellen, damit dieser den Parteien hilft, selbst zu einer einvernehmlichen Einigung in dem Streit zu gelangen (Gerichtsmediation).

Ziel dieses Verfahrens ist es, den Parteien in einem Fall, der vor Gericht anhängig gemacht wurde, die Möglichkeit zu geben, den Konflikt auf eine andere Weise beizulegen, als über das herkömmliche Vergleichsverfahren nach den bestehenden Regeln vor Gericht oder durch eine Gerichtsentscheidung. Die Gerichtsmediation bietet die Möglichkeit, zu einer einvernehmlichen Lösung des Konflikts zu gelangen. Dies wird für beide Parteien als zufriedenstellender angesehen, da die Mediation den Parteien eine größere Einflussnahme auf den Verlauf der Streitbeilegung ermöglicht und so zudem die zugrundeliegenden Interessen und Bedürfnisse sowie die Zeit nach der Einigung berücksichtigt werden können.

Der Mediator kann ein Richter oder ein Gerichtsbeamter sein, der als Mediator bestimmt wurde, oder ein Rechtsanwalt, wenn die Gerichtsverwaltung zugestimmt hat, dass er in dem betreffenden Gerichtsbezirk als Mediator tätig ist.

Der Mediator legt den Verlauf der Mediation gemeinsam mit den Parteien fest. Sofern die Parteien dem zustimmen, können mit dem Mediator auch Einzelgespräche geführt werden.

Jede Partei trägt ihre eigenen Mediationskosten, sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben.

Wenn eine Mediation zu einer einvernehmlichen Einigung führt, kann dies förmlich dokumentiert werden. Dann kann der Fall abgeschlossen werden.

Gemäß § 478 Absatz 1 und 2 des Justizverwaltungsgesetzes kann ein Vergleich, der vor einem Gericht oder einer anderen Behörde geschlossen wurde, vollstreckt werden, sofern die Vollstreckung von Gerichtsentscheidungen gesetzlich gestattet ist.

Gemäß  § 478 Absatz 1 und 4 kann auch ein außergerichtlich geschlossener, schriftlicher Vergleich über unbezahlte Schulden vollstreckt werden, wenn in dem Vergleich eindeutig geregelt ist, dass er vollstreckt werden kann.

Das Justizverwaltungsgesetz kann auf der Webseite Link öffnet neues FensterRechtsinformationen eingesehen werden.

Mediation in Strafsachen

Gesetz Nr. 467 vom 12. Juni 2009 über Streitbeilegungsgremien bei Straftaten, das am 1. Januar 2010 in Kraft trat, führt ein dauerhaftes, landesweites System der Streitbeilegung in Strafsachen ein.

Der Leiter der Polizeibehörde jedes Distrikts richtet ein Streitbeilegungsgremium ein, bei dem sich Opfer und Täter nach einer Straftat im Beisein eines neutralen Mediators treffen können.

Die Mediation in einem Streitbeilegungsgremium kann nur dann stattfinden, wenn die Parteien der Teilnahme zustimmen. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren können jedoch nur mit der Genehmigung ihres gesetzlichen Vertreters teilnehmen. Voraussetzung für die Mediation in einem Streitbeilegungsgremium ist, dass der Täter die Straftat in den wesentlichen Punkten gestanden hat.

Der Mediator legt nach Absprache mit den Parteien die Vorgehensweise des Streitbeilegungsgremiums fest. Während der Streitbeilegung hilft der Mediator den Parteien, die Straftat zu besprechen. Er kann ihnen bei der Formulierung von Vereinbarungen helfen, die sie schließen möchten.

Eine Mediation im Streitbeilegungsgremium ist kein Ersatz für eine Strafe oder für sonstige rechtliche Folgen einer Straftat.

Das Gesetz über Streitbeilegungsgremien bei Straftaten kann auf der Webseite Link öffnet neues FensterRechtsinformationen eingesehen werden.

An welche Stellen kann man sich wenden?

In Zivilsachen kann man sich an das Gericht wenden, bei dem die Sache anhängig ist. Anschrift, Telefonnummer usw. des betreffenden Gerichts können auf der Webseite Link öffnet neues FensterDomstolsstyrelsen (Link öffnet neues FensterGerichtsverwaltung) abgerufen werden.

In Strafsachen kann man sich an die Polizeidienststelle des Bezirks wenden, die in dem Fall ermittelt. Anschrift, Telefonnummer usw. der betreffenden Polizeidienststelle können auf der Webseite der Link öffnet neues Fensterdänischen Landespolizei abgerufen werden.

In welchen Bereichen ist Mediation zulässig und/oder besonders verbreitet?

Siehe oben.

Sind besondere Vorschriften zu beachten?

Siehe oben.

Information und Ausbildung

Siehe oben.

Wie viel kostet die Mediation?

Siehe oben.

Sind Mediationsvereinbarungen vollstreckbar?

Siehe oben.

Letzte Aktualisierung: 04/05/2022

Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.

Mediation in den Mitgliedstaaten - Deutschland

Warum sollte ein Streit nicht durch Mediation statt vor Gericht beigelegt werden? Die Mediation ist ein alternatives Verfahren der Streitbeilegung (Alternative Dispute Resolution - ADR), bei dem ein Mediator die Parteien bei der Problemlösung unterstützt.

An welche Stelle kann man sich wenden?

Es gibt zahlreiche Organisationen, die Mediationsdienste anbieten. Im Folgenden werden ohne Anspruch auf Vollständigkeit einige größere Verbände genannt:

Diese Verbände unterstützen Parteien, die einen Mediator hinzuziehen möchten, bei der Suche nach einem geeigneten Mediator.

In welchen Bereichen ist Mediation zulässig und/oder besonders verbreitet?

Allgemein gesagt, ist eine Mediation immer dann zulässig, wenn zur Beilegung eines Streits oder zur Regelung sonstiger Angelegenheiten der Gerichtsweg nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Am häufigsten wird die Mediation in Familien- und Erbsachen sowie im Bereich des Handelsrechts genutzt.

Sind besondere Vorschriften zu beachten?

Am 26. Juli 2012 ist das Mediationsgesetz (Artikel 1 des Gesetzes zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung vom 21. Juli 2012, BGBl. I S. 1577) in Deutschland in Kraft getreten. Damit ist die Mediation erstmals in Deutschland gesetzlich geregelt. Zudem wird durch das Gesetz die Europäische Mediationsrichtlinie umgesetzt (Richtlinie 2008/52/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2008 über bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen, ABl. L 136 vom 24.5.2008, S. 3). Das Mediationsgesetz geht über die Anforderungen der europäischen Richtlinie hinaus. Die Richtlinie gilt nur für grenzüberschreitende Streitigkeiten in Zivil- und Handelssachen. Das Mediationsgesetz gilt jedoch für alle Mediationen, die in Deutschland durchgeführt werden, unabhängig von der Art der Streitigkeit und dem Wohnsitz der Parteien.

Das deutsche Mediationsgesetz legt nur wesentliche Grundsätze fest. Mediatoren und Parteien sollen einen weiten Gestaltungsspielraum bei der Durchführung einer Mediation besitzen. Das Gesetz definiert zunächst die Begriffe „Mediation“ und „Mediator“, um die Mediation gegen andere Konfliktlösungsverfahren abzugrenzen. Mediation ist danach ein strukturiertes Verfahren, bei dem die Parteien mit Hilfe eines Mediators oder mehrerer Mediatoren freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts anstreben. Mediatoren sind unabhängige und neutrale Personen ohne Entscheidungsbefugnis, die die Parteien durch die Mediation führen. Auf eine detaillierte Verfahrensordnung für die Durchführung einer Mediation wird verzichtet. Dagegen sind verschiedene Offenbarungspflichten und Tätigkeitsbeschränkungen festgelegt, um die Unabhängigkeit und Neutralität der Mediatoren sicherzustellen. Ferner ist die Verschwiegenheitspflicht der Mediatoren einschließlich ihrer Hilfspersonen ausdrücklich gesetzlich geregelt.

Das Gesetz schafft in den einzelnen Verfahrensordnungen (u. a. Zivilprozessordnung) verschiedene Anreize, um eine einvernehmliche Konfliktbeilegung zu fördern. So sollen die Parteien bei Einreichung einer Klageschrift vor den Zivilgerichten darlegen, ob sie eine außergerichtliche Konfliktbeilegung beispielsweise durch Mediation versucht haben und ob ihrer Meinung nach einem solchen Verfahren Gründe entgegenstehen. Ferner kann das Gericht den Parteien eine Mediation oder ein anderes Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung vorschlagen und, sofern die Parteien diesen Vorschlag aufgreifen, das Ruhen des Verfahrens anordnen. Eine Mediationskostenhilfe ist derzeit nicht vorgesehen. Gemäß § 278 Absatz 5 der Zivilprozessordnung kann das Gericht die Parteien für die Güteverhandlung sowie für weitere Güteversuche vor einen hierfür bestimmten und nicht entscheidungsbefugten Richter (Güterichter) verweisen. Der Güterichter kann alle Methoden der Konfliktbeilegung einschließlich der Mediation einsetzen.

Die Bundesregierung ist ihrer gesetzlichen Pflicht, dem Bundestag fünf Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes über die Auswirkungen des Gesetzes zu berichten, mit ihrem Bericht vom 20. Juli 2017 nachgekommen. Der Bericht ist Link öffnet neues Fensterhier abrufbar. Er zeigt, dass Mediation als alternatives Instrument der Konfliktbeilegung in Deutschland noch nicht in einem Maße genutzt wird, wie es wünschenswert wäre. Unmittelbar notwendige gesetzgeberische Maßnahmen ergeben sich aus dem Bericht nicht. Die Bundesregierung wird jedoch auf der Grundlage der Erkenntnisse des Berichts prüfen, wie das mit dem Mediationsgesetz verfolgte Ziel der Förderung von Mediation noch besser verwirklicht werden kann.

Information und Ausbildung

Allgemeine Informationen können auf der Webseite des Link öffnet neues FensterBundesministerium der Justiz eingeholt werden.

Ein bestimmtes Berufsbild des Mediators ist nicht vorgeschrieben. Auch der Zugang zum Beruf des Mediators ist nicht beschränkt. Ein Mediator muss in eigener Verantwortung durch geeignete Aus- und Fortbildung sicherstellen, dass er über die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen verfügt, um die Parteien sachkundig durch die Mediation führen zu können. Das Gesetz legt fest, welche Kenntnisse, Kompetenzen und Methoden eine geeignete Ausbildung in der Regel vermitteln sollte. Jeder, der diese Anforderungen erfüllt, darf als Mediator tätig werden. Ein Mindestalter oder eine bestimmte Grundausbildung mit Hochschulabschluss werden nicht gefordert.

Möchten die Parteien eine gewisse Gewähr für eine qualitativ gesicherte Ausbildung und hinreichende Praxiserfahrung ihres Mediators oder ihrer Mediatorin haben, so steht es ihnen frei, einen sog. „zertifizierten“ Mediator auszuwählen. Zu diesem Zweck hat das Bundesministerium der Justiz von seiner Ermächtigung zum Erlass einer Rechtsverordnung durch die „Verordnung über die Aus- und Fortbildung von zertifizierten Mediatoren“ Gebrauch gemacht und darin nähere Bestimmungen über die Ausbildung zum zertifizierten Mediator und über die Fortbildung des zertifizierten Mediators sowie Anforderungen an Aus- und Fortbildungseinrichtungen festgelegt.

Ein förmliches Verfahren ist nicht vorgesehen.

Die Ausbildung zum Mediator wird von Verbänden, Vereinigungen, Universitäten, Unternehmen und Einzelpersonen angeboten.

Wie viel kostet die Mediation?

Die Mediation ist kostenpflichtig. Die Zahlung wird zwischen dem privaten Mediator und den betroffenen Parteien vereinbart.

Es gibt weder Vorschriften zu den Gebühren für eine Mediation noch diesbezügliche Statistiken. Eine geschätzte Gebühr zwischen 80 EUR und 250 EUR je Stunde kann als realistisch angesehen werden.

Sind Mediationsvereinbarungen vollstreckbar?

Prinzipiell können Mediationsvereinbarungen mit Hilfe eines Rechtsanwalts (als Anwaltsvergleich) oder Notars (als öffentliche notarielle Urkunde §§ 796a bis 796c, 794 Abs. 1 Nr. 5 Zivilprozessordnung) für vollstreckbar erklärt werden.

Links zum Thema

Link öffnet neues FensterBundes-Arbeitsgemeinschaft für Familien-Mediation e.V.

Link öffnet neues FensterBundesverband Mediation e.V.

Link öffnet neues FensterBundesverband Mediation in Wirtschaft und Arbeitswelt e.V.

Link öffnet neues FensterCentrale für Mediation GmbH & Co.KG

Link öffnet neues FensterDeutscher Anwaltsverein

Letzte Aktualisierung: 19/04/2022

Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.

Mediation in den Mitgliedstaaten - Estland

Bei Streitigkeiten kann der Gang zu den Gerichten im Wege der Mediation vermieden werden. Bei diesem alternativen Verfahren zur Streitbeilegung zeigt ein Mediator den Streitparteien den Weg zu einer Einigung auf. Die Regierung und die Vertreter der Rechtsberufe in Estland sind sich der Vorteile der Mediation bewusst.

An welche Stelle kann man sich wenden?

Die Schlichtung bezieht sich auf die Tätigkeit eines Schlichters oder einer Schlichtungsstelle in zivilrechtlichen Fällen. Sie ist im Gesetz über Schlichtungsverfahren geregelt. Das Gesetz über Schlichtungsverfahren wurde erlassen, um die Richtlinie 2008/52/EG über bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen in estnisches Recht umzusetzen.

Gemäß dem Gesetz über Schlichtungsverfahren kann der Schlichter jede natürliche Person sein, die von den Parteien damit beauftragt wurde, als Schlichter tätig zu werden. Auch Anwälte und Notare können als Schlichter tätig werden. Kommunale oder staatliche Schlichtungsstellen können ebenfalls beauftragt werden, wenn dies im entsprechenden Gesetz so vorgesehen ist.

Auf der Link öffnet neues FensterWebsite der Notarkammer finden Sie eine Liste der Notare.

Auf der Link öffnet neues FensterWebsite der estnischen Anwaltskammer finden Sie eine Liste der Anwälte, die als Schlichter tätig werden.

Sie können die folgenden Nichtregierungsorganisationen (NRO) kontaktieren:

  • Der Link öffnet neues FensterEstnische Mediatorenverband erteilt Informationen in estnischer und in englischer Sprache.
  • Der Link öffnet neues FensterEstnische Verein für Kindeswohl ist eine gemeinnützige Vereinigung, die die Rechte von Kindern vertritt. Unter anderem berät er Eltern, die sich trennen oder scheiden lassen wollen, und ermutigt sie, auf die Dienste von Mediatoren zurückzugreifen, um die Interessen ihrer Kinder zu schützen. Der Verein hat Fortbildungen im Bereich Familienmeditation organisiert.
  • Der Link öffnet neues FensterEstnische Versicherungsverband hat einen Versicherungsmediator eingesetzt, der Streitfälle zwischen Versicherungsnehmern und Versicherungen oder Versicherungsmaklern regeln soll.

Der im Justizministerium eingerichtete Urheberrechtsausschuss ist eine Schlichtungsstelle im Sinne von § 19 des Gesetzes über Schlichtungsverfahren. Der Ausschuss befasst sich mit Anträgen auf Maßnahmen, die zu ergreifen sind, damit ein urheberrechtlich geschütztes Werk oder ein durch verwandte Schutzrechte geschütztes Werk in bestimmten Fällen frei genutzt werden kann.

Gemäß dem Gesetz zur Beilegung kollektiver Arbeitskonflikte haben die Parteien im Fall eines kollektiven Arbeitskonflikts (Streitigkeit über die Bestimmungen eines Tarifvertrags) das Recht, sich an den staatlichen Schlichter zu wenden. Der staatliche Schlichter ist ein unparteiischer Experte, der den Parteien eines Arbeitskonflikts hilft, einen Kompromiss zu schließen. Der staatliche Schlichter für kollektive Arbeitsstreitigkeiten ist Meelis Virkebau – E-Mail: meelis.virkebau@riikliklepitaja.ee. Nähere Informationen finden Sie auf der Link öffnet neues FensterWebsite des staatlichen Schlichters.

In einigen Fällen kann der Justizkanzler der Mediator sein. Obwohl der Begriff des „Bürgerbeauftragten“ im Justizkanzlergesetz nicht verwendet wird, übt der Justizkanzler auch die Funktion eines Bürgerbeauftragten aus. Er wacht darüber, dass die Regierungsbehörden die Grundrechte und -freiheiten der Menschen und die Grundsätze einer verantwortungsvollen Regierungsführung einhalten, und kontrolliert Gemeindeverwaltungen, juristische Personen des öffentlichen Rechts und private Stellen, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen. Gemäß Artikel 4 des Übereinkommens über die Rechte des Kindes ist der Justizkanzler seit 2011 auch der Bürgerbeauftragte für Kinder und befasst sich mit Schlichtungen in Diskriminierungsstreitigkeiten. Weitere Informationen finden Sie auf der Link öffnet neues FensterWebsite des Justizkanzlers.

In welchen Bereichen ist Mediation zulässig und/oder besonders verbreitet?

Das im Gesetz über Schlichtungsverfahren vorgesehene Schlichtungsverfahren kann allgemein genutzt werden, um jedwede zivilrechtliche Streitigkeit mit Schlichtungsinhalt beizulegen. Es gibt ein Schlichtungsverfahren in Zivilsachen, bei dem die Streitigkeit ein privatrechtliches Verhältnis betrifft und vor einem Landgericht anhängig ist. Es liegen zwar keine vergleichenden Statistiken vor, doch dürfte die Mediation hauptsächlich in Familienrechtssachen zum Einsatz kommen.

Der Justizkanzler löst Streitigkeiten, in denen es um Diskriminierung geht und in denen eine Person erklärt, aufgrund des Geschlechts, der Rasse, der Nationalität (ethnische Herkunft), der Hautfarbe, Sprache, Herkunft, Religion, politischer oder sonstiger Weltanschauungen, der Eigentumsverhältnisse oder des sozialen Status, des Alters, einer Behinderung, der sexuellen Ausrichtung oder einer sonstigen, im Gesetz genannten Eigenschaft diskriminiert worden zu sein. Mediatoren können auch bei einer Verletzung der Grundrechte tätig werden.

Der staatliche Schlichter schlichtet bei kollektiven Arbeitskonflikten.

Sind besondere Vorschriften zu beachten?

Die Schlichtung ist im estnischen Recht üblicherweise freiwillig. Die Vorschriften für die Schlichtung und die Voraussetzungen für die Durchsetzung von Schlichtungsvereinbarungen sind im Link öffnet neues FensterGesetz über Schlichtungsverfahren festgelegt.

In der estnischen Zivilprozessordnung findet sich eine Vorschrift, der zufolge ein Richter eine Schlichtung in Fällen zu versuchen hat, in denen ein Elternteil gegen einen richterlichen Beschluss zum Recht auf Umgang verstößt. Gemäß § 563 der Zivilprozessordnung kann das Gericht auf Antrag eines Elternteils beide Eltern vor Gericht laden, um eine derartige Streitigkeit im Wege einer Einigung beizulegen. Die Eltern haben persönlich vor Gericht zu erscheinen und werden vorab über die möglichen rechtlichen Folgen (Geld- oder Haftstrafe) ihres Nichterscheinens informiert.

Die Zivilprozessordnung sieht auch vor, dass das Gericht die Teilnahme der Parteien an einem Schlichtungsverfahren gemäß dem Gesetz über Schlichtungsverfahren anordnen kann, wenn das Gericht dies angesichts der Fakten und des Verfahrensverlaufs zur Beilegung des Konflikts für angebracht hält.

Die Geschäftsordnung des Versicherungsschlichters des Estnischen Versicherungsverbandes ist Link öffnet neues Fensteronline verfügbar.

Das Justizkanzlergesetz regelt die Schlichtung durch den Justizkanzler. Das Gesetz über die Beilegung kollektiver Arbeitskonflikte regelt die Beilegung solcher Konflikte, die Tätigkeit des Staatlichen Schlichters und die Rechte und Pflichten der betroffenen Parteien.

Die Besonderheiten des vom Urheberrechtsausschuss durchgeführten Schlichtungsverfahrens sind im Urheberrechtsgesetz dargelegt.

Information und Ausbildung

Informationen zu Schlichtern, darunter Notaren und Anwälten, die gemäß dem Gesetz über Schlichtungsverfahren tätig werden, finden Sie auf den Websites der entsprechenden Schlichter. Auf der Link öffnet neues FensterWebsite der Notarkammer finden Sie eine Liste der Notare. Auf der Link öffnet neues FensterWebsite der estnischen Anwaltskammer finden Sie eine Liste der Anwälte, die als Schlichter tätig werden.

Informationen über die Tätigkeit des Justizkanzlers in seiner Eigenschaft als Ombudsmann für Kinder finden Sie auf der Link öffnet neues FensterWebsite des Justizkanzlers. Informationen über die Schlichtung in Diskriminierungsstreitigkeiten finden Sie ebenfalls auf der Link öffnet neues FensterWebsite des Justizkanzlers.

Informationen über die Schlichtungstätigkeit des staatlichen Schlichters finden Sie auf der Link öffnet neues FensterWebsite des staatlichen Schlichters.

Schulungen für Mediatoren werden vom privaten Sektor (z.B. dem Schlichterverband) angeboten. Die Ausbildung von Mediatoren ist nicht durch Vorschriften geregelt.

Wie viel kostet die Mediation?

Gemäß dem Gesetz über Schlichtungsverfahren wird die Schlichtung nicht kostenlos angeboten; das Honorar wird zwischen dem Mediator und den Parteien vereinbart.

Hat ein Gericht vorgeschlagen, dass Verfahrensbeteiligte einen Schlichter anrufen, oder die Parteien aufgefordert, das im Gesetz über Schlichtungsverfahren vorgesehene Schlichtungsverfahren durchzuführen, so kann jede Partei, die nicht in der Lage ist, die Kosten des Schlichtungsverfahrens zu tragen, oder die diese nur teilweise oder in Raten entrichten kann, als Art der Prozesskostenhilfe eine teilweise oder vollständige Befreiung von den Kosten des Schlichtungsverfahrens auf Kosten der Republik Estland beantragen.

Die Schlichtungstätigkeit des Justizkanzlers ist kostenlos. Es können jedoch zusätzliche Kosten in Verbindung mit dem Schlichtungsverfahren entstehen. Der Justizkanzler entscheidet, wer diese zu tragen hat.

Auch die Beilegung eines kollektiven Arbeitskonflikts durch den staatlichen Schlichter ist kostenlos. Die hierbei entstehenden Kosten werden von der unterlegenen Partei getragen oder gemäß einer Vereinbarung zwischen den Parteien geteilt.

Die für Verträge zuständige Stelle des Estnischen Versicherungsverbandes stellt eine Verwaltungsgebühr von 50 EUR in Rechnung, der Versicherungsschlichter eine Gebühr von höchstens 160 EUR. Mit den Sozialversicherungsbeiträgen und den Arbeitslosenversicherungsbeiträgen ergibt sich ein Gesamtbetrag von 214,08 EUR. Scheitert die Schlichtung, wird nur die Hälfte der Gebühr des Versicherungsschlichters fällig

Sind Mediationsvereinbarungen vollstreckbar?

Gemäß dem Gesetz über Schlichtungsverfahren ist eine bei einem Schlichtungsverfahren geschlossene Vereinbarung vollstreckbar, nachdem sie für vollstreckbar erklärt wurde. Hierzu ist ein Antrag zu stellen (§§ § 6271 oder § 6272 Zivilprozessordnung). Auch ein Notar kann unter Einhaltung der Bestimmungen des Beurkundungsgesetzes eine Schlichtungsvereinbarung für vollstreckbar erklären, die im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens durch einen Notar oder Anwalt geschlossen wurde. Die besonderen Vorschriften über die Vollstreckbarkeit von Vereinbarungen über das Verfahren für den Umgang mit einem Kind sind in § 563 der Zivilprozessordnung geregelt.

Jede Vereinbarung, die im Anschluss an ein vom Justizkanzler genehmigtes Schlichtungsverfahren geschlossen wurde, ist vollstreckbar.

Eine Vereinbarung, die durch den staatlichen Schlichter zur Beilegung eines kollektiven Arbeitskonflikts geschlossen wurde, ist für beide Parteien verbindlich. Sie ist ab dem Tag der Unterzeichnung gültig, sofern kein anderer Termin vereinbart wurde. Diese Art der Vereinbarung ist jedoch kein vollstreckbarer Titel.

Letzte Aktualisierung: 14/01/2022

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Mediation in den Mitgliedstaaten - Irland

Das Link öffnet neues FensterMediationsgesetz von 2017 trat am 1. Januar 2018 in Kraft.  Das Gesetz bildet einen umfassenden Rechtsrahmen, mit dem alternativ zu gerichtlichen Verfahren Streitigkeiten durch Mediation beigelegt werden sollen. Ziel des Gesetzes ist es, die Mediation als praktikable, wirksame und effiziente Alternative zu Gerichtsverfahren zu fördern und dadurch die Gerichtskosten zu senken, die Beilegung von Streitigkeiten zu beschleunigen und den Stress und die Verbitterung zu verringern, die häufig mit Gerichtsverfahren einhergehen.

Im Gesetz ist Folgendes festgelegt:

  • allgemeine Grundsätze für die Durchführung von Mediationsverfahren durch qualifizierte Mediatoren – Artikel 6 bis 8,
  • grundlegende Verfahrensregeln für die Durchführung von Mediationsverfahren durch qualifizierte Mediatoren – Artikel 9,
  • die Wahrung einer vertraulichen Kommunikation zwischen den Parteien – Artikel 10,
  • die mögliche Einrichtung eines Mediationsrates, der die Entwicklungen in diesem Bereich beobachtet – Artikel 12,
  • die Verpflichtung für Rechtsanwälte, die Parteien über Mediationsverfahren zu informieren, damit sie eine alternative Streitbeilegung in Betracht ziehen – Artikel 14 und 15,
  • die Möglichkeit, dass ein Gericht aus eigenem Antrieb oder auf Initiative der Parteien die Parteien auffordert, eine Mediation zur Streitbeilegung in Betracht zu ziehen – Artikel 16,
  • die Auswirkungen der Mediation auf Verjährungsfristen – Artikel 18,
  • die Möglichkeit des Gerichts – sofern es dies für angemessen hält –, eine ungerechtfertigte Ablehnung oder Weigerung der Parteien, ein Mediationsverfahren zu erwägen oder auf Vorschlag des Gerichts nach Artikel 16 daran teilzunehmen, bei der Kostenfestsetzung in Verfahren nach Artikel 16 des Gesetzes zu berücksichtigen – Artikel 20 und 21.

Das Gesetz enthält alle zivilrechtlichen Verfahren, die vor einem Gericht eingeleitet werden können, davon ausgenommen sind die in Artikel 3 des Gesetzes festgelegten Verfahren.

Letzte Aktualisierung: 18/01/2024

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Mediation in den Mitgliedstaaten - Griechenland

Warum sollten Streitigkeiten nicht durch Mediation statt vor Gericht beigelegt werden? Mediation ist ein alternatives Verfahren der Streitbeilegung, bei dem ein Mediator den Parteien dabei hilft, eine Lösung für ihr Problem zu finden. Die griechische Regierung und Angehörige der Rechtsberufe haben die Vorteile der Mediation erkannt.

An welche Stellen kann man sich wenden?

Mediationsdienste werden in Griechenland von den folgenden Stellen angeboten:

  • Gemäß Gesetz 4640/2019 (Link öffnet neues FensterStaatsanzeiger, Reihe I, Nr. 190, 2019), mit dem die Richtlinie 2008/52/EG in griechisches Recht umgesetzt wurde, muss ein Mediator a) ein Hochschulabsolvent oder Inhaber eines gleichwertigen Diploms einer international anerkannten Einrichtung sein, b) eine Ausbildung eines Ausbildungsanbieters für Mediatoren, der von der Zentralstelle für Mediation anerkannt ist, absolviert haben oder Inhaber eines akkreditierten Abschlusses aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union sein und c) von der Zentralstelle für Mediation akkreditiert und in den Mediatorenregistern aufgeführt sein. Ein Inhaber eines Doktortitels oder eines gleichwertigen ausländischen Abschlusses im Bereich Mediation muss keine weitere Ausbildung eines Ausbildungsanbieters für Mediatoren absolvieren und kann direkt an den Akkreditierungsprüfungen teilnehmen. Personen, die als Beamte des öffentlichen Dienstes, der Gebietskörperschaften und der Justiz oder als Angestellte juristischer Personen und Einrichtungen des öffentlichen Rechts tätig sind, sowie Personen, die Justizbeamten oder Beamten unterstellt sind, können den Beruf des Mediators nicht ausüben. Beamte und Mitarbeitende juristischer Personen des öffentlichen Rechts dürfen nur im Rahmen und für die Erfordernisse ihrer beruflichen Aufgaben als akkreditierte Mediatoren tätig werden.
  • Mediatorenanwärter werden mindestens zweimal jährlich vom Prüfungsausschuss geprüft, der von der Zentralstelle für Mediation eingesetzt wird. Die Prüfungen umfassen schriftliche und mündliche Tests sowie eine Bewertung auf der Grundlage von Simulationen.
  • Der Prüfungsausschuss entscheidet, wo, wann und wie die Prüfungen stattfinden. Seine Entscheidung wird den zertifizierten Ausbildungsanbietern mindestens 30 Tage im Voraus mitgeteilt und auf der Website des Justizministeriums veröffentlicht.
  • Die Zentralstelle für Mediation erstellt und pflegt die Mediatorenregister, die auf der Website des Justizministeriums veröffentlicht werden, in elektronischer Form: a) das Allgemeine Mediatorenregister, in dem die akkreditierten Mediatoren im ganzen Land in strikter alphabetischer Reihenfolge aufgeführt sind und b) das Spezialregister der Mediatoren, in dem die im Bezirk jedes Gerichts erster Instanz niedergelassenen akkreditierten Mediatoren aufgeführt sind.
  • Die Mediatoren werden von der Zentralstelle für Mediation nach einer Prüfung akkreditiert und in das Mediatorenregister eingetragen. Mediatoren, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes 4640/2019 bereits akkreditiert waren, behalten ihre Akkreditierung.
  • Das Ministerium für Gesundheit, soziale Sicherheit und Vorsorge bietet einen staatlichen Dienst an, in dessen Rahmen ein Arbeitnehmer eine offizielle Anhörung zu einer Streitigkeit in Zusammenhang mit seinem Beschäftigungsverhältnis beantragen kann. Geleitet wird das Verfahren von der Abteilung Arbeitsinspektion (Epitheorisi Ergasias). Ein besonders geschulter Inspektor lädt den Arbeitgeber zu einer Anhörung ein, bei der dieser seine Haltung darlegen kann. Diese Anhörung hat jedoch nichts mit einem Gerichtsverfahren zu tun.
  • Der Verbraucherschutzbeauftragte (Sinigoros tou Katanaloti) ist eine unabhängige Behörde, die dem Ministerium für regionale Entwicklung und Wettbewerbsfähigkeit unterstellt ist. Der Verbraucherschutzbeauftragte ist eine außergerichtliche Einrichtung für die einvernehmliche Beilegung von Verbraucherrechtsstreitigkeiten. Er hat auch eine beratende Funktion und löst gemeinsam mit der Regierung in seinen Aufgabenbereich fallende Probleme. Der Verbraucherschutzbeauftragte führt zudem die Aufsicht über die Link öffnet neues FensterGremien für alternative Streitbeilegung (Epitropes Filikou Diakanonismou) der örtlichen Präfekturräte (Nomarchiakes Aftodioikiseis), die tätig werden können, sofern nicht parallel ein Gerichtsverfahren stattfindet.

In welchen Bereichen ist Mediation zulässig und/oder besonders verbreitet?

Das Mediationsverfahren kann sich auf bestehende oder künftige zivil- und handelsrechtliche Streitigkeiten mit nationalem oder grenzüberschreitendem Charakter erstrecken, sofern die Parteien den Streitgegenstand nach Maßgabe des materiellen Rechts regeln können.

Zudem unterliegen die folgenden privatrechtlichen Streitigkeiten dem Mediationsverfahren, andernfalls wird die Klage nicht verhandelt: a) Streitigkeiten zwischen Eigentümern von Stockwerken oder Wohnungen, die sich aus dem Eigentumsverhältnis von Stockwerken ergeben, Streitigkeiten, die sich aus der Durchführung einfacher und komplexer vertikaler Eigentumsverhältnisse ergeben, Streitigkeiten zwischen Verwaltern von Stockwerk- und vertikalem Eigentum und den Eigentümern von Stockwerken, Wohnungen und vertikalem Eigentum sowie Streitigkeiten, die in den Regelungsbereich der Artikel 1003 bis 1031 des Zivilgesetzbuchs fallen; b) Streitigkeiten in Bezug auf Schadensersatzansprüche jeglicher Art wegen eines Kfz-Schadens zwischen den Entschädigungsempfängern oder ihren Rechtsnachfolgern und denjenigen, die Schadensersatz zu leisten haben, oder ihren Rechtsnachfolgern sowie Ansprüche aus einem Kfz-Versicherungsvertrag zwischen Versicherungsunternehmen und Versicherungsnehmern oder deren Rechtsnachfolgern, es sei denn, das Schadensereignis hat zum Tod oder zu einer Körperverletzung geführt; c) Streitigkeiten über Gebühren gemäß Artikel 22A der Zivilprozessordnung; d) Familienstreitigkeiten mit Ausnahme derjenigen, die in Artikel 592 Absatz 1 Buchstaben a, b und c der Zivilprozessordnung genannt werden; e) Streitigkeiten in Bezug auf Schadensersatzansprüche von Patienten oder deren Angehörigen gegenüber Ärzten, die bei der Ausübung der beruflichen Tätigkeit der Ärzte entstehen; f) Streitigkeiten, die sich aus der Verletzung von Rechten in Bezug auf Marken, Patente, gewerbliche Muster und Modelle ergeben; g) Streitigkeiten, die sich aus Börsengeschäften ergeben.

  • im Bereich des Arbeitsrechts und, wie oben dargelegt, für die Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten;
  • bei der Beteiligung von Opfern häuslicher Gewalt (Gesetz 3500/2006);
  • bei bestimmten Straftaten, wie im Gesetz 3094/2010 vorgesehen.

Sind besondere Vorschriften zu beachten?

- Die Inanspruchnahme der Mediation in den im Gesetz 4640/2019 dargelegten Arten von Streitigkeiten ist in den folgenden Fällen zulässig:

  1. die Parteien vereinbaren, die Mediation in Anspruch zu nehmen, nachdem die Streitigkeit entstanden ist,
  2. die Parteien werden aufgefordert, die Mediation in Anspruch zu nehmen und ihr Einverständnis zu erteilen;
  3. die Inanspruchnahme der Mediation wird von einer Justizbehörde eines anderen Mitgliedstaats angeordnet und diese Inanspruchnahme beeinträchtigt nicht die Sittlichkeit oder die öffentliche Ordnung;
  4. die Inanspruchnahme des Mediationsverfahrens ist gesetzlich vorgeschrieben;
  5. in einer schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien ist eine Mediationsklausel enthalten.

- Das Gericht, bei dem eine privatrechtliche Streitigkeit anhängig ist, die in einem Mediationsverfahren geregelt werden kann, kann die Parteien in jeder Phase des Verfahrens gegebenenfalls unter Berücksichtigung aller Umstände des Falles nach eigenem Ermessen auffordern, das Mediationsverfahren zur Beilegung der Streitigkeit in Anspruch zu nehmen. Stimmen die Parteien dem zu, wird die entsprechende schriftliche Vereinbarung in das Gerichtsprotokoll aufgenommen. In diesem Fall muss das Gericht die Verhandlung über den Fall auf einen Termin für die Hauptverhandlung verschieben, der frühestens nach Ablauf von drei Monaten und innerhalb von maximal sechs Monaten stattfinden muss, wobei die Gerichtsferien nicht zu berücksichtigen sind. Dies gilt auch in den anderen Fällen, in denen ein Mediationsverfahren in Anspruch genommen wird, während ein Verfahren vor Gericht anhängig ist. Lassen sich beide Parteien oder eine von ihnen vor Gericht von einem Anwalt vertreten, erstreckt sich die Vollmacht auch auf die Vereinbarung, für die Streitigkeit ein Mediationsverfahren in Anspruch zu nehmen.

- Wird das Mediationsverfahren für eine privatrechtliche Streitigkeit in Anspruch genommen, schließt dies nicht aus, dass für diese Streitigkeit einstweilige Maßnahmen nach den Bestimmungen der Zivilprozessordnung erlassen werden. Der Richter, der die einstweiligen Maßnahmen anordnet, kann gemäß Artikel 693 Absatz 1 der Zivilprozessordnung eine Frist von mindestens drei Monaten für die Einreichung der Klage in der Hauptsache ansetzen.

- Der Staatsanwalt des Gerichts erster Instanz (Eisangeleas Protodikon) ist im Rahmen seiner Zuständigkeiten gemäß Artikel 25 Absatz 4 Buchstabe a des Gesetzes 1756/1988 (Staatsanzeiger, Reihe I, Nr. 35, 1988) berechtigt, den Parteien die Inanspruchnahme des Mediationsverfahrens zu empfehlen, sofern dies möglich ist.

- Die Zustimmung der Parteien zur Inanspruchnahme des Mediationsverfahrens richtet sich nach den Bestimmungen des materiellen Vertragsrechts und muss den Gegenstand des Verfahrens enthalten.

- Die Parteien erscheinen im Mediationsverfahren gemeinsam mit ihrem anwaltlichen Vertreter, außer bei Verbraucherstreitigkeiten und Streitigkeiten mit einem geringfügigen Streitwert, bei denen die Parteien persönlich erscheinen dürfen. Im Einvernehmen mit den Parteien und dem Mediator kann auch ein Dritter an dem Verfahren teilnehmen, wenn dies für notwendig erachtet wird.

- Ein Mediator wird von den Parteien oder einem Dritten, der von allen Parteien, einschließlich der Mediationsstellen, gewählt wird, bestellt. Es wird nur ein Mediator bestellt, es sei denn, die Parteien vereinbaren schriftlich, dass mehr als ein Mediator bestellt werden sollen.

- Zeit, Ort und sonstige Modalitäten des Mediationsverfahrens werden vom Mediator im Einvernehmen mit den Parteien festgelegt. Ist es den Parteien und dem Mediator nicht möglich, physisch am selben Ort und zur selben Zeit anwesend zu sein, kann die Mediation per Telefonkonferenz über einen Computer oder ein anderes Telekonferenzsystem, zu dem die Streitparteien Zugang haben, durchgeführt werden.

- Die Mediatoren können bei der Ausübung ihrer Tätigkeit mit jeder Partei kommunizieren und entweder einzelne Sitzungen oder Sitzungen mit beiden Parteien gemeinsam vereinbaren. Der Mediator darf keine Informationen an eine Partei weitergeben, die er bei einer Sitzung mit der anderen Partei erhalten hat, es sei denn, die Partei, die diese Informationen zur Verfügung gestellt hat, hat dem zugestimmt.

- Das Mediationsverfahren ist grundsätzlich vertraulich, es werden keine Aufzeichnungen geführt und es muss so geführt werden, dass die Vertraulichkeit nicht verletzt wird, es sei denn, die Parteien vereinbaren etwas anderes. Vor Beginn des Mediationsverfahren müssen alle beteiligten Parteien schriftlich vereinbaren, das Mediationsverfahren vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung gilt auch für alle Dritten, die am Verfahren beteiligt sind. Auf Wunsch können sich die Parteien schriftlich verpflichten, die Vertraulichkeit des Inhalts der Vereinbarung, die möglicherweise im Rahmen des Mediationsverfahrens getroffen wird, vertraulich zu behandeln, es sei denn, die Bekanntgabe ist gemäß Artikel 8 Absatz 4 für die Umsetzung der Vereinbarung oder aus Gründen der öffentlichen Ordnung erforderlich.

- Wird die Streitigkeit vor Gericht gebracht oder wird sie Gegenstand eines Schiedsverfahrens, werden der Mediator, die Parteien, ihre anwaltlichen Vertreter und alle Personen, die in irgendeiner Weise am Mediationsverfahren teilgenommen haben, nicht als Zeugen vernommen und dürfen keine Informationen vorlegen, die sich aus dem Mediationsverfahren ergeben oder damit in Zusammenhang stehen. Es ist ihnen insbesondere untersagt, sich auf die Gespräche, Erklärungen oder Vorschläge der Parteien sowie auf die Ansichten des Mediators zu beziehen, es sei denn, dies ist aus Gründen der öffentlichen Ordnung erforderlich, um in erster Linie den Schutz von Minderjährigen zu gewährleisten oder um die Gefahr einer Verletzung der körperlichen Integrität oder der geistigen Gesundheit einer Person zu vermeiden.

- Bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben haften die Mediatoren nur bei vorsätzlichem Fehlverhalten.

Einsatz von alternativen Verfahren der Streitbeilegung in der Praxis

Das einzige alternative Verfahren zur Streitbeilegung, von dem man sagen kann, dass es in Griechenland funktioniert, ist das Schiedsverfahren.

Gemäß Artikel 99 ff. des griechischen Insolvenzgesetzes kann in einem Vergleichsverfahren auf entsprechenden Antrag einer natürlichen oder juristischen Person beim Insolvenzgericht (ptocheftiko dikastirio) ein Mediator bestellt werden.

Das Insolvenzgericht entscheidet über die Gültigkeit des Antrags und kann dann aus einer Liste von Sachverständigen einen Mediator auswählen. Die Aufgabe des Mediators besteht darin, mit allen geeigneten Mitteln eine Einigung zwischen dem Schuldner und einer (gesetzlich festgelegten) Mehrheit der Gläubiger herbeizuführen, um so das Überleben des Unternehmens des Schuldners zu sichern.

Der Mediator kann bei Kredit- und Finanzinstituten alle Auskünfte über die Wirtschaftstätigkeit des Schuldners einholen, die für den Erfolg des Mediationsverfahrens hilfreich sein könnten.

Kann keine Einigung erzielt werden, hat der Mediator unverzüglich den Vorsitzenden des Gerichts zu informieren, der daraufhin das Insolvenzverfahren einleitet. Die Aufgabe des Mediators endet mit der Einleitung des Verfahrens.

Information und Ausbildung

Die Zentralstelle für Mediation ist für alle Fragen im Zusammenhang mit der Umsetzung der Mediation zuständig.

Sie kann nach eigenem Ermessen Unterausschüsse zur zügigen Lösung und Prüfung von Angelegenheiten, die sich aus der Anwendung des Gesetzes 4640/2019 ergeben, einrichten. Die oben genannten Unterausschüsse setzen sich aus Mitgliedern der Zentralstelle für Mediation zusammen; die Mitgliedschaft in mehr als einem Unterausschuss ist nicht ausgeschlossen. Diese Unterausschüsse wurden von der Zentralstelle für Mediation ausdrücklich ermächtigt, die von ihnen übernommenen Angelegenheiten abzuschließen, es sei denn, in dem Gesetz 4640/2019 ist ausdrücklich vorgesehen, dass das Plenum der Zentralstelle für Mediation für deren Abschluss zuständig ist.

In jedem Fall besteht die Zentralstelle für Mediation aus vier Unterausschüssen, die für eine Amtszeit von zwei Jahren eingerichtet werden. Es handelt sich dabei um Folgende:

  1. «die Stelle für das Mediatorenregister», die für die Führung der Mediatorenregister, für alle relevanten Angelegenheiten oder den Erlass eines Rechtsakts bezüglich der Register sowie für die Sammlung der jährlichen Tätigkeitsberichte zuständig ist;
  2. «die Ethik- und Disziplinarstelle», die für die Einhaltung der sich aus dem Gesetz 4640/2019 ergebenden Verpflichtungen für Mediatoren, die Anwendung des Disziplinarrechts und die Verhängung von Disziplinarstrafen zuständig ist;
  3. «die Stelle für die Inspektion von Ausbildungsanbietern», die für alle Angelegenheiten zuständig ist, die Ausbildungsstellen für Mediatoren betreffen;
  4. «den Prüfungsausschuss», der für die Durchführung der schriftlichen und mündlichen Prüfungen und die Bewertung der geprüften Mediatoren zum Zwecke der Akkreditierung zuständig ist.

Ein Anbieter von Ausbildungen für Mediatoren, der mit einer Lizenz arbeitet, die auf der Grundlage eines besonderen begründeten Beschlusses der Zentralstelle für Mediation erteilt wurde, ist:

Ein Anbieter von Ausbildungen für Mediatoren, der mit einer Lizenz arbeitet, die auf der Grundlage eines besonderen begründeten Beschlusses der Zentralstelle für Mediation erteilt wurde, ist:

A. eine juristische Person des Privatrechts, die gegründet werden kann

  1. von einer Anwaltskammer oder von mehreren Anwaltskammern gemeinsam,
  2. von einer oder mehreren Anwaltskammern in Partnerschaft mit Wissenschafts-, Bildungs- oder Berufsverbänden oder -kammern.

In den Fällen a und b ist eine Partnerschaft mit einem renommierten, international anerkannten ausländischen Ausbildungsanbieter möglich, der über Erfahrungen in der Durchführung der Mediatorenausbildung und allgemein von alternativen Streitbeilegungsverfahren oder von Mediationsverfahren verfügt;

B. das Zentrum für Bildung und lebenslanges Lernen (KEDIVIM) einer Hochschuleinrichtung, das über einen entsprechenden Lehrplan verfügt und dessen Betrieb ausschließlich durch die geltenden Bestimmungen über den Betrieb von Hochschuleinrichtungen geregelt wird, sofern alle Bedingungen des Gesetzes 4640/2019 in Bezug auf die Qualifikationen der Lehrkräfte für die Mediatorenausbildung erfüllt und die Mindestanzahl von Lehrkräften und Auszubildenden erreicht sind;

C. eine natürliche Person oder eine juristische Person, die nach geltendem griechischen Recht oder dem Recht eines Mitgliedstaats gegründet wurde und deren Hauptzweck darin besteht, Ausbildungen in Bezug auf Mediation und andere alternative Streitbeilegungsverfahren anzubieten.

Wie viel kostet die Mediation?

  1. Die Vergütung des Mediators wird im Wege einer schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Mediator und den Parteien frei festgelegt.
  2. Liegt keine schriftliche Vereinbarung vor, wird die Vergütung des Mediators wie folgt festgesetzt: a) In Fällen, in denen die Mediation verpflichtend ist, zahlt die Partei, die eine Mediation beantragt, dem Mediator im Voraus eine Gebühr in Höhe von 50,00 EUR für die verpflichtende erste Sitzung. Diese Gebühr wird von den Parteien zu gleichen Teilen getragen. Wird die Streitigkeit vor Gericht gebracht, so wird die Streitpartei, die im Mediationsverfahren trotz rechtmäßiger Ladung nicht erschienen ist oder die den dem Mediator zustehenden Betrag für die verpflichtende erste Sitzung nicht entrichtet hat, gemäß Artikel 176 ff. der Zivilprozessordnung dazu verurteilt, den von der Streitpartei für die verpflichtende erste Sitzung bezahlten Betrag in voller Höhe zu zahlen. Dieser Betrag wird unabhängig vom Ausgang des Verfahrens als Gerichtskosten betrachtet. b) Für jede Stunde der Mediation nach der verpflichtenden ersten Sitzung beträgt die Mindestgebühr 80,00 EUR. Diese wird von den Parteien zu gleichen Teilen getragen. Der Mediator muss den Parteien vollständige Informationen darüber, wie er oder sie vergütet wird, zur Verfügung stellen.

Sind Mediationsvereinbarungen vollstreckbar?

Nach Abschluss der Mediation unterzeichnen der Mediator, die Parteien und die anwaltlichen Vertreter ein Mediationsprotokoll. Wenn die Mediation scheitert, kann der Mediator das Mediationsprotokoll allein unterzeichnen. Jede Partei kann das Protokoll über die Einigung jederzeit bei der Geschäftsstelle des Gerichts vorlegen, das sachlich und örtlich zuständig ist und in dem das Verfahren anhängig ist oder vor das das Verfahren gebracht werden soll. Nachdem das Mediationsprotokoll beim Gericht hinterlegt wurde, ist eine Klage für dieselbe Streitigkeit unzulässig, wenn der Gegenstand der Klage durch die Einigung zwischen den Parteien geregelt wird, und ein eventuell anhängiges Verfahren wird beendet.

Sobald das Mediationsprotokoll in der Geschäftsstelle des zuständigen Gerichts hinterlegt wurde, stellt das Protokoll einen vollstreckbaren Titel im Sinne von Artikel 904 Absatz 2 Buchstabe c der Zivilprozessordnung dar, sofern die Vereinbarung vollstreckbar ist. Die amtliche Ausfertigung wird vom Richter oder vom Präsidenten des zuständigen Gerichts kostenfrei ausgestellt.

Umfasst die im Mediationsprotokoll enthaltene Einigung auch Regelungen zu Rechtsgeschäften, die kraft Gesetzes einer notariellen Beurkundung bedürfen, so sind gegebenenfalls notarielle Urkunden erforderlich. In diesem Fall gelten die Vorschriften über die notarielle Beurkundung und die Abschrift solcher Urkunden.

Nach der Hinterlegung bei der Geschäftsstelle des zuständigen Gerichts kann das Mediationsprotokoll als Rechtstitel zur Eintragung oder Löschung einer Hypothek gemäß Artikel 293 Absatz 1 Buchstabe c der Zivilprozessordnung verwendet werden.

Mit der schriftlichen Mitteilung des Mediators an die Parteien zur Durchführung der verpflichtenden ersten Sitzung oder der Zustimmung über die freiwillige Inanspruchnahme des Mediationsverfahrens gemäß Artikel 5 werden die für Forderungen und Rechte geltenden Ausschluss- und Verjährungsfristen, sofern diese Fristen nach den Bestimmungen des materiellen Rechts bereits laufen, sowie die gemäß den Artikeln 237 und 238 der Zivilprozessordnung festgelegten Verfahrensfristen für die Dauer des Mediationsverfahrens ausgesetzt.

Unbeschadet der Bestimmungen der Artikel 261, 262 und 263 des Zivilgesetzbuchs beginnt die unterbrochene Ausschluss- und Verjährungsfrist für Forderungen und Rechte nach materiellem Recht einen Tag nach der Erstellung des Protokolls über die fehlgeschlagene Einigung oder einen Tag nach der Zustellung einer Erklärung über den Rücktritt einer Partei vom Mediationsverfahren an die andere Partei und den Mediator oder einen Tag nach dem Abschluss oder einer Beendigung des Mediationsverfahrens auf sonstige Art und Weise erneut zu laufen.

Links zum Thema

Link öffnet neues FensterAnwaltskammer Athen

Link öffnet neues FensterMinisterium für Arbeit und Soziales

Link öffnet neues FensterVerbraucherschutzbeauftragter

Link öffnet neues FensterJustizministerium

Link öffnet neues FensterGriechisches Zentrum für Mediation und Streitbeilegung

Letzte Aktualisierung: 12/03/2024

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Die folgenden Sprachen wurden bereits übersetzt: Spanisch.

Mediation in den Mitgliedstaaten - Spanien

Immer mehr Streitigkeiten werden in Spanien vor Gericht ausgetragen. Die Zunahme der Gerichtsverfahren in den letzten Jahren belastet die Rechtspflege und das Justizsystem.

Im Blickpunkt stehen daher alternative Methoden, mit denen sich Streitigkeiten effizienter beilegen lassen als mit herkömmlichen Verfahren.

Eine Form der alternativen Streitbeilegung ist – neben Schiedsverfahren und Schlichtung – die Mediation.

An welche Stellen kann ich mich wenden?

Informationen hierzu finden Sie auf der Seite „Wie finde ich einen Mediator in Spanien?“.

In welchen Bereichen ist die Mediation zulässig oder besonders verbreitet?

Mit dem Gesetz 5/2012 vom 6. Juli 2012 über die Mediation in Zivil- und Handelssachen wurde die Richtlinie 2008/52/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2008 in spanisches Recht umgesetzt. Dieses Gesetz gibt einen Mindestrahmen für die Mediation vor, lässt aber die von den Autonomen Gemeinschaften erlassenen Vorschriften unberührt.

Mediation in Arbeitssachen

Sehr verbreitet ist die Mediation bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten. In bestimmten Fällen muss vor Anrufung eines Gerichts eine Mediation stattfinden. Bei kollektiven Arbeitsstreitigkeiten ist die Mediation die Regel; in einigen Autonomen Gemeinschaften kommt die Mediation auch bei individuellen Arbeitsstreitigkeiten zur Anwendung.

Die Autonomen Gemeinschaften verfügen über Organe, die auf die Mediation in Arbeitssachen spezialisiert sind. Auf nationaler Ebene bietet der Zwischengewerkschaftliche Mediations- und Schlichtungsdienst (Servicio Interconfederal de Mediación y Arbitraje, SIMA) einen kostenlosen Mediationsdienst bei Streitigkeiten an, die nicht in den Zuständigkeitsbereich der Organe der Link öffnet neues FensterAutonomen Gemeinschaften fallen.

Mit dem Gesetz 36/2011 über die Arbeitsgerichtsbarkeit wurde eine Neuerung eingeführt. Generell muss allen Anträgen in Arbeitssachen eine Bescheinigung beigefügt werden, die bestätigt, dass die Beilegung des Streitfalls zunächst durch Mediation oder Schlichtung versucht wurde, und zwar entweder bei der Stelle für Mediations-, Schieds- und Schlichtungsdienste (SMAC) oder bei einer Einrichtung, die Mediations- oder Schlichtungsfunktionen im Rahmen eines Kollektivvertrags ausübt. In dem sich daran anschließenden Artikel des Gesetzes 36/2011 sind die Verfahren aufgeführt, die von dieser Regelung ausgenommen sind.

Das Gesetz 36/2011 sieht eine Mediation nicht nur bei einer vorgerichtlichen Schlichtung, sondern auch nach Einleitung des Gerichtsverfahrens ausdrücklich vor.

Mediation in Zivil- und Familiensachen

Nach dem Gesetz 5/2012 über Mediation in Zivil- und Handelssachen können die Parteien in der Vorverhandlung über die Möglichkeit informiert werden, eine Mediation zur Lösung ihrer Streitigkeit in Anspruch zu nehmen. Je nach Art des zu verhandelnden Streitfalls kann das Gericht die Parteien auch dazu auffordern, sich um eine Einigung zu bemühen, wodurch das Verfahren beendet würde, oder den Parteien die Möglichkeit geben, eine Aussetzung des Verfahrens zu beantragen, um eine Mediation oder ein Schiedsverfahren in Anspruch nehmen zu können.

Das Gesetz 5/2012 führt als wesentliche Änderung in diesem Rechtsbereich nun ausdrücklich die Mediation als außergerichtliche Möglichkeit zur Verfahrensbeendigung in die Zivilprozessordnung ein.

In der spanischen Rechtsordnung ist das Mediationsverfahren vor allem im Familienrecht am weitesten entwickelt und am besten strukturiert.

Einen großen Fortschritt auf staatlicher Ebene stellt das Gesetz 15/2005 dar, das die Mediation als freiwillige Alternative zur Lösung von Familienstreitigkeiten vorsieht und die Entscheidungsfreiheit als einen der höchsten Werte der spanischen Rechtsordnung proklamiert. Danach können die Parteien bei Gericht jederzeit eine Aussetzung des Verfahrens beantragen, um die Familienmediation in Anspruch zu nehmen und eine Einigung in den Streitfragen zu erzielen.

Des Weiteren sieht die Zivilprozessordnung vor, dass die Konfliktparteien in gegenseitigem Einvernehmen eine Aussetzung des Verfahrens beantragen können, um ein Mediationsverfahren anzustrengen. Nach der Zivilprozessordnung muss das Gericht das Verfahren jedoch nicht von Beginn an aussetzen, um den Parteien die Wahrnehmung eines Informationstermins zu ermöglichen, noch wird ein solcher Schritt empfohlen.

Die für die Familienmediation angebotenen Dienste sind in den einzelnen Autonomen Gemeinschaften sehr unterschiedlich und können selbst innerhalb einer Autonomen Gemeinschaft von Ort zu Ort variieren. In einigen Autonomen Gemeinschaften wie beispielsweise Katalonien wird der Dienst von der Autonomen Gemeinschaft selbst angeboten, während in anderen die Familienmediation von den Gemeindeverwaltungen (Ayuntamientos) angeboten wird.

Der Allgemeine Rat der rechtsprechenden Gewalt (Consejo General del Poder Judicial) unterstützt und überwacht die Mediationsinitiativen der verschiedenen Gerichte Spaniens, die mit Unterstützung durch die Autonomen Gemeinschaften, Universitäten, Gemeindeverwaltungen oder Verbände angeboten werden.

Mediation in Strafsachen

Ziel der Mediation in Strafsachen ist zum einen die Wiedereingliederung des Täters in die Gesellschaft und zum anderen die Entschädigung der Opfer.

In der Jugendgerichtsbarkeit (14- bis 18-Jährige) ist die Mediation ausdrücklich als Mittel zur Umerziehung des Minderjährigen vorgeschrieben. In diesem Rahmen wird die Mediation von den Unterstützungsteams der Jugendstaatsanwaltschaft (Fiscalía de Menores) durchgeführt, kann aber auch durch die Organe der Autonomen Gemeinschaften und andere Organisationen wie Verbände erfolgen.

In der Erwachsenengerichtsbarkeit ist die Mediation nicht geregelt. In der Praxis wird die Mediation aber in einigen Provinzen auf der Grundlage des Strafgesetzbuchs und der Strafprozessordnung, die Prozessabsprachen und eine Strafminderung durch Wiedergutmachung des Schadens erlauben, sowie im Rahmen der geltenden internationalen Vorschriften durchgeführt.

Normalerweise kommt eine Mediation bei kleineren Vergehen in Frage, sie kann aber auch je nach Umständen bei schwerwiegenderen Straftaten zur Anwendung kommen.

Bei häuslicher Gewalt verbietet das Organgesetz 1/2004 über Maßnahmen zum umfassenden Schutz vor Gewalt gegen Frauen eine Mediation in Fällen geschlechtsbezogener Gewalt ausdrücklich. Jedoch gibt es immer mehr Fürsprecher für eine Mediation in diesem Rechtsbereich, da es Sinn macht, für jeden Einzelfall zu beurteilen, ob eine Mediation gerechtfertigt sein kann. Diesbezüglich wird im Bericht 2001 des Allgemeinen Rates der rechtsprechenden Gewalt über geschlechtsbezogene Gewalt in der Familie betont, dass geringfügige Vergehen oder Vergehen im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt an die Zivilgerichte verwiesen werden sollten.

Der Allgemeine Rat der rechtsprechenden Gewalt unterstützt und überwacht die Mediationsinitiativen der Ermittlungsgerichte für Strafsachen (Juzgados de Instrucción), der Strafgerichte (Juzgados de lo Penal) und der Provinzgerichte (Audiencias Provinciales). Die meisten Mediationsverfahren werden bislang in Katalonien und im Baskenland durchgeführt.

Mediation in Verwaltungssachen

Das Gesetz über die Verwaltungsgerichtsbarkeit sieht die Möglichkeit alternativer Methoden zur Beilegung von Streitigkeiten mit Unterstützung durch Dritte nicht ausdrücklich vor, verbietet solche Alternativen aber auch nicht.

Nach diesem Gesetz kann die Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns allerdings ergänzend zu gerichtlichen Verfahren mit anderen Mitteln überprüft werden. Damit sollen die Gerichte entlastet und gleichzeitig Alternativen für eine kostengünstige, schnelle Beilegung der zahlreichen Streitigkeiten geboten werden.

Das Link öffnet neues FensterJustizportal enthält Informationen über die Justizorgane, die gerichtliche Mediationsdienste in Zivil-, Handels-, Straf-, Familien- und Arbeitssachen anbieten, sowie über Berufsverbände, die außergerichtliche Mediationsdienste anbieten.

Sind besondere Vorschriften zu beachten?

Im Allgemeinen wird die Mediation durch einen unparteiischen Dritten durchgeführt, der zur Wahrung der Vertraulichkeit verpflichtet ist.

Die Parteien können mit Unterstützung ihrer Rechtsanwälte beschließen, eine Mediation in ihrem Streitfall zu versuchen, und dies dem Gericht mitteilen. Gleichermaßen kann das Gericht sich an die Streitparteien wenden, wenn es der Auffassung ist, dass der betreffende Streitfall durch Mediation beigelegt werden könnte.

Im Strafrecht wird für gewöhnlich zuerst dem Täter die Möglichkeit der Mediation angeboten; wenn dieser zustimmt, wird Kontakt zum Opfer aufgenommen, um eine Mediation zu versuchen.

Information und Ausbildung

Gemäß dem Gesetz 5/2012 über Mediation in Zivil- und Handelssachen muss ein Mediator über einen Hochschulabschluss oder einen Abschluss an einer berufsbildenden höheren Schule verfügen. Ferner muss er eine spezielle Mediationsausbildung bei einer anerkannten Einrichtung absolviert haben, die ihn für die Ausübung der Mediationstätigkeit im gesamten Land qualifiziert.

In einigen Autonomen Gemeinschaften gibt es Gesetze und Verordnungen, die Bestimmungen über die für einen Familienmediator erforderliche Ausbildung enthalten. In der Regel muss ein Mediator ein Hochschulstudium (mindestens ein Diplomstudium) sowie eine spezielle vorwiegend praktische Mediationsausbildung von 100 bis 300 Stunden absolviert haben.

Eine Mediationsausbildung wird normalerweise von Universitäten, Berufsverbänden und Kammern wie denen für Psychologen oder Rechtsanwälte angeboten.

Wie viel kostet die Mediation?

Eine gerichtliche Mediation ist in der Regel kostenlos.

Auch die von den Autonomen Gemeinschaften und dem SIMA angebotenen Mediationsdienste in Arbeitssachen sind kostenlos.

Bei Familiensachen sind die Mediationsdienste der mit den Gerichten zusammenarbeitenden Stellen im Allgemeinen kostenlos. In Katalonien gibt es eine Gebührenregelung für diejenigen, die keine Prozesskostenhilfe erhalten.

Bei Strafsachen ist die von staatlichen Stellen angebotene Mediation kostenlos.

Außerhalb der gerichtlichen Mediation steht es den Streitparteien frei, sich an einen Mediator zu wenden und mit ihm ein Honorar zu vereinbaren. Das Gesetz 5/2012 besagt ausdrücklich, dass unabhängig davon, ob die Mediation zu einer Einigung führt, die Kosten für die Mediation von den Streitparteien zu gleichen Teilen zu tragen sind, sofern nichts anderes vereinbart ist.

Im Gesetz 10/2012 über bestimmte Gebühren im Bereich der Rechtspflege und des Nationalen Instituts für Toxikologie und Forensik ist zur Förderung der außergerichtlichen Streitbeilegung eine Erstattung der Gebühren vorgesehen, wenn durch die außergerichtliche Streitbeilegung die Kosten für die erbrachten Dienstleistungen zum Teil eingespart werden.

Sind Mediationsvereinbarungen vollstreckbar?

Das Gesetz 5/2012 besagt, dass die Parteien eine im Rahmen eines Mediationsverfahrens geschlossene Vereinbarung beurkunden lassen können.

Soll die Mediationsvereinbarung in einem anderen Staat vollstreckt werden, muss sie zusätzlich zur Beurkundungspflicht die Bestimmungen etwaiger internationaler Abkommen, denen Spanien beigetreten ist, sowie die EU-Vorschriften erfüllen.

Wurde die Mediationsvereinbarung nach Einleitung eines Gerichtsverfahrens geschlossen, muss das Gericht die Vereinbarung auf Antrag der Parteien nach Maßgabe der Zivilprozessordnung genehmigen.

Ob eine Mediationsvereinbarung vollstreckbar ist, hängt davon ab, wie viel Handlungsfreiheit die Parteien in der Sache haben, die Gegenstand der Mediationsvereinbarung ist.

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Letzte Aktualisierung: 17/01/2024

Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.

Mediation in den Mitgliedstaaten - Frankreich

Warum versuchen Sie nicht, Ihren Streit durch eine Mediation beizulegen, anstatt vor Gericht zu gehen? Dabei handelt es sich um eine Form der alternativen Streitbeilegung, bei der ein Mediator die Streitparteien dabei unterstützt, eine Einigung zu erzielen. In Frankreich sind sich die Regierung und die Angehörigen der Rechtsberufe der Vorteile der Mediation bewusst, und der Gesetzgeber fördert ihre Anwendung nachdrücklich.

An welche Stellen kann man sich wenden?

In Frankreich gibt es keine zentrale oder staatliche Regulierungsstelle für den Beruf des Mediators.

Es gibt keine offizielle Internetseite zur Mediation in Frankreich. Dennoch gibt es einen Abschnitt zur Mediation auf www.justice.fr und auf der Website der Link öffnet neues Fensteröffentlichen Mediationsstelle für Unternehmen oder auf der Website für Link öffnet neues FensterVerwaltungsmediation.

Jedes Berufungsgericht veröffentlicht Listen von Mediatoren in Zivil-, Sozial- und Handelssachen. Diese Listen wurden mit Artikel 8 des Gesetzes Nr. 2016-1547 vom 18. November 2016 über die Modernisierung der Justiz des 21. Jahrhunderts eingeführt. Sie dienen zwar hauptsächlich der Information der Richter, können aber auch auf beliebige Weise an die Verfahrensbeteiligten weitergegeben werden. Sie sind auf den Websites der zuständigen Berufungsgerichte abrufbar.

In welchen Bereichen ist Mediation zulässig und/oder besonders verbreitet?

Die Parteien können die Mediation jederzeit und in jedem Rechtsbereich in Anspruch nehmen, mit Ausnahme der Bereiche, die durch die «Bestimmungen der öffentlichen Ordnung» geregelt werden. So kann die Mediation beispielsweise nicht zur Umgehung zwingender Vorschriften über Eheschließung oder Scheidung eingesetzt werden.

Die Mediation wird in verschiedenen Bereichen durchgeführt, zum Beispiel:

  • Nachbarschaftsstreitigkeiten
  • Streitigkeiten zwischen Vermietern und Mietern
  • Familienstreitigkeiten
  • zwischenmenschliche Streitigkeiten innerhalb von Organisationen
  • Streitigkeiten zwischen Unternehmen, bei der Ausführung eines Vertrags oder in einer anderen Konfliktsituation
  • Streitigkeiten zwischen Unternehmen und dem Bankensektor
  • Streitigkeiten im Zusammenhang mit öffentlichen Aufträgen oder Streitigkeiten mit staatlichen Verwaltungen, öffentlichen Einrichtungen oder lokalen Behörden.

Was ist dabei zu beachten?

Inanspruchnahme der Mediation

Mit dem Gesetz Nr. 95-125 vom 8. Februar 1995 über die Organisation der Gerichte und der Zivil-, Straf- und Verwaltungsverfahren wurde die zivilrechtliche Mediation in das französische Recht eingeführt.

Mit der Verordnung Nr. 2011-1540 vom 16. November 2011 wurde die EU-Richtlinie 2008/52/EG in französisches Recht umgesetzt. Mit der Richtlinie wird ein Rahmen zur Unterstützung der gütlichen Beilegung von Streitigkeiten durch die Parteien mithilfe einer dritten Partei, des Mediators, festgelegt. Mit der Verordnung wurde der Anwendungsbereich der Bestimmungen der Richtlinie erweitert, sodass nicht nur die grenzüberschreitende Mediation, sondern auch die innerstaatliche Mediation abgedeckt ist, mit Ausnahme von Streitigkeiten, die einen Arbeitsvertrag oder das Verwaltungsrecht im Rahmen der hoheitlichen Befugnisse des Staates betreffen.

Mit der Verordnung vom 16. November 2011 wurde auch das bereits genannte Gesetz vom 8. Februar 1995 geändert, um einheitliche Rahmenbedingungen für die Mediation zu schaffen. Darin werden der Begriff Mediation definiert, die Befähigung, die ein Mediator mitbringen muss, geregelt und der Vertraulichkeitsgrundsatz fest verankert, denn nur so kann eine Mediation erfolgreich verlaufen.

Seit 2010 bietet die per Dekret des Präsidenten der Republik ernannte und dem Minister für Wirtschaft, Finanzen und Aufschwung unterstellte Mediationsstelle für Unternehmen öffentlichen und privaten Interessenträgern kostenlose und vertrauliche Mediationsdienste an. Auf diese Weise trägt die Mediatonsstelle zu dem im öffentlichen Interesse liegenden Ziel bei, alternative Methoden der Streitbeilegung zu entwickeln. Ein Mediator kann bei Streitigkeiten zwischen Unternehmen, bei der Vertragsausführung oder in anderen Konfliktsituationen, bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit öffentlichen Aufträgen oder Streitigkeiten mit staatlichen Verwaltungen, öffentlichen Einrichtungen oder lokalen Behörden angerufen werden.

Schließlich enthält die Verwaltungsgerichtsordnung einen Abschnitt über die Verwaltungsmediation, die von den Parteien oder dem Gericht beantragt wird (siehe Artikel L. 213-1 ff.).

Mediation durch Vereinbarung

Die Mediation kann auf Initiative der Parteien auch ohne Anrufung eines Gerichts stattfinden.

Parteien, die ein Gericht zur Entscheidung ihrer Streitigkeit angerufen haben, haben jedoch weiterhin die Möglichkeit, auf eine gütliche Beilegung von Streitigkeiten zurückzugreifen, insbesondere durch die Einschaltung eines Mediators.

Gerichtlich angeordnete Mediation

Ist eine Klage vor Gericht anhängig, „kann das zuständige Gericht nach Einholung der Zustimmung der Parteien einen Dritten bestellen, der die Standpunkte der Parteien ermittelt und miteinander vergleicht, damit sie in dem zwischen ihnen bestehenden Konflikt zu einer Einigung gelangen können“ (Artikel 131 Absatz 1 der Zivilprozessordnung).

In Familiensachen, insbesondere bei der Ausübung der elterlichen Sorge oder bei einstweiligen Verfügungen in Scheidungsfällen, kann das Gericht die Teilnahme an einer Informationsveranstaltung zur Mediation auch anordnen, die für die Parteien kostenlos ist und zu keinen besonderen Sanktionen führen darf (Artikel 255 und Artikel 373 Absatz 2 Unterabsatz 10 des Zivilgesetzbuchs).

Mit dem Gesetz Nr. 2019-222 vom 23. März 2019 über die Programmplanung 2018-2022 und die Justizreform wurde in Artikel 373 Absatz 2 Unterabsatz 10 des Zivilgesetzbuchs die Mediation nach der Urteilsverkündung eingeführt:

„Sind sich die Parteien uneinig, so bemüht sich das Gericht, sie zu versöhnen.

Um den Eltern zu helfen, sich über die Ausübung der elterlichen Sorge zu einigen, kann das Gericht vorschlagen, dass sie eine Mediation aufnehmen, es sei denn, es liegen Vorwürfe vor, dass sich ein Elternteil gegenüber dem anderen Elternteil oder dem Kind gewalttätig verhalten hat. Stimmen die Eltern einer Mediation zu, kann das Gericht zu diesem Zweck einen Familienmediator bestellen, der auch an der endgültigen Entscheidung über die Ausübung der elterlichen Sorge beteiligt wird.

Sofern nicht der Vorwurf besteht, dass ein Elternteil sich dem anderen Elternteil oder dem Kind gegenüber gewalttätig verhalten hat, kann das Gericht die Eltern auch auffordern, sich mit einem Familienmediator zu treffen, der sie über den Zweck und den Ablauf der Mediationsmaßnahme informiert“.

Auch in Verwaltungssachen kann das Gericht eine Mediation vorschlagen: „Wenn ein Verwaltungsgericht oder ein Berufungsgericht mit einem Streitfall befasst wird, kann der Vorsitzende des Spruchkörpers nach Einholung der Zustimmung der Parteien eine Mediation anordnen, um eine Einigung zwischen den Parteien zu erzielen“ (Artikel L. 213-1 der Verwaltungsgerichtsordnung). Die gleichen Regeln gelten auch vor dem Staatsrat – dem obersten Gericht der Verwaltungsgerichtsbarkeit (Artikel L. 114-1 der Verwaltungsgerichtsordnung).

Die Anordnung einer Mediation

Ist eine Klage vor Gericht anhängig und haben die Parteien einer Mediation nicht zugestimmt, „kann das Gericht anordnen, dass sie sich innerhalb einer vom Gericht festgelegten Frist mit einem Mediator zusammentreffen, der sie über den Zweck und den Ablauf einer Mediationsmaßnahme informiert …“ (Artikel 127-1 der Zivilprozessordnung).

Obligatorische Mediation

Durch die neuesten legislativen Änderungen ist die Anwendung der Mediation nach französischem Recht unter bestimmten Umständen verpflichtend geworden.

Mit Artikel 7 des Gesetzes Nr. 2016-1547 vom 18. November 2016 über die Modernisierung der Justiz des 21. Jahrhunderts wurde versuchsweise in elf Gerichten die Verpflichtung eingeführt, vor der Anrufung eines Gerichts einen Familienmediationsversuch zu unternehmen. Das Pilotprojekt sollte ursprünglich Ende 2019 abgeschlossen werden, wurde aber bis zum 31. Dezember 2020 und dann bis zum 31. Dezember 2022 verlängert.

Wer eine Entscheidung des Familiengerichts oder eine Bestimmung einer gerichtlich genehmigten Vereinbarung abändern möchte, muss eine Familienmediation versuchen, bevor er die Angelegenheit an das Gericht zurückverweist. Geschieht dies nicht, ist der Antrag auf Abänderung unzulässig.

Dies gilt für Anträge, die Folgendes betreffen: den Ort des gewöhnlichen Aufenthalts des Kindes, das Besuchsrecht und das Recht auf Aufenthalt des Kindes,

den Beitrag eines Elternteils zur Erziehung und zum Unterhalt eines minderjährigen Kindes Entscheidungen über die Ausübung der elterlichen Sorge.

Es ist nicht zwingend erforderlich, eine Familienmediation zu versuchen, bevor das Gericht angerufen wird, wenn

ein Elternteil den anderen Elternteil oder das Kind missbraucht oder ein Antrag auf Genehmigung einer Vereinbarung zwischen den Parteien vorliegt,

nach Einschätzung des Gerichts ein anderer berechtigter Grund vorliegt, die Parteien nicht zu verpflichten, vor der Wiederaufnahme des Verfahrens eine Mediation zu versuchen.

Mit dem Gesetz Nr. 2019-222 vom 23. März 2019 über die Programmplanung 2018-2022 und die Reform der Justiz wurde die Anwendung einer alternativen Form der Streitbeilegung, z. B. der Mediation, für Forderungen auf Zahlung eines Betrags von höchstens 5000 EUR im Zusammenhang mit einem Nachbarschaftsstreit oder einer außergewöhnlichen Nachbarschaftsstörung verbindlich vorgeschrieben. Bevor solche Anträge vor Gericht gebracht werden können, müssen die Parteien nach ihrem Ermessen einen Schlichtungsversuch unter Leitung eines juristischen Schlichters, einen Mediationsversuch oder einen Versuch eines Beteiligungsverfahrens unternehmen. Tun sie dies nicht, kann das Gericht von Amts wegen entscheiden, dass der Antrag unzulässig ist. Im Gesetz sind jedoch fünf Ausnahmen vorgesehen:

  • wenn mindestens eine der Parteien die Zustimmung des Gerichts zu einer Vereinbarung beantragt,
  • wenn ein Rechtsmittel bei der Stelle, die die Entscheidung erlassen hat, eingelegt werden muss, bevor ein Gericht angerufen werden kann,
  • wenn eines der in Unterabsatz 1 genannten Mittel der gütlichen Streitbeilegung aus einem berechtigten Grund nicht in Anspruch genommen werden kann, insbesondere wenn innerhalb einer angemessenen Frist keine vom Gericht bestellten Schlichter zur Verfügung stehen oder
  • wenn das Gericht oder die Verwaltungsbehörde aufgrund einer Sonderbestimmung verpflichtet ist, einen vorherigen Schlichtungsversuch zu unternehmen,
  • wenn der Gläubiger erfolglos ein vereinfachtes Verfahren für geringfügige Forderungen eingeleitet hat.

Vor dem Verwaltungsgericht können Streitigkeiten einer obligatorischen vorherigen Mediation unterzogen werden, die kostenlos ist und bei der für jede Art von Streitigkeit ein Mediator ernannt wird. Derzeit ist die obligatorische vorherige Mediation für Streitigkeiten über Entscheidungen von Pôle emploi und für bestimmte Entscheidungen über bestimmte öffentliche Bedienstete vorgesehen (siehe Dekret Nr. 2022-433 vom 25. März 2022 über das Verfahren der obligatorischen vorherigen Mediation, das auf bestimmte Streitigkeiten im öffentlichen Dienst und auf bestimmte soziale Streitigkeiten anwendbar ist).

Mediation in Strafsachen

Gemäß Artikel 41-1 der Strafprozessordnung kann der Staatsanwalt vor seiner Entscheidung über die Strafverfolgung auf Antrag oder mit Zustimmung des Opfers eine Mediation zwischen dem Täter und dem Opfer anordnen, und zwar entweder direkt oder über einen Mediator der Staatsanwaltschaft, wenn er der Ansicht ist, dass eine solche Maßnahme geeignet ist, den Schadenersatz für das Opfer zu gewährleisten, den aus der Straftat resultierenden Schaden zu beseitigen oder zur Rehabilitierung des Täters beizutragen.

Die Mediation in Strafsachen ermöglicht es dem Opfer und dem Täter, sich aktiv an der Lösung der aus der Straftat resultierenden Schwierigkeiten und insbesondere an der Wiedergutmachung der durch die Straftat entstandenen Schäden jeglicher Art zu beteiligen. Die Mediation wird von einem vom Staatsanwalt ernannten Mediator in Strafsachen durchgeführt und soll dem Opfer die Möglichkeit geben, sich frei zu äußern, den Sachverhalt zu schildern und seine Erwartungen in Bezug auf den erlittenen Schaden und die angestrebte Wiedergutmachung darzulegen. Der Täter seinerseits soll sich durch die direkte Konfrontation mit dem Opfer seiner Handlung und deren Folgen bewusst werden, um eine Wiederholung der Tat zu verhindern.

Wird die Mediation in Strafsachen aufgrund des Verhaltens des Täters nicht durchgeführt, kann der Staatsanwalt, sofern keine neuen Erkenntnisse vorliegen, Anklage erheben. Die Mediation in Strafsachen ist bei Gewalt in der Partnerschaft gemäß Artikel 132-80 des Strafgesetzbuches seit dem Inkrafttreten des Gesetzes Nr. 2020-936 vom 30. Juli 2020 zum Schutz der Opfer häuslicher Gewalt untersagt.

Regulierung der Mediationstätigkeit

Auf nationaler Ebene entspricht der „Ethikkodex“ für Mediatoren dem auf europäischer Ebene angenommenen Kodex.

In Mediationsstellen für Unternehmen wird ebenfalls nach öffentlichen Handlungsgrundsätzen vorgegangen.

Akkreditierte Familienmediationsstellen, d. h. Stellen, die öffentliche Mittel von der Familienbeihilfekasse (Caisse d’allocations familiales), der landwirtschaftlichen Sozialversicherungskasse (Mutualité sociale agricole) und dem Justizministerium erhalten, verpflichten sich, bestimmte Standards für die Erbringung und Qualität dieser Dienste einzuhalten. Diese Standards sind in einem nationalen Referenzrahmen niedergelegt.

Für die Mediation in Verwaltungsstreitigkeiten wurde 2017 eine Link öffnet neues FensterEthik-Charta für Mediatoren in Verwaltungsstreitigkeiten verabschiedet.

Schließlich wurden mit dem Dekret Nr. 2017-1457 vom 9. Oktober 2017 über die Liste der Mediatoren bei den Berufungsgerichten die Bedingungen für die Aufnahme in eine solche Liste festgelegt. Gemäß diesen Bedingungen sind die Mediatoren verpflichtet,

  1. keine Verurteilungen, Erklärungen zur Nichteignung oder Rechtsverluste im Sinne der Liste Nr. 2 ihres Strafregisters aufzuweisen,
  2. keine Handlungen begangen zu haben, die gegen die Ehre, die Redlichkeit und die guten Sitten verstoßen und die eine Disziplinar- oder Verwaltungsstrafe in Form der Entfernung, der Aussetzung, der Kündigung, des Entzugs der Zulassung oder der Rücknahme der Genehmigung zur Folge hatten,
  3. einen Ausbildungs- oder Erfahrungsnachweis – sowohl für natürliche als auch für juristische Personen – vorlegen zu können, der ihre Befähigung zur Ausübung der Mediation belegt. Jede natürliche Person, die Mitglied der juristischen Person ist und die Durchführung von Mediationsmaßnahmen vornimmt, muss die für natürliche Personen festgelegten Bedingungen erfüllen.

Information und Ausbildung

Derzeit ist im französischen Recht keine spezielle Ausbildung für die Mediatoren vorgesehen.

In Familienangelegenheiten gibt es ein staatliches Diplom für Familienmediatoren (DEMF). Der Erwerb dieses Diploms ist keine Voraussetzung für die Ausübung der Familienmediation. Es ist jedoch erforderlich, um in einer anerkannten Familienmediationsstelle zu arbeiten.

In Strafsachen sind sowohl natürliche Personen als auch ordnungsgemäß angemeldete Vereinigungen befugt, Mediationstätigkeiten in den Zuständigkeitsbereichen der Gerichte und der Berufungsgerichte gemäß den in Artikel R. 15-33-30 der Strafprozessordnung festgelegten Verfahren auszuüben. Mediatoren erhalten mindestens eine 35-stündige Grundausbildung und werden während ihres gesamten Berufslebens fortgebildet.

Wie viel kostet die Mediation?

Eine außergerichtliche oder gerichtliche Mediation ist für Personen, die von dieser Form der alternativen Streitbeilegung Gebrauch machen, kostenpflichtig.

Die Mediation ist kostenlos, wenn eine der zahlreichen Mediationen des öffentlichen Dienstes in Anspruch genommen wird oder wenn sie in Strafsachen angeordnet wird. Dasselbe gilt, wenn sie eine Voraussetzung für eine Klage vor dem Verwaltungsgericht ist.

Die Mediatorengebühren können im Rahmen der Prozesskostenhilfe gemäß den Artikeln 118-9 ff. des Dekrets Nr. 91-1266 vom 19. Dezember 1991 übernommen werden. Diese Gebühren dürfen jedoch 256 EUR für eine Partei oder 512 EUR für alle Parteien nicht übersteigen.

Bei einer gerichtlich angeordneten Mediation werden sie vom Richter, der die Gerichtskosten festsetzt, nach Erbringung der Leistung von Mediatoren und gegen Vorlage einer Kostenaufstellung oder eines Kostennachweises festgelegt (Artikel 119 des Dekrets Nr. 91-1266 vom 19. Dezember 1991). Der Richter setzt den Hinterlegungsbetrag und das Honorar fest (Artikel 131 Absätze 6 und 13 Zivilprozessordnung). Da es keine gesetzlich geregelten Vergütungssätze gibt, können die Kosten für einzelne Leistungen der Familienmediation unterschiedlich hoch ausfallen.

Die mit öffentlichen Mitteln finanzierten Mediationsdienste verpflichten sich, einen nationalen Maßstab für die finanzielle Beteiligung der Familien an den Kosten anzuwenden. Der von jeder Partei pro Mediationssitzung zu tragende finanzielle Beitrag liegt zwischen 2 und 131 EUR, abhängig vom Einkommen der Parteien.

Ist eine im Mediationsverfahren geschlossene Vereinbarung vollstreckbar?

Wenn die Parteien eine Vereinbarung treffen, ist diese für sie verbindlich, wie jeder andere Vertrag auch.

Wenn die Parteien es wünschen, kann die Vereinbarung durch Vorlage zur Bestätigung durch den zuständigen Richter (vgl. Artikel 1565 der Zivilprozessordnung; Artikel L. 213-4 der Verwaltungsgerichtsordnung) oder nach dem Gesetz vom 22. Dezember 2021 durch die Geschäftsstelle des Gerichts auf dem Schriftstück des Rechtsanwalts vollstreckbar gemacht werden.

Kommt die Mediation in einem laufenden Verfahren zustande, so erkennt der zuständige Richter die Vereinbarung, die ihm die Parteien vorlegen, gemäß Artikel 131 Absatz 12 Zivilprozessordnung auf Antrag der Parteien als rechtsgültig an.

In Artikel L. 111 Absatz 3 Unterabsatz 1 des Zivilvollstreckungsgesetzbuchs (Code des procédures civiles d'exécution) heißt es, dass Vereinbarungen, die im Anschluss an eine gerichtliche oder außergerichtliche Mediation geschlossen und von den ordentlichen Gerichten oder den Verwaltungsgerichten vollstreckbar gemacht werden, vollstreckbare Titel bilden.

Bei der Mediation in Strafsachen gilt nach Artikel 41-1 5 der Strafprozessordnung: Hat sich der Täter verpflichtet, dem Opfer Schadenersatz zu leisten, kann das Opfer aufgrund des Protokolls die Zahlung des Schadenersatzes nach dem Mahnverfahren gemäß den Vorschriften der Zivilprozessordnung beantragen.

Letzte Aktualisierung: 20/04/2023

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Mediation in den Mitgliedstaaten - Kroatien

Die Regierung der Republik Kroatien leistet über das Justizministerium tatkräftige Unterstützung (auf legislativer, finanzieller und technischer Ebene) bei der Entwicklung und Förderung der Mediation, die zu den Schwerpunkten der Justizreform gehört.

Gerichtliche und außergerichtliche Mediation

Mediation ist an allen erst- und zweitinstanzlichen Gerichten der ordentlichen und der Fachgerichtsbarkeit (d. h. an den Amtsgerichten, Gespanschaftsgerichten, Handelsgerichten und am Hohen Handelsgericht) in allen Abschnitten eines Verfahrens und damit auch im Berufungsverfahren möglich. Die Mediation wird ausschließlich von einem am zuständigen Gericht tätigen Richter durchgeführt, der im Bereich Mediation geschult ist und auf der Liste der zur Mediation befähigten Richter steht, die der Gerichtspräsident im Zuge des jährlichen Geschäftsverteilungsplans erstellt. Ein als Mediator tätiger Richter darf in einem Rechtstreit, den er selbst als Richter führt, nicht als Mediator auftreten.

In der außergerichtlichen Mediation sind Mediationszentren seit vielen Jahren mit großem Erfolg bei der kroatischen Wirtschaftskammer, der kroatischen Handwerkskammer, dem kroatischen Arbeitgeberverband, bei der kroatischen Mediationsvereinigung, der kroatischen Rechtsanwaltskammer, der kroatischen Versicherungsvereinigung und beim Amt für Sozialpartnerschaft der Regierung der Republik Kroatien tätig. Die Mediation mit ausgewählten Mediatoren ist jedoch auch außerhalb dieser Zentren möglich.

Das Mediatoren-Register wird nach dem Mediationsgesetz (Amtsblatt der Republik Kroatien (Narodne novine – NN), Nr. 18/11) und den Vorschriften zum Mediatoren-Register und den Normen für die Akkreditierung von Mediationseinrichtungen und Mediatoren (NN, Nr. 59/11) vom Justizministerium geführt.

Ausschuss für die alternative Streitbeilegung

Das Justizministerium hat einen Ausschuss für die alternative Streitbeilegung eingerichtet, dem vom Justizministerium ernannte Vertreter der Gerichte, der Staatsanwaltschaft, des Amtes für Sozialpartnerschaft der Regierung der Republik Kroatien, der kroatischen Wirtschaftskammer, des kroatischen Arbeitgeberverbands, der kroatischen Handwerkskammer und des Justizministeriums angehören.

Der Ausschuss hat die Aufgabe, die Entwicklung der alternativen Streitbeilegung und die Durchführung bestehender Programme zu überwachen und Maßnahmen vorzuschlagen, um die Weiterentwicklung der alternativen Streitbeilegung zu fördern. Der Ausschuss verfasst darüber hinaus Stellungnahmen und Antworten auf Anfragen, die in seine Zuständigkeit fallen.

Bei der Zusammenkunft des Ausschusses für die alternative Streitbeilegung am 26. November 2009 wurde ein Ethik-Kodex für Mediatoren verabschiedet.

Rechtlicher Rahmen

Mediation als Weg der Streitbeilegung wurde erstmals 2003 in einem eigenen Mediationsgesetz geregelt (NN, Nr. 163/03, in Kraft seit 24. Oktober 2003). Bestandteil dieses Gesetzes sind einige der Leitsätze der Empfehlung des Europarats über die Mediation in Zivil- und Handelssachen sowie das Grünbuch der Europäischen Union über alternative Verfahren zur Streitbeilegung im Zivil- und Handelsrecht. Das Gesetz wurde 2009 geändert. Anfang 2011 wurde ein neues Mediationsgesetz verabschiedet (NN, Nr. 18/11), das mit dem Beitritt der kroatischen Republik zur Europäischen Union vollständig in Kraft getreten ist.

Neben dem Mediationsgesetz, dem wichtigsten Rechtsinstrument, gibt es weitere Gesetze in diesem Bereich sowie Durchführungsverordnungen.

Mediationsverfahren

Das Mediationsverfahren wird auf Vorschlag einer Streitpartei, der von der Gegenpartei angenommen wird, auf gemeinsamen Vorschlag beider Seiten für eine gütliche Streitbeilegung oder auf Vorschlag eines Dritten (z. B. des Richters im Rahmen eines Gerichtsverfahrens) eingeleitet.

Mediatoren sind Personen, die auf Grundlage einer Vereinbarung zwischen den Parteien allein und zu mehreren die Mediation durchführen. Mediatoren müssen ausgebildet sein (die Erfahrung und das Können eines Mediators sind in hohem Maße für den Erfolg einer Mediation entscheidend) und sich fortlaufend weiterbilden. Die Richterakademie (Pravosudna akademija) spielt bei der Organisation und Durchführung von Schulungen für Mediatoren eine zentrale Rolle.

Die Mediation ist entsprechend der Vereinbarung der Parteien durchzuführen. Der Mediator stellt im Rahmen des Mediationsverfahrens sicher, dass die Parteien fair und gleich behandelt werden. Er kann mit jeder Partei getrennt zusammenkommen und darf Informationen und Angaben, die er von einer Partei erhalten hat, der anderen Partei nur dann mitteilen, wenn eine entsprechende Genehmigung vorliegt – es sei denn, die Parteien haben etwas anderes vereinbart. Der Mediator kann die Vereinbarung mit aufsetzen und in Bezug auf deren Inhalt Empfehlungen aussprechen.

Eine durch Mediation erreichte Vereinbarung ist für die unterzeichnenden Parteien bindend. Gehen die Parteien bestimmte Verpflichtungen ein, sind sie verpflichtet, diese fristgerecht zu erfüllen. Eine im Weg der Mediation geschlossene Vereinbarung ist vollstreckbar, wenn sie eine sofort fällige Verpflichtung enthält, über die sich die Parteien verständigen können, und wenn es eine Vollstreckbarkeitsklausel enthält.

Wenn zwischen den Parteien nicht anders vereinbart, trägt jede Partei ihre eigenen Kosten und die Parteien tragen die Kosten der Mediation zu gleichen Teilen, oder die Kosten werden entsprechend einer besonderen gesetzlichen Regelung oder den Vorgaben der Mediationsstelle aufgeteilt.

Laut Aussage der Mehrheit der auf dem Gebiet der Mediation tätigen Fachleute eignet sich jede Streitigkeit im Zusammenhang mit Rechten, die zwischen Parteien frei verhandelbar sind, zur Mediation, und die Streitparteien sollten nahezu immer dazu aufgefordert werden, ihren Streit gütlich beizulegen. Mediation eignet sich insbesondere für Streitigkeiten im Geschäftsleben (d. h. Handelsstreitigkeiten) sowie bei grenzüberschreitenden Streitigkeiten in Zivil- und Handelssachen (d. h. wenn eine der Parteien in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union ansässig ist bzw. dort ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat). Streitigkeiten in den Bereichen Zoll, Steuern oder Verwaltung oder Streitigkeiten in Bezug auf die Haftung des Staates für Handlungen oder Unterlassungen im Rahmen der Ausübung hoheitlicher Gewalt zählen.

Weitere Links

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Letzte Aktualisierung: 20/07/2016

Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.

Mediation in den Mitgliedstaaten - Italien

Warum sollte ein Streit nicht durch Mediation statt vor Gericht beigelegt werden? Mediation ist ein alternatives Verfahren zur Streitbeilegung, bei dem ein Mediator die Parteien bei der Problemlösung unterstützt. Sowohl die staatlichen Stellen als auch die in Rechtsberufen tätigen Personen halten die Mediation für ein besonders wirksames Instrument.

1. An welche Stellen kann man sich wenden?

In Italien wurde mit dem Link öffnet neues Fenstergesetzesvertretenden Dekret Nr. 28/2010 ein System der Mediation in Zivil- und Handelssachen eingeführt, um die Konfliktbeilegung in Fällen zu erleichtern, in denen die Parteien frei auf strittige Ansprüche verzichten bzw. diese abtreten können (diritti disponibili).

Mediationsdienste werden sowohl von öffentlichen als auch von privaten Stellen erbracht, die in einem beim Justizministerium geführten Register (registro degli organismi di mediazione) eingetragen sind.

Alle Informationen zur Mediation finden Sie auf der Website des Link öffnet neues FensterJustizministeriums .

Das Register der akkreditierten Link öffnet neues FensterMediationsstellen ist auf der Website des Justizministeriums einsehbar.

Sie können sich an eine dort eingetragene Stelle Ihrer Wahl wenden und Unterstützung durch deren Mitglieder in Anspruch nehmen. Weitere Auskünfte erhalten Sie direkt bei der betreffenden Stelle.

2. In welchen Bereichen ist Mediation zulässig und/oder besonders verbreitet?

Die Mediationsstellen können Hilfestellung bei der außergerichtlichen Beilegung von zivil- und handelsrechtlichen Streitigkeiten über Ansprüche leisten, auf die die Parteien in freier Verfügung verzichten bzw. die sie abtreten können. In Italien ist die Mediation eine Zulässigkeitsvoraussetzung für die Klageerhebung bei Streitigkeiten, die das Miteigentum, dingliche Rechte, Auseinandersetzungen, Erbschaften, familienrechtliche Verträge, Miete, Leihe, Betriebsverpachtung, den Ersatz des durch ärztliches Handeln oder eine gesundheitsbezogene Maßnahme oder durch üble Nachrede in der Presse oder anderen Kommunikationsmedien entstandenen Schadens, Versicherungs-, Banken- und Finanzverträge betreffen. In solchen Fällen müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. Die Mediation kann auch freiwillig, auf Aufforderung des Gerichts oder aufgrund einer von den Parteien im Vertrag festgelegten Verpflichtung erfolgen.

3. Sind besondere Vorschriften zu beachten?

Die Vorschriften für die Mediation in Zivil- und Handelssachen sind derzeit im gesetzesvertretenden Dekret Nr. 28/2010 (geändert durch das Gesetzesdekret Nr. 69 vom 21. Juni 2013, umgewandelt in das Gesetz Nr. 98 vom 9. August 2013, und anschließend durch das Link öffnet neues FensterGesetzesdekret Nr. 132 vom 12. September 2014, umgewandelt mit Änderungen durch das Link öffnet neues FensterGesetz Nr. 162 vom 10. November 2014 und durch das Link öffnet neues Fenstergesetzesvertretende Dekret Nr. 130 vom 6. August 2015) und im Ministerialdekret Nr. 180/2010 festgelegt.

4. Ausbildung

Eine Person, die Mediator werden möchte, muss die Anforderungen von Artikel 4 Absatz 3 Buchstabe b des Ministerialdekrets Nr. 180/2010 erfüllen.

Sie muss insbesondere über einen Abschluss oder ein Diplom verfügen, der bzw. das einem Hochschulabschluss nach einem dreijährigen Studium mindestens gleichwertig ist, oder alternativ Mitglied eines Berufsverbandes oder einer Berufsorganisation sein, sowie einen mindestens zweijährigen Fortbildungskurs bei einer vom Justizministerium zugelassenen Ausbildungseinrichtung absolviert haben und während des zweijährigen Fortbildungszeitraums an mindestens zwanzig Mediationsfällen als betreuter Praktikant teilgenommen haben.

Bei den Ausbildungseinrichtungen, die den Mediatoren die Teilnahme an Bildungskursen bescheinigen, handelt es sich um öffentliche oder private Einrichtungen, die das Justizministerium vorbehaltlich der Erfüllung bestimmter Anforderungen akkreditiert.

5. Wie viel kostet die Mediation?

Die Kriterien für die Festlegung der Mediationsgebühr (indennità di mediazione), die sich aus der Gebühr für die Einleitung des Verfahrens und der Gebühr für die Mediation an sich zusammensetzt, sind in Artikel 16 des Ministerialdekrets Nr. 180/2010 festgelegt.

Die Beträge sind in der Tabelle A im Anhang des Dekrets aufgeführt. Sie hängen von der Höhe des Streitwerts ab.

6. Sind Mediationsvereinbarungen vollstreckbar?

Gemäß Artikel 12 des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 28/2010 stellt die von den Parteien und den Rechtsanwälten unterzeichnete Vereinbarung – wenn alle an der Mediation teilnehmenden Parteien einen Rechtsanwalt hinzuziehen – einen vollstreckbaren Titel für die Zwangsenteignung (espropriazione forzata), die Verpflichtung zur Übertragung bestimmter Vermögenswerte (esecuzione per consegna e rilascio), die Erfüllung einer positiven oder negativen Verpflichtung (esecuzione degli obblighi di fare e non fare) und die Eintragung einer gerichtlichen Hypothek (ipoteca giudiziale) dar. Die Anwälte beglaubigen und bescheinigen, dass die Vereinbarung mit den zwingenden Vorschriften und der öffentlichen Ordnung im Einklang steht. In allen anderen Fällen wird die dem Protokoll beigefügte Vereinbarung auf Antrag einer Partei durch Beschluss des Präsidenten des Gerichts bestätigt, nachdem festgestellt wurde, dass sie formgerecht ist und die zwingenden Vorschriften und die Erfordernisse der öffentlichen Ordnung eingehalten wurden. Bei grenzüberschreitenden Streitigkeiten im Sinne von Artikel 2 der Richtlinie 2008/52/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2008 wird das Protokoll vom Präsidenten des Gerichts bestätigt, in dessen Bezirk die Vereinbarung durchzuführen ist.

7. Ist der Zugang zur Datenbank der Mediatoren kostenlos?

Derzeit veröffentlicht das Justizministerium auf seiner Website regelmäßig eine Liste der Mediationsstellen und der bei jeder Mediationsstelle registrierten Mediatoren.

Dies ist der in Frage 1 genannte Link öffnet neues FensterLink. Der Zugang zu dieser Website ist uneingeschränkt und kostenlos.

Letzte Aktualisierung: 17/05/2023

Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.

Mediation in den Mitgliedstaaten - Zypern

An welche Stellen kann man sich wenden?

Informationen zur Mediation in Zypern erhalten Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Justiz und öffentliche Ordnung (Ypourgeío Dikaiosýnis kai Dimosías Táxeos), der zyprischen Anwaltskammer (Pankýprios Dikigorikós Sýllogos), der zyprischen Industrie- und Handelskammer (Kypriako Emporikó kai Viomichanikó Epimelitírio) oder der wissenschaftlich-technischen Kammer von Zypern (Epistimonikó Technikó Epimelitírio Kýprou).

In welchen Bereichen ist Mediation zulässig und/oder besonders verbreitet?

Sofern die beteiligten Parteien zustimmen, kann die Mediation zur Beilegung aller zivilrechtlichen Streitigkeiten, ob grenzüberschreitend oder nicht, einschließlich Handelsstreitigkeiten, in Anspruch genommen werden. Die Mediation ist weder bei Familienstreitigkeiten noch bei Arbeitsstreitigkeiten, die keine grenzüberschreitenden Streitigkeiten sind, anwendbar.

Sind besondere Vorschriften zu beachten?

Gemäß dem Gesetz über bestimmte Angelegenheiten der Mediation in zivilrechtlichen Streitigkeiten von 2012 (Gesetz 159(I)/2012) ernennen die Parteien einvernehmlich einen Mediator. Das Verfahren ist informell. In Absprache mit dem Mediator vereinbaren die Parteien den Ablauf des Verfahrens, seine Dauer, die Vertraulichkeitsverpflichtung für das Verfahren, die Vergütung des Mediators und die Zahlungsbedingungen sowie alle anderen für notwendig erachteten Punkte.

Wie viel kostet die Mediation?

Nach dem Gesetz vereinbaren die Parteien vor Einleitung des Mediationsverfahrens in Absprache mit dem Mediator verschiedene Punkte, darunter die Festlegung der Vergütung des Mediators und die Zahlungsbedingungen sowie etwaige andere Kosten des Verfahrens. Daher gibt es keine festen Kosten für die Mediation; sie hängen im Wesentlichen von der Komplexität des Falles ab.

Sind Mediationsvereinbarungen vollstreckbar?

Erzielen die Parteien eine Mediationsvereinbarung, so wird diese vom Mediator schriftlich abgefasst, woraufhin beide Parteien gemeinsam oder eine von ihnen mit ausdrücklicher Zustimmung der anderen Partei bei Gericht einen Antrag auf Vollstreckung der Mediationsvereinbarung stellen können bzw. kann. In diesem Fall sollte sie in gleicher Weise wie eine gerichtliche Entscheidung vollstreckt werden.

Letzte Aktualisierung: 11/03/2024

Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.

Hinweis: Die ursprüngliche Sprachfassung dieser Seite Lettisch wurde unlängst geändert. Die Sprachfassung, die Sie ausgewählt haben, wird gerade von unserer Übersetzungsabteilung erstellt.

Mediation in den Mitgliedstaaten - Lettland

Rechtsstreitigkeiten lassen sich nicht nur vor Gericht beilegen, sondern auch durch Mediation. Dabei handelt es sich um ein alternatives Verfahren zur Streitbeilegung, bei dem ein Mediator die Konfliktparteien bei der Suche nach einer Einigung unterstützt. Sowohl die Regierung als auch die Angehörigen der Rechtsberufe in Lettland wissen die Vorteile der Mediation zu schätzen.

An welche Stellen kann man sich wenden?

Die Mediation als Mittel zur Streitbeilegung in Zivilsachen ist in Lettland relativ neu. Der Beruf des Mediators unterliegt keiner staatlichen Regulierung.

Der Mediationsrat

In dem am 25. Juli 2011 gegründeten Link öffnet neues Fenster Mediationsrat (Mediācijas padome) sind in Lettland eingetragene Organisationen zusammengeschlossen, die im Bereich der Mediation tätig sind. Dieser Dachverband hat sich zum Ziel gesetzt, gemeinsame Ausbildungsnormen für Mediatoren zu entwickeln, Ausbildungsprogramme zu zertifizieren, einen Verhaltenskodex für zugelassene Mediatoren einzuführen, zugelassene Mediatoren zu vertreten, Behörden auf staatlicher und nachgeordneter Ebene und sonstige Stellen für die Mediation zu sensibilisieren und zu diesbezüglichen rechtlichen Fragen und zur Rechtspraxis Stellung zu nehmen.

Gegründet wurde der Mediationsrat von folgenden Einrichtungen:

  • „Mediation und ADR“ (Mediācija un ADR)
  • „Integrierte Mediation in Lettland“ (Integrētā mediācija Latvijā)
  • Opferhilfe der Organisation „Gesellschaftliche Integration“ (Integrācija sabiedrībai (Cietušo atbalsta centrs))
  • „Vereinigung der Wirtschaftsmediatoren“ (Komercmediatoru asociācija)

Organisation „Mediation und ADR“ (Mediācija un ADR)

Die Organisation Link öffnet neues Fenster'Mediation und ADR' (Mediācija un ADR) wurde am 7. April 2005 gegründet. Sie hat sich folgende Ziele gesetzt:

  • Förderung der schrittweisen Einführung und Anwendung alternativer Verfahren zur Streitbeilegung (Mediation, Schlichtung, neutrale Würdigung des Sachverhalts, Begutachtung, Schiedsgerichtsbarkeit usw.) in Lettland
  • Teilnahme an politischen Entscheidungsprozessen, z. B. in den Arbeitsgruppen öffentlicher Einrichtungen
  • Unterstützung bei der Steigerung der Professionalität ihrer Mitglieder und Bereitstellung bestmöglicher Mediations- und ADR-Dienste
  • Vernetzung der professionellen Anbieter von ADR zur Erreichung gemeinsamer Ziele
  • Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen und anderen natürlichen und juristischen Personen.

Die Organisation berät Konfliktparteien und deren Vertreter bei der Wahl eines Vermittlers und hält Vorträge und Seminare zu den Themen Mediation und ADR ab. Mehrere Mitglieder von ‚Mediation und ADR’ praktizieren als Mediatoren in Zivil- und Strafsachen. Sie haben ihre Verhandlungs- und Mediationskompetenzen in Lettland sowie bei erfahrenen Mediatoren und Experten für Konfliktlösung in den USA, Großbritannien, Deutschland und anderen Ländern erworben.

Organisation „Integrierte Mediation in Lettland“(Integrētā mediācija Latvijā)

Die Link öffnet neues FensterOrganisation ,Integrierte Mediation in Lettland' (Integrētā mediācija Latvijā — IMLV) wurde am 10. August 2007 gegründet. Sie setzt sich für ihre Vision einer Gesellschaft ein, die Konflikte erfolgreich bewältigt, in der die Interessen aller Parteien gleichermaßen gewahrt werden und deren Konfliktlösungsverfahren auf Humanität, Angemessenheit und Zusammenarbeit basieren. Die Organisation ‚Integrierte Mediation in Lettland’ wurde in Kooperation mit der deutschen Organisation ‚Integrierte Mediation’ eingerichtet. Eine Zusammenarbeit wird in den Bereichen Aus- und Weiterbildung, Supervision, Einrichtung von Mediationsdiensten und Übernahme vorbildlicher Verfahren angestrebt.

Die Organisation hat sich der Förderung von Mediation auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene durch ihre Integration in die Konfliktlösungsverfahren öffentlicher und privater Einrichtungen, in die Arbeit von Fachleuten und in die Gesellschaft als Ganzes verschrieben.

Um diese Ziele zu erreichen, nimmt die Organisation ‚Integrierte Mediation in Lettland’ folgende Aufgaben wahr:

  • Förderung und Weiterentwicklung des Konzepts der integrierten Mediation in Lettland als moderner und qualitätvoller Form der Streitbeilegung
  • Unterstützung der Zusammenarbeit von Fachleuten sowie von öffentlichen und privaten Einrichtungen
  • Definition und Verbreitung der Grundzüge und des Nutzens der integrierten Mediation
  • Vorstellung der Grundzüge und Möglichkeiten der integrierten Mediation in der Öffentlichkeit
  • Bekanntmachung der durch integrierte Mediation erzielten Erfolge
  • Veranstaltung von Schulungsmaßnahmen im Bereich Mediation und Aufklärung über das Potenzial der Einbindung der integrierten Mediation in unterschiedlichste Tätigkeitsbereiche
  • Durchführung von Studien und Umfragen

Die Organisation ‚Integrierte Mediation in Lettland’ bringt Vertreter unterschiedlicher Berufsgruppen – darunter auch praktizierende Mediatoren – zusammen, die Mediationstechniken in ihre Arbeit einfließen lassen und den Bekanntheitsgrad der Mediation als erfolgreichem Verfahren zur Konfliktlösung steigern wollen.

Opferhilfe der Organisation „Gesellschaftliche Integration“ (Integrācija sabiedrībai (Cietušo atbalsta centrs))

Link öffnet neues FensterDas Zentrum für Opferhilfe der Organisation „Gesellschaftliche Integration“ nahm 2003 seine Arbeit auf. Das Zentrum hat sich die Unterstützung der Opfer von Straftaten zur Aufgabe gemacht. Seit 2004 sind 20 Mediatoren im Zentrum tätig, die mit Mediationsverfahren vertraut sind und in der Lage sind, in zivil- und verwaltungsrechtlichen Streitigkeiten zu vermitteln.


In welchen Bereichen ist Mediation zulässig und/oder besonders verbreitet?

Mediation ist in vielen Bereichen möglich. Am weitesten verbreitet ist der Einsatz von Mediation in familien- und handelsrechtlichen Streitigkeiten.

Sind besondere Vorschriften zu beachten?

Die Inanspruchnahme eines Mediators ist absolut freiwillig.

Mediation ist keine Voraussetzung für die Einleitung oder Weiterführung bestimmter Verfahren vor Gericht.

Die Mediation ist in Lettland nicht gesetzlich geregelt.

Information und Ausbildung

Website zur Mediation: Link öffnet neues Fensterhttp://www.mediacija.lv.

Die Ausbilder der Organisationen „Mediācija un ADR“ und „Integrācija sabiedrībai“ bieten Grundkurse in Mediation für Personen an, die sich zum Mediator ausbilden lassen wollen oder die Grundfertigkeiten der Konfliktlösung im beruflichen oder privaten Umfeld erwerben wollen.

Wie viel kostet die Mediation?

Als Streitbeilegungsverfahren in Zivilsachen wird Mediation nicht kostenlos angeboten. Die mit der Mediation verbundenen Kosten sind von mehreren Faktoren abhängig: Qualifikation und Erfahrung des Mediators, Komplexität des Konflikts, Anzahl der benötigten Mediationssitzungen usw.

In Angelegenheiten, die die Rechte und Interessen von Kindern betreffen, bietet das Amt für Außen- und Schlichtungsangelegenheiten des Familiengerichts Riga (Rīgas Bāriņtiesas Ārlietu un samierināšanas pārvalde) einen kostenlosen Mediationsdienst für die Einwohner der Stadt Riga. Dies betrifft vor allem Konflikte im Zusammenhang mit dem Unterhalt, dem Wohnort des Kindes, dem Sorge- und Umgangsrecht sowie Erziehungsfragen.

Sind Mediationsvereinbarungen vollstreckbar?

Die Link öffnet neues FensterRichtlinie 2008/52/EG sieht vor, dass die Parteien einer im Mediationsverfahren erzielten schriftlichen Vereinbarung beantragen können, dass der Inhalt der Vereinbarung für vollstreckbar erklärt wird. Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission mit, welche Gerichte und andere Behörden zur Bearbeitung solcher Anträge befugt sind.

Lettland hat diese Information noch nicht weitergegeben.

Links zum Thema

Link öffnet neues FensterMediācija.lv

Letzte Aktualisierung: 05/04/2024

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Mediation in den Mitgliedstaaten - Litauen

Streitigkeiten können statt vor Gericht auch mittels Mediation ausgeräumt werden. Mediation ist ein alternatives Verfahren der Streitbeilegung (ADR). Dabei unterstützt ein Mediator die Konfliktparteien bei der außergerichtlichen Klärung ihrer Differenzen. Staat und Angehörige der Rechtsberufe in Litauen sind sich der Vorteile der Mediation bewusst.

An welche Stellen kann man sich wenden?

In Litauen existiert keine zentrale oder staatliche Stelle für Mediation (tarpininkavimas). Die Einrichtung einer solchen Stelle ist in absehbarer Zeit nicht geplant.

In welchen Bereichen ist Mediation zulässig und/oder besonders verbreitet?

Mediation (taikinamasis tarpininkavimas) ist in Zivilsachen (also Streitsachen, die in einem Zivilverfahren vor einem ordentlichen Gericht verhandelt werden) möglich.

Sind besondere Vorschriften zu beachten?

Die Mediation in Zivilsachen ist gesetzlich geregelt (Civilinių ginčų taikinamojo tarpininkavimo įstatymas) und absolut freiwillig. Spezielle Regelungen, wie z. B. ein Verhaltenskodex für Mediatoren, gibt es nicht.

Information und Ausbildung

Derzeit existiert kein staatliches Ausbildungsprogramm. Ausbildungsmöglichkeiten bieten das Schulungszentrum des Justizministeriums (Teisingumo ministerija) sowie private Einrichtungen. Private Einrichtungen unterliegen keinerlei Regulierung.

Wie viel kostet die Mediation?

Nach dem Gesetz über Mediation in Zivilsachen kann Mediation kostenpflichtig oder kostenlos angeboten werden. Erfolgt eine kostenpflichtige Mediation, kann das Verfahren erst eingeleitet werden, wenn der Mediator das Honorar und die Zahlungsmodalitäten mit beiden Konfliktparteien schriftlich vereinbart hat.

Sind Mediationsvereinbarungen vollstreckbar?

Gemäß der Link öffnet neues FensterRichtlinie 2008/52/EG können die Parteien einer im Mediationsverfahren erzielten schriftlichen Vereinbarung veranlassen, dass der Inhalt der Vereinbarung vollstreckbar gemacht wird. Die Mitgliedstaaten teilen dies ihren Gerichten und anderen zuständigen Behörden mit.

Dem Gesetz über Mediation in Zivilsachen zufolge wählen die Konfliktparteien das zuständige Gericht. Dabei kann es sich um das Amtsgericht am Wohnort bzw. am Firmensitz einer der beiden Konfliktparteien handeln.

Letzte Aktualisierung: 07/04/2023

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Mediation in den Mitgliedstaaten - Luxemburg

Warum sollte ein Streit nicht durch Mediation statt vor Gericht beigelegt werden? Die Mediation ist ein alternatives Verfahren der Streitbeilegung (ADR), bei dem ein Mediator die Streitparteien dabei unterstützt, eine Einigung zu erzielen. Die Vorteile der Mediation sind in Luxemburg sowohl den staatlichen Stellen als auch den Angehörigen der Rechtsberufe bekannt.

An welche Stellen kann man sich wenden?

Für die Regulierung des Mediatorenberufs gibt es keine zentrale Einrichtung.

Sieht man einmal von der Mediation in besonderen Branchen (Banken, Versicherungen usw.), der Link öffnet neues FensterBürgerbeauftragten, die für die Mediation in Verwaltungsangelegenheiten zuständig ist, und dem Link öffnet neues FensterOmbudskommittee fir t’Rechter vun de Kanner (Ausschuss zum Schutz der Rechte des Kindes) ab, sind folgende juristische Vereinigungen im Bereich Mediation tätig:

In welchen Bereichen ist Mediation zulässig und/oder besonders verbreitet?

Mediation ist hauptsächlich in folgenden Bereichen verbreitet:

  • Verwaltungssachen,
  • Strafsachen,
  • Familiensachen,
  • Handelssachen und
  • Nachbarschaftssachen.

Für die zivil- und handelsrechtliche Mediation sind in erster Linie das konsensorientierte Vorgehen, die Vertraulichkeit des Verfahrens sowie die Unabhängigkeit, Unparteilichkeit und die Kompetenz des Mediators kennzeichnend. Die Mediation kommt für den gesamten Streitgegenstand oder einen Teil davon in Frage. Dies gilt nicht nur in der konventionellen, sondern auch in der gerichtlichen Mediation, wobei der Familienmediation eine bevorzugte Stellung zukommt.

Im Rahmen der konventionellen Mediation (médiation conventionnelle) kann jede Partei der bzw. den anderen Partei(en) unabhängig vom Gerichts- oder Schiedsverfahren vorschlagen, in einem beliebigen Stadium des Gerichtsverfahrens ein Mediationsverfahren einzuleiten, solange der Parteivortrag noch nicht abgeschlossen ist.

Bei der Mediation vor Gericht, der sogenannten „gerichtlichen“ Mediation, ist eine zivil-, handels- oder familienrechtliche Sache bereits anhängig, und der Richter kann jederzeit – außer bei Verfahren vor dem Kassationsgerichtshof und einstweiligen Verfügungen – die gerichtliche Mediation einleiten, solange die Parteien ihren Vortrag noch nicht abgeschlossen haben. Der Richter kann die Parteien von sich aus oder auf gemeinsamen Antrag der Parteien zu einer Mediation auffordern, die jedoch grundsätzlich nur mit Zustimmung der Parteien möglich ist. Wird der Richter mit einem Streitfall aus dem Familienrecht – in einer Reihe von ausdrücklich genannten Fällen – befasst, kann er den Parteien eine Mediationsmaßnahme vorschlagen und ordnet eine kostenlose Informationssitzung an, in der die Grundsätze, das Verfahren und die Wirkung der Mediation erklärt werden.

Im Strafrecht kann der Staatsanwalt unter bestimmten Voraussetzungen, bevor er über die Erhebung der öffentlichen Klage entscheidet, eine Mediation einleiten, wenn auf diesem Wege

  • der dem Opfer entstandene Schaden wieder gutgemacht werden kann, or
  • die durch das Vergehen verursachte Störung beendet werden kann oder oder
  • die Rehabilitierung des Täters gefördert werden kann.

Auch nach Inanspruchnahme einer Mediation ist die spätere Einleitung von Strafverfolgungsmaßnahmen nicht ausgeschlossen, insbesondere wenn die Mediationsbedingungen nicht eingehalten werden.

Sind besondere Vorschriften zu beachten?

Die Inanspruchnahme der Mediation ist völlig freiwillig.

Für die Mediation in Verwaltungs- und Strafsachen, aber auch für die Mediation in bestimmten Wirtschaftszweigen gelten besondere Rechtsvorschriften.

Information und Ausbildung

Mediator im Strafrecht

Mit dem Link öffnet neues FensterGesetz vom 6. Mai 1999 und der Link öffnet neues Fenstergroßherzoglichen Verordnung vom 31. Mai 1999 wurde die Mediation in Strafsachen geregelt. Der Staatsanwalt kann, bevor er über die Anklageerhebung entscheidet, eine Mediation einleiten, wenn seiner Meinung nach dadurch der dem Opfer entstandene Schaden wieder gutgemacht, die durch das Vergehen verursachte Störung beendet oder die Rehabilitierung des Täters gefördert werden kann. Wenn der Staatsanwalt beschließt, eine strafrechtliche Mediation einzuleiten, kann er jede zu diesem Zweck zugelassene Person als Mediator bestellen.

Hinweise zur Zulassung:

Wer als Mediator in Strafsachen zugelassen werden möchte, stellt einen entsprechenden Antrag beim Justizministerium, das nach Stellungnahme des Generalstaatsanwalts über den Antrag entscheidet.

Mediator im Zivil- und Handelsrecht

Mit dem Link öffnet neues FensterGesetz vom 24. Februar 2012 wurde der nationale Rechtsrahmen für die Mediation im Zivil- und Handelsrecht geschaffen, der als weiterer Titel in die Neue Zivilprozessordnung aufgenommen wurde. Mit diesem Gesetz hat Luxemburg die Richtlinie 2008/52/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2008 über bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen umgesetzt und dazu die Grundsätze und Vorgaben für grenzüberschreitende Streitigkeiten auch für Rechtsstreitigkeiten im Inland übernommen. Ergänzend dazu wurde die Link öffnet neues Fenstergroßherzogliche Verordnung vom 25. Juni 2012 über das Zulassungsverfahren für die Tätigkeit als zugelassener Gerichts- und Familienmediator, die erforderliche spezielle Ausbildung als Mediator und die Abhaltung des kostenlosen Informationsgesprächs erlassen.

Der Mediator hat als unbeteiligter Dritter die Aufgabe, die Parteien gemeinsam und gegebenenfalls getrennt zu hören, damit sie eine Lösung in dem zwischen ihnen bestehenden Konflikt finden können. Er zwingt den Parteien keine Lösung auf, sondern hält sie dazu an, sich einvernehmlich und gütlich zu einigen.

Für die Gerichts- und Familienmediation kommen zugelassene oder nicht zugelassene Mediatoren in Frage. Unter einem zugelassenen Mediator ist eine natürliche Person zu verstehen, die für diese Aufgabe vom Justizministerium zugelassen wurde.

In der konventionellen Mediation und bei grenzüberschreitenden Streitigkeiten können die Parteien einen nicht zugelassenen Mediator einschalten.

Hinweise zur Zulassung:

Das Justizministerium ist für die Zulassung der Mediatoren zuständig. Im Zivil- und Handelsrecht brauchen die Mediatoren für konventionelle Mediationsverfahren nicht zugelassen zu werden.

Jede natürliche Person kann die Zulassung beantragen, wenn sie die Voraussetzungen gemäß Gesetz vom 24. Februar 2012 über die Aufnahme der zivil- und handelsrechtlichen Mediation in die Neue Zivilprozessordnung (Nouveau Code de procédure civile) und in der großherzoglichen Verordnung vom 25. Juni 2012 über das Zulassungsverfahren für die Tätigkeit als Gerichts- und Familienmediator, die erforderliche spezielle Ausbildung als Mediator und die Abhaltung des kostenlosen Informationsgesprächs erfüllt.

Nach der bereits genannten Richtlinie 2008/52/EG und gemäß Artikel 1251-3 Absatz 1 Unterabsatz 3 des Mediationsgesetzes vom 24. Februar 2012 kann der die Mediation anbietende Dienstleister, der gleichwertige oder im Wesen vergleichbare Voraussetzungen in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union erfüllt, von der Zulassungspflicht im Großherzogtum Luxemburg freigestellt werden.

Die Zulassung wird auf unbegrenzte Zeit erteilt.

In Artikel 1251-3 Absatz 2 der Neuen Zivilprozessordnung und in der oben genannten großherzoglichen Verordnung vom 25. Juni 2012 sind die Voraussetzungen geregelt, die eine natürliche Person für die Zulassung kumulativ erfüllen muss:

  1. Sie muss in Bezug auf Unbescholtenheit, Kompetenz, Ausbildung, Unabhängigkeit und Unparteilichkeit entsprechende Garantien bieten.
  2. Sie muss einen Auszug aus dem luxemburgischen Strafregister oder einen vergleichbaren Nachweis der zuständigen Behörden des Landes vorlegen, in dem der Antragsteller in den letzten fünf Jahren seinen Wohnsitz hatte.
  3. Sie muss geschäftsfähig und im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte sein.
  4. Sie muss über eine spezielle Ausbildung im Fach Mediation verfügen; als Nachweis hierfür kommt in Frage:
  • entweder ein Masterabschluss in Mediation, der an einer Universität in Luxemburg oder einer gemäß den Rechts- oder Verwaltungsvorschriften eines Mitgliedstaats der Europäischen Union anerkannten Universität, Hochschule oder sonstigen vergleichbaren Bildungseinrichtung erworben wurde, oder
  • oder eine dreijährige Berufserfahrung ergänzt durch eine „spezielle Ausbildung in Mediation“, wie laut Artikel 2 der großherzoglichen Verordnung vom 25. Juni 2012 vorgegeben, oder
  • oder eine in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union anerkannte Mediationsausbildung.

Die Universität Luxemburg bietet einen besonderen Link öffnet neues FensterMaster-Studiengang im Fach Mediation an.

Wie viel kostet die Mediation?

Das Mediationsverfahren ist häufig kostenfrei. Ist es kostenpflichtig, so wird ausdrücklich darauf hingewiesen.

Bei einer konventionellen Mediation wird das Honorar des Mediators frei vereinbart. Die Parteien übernehmen die Gebühren und Honorare zu gleichen Teilen, soweit nichts anderes vereinbart wird.

Bei einer Gerichts- und Familienmediation ist das Honorar durch großherzogliche Verordnung vorgegeben.

Sind Mediationsvereinbarungen vollstreckbar?

Es ist zu beachten, dass bei der zivil- und handelsrechtlichen Mediation erzielte Vereinbarungen dieselbe Beweiskraft haben wie eine richterliche Entscheidung. Solche Mediationsvereinbarungen, ob sie nun in einem anderen Staat der europäischen Union oder im Inland geschlossen wurden, sind nach Maßgabe der oben genannten Richtlinie 2008/52/EG EU-weit rechtskräftig. Bei vollständiger oder teilweiser Anerkennung durch den zuständigen Richter wird die Vereinbarung vollstreckbar.

Mit dem Gesetz vom 24. Februar 2012 ist die Richtlinie in nationales Recht umgesetzt worden. Damit ist die Mediation den bestehenden Gerichtsverfahren gleichgestellt.

Links zum Thema

Link öffnet neues FensterJustizministerium

Link öffnet neues FensterLuxemburgischer Verband für Mediation und zugelassene Mediatoren (ALMA asbl)

Link öffnet neues FensterZentrum für Mediation in Zivil- und Handelssachen (CMCC)

Link öffnet neues FensterZentrum für Mediation in Zivil- und Handelssachen (CMCC asbl)

Link öffnet neues FensterCentre de médiation (asbl) („Mediationsstelle“)

Link öffnet neues FensterZentrum für Familienberatung und Mediation

Letzte Aktualisierung: 11/01/2022

Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.

Die Sprachfassung, die Sie ausgewählt haben, wird gerade von unserer Übersetzungsabteilung erstellt.
Die folgenden Sprachen wurden bereits übersetzt: Ungarisch.

Mediation in den Mitgliedstaaten - Ungarn

Warum einen Rechtstreit nicht durch Mediation beilegen, anstatt vor Gericht zu ziehen? Die Mediation ist ein alternatives Verfahren der Streitbeilegung (alternatív vitarendezés), bei dem ein Mediator (közvetítő) die zerstrittenen Parteien dabei unterstützt, eine Einigung zu erzielen. In Ungarn sind sowohl die Regierung als auch die Angehörigen der Rechtsberufe von den Vorteilen der Mediation überzeugt.

An welche Stellen kann man sich wenden?

Laut Gesetz LV aus dem Jahr 2002 (Mediationsgesetz) (a közvetítői tevékenységről szóló 2002. évi LV. törvény) ist das Justizministerium (Igazságügyi és Rendészeti Minisztérium) für die Registrierung von Mediatoren und von juristischen Personen, die Mediatoren beschäftigen, verantwortlich.

Von der Link öffnet neues FensterInternetseite des Ministeriums für öffentliche Verwaltung und Justiz kann ein Verzeichnis der Mediatoren und der juristischen Personen, bei denen Mediatoren beschäftigt sind, abgerufen werden.

Der Nutzer erhält allgemeine Informationen und kann außerdem mit der Suchfunktion einen Mediator anhand seines Namens, seines Fachgebiets, seiner Sprachkenntnisse und des Komitats, in dem er niedergelassen ist, finden. Bei juristischen Personen erfolgt die Suche anhand ihres Namens, des Komitats, in dem sie tätig sind, und ihres Akronyms.

Von der genannten Link öffnet neues FensterInternetseite kann ein Aufnahmeformular für Mediatoren oder juristische Personen, bei denen Mediatoren beschäftigt sind, heruntergeladen werden.

Zu den auf dem Gebiet der Mediation tätigen Nichtregierungsorganisationen zählen unter anderem:

  • Link öffnet neues Fensterder ungarische Mediatorenverband (Országos Mediációs Egyesület) und
  • die Abteilung „Außergerichtliche Streitbeilegung und rechtliche Koordination“ der Industrie- und Handelskammer Budapest (a Budapesti Kereskedelmi és Iparkamara Mediációs és Jogi Koordinációs Osztálya).

In welchen Bereichen ist Mediation zulässig und/oder besonders verbreitet?

Das Gesetz LV aus dem Jahr 2002 (Mediationsgesetz) ermöglicht die Mediation bei zivilrechtlichen Angelegenheiten mit Ausnahme von Verleumdungsverfahren, verwaltungsrechtlichen Verfahren, Vormundschaftsverfahren, Verfahren zur Entziehung des elterlichen Sorgerechts, Vollstreckungsverfahren, Verfahren zur Feststellung der Vaterschaft und der Abstammung sowie Normenkontrollverfahren.

Sind besondere Vorschriften zu beachten?

Die Inanspruchnahme der Mediation ist freiwillig, hat aber gewisse Vorteile, die sich aus dem Kostengesetz (az illetékekről szóló törvény) und der Zivilprozessordnung (polgári perrendtartás) ergeben.

So müssen die Parteien nur die Hälfte der Gerichtskosten zahlen, wenn sie sich nach dem ersten Verhandlungstermin in Mediation begeben und die erzielte Einigung vom Vorsitzenden Richter anerkannt wird. Darüber hinaus kann selbst das Honorar des Mediators einschließlich der anfallenden Mehrwertsteuer (HÉA) bis zu einem Höchstbetrag von 50.000 Forint vom bereits reduzierten Kostensatz in Abzug gebracht werden. Die einzige Einschränkung besteht darin, dass die Kosten nicht weniger als mindestens 30 % des ursprünglichen Betrags betragen dürfen. Natürlich können die Gerichtskosten nur in den Fällen durch ein Mediationsverfahren reduziert werden, in denen die Mediation nicht durch Gesetz ausgeschlossen ist.

Begeben sich die Parteien eines Zivilverfahrens bereits vor dem ersten Gerichtstermin in Mediation, so wird das Honorar des Mediators einschließlich der anfallenden Mehrwertsteuer bis zu einem Höchstbetrag von 50 000 Forint von den Gerichtsgebühren abgezogen, soweit dabei 50 % der ursprünglich anfallenden Gerichtskosten nicht unterschritten werden. Natürlich können die Gebühren des Gerichts nur unter der Voraussetzung durch ein Mediationsverfahren reduziert werden, dass die Mediation nicht durch Gesetz ausgeschlossen ist. Darüber hinaus ist die Kostenreduzierung aufgrund eines Mediationsverfahrens auch dann hinfällig, wenn die Parteien trotz der im Rahmen der Mediation erzielten Einigung vor Gericht ziehen (es sei denn, die Befassung des Gerichts erfolgt zur Durchsetzung der Mediationsvereinbarung, wenn eine der Parteien diese nicht freiwillig erfüllt).

Einen nationalen Verhaltenskodex für Mediatoren gibt es nicht, die meisten Mediatorenverbände befolgen allerdings den Europäischen Verhaltenskodex für Mediatoren (közvetítők európai magatartási kódexe).

Vom Amt für Schlichtung und Mediation in arbeitsrechtlichen Verfahren liegt ein Verhaltenskodex zur Streitbeilegung im Arbeitsrecht (Munkaügyi Közvetítői és Döntőbírói Szolgálat) vor.

Im Falle von bereits laufenden Gerichtsverfahren besteht für die Parteien auch an einigen Gerichten die Möglichkeit der gebührenfreien Mediation. Die detaillierten Regeln der Mediation sowie die Liste der Gerichte, die eine Mediation anbieten, sind auf der zentralen Internetseite der Gerichte abrufbar. (http://birosag.hu/engine.aspx?page=Birosag_showcontent&content=Birosagi_kozvetites)

Information und Ausbildung

Eine spezielle Internetseite in englischer Sprache über Mediationsverfahren oder die für die Ausbildung zum Mediator zuständige ungarische Stelle ist nicht verfügbar.

Ein Link öffnet neues FensterSammelportal zur Mediation (közvetítéssel foglalkozó honlap) ist nur in ungarischer Sprache abrufbar.

Wieviel kostet die Mediation?

Mediationsverfahren werden nicht unentgeltlich durchgeführt. Das Honorar des Mediators unterliegt der Vereinbarung zwischen dem Mediator und den Parteien.

Sind Mediationsvereinbarungen vollstreckbar?

Gemäß der Link öffnet neues FensterRichtlinie 2008/52/EG muss der Inhalt einer im Mediationsverfahren erzielten schriftlichen Vereinbarung auf Antrag vollstreckbar gemacht werden können. Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission mit, welche Gerichte oder sonstigen öffentlichen Stellen zur Entgegennahme entsprechender Anträge befugt sind.

Der Inhalt einer Mediationsvereinbarung kann auf Betreiben der Parteien für vollstreckbar erklärt werden. Dazu muss die Mediationsvereinbarung entweder in einen gerichtlichen Vergleich (bíróság által jóváhagyásra kerülő egyezség) umgewandelt oder von einem Notar (közjegyző) öffentlich beurkundet werden (Urkunde = közokirat).

Links zum Thema

Link öffnet neues FensterMediatorenverzeichnis (A magyar közvetítők adatbázisának honlapja)

Letzte Aktualisierung: 06/04/2017

Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.

Mediation in den Mitgliedstaaten - Malta

Warum sollte ein Streit nicht durch Mediation statt vor Gericht beigelegt werden? Die Mediation ist ein alternatives Verfahren der Streitbeilegung, bei dem ein Mediator die Parteien bei der Problemlösung unterstützt. Die Vorteile der Mediation sind in Malta sowohl den staatlichen Stellen als auch den Angehörigen der Rechtsberufe bekannt.

An welche Stellen kann man sich wenden?

Die für die Mediation in Malta zuständige staatliche Stelle ist das Zentrum für Mediation in Malta. Es wurde gemäß Kapitel 474 des Link öffnet neues FensterMediationsgesetzes von 2004 eingerichtet. Es bietet ein Forum, an das sich die Streitparteien wenden können oder an das sie verwiesen werden, um ihren Streit mithilfe eines Mediators beizulegen.

Sie können das Zentrum über seine Geschäftsstelle – 158 Triq il-Merkanti, Valletta VLT 1176 – kontaktieren.

Sie können auch anrufen unter +356 2327922 oder eine E-Mail an Link öffnet neues Fensterinfo@mediation.mt senden.

Das Zentrum stellt den Parteien eine Liste der vom Zentrum zugelassenen Mediatoren zur Verfügung, von denen sie einen Mediator auswählen können, der von allen Parteien akzeptiert wird. Einigen sich die Parteien nicht auf einen Mediator, ernennt das Zentrum die Person als Mediator, die als nächste auf der Liste der zugelassenen Mediatoren steht.

In welchen Bereichen ist Mediation zulässig und/oder besonders verbreitet?

Eine Mediation ist bei Streitigkeiten möglich, die zivil- oder familienrechtliche, soziale, wirtschafts- oder arbeitsrechtliche Angelegenheiten betreffen. Es sei darauf hingewiesen, dass sich die Familienmediation auf bestimmte Familienstreitigkeiten bezieht, wie z. B. Erbstreitigkeiten oder Streitigkeiten im Zusammenhang mit Familienunternehmen. Sie umfasst nicht die Trennung oder Scheidung, die in die Zuständigkeit des Civil Court (Kammer „Familiensachen“) fallen und durch besondere Rechtsvorschriften geregelt sind.

Sind besondere Vorschriften zu beachten?

Eine Mediation ist freiwillig. Die Parteien können jedoch beim Gericht gemeinsam beantragen, das Verfahren für die Dauer einer Mediation auszusetzen. Darüber hinaus kann das Gericht das Verfahren von sich aus für die Dauer des Mediationsverfahrens aussetzen und die Parteien auffordern, die Beilegung der Streitigkeit im Wege der Mediation zu versuchen. Die Mediation ist in Familienstreitigkeiten Pflicht, insbesondere, wenn es um eine Trennung, das Umgangs- und Sorgerecht für die Kinder sowie um den Unterhalt für Kinder und/oder Ehegatten geht.

Das Zentrum für Mediation in Malta arbeitet nach einem Verhaltenskodex, an den sich die Mediatoren während des Mediationsverfahrens halten müssen.

Der Kodex enthält eigene Regeln, die zu befolgen sind. So wird der Verwaltungsrat des Zentrums befugt, Disziplinarmaßnahmen gegen jeden Mediator zu ergreifen, dessen Verhalten nicht mit den Grundsätzen des Kodex übereinstimmt oder nicht den Anforderungen entspricht. Jeder Mediator, der gegen eine der Bestimmungen des Kodexes verstoßen oder sich unangemessen verhalten hat, wird von der Liste der Mediatoren gestrichen, und zwar so lange, wie es der Verwaltungsrat für angemessen hält.

Information und Ausbildung

Gemäß dem Verhaltenskodex für Mediatoren sollten Mediatoren aktiv an Aus- und Weiterbildungsangeboten teilnehmen, die ihre Fähigkeiten im Bereich der Mediation fördern, wobei sich von Zeit zu Zeit entsprechende Möglichkeiten ergeben können. Das Zentrum für Mediation in Malta organisiert gelegentlich Bildungskurse für Mediatoren. Der erste Kurs über Mediationsfähigkeiten fand im Juli 2008 statt. Vom 16. bis zum 18. April 2009 fand ein weiterer Kurs statt, dessen Schwerpunkt auf der Vermittlung von Kenntnissen über die psychologischen, sozialen und rechtlichen Aspekte einer Trennung lag.

Wie viel kostet die Mediation?

Die Gebühren sind in den Vorschriften 2 und 4 der amtlichen Mitteilung Nr. 309 von 2008, geändert durch die amtliche Mitteilung 365 von 2020, festgelegt (siehe Link öffnet neues FensterGesetzesanzeiger 474.01).

Bei der Familienmediation vor dem Civil Court können die Parteien in gegenseitigem Einvernehmen einen Mediator aus einer Liste von Personen auswählen, die vom Justizminister zu diesem Zweck ernannt wurden (in diesem Fall tragen die Parteien die Kosten der Mediation selbst), oder das Gericht bestimmt einen Mediator auf Rotationsbasis aus der Liste von Personen, die vom Justizminister als gerichtlich bestellte Mediatoren ernannt wurden (in diesem Fall werden die den Mediatoren zustehenden Gebühren vom Urkundsbeamten der Zivilgerichtsbarkeit getragen).

Sind Mediationsvereinbarungen vollstreckbar?

Gemäß der Link öffnet neues FensterRichtlinie 2008/52/EG müssen die Parteien beantragen können, dass der Inhalt einer im Mediationsverfahren erzielten schriftlichen Vereinbarung vollstreckbar gemacht wird. Das Mediationsgesetz von 2004 wurde durch das Gesetz IX von 2010 geändert, hauptsächlich um die Bestimmungen der Richtlinie über grenzüberschreitende Streitigkeiten umzusetzen und sie auch auf inländische Fälle auszuweiten.

Links zum Thema

Link öffnet neues FensterZentrum für Mediation in Malta

Link öffnet neues FensterMediationsgesetz von 2004, Malta

Link öffnet neues FensterRichtlinie 2008/52/EG

Letzte Aktualisierung: 19/05/2023

Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.

Hinweis: Die ursprüngliche Sprachfassung dieser Seite Niederländisch wurde unlängst geändert. Die Sprachfassung, die Sie ausgewählt haben, wird gerade von unserer Übersetzungsabteilung erstellt.

Mediation in den Mitgliedstaaten - Niederlande

Bei der Mediation legen die Parteien ihren Streit unter der Leitung eines unabhängigen Mediators gemeinsam bei. Diese Art der außergerichtlichen Streitbeilegung hat viele Vorteile. In vielen Fällen ist die Mediation nur für kurze Zeit erforderlich, sodass lange und kostspielige Gerichtsverfahren vermieden werden können. Die Mediation fördert auch die Beziehung zwischen den Parteien, da sie gemeinsam an einer Lösung arbeiten.

An welche Stellen kann man sich wenden?

In den Niederlanden gibt es verschiedene Mediatorenverzeichnisse. Der Link öffnet neues Fensterniederländische Mediatorenverband (Mediatorsfederatie Nederland – MfN) verwaltet das Link öffnet neues FensterMediatorenverzeichnis (früher bekannt als NMI-Verzeichnis). Der MfN ist der Verband, der die größten Mediatorenvereinigungen in den Niederlanden vertritt. In seinem Verzeichnis sind ausschließlich Mediatoren aufgeführt, die sorgfältig überprüfte Qualitätsstandards erfüllen. Die niederländische Regierung verwendet die Standards des Verbands als Grundlage für das Verzeichnis der Mediatoren, die im Rahmen der Prozesskostenhilfe tätig sind (Link öffnet neues FensterVerzeichnis des Rates für Prozesskostenhilfe (Raad voor Rechtsbijstand)). Außerdem gibt es das Link öffnet neues FensterADR International Register.

Anschrift des niederländischen Mediatorenverbands:
Westblaak 140
3012 KM Rotterdam

Postanschrift:
Postfach 21499
3001 AL Rotterdam.

Telefonnummer: 010-2012344
E-Mail-Adresse: Link öffnet neues Fensterinfo@mediatorsfederatienl.nl

In welchen Bereichen ist Mediation zulässig und/oder besonders verbreitet?

Die Mediation ist in allen Bereichen zulässig; am häufigsten kommt sie in Zivilsachen und öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten zum Einsatz. Die Mediation in Strafsachen ist ebenfalls seit einigen Jahren möglich.

Sind besondere Vorschriften zu beachten?

Die Mediation findet auf freiwilliger Basis statt. Die Parteien sind gesetzlich nicht verpflichtet, eine Mediationsvereinbarung zu unterzeichnen, also eine Vereinbarung mit Klauseln bezüglich der Vertraulichkeit und der Vertretung der Parteien. Nach der Link öffnet neues FensterMediationsverordnung 2017 des MfN (Mediationreglement 2017) müssen die Parteien, die die Dienste eines MfN-Mediators in Anspruch nehmen, jedoch eine Mediationsvereinbarung unterzeichnen.

MfN-Mediatoren müssen sich an den Verhaltenskodex des MfN halten und die Mediationsverordnung einhalten. Beschwerden über die Arbeit eines Mediators können bei der Stiftung Qualität der Mediatoren (Stichting Kwaliteit Mediators – SKM) eingereicht werden.

Information und Ausbildung

Um in das Mediatorenverzeichnis eingetragen zu werden, müssen Mediatoren eine anerkannte Grundausbildung in Mediation abschließen, eine theoretische Prüfung und Bewertung bestehen und ein Führungszeugnis (Verklaring Omtrent het Gedrag – VOG) vorlegen.

Außerdem müssen sie ihr Wissen auf dem neuesten Stand halten, indem sie alle drei Jahre bestimmte Anforderungen erfüllen. Genauer gesagt müssen sie innerhalb von drei Jahren mindestens neun Mediationsfälle mit insgesamt mindestens 36 Dienststunden bearbeiten und jedes Jahr mindestens zwei Mediationsfälle mit insgesamt mindestens 8 Dienststunden abschließen. Von den neun Mediationsfällen, die sie in jedem Dreijahreszeitraum bearbeiten müssen, müssen mindestens drei mit einer schriftlichen Vereinbarung abgeschlossen werden, und es dürfen nicht mehr als drei durch Co-Mediation abgeschlossen werden. Darüber hinaus müssen die Mediatoren in jedem Dreijahreszeitraum 48 PE-Punkte (Berufsausbildungspunkte) erwerben. Einige dieser Punkte müssen durch die Teilnahme an Peer-Diskussionsübungen erworben werden. Außerdem müssen Mediatoren alle drei Jahre an einem Peer-Review teilnehmen. Bei einem Peer Review handelt es sich um eine Qualitätsmaßnahme, bei der ein unabhängiger, unparteiischer Fachkollege beurteilt, ob die Leistungen eines Mediators dem durchschnittlichen Standard entsprechen, der von einem professionellen Mediator zu erwarten ist. Das heißt, dass die im niederländischen Mediatorenverzeichnis eingetragenen Mediatoren strengen Qualitätsanforderungen unterworfen sind.

Wie viel kostet die Mediation?

Verschiedene Mediatoren können unterschiedliche Stundensätze berechnen. Die Stundensätze der Mediatoren hängen von ihrer Erfahrung, ihrem beruflichen Hintergrund und ihrem Fachgebiet ab. Es ist daher ratsam, sich vor Beginn der Mediation bei den Mediatoren zu erkundigen, wie hoch ihr Stundensatz ist und welche zusätzlichen Kosten anfallen können. Die Mediatoren haben ihre Kosten stets anzugeben. Die Kosten der Mediation hängen auch von der Dauer des Mediationsverfahrens und der Anzahl der Sitzungen ab, in denen der Mediator hinzugezogen wird. Im Durchschnitt kostet ein Mediator 150 EUR pro Stunde (ohne MwSt.).

Sollten Sie die Kosten für einen Mediator nicht aufbringen können, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Prozesskostenhilfe, sofern Sie bestimmte Kriterien erfüllen. In diesem Fall zahlen Sie nur einen bedürftigkeitsabhängigen Beitrag zu den Kosten.

Für weitere Informationen über die Kosten der Mediation klicken Sie bitte Link öffnet neues Fensterhier.

Sind Mediationsvereinbarungen vollstreckbar?

Gemäß dem Gesetz können die Parteien einer im Mediationsverfahren erzielten schriftlichen Vereinbarung beantragen, dass der Inhalt der Vereinbarung vollstreckbar gemacht wird.

Links zum Thema

Link öffnet neues FensterNiederländischer Mediatorenverband

Link öffnet neues FensterKosten der Mediation

Link öffnet neues FensterDie Mediationsverordnung 2017 des MfN

Letzte Aktualisierung: 14/01/2022

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Mediation in den Mitgliedstaaten - Österreich

Warum sollte ein Streit nicht durch Mediation statt vor Gericht beigelegt werden? Die Mediation ist ein alternatives Verfahren der Streitbehebung, bei dem ein Mediator die Parteien bei der Problemlösung unterstützt.

An welche Stellen kann man sich wenden?

Das Bundesministerium für Justiz führt auch eine Link öffnet neues FensterListe der eingetragenen Mediator*innen. In diese Liste werden nur Mediator*innen eingetragen, die aufgrund einer entsprechenden Ausbildung fachlich qualifiziert sind.

Es gibt keine für Mediationsdienste zuständige Behörde.

Es gibt gewerbliche und nichtgewerbliche Verbände, die Mediation anbieten sowie einige Nicht-Regierungs-Organisationen, die Mediatoren unterstützen.

Wann sollte eine Mediation durchgeführt werden?

Mediation in Zivilrechtssachen dient der Lösung von Konflikten, für deren Entscheidung an sich die ordentlichen Gerichte zuständig sind. Die Teilnahme an einer Mediation erfolgt freiwillig, um Streitparteien eine selbst verantwortete Lösung zu ermöglichen.

In bestimmten Nachbarschaftsstreitigkeiten muss vor Klagseinbringung der Versuch einer außergerichtlichen Streitbeilegung durch Befassung einer Schlichtungsstelle, durch einen prätorischen Vergleichsversuch vor Gericht oder durch Mediation vorgenommen werden.

Sind besondere Vorschriften zu beachten?

Es gibt weder eine spezielle Verordnung noch einen Verhaltenskodex für Mediator*innen. Lediglich für die in die Liste der Mediator*innen eingetragene Personen gelten besondere Rechte und Pflichten.

Mediator*innen werden nicht nach Fachbereichen eingetragen, wie z. B. Mediator*in für Familien-, Arzt- oder Bausachen, die Tätigkeitsbereiche der eingetragenen Mediator*innen werden gesondert angeführt.

Jede Person mit der vorgesehenen Ausbildung kann entsprechend den geltenden Link öffnet neues FensterBestimmungen in die Liste der „eingetragenen Mediator*innen“ eingetragen werden. „Mediator*in“ ist keine geschützte Berufsbezeichnung; die Bezeichnung „eingetragene*r Mediator*in“ darf jedoch nicht unbefugt geführt werden.

Information und Ausbildung

Link öffnet neues FensterHier können weitere Informationen unter anderem zur Ausbildung und zu den Voraussetzungen für eine Eintragung als Mediator*in in Österreich abgerufen werden. Die Informationen sind nur in deutscher Sprache verfügbar.

Wie viel kostet die Mediation?

Eine Mediation ist in der Regel nicht kostenlos.

Das Mediationshonorar wird zwischen der bzw. dem privaten Mediator*in und den Streitparteien vereinbart.

Sind Mediationsvereinbarungen vollstreckbar?

Gemäß Link öffnet neues FensterRichtlinie 2008/52/EG müssen die Parteien beantragen können, dass der Inhalt einer im Mediationsverfahren erzielten schriftlichen Vereinbarung für vollstreckbar erklärt wird. Die Mitgliedstaaten teilen mit, welche Gerichte oder sonstigen öffentlichen Stellen für einen solchen Antrag zuständig sind.

Der Inhalt einer im Mediationsverfahren erzielten Vereinbarung ist nur dann vollstreckbar, wenn sie vor einem Gericht als Vergleich oder vor einem Notar als Notariatsakt abgeschlossen wird.

Letzte Aktualisierung: 28/03/2023

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Hinweis: Die ursprüngliche Sprachfassung dieser Seite Polnisch wurde unlängst geändert. Die Sprachfassung, die Sie ausgewählt haben, wird gerade von unserer Übersetzungsabteilung erstellt.

Mediation in den Mitgliedstaaten - Polen

Warum sollte ein Streit nicht durch Mediation statt vor Gericht beigelegt werden? Die Mediation ist ein alternatives Verfahren der Streitbeilegung (Alternative Dispute Resolution - ADR), bei dem ein Mediator die Parteien bei der Problemlösung unterstützt. In Polen kennen sowohl die staatlichen Stellen als auch die in Rechtsberufen tätigen Personen die Vorteile der Mediation.

An welche Stellen kann ich mich wenden?

Im Jahr 2010 wurde beim Justizministerium ein für Mediationssachen zuständiges Referat eingerichtet. Derzeit ist es als Referat für Opfer von Straftaten und die Förderung der Mediation (Wydział ds. Pokrzywdzonych Przestępstwem i ds. Promocji Mediacji) in der Abteilung Internationale Zusammenarbeit und Menschenrechte angesiedelt. Nähere Auskünfte zur Mediationstätigkeit erhalten sie auf der Link öffnet neues FensterWebsite des Justizministeriums (Ministerstwo Sprawiedliwości).

Schon seit einigen Jahren zählen der Ausbau und die Propagierung der Mediation in Polen zu den besonderen Anliegen des Justizministeriums, ebenso wie die Stärkung der Effektivität und Bürgernähe des Justizsystems.

Auf Initiative des Ministeriums wurde 2010 ein Netzwerk von Mediations-Koordinatoren eingerichtet.
Momentan sind 120 derartige Koordinatoren (Richter, Bewährungshelfer und Mediatoren) bei acht Berufungsgerichten, bei sämtlichen regionalen Gerichten sowie bei sechs Bezirksgerichten tätig.

Das Justizministerium arbeitet mit dem Sozialrat für alternative Streit- und Konfliktbeilegung (Społeczną Radą ds. Alternatywnych Metod Rozwiązywania Konfliktów i Sporów) („ADR-Rat“, E-Mail: Link öffnet neues Fensteradr_rada@ms.gov.pl) zusammen, der das Ministerium berät und Gutachten erstellt. Der ADR-Rat (Alternative Dispute Resolution ‑ alternative Streitbeilegung) spielt eine wichtige Rolle bei der Förderung der Mediation und der Kommunikation zwischen Regierung, Justiz und Mediatoren.

Am 1. August 2005 per Ministererlass gegründet, ist der ADR-Rat für die Beratung der Minister in Fragen der alternativen Streit- und Konfliktbeilegung im weitesten Sinne zuständig. Zu den Arbeitsergebnissen aus seiner ersten Amtsperiode zählen folgende Dokumente:

Durch Erlass des Justizministers vom 3. April 2009 (geändert durch Erlass des Justizministers vom 1. Juli 2011) wurde der ADR-Rat für eine zweite Amtsperiode bestellt. Thema des wichtigsten Dokuments aus dieser Zeit ist die Link öffnet neues FensterHerbeiführung von Systemänderungen (Założenia do zmian systemowych) (März 2012).

Derzeit gehören dem Rat 23 Wissenschaftsvertreter, erfahrene Mediatoren sowie Vertreter von Nichtregierungsorganisationen, akademischen Einrichtungen und staatlichen Stellen an.

Zu den wichtigsten Aufgaben des Rates zählen die Erarbeitung von Empfehlungen für die Arbeitsweise des nationalen Systems der alternativen Streitbeilegung sowie

  • die Anpassung des Systems der alternativen Streitbeilegung an die Anforderungen des EU-Rechts,
  • die Entwicklung eines einheitlichen Modells für die Mediation im polnischen Rechtswesen,
  • die Förderung von Standards für Mediationsverfahren,
  • die Sensibilisierung der Justiz und ihrer Mitarbeiter, der Strafverfolgungsbehörden und der Öffentlichkeit für ADR-Mechanismen als Konfliktlösungsmethode,
  • die Schaffung eines institutionellen Umfelds für die Entwicklung spezieller Formen der ADR,
  • die Durchführung sonstiger Ad-hoc-Projekte zur Weiterentwicklung der Mediation in Polen.

Daneben spielen zahlreiche Nichtregierungsorganisationen und Unternehmen eine bedeutende Rolle bei der Förderung der Mediation und der Normensetzung, indem sie interne Ausbildungsstandards, Anforderungen an künftige Mediatoren, Mediationsmethoden, Verhaltensstandards und Regeln für eine gute berufliche Praxis festlegen. Diese Regeln gelten jeweils für die Mediatoren, die Mitglieder dieser Organisationen sind.

Die größten Einrichtungen bzw. Vereinigungen sind

Darüber hinaus erfolgt eine institutionalisierte Förderung der Mediation durch folgende berufsständische Einrichtungen:

Verzeichnisse ständiger Mediatoren (stały mediator) werden von Nichtregierungsorganisationen (soweit es zu ihren gesetzlichen Pflichten gehört) und von Hochschulen geführt. Auskünfte zu den Verzeichnissen und Zentren erteilen die Präsidenten der Bezirksgerichte, die auch Verzeichnisse von Mediatoren für Straf- und Jugendsachen bereitstellen.

In welchen Bereichen ist Mediation zulässig und/oder am stärksten verbreitet?

Eine Streitbeilegung durch Mediation ist in mehreren Bereichen möglich. Nach polnischem Recht kann Mediation genutzt werden in

  • Zivilsachen
  • Handelssachen
  • Arbeitsrechtssachen
  • Familienrechtssachen
  • Jugendsachen
  • Strafsachen
  • Justizverwaltungssachen.

Nähere Auskünfte zur Mediation finden sich in den diesbezüglichen Link öffnet neues FensterBroschüren und Informationen des Justizministeriums.

Am häufigsten wird die Mediation heute in Straf- und Zivilsachen genutzt. In den Jahren 2011/2012 war die stärkste Zunahme bei der Mediation in Familien- und Handelssachen zu verzeichnen.

Sind besondere Vorschriften zu beachten?

Mediation ist ein freiwilliges Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten und Konflikten. Sie erfolgt auf der Grundlage

  • einer Mediationsvereinbarung (außergerichtliche Mediation) oder
  • eines Gerichtsbeschlusses zur Verweisung an die Mediation (gerichtlich angeordnete Mediation).

Wenn die Parteien keinen Mediator bestimmen, kann das Gericht anhand einer Liste einschlägig qualifizierter Personen einen Mediator benennen, der am Verfahren teilnimmt. Bei Straf- und Jugendsachen wird der Mediator stets vom Gericht benannt.

Geregelt wird die Mediation unter anderem durch die Zivilprozessordnung, die Strafprozessordnung, das Jugendverfahrensrecht und die Zivilprozesskostenordnung. Außerdem enthalten nachrangige Gesetze genaue Verfahrensvorschriften für die Mediation in spezifischen Arten von Fällen.

Die Vorschriften für Jugendsachen betreffen

  • die Voraussetzungen für die Mediationsberechtigung von Institutionen und Einzelpersonen,
  • die Registrierung mediationsberechtigter Institutionen und Einzelpersonen,
  • die Ausbildung von Mediatoren,
  • den Umfang des Zugangs der Mediatoren zu den Gerichtsakten sowie die Zugangsvoraussetzungen,
  • die Form und den Umfang der Berichterstattung über Fortgang und Ergebnis der Mediationsverfahren.

Die Vorschriften für Strafsachen betreffen

  • die Voraussetzungen für die Mediationsberechtigung von Institutionen und Einzelpersonen,
  • die Verleihung bzw. Aberkennung der Mediationsberechtigung im Falle von Institutionen und Einzelpersonen,
  • den Umfang des Zugangs der Mediatoren zu den Gerichtsakten sowie die Zugangsvoraussetzungen,
  • die bei der Mediation zu befolgenden Methoden und Verfahren.

Bei Familiensachen müssen die Mediatoren zusätzliche Anforderungen an ihre Ausbildung und Erfahrung erfüllen (Psychologie, Lehrerbildung, Soziologie oder Recht, praktische Kompetenzen für die Mediation in Familiensachen).

Die Höhe der Vergütung und der erstattungsfähigen Ausgaben von Mediatoren in Zivilverfahren ist in einer Durchführungsverordnung festgelegt (siehe auch weiter unten „Was kostet die Mediation?“)

Information und Ausbildung

Auf der Link öffnet neues FensterWebsite des Justizministeriums finden sich grundlegende Informationen zur Mediation in Polen, so beispielsweise Auszüge aus einschlägigen Rechtsvorschriften, internationale Rechtsinstrumente im Bereich Mediation, Link öffnet neues FensterDokumente und Empfehlungen des ADR-Rates sowie Poster, mit denen der Gedanke der Mediation gefördert werden soll. Ferner veröffentlicht das Ministerium dort Link öffnet neues Fensteraktuelle Informationen über Initiativen zur Mediationsförderung und über Maßnahmen auf nationaler und regionaler Ebene zur Begehung des Internationalen Tags der Mediation. Außerdem bietet die Website Link öffnet neues FensterInformationen über andere Länder mitsamt Übersetzungen von Rechtsinstrumenten und Beispielen für bewährte Verfahren.

Mediationsfragen sind Bestandteil jeder juristischen Ausbildung und speziell der Ausbildung von Staatsanwälten und Richtern. Dies gilt auch für die Ausbildung an der Link öffnet neues FensterNationalen Akademie für Richter und Staatsanwälte (Krajowa Szkola Sądownictwa i Prokuratury).

In der Ausbildung der Mediationskoordinatoren, die sich im Auftrag des Justizministeriums auf diese Funktion vorbereiten, werden Fragen der Kommunikation, Teamleitung und Zusammenarbeit mit Mediatoren behandelt.

Die Mediatoren selbst haben die Wahl zwischen verschiedenen Kursen, die von Mediationszentren, Hochschulen und anderen Einrichtungen angeboten werden.

Das Justizministerium führt Statistiken über die Mediation, so unter anderem über

  • die Zahl der gerichtlich angeordneten Mediationsverfahren,
  • die Zahl der gerichtlichen Vergleiche,
  • die Bedingungen der geschlossenen Vergleiche (bei der Mediation in Straf- und Jugendsachen),
  • die Zahl der außergerichtlichen Mediationsverfahren (bei der Mediation in Zivilsachen).

Im Rahmen einzelner Projekte wurden 2010/2011 Leitfäden, Informationsblätter und Broschüren zu den Formen und praktischen Vorteilen der Mediation erarbeitet und an die Gerichte, Polizeipräsidien der Woiwodschaften und Mediationszentren verteilt. Außerdem wurde über Fernsehen, Rundfunk und Werbetafeln eine Öffentlichkeitskampagne zum Thema Mediation durchgeführt. Das Justizministerium gibt regelmäßig aktualisierte Broschüren, Faltblätter und Notizen zu Verfahrensdokumenten sowie Poster heraus, die auch kostenlos auf seiner Website erhältlich sind.

Seit fünf Jahren begeht Polen den Internationalen Tag der Mediation, zu dem der Justizminister eine landesweite Konferenz organisiert. Anlässlich dieses Ereignisses finden außerdem in zahlreichen Großstädten sowie auf regionaler und lokaler Ebene Dutzende kleinere Konferenzen, Veranstaltungen, Seminare und Diskussionen statt.

Was kostet die Mediation?

Das Justizministerium veröffentlicht kostenloses Informationsmaterial zu Mediationsfragen. In Link öffnet neues FensterStudien wurde nachgewiesen, dass Mediation kostengünstiger ist als ein Gerichtsverfahren.

Bei Straf- und Jugendsachen werden die Kosten der Mediation nicht von den Parteien getragen, sondern vom Staat. In anderen Fällen wird die Vergütung in der Regel zwischen dem Mediator und den Parteien vereinbart. Der Mediator kann sich aber auch bereit erklären, die Mediation auf Pro-bono-Basis durchzuführen.

Bei Zivilsachen tragen die Parteien die Kosten, die sie sich normalerweise teilen, wenn nichts anderes vereinbart ist. Wird das Mediationsverfahren infolge eines Gerichtsbeschlusses durchgeführt, so beläuft sich die Vergütung des Mediators bei nicht vermögensrechtlichen Streitigkeiten auf 60 PLN (rund 15 EUR) für die erste Mediationssitzung sowie 25 PLN (rund 6 EUR) für jede nachfolgende Mediationssitzung. Bei Vermögenssachen erhält der Mediator 1 % des Streitwerts (mindestens 30 PLN bzw. rund 7,50 EUR, höchstens jedoch 1000 PLN bzw. rund 250 EUR). Darüber hinaus hat er Anspruch auf Erstattung von Auslagen (wie Korrespondenz- und Telefonkosten oder Unterkunftskosten) zuzüglich Mehrwertsteuer.

Wird infolge der Mediation ein Vergleich erzielt, dann werden der Partei, die das Gericht angerufen hat, 75 % der Gerichtsgebühren erstattet. In Scheidungs- und Trennungsfällen werden die Gebühren zu 100 % erstattet.

Bei der außergerichtlichen Mediation werden die Vergütung des Mediators und die Auslagenerstattung vom Mediationszentrum festgelegt oder aber vor Beginn der Mediation zwischen den Parteien und dem Mediator vereinbart. Die Parteien können von der Übernahme der Kosten des Mediators nicht befreit werden, selbst wenn sie von den Gerichtsgebühren befreit sind. Bei beiden Arten der Mediation (gerichtlich und außergerichtlich) kann jedoch der Mediator auf eine Vergütung verzichten.

Sind Mediationsvereinbarungen vollstreckbar?

Haben die Parteien in Zivilsachen einen Vergleich erzielt, wird dieser dem Protokoll beigefügt. Der Mediator weist die Parteien darauf hin, dass sie sich mit der Unterzeichnung der Vereinbarung einverstanden erklärt haben, diese dem Gericht zur Genehmigung vorzulegen. Anschließend leitet der Mediator das Protokoll mit der beigefügten Vergleichsvereinbarung an das Gericht weiter und übermittelt den Parteien eine Kopie des Protokolls. Das Gericht ergreift unverzüglich die notwendigen Schritte zur Genehmigung des Vergleichs oder zur Erteilung einer Vollstreckbarkeitserklärung. Wenn die Vereinbarung rechts- oder sittenwidrig ist, auf die Umgehung gesetzlicher Vorschriften abzielt, verwirrend ist oder Widersprüche enthält, die die legitimen Interessen eines Arbeitnehmers beeinträchtigen, wird die Genehmigung oder Vollstreckbarkeitserklärung nicht erteilt. Ein vom Gericht genehmigter und für vollstreckbar erklärter Mediationsvergleich ist ebenso rechtsgültig wie ein gerichtlicher Vergleich und somit auch vollstreckbar.

In Familiensachen kann sich der Vergleich auf Folgendes beziehen: Versöhnung der Eheleute, Festlegung der Bedingungen für die Trennung, Fragen des elterlichen Sorgerechts, Umgang mit den Kindern, Befriedigung familiärer Bedürfnisse, Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienmitgliedern sowie Vermögensregelungen und Wohnrechtsfragen. Nach erfolgter Trennung von Eltern oder Ehegatten können auch solche Fragen eine Rolle spielen wie Passangelegenheiten, Entscheidungen über den Bildungsweg des Kindes, Kontakte zu anderen Familienmitgliedern und Verwaltung des Vermögens des Kindes.

Bei Zivilsachen wird durch die Einleitung eines Mediationsverfahrens die Verjährung gehemmt.

In Strafsachen und Jugendsachen stellt ein durch Mediation erzielter Vergleich keinen Ersatz für ein Gerichtsurteil dar und ist für das Gericht nicht bindend. Dennoch sollte das Gericht den Inhalt der Vergleichsvereinbarung bei Abschluss des Verfahrens würdigen. Als Gegenstand eines Vergleich kommen in Frage: eine förmliche Entschuldigung, eine Entschädigung für erlittene materielle und immaterielle Schäden, gemeinnützige Arbeit, Verpflichtungen gegenüber der geschädigten Partei, Verpflichtungen gegenüber der Gesellschaft insgesamt usw.

Letzte Aktualisierung: 25/09/2014

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Mediation in den Mitgliedstaaten - Portugal

Wie Schiedsgerichte und Gerichte für geringfügige Forderungen (julgados de paz – Friedensgerichte) ist die Mediation ein Mechanismus der alternativen Streitbeilegung (ADR) in Portugal. Das Gesetz Nr.º 29/2013 vom 19. April 2013 („Mediationsgesetz“) legt den nationalen Rahmen für die Mediation als einen der Mechanismen der alternativen Streitbeilegung fest. Das Gesetz legt unabhängig von der Art der Streitsache, die Gegenstand der Mediation ist, die für die Mediation in Portugal geltenden allgemeinen Grundsätze sowie die Rechtsvorschriften über Mediation in Zivil- und Handelssachen, Mediatoren und öffentliche Mediation fest. Das Mediationsgesetz enthält folgende Begriffsbestimmungen:

  • „Mediation“ ist eine Form der alternativen Streitbeilegung durch öffentliche oder private Stellen, bei der zwei oder mehr Streitparteien freiwillig versuchen, mit Hilfe eines Mediators eine Einigung zu erzielen;
  • „Mediator“ ist ein unparteiischer und unabhängiger Dritter, der nicht befugt ist, den Parteien, die die Mediation in Anspruch nehmen, vorzuschreiben, wie sie vorzugehen haben, der ihnen jedoch hilft, eine endgültige Einigung in der strittigen Angelegenheit zu erzielen.

Art der Mediation und der Mediationsvereinbarungen

Die Inanspruchnahme einer Mediation erfolgt auf rein freiwilliger Grundlage. Das Mediationsverfahren ist vertraulich. Von dieser Vertraulichkeit kann nur aus Gründen der öffentlichen Ordnung – insbesondere zum Schutz des Kindeswohls – oder zum Schutz der physischen oder psychischen Unversehrtheit einer Person abgewichen werden, oder aber wenn dies für die Anwendung oder Durchsetzung der im Wege der Mediation erzielten Vereinbarung erforderlich ist, und auch nur in dem Umfang, wie es in der Praxis zum Schutz der betroffenen Parteien erforderlich ist. Der Inhalt von Mediationssitzungen ist nicht als Beweismittel vor Gericht zulässig.

Die im Wege der Mediation erzielte Einigung ist vollstreckbar, sofern

  1. sie sich auf eine Streitigkeit bezieht, die Gegenstand einer Mediation sein kann und keine Ratifizierung durch ein Gericht gesetzlich vorgeschrieben ist;
  2. die Parteien in der Lage sind, eine entsprechende Vereinbarung zu schließen,
  3. sie den gesetzlichen Vorgaben entspricht,
  4. ihr Inhalt nicht gegen die öffentliche Ordnung verstößt,
  5. unter Beteiligung eines Mediators zustande kam, der in der vom Justizministerium geführten Mediatorenliste eingetragen ist. Diese Liste kann Link öffnet neues Fensterhier eingesehen werden.

Eine in einem anderen EU-Mitgliedstaat im Wege der Mediation erzielte Mediationsvereinbarung, die den Buchstaben a und d entspricht, ist vollstreckbar, wenn sie auch nach dem Rechtssystem des betreffenden Landes vollstreckbar ist.

Bereiche, in denen die Mediation zulässig und am gängigsten ist

Mediation ist in Zivil-, Handels-, Familien-, Arbeits- und Strafsachen zulässig. In den letzten drei Bereichen gibt es ein System der öffentlichen Mediation, wobei in jedem Bereich eigene Regeln bestehen.

Das Friedensgericht unterhält eine Mediationsstelle für die Mediation in allen Streitfällen, die Gegenstand einer Mediation sein können, selbst wenn sie nicht in den Zuständigkeitsbereich des Friedensgerichts fallen.

Status der Mediatoren

Das Mediationsgesetz enthält ein eigenes Kapitel, in dem die Rechte und Pflichten der Mediatoren festgelegt sind (Artikel 23 bis 29). Mediatoren müssen auch im Einklang mit dem Link öffnet neues FensterEuropäischen Verhaltenskodex für Mediatoren handeln.

Es gibt es keine zentrale Einrichtung für die Ausbildung von Mediatoren; vielmehr sind hierfür private Einrichtungen zuständig, die von der Generaldirektion für Justizpolitik (Direção-Geral da Política de Justiça) gemäß der Ministerialverordnung (Portaria) Nr. 345/2013 vom 27. November 2013 zertifiziert werden.

Kosten der Mediation

Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Familienmediation werden jeder beteiligten Partei 50 EUR in Rechnung gestellt, außer wenn

  • Prozesskostenhilfe gewährt wurde,
  • der Fall durch Entscheidung einer Justizbehörde nach Artikel 24 des Rechtsrahmens für das Verfahren der Zivilvormundschaft (Regime Geral do Processo Tutelar Cível) zur Mediation verwiesen wurde,
  • die Parteien auf ihren Antrag oder mit ihrer Zustimmung durch eine Entscheidung einer Justizbehörde oder durch die Kommission für den Schutz von Kindern und Jugendlichen im Rahmen eines anhängigen Kinderschutzverfahrens zur Mediation verwiesen wurden.

Die Inanspruchnahme der öffentlichen Mediation in Strafsachen ist kostenlos.

Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Mediation im Bereich des Arbeitsrechts muss jede beteiligte Partei unbeschadet der Gewährung von Prozesskostenhilfe eine Gebühr in Höhe von 50 EUR entrichten.

Zusätzlich zu diesen Gebühren für die Inanspruchnahme öffentlicher Mediationsdienste erheben die eingetragenen Mediatoren ebenfalls Gebühren; die Beträge sind festgelegt, hängen aber davon ab, ob eine Einigung erzielt wird oder nicht und welche Maßnahmen ergriffen wurden, um die Einigung zu erzielen.

Im Falle einer Mediation beim Friedensgericht werden bei einer Einigung jeder Partei 25 EUR in Rechnung gestellt.

Die Kosten der privaten Mediation werden von dem von den Parteien gewählten Mediator festgelegt.

Weitere nützliche Informationen

Für die Regulierung der öffentlichen Mediation ist die Generaldirektion für Justizpolitik (DGPJ) zuständig, und zwar über ihr Büro für alternative Streitbeilegung (Gabinete de Resolução Alternativa de Litígios – GRAL).Link öffnet neues FensterGeneraldirektion für Justizpolitik. Die DGPJ stellt keine Informationen darüber bereit, wie ein Mediator zu finden ist, führt aber Link öffnet neues FensterListen von Mediatoren in den öffentlichen Mediationsdiensten. Nach den Rechtsvorschriften über die öffentliche Mediation wird, sobald die Entscheidung zur Inanspruchnahme von Mediation gefallen ist, automatisch ein Mediator ausgewählt.

Letzte Aktualisierung: 25/01/2023

Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.

Mediation in den Mitgliedstaaten - Rumänien

Warum sollte ein Streit nicht durch Mediation statt vor Gericht beigelegt werden? Die Mediation ist ein alternatives Verfahren der Streitbeilegung (ADR), bei dem ein Mediator die Parteien bei der Problemlösung unterstützt. In Rumänien wissen sowohl die staatlichen Stellen als auch die in Rechtsberufen tätigen Personen die Vorteile der Mediation zu schätzen.

An welche Stellen kann man sich wenden?

Der Link öffnet neues FensterRat für Mediation (Consiliul de Mediere), der mit dem Gesetz Nr. 192/2006 über Mediation geschaffen wurde, übt die Aufsicht über die Mediation in Rumänien aus. Er ist eine unabhängige, gemeinnützige Einrichtung mit eigener Rechtspersönlichkeit und hat seinen Sitz in Bukarest.

Mit dem Gesetz Nr. 192/2006 wurde ein Rechtsrahmen für die Mediation und die Tätigkeit von Mediatoren geschaffen.

Die Mitglieder des Rats für Mediation werden von den Mediatoren gewählt und vom Link öffnet neues Fensterrumänischen Justizministerium bestätigt.

Dem Rat für Mediation obliegen im Wesentlichen folgende Aufgaben:

  • Er legt auf der Grundlage international bewährter Praktiken Ausbildungsstandards für die Mediation fest und überwacht deren Einhaltung durch die Angehörigen des Berufsstands.
  • Er ist zuständig für die Zulassung von Mediatoren sowie für die Erstellung und Pflege eines Mediatorenverzeichnisses.
  • Er billigt die Ausbildungspläne für Mediatoren.
  • Er verabschiedet den Ethik- und Pflichtenkodex für zugelassene Mediatoren sowie die Vorschriften für ihre disziplinarische Haftung.
  • Er verabschiedet Vorschriften über die Organisation und Arbeitsweise des Rats für Mediation.
  • Er unterbreitet Vorschläge zur Änderung oder Ergänzung der Gesetzgebung zur Mediation.

Die Kontaktdaten des Link öffnet neues FensterRats für Mediation lauten:

Adresse: Cuza-Vodă-Straße 64, Sektor 4, Bukarest

Telefon: 004 021 315 25 28; 004 021 330 25 60; 004 021 330 25 61

Fax: 004 021 330 25 28

E-Mail-Adressen: Link öffnet neues Fenstersecretariat@cmediere.ro, Link öffnet neues FensterConsiliul_de_mediere@yahoo.com

Nationales Register der Berufsverbände von Mediatoren

Der Link öffnet neues FensterRat für Mediation hat das Link öffnet neues FensterNationale Register der Berufsverbände von Mediatoren eingerichtet. Im Register sind Nichtregierungsorganisationen erfasst, die die Mediation fördern und die Berufsinteressen der Mediatoren vertreten.

Nachstehend sind die im Bereich der Mediation tätigen Berufsverbände aufgeführt:

Das Mediatorenverzeichnis

Gemäß Artikel 12 des Gesetzes Nr. 192/2006 sind die zugelassenen Mediatoren im „Mediatorenverzeichnis“ eingetragen, das dem Link öffnet neues FensterRat für Mediation untersteht und im rumänischen Amtsblatt, Teil I, veröffentlicht wird.

Das „Mediatorenverzeichnis“ ist auch über die Websites des Link öffnet neues FensterRats für Mediation und des Link öffnet neues FensterJustizministeriums zugänglich.

Das Verzeichnis der zugelassenen Mediatoren enthält folgende Angaben:

  • Mitgliedschaft in Berufsverbänden
  • Ausbildungseinrichtung, an welcher der Berufsabschluss erlangt wurde
  • absolvierter Ausbildungsgang für Mediation
  • Fremdsprachen, in denen Mediationsdienste angeboten werden
  • Kontaktdaten.

Personen, die Mediationsdienste in Anspruch nehmen möchten, können sich binnen eines Monats nach Veröffentlichung des „Mediatorenverzeichnisses“ in den Gerichtsgebäuden oder auf der Website des Justizministeriums mit einem Mediator in Verbindung setzen.

Der Rat für Mediation ist gesetzlich verpflichtet, das Mediatorenverzeichnis regelmäßig – mindestens ein Mal pro Jahr – zu aktualisieren und den Gerichten, den Kommunalbehörden und dem Justizministerium die Änderungen mitzuteilen.

In welchen Bereichen ist Mediation zulässig und/oder besonders verbreitet?

Gemäß Artikel 2 des Gesetzes Nr. 192/2006 können Mediationsdienste für Streitigkeiten in Anspruch genommen werden, bei denen es um Zivil- oder Strafsachen, Familiensachen und andere Rechtssachen geht, die unter die entsprechenden gesetzlichen Regelungen fallen. Auch Streitigkeiten auf dem Gebiet des Verbraucherrechts und Streitigkeiten mit Bezug auf Widerrufsrechte können durch Mediation beigelegt werden. Ausgenommen von der Mediation sind Streitigkeiten, bei denen es um Persönlichkeitsrechte und unveräußerliche Rechte geht.

Sind besondere Vorschriften zu beachten?

Die Inanspruchnahme einer Mediation erfolgt auf freiwilliger Grundlage. Es besteht keine Verpflichtung, eine Mediation anzustreben, und jede Partei darf die Mediation jederzeit abbrechen. Die Parteien können somit jederzeit zu anderen Verfahren der Streitbeilegung übergehen, sei es ein Gerichts- oder Schiedsverfahren. Wenn sie es wünschen, können sie im Vorfeld oder auch während eines Gerichtsverfahrens Verbindung zu einem Mediator aufnehmen.

Allerdings sind die Richter in bestimmten, gesetzlich vorgeschriebenen Fällen verpflichtet, die Parteien auf die Möglichkeit und die Vorteile einer Mediation hinzuweisen. In manchen Fällen werden Parteien auch verschiedene finanzielle Anreize geboten, sich für eine Mediation oder andere alternative Verfahren der Streitbeilegung zu entscheiden.

Am 17. Februar 2007 verabschiedete der Link öffnet neues FensterRat für Mediation den Ethik- und Pflichtenkodex für Mediatoren. Der Kodex ist bindend für alle Angehörigen des Berufsstands, die in das Mediatorenverzeichnis aufgenommen wurden.

Information und Ausbildung

Die Website des Link öffnet neues FensterRats für Mediation ist die wichtigste Informationsquelle über Mediation in Rumänien.

Zwar liegt die Ausbildung von Mediatoren ausschließlich in den Händen privater Anbieter, doch deren Ausbildungsgänge müssen vom Link öffnet neues FensterRat für Mediation zugelassen werden, um einheitliche Ausbildungsstandards zu gewährleisten.

Auf der Website des Link öffnet neues FensterRats für Mediation finden Sie auch ein Verzeichnis von Ausbildungsanbietern für Mediatoren.

Die Ausbildungsgänge finden regelmäßig statt. Zurzeit ist ein Ausbildungsprogramm (80 Stunden) in Kraft, das als Grundausbildung für Mediatoren gilt. Es definiert Lernziele, die zum Abschluss des Programms angestrebten Fertigkeiten sowie Bewertungsverfahren. Die Erstellung der Unterrichtsmaterialien und Übungsaufgaben entsprechend dem Zeitrahmen des nationalen Ausbildungsprogramms obliegt den acht Anbietern, die der Rat für Mediation zugelassen hat.

Wie viel kostet die Mediation?

Mediation ist nicht kostenlos; die Höhe der Vergütung wird zwischen dem privaten Mediator und den beteiligten Parteien vereinbart.

Gegenwärtig bieten kommunale oder nationale Behörden keine rechtliche und finanzielle Unterstützung für die Bereitstellung von Mediationsdiensten an.

Sind Mediationsvereinbarungen vollstreckbar?

Die Link öffnet neues FensterRichtlinie 2008/52/EG sieht die Möglichkeit vor, einen Antrag auf Vollstreckbarerklärung einer in einem Mediationsverfahren erzielten schriftlichen Vereinbarung zu stellen. Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission mit, welche Gerichte oder andere Behörden für die Entgegennahme solcher Anträge zuständig sind.

Die Mitteilung Rumäniens steht noch aus.

Letzte Aktualisierung: 10/06/2013

Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.

Die Sprachfassung, die Sie ausgewählt haben, wird gerade von unserer Übersetzungsabteilung erstellt.
Die folgenden Sprachen wurden bereits übersetzt: EnglischSlowenisch.

Mediation in den Mitgliedstaaten - Slowenien

Wäre es nicht gut, wenn Sie Ihren Rechtsstreit durch Mediation beilegen könnten, anstatt vor Gericht gehen zu müssen? Die Mediation ist ein Verfahren der alternativen Streitschlichtung (nach dem englischen Begriff „Alternative Dispute Resolution“ auch kurz als ADR bezeichnet), bei dem ein Mediator den an einem Streit Beteiligten dabei hilft, zu einer Einigung zu gelangen. Der Staat und die Justiz Sloweniens sind sich der Vorteile der Mediation bewusst.

An welche Stellen kann man sich wenden?

Gemäß dem Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Justizangelegenheiten (ZARSS, Amtsblatt der Republik Slowenien Nr. 97/09 und 40/12 – ZUJF), das am 19. November 2009 verabschiedet wurde und am 15. Juni 2010 in Kraft trat, mussten die erst- und zweitinstanzlichen Gerichte ein Programm zur alternativen Streitbeilegung annehmen und umsetzen, um den Parteien in Handels-, Arbeits-, Familien- und sonstigen Zivilsachen die Inanspruchnahme alternativer Formen der Streitbeilegung zu ermöglichen. Im Rahmen dieses Programms sind die Gerichte verpflichtet, den Parteien die Anwendung von Mediation und anderen Formen der alternativen Streitbeilegung zu gestatten.

Das Ministerium der Justiz und der öffentlichen Verwaltung führt ein Link öffnet neues Fensterzentrales Register der Mediatoren, die im Rahmen von Programmen zur alternativen Streitbeilegung in Gerichten arbeiten.

Auch mehrere Nichtregierungsorganisationen sind im Bereich Mediation tätig:

Unter der Schirmherrschaft des Ministeriums der Justiz und der öffentlichen Verwaltung arbeitet seit März 2009 ein Rat für alternative Streitschlichtung. Dabei handelt es sich um ein zentralisiertes unabhängiges Sachverständigengremium des Ministeriums mit koordinierender und beratender Funktion.

In welchen Bereichen ist die Mediation zulässig und/oder besonders verbreitet?

Mediation ist in Zivil-, Familien-, Handels-, Arbeits- und anderen Vermögenssachen bei Forderungen zulässig, die die Parteien selbst regeln und erledigen können. Solange sie nicht gesetzlich ausgeschlossen ist, ist die Mediation auch in anderen Angelegenheiten zulässig.

Am weitesten verbreitet ist die Mediation in Zivil-, Familien- und Handelssachen.

Sind besondere Vorschriften zu beachten?

Die Mediation ist freiwillig. Das Gesetz über die Mediation in Zivil- und Handelssachen (ZMCGZ, Amtsblatt der Republik Slowenien Nr. 56/08) bezieht sich auf die Mediation im Allgemeinen, d. h. sowohl auf Mediation in Gerichtsverfahren als auch auf außergerichtliche Mediation. Festgelegt sind darin nur die grundsätzlichen Regeln für Mediationsverfahren; darüber hinaus unterliegen diese Selbstregulierungsmechanismen. Festgelegt sind in diesem Gesetz z. B. die Fragen, wo Mediation beginnt und endet und wer den Mediator benennt, grundsätzliche Verhaltensregeln für Mediatoren, die Form der Mediationsvereinbarung und deren Durchsetzung usw. Die Parteien können – abgesehen von den Bestimmungen zur Unabhängigkeit des Mediators und den Auswirkungen der Mediation auf Ausschluss- und Verjährungsfristen – von dem Gesetz abweichen.

Der Slowenische Verband der Mediatoren hat einen Link öffnet neues FensterVerhaltenskodex für Mediatoren angenommen, der allerdings nur für die Verbandsmitglieder gilt.

Information und Ausbildung

Wichtige Informationen über Mediation und die Kontaktaufnahme zu einem Mediator finden Sie auf verschiedenen Websites von Nichtregierungsorganisationen. Hierzu zählen:

Schulungen für Mediatoren bieten verschiedene Nichtregierungsorganisationen sowie das Link öffnet neues FensterZentrum für die Ausbildung im Rechtsbereich im Ministerium der Justiz und der öffentlichen Verwaltung.

Wie viel kostet die Mediation?

In Streitfällen, die sich aus der Eltern-Kind-Beziehung ergeben, sowie in arbeitsrechtlichen Streitsachen ist die gerichtliche Mediation, die gemäß dem ZARSS durchgeführt wird, für die Parteien kostenlos; die Parteien bezahlen lediglich ihre Anwaltskosten. In allen anderen Streitfällen mit Ausnahme von Handelsstreitigkeiten übernimmt das Gericht die Mediatorenkosten für die ersten drei Stunden der Mediation.

Private Organisationen berechnen unterschiedliche Gebühren für Mediation.

Sind Mediationsvereinbarungen vollstreckbar?

Mediationsvereinbarungen sind nicht direkt vollstreckbar. Die Parteien können jedoch vereinbaren, dass die Vereinbarung als unmittelbar vollstreckbare notarielle Urkunde, als gerichtlicher Vergleich oder als ein auf dem Vergleich beruhender Schiedsspruch bestätigt wird.

Links zum Thema

Letzte Aktualisierung: 23/03/2018

Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.

Mediation in den Mitgliedstaaten - Slowakei

Warum sollte ein Streit nicht durch Mediation statt vor Gericht beigelegt werden? Die Mediation ist ein alternatives Verfahren der Streitbeilegung, bei dem ein Mediator den Streitparteien hilft, eine Einigung zu erzielen. Die Vorteile der Mediation sind in der Slowakei sowohl den staatlichen Stellen als auch den Angehörigen der Rechtsberufe bekannt.

An welche Stellen kann man sich wenden?

Auf der Website des Link öffnet neues Fensterslowakischen Justizministeriums gibt es einen Link öffnet neues FensterAbschnitt über die Mediation, der ausschließlich in slowakischer Sprache verfügbar ist.

In welchen Bereichen ist Mediation zulässig und/oder besonders verbreitet?

Das Mediationsverfahren ist in der geänderten Fassung des Gesetzes Nr. 420/2004 über die Mediation und zur Änderung mehrerer Gesetze beschrieben. Darin ist Folgendes festgelegt:

  • der Ablauf der Mediation,
  • Grundsätze der Mediation und
  • Organisation und Folgen der Mediation.

Dieses Gesetz findet auf zivil-, familien-, handels- und arbeitsrechtliche Streitigkeiten Anwendung.

Die Mediation ist ein außergerichtliches Verfahren, bei dem die Parteien mithilfe eines Mediators Streitigkeiten aus ihren vertraglichen oder sonstigen rechtlichen Beziehungen beilegen. Dabei handelt es sich um ein Verfahren, bei dem zwei oder mehr Streitparteien mithilfe eines Mediators eine Streitigkeit beilegen.

In § 170 Absatz 2 des Gesetzes Nr. 160/2015 (Zivilprozessordnung) in seiner geänderten Fassung, heißt es: „Soweit möglich und angemessen, versucht das Gericht, den Rechtsstreit gütlich beizulegen, oder empfiehlt den Parteien, eine gütliche Einigung durch Mediation anzustreben“.

Information und Ausbildung

Der Abschnitt Link öffnet neues Fensterüber die Mediation auf der Website des slowakischen Justizministeriums enthält Informationen über die Mediation in slowakischer Sprache. Weitere Informationen sind auf der Website des Europäischen Justiziellen Netzes abrufbar.

Wie viel kostet die Mediation?

Die Mediation ist eine entgeltliche Dienstleistung. Die Vergütung des Mediators hängt vom Einzelfall ab; im Regelfall wird sie auf der Grundlage eines Stundensatzes oder einer Pauschale berechnet. Die Mediation ist eine wirtschaftliche Tätigkeit, bei der es keine festen Kosten gibt.

Sind Mediationsvereinbarungen vollstreckbar?

Nach der Link öffnet neues FensterRichtlinie 2008/52/EG können die Parteien einer schriftlichen Vereinbarung, die im Rahmen der Mediation zustande gekommen ist, die Vollstreckung dieser Vereinbarung beantragen. Die Mitgliedstaaten teilen dies den Gerichten und anderen für die Entgegennahme der entsprechenden Anträge zuständigen Behörden mit.

Die Mediation ist ein informelles, freiwilliges und vertrauliches Verfahren zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten mithilfe eines Mediators. Das Ziel der Mediation besteht darin, eine Vereinbarung zu erreichen, die für beide Parteien annehmbar ist.

Die im Wege der Mediation herbeigeführte Vereinbarung muss schriftlich abgefasst werden. Sie gilt in erster Linie für die Parteien der Vereinbarung und ist für diese verbindlich. Auf der Grundlage der Vereinbarung kann die berechtigte Partei die gerichtliche Vollstreckung der Entscheidung oder eine Beschlagnahme beantragen, sofern die Vereinbarung

  • in Form einer notariellen Urkunde abgefasst ist,
  • als gütliche Einigung vor einem Gericht oder einer Schiedsstelle genehmigt wurde.

Wird im Wege der Mediation keine Vereinbarung erreicht, kann die Sache vor Gericht gebracht werden.

Links zum Thema

Link öffnet neues FensterJustizministerium der Slowakischen Republik

Letzte Aktualisierung: 19/05/2023

Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.

Mediation in den Mitgliedstaaten - Finnland

Warum einen Rechtstreit nicht durch Mediation beilegen, anstatt vor Gericht zu ziehen? Die Mediation ist ein alternatives Verfahren der Streitbeilegung, bei dem ein Mediator die zerstrittenen Parteien darin unterstützt, eine Lösung zu finden. In Finnland sind sowohl die Regierung als auch die Angehörigen der Rechtsberufe von den Vorteilen der Mediation überzeugt.

An welche Stellen kann man sich wenden?

Die allgemeine Verwaltung, Lenkung und Überwachung der Mediation in Strafsachen und bestimmten Zivilsachen obliegt dem Ministerium für Soziales und Gesundheit. Die Gesundheitsämter der staatlichen Provinzbüros haben sicherzustellen, dass Mediationsdienste zur Verfügung stehen und in allen Teilen des Landes ordnungsgemäß erbracht werden.

Informationen zu Mediation finden Sie auf der Internetseite des Link öffnet neues FensterNationalen Instituts für Gesundheit und Gemeinwohl (THL).

Gerichtsnahe Mediationsdienste unterstehen verwaltungsmäßig den Amtsgerichten. Amtsgerichte sind befugt, in zivilrechtlichen Streitigkeiten die Mediation in die Wege zu leiten. Es ist Zweck der Mediation, die Streitparteien darin zu unterstützen, zu einer für beide Seiten akzeptablen Lösung zu gelangen. Durch Mediation erzielte Resultate basieren daher mehr auf dem, was unter den jeweils gegebenen Umständen vernünftig ist, als auf der strikten Anwendung der Gesetze. Weitere Informationen über Amtsgerichte sind erhältlich auf der Link öffnet neues FensterInternetseite des finnischenJustizministeriums. Eine Link öffnet neues FensterBroschüre über gerichtliche Mediation ist ebenfalls abrufbar.

In welchen Bereichen ist Mediation zulässig und/oder besonders verbreitet?

Mediation wird bei Zivil- und Strafsachen eingesetzt.

Zivilstreitigkeiten, insbesondere Bagatellstreitigkeiten, werden besonders häufig mit den Mitteln der Mediation gelöst. Allerdings müssen nicht alle Zivilstreitigkeiten der gerichtsnahen Mediation unterworfen werden. Verbraucherstreitigkeiten können zum Beispiel von einem Verbraucherberater und dem Verbraucherbeschwerdeausschuss erledigt werden. Für Strafsachen gibt es hingegen ein besonderes Mediationsverfahren.

Zivilsachen und Rechtstreitigkeiten, die vor ein ordentliches Gericht gebracht werden, können der Mediation nach Maßgabe des Gesetzes über gerichtsnahe Mediation unterworfen werden (Gesetz 663/2005). Das Ziel der gerichtsnahen Mediation ist die gütliche Beilegung von Streitigkeiten. Der Einsatz gerichtsnaher Mediation setzt voraus, dass die Angelegenheit mediationsfähig ist und dass die Mediation in Anbetracht der Ansprüche der Parteien angemessen ist. Eine oder auch beide Streitparteien können einen schriftlichen Antrag auf Mediation stellen, bevor sie vor Gericht gehen. Der Antrag ist schriftlich einzureichen und muss den Gegenstand des Rechtstreits sowie die voneinander abweichenden Standpunkte der Parteien aufzeigen. Außerdem ist zu begründen, warum die Angelegenheit mediationsfähig ist.

Schlichtung (Mediation) kann auch bei Zivilstreitigkeiten zum Einsatz kommen, bei denen wenigstens eine Partei eine natürliche Person ist. Zivilstreitigkeiten – mit Ausnahme solcher, bei denen es um Schadenersatzansprüche aufgrund einer Straftat geht – können jedoch nur dann in die Schlichtung verwiesen werden, wenn es sich um Bagatellstreitigkeiten handelt, unter Berücksichtigung des Streitgegenstands und der gemachten Forderungen. Die gesetzlichen Vorschriften in Bezug auf die Schlichtung in Strafsachen gelten dementsprechend auch für die Schlichtung in Zivilsachen.

Eine Schlichtung kann durchgeführt werden, wenn die Parteien persönlich und freiwillig ihr Einverständnis dazu erteilt haben. Sie müssen in der Lage sein, die Bedeutung von Schlichtung und die durch das Schlichtungsverfahren erzielten Lösungen zu begreifen. Bevor eine Partei der Schlichtung zustimmt, sind ihr daher ihre Rechte in Bezug auf die Schlichtung und ihre Position im Schlichtungsverfahren zu erläutern. Die Parteien können jederzeit während des Schlichtungsverfahrens ihr Einverständnis zurückziehen.

Minderjährige müssen persönlich ihr Einverständnis zur Schlichtung geben. Darüber hinaus ist für ihre Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren das Einverständnis ihres Vormunds oder eines anderen gesetzlichen Vertreters erforderlich. Geschäftsunfähige Erwachsene können an Schlichtungsverfahren teilnehmen, wenn sie die Bedeutung des Falles verstehen und zu dem Verfahren persönlich ihr Einverständnis geben.

Schlichtung kann bei Straftaten eingesetzt werden, die unter Berücksichtigung der Natur der Straftat und des Tathergangs, der Beziehung zwischen dem Tatverdächtigen und dem Opfer sowie sonstiger die Straftat insgesamt betreffender Aspekte als schlichtungsfähig bewertet werden. Straftaten, bei denen die Opfer minderjährig sind, dürfen nicht an eine Schlichtungsstelle verwiesen werden, wenn das Opfer aufgrund der Natur der Straftat oder seines Alters besonderen Schutz benötigt.

Mediationsstellen nehmen Anträge auf Mediation entgegen und arbeiten während des gesamten Mediationsverfahrens mit unterschiedlichen Behörden zusammen. Jede Mediationssache wird einem ehrenamtlichen Mediator zugewiesen, der von den in der Mediationsstelle arbeitenden Berufsmediatoren ausgewählt wird. Mediatoren übernehmen Mediationssachen und damit verbundene praktische Erfordernisse in Zusammenarbeit mit der Mediationsstelle. Die Mitarbeiter der Mediationsstelle leiten und überwachen die Mediatoren bei ihrer Arbeit.

Sind besondere Vorschriften zu beachten?

Bei Strafsachen kann eine Schlichtung nur zwischen Parteien durchgeführt werden, die persönlich und freiwillig ihr Einverständnis zu einer Schlichtung erteilt haben und die in der Lage sind, die Bedeutung von Schlichtung und die in dem Schlichtungsverfahren erzielten Lösungen zu begreifen. Die Einleitung einer Mediation in Zivilsachen (gerichtsnahe Mediation) erfordert die Zustimmung aller Parteien.

In Finnland gibt es einen nationalen Verhaltenskodex für Mediatoren, der nach Sektoren und Mediatoren gegliedert ist (zum Beispiel nach Mediatoren für Familienrecht, Arztrecht, Baurecht).

Information und Ausbildung

Eine Broschüre über gerichtsnahe Mediation ist über die Internetseite des Link öffnet neues Fensterfinnischen Justizministeriums erhältlich.

Das Nationale Institut für Gesundheit und Gemeinwohl (THL) organisiert die Ausbildung von Mediatoren.

Das Institut erhebt auch statistische Daten über die Mediation in Straf- und Zivilsachen, überwacht und betreibt Forschung zu Mediationsmaßnahmen und koordiniert die Entwicklungstätigkeit auf diesem Gebiet. Diese Arbeit wird unterstützt vom Beratungsausschuss für Mediation in Straf- und Zivilsachen.

Wie viel kostet die Mediation?

Mediation in Strafsachen ist eine unentgeltliche Dienstleistung. Sie ermöglicht es Opfern und Tätern, sich durch die Vermittlung eines neutralen Mediators zu treffen, um über den vom Opfer erlittenen seelischen und materiellen Schaden zu sprechen und sich auf Maßnahmen zur Wiedergutmachung des Schadens zu einigen (Gesetz 1016/2005).

Bei Zivilsachen verursacht Mediation für die betroffenen Parteien niedrigere Kosten als ein reguläres Gerichtsverfahren. Jede Partei trägt nur ihre eigenen Kosten und ist nicht verpflichtet, die Kosten der Gegenpartei zu übernehmen. Die Parteien können auf eigenen Wunsch einen Rechtsberater hinzuziehen. Es besteht auch die Möglichkeit, dass eine Partei bei einer Rechtsberatungsstelle Beratungshilfe beantragt.

Bei der gerichtlichen Mediation wird der Richter eines Amtsgerichts als Mediator tätig. Die Mediation bei Streitigkeiten gehört zu den normalen Aufgaben eines Richters. Sofern der Fall Spezialwissen erfordert, kann der Mediator mit dem Einverständnis der Parteien einen Sachverständigen hinzuziehen, dessen Honorar von den Parteien getragen wird.

Wie für alle anderen Angelegenheiten, die vor Gericht verhandelt werden, ist auch für die gerichtliche Mediation eine Gebühr zu entrichten.

Sind Mediationsvereinbarungen vollstreckbar?

Nach Maßgabe der Link öffnet neues FensterRichtlinie 2008/52/EG kann beantragt werden, dass eine im Mediationsverfahren erzielte schriftliche Vereinbarung für vollstreckbar erklärt wird. Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission mit, welche Gerichte oder andere Behörden für die Annahme des Antrags zuständig sind.

Eine solche Mitteilung seitens Finnlands ist noch nicht erfolgt.

Links zum Thema

Link öffnet neues FensterBroschüre über gerichtliche Mediation, Link öffnet neues FensterMediations-Website (Nationales Institut für Gesundheit und Gemeinwohl (THL)

Letzte Aktualisierung: 09/02/2020

Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.

Die Sprachfassung, die Sie ausgewählt haben, wird gerade von unserer Übersetzungsabteilung erstellt.
Die folgenden Sprachen wurden bereits übersetzt: Schwedisch.

Mediation in den Mitgliedstaaten - Schweden

Warum gleich vor Gericht gehen, wenn Sie in eine zivilrechtliche Streitigkeit verwickelt sind, anstatt zu versuchen, den Konflikt durch Mediation zu lösen? Die Mediation ist eine alternative Möglichkeit der Konfliktlösung, bei der ein Mediator die Parteien bei ihrer Suche nach Lösungsmöglichkeiten begleitet. In Schweden stehen Regierung wie Rechtsanwender den Vorteilen einer Mediation aufgeschlossen gegenüber. Mediation ist auch in Strafsachen möglich, kann aber nie an die Stelle einer Strafe oder eines Strafverfahrens treten. In Strafverfahren kann die Mediation dazu dienen, dem Straftäter die Folgen seines Handelns genauer vor Augen zu führen und dem Opfer Gelegenheit zur Verarbeitung des Erlebten zu geben.

Mediation in Zivilverfahren

An welche Stellen kann man sich wenden?

Es gibt in Schweden keine zentrale Stelle, die für die Regulierung des Mediatorenberufs zuständig ist. Bei Fragen zur Mediation kann man sich jedoch an die schwedische Gerichtsverwaltung (Link öffnet neues FensterDomstolsverket) wenden. Diese verfügt auch über eine Liste von Personen, die bereit sind, vor Gericht als Mediatoren zu fungieren. Die Liste ist abrufbar unter Link öffnet neues Fensterhttp://www.domstol.sv/.

Um Mediation in Handelssachen kümmert sich die Stockholmer Handelskammer (Link öffnet neues FensterStockholms handelskammare) und die Industrie- und Handelskammer Westschweden (Link öffnet neues FensterVästsvenska industri- och handelskammaren).

In welchen Bereichen ist eine Mediation zulässig und/oder besonders verbreitet?

Die Mediation ist in zahlreichen Bereichen zulässig. Besonders verbreitet ist sie jedoch in Zivilsachen.

Der Mediator kann auch während eines Gerichtsverfahrens in Anspruch genommen werden.

Sind besondere Vorschriften zu beachten?

Die Inanspruchnahme eines Mediators ist vollkommen freiwillig. Es gibt keine bestimmten Vorschriften wie z.B. einen Verhaltenskodex für Mediatoren.

Information und Ausbildung

Es gibt keine speziellen Informationen zur Mediatorenausbildung und auch keine nationale Ausbildung.

Wieviel kostet die Mediation?

Die Mediation ist kostenpflichtig. Die Höhe der Gebühren wird in einer Vereinbarung zwischen dem Mediator und den Parteien geregelt. Die Parteien teilen sich die Kosten der Mediation zu gleichen Teilen.

Mediation in Strafverfahren

An welche Stellen kann man sich wenden?

Seit 1. Januar 2008 sind alle schwedischen Behörden verpflichtet, Mediation anzubieten, wenn der Straftäter unter 21 Jahre alt ist. Die Initiative, einem Straftäter eine Mediation anzubieten, kann von der Polizei oder den örtlichen Behörden ausgehen.

In welchen Bereichen ist eine Mediation zulässig und/oder besonders verbreitet?

Die Mediation kann für Straftäter jeden Alters und zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens angeboten werden. Das Mediationsgesetz bestimmt keine Altersgrenze, aber seit dem 1. Januar 2008 müssen alle schwedischen Behörden vor Ort Straftätern unter 21 Jahren eine Mediation vorschlagen.

Sind besondere Vorschriften zu beachten?

Die Mediation ist kein Ersatz für Strafe. Für die Mediation in Strafverfahren gilt:

  • Sie ist für beide Seiten absolut freiwillig.
  • Die Straftat muss bei der Polizei angezeigt worden sein und der Straftäter muss die Straftat zugegeben haben.
  • Die Mediation muss in Anbetracht der Tatumstände angemessen erscheinen.

Information und Ausbildung

Das Mediationsgesetz schreibt vor, dass Mediatoren kompetent, rechtschaffen und unparteiisch sein müssen.

Weitere Auskünfte erteilen die örtlichen Behörden oder der Nationale Rat für Kriminalprävention (Brottsförebyggande rådet).

Wieviel kostet die Mediation?

Die Mediation ist für Opfer und Täter kostenlos.

Letzte Aktualisierung: 09/11/2020

Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.

Hinweis: Die ursprüngliche Sprachfassung dieser Seite Englisch wurde unlängst geändert. Die Sprachfassung, die Sie ausgewählt haben, wird gerade von unserer Übersetzungsabteilung erstellt.

Mediation in den Mitgliedstaaten - England und Wales

Rechtsstreitigkeiten lassen sich nicht nur vor Gericht beilegen, sondern auch durch Mediation. Dabei handelt es sich um ein alternatives Verfahren zur Streitbeilegung, bei dem ein neutraler Mediator die Konfliktparteien bei der Suche nach einer Einigung unterstützt. Sowohl die Regierung als auch die Angehörigen von Rechtsberufen in England und Wales sind sich der Vorteile der Mediation bewusst. Sie verpflichten sich zur Förderung und Anwendung der Mediation zur Lösung von Streitfällen, wenn diese als Alternative zu einem Gerichtsverfahren geeignet ist. Möglicherweise können Sie Prozesskostenhilfe erhalten (vorausgesetzt, Sie erfüllen die üblichen Voraussetzungen).

An welche Stellen kann man sich wenden?

Das Justizministerium ist zuständig für die politischen Rahmenbedingungen und die Förderung der Mediation in Zivil- und Familiensachen in England und Wales.

Mediation in Zivilsachen

Um die Qualität gerichtlich zugewiesener Mediationsverfahren in Zivilstreitigkeiten (ausgenommen Familiensachen unter der Rechtsprechung von England und Wales) zu gewährleisten, haben das Justizministerium und Her Majesty’s Courts and Tribunals Service (HMCTS, Gerichtsverwaltungsbehörde) zwei zivilrechtliche Mediationsverfahren entwickelt, über die die Parteien Streitigkeiten abhängig von der Höhe des Streitwerts lösen können. Der Small Claims Mediation Service ist ein vom HMCTS selbst angebotener interner Dienst in Bezug auf Fälle, die geringfügige Forderungen betreffen. Diese liegen üblicherweise unter 10 000 GBP. Für Fälle mit einem höheren, 10 000 GBP übersteigenden Streitwert hat das Justizministerium gemeinsam mit dem Link öffnet neues FensterCivil Mediation Council (CMC, Rat für Mediation in Zivilsachen) ein Zulassungssystem erarbeitet, nach dem sich Anbieter von Mediationsdiensten um die Aufnahme in das Verzeichnis der Mediatoren in Zivilsachen bewerben können, damit die Gerichte die Parteien in geeigneten Fällen an sie verweisen. Der CMC vertritt öffentliche und private Anbieter von Mediationsdiensten.

Mediation in Familiensachen

Die Anbieter von Mediationsdiensten für Familienstreitigkeiten unterliegen keiner staatlichen Zulassung, sondern haben eigene Fachverbände und Zulassungsgremien, in denen sie Mitglied sind. Diese Organisationen haben sich im Link öffnet neues FensterFamily Mediation Council (FMC, Rat für Mediation in Familiensachen) zusammengeschlossen, um einheitliche Standards für die Familienmediation zu schaffen. Darüber hinaus vertritt der FMC seine Gründungsmitglieder und andere Anbieter von Familienmediationsdiensten gegenüber dem Staat.

Der FMC ist keine staatliche Einrichtung und spielt für seine Mitglieder, die ausnahmslos nichtstaatliche Organisationen oder Verbände sind, sowie für seine Gründungsmitglieder eine wichtige Rolle. Die bekanntesten FMC-Mitglieder sind:

  • ADR Group;
  • Family Mediators Association;
  • National Family Mediation;
  • College of Family Mediators;
  • Resolution;
  • The Law Society.

Derzeit ist die Einführung einer staatlichen Aufsichtsbehörde in Bezug auf die Mediation in Zivil- oder Familiensachen nicht vorgesehen.

Im Verzeichnis zur Mediation in Zivilsachen können Sie einen zugelassenen Mediator finden. Dieses Verzeichnis ist auf der Link öffnet neues Fensterjustice Website verfügbar. Sie können das Verzeichnis nach einem in Ihrer Nähe niedergelassenen Mediator durchsuchen. Die Kosten für die Mediation basieren auf einer festen, streitwertabhängigen Gebühr. Für Parteien, die nicht dazu in der Lage sind, die Kosten der Mediation zu tragen, steht ein kostenloser Mediationsdienst zur Verfügung, der von LawWorks für die Personen bereitgestellt wird, die Anspruch auf kostenlose Hilfe haben. Sie können LawWorks unter der Nummer 01483 216 815 oder über die Link öffnet neues FensterLawWorks Website kontaktieren.

Auf der Website GovUK (ehemals DirectGov) steht Ihnen unter Link öffnet neues FensterFamily Mediation Service Finder eine Suchfunktion für einen Familienmediator zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass es die Family Mediation Helpline nicht mehr gibt.

Mit Hilfe des neuen Legal Aid Information Service (Informationsdienst zur Prozesskostenhilfe) können Sie sich auf der Gov.UK Site unter Link öffnet neues Fenstercheck-legal-aid über Prozesskostenhilfe informieren und herausfinden, ob Sie zum Kreis der Berechtigten zählen.

In welchen Bereichen ist Mediation zulässig und/oder besonders verbreitet?

Die Mediation kann zur Lösung einer ganzen Reihe von alltäglichen zivil- und handelsrechtlichen Streitigkeiten herangezogen werden. Dazu zählen unter anderem Wohnungsprobleme, Handelsstreitigkeiten, Konflikte am Arbeitsplatz, geringfügige Forderungen, Geldschulden, Grenzstreitigkeiten, Beschäftigungs- und Vertragsstreitigkeiten, Forderungen wegen Körperverletzungen oder Fahrlässigkeit sowie Konflikte in der Gemeinde wie Belästigung oder Unterdrückung.

Mediation kann auch in Bezug auf Familienstreitigkeiten wie Scheidung, Trennung, Auflösung einer Zivilpartnerschaft, auf Anträge im Zusammenhang mit dem Children Act, einschließlich Umgangsrecht und Aufenthalt eingesetzt werden. Die Mediation ist nicht auf ehemalige Partner oder Ehegatten beschränkt. So können auch Großeltern versuchen, mit Hilfe der Mediation in Familiensachen Vereinbarungen zu treffen, um die Beziehung zu ihren Enkelkindern weiterzuführen.

Sind besondere Vorschriften zu beachten?

Verlauf einer Mediation bei zivilrechtlichen Streitigkeiten

Die Mediation in Zivilstreitigkeiten ist nicht gesetzlich geregelt und auch keine Voraussetzung für ein Gerichtsverfahren. Dennoch wird den Parteien in Zivilsachen nahegelegt, eine Mediation ernstlich zu erwägen, bevor sie ein Verfahren anstrengen.

Die Praktiken und Verfahren der zivilrechtlichen Kammern des Court of Appeal, des High Court und der County Courts sind in der Zivilprozessordnung festgelegt. Das übergeordnete Ziel der Zivilprozessordnung besteht darin, den Gerichten dabei zu helfen, gerechte Entscheidungen zu fällen. In diesem Zusammenhang ist eine aktive Herangehensweise der Gerichte gefordert. Sie sind gehalten, die Parteien zur Nutzung alternativer Verfahren der Streitbeilegung aufzufordern, wenn das Gericht dies für sachdienlich und angemessen hält.

Die Entscheidung für eine Mediation ist den Parteien zwar völlig freigestellt, dennoch sieht die Zivilprozessordnung vor, dass bei der Festsetzung der Verfahrenskosten verschiedene Faktoren berücksichtigt werden. So hat das Gericht zu berücksichtigen, ob und gegebenenfalls welche Anstrengungen bereits vor dem Verfahren und in seinem Verlauf zur Beilegung des Konflikts unternommen wurden. Wenn die obsiegende Partei im Vorfeld ein vernünftiges Mediationsangebot ausgeschlagen hat, kann der Richter die unterlegene Partei von der Erstattung der Prozesskosten an die siegreiche Partei freistellen.

Verlauf einer Familienmediation

Eine Familienmediation erfolgt gegenwärtig auf rein freiwilliger Basis. Seit April 2011 müssen gemäß dem Link öffnet neues FensterPresident’s Pre Application Protocol alle Antragsteller (nicht nur diejenigen, die Prozesskostenhilfe erhalten) an einem Mediation Information and Assessment Meeting (MIAM, Beratung über eine Mediation) teilnehmen, bevor sie bei Gericht einen Antrag stellen können. Auch der zukünftige Antragsgegner sollte an dem Treffen teilnehmen, wenn er dazu aufgefordert wird. Reicht der Antragsteller einen Antrag bei Gericht ein, sollte er zusammen mit seinem Antrag das Formular FM1 vorlegen, um nachzuweisen, dass er von der Teilnahme an einer MIAM befreit ist, an einer MIAM teilgenommen hat, eine Mediation jedoch nicht für sachdienlich angesehen wurde oder dass er eine Mediation durchgeführt hat, diese jedoch abgebrochen wurde oder nicht alle Probleme gelöst werden konnten.

Aufgrund der Empfehlungen der Family Justice Review hat die Regierung in Februar 2013 eine Bestimmung in die Children und Families Bill (Gesetzentwurf Kinder und Familien) aufgenommen, mit der die Teilnahme an einem Mediation Information and Assessment Meeting (MIAM) nicht mehr nur erwartet, sondern zu einer rechtlichen Verpflichtung wird (mit wenigen Ausnahmen, beispielsweise bei Vorliegen von Nachweisen häuslicher Gewalt).

Es wird auch rechtlich verpflichtend, das vorgenannte Formular FM1 zusammen mit dem Antrag einzureichen. Der Erlass und die Umsetzung dieses Gesetzentwurfs wurde für das Frühjahr 2014 erwartet.

Nicht nur in der Zivilprozessordnung, sondern auch in der Familienprozessordnung (Family Procedure Rules, ein umfassendes Regelwerk für Gerichtsverfahren) wird die Anwendung alternativer Verfahren zur Streitbeilegung befürwortet.

Gewährleistung beruflicher Standards

Es gibt keinen nationalen Verhaltenskodex für Mediatoren in England und Wales. Allerdings werden Anbieter von Mediationsdiensten nur dann vom CMC zugelassen, wenn sie einen Verhaltenskodex unterschreiben, der sich am Link öffnet neues FensterVerhaltenskodex der EU orientiert. Der Berufsstand setzt sich seine Regeln selbst, und der Staat übt in dieser Hinsicht keinerlei Druck aus.

Alle Gründungsmitglieder des Family Mediation Council (FMC) haben dafür zu sorgen, dass ihre Mitglieder den Link öffnet neues FensterVerhaltenskodex des FMC einhalten.

Information und Ausbildung

Informationen über die Mediation in Zivilsachen, über Dienste und Kosten können auf der Website der Regierung auf der Link öffnet neues FensterSeite des Justizministeriums: civil mediation (Mediation in Zivilsachen) abgerufen werden.

Das Civil Mediation Directory (Verzeichnis zur Mediation in Zivilsachen) bietet eine Suchfunktion für die Suche nach einem Mediator, der an einem für die Parteien günstig gelegenen Ort Mediationsdienste anbietet. Die CMC Website und die Websites der CMC Anbieterorganisationen bieten mehr Informationen zur Mediation und zu Mediationsdiensten.

Der Family Mediation Service Finder bietet eine Suchfunktion, mit dem ein Mediator in der Nähe gefunden werden kann. Die Websites der FMC-Mitgliedsorganisationen bieten mehr Informationen zu Mediationsdiensten.

Es gibt in England und Wales keine nationale Ausbildungsstelle für Mediatoren in Zivilsachen. Ihre Ausbildung erfolgt durch private Einrichtungen, die ihre eigenen Regeln festsetzen. Der Berufsstand setzt sich seine Regeln selbst und kümmert sich um die Ausbildung seiner Mitglieder.

Familienmediatoren kommen aus verschiedenen Berufsgruppen, die beispielsweise im juristischen, therapeutischen oder sozialen Bereich angesiedelt sind und unterliegen keiner gesetzlich geregelten Qualifikationspflicht. Allerdings unterhalten die entsprechenden Verbände und deren Zulassungsstellen eigene Ausbildungs- und Berufsstandards, die bestimmte Anforderungen vorsehen. Von Mediatoren, die vertraglich zur Bereitstellung öffentlich finanzierter Mediationsdienste befugt sind, wird ein besonders hoher Zulassungs- und Ausbildungsstandard für die Durchführung des einleitenden Mediation Information Assessment Meeting (MIAM) und der Mediation erwartet.

Wie viel kostet die Mediation?

Die Kosten einer Mediation hängen vom Anbieter ab und sind nicht staatlich vorgegeben. Bei zivilrechtlichen Konflikten hängen sie unter anderem vom Streitwert und der Zeit ab, die für die Durchführung der Mediation benötigt wurde. Die Gebühren für die Mediation können über das Online-Verzeichnis für die Mediation in Zivilsachen auf der Justice Website eingesehen werden. Die gemeinnützige Einrichtung LawWorks bietet kostenlose Mediation für diejenigen, die sich eine Mediation finanziell nicht leisten können. Sie können LawWorks unter der Nummer 01483216815 216 815 oder über die Link öffnet neues FensterWebsite LawWorks Mediation kontaktieren.

Sind Mediationsvereinbarungen vollstreckbar?

Link öffnet neues FensterRichtlinie 2008/52/EG, die im Vereinigten Königreich durch die Cross-Border Mediation (EU Directive) Regulations 2011 (SI 2011 Nr. 1133) (Rechtsverordnung zur grenzüberschreitenden Mediation) umgesetzt wurde, ermöglicht den Parteien in einer grenzüberschreitenden Streitigkeit die Forderung, dass eine im Mediationsverfahren erzielte schriftliche Vereinbarung vollstreckbar gemacht wird, wenn zum Zeitpunkt der Streitigkeit eine der Parteien ihren Wohnsitz in einem Mitgliedstaat hat. Die Mitgliedstaaten setzen die Gerichte und andere zur Entgegennahme entsprechender Anträge befugte Stellen hiervon in Kenntnis.

Für England und Wales können Angaben zu den zuständigen Gerichten auf der Website Link öffnet neues FensterHer Majesty's Courts and Tribunals Service abgerufen werden.

Parteien einer zivilrechtlichen, vor Gericht anhängig gemachten Streitigkeit, die im Rahmen einer Mediation eine Vereinbarung getroffen haben, können bei Gericht beantragen, dass ihre Vereinbarung von einem Richter unterzeichnet wird. Sobald die Vereinbarung von einem Richter unterzeichnet wurde, wird sie ein rechtsverbindlicher und vollstreckbarer „Zustimmungsbeschluss“, sofern das Gericht von der Gerechtigkeit der erzielten Vereinbarung überzeugt ist.

Parteien einer Familienstreitigkeit, die durch ihre Anwälte oder im Rahmen einer Mediation zu einer Einigung gelangt sind, können beim Gericht den Antrag stellen, dass ihre Einigung in einen rechtsverbindlichen „Zustimmungsbeschluss“ umgewandelt wird, sofern das Gericht von der Gerechtigkeit der betreffenden Einigung überzeugt ist. Dies findet eher bei finanziellen als bei Kinder betreffenden Vereinbarungen Anwendung.

Links zum Thema

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Letzte Aktualisierung: 07/10/2014

Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.

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Mediation in den Mitgliedstaaten - Nordirland

Warum nicht eine Streitigkeit durch Mediation beilegen, anstatt vor Gericht zu ziehen? Es gibt ein alternatives Verfahren der Streitbeilegung (ADR), bei dem ein Mediator den Streitparteien den Weg zu einer Einigung aufzeigt. Die Regierung und die Vertreter der Rechtsberufe in Nordirland sind sich der Vorteile der Mediation durchaus bewusst.

In Nordirland gibt es keine für Mediationsdienste zuständige Regierungsstelle. Es gibt allerdings Organisationen, die Mediation und Beratung anbieten.

An welche Stellen kann man sich wenden?

Die Link öffnet neues FensterLaw Society of Northern Ireland hat eine Link öffnet neues FensterStelle für alternative Streitbeilegung der Law Society of Northern Ireland eingerichtet, die Mediation zur Streitbeilegung anbietet. Der Dienst ist nicht auf bereits bei Gericht anhängige Streitsachen beschränkt, sondern kann in allen Phasen einer Streitigkeit in Anspruch genommen werden.

Die Streitbeilegungsstelle arbeitet mit einem Team von Solicitors und Barristers, die speziell geschult werden und als Mediatoren zur Vermittlung zwischen den Streitparteien zugelassen sind.

Daneben gibt es gemeinnützige Vereine wie Link öffnet neues FensterRelate und Link öffnet neues FensterBarnardos, die bei familiären Problemen Beratung und Mediation anbieten. Bei der Link öffnet neues FensterLabour Relations Agency (Agentur für Arbeitsbeziehungen) kann man ein Schlichtungsverfahren bei Streitigkeiten in Zusammenhang mit einem Beschäftigungsverhältnis in Anspruch nehmen.

In welchen Bereichen ist Mediation zulässig und/oder besonders verbreitet?

Die Mediation wird hauptsächlich in Zivil-, Handelssachen und Familiensachen sowie bei Konflikten am Arbeitsplatz und innerhalb von Gütergemeinschaften genutzt.

Sind besondere Vorschriften zu beachten?

Die Rechtsordnung in Nordirland sieht kein gerichtsgestütztes Mediationssystem vor. Die Gerichte neigen jedoch zur Vertagung von Sachen, wenn eine Mediation gute Erfolgsaussichten bietet –- Link öffnet neues FensterNorthern Ireland Court Service.

Die Link öffnet neues FensterLaw Society of Northern Ireland legt Regeln und Verfahren für Streitbeilegungsdienste fest.

Information und Ausbildung

Das Team aus Solicitors und Barristers, das die Streitbeilegung versucht, ist für diese Aufgabe besonders ausgebildet und wurde von der Law Society zugelassen.

Wie viel kostet die Mediation?

Die Kosten für eine Mediation sind vom Anbieter abhängig und werden staatlich nicht reguliert.

Sind Mediationsvereinbarungen vollstreckbar?

Eine im Rahmen der Mediation herbeigeführte und von den Parteien unterzeichnete Einigung wird von den Gerichten als gerichtlicher Vergleich behandelt. War keine Klage anhängig, ist sie als verbindlicher Vertrag zwischen den Parteien vollstreckbar.

Links zum Thema

Link öffnet neues FensterLaw Society of Northern Ireland

Link öffnet neues FensterStreitbeilegungsdienst

Link öffnet neues FensterRelate

Link öffnet neues FensterBarnardos

Link öffnet neues FensterLabour Relations Agency

Letzte Aktualisierung: 06/03/2017

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Mediation in den Mitgliedstaaten - Schottland

Rechtsstreitigkeiten lassen sich nicht nur vor Gericht beilegen, sondern auch durch Mediation. Dabei handelt es sich um ein alternatives Verfahren zur Streitbeilegung, bei dem ein Mediator die Konfliktparteien bei der Suche nach einer Einigung unterstützt. Sowohl die schottische Regierung als auch die Angehörigen von Rechtsberufen in Schottland sind sich der Vorteile der Mediation bewusst.

Schottland hat innerhalb des Vereinigten Königreichs eigene Verfahren und Bestimmungen für die Mediation.

An welche Stellen kann man sich wenden?

In Schottland ist die „Legal System Division“ des „Constitution, Law and Courts Directorate“ der schottischen Regierung für die politischen Rahmenbedingungen der Mediation verantwortlich.

Hilfreiche Adressen in Bezug auf Mediation:

  • Scottish mediation network, 18 York Place, Edinburgh, EH1 3EP
  • SACRO (Safeguarding Communities Reducing Offending), 29 Albany Street, Edinburgh EH1 3QN
  • Scottish community mediation network 21 Abercromby Place, Edinburgh EH3 6QE. Relationships Scotland, 18 York Place, Edinburgh, EH1 3EP
  • Scottish community mediation centre, 21 Abercromby Place, Edinburgh EH3 6QE
  • Relationships Scotland, 18 York Place, Edinburgh, EH1 3EP

In welchen Bereichen ist Mediation zulässig und/oder besonders verbreitet?

Mediation ist in allen Rechtsbereichen zulässig. Am häufigsten wird sie bei familiären Konflikten und Nachbarschaftsstreitigkeiten eingesetzt. Zunehmend wird auch bei Meinungsverschiedenheiten im geschäftlichen Umfeld von der Mediation Gebrauch gemacht. In Streitfällen, bei denen es um die zusätzliche schulische Förderung von Kindern geht, muss Mediation angeboten werden, bei Klagen wegen Diskriminierung aufgrund einer Behinderung muss eine Schlichtung in Anspruch genommen werden können.

Sind besondere Vorschriften zu beachten?

In Schottland gibt es keinen rechtlich verbindlichen Rahmen für das entstehende Berufsbild des Mediators. Die Mediation ist auch keine Voraussetzung für die Einleitung bestimmter Gerichtsverfahren, ihre Inanspruchnahme erfolgt auf rein freiwilliger Basis.

Dagegen gibt es in Schottland einen Verhaltenskodex für Mediation. Der Kodex berücksichtigt die verschiedenen Spezialgebiete wie Familienrecht, Medizin oder Bauwesen. Die schottische Regierung unterstützt das Scottish Mediation Network und die Entwicklung des Link öffnet neues FensterScottish Mediation Register (schottisches Mediationsregister). Alle Mitglieder des Scottish Mediation Network verpflichten sich, den Verhaltenskodex für Mediation einzuhalten. Die Mediatoren und Mediationsdienstleistungen, die im Mediationsregister eingetragen sind, können auch mit höheren Standards aufwarten. Die Website des Netzes und das Register sind kostenlos zugänglich und werden häufig genutzt; Mediatoren, die auf diesen Seiten genannt werden möchten, müssen den Verhaltenskodex einhalten.

Wo finde ich Informationen über Mediation?

Informationen über Mediation bietet die Website des Link öffnet neues FensterScottish Mediation Network, und auch das Link öffnet neues FensterScottish Mediation Register informiert darüber, wie man in Schottland einen Mediator finden kann. Beide Websites sind für die Allgemeinheit frei zugänglich; die bereitgestellten Informationen können kostenlos abgerufen werden.

Das Link öffnet neues FensterScottish Mediation Register ist ein unabhängiges Register der Mediatoren und Mediationsdienstleistungen. Die Website bietet freien Zugang zu Informationen über Mediatoren aller Art. Das Register wird vom Link öffnet neues FensterScottish Mediation Network geführt.

Die auf der Website verfügbaren Daten werden von den Mediatoren mindestens einmal jährlich aktualisiert.

Das Scottish Mediation Register soll für die Qualität und Professionalität der Mediatoren bürgen, indem den registrierten Mediatoren bescheinigt wird, dass sie gewisse Mindeststandards erfüllen. Diese Link öffnet neues FensterStandards werden von einem unabhängigen Ausschuss, dem Link öffnet neues FensterStandards Board, festgelegt. Mediatoren, die im Scottish Mediation Register eingetragen sind, dürfen sich als Link öffnet neues FensterScottish Mediation Registered Mediator bezeichnen und das Logo des Scottish Mediation Register neben ihrem Namen führen.

Sobald eine Link öffnet neues FensterRegulierungsorganisation bescheinigt, dass ein Mediator den zusätzlichen fachspezifischen Standards der Organisation entspricht, darf neben dessen Eintrag im Register ein entsprechendes Kennzeichen dieser Organisation angezeigt werden.

Information und Ausbildung

Seit 2004 ist auf der Website des Scottish Mediation Network eine Mediationslandkarte zu sehen, mit deren Hilfe für die verschiedenen Gegenden nach Mediatoren gesucht werden kann. Die bereitgestellten Informationen wurden bereits mehrfach mit finanzieller Unterstützung der schottischen Regierung aktualisiert. Die Website erscheint in einschlägigen Broschüren und ist mit anderen Websites verlinkt. Sie wurde kürzlich mit der Seite des Scottish Mediation Register zusammengelegt, um einen einzigen Anlaufpunkt für die Suche nach einem qualifizierten Mediator bereitzustellen.

Das Scottish Mediation Network beantwortet auch telefonische Anfragen; die Anrufer werden an die jeweils geeigneten Mediationsdienste verwiesen.

Das Scottish Mediation Register führt die Qualifikationen der Mediatoren auf, so dass es die Parteien leichter haben, einen geeigneten Mediator auszuwählen.

In Schottland werden Ausbildungsprogramme für unterschiedliche Mediationsgebiete angeboten. Alle dauern mindestens 30 Stunden und sollten folgende Bereiche abdecken:

  • Grundsätze und Praxis der Mediation
  • Phasen des Mediationsprozesses
  • Ethik und Werte der Mediation
  • rechtlicher Hintergrund der Streitfälle (falls zutreffend)
  • Kommunikationsfähigkeiten, die für die Mediation von Nutzen sind
  • Verhandlungstechniken und deren Anwendung
  • Auswirkungen von Konflikten und Konfliktbewältigung
  • Vielfalt (kulturelle Unterschiede usw.)

Wie viel kostet die Mediation?

Die Kosten einer Mediation hängen vom Anbieter ab und sind nicht staatlich vorgegeben.

Mediation steht Einzelpersonen in der Regel kostenlos zur Verfügung, wenn der Streitfall Folgendes zum Gegenstand hat: Konflikte, in deren Mittelpunkt Kinder, nachbarschaftliche Beziehungen oder Streitigkeiten mit der Gemeinde stehen, Konflikte wegen der zusätzlichen schulischen Förderung von Kindern und Schlichtung bei Diskriminierung aufgrund einer Behinderung.

Die Gebühren für private Mediatoren liegen mindestens zwischen 200 £ und 2000 £ pro Tag.

Sind Mediationsvereinbarungen vollstreckbar?

Laut Link öffnet neues FensterRichtlinie 2008/52/EG sollen die Parteien einer im Mediationsverfahren erzielten schriftlichen Vereinbarung veranlassen können, dass der Inhalt der Vereinbarung vollstreckbar gemacht wird. Die Mitgliedstaaten setzen die Gerichte und andere Stellen, die zur Entgegennahme entsprechender Anträge befugt sind, hiervon in Kenntnis.

Derzeit wird die Zivilgerichtsbarkeit in Schottland einer Prüfung unterzogen. Weitere Informationen folgen, sobald konkrete Empfehlungen vorliegen.

Links zum Thema

Link öffnet neues FensterScottish Mediation Network, Link öffnet neues FensterScottish Mediation Register, Link öffnet neues FensterStandards, Link öffnet neues FensterScottish Mediation Registered Mediator, Link öffnet neues FensterRegulierungsorganisation

Letzte Aktualisierung: 11/10/2018

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