Warum gleich vor Gericht gehen, wenn Sie in eine zivilrechtliche Streitigkeit verwickelt sind, anstatt zu versuchen, den Konflikt durch Mediation zu lösen? Die Mediation ist eine alternative Möglichkeit der Konfliktlösung, bei der ein Mediator die Parteien bei ihrer Suche nach Lösungsmöglichkeiten begleitet. In Schweden stehen Regierung wie Rechtsanwender den Vorteilen einer Mediation aufgeschlossen gegenüber. Mediation ist auch in Strafsachen möglich, kann aber nie an die Stelle einer Strafe oder eines Strafverfahrens treten. In Strafverfahren kann die Mediation dazu dienen, dem Straftäter die Folgen seines Handelns genauer vor Augen zu führen und dem Opfer Gelegenheit zur Verarbeitung des Erlebten zu geben.
Informationen nach Regionen suchen
Es gibt in Schweden keine zentrale Stelle, die für die Regulierung des Mediatorenberufs zuständig ist. Bei Fragen zur Mediation kann man sich jedoch an die schwedische Gerichtsverwaltung (Domstolsverket) wenden. Diese verfügt auch über eine Liste von Personen, die bereit sind, vor Gericht als Mediatoren zu fungieren. Die Liste ist abrufbar unter http://www.domstol.sv/.
Um Mediation in Handelssachen kümmert sich die Stockholmer Handelskammer (Stockholms handelskammare) und die Industrie- und Handelskammer Westschweden (Västsvenska industri- och handelskammaren).
Die Mediation ist in zahlreichen Bereichen zulässig. Besonders verbreitet ist sie jedoch in Zivilsachen.
Der Mediator kann auch während eines Gerichtsverfahrens in Anspruch genommen werden.
Die Inanspruchnahme eines Mediators ist vollkommen freiwillig. Es gibt keine bestimmten Vorschriften wie z.B. einen Verhaltenskodex für Mediatoren.
Es gibt keine speziellen Informationen zur Mediatorenausbildung und auch keine nationale Ausbildung.
Die Mediation ist kostenpflichtig. Die Höhe der Gebühren wird in einer Vereinbarung zwischen dem Mediator und den Parteien geregelt. Die Parteien teilen sich die Kosten der Mediation zu gleichen Teilen.
Seit 1. Januar 2008 sind alle schwedischen Behörden verpflichtet, Mediation anzubieten, wenn der Straftäter unter 21 Jahre alt ist. Die Initiative, einem Straftäter eine Mediation anzubieten, kann von der Polizei oder den örtlichen Behörden ausgehen.
Die Mediation kann für Straftäter jeden Alters und zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens angeboten werden. Das Mediationsgesetz bestimmt keine Altersgrenze, aber seit dem 1. Januar 2008 müssen alle schwedischen Behörden vor Ort Straftätern unter 21 Jahren eine Mediation vorschlagen.
Die Mediation ist kein Ersatz für Strafe. Für die Mediation in Strafverfahren gilt:
Das Mediationsgesetz schreibt vor, dass Mediatoren kompetent, rechtschaffen und unparteiisch sein müssen.
Weitere Auskünfte erteilen die örtlichen Behörden oder der Nationale Rat für Kriminalprävention (Brottsförebyggande rådet).
Die Mediation ist für Opfer und Täter kostenlos.
Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.