Hinweis: Die ursprüngliche Sprachfassung dieser Seite Niederländisch wurde unlängst geändert. Die Sprachfassung, die Sie ausgewählt haben, wird gerade von unserer Übersetzungsabteilung erstellt.
Swipe to change

Mediation in den Mitgliedstaaten

Niederlande

Bei der Mediation legen die Parteien ihren Streit unter der Leitung eines unabhängigen Mediators gemeinsam bei. Diese Art der außergerichtlichen Streitbeilegung hat viele Vorteile. In vielen Fällen ist die Mediation nur für kurze Zeit erforderlich, sodass lange und kostspielige Gerichtsverfahren vermieden werden können. Die Mediation fördert auch die Beziehung zwischen den Parteien, da sie gemeinsam an einer Lösung arbeiten.

Inhalt bereitgestellt von
Niederlande
Es gibt keine amtliche Übersetzung der Sprachfassung, die Sie ansehen.
Zur maschinellen Übersetzung dieses Inhalts. Sie dient lediglich zur Orientierung. Der Urheber dieser Seite übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für die Qualität dieses maschinell übersetzten Texts.

An welche Stellen kann man sich wenden?

In den Niederlanden gibt es verschiedene Mediatorenverzeichnisse. Der niederländische Mediatorenverband (Mediatorsfederatie Nederland – MfN) verwaltet das Mediatorenverzeichnis (früher bekannt als NMI-Verzeichnis). Der MfN ist der Verband, der die größten Mediatorenvereinigungen in den Niederlanden vertritt. In seinem Verzeichnis sind ausschließlich Mediatoren aufgeführt, die sorgfältig überprüfte Qualitätsstandards erfüllen. Die niederländische Regierung verwendet die Standards des Verbands als Grundlage für das Verzeichnis der Mediatoren, die im Rahmen der Prozesskostenhilfe tätig sind (Verzeichnis des Rates für Prozesskostenhilfe (Raad voor Rechtsbijstand)). Außerdem gibt es das ADR International Register.

Anschrift des niederländischen Mediatorenverbands:
Westblaak 140
3012 KM Rotterdam

Postanschrift:
Postfach 21499
3001 AL Rotterdam.

Telefonnummer: 010-2012344
E-Mail-Adresse: info@mediatorsfederatienl.nl

In welchen Bereichen ist Mediation zulässig und/oder besonders verbreitet?

Die Mediation ist in allen Bereichen zulässig; am häufigsten kommt sie in Zivilsachen und öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten zum Einsatz. Die Mediation in Strafsachen ist ebenfalls seit einigen Jahren möglich.

Sind besondere Vorschriften zu beachten?

Die Mediation findet auf freiwilliger Basis statt. Die Parteien sind gesetzlich nicht verpflichtet, eine Mediationsvereinbarung zu unterzeichnen, also eine Vereinbarung mit Klauseln bezüglich der Vertraulichkeit und der Vertretung der Parteien. Nach der Mediationsverordnung 2017 des MfN (Mediationreglement 2017) müssen die Parteien, die die Dienste eines MfN-Mediators in Anspruch nehmen, jedoch eine Mediationsvereinbarung unterzeichnen.

MfN-Mediatoren müssen sich an den Verhaltenskodex des MfN halten und die Mediationsverordnung einhalten. Beschwerden über die Arbeit eines Mediators können bei der Stiftung Qualität der Mediatoren (Stichting Kwaliteit Mediators – SKM) eingereicht werden.

Information und Ausbildung

Um in das Mediatorenverzeichnis eingetragen zu werden, müssen Mediatoren eine anerkannte Grundausbildung in Mediation abschließen, eine theoretische Prüfung und Bewertung bestehen und ein Führungszeugnis (Verklaring Omtrent het Gedrag – VOG) vorlegen.

Außerdem müssen sie ihr Wissen auf dem neuesten Stand halten, indem sie alle drei Jahre bestimmte Anforderungen erfüllen. Genauer gesagt müssen sie innerhalb von drei Jahren mindestens neun Mediationsfälle mit insgesamt mindestens 36 Dienststunden bearbeiten und jedes Jahr mindestens zwei Mediationsfälle mit insgesamt mindestens 8 Dienststunden abschließen. Von den neun Mediationsfällen, die sie in jedem Dreijahreszeitraum bearbeiten müssen, müssen mindestens drei mit einer schriftlichen Vereinbarung abgeschlossen werden, und es dürfen nicht mehr als drei durch Co-Mediation abgeschlossen werden. Darüber hinaus müssen die Mediatoren in jedem Dreijahreszeitraum 48 PE-Punkte (Berufsausbildungspunkte) erwerben. Einige dieser Punkte müssen durch die Teilnahme an Peer-Diskussionsübungen erworben werden. Außerdem müssen Mediatoren alle drei Jahre an einem Peer-Review teilnehmen. Bei einem Peer Review handelt es sich um eine Qualitätsmaßnahme, bei der ein unabhängiger, unparteiischer Fachkollege beurteilt, ob die Leistungen eines Mediators dem durchschnittlichen Standard entsprechen, der von einem professionellen Mediator zu erwarten ist. Das heißt, dass die im niederländischen Mediatorenverzeichnis eingetragenen Mediatoren strengen Qualitätsanforderungen unterworfen sind.

Wie viel kostet die Mediation?

Verschiedene Mediatoren können unterschiedliche Stundensätze berechnen. Die Stundensätze der Mediatoren hängen von ihrer Erfahrung, ihrem beruflichen Hintergrund und ihrem Fachgebiet ab. Es ist daher ratsam, sich vor Beginn der Mediation bei den Mediatoren zu erkundigen, wie hoch ihr Stundensatz ist und welche zusätzlichen Kosten anfallen können. Die Mediatoren haben ihre Kosten stets anzugeben. Die Kosten der Mediation hängen auch von der Dauer des Mediationsverfahrens und der Anzahl der Sitzungen ab, in denen der Mediator hinzugezogen wird. Im Durchschnitt kostet ein Mediator 150 EUR pro Stunde (ohne MwSt.).

Sollten Sie die Kosten für einen Mediator nicht aufbringen können, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Prozesskostenhilfe, sofern Sie bestimmte Kriterien erfüllen. In diesem Fall zahlen Sie nur einen bedürftigkeitsabhängigen Beitrag zu den Kosten.

Für weitere Informationen über die Kosten der Mediation klicken Sie bitte hier.

Sind Mediationsvereinbarungen vollstreckbar?

Gemäß dem Gesetz können die Parteien einer im Mediationsverfahren erzielten schriftlichen Vereinbarung beantragen, dass der Inhalt der Vereinbarung vollstreckbar gemacht wird.

Links zum Thema

Niederländischer Mediatorenverband

Kosten der Mediation

Die Mediationsverordnung 2017 des MfN

Letzte Aktualisierung: 14/01/2022

Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.