Mediation in den Mitgliedstaaten

Frankreich

Warum versuchen Sie nicht, Ihren Streit durch eine Mediation beizulegen, anstatt vor Gericht zu gehen? Dabei handelt es sich um eine Form der alternativen Streitbeilegung, bei der ein Mediator die Streitparteien dabei unterstützt, eine Einigung zu erzielen. In Frankreich sind sich die Regierung und die Angehörigen der Rechtsberufe der Vorteile der Mediation bewusst, und der Gesetzgeber fördert ihre Anwendung nachdrücklich.

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An welche Stellen kann man sich wenden?

In Frankreich gibt es keine zentrale oder staatliche Regulierungsstelle für den Beruf des Mediators.

Es gibt keine offizielle Internetseite zur Mediation in Frankreich. Dennoch gibt es einen Abschnitt zur Mediation auf www.justice.fr und auf der Website der öffentlichen Mediationsstelle für Unternehmen oder auf der Website für Verwaltungsmediation.

Jedes Berufungsgericht veröffentlicht Listen von Mediatoren in Zivil-, Sozial- und Handelssachen. Diese Listen wurden mit Artikel 8 des Gesetzes Nr. 2016-1547 vom 18. November 2016 über die Modernisierung der Justiz des 21. Jahrhunderts eingeführt. Sie dienen zwar hauptsächlich der Information der Richter, können aber auch auf beliebige Weise an die Verfahrensbeteiligten weitergegeben werden. Sie sind auf den Websites der zuständigen Berufungsgerichte abrufbar.

In welchen Bereichen ist Mediation zulässig und/oder besonders verbreitet?

Die Parteien können die Mediation jederzeit und in jedem Rechtsbereich in Anspruch nehmen, mit Ausnahme der Bereiche, die durch die «Bestimmungen der öffentlichen Ordnung» geregelt werden. So kann die Mediation beispielsweise nicht zur Umgehung zwingender Vorschriften über Eheschließung oder Scheidung eingesetzt werden.

Die Mediation wird in verschiedenen Bereichen durchgeführt, zum Beispiel:

  • Nachbarschaftsstreitigkeiten
  • Streitigkeiten zwischen Vermietern und Mietern
  • Familienstreitigkeiten
  • zwischenmenschliche Streitigkeiten innerhalb von Organisationen
  • Streitigkeiten zwischen Unternehmen, bei der Ausführung eines Vertrags oder in einer anderen Konfliktsituation
  • Streitigkeiten zwischen Unternehmen und dem Bankensektor
  • Streitigkeiten im Zusammenhang mit öffentlichen Aufträgen oder Streitigkeiten mit staatlichen Verwaltungen, öffentlichen Einrichtungen oder lokalen Behörden.

Was ist dabei zu beachten?

Inanspruchnahme der Mediation

Mit dem Gesetz Nr. 95-125 vom 8. Februar 1995 über die Organisation der Gerichte und der Zivil-, Straf- und Verwaltungsverfahren wurde die zivilrechtliche Mediation in das französische Recht eingeführt.

Mit der Verordnung Nr. 2011-1540 vom 16. November 2011 wurde die EU-Richtlinie 2008/52/EG in französisches Recht umgesetzt. Mit der Richtlinie wird ein Rahmen zur Unterstützung der gütlichen Beilegung von Streitigkeiten durch die Parteien mithilfe einer dritten Partei, des Mediators, festgelegt. Mit der Verordnung wurde der Anwendungsbereich der Bestimmungen der Richtlinie erweitert, sodass nicht nur die grenzüberschreitende Mediation, sondern auch die innerstaatliche Mediation abgedeckt ist, mit Ausnahme von Streitigkeiten, die einen Arbeitsvertrag oder das Verwaltungsrecht im Rahmen der hoheitlichen Befugnisse des Staates betreffen.

Mit der Verordnung vom 16. November 2011 wurde auch das bereits genannte Gesetz vom 8. Februar 1995 geändert, um einheitliche Rahmenbedingungen für die Mediation zu schaffen. Darin werden der Begriff Mediation definiert, die Befähigung, die ein Mediator mitbringen muss, geregelt und der Vertraulichkeitsgrundsatz fest verankert, denn nur so kann eine Mediation erfolgreich verlaufen.

Seit 2010 bietet die per Dekret des Präsidenten der Republik ernannte und dem Minister für Wirtschaft, Finanzen und Aufschwung unterstellte Mediationsstelle für Unternehmen öffentlichen und privaten Interessenträgern kostenlose und vertrauliche Mediationsdienste an. Auf diese Weise trägt die Mediatonsstelle zu dem im öffentlichen Interesse liegenden Ziel bei, alternative Methoden der Streitbeilegung zu entwickeln. Ein Mediator kann bei Streitigkeiten zwischen Unternehmen, bei der Vertragsausführung oder in anderen Konfliktsituationen, bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit öffentlichen Aufträgen oder Streitigkeiten mit staatlichen Verwaltungen, öffentlichen Einrichtungen oder lokalen Behörden angerufen werden.

Schließlich enthält die Verwaltungsgerichtsordnung einen Abschnitt über die Verwaltungsmediation, die von den Parteien oder dem Gericht beantragt wird (siehe Artikel L. 213-1 ff.).

Mediation durch Vereinbarung

Die Mediation kann auf Initiative der Parteien auch ohne Anrufung eines Gerichts stattfinden.

Parteien, die ein Gericht zur Entscheidung ihrer Streitigkeit angerufen haben, haben jedoch weiterhin die Möglichkeit, auf eine gütliche Beilegung von Streitigkeiten zurückzugreifen, insbesondere durch die Einschaltung eines Mediators.

Gerichtlich angeordnete Mediation

Ist eine Klage vor Gericht anhängig, „kann das zuständige Gericht nach Einholung der Zustimmung der Parteien einen Dritten bestellen, der die Standpunkte der Parteien ermittelt und miteinander vergleicht, damit sie in dem zwischen ihnen bestehenden Konflikt zu einer Einigung gelangen können“ (Artikel 131 Absatz 1 der Zivilprozessordnung).

In Familiensachen, insbesondere bei der Ausübung der elterlichen Sorge oder bei einstweiligen Verfügungen in Scheidungsfällen, kann das Gericht die Teilnahme an einer Informationsveranstaltung zur Mediation auch anordnen, die für die Parteien kostenlos ist und zu keinen besonderen Sanktionen führen darf (Artikel 255 und Artikel 373 Absatz 2 Unterabsatz 10 des Zivilgesetzbuchs).

Mit dem Gesetz Nr. 2019-222 vom 23. März 2019 über die Programmplanung 2018-2022 und die Justizreform wurde in Artikel 373 Absatz 2 Unterabsatz 10 des Zivilgesetzbuchs die Mediation nach der Urteilsverkündung eingeführt:

„Sind sich die Parteien uneinig, so bemüht sich das Gericht, sie zu versöhnen.

Um den Eltern zu helfen, sich über die Ausübung der elterlichen Sorge zu einigen, kann das Gericht vorschlagen, dass sie eine Mediation aufnehmen, es sei denn, es liegen Vorwürfe vor, dass sich ein Elternteil gegenüber dem anderen Elternteil oder dem Kind gewalttätig verhalten hat. Stimmen die Eltern einer Mediation zu, kann das Gericht zu diesem Zweck einen Familienmediator bestellen, der auch an der endgültigen Entscheidung über die Ausübung der elterlichen Sorge beteiligt wird.

Sofern nicht der Vorwurf besteht, dass ein Elternteil sich dem anderen Elternteil oder dem Kind gegenüber gewalttätig verhalten hat, kann das Gericht die Eltern auch auffordern, sich mit einem Familienmediator zu treffen, der sie über den Zweck und den Ablauf der Mediationsmaßnahme informiert“.

Auch in Verwaltungssachen kann das Gericht eine Mediation vorschlagen: „Wenn ein Verwaltungsgericht oder ein Berufungsgericht mit einem Streitfall befasst wird, kann der Vorsitzende des Spruchkörpers nach Einholung der Zustimmung der Parteien eine Mediation anordnen, um eine Einigung zwischen den Parteien zu erzielen“ (Artikel L. 213-1 der Verwaltungsgerichtsordnung). Die gleichen Regeln gelten auch vor dem Staatsrat – dem obersten Gericht der Verwaltungsgerichtsbarkeit (Artikel L. 114-1 der Verwaltungsgerichtsordnung).

Die Anordnung einer Mediation

Ist eine Klage vor Gericht anhängig und haben die Parteien einer Mediation nicht zugestimmt, „kann das Gericht anordnen, dass sie sich innerhalb einer vom Gericht festgelegten Frist mit einem Mediator zusammentreffen, der sie über den Zweck und den Ablauf einer Mediationsmaßnahme informiert …“ (Artikel 127-1 der Zivilprozessordnung).

Obligatorische Mediation

Durch die neuesten legislativen Änderungen ist die Anwendung der Mediation nach französischem Recht unter bestimmten Umständen verpflichtend geworden.

Mit Artikel 7 des Gesetzes Nr. 2016-1547 vom 18. November 2016 über die Modernisierung der Justiz des 21. Jahrhunderts wurde versuchsweise in elf Gerichten die Verpflichtung eingeführt, vor der Anrufung eines Gerichts einen Familienmediationsversuch zu unternehmen. Das Pilotprojekt sollte ursprünglich Ende 2019 abgeschlossen werden, wurde aber bis zum 31. Dezember 2020 und dann bis zum 31. Dezember 2022 verlängert.

Wer eine Entscheidung des Familiengerichts oder eine Bestimmung einer gerichtlich genehmigten Vereinbarung abändern möchte, muss eine Familienmediation versuchen, bevor er die Angelegenheit an das Gericht zurückverweist. Geschieht dies nicht, ist der Antrag auf Abänderung unzulässig.

Dies gilt für Anträge, die Folgendes betreffen: den Ort des gewöhnlichen Aufenthalts des Kindes, das Besuchsrecht und das Recht auf Aufenthalt des Kindes,

den Beitrag eines Elternteils zur Erziehung und zum Unterhalt eines minderjährigen Kindes Entscheidungen über die Ausübung der elterlichen Sorge.

Es ist nicht zwingend erforderlich, eine Familienmediation zu versuchen, bevor das Gericht angerufen wird, wenn

ein Elternteil den anderen Elternteil oder das Kind missbraucht oder ein Antrag auf Genehmigung einer Vereinbarung zwischen den Parteien vorliegt,

nach Einschätzung des Gerichts ein anderer berechtigter Grund vorliegt, die Parteien nicht zu verpflichten, vor der Wiederaufnahme des Verfahrens eine Mediation zu versuchen.

Mit dem Gesetz Nr. 2019-222 vom 23. März 2019 über die Programmplanung 2018-2022 und die Reform der Justiz wurde die Anwendung einer alternativen Form der Streitbeilegung, z. B. der Mediation, für Forderungen auf Zahlung eines Betrags von höchstens 5000 EUR im Zusammenhang mit einem Nachbarschaftsstreit oder einer außergewöhnlichen Nachbarschaftsstörung verbindlich vorgeschrieben. Bevor solche Anträge vor Gericht gebracht werden können, müssen die Parteien nach ihrem Ermessen einen Schlichtungsversuch unter Leitung eines juristischen Schlichters, einen Mediationsversuch oder einen Versuch eines Beteiligungsverfahrens unternehmen. Tun sie dies nicht, kann das Gericht von Amts wegen entscheiden, dass der Antrag unzulässig ist. Im Gesetz sind jedoch fünf Ausnahmen vorgesehen:

  • wenn mindestens eine der Parteien die Zustimmung des Gerichts zu einer Vereinbarung beantragt,
  • wenn ein Rechtsmittel bei der Stelle, die die Entscheidung erlassen hat, eingelegt werden muss, bevor ein Gericht angerufen werden kann,
  • wenn eines der in Unterabsatz 1 genannten Mittel der gütlichen Streitbeilegung aus einem berechtigten Grund nicht in Anspruch genommen werden kann, insbesondere wenn innerhalb einer angemessenen Frist keine vom Gericht bestellten Schlichter zur Verfügung stehen oder
  • wenn das Gericht oder die Verwaltungsbehörde aufgrund einer Sonderbestimmung verpflichtet ist, einen vorherigen Schlichtungsversuch zu unternehmen,
  • wenn der Gläubiger erfolglos ein vereinfachtes Verfahren für geringfügige Forderungen eingeleitet hat.

Vor dem Verwaltungsgericht können Streitigkeiten einer obligatorischen vorherigen Mediation unterzogen werden, die kostenlos ist und bei der für jede Art von Streitigkeit ein Mediator ernannt wird. Derzeit ist die obligatorische vorherige Mediation für Streitigkeiten über Entscheidungen von Pôle emploi und für bestimmte Entscheidungen über bestimmte öffentliche Bedienstete vorgesehen (siehe Dekret Nr. 2022-433 vom 25. März 2022 über das Verfahren der obligatorischen vorherigen Mediation, das auf bestimmte Streitigkeiten im öffentlichen Dienst und auf bestimmte soziale Streitigkeiten anwendbar ist).

Mediation in Strafsachen

Gemäß Artikel 41-1 der Strafprozessordnung kann der Staatsanwalt vor seiner Entscheidung über die Strafverfolgung auf Antrag oder mit Zustimmung des Opfers eine Mediation zwischen dem Täter und dem Opfer anordnen, und zwar entweder direkt oder über einen Mediator der Staatsanwaltschaft, wenn er der Ansicht ist, dass eine solche Maßnahme geeignet ist, den Schadenersatz für das Opfer zu gewährleisten, den aus der Straftat resultierenden Schaden zu beseitigen oder zur Rehabilitierung des Täters beizutragen.

Die Mediation in Strafsachen ermöglicht es dem Opfer und dem Täter, sich aktiv an der Lösung der aus der Straftat resultierenden Schwierigkeiten und insbesondere an der Wiedergutmachung der durch die Straftat entstandenen Schäden jeglicher Art zu beteiligen. Die Mediation wird von einem vom Staatsanwalt ernannten Mediator in Strafsachen durchgeführt und soll dem Opfer die Möglichkeit geben, sich frei zu äußern, den Sachverhalt zu schildern und seine Erwartungen in Bezug auf den erlittenen Schaden und die angestrebte Wiedergutmachung darzulegen. Der Täter seinerseits soll sich durch die direkte Konfrontation mit dem Opfer seiner Handlung und deren Folgen bewusst werden, um eine Wiederholung der Tat zu verhindern.

Wird die Mediation in Strafsachen aufgrund des Verhaltens des Täters nicht durchgeführt, kann der Staatsanwalt, sofern keine neuen Erkenntnisse vorliegen, Anklage erheben. Die Mediation in Strafsachen ist bei Gewalt in der Partnerschaft gemäß Artikel 132-80 des Strafgesetzbuches seit dem Inkrafttreten des Gesetzes Nr. 2020-936 vom 30. Juli 2020 zum Schutz der Opfer häuslicher Gewalt untersagt.

Regulierung der Mediationstätigkeit

Auf nationaler Ebene entspricht der „Ethikkodex“ für Mediatoren dem auf europäischer Ebene angenommenen Kodex.

In Mediationsstellen für Unternehmen wird ebenfalls nach öffentlichen Handlungsgrundsätzen vorgegangen.

Akkreditierte Familienmediationsstellen, d. h. Stellen, die öffentliche Mittel von der Familienbeihilfekasse (Caisse d’allocations familiales), der landwirtschaftlichen Sozialversicherungskasse (Mutualité sociale agricole) und dem Justizministerium erhalten, verpflichten sich, bestimmte Standards für die Erbringung und Qualität dieser Dienste einzuhalten. Diese Standards sind in einem nationalen Referenzrahmen niedergelegt.

Für die Mediation in Verwaltungsstreitigkeiten wurde 2017 eine Ethik-Charta für Mediatoren in Verwaltungsstreitigkeiten verabschiedet.

Schließlich wurden mit dem Dekret Nr. 2017-1457 vom 9. Oktober 2017 über die Liste der Mediatoren bei den Berufungsgerichten die Bedingungen für die Aufnahme in eine solche Liste festgelegt. Gemäß diesen Bedingungen sind die Mediatoren verpflichtet,

  1. keine Verurteilungen, Erklärungen zur Nichteignung oder Rechtsverluste im Sinne der Liste Nr. 2 ihres Strafregisters aufzuweisen,
  2. keine Handlungen begangen zu haben, die gegen die Ehre, die Redlichkeit und die guten Sitten verstoßen und die eine Disziplinar- oder Verwaltungsstrafe in Form der Entfernung, der Aussetzung, der Kündigung, des Entzugs der Zulassung oder der Rücknahme der Genehmigung zur Folge hatten,
  3. einen Ausbildungs- oder Erfahrungsnachweis – sowohl für natürliche als auch für juristische Personen – vorlegen zu können, der ihre Befähigung zur Ausübung der Mediation belegt. Jede natürliche Person, die Mitglied der juristischen Person ist und die Durchführung von Mediationsmaßnahmen vornimmt, muss die für natürliche Personen festgelegten Bedingungen erfüllen.

Information und Ausbildung

Derzeit ist im französischen Recht keine spezielle Ausbildung für die Mediatoren vorgesehen.

In Familienangelegenheiten gibt es ein staatliches Diplom für Familienmediatoren (DEMF). Der Erwerb dieses Diploms ist keine Voraussetzung für die Ausübung der Familienmediation. Es ist jedoch erforderlich, um in einer anerkannten Familienmediationsstelle zu arbeiten.

In Strafsachen sind sowohl natürliche Personen als auch ordnungsgemäß angemeldete Vereinigungen befugt, Mediationstätigkeiten in den Zuständigkeitsbereichen der Gerichte und der Berufungsgerichte gemäß den in Artikel R. 15-33-30 der Strafprozessordnung festgelegten Verfahren auszuüben. Mediatoren erhalten mindestens eine 35-stündige Grundausbildung und werden während ihres gesamten Berufslebens fortgebildet.

Wie viel kostet die Mediation?

Eine außergerichtliche oder gerichtliche Mediation ist für Personen, die von dieser Form der alternativen Streitbeilegung Gebrauch machen, kostenpflichtig.

Die Mediation ist kostenlos, wenn eine der zahlreichen Mediationen des öffentlichen Dienstes in Anspruch genommen wird oder wenn sie in Strafsachen angeordnet wird. Dasselbe gilt, wenn sie eine Voraussetzung für eine Klage vor dem Verwaltungsgericht ist.

Die Mediatorengebühren können im Rahmen der Prozesskostenhilfe gemäß den Artikeln 118-9 ff. des Dekrets Nr. 91-1266 vom 19. Dezember 1991 übernommen werden. Diese Gebühren dürfen jedoch 256 EUR für eine Partei oder 512 EUR für alle Parteien nicht übersteigen.

Bei einer gerichtlich angeordneten Mediation werden sie vom Richter, der die Gerichtskosten festsetzt, nach Erbringung der Leistung von Mediatoren und gegen Vorlage einer Kostenaufstellung oder eines Kostennachweises festgelegt (Artikel 119 des Dekrets Nr. 91-1266 vom 19. Dezember 1991). Der Richter setzt den Hinterlegungsbetrag und das Honorar fest (Artikel 131 Absätze 6 und 13 Zivilprozessordnung). Da es keine gesetzlich geregelten Vergütungssätze gibt, können die Kosten für einzelne Leistungen der Familienmediation unterschiedlich hoch ausfallen.

Die mit öffentlichen Mitteln finanzierten Mediationsdienste verpflichten sich, einen nationalen Maßstab für die finanzielle Beteiligung der Familien an den Kosten anzuwenden. Der von jeder Partei pro Mediationssitzung zu tragende finanzielle Beitrag liegt zwischen 2 und 131 EUR, abhängig vom Einkommen der Parteien.

Ist eine im Mediationsverfahren geschlossene Vereinbarung vollstreckbar?

Wenn die Parteien eine Vereinbarung treffen, ist diese für sie verbindlich, wie jeder andere Vertrag auch.

Wenn die Parteien es wünschen, kann die Vereinbarung durch Vorlage zur Bestätigung durch den zuständigen Richter (vgl. Artikel 1565 der Zivilprozessordnung; Artikel L. 213-4 der Verwaltungsgerichtsordnung) oder nach dem Gesetz vom 22. Dezember 2021 durch die Geschäftsstelle des Gerichts auf dem Schriftstück des Rechtsanwalts vollstreckbar gemacht werden.

Kommt die Mediation in einem laufenden Verfahren zustande, so erkennt der zuständige Richter die Vereinbarung, die ihm die Parteien vorlegen, gemäß Artikel 131 Absatz 12 Zivilprozessordnung auf Antrag der Parteien als rechtsgültig an.

In Artikel L. 111 Absatz 3 Unterabsatz 1 des Zivilvollstreckungsgesetzbuchs (Code des procédures civiles d'exécution) heißt es, dass Vereinbarungen, die im Anschluss an eine gerichtliche oder außergerichtliche Mediation geschlossen und von den ordentlichen Gerichten oder den Verwaltungsgerichten vollstreckbar gemacht werden, vollstreckbare Titel bilden.

Bei der Mediation in Strafsachen gilt nach Artikel 41-1 5 der Strafprozessordnung: Hat sich der Täter verpflichtet, dem Opfer Schadenersatz zu leisten, kann das Opfer aufgrund des Protokolls die Zahlung des Schadenersatzes nach dem Mahnverfahren gemäß den Vorschriften der Zivilprozessordnung beantragen.

Letzte Aktualisierung: 20/04/2023

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