Warum gleich vor Gericht gehen, anstatt zu versuchen, den Konflikt durch Mediation zu lösen? Die Mediation ist eine alternative Möglichkeit der Konfliktlösung, bei der ein Mediator die Parteien bei ihrer Suche nach Lösungsmöglichkeiten begleitet. In Belgien stehen sowohl Regierung als auch Juristen den Vorteilen einer Mediation aufgeschlossen gegenüber.
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Die Föderale Kommission für Mediation.
Die Föderale Kommission führt zwar selbst keine Mediationen durch, ist aber für die Regelung dieses Bereichs zuständig und führt eine Liste zertifizierter Mediatoren.
Das Sekretariat der Kommission stellt Informationen in niederländischer und französischer Sprache zur Verfügung. Sie erreichen das Sekretariat per E-mail oder unter folgender Adresse:
SPF Justice Commission fédérale de médiation Rue de la Loi, 34 1000 Bruxelles Tel: (+32) 2 224 99 01 Fax: (+32) 2 224 99 07Durch die Zertifizierung der Mediatoren stellt die Föderale Mediationskommission die Qualität und die Weiterentwicklung der Mediation sicher.
Die Liste der Mediatoren ist in niederländischer und französischer Sprache verfügbar.
In welchen Bereichen ist Mediation zulässig und/oder besonders verbreitet?
Die Mediation ist zulässig im:
Am häufigsten kommt die Mediation im Zivilrecht zur Anwendung, vornehmlich bei Familienangelegenheiten.
Die Inanspruchnahme der Mediation ist eine freiwillige Entscheidung der Parteien. Scheitert sie, hat keine der Parteien Sanktionen zu befürchten.
Nach den in jüngerer Zeit erlassenen familienrechtlichen Bestimmungen muss der Richter die Parteien über die Möglichkeit und die Vorteile der Mediation aufklären.
Der Verhaltenskodex für Mediatoren ist in niederländischer und französischer Sprache verfügbar.
Im Internet finden Sie eine Fülle von Informationen zur Mediation in niederländischer und französischer Sprache, ebenso wie Auskünfte zu weiteren Aspekten der Mediation (Ablauf, Kosten, Adressen usw.)
Unter dieser Rubrik der Website findet man die Zulassungs- und Ausbildungskriterien für Mediatoren.
Die föderale Mediationskommission hat zwar die Ausbildung von Mediatoren geregelt, die Ausbildung selbst liegt jedoch in der Hand privater Einrichtungen.
Das Schulungsprogramm umfasst eine Basisausbildung von 60 Stunden mit mindestens 25 Stunden theoretischem und 25 Stunden praktischem Unterricht.
Neben der Basisausbildung gibt es für jede Mediationsart Sonderschulungen (mindestens 30 Stunden, frei aufgeteilt in theoretischen und praktischen Unterricht).
Für die Mediation in Familien-, Zivil-, Handels- und Sozialsachen werden Sonderprogramme angeboten.
Zulassungskriterien
Aus- und Weiterbildung
Grundausbildung
Weiterbildung
Verhaltenskodex
Umgang mit Bescherden
Eine Mediation ist nicht kostenlos. Das Honorar des Mediators ist nicht gesetzlich geregelt und wird zwischen dem privaten Mediator und den Parteien ausgehandelt. In der Regel teilen sich die Parteien die Mediationskosten.
Verfügt eine Partei nur über geringe Einkünfte, kann sie für die Mediationskosten eine Beihilfe beantragen, sofern der Mediator zertifiziert ist.
Nach der Richtlinie 2008/52/EG des Europäischen Parlaments und des Rates muss es möglich sein, einen Antrag auf Vollstreckung einer im Mediationsverfahren erzielten schriftlichen Vereinbarung zu stellen. Die Mitgliedstaaten geben an, bei welchen Gerichten oder sonstigen öffentlichen Stellen ein solcher Antrag gestellt werden kann. Belgien hat diesbezüglich noch keine Angaben gemacht.
Nach Artikel 1733 und 1736 der Prozessordnung (Code judiciaire) besteht jedoch die Möglichkeit, eine Mediationsvereinbarung gerichtlich anerkennen zu lassen. Durch die richterliche Anerkennung erlangt sie die Wirkung eines vollwertigen Gerichtsurteils.
Es gibt jedoch eine Alternative zur richterlichen Anerkennung. Durch notarielle Beurkundung wird die Mediationsvereinbarung ebenfalls verbindlich und vollstreckbar, eine Option, die jedoch das Einverständnis beider Parteien voraussetzt.
Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.